1870 / 49 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Königlichen Majestäten,

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Offiziere ꝛc. Abschiedsbewilligungen ꝛc. Den 22. Februar. Butterlin, v. Kyckbusch, Kapitän⸗Lleutenants, mit Pens. zur Disp. gestellt.

Nichtamtliche

Preußen. Berlin, 26. Februar. Se. Majestät der König nahmen heute die Vorträge des Militär⸗ und Civil⸗ kabinets, sowie die Meldung des General⸗Majors v. Sandrart, Commandeur der 23. Infanterie⸗Brigade, entgegen.

* Ihre Majestät die Königin wohnte vorgestern, vpor dem Feste im Königlichen Palais, dem Vortrage des Pro Brückner für den Kirchenbau⸗Verein bei. Gestern dinirten Ihre Königlichen Hoheiten der Erbprinz und die Erb⸗ prinzessin von Hohenzollern (Infantin von Portugal) bei den welche Abends auf dem Opernhaus⸗

Balle erschienen. Se. Königliche Hoheit der Kronprinz wohnte gestern

Vormittag einer Vorlesung in der Kriegsakademie bei und

nahm hierauf militärische Meldungen entgegen. Um 9 Uhr begab sich Höchstderselbe auf den Subskriptionsball im König⸗

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Der Reichstag des Norddeutschen Bundes be⸗ eendete im Verlaufe seiner gestrigen Sitzung die erste Be⸗

rathung über den Gesetzentwurf, betreffend den Unterstützungs⸗ wohnsitz. Nachdem die Abgeordneten Wiggers (Berlin), von Kardorf, Miquél, Graf zu Eulenburg und von Mallinckrodt

sich noch an der Hebatte betheiligt hatten, wurde der Gesetzent⸗

urf auf den Antrag der Abgg. Dr. Prosch und Fries einer Kommission von 21 Mitgliedern zur Vorberathung uͤberwiesen. ö“ somit erledigt.

Laut Telegramm vom 24. d Brigg Rover« in Lissabon angekommen. 11“

Danzig, 25. Februagr. (Westpr. Ztg.) Der an der Kö⸗ niglichen Werft beladen liegende Transportdampfer »Rhein⸗ ist bis zur Wiedereröffnung der Schiffahrt außer Dienst ge⸗ stellt und die Besatzung nach Kiel zurückgekehrt. Oldenburg, 24. Februar. Der Landtag nahm heute einen Gesetzentwurf an für das Großherzogthum Oldenburg und das Fürstenthum Lübeck, betreffend die Befreiung der Ur⸗ kunden über Lombarddarlehen von der Stempelabgabe. Nach demselben sind befreit alle Urkunden über Lombard⸗ darlehen, welche von Bankgeschäften, den Verwaltungen der oldenburgischen, der Jeverschen und der Birkenfelder Er⸗ sparungskassen oder von den den Bankgeschäften im Sinne des Stempelgesetzes gleichgestellten Vorschuß⸗ und Kreditvereinen gegeben werden, sofern nicht eine längere als dreimonatliche Rückzahlungsfrist, vom Tage der Auszahlung der Urkunde an⸗ gerechnet, festgesetzt ist. Das Staatsministerium ist befugt, auch anderen unter staatlicher Leitung stehenden Fondsverwal⸗ tungen eine gleiche Stempelfreiheit zu gewähren.

Gleichfalls wurde folgender des Finanzausschusses angenommen. Der Landtag wolle Großher ogliche Staats⸗ regierung ersuchen, bei Verpachtungen von atslanderahen diese wenigstens einmal zum öffentlichen Aufsatz zu bringen und erst, wenn dann ein genügendes Gebot nicht erfolgt, eine Verpachtung unter der Hand vorzunehmen.

Sodann wurde in erster Lesung über den Voranschlag der Ausgaben und Einnahmen des Fürstenthums Lübeck pro 1870 bis 87 55 5,5

raunschweig, 25. Februar In der vergangenen Nacht hat sich der Großherzog von Oldenburg Hittelst zuges wieder nach Oldenburg zurück begeben.

Mecklenburg. Sternberg, 25. Februar. Auf Antrag des engeren Ausschusses der Ritter⸗ und Landschaft hat der Landtag beschlossen „in diesem Jahre keinen Frühlingskonvent zu halten. Die Berichterstattung desselben ist daher bis zum Antecomitial⸗Konvent verschoben worden.

Sachsen. Weimar, 24. Februar. Heute hat der am Königlich sächsischen Hofe beglaubigte Kaiserlich österreichische und Königlich ungarische außerordentliche Gesandte, Graf von Paar, seine Creditive, durch welche er in gleicher Eigenschaft am Großherzoglich sächsischen Hofe beglaubigt ist, dem Groß⸗ herzoge in besonderer Audienz überreicht. Bayern. München, 24. Februar. (N. K.) Baron Truchseß, der bayerische Gesandte in St. Petersburg, ist dieser Tage auch für Stockholm beglaubigt worden. Die jüngst er⸗ nannten bayerischen Gesandten für Florenz und Dresden tre⸗ ten ihre neuen Posten am 1. März an. Der Gesandtschafts⸗ posten in Bern, welchem bisher Herr v. Dönniges vorstand, bleibt vorerst unbesetzt.

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d r Fassung der Bill

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Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 25. Februar. Im Ah⸗ geordnetenhause wurde gestern bei ortsetzung der Spezial⸗ debatte über das Erwerbsteuergesetz bei F. 19, welcher die Be⸗ helfe der Einschätzungskommission aufführt, von der Majorität beantragt, daß auch die Angabe über die Höhe des Anla 2 kapitals darunter sein müsse. Die Minorikät beantragte 8 Streichun dieses Passus. Das Minoritätsvotum wurde mit

roßer Majorität angenommen. Darauf vertagte sich das aus bis zum nächsten Donnerstag.

In der Sitzung des konfessionellen Ausschussez des Abgeordnetenhauses entwickelte der Kultusminister Dr. Stre⸗ mayr seine Anschauungen bezüglich der konfessionellen Fragen. Die Regierung bestehe auf den Prinzipien der Staatsgrund⸗ gesetze, die bereits durch eine Reihe von Spezialgesetzen und Verordnungen in der Pragis eingeführt sind. Hierdurch sei behufs der weiteren Durchführung der Staatsgrundgesetze auch der weiter einzuhaltende Weg vorgezeichnet um zu praktischen Resultaten zu gelangen. Das vorliegende Religionsedikt gehe auf ein durch die Gesetzgebung schon längst überstandenes Sta⸗ dium zurück. Das durch das Religionsedikt angestrebte Ziel sei im Wege der Spezialgesetzgebung am schnellsten und sicher zu erreichen. Dies ist Aufgabe der Regierung. Der Ausschuß beschloß, einzelne Artikel des Religionsgesetzes mit den Artikeln des Konkordats zu vergleichen, um sodann Beschlüsse zu fassen.

Pesth, 24. Februar. Die Kaiserin bleibt bis zum Sens e nicg in Ofen, respektive Gödöllö; Graf Beust und Graf Festetits sind hier eingetroffen.

Triest, 25. Februar. Der Lloyddampfer »Apollo⸗ ist heute Morgen 8 Uhr mit der Bombay⸗Post vom 5. Februar aus Alexandrien hier eingetroffen.

Der Lloyddampfer »Pluto« von 652 Tonnen und 400 Pferdekraft, ist vorgestern bei Varna gestrandet. Von Kon⸗ stantinopel ging sofort nach Eintreffen der Nachricht der Lloyd⸗ dampfer »Stadion« zur Hülfeleistung ab, welchem es gelungen ist, die Passagiere zu retten. Der gestrandete Dampfer befindet sich in ernstlicher Gefahr. v 8

„Belgien. Brüssel, 25. Februar. In der gestrigen Sitzung der Repräsentantenkammer 88 des Zußgir Minister einen Gesetzentwurf vor, betreffend die inisterverant⸗ wortlichkeit, welche im Art. 139 der Konstitution ausgesprochen, aber noch nicht gesetzlich geregelt ist. Demnächst wurde die Interpellation des Deputirten Guillery verhandelt, über dieselbe jedoch kein Beschluß gefaßt.

Großbritannien und Irland. Lond on, 24. Februar. Ihre Majestät die entsin gedenkt heute Nrchmisbeh auf einige Stunden von Windsor nach der Hauptstadt zu kommen. Der Prinz und die Prinzessin von Wales waren bei Gladstone zum Diner.

„— Die Königin der Niederlande ist nebst Gefolge hier eingetroffen, und hat in Claridge's Hotel Absteigequartier ge⸗ nommen.

In der gestrigen Unterhaus⸗Sitzung war die Vor⸗ lage über die Lebensversicherungs⸗ Gesellschaften, welche S. Care, unter Disraeli Vizepräsident des Handels⸗ amts, jüngst eingebracht hat, zur zweiten Lesung angesetzt. Die Vorlage schreibt bei Vermeidung von Strafen allen Versiche⸗ rungsgesellschaften Einsendung eines periodischen Berichtes über ihre Operationen und ihre Lage vor, die nach beigefügten Schematen ausgeführt sein müssen. Ferner wird im Fall einer Verschmelzung Vorlegung ausführlicher beglaubigter Be⸗ richte über die Lage beider betreffenden Gesellschaften, sowie Mittheilung der Bedin ungen zur Kenntniß der Aktionäre und Policeninhaber zur Pflicht, und die Einwilligung der Hälfte aller Policeninhaber zur Bedingung gemacht, ehe die Geschäfts⸗ übertragung stattfinden kann. Sodann soll jede künftig zu gründende neue Gesellschaft bei dem General⸗Rechnungsfuührer des Kanzleigerichts eine Summe von 20,000 Pfd. St. hinter⸗ legen, welche nicht rückzahlbar ist, bis der aus den Prämien anwachsende Versicherungsfonds 40,000 Pfd. St. beträgt. Schließlich wird bestimmt, daß, wo es die Abwickelung eines Gesellschaftsunternehmens gilt, der Gerichtshof in Betreff der Insolvenz⸗Erklärung auch die aus den bestehenden Verträgen für die Zukunft erwachsenden Passiva mit in Anschlag bringen soll.

Für die Regierung gab Shaw⸗ Lefevre, der Sekretär des Handelsamtes, die volle Zustimmung zur zweiten Lesung der Vorlage, welche mehrere von ihm selbst beigesteuerte Ab⸗ schnitte, namentlich hinsichtlich des Theiles enthält, der die ge⸗ setzlichen Schranken zieht. Im Laufe der weiteren Besprechung, welche der Hauptsache nach eine günstige war und in welcher von verschiedenen Seiten noch Vorschläge und Andeutungen gemacht wurden, wie man die Bill noch verbessern könne, nahm auch der Schatzkanzler das Wort. Er räumte in den einleitenden Bemerkungen die Sorgfalt und Geschicklichkeit, welche sich in bekunde, ein, knüpfte aber an dieses Lob

starke Zweifel über ihre Wirksamkeit als Versicherungsmittel. Ueberhaupt unter den eigenthümlichen Verhältnissen des Ver⸗ icherungsgeschäftes sei es nicht möglich, daß menschliche Ge⸗ chicklichkeit Maßregeln ersinnen könne, welche die Sicherheit eines Privatunternehmens über allen Zweifel erheben und un⸗ bedingtes Vertrauen einflößen würden. Von dieser Ansicht aus⸗ gehend, machte der Minister andeutungsweise den Vorschlag, ob die Regierung, die allein in der Lage sei, absolute Sicher⸗ heit zu bieten, nicht bevollmächtigt werden solle, das Lebens⸗ Versicherungsgeschaͤft in die Hand zu nehmen und zwar unter hinreichend hohen Versicherungssätzen, daß eine wirklich wohl eleitete, gute Privat⸗Versicherungsgesellschaft durch die Konkurten nicht zu leiden habe. Ohne für den Augen⸗ blick das Haus um seine Ansicht über diesen Gedanken zu fragen, forderte der Redner auf, man möge sich die Sache überlegen, und erklärte, wenn man sie ernstlich in die Hand nehmen wolle, so sei er geneigt, bei einer spätern Gelegenheit die Frage ausführlich zu erörtern. Nach einigen

ferneren Bemerkungen wurde die Bill zum zweiten Male ge⸗

lesen. Schließlich brachte Wheelhouse eine Bill ein, welche die Mittel für die Elementarbildung blinder und taubstummer

Kinder beschaffen soll. Frankreich.

Paris, 25. Februar. Das »Journal officiel« veröffentlicht ein vom Minister des Innern gebilligtes Cirkular des Justiz⸗Ministers an die General⸗Prokuratoren, nach welchem die Friedensrichter nicht als Organe der poli⸗ tischen Polizei benutzt werden, und deshalb nur von ihren richterlichen Vorgesetzten Aufträge annehmen sollen.

In der heutigen Sitzung des gesetzgebenden Körpers erklärte der Finanz⸗Minister Buffet in Beantwortung einer Inter⸗ pellation, daß die Regierung die päpstlichen Münzen bei den Staatskassen nicht in Zahlung nehmen könne. Es zirkulirten in Frankreich ca. 20 Millionen Frcs. päpstlichen Geldes. Durch den Mindergehalt dieser Münzen würde ein Verlust von 9 Centimes per Franc entstehen, welchen der Staatsschatz nicht tragen könne. Die Interpellation ist hierdurch erledigt. Die Kammer wurde hierauf bis zum 7. März vertagt.

Italien. Rom, 22. Februar. Das ökumenis hielt gestern wieder eine General⸗Kongregation.

NMumänien. Bukarest, 25. Februar. Die Abgeordnetenkammer bewilligte dem Ministerium einen Dispositionsfonds von 200,000 Fres. Die Subvention für katholische Schulen wurde von der Kammer verworfen.

Schweden und Norwegen. Christiana, 17. Februar. Dem letzten Storthinge wurden mehrere Anträge über zum Theil bedeutende Abänderungen im jetzigen Vertheidigungswesen vorgelegt. In Veranlassung eines dieser Anträge hat die Re⸗ gierung jetzt beschlossen, ein Comite zur Ausarbeitung eines Vorschlages über eine veränderte Ordnung der Landvertheidi⸗ gung und eine damit in Verbindung stehende Abänderung der Wehrpflichts⸗Gesetzgebung niederzusetzen.

Dänemark. Kopenhagen, Februar. Das Folkething setzte heute die zweite Behandlung des Staats⸗ budgets fort. Zur dritten Behandlung des Fästegesetzes sind von Neuem sehr zahlreiche Aenderungsvorschläge gestellt.

In der gestrigen Sitzung des Landsthings theilte der Prästdent mit, daß der Minister des Innern, Haffner, einen Gesetzvorschlag über Verlängerung der für die Vollendung der nordwestseeländischen Eisenbahn festgesetzten Zeitfrist vor⸗ A24“ 3

Amerika. Washington, 23. Februar. (Kabeltelegramm.) Der Präsident unterzeichnete heute die Bill, welche die Zulassung der Vertreter Mississippi's zum Repräsentantenhause verfügt.

25. Februar. Der Senat hat eine Resolution ange⸗ nommen, welche gegen die Vermehrung des Papiergeldes ge⸗ richtet ist.

8 „23. Februar. Nach viertägiger Debatte einigte das kanadische Unterhaus sich ohne Abstimmung über die Adresse in Erwiederung der Eröffnungsrede des Generalgouver⸗ neurs John Youngs. Die Debatte bestand der Hauptsache nach in einer Kritistrung der Regierungspolitik bezüglich des Auf⸗ standes am Red River, der Ernennung von Francis Hincks zum Finanz⸗Minister und des Verhaltens gegen die Reform⸗ partei, welches zu den jüngsten Kabinetsveränderungen führte.

che Konzil

Die Nr. 8 des „»Pr. Hand.⸗Arch.« enthält unter Gesetzge⸗ bung: Zollverein: Bekanntmachung, betreffend die Abänderung der Bestimmungen, unter welchen der Handel Deutschlands in Japan ge⸗ trieben werden soll. Vom 19. Januar 1870. Oesterreich: Felhee Einfuhr des Silbersechser vom Jahre 1848 und 1849. Umgestaltung des Nebenzollamtes II. Kl. Heinersdorf in Böhmen in ein Nebenzoll⸗

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amt I. Kl. Zollbehandlung des sogenannten Waschmehles. Spanien: Tarifirung verschiedener gummirter Stoffe zum Durchzeichnen ꝛc. Ecuador: Herabsetzung der Eingangs⸗ abgaben für Weine und Biere. Unter Statistik: Norddeutscher Bund: Sachsen: Auszug aus dem Jahresbericht der Handelskammer zu Leipzig 8 1867 und 1868 (Fortsetzung). Bremen: Statistische Auf⸗- ellungen über Bremens Handel und Schifffahrt in 1868, unter Ver⸗ Pleichung mit den Vorjahren (Schluß). Unter Mittheilungen: erlin. Landsberg a. W. Memel. Danzig. Bromberg. Breslau. Gleiwitz. Glogau. Osnabrück. Emden. Magdeburg. Bielefeld. Münster. Elberfeld. Essen. Köln. Kopenhagen. Benicarlo. Björne⸗ borg. Carlshamm. Gent. Hull. Nassau (New⸗Providence). Oporto. Beilage: Nachrichten für Seefahrer. Nr. 8. 11““

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Sctatistische Nachrichten.

Der »Economist« giebt eine Zusammenstellung des Ver⸗ brauchs an roher Baumwolle in Europa und Nord⸗ amerika während der letztverflossenen 3 Jahre. verglichen mit dem des Jahres 1860, welches von den englischen Spinnern als das Normal⸗ jahr hingestellt wird. Aus dieser Zusammenstellung ergiebt sich, daß die Zunahme des Gesammtverbrauchs seit 1860 (ca. 252,000 Ballen) nicht auf die Spinnereien Englands, welche in 1869 sogar weniger verarbeiteten als in 1860, sondern vornehmlich auf die des Kontinents und unter diesen wieder in erster Reihe auf die Deutschlands trifft. Es verbrauchten nämlich (in Tausenden von Ballen) im Jahre 1869 Großbritannien 2628 gegen 2633 im Jahre 1860, Frankreich im Jahre 1869 699 gegen 621 i. J. 1860, Niederlande i. J. 1869 199 gegen 117 i. J. 1860, Belgien i. J. 1869 100 gegen 64 i. J. 1860, Detsch. land i. J. 1869 407 gegen 307 i. J. 1860, Triest i. J. 1869 90 gegen 77 i. J. 1860, Genua i. J. 1869 37 gegen 72 i. J. 1860, Spanien i. J. 1869 138 gegen 106 i. J. 1860, Rußland zc. i. J. 1869 296 gegen 324 i. J. 1860, Europa überhaupt i. J. 1869 4594 gegen 4321 im Jahre 1860, die Vereinigten Staaten i. J. 1869 839 gegen 860 im Jahre 1860, Europa und Amerika zusammen also im Jahre 1869 5433 gegen 5181 im Jahre 1860. Der Nachtheil, welchen die englische Baumwollenindustrie durch die stets wachsende Konkurrenz des Kon⸗ tinents erlitten hat, ist übrigens größer, als er bei flüchtiger Ver⸗ gleichung der vorstehenden Zahlen erscheint. Es muß nämlich in Be⸗ tracht gezogen werden, daß in England seit 1860 die Spindelzahl be⸗ trächtlich (etwa um ½) vermehrt worden ist, so daß gegenwärtig zu voller Beschäftigung der vorhandenen Spindeln ein weit bedeutenderer Verbrauch von Rohmaterial erforderlich sein würde, als damals, während derselbe in Wirklichkeit sogar zurückgegangen ist.

Die Minen von Californien lieferten nach der »Alta Ca⸗ lifornia«, wie die »N.⸗York. Handelsz.“« mittheilt, im J. 1869 den⸗ selben Ertrag wie 1868. Die sogenannten Placers ergaben eine etwas geringere, die Quarzminen eine etwas größere Ausbeute als im Vor⸗ jahre. Der Contantenexport erreichte im J. 1869 37,287,117 Doll., die Gesammtzufuhr von Edelmetall 51,226,769 Doll., wovon 12,000,000 Doll. aus Newada (wo im J. 1869 13,815,000 Doll. Edelmetalle produzirt sind, davon 3,154,000 Doll. Silber der White Pineminen), 4,132,055 Doll. von fremden Häfen, 3,042,540 Doll. durch Küsten⸗ dampfer, meist von Oregon und Jdaho.

Die Weinproduktion Kaliforniens betrug im Jahre 1868 2,587,764 Gall., 700,000 Gall. mehr als im Jahre 1867. 6 der weinbauenden Counties liegen in der Sierra Newada, wo noch vor wenig Jahren ausschließlich Minenarbeit betrieben wurde. Diese Berggegend besaß bereits über 6,000,000 Weinstöcke.

Die Kohlenproduktion der Vereinigten Staaten belief sich im Jahre 1869 auf mehr als 27 Millionen Tons, gegen 16,054,816 Tons in 1868. Von der Produktion des Jahres 1869 waren 13,221,386 Tons Anthracit⸗ und 11 Mill. Tons bituminöse

Kohlen. 1. Kunst und Wissenschaft. Wien, 24. Februar. Der Dichter und Schriftsteller Anton

Langer ist gestorben. Landwirthschaft.

Berlin, 26. Februar. Nach Erledigung der Frage wegen der Düngerkontrolle trat das Landes⸗Oekonomie⸗Kollegium in die Berathung über die Proposition des Rittergutsbesitzers von Rath, welche unter dem 16. November v. J. gemacht ist und dahin lautet: »Kann die Staatsregierung die Produktion der Eichenlohe fördern und event. wie?« Nachdem Herr von Rath seine Proposition begründet hatte, nahm der Referent der Proposition, von Schorlemer⸗Alst, das Wort. Derselbe erkannte die Wichtigkeit der angeregten Frage an, glaubte aber nicht, daß es möglich sein wird, in der ver⸗ bleibenden kurzen Zeit sich das nothwendige forststatistische Ma⸗ terial zu beschaffen, noch auch dasselbe während der Verhand⸗ lung der Proposition im Kollegium zu verarbeiten. Der Vor⸗ schlag einer solchen Enquste durch die Vereinsorgane würde aller⸗ dings in sich schließen, die Verhandlungen über die Pro⸗ position bis zur nächstfolgenden Sitzung des Landes⸗Oekonomie⸗ Kollegiums zu vertagen, aber es wäre das nicht zum Schaden der Bestrebungen des Proponenten, die seines Erachtens so nutz⸗ bringende Kultur weiter zu verbreiten, vielmehr in deren Interesse. Sowohl bei den Vereinen als durch dieselben bei den Privaten würde durch die erforderten Berichte und die daran sich knüpfenden Verhand⸗ lungen die Aufmerksamkeit auf die Kultur der Eichenlohe und das Interesse für dieselbe neu belebt und damit auch zweifellos eine An⸗ regung gegeben werden, die Unwissenheit der armen Gebirgsbewohner über den Werth der Eichenlohe, deren Kultur ꝛc., durch angemessene Belehrung zu beseitigen; denn eben den landwirthschaftlichen Vereinen, und diesen mehr als der Staatsregierung, falle vor Allem die Aufgabe zu, solche Belehrung zu ertheilen und zu verbreiten