1870 / 51 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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ist damit schon jetzt ein bedeutsa⸗ mer Anfang gemacht worden; aber es ist auch zu hoffen, daß die Gründe zur Geltung kommen, welche nach der Ueber⸗ zeugung der sächsischen Regierung laut g. 888 Beibehaltung der Todes⸗ strafe sprechen. Erlauben Sie mir nur, ich über den Stand der sächsischen Regierung kurz Folgendes sage. Man hat in Sachsen vor anderthalb Jahren die Todesstrafe abgeschafft, und wer den damaligen Verhandlungen gefolgt ist, wird den Eindruck empfangen haben, daß man mit reiflicher Ueberlegung und gründlicher Vorbereitung an diesen wichtigen Schritt herangetreten ist. Die Regierung konnte sich getrost auf die Stimme der Wissenschaft, der Praxis und der Erfah⸗ rung bei ihrer Vorlage berufen; aber auch die Mehrheit der Stände, welche sich ihr anschloß, hat in ihren Reden bewiesen, daß ihre Ent⸗ schließung das Werk reiflicher und inniger Ueberzeugung war. Man hält noch jetzt in Sachsen diesen Schritt für einen entschiedenen Fort⸗ schritt auf dem Wege der Kultur und des Rechtslebens, und die Er⸗ fahrungen, die man seit jener Zeit gemacht hat, sprechen mindestens nicht gegen diese Annahme. Nun, meine Herren, ist wohl zu erwägen, in welch üble Lage man dort kommen würde, wenn nach so kurzer Zeit dasjenige, was man für einen Fortschritt ansah, sich wieder in das Gegentheil umkehren sollte. Aber das Mißliche dieser Lage wird wesentlich verschärft und erhöht durch Folgendes: Es ist jetzt noch ungewiß, wohin das hohe Haus sich heute oder morgen entscheiden wird, aber selbst wenn dasselbe sich in seiner Mehrheit für den Entwurf ausspräche, so ist doch jetzt schon mit Gewißheit zu übersehen, daß dieser Majorität eine kompakte und besonders in ihrer Zahl bedeut⸗ same Minorität entgegenstehen würde. Daraus folgt aber mit Noth⸗ wendigkeit, daß die Frage mit der jetzigen Entschließung nicht beseitigt wäre; sie würde wiedertkehren in jedem der folgenden Reichstage, und wie dann die Entscheidung fallen wird, darüber kann man kaum zweifelhaft sein, wenn man bedenkt, was um uns herum in Bezug auf diese Frage vorgeht. Man hat in Baden einen entscheidenden Schritt im Sinne der Abschaffung neuerdings gethan; in Frankreich werden die Stimmen für die Beseitigung der Todesstrafe lauter und lauter, auch anderwärts regen sich die Wünsche wiederum und wiederum und wenn man die Majoritäten in ihren Zahlen verfolgt, welche in den legislativen Versammlungen sich für die Todesstrafe ausgesprochen haben, so kann man nicht zweifelhaft sein, daß sie mehr und mehr sich mindern und sich bald in das Gegentheil umkehren werden. Ich darf mich in dieser Beziehung getrost auf den Inhalt der Motive be⸗ rufen. In ihrer klaren, übersichtlichen Darstellung weisen sie deutlich darauf hin, daß die Todesstrafe mit raschen Schritten ihrer Beseitigung entgegengehet. Sie rathen auch nicht dazu, sie ferner für immer bei⸗ sondern sie warnen nur vor einem Sprunge, den man amit thun würde, daß man sie schon jetzt und nicht in einer fernern Zukunft beseitigt. Nun, meine Herren, bedenken Sie, in wesch üble Lage man damit in Sachsen käme! Man hätte die Todesstrafe vor anderthalb Jahren abgeschafft, man würde sie im Jahre 1871 wieder einführen, um sie vielleicht nach wenigen Jahren doch wieder zu beseitigen, und ich sollte wohl glauben, daß der Wunsch, einen Bundesstaat vor einer so bedenklichen Schwan⸗ kung in seinem Rechtszustande zu bewahren, auch mit ein Motiv sein sollte, Sie zu bestimmen, die Todesstrafe schon jetzt durch ein bestimm⸗ tes Votum abzuschaffen, anstatt diese Beseitigung für eine gewiß nahe bevorstehende Zukunft nur aufzuschteben. BAae gemiß nay.

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selben nur gestattet.

.— Dem Reichstag liegt folgender Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Kontrole des Bundeshaushalts für das Jahr 1870 vor:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen im Namen des Norddeutschen Bundes, nach erfolgter Zu⸗ stimmung des Bundesrathes und des Reichstags, was folgt: Einziger Paragraph. Die Kontrole des gesammten Bun⸗ deshaushalts wird für das Jahr 1870 von der preußischen Ober⸗ Rechnungskammer unter der Benennung: »Rechnungshof des Nord⸗ deutschen Bundes« nach Maßgabe der im Gesetze vom 4. Juli 1868 (Bundesgesetzbl. S. 433) über die Kontrolle des Bundeshaushalts für die Jahre 1867 bis 1869 e V

Borschriften geführt.

Bl. abgedruckte Gesetz⸗ des Haushaltsetats

Aus weltigec Alr., pr⸗ ha aßt uswärtiges Amt, Besoldungen 5000 Thlr, nämlich Zulagen der Militärbevollmächtigten in Carlg. ruhe, München und Stuttgart mit 1500, resp. 2000 und 1500 Thlr. Diese Ausgaben haben auf den Etat für 1870 gebracht werden müssen, weil die Kosten der diplomatischen Vertretung des Bundes im Aus⸗ lande seit 1. Januar d. J. auf den Bund übergegangen sind. Ferner sind für Bundeskonsultate 11,400 Thlr. ausgeworfen, und zwar 3000 Thlr. Gehalt und 7000 Thlr. Lokalzulage für einen Generalkonsul und 800 Thlr. Gehalt sowie 600 Thlr. Lokalzulage für einen Sekretär des Generalkonsulats zu Lima (Peru), wo nach dem Tode des un⸗ besoldeten preußischen Generalkonsuls das Bedürfniß eines besoldeten Generalkonsulats hervorgetreten ist. Endlich sind 3300 Thlr. Besol⸗- dungen für drei, bei dem Rechnungshof des Norddeutschen Bundes neu anzustellende Revisoren angesetzt, da die zeitigen Revisoren das vorhandene Arbeitsmaterial nicht bewältigen können. Als ein⸗ malige und außerordentliche Ausgabe sind 85,338 Thlr. als Kauf⸗ preis für das dem Bundes⸗Ober⸗Handelsgericht zu Leipzig über⸗ wiesene Amtsgebäude, dessen Ankauf wünschenswerth erschien, an⸗ gesetzt worden. I Außerdem sind im §. 3 des Gesetzentwurfs die

stellt nach⸗

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,— ☛——

Festsetzungen, welche im §. 2 des Etatsgesetzes vom 13. Juni 1869 und §. 13 des Gesetzes vom 5. Juni v. J., die Portofreiheiten im Gebiete des Norddeutschen Bundes betreffend, rücksichtlich eines Vertheilungsmaßstabes für die Einnahmen aus früyer portofreien, jetzt ortopflichtigen Sendungen auf die einzelnen Bundesstaaten vor— behalten waren, für das Jahr 1870 getroffen worden. Die Berechnung, welche dem Gesetzentwurfe in der Anlage B. beigefügt ist, beruht auf zwei 10tägigen Aufnahmen im Juni und September 1869, als deren Gesammtkefultat sich 2,574,284 Thlr. ergaben, von denen 36,197 Thlr. für die nicht zum Norddeutschen Bunde gehörenden Gebietstheile des Großherzogthums Hessen in Abzug gebracht worden sind. Nach dieser Berechnung erhalten von den pro 1870 angesetzten 1,800,000 Thlr. Mehreinnahmen: Preußen 91,8431 pCt., Sachsen 2,6609 pCt., jeder der übrigen Bundesstaaten weniger als 1 pCt. b

Der Haushaltsetat des Norddeutschen Bundes für 1871.

Der dem Reichstage des Norddeutschen Bundes vorgelegte Haus⸗ haltsetat für das Jahr 1871 schließt in Ausgabe mit 77,446,287 Thlr., nämlich 72,721,861 Thlr. an fortdauernden und 4,724,426 Thlr. an einmaligen und außerordentlichen Ausgaben, in Einnahme dagegen ebenfalls mit 77,446,287 Thlr. ab.

Der Ausgabeetat für 1870 belief sich auf 77,628,719 Thlr., so daß also für 1871 182,432 Thlr. weniger in Ansatz gebracht worden sind. Werden indeß die aus der Bundesanleihe zu bestreitenden Ausgaben, welche für 1871 um 801,776 Thlr. geringer sind, als für 1870, außer Be⸗ tracht gelassen, so stellt sich bei den aus den ordentlichen Bundes⸗ einnahmen zu deckenden Ausgaben für 1871 ein Mehr von 619,344 Thalern heraus, das indeß zum größeren Theile durch die Steigerung der eigenen Einnahmen des Bundes gedeckt wird. An solchen Mehr⸗ einnahmen haben, hauptsächlich an Zöllen und Verbrauchssteuern, sowie aus den Ueberschüssen der Postverwaltung 428,590 Thlr. auf den Etat gebracht werden können, nach deren Abzug die obige Mehr⸗ ausgabe sich auf 190,754 Thlr. reduzirt, deren Deckung durch eine entsprechende Erhöhung der Matrikularbeiträge erfolgen soll.

Von den fortdauernden Ausgaben treffen auf das Bundes⸗ kanzler⸗Amt 274,450 Thlr., den Reichstag 20,563 Thlr., das auswär⸗ tige Amt 885,530 Thlr., die Bundes⸗Konsulate 354,350 Thlr., die Militärverwaltung 66,856,638 Thlr., die Marineverwaltung 3,596,730 Thlr., die Bundesschuld 612,000 Thlr., den Rechnungshof des Nord⸗ deutschen Bundes 63,000 Thlr., das Bundes⸗Ober⸗Handelsgericht 58,600 Thlr. An einmaligen und außerordentlichen Kug⸗ Fabhen sind veranschlagt: fuͤr die Postverwaltung 12,220 Thlr., die

lelegraphenverwaltung 59,822 Thlr., die Militärverwaltung 248,924 Thlr. und die Marineverwaltung 4,403,460 Thlr.

Zölle und Verbrauchssteuern 48,574,500 Thlr., Wechselstempelsteuer

134,288 Thlr., aus der Bundesanleihe 2,020,924 Thlr. Da diese Ein⸗ bende Rest von 23,360,038 Thlr. durch die Matrikularbeiträge der ein⸗ zelnen Bundesstaaten bestritten. An solchen haben nach dem Etat zu entrichten: Preußen 19,249,584 Thlr., Lauenburg 40,355 Thlr., Sachsen 1,954,203 Thlr., Hessen 207,635 Thlr., Mecklenburg⸗Schwerin 462,079 Thlr., Sachsen⸗Weimar 140,892 Thlr, Mecklenburg⸗Strelitz 81,742 Thlr., Oldenburg 201,102 Thlr., Braunschweig 225,400 Thlr., Sachsen⸗ Meiningen 90,064 Thlr., Sachsen⸗Altenburg 73,273 Thlr., Sachsen⸗ Coburg⸗Gotha 6203 Thlr., Anhalt 90,918 Thlr., Schwarzburg⸗Rudol⸗ stadt 37,594 Thlr., Schwarzburg⸗Sondershausen 33,524 Thlr., Waldeck 29,452 Thlr., Reuß ä. L. 22,853 Thlr., Reuß j. L. 43,711 Thlr, Schaum⸗ burg⸗Lippe 15,939 Thlr., Lippe 60,428 Thlr., Lübeck 21,720 Thlr., Bremen 72,006 Thlr., Hamburg 199,361 Thlr. Es unterliegt indeß diese Repartition noch der Berichtigung nach Maßgabe des Resultats der im Dezember 1870 stattfindenden Volkszählung. Was die Spezialetats für 1871 betrifft, so gestaltet sich deren Lage, namentlich im Vergleich mit denjenigen für 1870, folgender⸗

maßen:

J. Faunscfkanf ge „Amt. Die Ausgaben für diese Ver⸗ waltungsstelle sind auf 274,450 Thlr., um 52,500 Thlr. höher als für 1870 veranschlagt. Unverändert sind geblieben die Besoldungen mit 65,350 Thlr., die Ansätze für persönliche und sächliche Ausga en mit 5500 Thlr. und 20,000 Thlr., die an die Königlich Preußische Regie⸗ rung für die Verwaltung der Bundesschuld mit 1700 Thlr. zu leistende Entschädigung und der Dispositionsfonds des Bundeskanzlers zu un⸗ vorhergesehenen Ausgaben mit 30,000 Thlr. Neu auf den Etat ge⸗ bracht sind in Folge der Uebernahme des für den Norddeutschen Bund erworbenen Grundstücks 1000 Thlr. zur Unterhaltung des Dienst⸗ gebäudes und des Gartens. Die Ausgaben für die Normal⸗Eichungs⸗ Kommission des Norddeutschen Bundes haben von 6400 Thlr. für 1870 auf 7100 Thlr, also um 700 Thlr. erhöht werden müssen, die 5 Beschaffung eines besonderen Dienstlokals für diese Behörde er⸗ orderlich sind. Die Ausgaben an Pensionen und Unterstützungen, welche für 1870 mit 93,000 Thlrn. veranschlagt waren, sind mit 143,800 Thlr. auf den Etat gebracht worden; es werden nämlich mehr erfordert für die bisher nicht berücksichtigten Unterklassen der vormals schleswig⸗holsteinischen Armee, sowie für die Wittwen und Waisen derselben 45,000 Thlr., ferner 2800 Thlr. Unterstützung für die weitere Bearbeitung und Herausgabe der monumenta Germaniae historica. sowie 3000 Thlr. Unterstützung für das nautisch⸗ meteorologische Institut »die Norddeutsche Seewarte« in Hamburg, welches, gleich dem von Maury ins Leben gerufenen National⸗Observatorium in

Washington und gleich den in London und Utrecht bestehenden

Als Einnahmen des Bundes sind für 1871 in Ansatz gebracht:

896,000 Thlr., von der Post⸗ und Zeitungsverwaltung 2,400,715 Thlr, von der Telegraphenverwaltung 59,822 Thlr., verschiedene Einnahmen

nahmen zur Deckung der Ausgaben nicht reichen, wird der verblei-

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Staatsinstituten für Nautik und Meteorologie, den Zweck verfolgt, die für Schiffahrt und Handel wichtige Frage, welchen kürzesten und sichersten Kurs ein Schiff zu steuern habe, auf Grund wissenschaftlich geprüfter Beobachtungen zu loösen. 3

II. Reichstag. Die Ausgaben für den Reichstag des Norddeut⸗ schen Bundes sind, wie für 1870, mit 20,563 Thlr. auf den Etat ge⸗ bracht. Es werden davon erfordert 16,845 Thlr. für das Bureau zu Remunerationen, Unterstützungen, Bureaubedürfnissen, Unterhaltung ꝛc. des Mobiliars und der Utensilien im Sitzungssaale und den Konfe⸗ renzzimmern ꝛc., 3318 Thlr. für die Stenographie und 400 Thlr. zur Unterhaltung der Amtswohnung des Präsidenten.

III. Auswärtiges Amt. Die Einnahmen des auswärtigen Amts, welche in die Bundeskasse fließen, sind auf 30,840 Thlr. ver⸗ anschlagt, darunter 30,000 Thlr, welche die preußische Regierung als Aversionalentschädigung für die Besorgung speziell preußischer Ange⸗ legenheiten zu zahlen hat. Die Ausgaben sind mit 885,530 Thlr., darunter 4060 Thlr. als künftig wegfallend, auf den Etat gebracht, während für 1870 nur 862,730 Thlr. mithin 22,800 Thlr. weniger angenommen worden waren. Im Einzelnen sind ausgesetzt 169,350 Thlr. für das auswärtige Amt, 639,170 Thlr. für die Gesandtschaften und 77,010 Thlr. zu extraordinären Ausgaben. b

Für das auswärtige Amt ist der Besoldungstitel um 3500 Thlr. erhöht worden. Es ist nämlich für den Staats⸗Sekretär eine Zulage von 1500 Thlr. ausgesetzt, um denselben im Gehalte den Gesandten gleichzustellen und damit die Beförderung von Beamten, welche be⸗ reits Gesandtschaftsposten bekleidet haben, in die Stellung des Staats⸗ Sekretärs zu ermöglichen. Außerdem bhat sich das Bedürfniß heraus⸗ gestellt, das Gehalt für 4 ständige Hülfsarbeiter mit 6800 Thlr. auf den Etat zu bringen, wogegen indeß die Gehälter für 4 Expedienten mit 4800 Thlr., die bisher etatisirt waren, in Abgang gestellt worden sind. Die Fonds für extraordinäre Hülfsarbeiter im auswärtigen Amte, für Hülfsarbeiter bei der Geheimen Kanzlei und der Kasse und zu Amtsbedürfnissen haben um 3000 Thlr., 1200 Thlr. und 3100 Thlr. erhöht werden müssen und gründen sich diese Erhöhungen auf die Ergeb⸗ nisse der vorhergehenden Jahre. Die Ausgaben für die Gesandtschaften sind um 12,000 Thlr. hoͤher, als für 1870 angenommen. Es kommen hierbei namentlich in Betracht 5000 Thlr. Zulagen für die Militärbevoll⸗ mächtigten in Karlsruhe, München und Stuttgart, deren Entsen⸗ dung durch das Verhältniß veranlaßt ist, welches zwischen dem Nord⸗ deutschen Bunde und den Süddeutschen Staaten in Folge der Allianz⸗ Verträge besteht; ferner 1890 Thlr. Dotation für einen Legations⸗ Kanzlisten bei der Gesandtschaft in St. Petersburg, dessen Anstellung sich erforderlich gemacht und 5200 Thlr., um welche der zu Unter⸗ stützung hülfsbedürftiger Angehörigen des Norddeutschen Bundes u. s. w.

bestimmte Fonds hat erhöht werden müssen. Nach dem Etat unter⸗ hält der Norddeutsche Bund überhaupt 23 Gesandte im Auslande, nämlich: Botschafter in London und Paris, Gesandte in Athen,

Brüssel, Karlsruhe, Konstantinopel, Kopenhagen, Florenz, Haag, Lissa⸗ bon, Madrid, München, Peking, St. Petersburg, Rom, der Schweiz, Stockholm, Stuttgart, Washington und Wien, Minister⸗Residenten in Buenos⸗Ayres, Darmstadt und Rio de Janeiro. 1

Die extraordinären Ausgaben des auswärtigen Amts sind gegen den vorigen Etat unverändert geblieben.

Bundes⸗Konsulate. Die Einnahme an Konsulats⸗In⸗ traden, sowie an Miethen für Dienstwohnungen ist auf 21,820 Thlr., um 160 Thlr. höher als für 1870 veranschlagt worden. Die Ge⸗ sammtausgaben für die Konsulate betragen 354,350 Thlr., gegen 1870 mehr 18,900 Thlr., wogegen 9000 Thlr. extraordinäre Ausgaben, welche auf dem vorigen Etat standen, in Wegfall gekommen sind. Bei dem Titel: Besoldungen, Lokalzulagen und Remunerationen der Konsulat⸗ beamten sind gegen 1870 folgende Erhöhungen in Ansatz Feehaft worden: 10,000 Thlr. für einen General⸗Konsul in Peru, 1400 Thlr. für einen Sekretär bei diesem General⸗Konsulate, 2000 Thlr. für einen Sekretär beim Konsulate in Shanghai, 200 Thlr. Lokalzulage für den Kanzler in Smyrna, 100 Thlr. zur Erhöhung der Remuneration des Bureaugehülfen in Bukarest, 2000 Thlr. Mehrbedarf für die Dol⸗ metscher und Unterbeamten in Japan, 5000 Thlr. für die Kanzlei⸗ und Unterbeamten in New⸗York, für welche Mangels genügender Er⸗ fahrungen ein besonderer Betrag bisher nicht ausgeworfen war, 300 Thlr. ur Erhöhung der Remuneration des Kanzlers in Beirut, 150 Thlr. bhn für einen Hausdiener in Kenstantinopel, 1100 Thlr. Mehrbedarf für den Dolmetscher, die Hülfsbeamten und Unterbeamten in Shanghai, da der bisher ausgesetzte Betrag von 4000 Thlr. zur Be⸗ streitung des Bedarfs nicht reichte. Diese Erhöhungen haben durch Ersparnisse bei anderen Positionen, welche mit 3350 Thlr angegeben sind, auf den oben angegebenen Betrag von 18,900 Thlr. reduzirt werden können. 1

Der Norddeutsche Bund unterhält nach dem Etat im Auslande: 11 General⸗Konsulate in Aexandrien, Belgrad, Bukarest, Chili, Japan, London, Mexiko, New⸗York, Peru, Venezuela und Warschau, 13 Kon⸗ sulate in Beirut, Bosnien, Canton, Constantinopel, Galatz, Jerusa⸗ lem, Paris, Pesth, St. Petersburg, Shanghai, Smyrna, Tientsin, Trapezunt, und 7 Vizekonsulate in Alexandrien, Bukarest, London, New⸗York, Constantinopel, Cairo und Jassy, und beträgt der Auf⸗ wand für die bei denselben angestellten Beamten an Besoldungen, Lokalzulagen und Remunerationen 271,350 Thlr., an Miethen für die Geschäftslokale, zu Bureaukosten und sonstigen amtlichen Aus⸗ gaben 66,000 Thlr.

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DOeffentlicher Anzeig

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

8 teckbrief. Gegen den Techniker Emil Martin ist in den Atterr 472 67 C. Irdie gerichtliche Haft wegen Diebstahls beschlossen worden. Seine Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können. Es wird ersucht, den ꝛc. Martin im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern an die Königliche Stadtvoigtei⸗Direktion hierselbst abzuliefern. Verlin, den 25. Februar 1870, Königl. Stadtgericht, Abtheilung für Unter⸗ suchungssachen. Kommission II. für Voruntersuchungen. Fe6z. bung. Alter: 37 Jahr, Geburtsort: Potsdam, Größe: 5 Fuß 2 Zoll, Haare: dunkelblond, Augen: blau, Augenbrauen: dunkelblond, Nase und Mund: gewöhnlich, Gesichtsbildung: oval, Gesichtsfarbe: gesund, Gestalt: untersetzt. 8

9 5 8 . 2., 8

Steckbrief. Backeberg, Jürgen Heinrich, Häusling au Ninderfe Amts e hat sich von seinem Wohnorte entfernt. Der⸗ selbe soll am 9. März d J. vor das Schwurgericht gestellt werden, und ist gegen ihn unterm 26. 2 8 12 Hasetehe 2Mö. Antrag: Ver und Zuführung. Celle, den 28. Februar 1877. 8 ü ungh,. Kronanwaltschaft.

ö Bekanntmachung, Vorladung Militärpflichtiger betr. 8— Nachverzeichnete in dem Jahre 1848 im Königreiche 187J. 18 borene und militärpflichtige oder zurückgestellte öö 6 8. weder bei der im Jahre 1868 stattgefundenen Rekrutirung noch es sich zur Untersuchung ihrer Diensttüchtigkeit gestellt, und mi benn ae. halb, da ihr Aufenthalt nicht zu ermitteln gewesen, in Gemä dena der auf dieselben noch Anwendung leidenden Bestimmungen 9- g 75 des Gesetzes über Erfüllung der Militärpflicht vom 24. Dezem 1 8 86 und §. 84 sowie §. 143 der Ausführungs⸗Verordnung zu demse ·c. unter dem Bemerken hiermit vorgeladen, daß sie, wenn sie nicht a 8 bald sich gestellen und über ihre Abwesenheit sich genügend . schuldigen vermögen, nach -s gesetzlichen Bestimmungen als Aus⸗ etr erden betrachtet werden. 3 werden alle Obrigkeiten, welchen die genannten . duen vorkommen oder bekannt sein sollten, angewiesen, beziehen g. ersucht, dieselben von dieser Vorladung in Kenntniß zu setzen und nech Zefinden mittelst Zwangspasses oder da nöthig mittelst Schubtransports in i veisen. 8 W Peiscgen 1867 und 30. September 1868 wegen der Militärabsenten aus den Jahren 1865 und 1867 erlassenen Be⸗

1—

21 102 ½

skanntmachungen haben sich bezüglich der in den denselben beigefügten

¹ ichnissen mit aufgeführten I le 8 Karl Heinrich Gudera aus Annaberg

Julius Louis Herrmann Erfurt aus Mühltroff .

ickau, den 31. Januar 1870. ““] Königlich sächsische Kreis⸗Direktion sad 642] Verzeichniß bwesenden Militärpflichtigen des Zwickauer Regierungs⸗ ö *Bezirkes aus der Altersklasse 1868. 1

Vor⸗ und Zuname. Geburtsort.

Oberfrohna. Niederplanitz.

Chemnitz.

wickau.

Bärenstein (Kuhberg). Chemnitz.

Schönfels.

Chemnitz

Baum⸗Beck, Friedrich Oswald, Beuchmüller, Hermann Ludwig Gustav, Binner, Heinrich Albrecht, 6 Blude, Gustav Adolf, Buchhold, Ernst Louis, Burkhard, Wilhelm Robert Immanuel, Dorn, Adolf Richard, Seshler frags Louis, Dolge red, Honmer e Max, . Einhorn, Friedrich, Cürüheohr, GEGegFüegöabr. Erler, E 71. 8 Sa.

istel, Carl Hermann, 116“ Feie Fram Richard, Markneukirchen. Förster, Johann Friedrich, 8 Frisch, Christian Wilhelm, 186 18u8, Frommelt, Robert Clemens, Mülsen St. Jacob. Geyer, Karl Ferdinand, Annaberg. Göldner, Franz Ferdinand, eg Gränz, Gustav Adolph, e ü 1 Greger, Bruno Alexander, 9 . Groß, Wilhelm Friedrich, Gr 88 Günther, Johann Paul, Zwi Hahn, Friedrich Carl, . Häuptner, Emil Oskar, eecga Heinrich, Christian Friedrich, Langenbach.