Weechsel.
Fonds und Staats-Papiere.
Eisenb ahn-Stamm-Aktien.
Amsterdam.. do. damburg.
österr.
Wien, Währ. Augsburg, südd. hhr. 54. Frankfurt a. M., südd. Währ. Leipzig, 14 Thlr. uss 8. Leipzig, 14 Thlr. uss Petersburg.. do .2
Warschau Bremen
250 Fl. 250 Fl. 300 Mk. 300 Mk. 1 L. Strl. 300 Fr.
150 Fl. 150 Fl. 100 Fl. 100 Fl. 100 Thl. 100 Thhr 100 S. R. 100 S. R.
90 S. R. 100 T. G.
Kurz. 2 Mt. Kurz. 2 Mt. 3 Mt. 2 Mt.
8 Tage. 8 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 8 Tage. — 2 Mt. 3 Weh.d 3 Mt.
3 Tage. 8 Tage.
T.März. 143 ⅞ bz 142 ⅞ bz 151½ bz 151 G bz 6 24 bz 81 ½G bz
82 bz
81 G bz 56 22z 56 24bz 99 ¾⅜ bz 99 ½ bz 82 ⅔ bz 81 bz
74 ½ b2z 110 ½ bz
Fonds und Staats-Papiere.
Freiwillige Anleihe.
1⁄¼l£ u. 10
95 ½ 5
Amerik. rückz. 1882
do do. 1885 Oesterr. Papier-Rente do. Silber-Rente... do. 250 Fl. 1854.. do. Kredit. 100.1858 do. Lott.-Anl. 1860 do. do. 1864 ltalienische Rente... do. Tabaks-Oblig. do. Tabaks-Akt.ü. Rumän. Eisenb...
do. do. kleine.
do. o. de 1862 do. Egl. Stücke 1864 do. Holl. ⸗* do. Engl. Anleihe. do. Pr.-Anl. de 1864 do. do. de 1866 do. 5. Anl. Stiegl. do. 6. do. do. 9. Anl, Engl. St.
6 [1/5. u. 1/11. do. verschieden do. 1/4. pr. Stück 1/5. u. 1/11. pr. Stück 1/1. i. 1/7.
L1““ pr. Stück do. 1/3, u. 1/9. 1/5. u. 1/11. 1¼4. u. 1/10. do. 1/5. u. 1/11. 1⁄1. u. 1/7. /3. u. 1/9. 1/4. u. 1/10.
do.
do.
d(AIlIbz
[95 ⁄etw bz B
95 ⅜ bz G 95 ½1 bz
50 5bz 79 ½à 80 à 79 ¼ 65 5 bz bz 55 56bz 89 ½ bz
72 ½bz G
7 bz 85 ½ bz 89 ½ 6 89½ 6 5325.= 20 ⅛ bz 120 5bz 81 5 bz
₰
Aisenzb. v. St. g. Amst.-Rotterd.. Böhm. Westb.. Gal. (Carl-L.-B.) Löbau-Zittau... Ludwigsh.-Bexb Mainz-Ldwgsh., Mecklenburger.. Oberhess. v. St. g. Oest. Franz. St. Reichenb.-Pard. Russ. Staatsb.. Südöst. (Lomb.). Warsch.-Bromb. Wseh. Ldz. v. St. Warschau-Ter., do. Wien.
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1/1. u. 7.!] — do. [96 ½ bz do. 94 ⁄ bz G do. 2 1/1. 1/1. u. 7 do. 1/1. do. 1/1. u. 7. do. do. 1/̃ u. 11 1/1. 1/4. u 10*d 1/1.
209à10à9¼ 71 ½ b2z 93 bz G 133;&ßA2 ½ bz
1“
8“
Bank- und In dustrie-Akties.
Div. pro Berl. Abfuhr.. do. Aquarium. do. Br. (Tivoli) do. Kassen-V.
1868
1869
— —
—
Reichstags⸗Angelegenheiten.
Berlin, 2. März. In der gestrigen Sitzung des Reichs⸗ tags des Norddeutschen Bundes hielt bei der Diskussion über die Todesstrafe der Bundeskanzler, Graf von Bismarck⸗ Schönhausen, nachstehende Rede:
Ich getraue mir nicht, den Gründen, welche in dieser Frage für und wider angeführt sind, solche hinzufügen zu können, welche die Ueberzeugung des einen oder des andern zu bestärken oder zu erschüt⸗ tern vermöchten. Wenn ich dennoch das Wort ergreife, so geschieht es, um Zeugniß dafür abzulegen, daß die Argumente, die ich hier gegen die Todesstrase gehört habe, meines Erachtens nicht die Kraft haben werden, die Ueberzeugung der Mehrheit des Bundesraths, der Mehrheit der Regierungen, welche sich im Bundesrath für die Vor⸗ lage ausgesprochen haben, zu erschüttern — welche sich nach sorgfäl⸗ tiger Prüfung in allen Stadien, den technischen sowohl wie den poli⸗ tischen, für die Beibehaltung der Todesstrafe entschieden hatten.
Wenn ich den Eindruck, den ich von der Diskussion habe, und der mich dies äußern läßt, resumire, so ist es einmal der einer Ueber⸗ schätzung bei den Gegnern der Todesstrafe des Werthes, welchen sie dem Leben in dieser Welt, und der Bedeutung, welche sie dem Tode
machen? Daß die Gegner der Todesstrafe selbst doch nicht an der Wirksamkeit, an dem Eindruck, den sie für den Schutz des fried⸗ lichen Bürgers macht, durchaus zweifeln, das geht schon daraus hervor, daß Sie für solche Fälle, wo es absolut darauf ankommt, wirksamen und hinreichenden Schutz der Sicherheit herzustellen, die Todesstrafe beibehalten wollen. Was ist denn der Grund, weshalb Sie im Belagerungszustande und, wie ich nicht zweifle, im Heere, auf der Marine, da, wo es Ihnen darauf ankommt, daß Ruhe, Ordnung und Gchorsam gegen das Gesetz unbedingt sicher⸗ gestellt werden, auch Sie die Todesstrafe beibehalten wollen, doch wohl, weil Sie dieser Strafart eine noch energischere Wirkung zu- schreiben, als der Aussicht auf eine Einsperrung mit möglicher Begna⸗ digung oder Befreiung. Wenn Sie das aber zugeben, daß nur um eines Haares Breite mehr Schutz für den friedlichen Bürger darin liegt, dann sind Sie dem friedlichen Bürger schuldig, daß Sie ihm dieses Mehr von Schutz, welches die Gesetzgebung gegen Räuber und Mörder geben kann, auch geben. Die Regierungen werden also ihrer⸗ seits schwerlich geneigt sein, die Verantwortlichkeit für die Entziehung dieser Völligkeit, dieser Plenitüde des Schutzes, welche in der Todes⸗ strafe liegt, zu übernehmen. Ich finde ferner eine Inkonsequenz der Herren darin, daß Sie der Obrigkeit das Recht der Tödtung Behufs
168 ½ 0G6 80 B
88 bz G 114 ½ bz 111 ⅞ B
98 ½˖ G
do. 13/1. u. 13/7. 1/5. u. 1/11.
1/4. u. 1/10. 8
0. 1/6. u. 1/12
do. do. Holl.- do. Bodenkredit... do. Nicolai-Obligat. KRuss.-Poln. Schatz..
do. do. kleine Poln. Pfandb. III. Em.
102 bz 93 bz G 93 ⅞ bz G 93 ⅜˖ bz G 93 ⅔ bz
69 ½bz
69 ⅔⅜ G 57 B, n. d. Z.
1/1 u. 7 14 u. 10 do. do.
beilegen. Ich kann mir denken, daß Jemandem, der an eine Fort⸗ setzung des individuellen Lebens nach dem leiblichen Tode nicht glaubt, die Todesstrafe härter erscheint als demjenigen, der an die Unsterblich⸗ keit der ihm von Gott verliehenen Seele glaubt: aber wenn ich der Frage näher ins Auge sehe, so kann ich auch das kaum annehmen. Für Jemand, der des Glaubens nicht ist — zu dem ich mich von
. —+ —
Staats-Anl. von 1859 do. v. 1854, 55 do. von 1857 do. von 1859 do. von 1856 d von 1864 von 1867
do. Hand.-G.
do. Immobilien do. Pferdeb... Brannschweig..
der Repression versagen, Behufs der Präventiv⸗Maßregeln aber gestat⸗ ten wollen. Gerade umgekehrt, wie Sie in der Gesetzgebung für die Presse plaidiren. Sie wollen der Obrigkeit in der Vertheidigung ihrer Rechte, Sie wollen der Obrigkeit im Schutze des Eigenthums des einzelnen Bürgers in der Hinderung eines Verbrechens das Recht zu tödten nicht bestreiten, und doch handelt es sich da nicht um einen überführten,
— 2.— e.e 8*
¹ 0. 1/1 u 11 do. do.
do Coburg. Kredit.
do. v. 1868 Lit. B. v. 1850, 52 1853 1862 von 1868 Staats-Schuldscheine Pr.-Anl. 1855à 100 Tb. Hess. Pr.-Sch. à 40 Th. Kur- u. Neum. Schldv. Oder-Deichb.-Oblig.
do. do. do. do.
VOD Voh
1⁄4. pr. Stück verschieden 1/1 u. 7
Berlin. Stadt-Obligat.
do. do. do.
do. do. Danziger
do
do. de.
do. do.
Schlesische do. do.
Ffandbrefe.
do. do.
do.
Preussische
Kentenbriefe.
Sächsische Schlesische
Schldv. d. Berl. Kaufm.
Berliner Kur -u. Neumärk.
Ostpreussische..
Pommersche..
Posensche, neue. Sächsischee
Lit. ÄA. Westpr., rittschftl.
II. Serie neue do.
Kur- u. Neumärk.
Pommersche..
Posensche
Rhein. u. Westph.
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1/4 u. 10
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91 ⅔ B 81 ⅞ bz 82 bz G
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96etwbz 80 B
86 ½ bz
86 bz
85 ⅞ bz
83 bz
84 bz
90 ½ G
87 bz 85 ½ bz
Badische Anl. de 1866 do. Pr.-Anl. de 1867 do. 35 Fl.-Oblig.... do. St.-Eisenb.-Anl.
Bayer. St.-A. de 1859
Prämien-Anl..
Braunsch. Anl. de1866
20 Tblr.-Loose Dess. St.-Präm.-Anl.
Gothaer St.-Anl...
Hamb. Pr.-A. de 1866
Lübecker Präm.-Anl.
ManheimerStadt-Anl.
Sächs. Anl. de 1866
Sechwed. 10 Rthl. Pr. A.
do. do.
— *
1G
AIE SEG
— E —
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1/6. u. 1/12. 1/6. Iä pr. Stück 1/4.
1/3. 1/4. p. Stck. 1/1. u. 1/7. 31/12. u. 30/6
pr. Stück
75. E 7. 106 B
33 bz
99 ½ bz B 91 ½ 8 105 ½ bz 100 G 99 bz 43 ½ bz 101 ½ bz G
do. Cert. A. à 300 Fl. do. Part. Ob. à500 Fl. Türk. Anleihe 1865. do. do.
ᷣ˖‿‿ρέιέα σσένσέοέέέένέ ssss 8—
1/1. u. 1/7. do.
92 ½ B
97½ G
[44 ½ bz G 305 bz
*
3
Hisenbahn-Stamm-Aktien.
Div. pro 1868 Aachen-Mastr. 1 Altoba-Kieler. 6 Berg.-Märk. 8 Berlin-Anhalt 13 %4 Berlin-Görlitz 0 do. Stamm-Pr. 5. Berlin-Hamburg. 9 ½ Brl.-Ptsd.-Mgdb. 47 Berlin-Stettiner. 8 ¼ Brsl.-Schw.-Frb. 8 do. neue — Brieg-Neisser.. Cöln-Mindener.. do. Lit. B. Hall. Sor. Guben do. St.-Pr. Hann.-Altenb... do. St.-Pr. Märk.-Posener. do. St.-Pr. Magdb. Halberst. do. B. (St.-Pr.) Magdeb. Leipz.. do. Lit. B. Münst. Hamm. Niedschl. Märk.. Ndschl. Zweigb.. Nordh. Erfurter. do. St.-Pr. Oberschl. A. u. C. do. Lit. B... Ostpr. Südbahn. do. St.-Pr... R. Oder-Ufer-B. do. St.-Pr... Rheinische do. St.-Pr... do. Lit-B. (gar.) Rhein-Nahe... Starg.-Posener.. Thüringer.. do. 70 % do. Lit. B. (gar.) do. Lit. C. (gar.) do. do. 40 %. Wlhb. (Cos. Odb.) do. St.-Pr...
85 88 “ — 52
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1869
415 bz G
1/1. do. do.
1/1. do. do.
do. 1/1.
1/1. do. do.
do. do. do. do. do. 1/1. do. do. do.
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1/1. u. 7.
1/1. u. 7. 1/1. u. 7.
1/1. u. 7.
1/4. u.7.
B 2 1 75 ⅛ bz
105 ½ G 128 ½ bz 183 bz B 69 bz
90 bz 153 bz 193 bz 137 ½ bz 109 ½3 bz 99 B 89 bz 122 bz 97 ⅞ bz 62 bz 84 bz 61 ⅔ B 82 ½⅔ B 55 ½ bz G 815 bz 118 ½ bz B 68 ⅞ bz G 188 B 8852 b2 B 86
86 ⅔
88 bz B 171 ½ bz 156 ⅞bz HZ“ 69 bz 87bz 96 bz G
133 ½etwb G 27 ½ B
79 B
87 etw bz G 87 G
109 ½ bz G 109 bz G
Danz. Privat-B. Darmstädter ... do. Zettel Dess. Kredit-B. do. Ga do. Landes-B. Diskonto-Kom.. Effekt. Liz. Eichb. Eisenbahnbed.. do. Görlitzer do. Nordd. Genf. Kred. in Liq. Geraer Dtsch. Gen.-Bk.. B. G. Schust. u. C. Gothaer Zettel.. do. Grd.-Pr.-Pf. Hannöversche.. Heunriebshütte.. Hoerd. Hütt.-V. Hyp. (Hübner). do. Certifikate do. A. I. Preuss. do. Pfdb. unkd. Königsb. Pr.-B. Leipziger Kredit Luxemb. do. Mgd. F.-Ver.-G. Magdeb. Privat. Meininger Kred. Minerva Bg.-A. Moldauer Bank. do. volle Neu-Schottland. Norddeutseche .. Oesterr. Kredit p. St. à 160 Fl. A. B. Omnibus-G. Brl. Passage-Ges. Phönix Bergw. do. do. B. Portl.-F. Jord. H. Posener Prov... Preussische B.. Pr. Bodenkr.-B.. Renaissanceek.. Rittersch. Priv.. Rostocker Sächsische.... Säch. Hyp. Pfdbr. Schles. B.-V. .. Schles. Bergb.-G. do. Stamm-Pr. Thüringer.... . Vereinsb. Hbg.. B. Wasserwerke do. neue
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109 B
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95 B
92 G
105 G
117 bz
120 bz
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94 ⅔ bz
123 ½ bz
61 bz G
25 B
. [115 etw bz /1. 135 B
18,0118135025b2 1/7. 60 bz G
1/1 u. 7.— —
179 ⅞ b.
1/7. 300 B
fr. Zins ⁄1 u. 7. 1/1. do. do. 1/1 u. 7. do. 1/1. 1/1 u. 7. 2/1.
1/1. 1/1 u. 7. 1/1. 1/4. 1/1. do.
1/1. [102 bz 1/1 u. 7. 137 tw bz B do. 100 bz do. 1/1. 1/1 u. 7.
1/1.
88 G . 114 G excl. 127 B 8 49 bz B 119 ⅔ B
97 ½ bz
98 bz
91 bz G 111 ⅞ bz
14 B
93 ½1 bz
Berlin, Druck und Verlag der
(R. v.
Redaction
und
Rendantur: Schwieger.
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Herzen bekenne — der Tod sei ein Uebergang von einem Leben in das andere, und wir seien im Stande, auch dem schwersten Verbrecher auf seinem Grabe die trostreiche Verheißung zu geben: mors janua vitae — für Jemand, der diese Ueberzeugung nicht theilt, müssen die Freuden dieses Lebens einen solchen Werth haben, daß ich ihn fast um die Empfindungen, die sie ihm bereiten, beneide; er muß in einer Beschäftigung leben, die für ihn so befriedigende Erfolge aufweist, daß ich seinem Gefühle darin nicht zu folgen vermag, wenn er mit dem Glauben, daß seine persönliche Existenz mit diesem leiblichen Tode für twig abgeschlossen sei, wenn er mit diesem Glauben es überhaupt der Mühe werth findet, weiter zu leben. Ich will Sie nicht hier auf den tragischen Monolog von Hamlet verweisen, der alle die Gründe an⸗ führt, die ihn bewegen sollten, nicht weiter zu leben, wenn die Möglich⸗ keit nicht wäre, nach dem Tode vielleicht zu träumen, vielleicht doch noch etwas zu erleben — wer weiß, was —. Wer aber darüber mit sich einig ist, daß diesem Leben kein anderes folgt, der kann dem Verbrecher, der, um mit den Worten des Dichters zu reden, festen Blicks vom Rabenstein blicket, in das Nichts hineinsieht, für den der Tod die Ruhe, der Schlaf ist, derienige Sufruf’ n Pütttiter vnr]⸗ der traumlose, nicht zumuthen, bei solcher Auffassung in der engen Zelle eines Gefängnisses, beraubt von Allem, was dem Leben einen Reiz verleihen kann — um die Worte eines Gelehrten zu gebrauchen — das Phosphoresciren seines Gehirns noch eine Zeit lang fortzu⸗ setzen. Es ist einerseits diese übertriebene Bedeutung des Ueberganges aus dem einen Leben in das andere, welche von den Regierungen, die im Bundesrathe die Majorität 8 nicht in dem Maße, glaube ich, wird gewürdigt werden, wie hier. ö
4 ch b hier das Gefühl gehabt, daß das Wort des Dichters:
»Und setzet Ihr nicht das Leben ein, nie wird Euch das Leben gewon⸗
nen sein« und das andere Wort, daß das Leben der Güter höchstes
nicht ist, bei uns in eine merkwürdige Vergessenheit gerathen, in einen
Wust von, meines Erachtens, falscher Sentimentalität begraben wor⸗
den ist. Ich habe ferner den Eindruck gehabt, daß die gegnerische Auf⸗
fassung von einer gewissen, krankhaften Neigung geleitet war, den Verbrecher mit mehr Sorgfalt zu schonen und vor Unrecht zu
schützen, als seine Opfer. Es ist angeführt worden, daß in den Zeiten, wo die Todesstrafe häufiger geübt wurde, die Verbrechen auch häufiger gewesen seien; es ist auf das Mittelalter, auf die Zahl der damals üblichen qualifizirten Todesstrafen zurückgegriffen worden. Meine Herren! Sind Sie denn ganz sicher, daß die Minde⸗ rung der Verbrechen, welche eingetreten ist, nicht auch eine Folge ge⸗ wesen sei der Jahrbunderie lang streng geübten Handhabung der obrig⸗ keitlichen Strafgewalt? (Ein Mitglied des Reichstags unterbrach hier die Rede durch den Ruf »Pfui!«) Dergleichen Fragen wollen doch wissen⸗ schaftlich untersucht werden, und können mit der Rohheit eines Pfui 8 nicht abgethan werden. Ich bin demjenigen Herrn, der seine Miß⸗ billigung so energisch zu erkennen gab, gern bereit, zu erklären, daß die fortschreitende Vervollkommnung der menschlichen Einsicht und Bildung, alle die Güter der Civilisation, die wir mit Recht rühmen bören, das Fortschreiten der Gesittung nicht ohne Antheil an der Sache ist, es ist das Fortschreiten derjenigen Gesittung, deren Grundlage sich auf das Christenthum unserer Väter zurückführen läßt, sie wirkt noch heute in allen Schichten des Volkes, sie trägt Sie heute noch, die Sitte; die Abschaffung der Todesstrafe dagegen hat nur auf sehr kurze und kleine Bezirke beschränkte Erfahrungen für sich. Ich halte mich meiner. seits nicht für berechtigt, die Mehrheit der friedlichen Bürger dem Ex⸗ periment ohne Weiteres preiszugeben. Es eilt ja nicht so, Sie können die Todesstrafe jederzeit, sobald eine Einigkeit der Mehrheit dieser Ver⸗ sammlung mit der Mehrheit des Bundesrathes sich herstellen läßt, noch immer abschaffen, nachdem Sie das Strafgesetz angenommen
haben. Warum wollen Sie den großen Fortschritt, der in dem ge⸗
von dieser einzelnen Frage abhängig
meinsamen Strafrecht liegt,
104 ½
sondern erst um einen möglichen Verbrecher. Sie wollen zum Schutz
des Eigenthums — und hier handelt es sich um den Schutz des Lebens,
denn es ist wesentlich nur von den Todesstrafen der wirklichen Mörder die Rede — zum Schutz des Eigenthums wollen Sie die Tödtung
zulassen. Arbeiter, die in einem Aufstande ein Comtoir oder einen
Bäckerladen stürmen, auf die darf geschossen werden; ob es aber einen Schuldigen trifft, weiß man nicht einmal; ob es ein Mensch gewesen ist, der auch nur die Absicht gehabt event. zu morden, weiß man nicht, — also um das Eigenthum eines Bäckers zu schützen, um ein Comtoir zu schützen, darf der Staat tödten, und um den friedlichen Bürger in stärkerer Weise gegen den Fall zu schützen, daß sich bei ihm der Raub- mörder einschleicht und Familien halbdutzendweise umbringt, da wollen Sie dem Staate das Recht zu tödten nehmen. Die Ver⸗ schleppung einer Viehseuche darf durch Tödtung eines Menschen verhin- dert werden, Jemand, der Gefahr läuft, das Kontagium der Rinder- seuche weiter zu tragen, wird von dem wachthabenden Posten, wenn
er dem Gesetz nicht gehorcht, über den Haufen aelshofsevv vernlchite dens⸗eegm Verbrecher aber scheint weniger hoch zu stehen, natürlich nur deshalb, weil man sich diese Momente zum Vergleichen nicht nahe rückt. Sie müssen der Obrigkeit das Recht, zu tödten entweder ganz nehmen, oder Sie müssen es ihr auch im Falle der Repression und nicht blos für Durchführung von Präventivmaßregeln lassen, und Sie müssen den Schutz des Eigenthums wenigstens in der Theorie nicht höher stellen, als den des Lebens. Es geschieht dies in einer Zeit, wo man im Großen und Ganzen in Bezug auf Menschenleben nicht gerade weichlich ist. Wieviel Menschenleben werden bei uns für b die öffentliche Bequemlichkeit, für die Förderung des Erwerbs heute aufs Spiel gesetzt, wieviel Todesfälle kommen auf das E plodiren von Dampf⸗ kesseln, wie Viele kommen in Bergwerken und au Eisenbahnen um, wie Viele kommen um in Fabriken, wo giftige Dünste ihre Gesund- heit zerstören? Und nichts destoweniger kommt man nicht auf den Gedanken, zur Schonung des Menschenlebens die Förderung der menschlichen Bequemlichkeit und Wohlfahrt, die in diesen Gewerben liegt, zu untersagen. Kaum der Gedanke kommt bei uns zum Durch- bruch, daß man den Leuten, die auf diese Weise mit täglicher Lebens⸗ gefahr kämpfen, daß man dem Eisenbahnführer, dem Lokomotivführer, dem Bergmann, Leuten, die der Gefahr eines plötzlichen Todes an jedem Tage, zu jeder Stunde ausgesetzt sind, daß man ihnen mit der
Gesetzgebung insoweit zur Hülfe kommt, als man vermöchte. Warum wendet sich das Gefühl denn gerade der Schonung des Verbrechers zu, ohne daß Sie nach jener Richtung schon gethan hätten, was Ihnen
zu thun möglich ist. Ich suche einige Erklärung in dem Umstande, der ja schon früher, in der gestrigen Sitzung mehrfach hervorgehoben ist: in der auffälligen Erscheinung, daß die Gegner der Todesstrafe hauptsächlich Juristen sind, und daß in den Juristen eigentlich der Ursprung der Bewegung gegen die Todesstrafe liegt. Es kann ja sein, daß in dem Richter sich das Gefühl ausbildet, daß es dem Menschen überhaupt nicht gegeben ist, vollkommen gerecht zu sein, daß es ihm nicht gegeben ist, nach Maßgabe des Ver brechens und der Entschuldigungsgründe seine Strafe zu bemessen daß es ihm nicht gegeben ist, sich so in die Lage des Andern hineinzudenken, daß er sich fragen kann: wäre ich ganz derselben Ver 8 suchung bei derselben Erziehung ausgesetzt gewesen — hätte ich dann vielleicht dasselbe Verbrechen begangen? In sehr vielen Fällen mag der Einzelne bescheiden genug sein, das zu bejahen, ich hoffe, er wird dann auch gerecht genug sein, zu sagen, dann hätte ich auch gegen meine Hinrichtung nichts einzuwenden. Aber den Grund, warum gerade die Richter und die Geschworenen vorzugsweise gegen die Todesstrafe sind, suche ich doch noch auf einem anderen Gebiete. Es ist eine der Krankheiten unserer Zeit die Scheu vor der Verantwortung, die Scheu vor der Verantwortung, auf eigene Ueberzeugung hin ein
8* 88