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1) Von den Abgg. Schweitzer und Hasenclever:
1. principaliter dem §. 2 Nachfolgendes als besonderen Absatz inzuzufügen:
»Bei Verschiedenheit der Gesetze von der Zeit der Aburtheilung bis zur Beendigung der Strafvollstreckung ist das Urtheil, insoweit es die Strafart und das Strafmaß bestimmt, dem neueren Gesetze gemäß ann zu reformiren, wenn dieses milder ist als dasjenige, welches bei der Aburtheilung zur Anwendung kam.«
2., eventualiter dem §. 2 als besonderen Absatz binzuzufügen:
»Bei Verschiedenheit der Gesetze von der Zeit der Aburtheilung is zur Beendigung der Strasvpollstreckung ist das Urtheil, insoweit es die Strafart und das Serafmaß bestimmt, dem neueren Gesetze gemäß dann zu reformiren, wenn in diesem eine mildere Strafart vorge⸗ chrieben ist, als in demjenigen, welches bei der Aburtheilung zur An⸗ wendung kam.⸗« 2) Von dem Abg. Fries:
Zum §. 2 als dritten Absatz hinzuzufügen:
»Wird nach erfolgter rechtskräftiger Verurtheilung die Handlung durch Gesetz für straflos erklärt, so bleibt die erkannte Strafe, so weit ie noch nicht vollzogen ist, unvollstreckt« —
An der hierüber eröffneten Debatte betheiligten sich die bgg. Dr. Schweitzer, Lasker, Dr. Schwartze, Fries, Miquél,
owie der Staats⸗ und Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt und der Bundeskommissar Präsident Dr. Friedberg.
Bei der Abstimmung wurden alle Amendements abgelehnt und die Fassung des Entwurfs unverändert angenommen.
§. 3 wurde ohne Debatte angenommen.
Zu §. 4, welcher lautet:
»Wegen der im Juslande begangenen Verbrechen und Vergehen indet in der Regel keine Verfolgung statt. Jedoch kann nach den Strafgesetzen des Norddeutschen Bundes verfolgt werden 1) ein Ausländer, welcher im Auslande eine hochverrätherische Hand⸗ ung gegen den Norddeutschen Bund oder einen Bundesstaat, eine Beleidigung gegen einen Bundesfürsten oder ein Münz⸗ verbrechen begangen hat, 2) ein Norddeutscher, welcher im Aus⸗ ande eine hochverrätherische oder landesverrätherische Handlung gegen den Norddeutschen Bund oder einen Bundesstaat, eine Beleidigung gegen einen Bundesfürsten, oder ein Münzver⸗
brechen begangen hat; 3) ein Norddeutscher, welcher im Aus⸗ lande eine Handlung begangen hat, die nach den Gesetzen des Norddeutschen Bundes als Verbrechen oder Vergehen anzusehen
nd durch die Gesetze des Orts, an welchem sie begangen wurde, mit Strafe bedroht ist. Die Zulässigkeit der Verfolgung ist nicht dadurch bedingt, daß der Thäter bereits bei Begehung der Haeandlung ein Norddeutscher war.«
beantragten; die Abgg. Fries und Gen.:
a) die Eingangsworte des §. 4 wie folgt zu fassen: »Wegen er außerhalb des Bundesgebiets (Ausland) ꝛc « b) nach Annahme es Antrages zu a) den §. 8 zu streichen. 2) Zu Nr. 1 a) die Worte:
ne Beleidigung gegen einen Bundesfürsten zu streichen; b) die Worte eine hochperrätherische Handlung« hinter das Wort ⸗Bundesstaat⸗ u setzen. 3) Zu Nr. 3 den letzten Satz wie folgt zu fassen: Die Ver⸗ olgung ist auch zulässig, wenn der Thäter bei Begehung der Hand⸗ ung noch nicht Norddeutscher war. In diesem Falle bedarf es jedoch eeines Antrages der zuständigen Behörde des Landes und ist das aus⸗ laundische Strafgesetz anzuwenden, soweit dieses milder sst. 2) Die Abgg. v. Kirchmann u. Gen.: a) im Absatz 2 Nr. 1 die Worte: »eine Beleidigung gegen einen Bundesßfürsten« zu streichen; b) im Absatz 2 Nr. 2 statt der Worte: »gegen einen Bundesfürsten⸗ zu setzen: »seines Landesherrn⸗; c) im Absatz 2 Nr. 3 hinter den Worten: »mit Strafe bedroht ist« die Worte einzuschieben: »wenn deren Verfolgung von der Behörde des Seücts⸗ in dem die strafbare Handlung begangen worden, beantragt wird.«
Es nahmen an der Debatte Theil die Abgg. v. Puttkamer raustadt), Graf Bethusy⸗Huc, Dr. Aegidi, Fries, Dr. Meyer horn), Lasker, v. Kirchmann, Becker (Olrenburg), Bürgers
ind der Bundes⸗Kommissar Präsident Dr. Friedberg. Der Abg. Fries zog seinen Antrag zum Absatz 1 zurück. Die übrigen Amendements wurden abgelehnt; nur bei der
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Abstimmung über die Zusatzanträge zu Absatz 3 blieb die Ent⸗
scheidung zweifelhaft. Die namentliche Abstimmung ergab hiernächst, daß der Reichstag nicht mehr beschlußfähig war und wurde die Sitzung deshalb um 4 Uhr 15 Minuten geschlossen.
— VNach eingegangenen Nachrichten ist S. M. Dampf⸗ Kanonenboot Meteor«⸗ von Curagào am 23. Januar in Maracaybo, und S. M. S. »Niobe« am 7. Februar cr. auf der Rhede von Kingstown, St. Vincent, angekommen. Letztere beabsichtigte Ende Februar nach La Guayra zu segeln.
Braunschweig, 2. März. Die Nr. 22 der »Gesetz⸗ und Verordnungs⸗Sammlung« publizirt ein Gesetz, die Ausführung des Bundesgesetzes vom 4. Mai 1868 wegen Aufhebung der bvolizeilichen Ehebeschränkungen betreffend.
Mecklenburg. Schwerin, 3. März. Der Groß⸗ herzog, die Großherzogin und die Herzogin Marie ge⸗ enken am künftigen Sonntag, Abends, eine dreimonatliche ise nach Italien über Berlin und Wien anzutreten.
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— Der Herzog Wilhelm ist vorgestern Morgen von hier nach Berlin wieder abgereist. Sachsen. Gotha, 2. März. tag für das Herzogthum Gotha zusammen. Bayern. München, 2. März. Zufolge Königliche Entschließung ist die Dauer der Landtagssession bis zun 12. April verlängert worden. 111“ . 8 8
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 2. März. Der Kaisen empfing in der Hofburg zu Ofen am Sonntag Mittag die Mitglieder der Königlich ungarischen Kurie, welche unter Fü rung des Ministers Grafen Festetics zur Audienz erschiene waren.
Pesth, 1. März. Im Unterhause wurde die Spezial— debatte über das Budget des Unterrichts⸗Ministeriums fort⸗ gesetzt. Kallay beantragte für Volksschulzwecke statt 253,000 Fl. eine Million. Koloman Tisza beantragte für den Kultus Minister carte blanche zu Volksschulzwecken. Bei der Ao⸗ stimmung wurde der Antrag Tisza's angenommen. Die Uacter⸗ stützung der Präparandie der englischen Fräuleins mit 4000 8. wurde gestrichen, w keine konfessionelle Anstalt
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Großbritanni nd. London, 1. Maͤr. Der Prinz von Wales hielt heute im Laufe der Nachmittags⸗ stunden im St. James' Palace das erste Lever der Saison ab. Der Prinz beabsichtigt, dem Vernehmen der »Engl. Correspe⸗ nach, gegen Ostern nach Irland zu gehen und in Belfast eime neue Statue seines Vaters, des verstorbenen Prinzen⸗Gemahlz zu enthüllen.
In der heutigen Unterhaus⸗Sitzung erwiderte Gladstone auf die Anfrage von Lord John Mannerz, ob die Regierung Maßregeln zum bessern Schutze von Leben und Eigenthum in Irland einzuführen beabsichtige, daß schon die Thronrede Andeutungen über diesen Punkt enthalten habe, und daß die Regierung eben jetzt gewisse Aenderungen des irn⸗ schen Gesetzes (somit nicht eine zeitwetlige Einstellung der habeas corpus-Akte) in Erörterung gezogen habe. Das Ergebniß derselben hoffe er binnen einer Woche mit.⸗ theilen zu können. mne andere, durch Somerset Beaumont gestellte Inierpellaͤtion: ob die einverstanden sei mit der Aeußerung des Schatzkanzlers, „daß er keine Vorliebe für Handelsverträge und deren Arp⸗ schließung besitze, beantwortete Gladstone im Weesentlichen folgenderweise: Der Fragesteller scheine die Aeußerung des Schatzkanzlers gar zu buchstäblich genommen zu haben. Selbhst Cobden habe im Jahre 1861 gesagt: »Ich sebe mit Befriedi⸗ gung, daß die Kammer sich nicht zu einer Gutheißung des Handelsvertragsprinzipes verstanden hat.« Und zwar sagte er dies ein halbes Jahr nachdem er selbst den Vertrag mit Frank⸗ reich zum Abschluß gebracht hatte. Damit ist obige Frage, glaube ich, genugsam beantwortet. Einen bessern Beweis aber, daß wir nicht gegen jedweden Handelsvertrag gestimmt sind, werden wir dadurch liefern, daß wir morgen den mit Oesterreich abgeschlossenen vorlegen werden, für den das Gesammt⸗Ministerium, folglich auch der Schatzkanzler, verantwortlich ist. Kraft dieses österreichischen Vertrages verzichten wir auf die Einfuhrzölle für Getreide und Bauholz, deren wir uns gerne aus anderen Gründen entledigt hätten, und somit ist das Feld, auf dem wir künftig Handels⸗ verträge abschließen könnten, für uns ein äußerst beschränktes geworden, insoferne, als wir die übriggebliebenen Einnahme⸗ quellen behufs Abschlusses weiterer Verträge nicht opfern könnten, ohne unsere finanzielle Lage zu gefährden. — Eine bezügliche Interpellation von Raikes erwiderte der Ge. neral⸗Postmeister Marquis of Hartington dahin, daf die Regierung, um Schreibereien und Zeitverlust zu vermei⸗ den, den alten Brauch, Quittungen für aufgegebene Telegramme zu geben, für abgelieferte zu fordern, abbestellt habe, daß si jedoch auf die Einführung eines Systemes zur Sicherstellung des Publikums bedacht sein werde, wenn dieses gegen die jetzige Methode ernste Beschwerden erheben sollte, was bis jetzt noch nicht der Fall gewesen sei. — Nach Erledigung mehrerer anderer Interpellationen beantragte der Marine⸗Mini er Childers in einer dreistündigen Rede das Budget. Die Totalsumme dessel⸗ ben veranschlagt er auf 9 ½⅛ Mill. Pfd. St., somit um 8½ Mill. niedriger, als die des laufenden Jahres. Durch Verminderung des Flottenbestandes um 2000 Matrosen und Schiffsjungen erzielt er eine Ersparniß von 100,000 Pfd. St., außerdem im Monturdepartement eine Ersparniß von 205,000 Pfd. St. Im. Bereiche der Magazine eruübrigt er 47,000 Pfd. St., in den Werften 300,000 Pfd. St., im Transportdienste 57,000 Pfd. St. und in den Bureaus 10,000 Pfd. St., wogegen für Ausdehnung der Werf⸗ ten und den nichteffektiven Dienst (Ruhegehälter u. dgl.) um 189,000 Pfd. St. mehr anzusetzen seien. Nachdem er die Ein⸗ zelheiten der neueren Einrichtungen und die Gründe für jede
—
Morgen tritt der Land
Regierung
selben ausführlich auseinander gesetzt, bewieß er mit Zahlen, der beantragten Ersparnisse, die Wirksamkeit der lolte nicht nur nicht beeintraͤchtigt, sondern einen höhe⸗ Grad erreichen werde — jetzt schon erreicht habe — als
u irgend einer früheren Zeit. Wenn die jetzt im Bau be⸗ riffenen Kriegsschiffe vollendet sein werden, werde England, abgesehen von ungepanzerten Fahrzeugen, 31 gepanzerte Breit⸗ seitschiffe und 9 Thurmschiffe besitzen, somit eine bei weitem stärkere Panzerflotte als Frankreich oder Amerika. Ein⸗ Berechnungen zufolge sollte England hinfort
in Friedenszeiten über 12,000 Ton. gepanzerter 7500 Ton. ungepanzerter Schiffe vauen, davon
4000 auf Privat⸗, den Rest auf Regierungswerf⸗ ten. Zu deren Herstellung würden 6000 Arbeiter und 2½ Mill. n Se erforderlich sein und das wäre hinreichend in gewöhn⸗ lichen Zeiten. Für das nächste Verwaltungsjahr liege im Plane der Regierung, 12 neue Schiffe in Angriff zu nehmen und zwar meist solche, welche Schnelligkeit mit grozer Widerstands⸗ kraft verbinden. Ferner wolle die Regierung, übungshalber, auch in diesem Jahre ein fliegendes Geschwader in See gehn lassen und außerdem die Hälfte der Küstenwachtschiffe auf eine Uebungsfahrt schicken, damit durch sie ein zweites tüchtiges Kanalgeschwader herangebiidet werde. — Im weiteren Verlaufe seiner Rede erklärt der Minister, wie er die Reserve auf die Höhe von 37,000 Matrosen und Seesoldaten zu bringen beab⸗ sichtige und schließlich setzte er dem Hause sein neues Pensioni⸗ rungssystem auseinander. Die Hauptpunkte desselben besteben darin, daß von nun an Admirale und Vize⸗Admirale mit dem 65, Kontreadmirale mit dem 60., Kapitäns mit dem 55., Com⸗ manders mit dem 50., und Lieutenants mit dem 45. Jahre in
den Ruhestand versetzt werden müssen. Dasselbe solle mit
mit Fiaßgenoefigieren, Kapitäns und Commandeurzs geschehen,
die respekt. 10, 7 und 5 Jahre nicht effektiv verwendet worden wären. 2336 gebracht werden können und (nach einer Einbuße von 54,000 Pfd. Sterl. im ersten Jahre) jährlich ein namhaftes Ersparniß erzielt werden, weiches nach 25 Jahren nicht weniger denn 300,000 bis 350,000 Pfd. Sterl. betragen werde.
— Eine Deputation, bestehend aus Parlamentsmitglie⸗ dern und den Vertretern bedeutender mit China handelnder Häuser, hat in einer Besprechung mit Lord Clarendon dem⸗ selben die Einwürfe gegen den neuen chinesischen Supplemen⸗ tarvertrag vorgestellt. Der Minister ging auf die einzelnen Punkte ein und widerlegte sie, versprach indessen nochmalige reifliche Erwägung. b “
Frankreich. Paris, 2. März. Gestern war beim Kriegs⸗ Minister zu Ehren des Erzherzogs Albrecht großes Diner. Der Kriegs⸗Minister brachte bei demselben einen Toast auf den Erzherzog aus, den dieser, indem er für den herzlichen Empfang einen Dank aussprack, mit einem Toast auf den Kaiser, die Kaiserin, den Kaiserlichen Prinzen und die französische Armee erwiederte.
— Das »Journ. officiel« veröffentlicht die Ernennung des conseiller maitre beim Rechnungshofe, Martin, zum Prä⸗ sidenten dieser Behörde an Herrn Rihouets Stelle, welcher auf seinen Wunsch pensionirt ist.
— Ueber den bereits telegraphisch gemeldeten Kampf am
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Eine Kolonne von 500 Mann ist
zosen, Samba Umaneh, gegen den Häuptling Amadu Sekhu, welcher den heiligen Krieg predigt, zu unterstützen. zösische Kolöonne traf am 9. Februar auf den 2000 Mann starken Feind und schlug denselben vollständig.
— Dumon, Finanz⸗Minister unter König Louis
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für das Jahr 1871 angerathen. bauung von neuen Eisenbahnlinien sind dagegen von dem Ausschusse abgewiesen worden.
— Der Reichstag hat in Berücksichtigung eines von
dem Kapitän Palander gestellten Antrages die Niedersetzung
eines besonderen Ausschusses für das schwedische Seevertheidit-
gungswesen beschlossen.
Vermittelst dieser Methode würde die Ofsiziersliste auf
Die fran⸗
Salzabgabe, zu Grunde gelegt werden. Duvrchschnitt und nach Abzug der Besoldungen ꝛc. der auf den Salz⸗
Philippe, V
Bukarest, 2. März. (W. T. B.) Die Zweite Kammer erklärte die Wahl des Fürsten Kuza zum Deputirten des Distriktes Mehediucz für gültig. Kuza wurde von diesem Beschlusse in Kenntniß gesetzt. V
Schweden und Norwegen. Stockholm, 26. Februar. Der Staats⸗Ausschuß hat für den Bau der schwedischen Ostbahn dem Reichstage die Bewilligung von 1 Million Reichsthalern
zur Vertheilung bleiben.
Alle Privat⸗Anträge auf Er⸗ V
Aus dem Wolff'’ schen Telegraphen⸗Bureau. †
London, Donnerstag, 3. März. Aus New⸗York wird gemeldet: Die Volksabstimmung in der Republik Domingo ergab eine ansehnliche Mehrheit zu Gunsten des Anschlusses an
die Vereinigten Staaten. — Der Francisco⸗Dampfer »Golden
city« ist an der westlichen Küste von Mexiko gescheitert.
Paris, Donnerstag, 3. März, Morgens. Das »Journal
officiel« veröffentlicht das vom gestrigen Tage datirte Kaiser⸗ liche Dekret, durch welches Delaunay zum Direktor der pariser Sternwarte ernannt wird.
Der »Constitutionnel« erklärt die Mittheilungen verschiede⸗-
ner Blätter über eine angeblich fortdauernde Gährung unter
den Arbeit 8 zenesr †r 13823827 8 den Arbeitern in Creuzot für undegründet.
Der Haushaltsetat des Norddeutschen Bundes für 1871.
III.
Die Spezialetats der Einnahme⸗Verwaltungen stellen sich folgendermaßen:
J. Zölle und Verbrauchssteuern. Die Gesammteinnahme ist auf 48,574,500 Thlr. veranschlagt, während der Etat für 1870 die⸗ selbe auf 48,506,950 Thlr. berechnete; es ergiebt sich mithin für 1871 ein Mehr von 67,550 Lolr. Nach dem Etat betragen die Ein⸗ und Ausgangsabgaben 18,562,060 Thlr., die Rübenzucker⸗Steuer 8 626,350 Thlr., die Salzsteuer 7,671,290 Thlr., die Tabakssteuer 244,400 Thlr., die Branntweinsteuer und Uebergangsargabe von Branntswein 9,651,440 Tbhlr., die Braumalzsteuer und Uebergangsabgabe von Bier 2,700,960 Thlr., denen dann an Aveersen von den nicht zum Zouͤverein
gehörenden Gebieten des Norddeutschen Bundes noch 1,052,000 Thlr.
hinzutreten. 1 Was zunächst die Ein⸗ und Ausgangsabgaben betrifft, so ist deren Ertrag um 527,600 Thlr. geringer als für 1870 angenommen.
Sj Marechühine Harsoihen 656. 8 44. Sc.àS. J. Se 4 Die —/e
müit Kuccsicht aelf die abnormen Ber⸗
8 hältnisse des Jahres 1866 und da die Resultate von 1867 und 1868 wegen
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der in denselben stattgehabten Zollanschlüsse einen sicheren Anhalt für die Bemessung der künftigen Einnahmen nicht gewähren konnten, die
Ergebnisse von 1865, 1867 und 1868 zu Grunde gelegt. selben sellt sich die durchschnittliche Brutto⸗Einnahme in
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auf 25,169,268 Thlr., von welcher indeß mit Ruͤcksicht auf die seit
Nach den⸗
/— 7,8 ISannsnne
1. Juni 1868 und 1. September 1869 eingetretenen Zollerleichterungen 8
und Zollbefreiungen 880,000 Thlr. abgesetzt, dagegen die Eingangszölle für ausländisches Salz mit 1,246,000 Thlr. und die Einnahmen aus der seit 1867 dem Zollverein angeschlossenen Ländern und Gehieten mit 1,900,826 Thlr. binzugesetzt sind. 27,436,000 Thlr. kommen die gemeinschaftlichen Erhebungs⸗ und Ber⸗ waltungskosten mit 3 336,000 Thlr. in Abzug, so daß für den ganze. Verein eine Netto⸗Einnahme von 24,100,000 Thlr. verbleibt, von
welcher nach Maßgabe der Bevölkerung — 29,500 875 Köpfe für den
Norddeutschen Bund und 8,801,515 Köofe für die süddeutschen Staaten und Luxemburg — auf ersteren 18,562,060 Thlr. oder 18 Sgr. 10,51 Pf. pro Kopf treffen.
Der Ertrag der Rübenzuckersteuer hat von 7,573,800 Thlr. pro
1870 auf 8,626,350 Thlr. erhöht werden können. Es betrug nämlich
Von den biernach verbleibenden 8
die durchschnittliche jährliche Einnahme des Zollvereins in den Betriebs-
jahren 1866/67 — bis 1868/69 — 10,431,081 Thlr., denen in Folge der vom 1. September 1869 ab eingetretenen Erhöhung des Steuer⸗
satzes auf 8 Sgr. für den Centner rohe Rüben noch 695,406 Thlr.
und in Folge des Anschlusses von Schleswig⸗Holstein, Mecklen⸗
V 452 512 Tb67 burg 5àG 10900,910 Thir.
1. 52124 2 . 435221 hiünzütreien.
Hiervon sind indeß die Beauf⸗
sichtigungskoͤsten der Rübenzuckerfabriken mit 380,000 Thlr. abzuziehen,
so daß zur gemeinschaftlichen Theilung voraussichtlich 11,200,000 Thlr.
benen Verhältniß 8,626 350 Thlr. oder 8 Sgr. 9,27 Pf. pro Kopf erhält.
Während in den Etats für 1869 und 1870 der Ertrag der Salz⸗ steuer in Ermangelung einer anderen sicheren Grundlage nach dem durchschhittlichen Salzabsatze in den Jahren 1864—66 veranschlagt werden mußte, konnten dem Etat für 1870 die wirklichen Einn hme⸗ Ergebnisse seit dem 1. Januar 1868, dem Tage der Einführung der
— kommen, von welchen der Norddeutsche Bund nach dem oben angege⸗ Senegal enthält das »Journal officlel« folgende Nachrichten: Februar von Saint⸗ Louis nach Due abgegangen, um den Verbündeten der Fran-
Sie betrug im jährlichen
werken angestellten Beamten, sowie in Berücksichtigung der durch die Crweiterung des Zoüvbereinvgebieis zu erwartenoen Mehreinnayhmen
überhaupt 9,960,000 Thlr., wovon auf den Norddeutschen Bund 7,671,290 Thlr. oder 7 Sgr. 9,61 Pf. pro Kopf, 440,000 Thlr. weniger als für 1870 entfallen.
Die Tabaksteuer ist nur mit 244 400 Thlr., um 3000 Thlr. geringer als in 1870, veranschlagt. Sie ist für den ganzen Zollverein auf 373,300 Thlr. angenommen, wovon indeß 15 Prozen! Verwal⸗ tungskosten mit 55,995 Thlr. in Abzug kommen, mithin 317,305 Thlr Der Norddeutsche Bund partizipirte hieran mit dem vorangegebenen Betrage oder 2,9s Pf. pro Kopf seiner Be⸗ völkerung.
Die Branntweinsteuer und Uebergangsabgabe vom Brannt⸗ wein, sowie die Braumalzsteuer und Uebergangsabgabe vom Bier sind nach den in den Norddeutschen Bundesstaaten in den Jahren 1866 — 68 wirklich aufgekommenen Beträgen berechnet und nach Abzug der Ausfuhr⸗Bonifikationen, der Verwaltungskosten von 15 Prozent der Brutto⸗Einnahmen und der an Luxemburg und Hessen zu leistenden Herauszahlungen mit resp. 9,651,440 Thlr. oder 9 Sgr. 9,78 Pf. pro Kopf (42,500 Thlr. weniger als für 1870) und 2,766,960 Thlr. oder 2 Sgr. 9,77 Pf. pro Kopf (29,310 Thlr. mehr als für 1870) auf den Etat gebracht. 1 Nach den Festsetzungen des Etats sollen die einzelnen Bundes⸗
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