graphen, wie er Ihnen vorgeschlagen ist, anzunehmen, und ich möchte es am wenigsten gerathen halten, in den Weg einzutreten, daß, sowie uns in dem allgemeinen Theil irgend eine Bestimmung entgegentritt, die Bedenken hervorruft — und Sie werden in dem allgemeinen Theil wenige Paragraphen finden, die nicht Rechtsbedenken hervorrufen können, — diese dann an die gewählte Kommission zu verweisen.
Das hohe Haus wolle es mir nicht übel deuten, wenn ich die Besorg⸗
niß ausspreche, dann könnte der neuliche Beschluß: „die Verbindung
der Berathung im Plenum mit einer Kommission«, möglicherweise die
Mißstände beider herbeiführen, ohne die Vortheile einer eingehenden
Behandlung der Sache zu bieten. .
— In Betreff des Art. 8 äußerte der Bundeskommissar:
Nur einige Worte über den Vorschlag, den §. 8 des Straf⸗ gesetzentwurfes: »Ausland im Sinne dieses Strafgesetzbuches ist jedes nicht zum Norddeutschen Bunde gehörige Gebiet«, zu streichen, und an Stelle der Einleitungsworte des §. 4 die Worte zu setzen, wie sie der Abg. Fries vorschlägt, »Wegen der außerhalb des Bundes⸗ gebiectes (Ausland)« Jener Vorschlag, meine Herren, enthält doch eigentlich nur eine verschämte Definition des Wortes Ausland, wäh⸗ rend der Gesetzentwurf eine Definition mit direkten Worten offen giebt, und ich sollte meinen, wie künstlich auch immer die politische Gestaltung des Bundesgebietes sein mag, es mit klaren Worten auszusprechen: was nicht Bundesgebiet sei, und darum als Ausland gelte, davor haben wir keine Scheu zu tragen. Haben doch auch andere Ge⸗ setzgebungen, die viel weniger Ursache hatten, den Begriff des Auslandes zu definiren, dies gethan! Mir liegt augenblicklich das bayerische Straf⸗ gesetzbuch vor, ein Gesetzbuch, das nur einen Einheitsstaat voraussetzt, und doch lautet darin der §. 8:
Mit dem Ausdrucke »Inland« bezeichnet das Gesetzbuch das Königreich Bayern, unter der Bezeichnung »Auslanda sind alle übrigen Staaten verstanden.
Nun, ich meine, wir brauchen uns ebenso wenig zu fürchten, das Wort Ausland hier zu nennen, wie sich das bayerische Strafgesetzbuch davor gefürchtet hat. Aehnlich verfahren Einführungsgesetze zum thüringischen Strafgesetzbuch, indem sie sagen:
8 Ueberall, wo in dem Strafgesetzbuch Inland und Ausland unterschieden sind, soll der Ausdruck »Inland« die Gesammtheit derjenigen Staaten, in welchem das Thüringische Strafgesetzbuch
gesetzliche Gültigkeit hat, bezogen, und jeder Angehörige eines dieser Staaten, auch rücksichtlich der übrigen dieser Staaten unter dem Ausdruck »Inländer« mitbegriffen sein.
Also auch diese schon vor einer Reihe von Jahren gemachten Ge⸗ setze empfanden das Bedürfniß, den Begriff des Auslandes und In⸗ landes gäanz unzweideutig festzustellen. Wie viel mehr Veranlassung hat das Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund, diese Begriffe über allen Zweifel hinwegzuheben! Ich möchte daher bitten, scheuen Sie sich nicht, das Kind beim rechten Namen zu nennen und unbe⸗ kümmert zu sagen: Ausland ist jedes Gebiet, das nicht zum Nord⸗ deutschen Bunde gehört.
— Der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt erklärte noch: Miine Herren! Den §. 8 würde ich außerordentlich eim entbehren und glauben, daß es in redaktioneller Beziehung ein Vortheil wäre, wenn man den Inhalt, den Gedanken des §. 8 in eine Klammer brächte zu § 4. Ich glaube aber, der Gedanke, welcher die Herren Antragsteller beherrscht, wird durch den Artikel 8 viel besser ausgedrückt, denn ich möchte darauf aufmerksam machen, daß es in diesem Artikel heißt: »im Sinne dieses Gesetzes« sei das Gebiet außerhalb des Norddeutschen Bundes Ausland; also der Ausdruck ist rein termino⸗ logisch und deshalb habe ich mich so außerordentlich gewundert, als in der ersten Berathung des Reichstages über den Gesetzentwurf der Herr Abg. Ewald in dem §. 8 ein großes Bedenken fand.
Danzig, 2. März. Bei der Eissprengung auf der Weich sind gegenwärtig 340 Mann beschäftigt. Die Arbeit ist von der Weichsel⸗ mündung aufwärts bis gegen Kronenhof, oberhalb Heringskrug, ge⸗ langt, erstreckt sich also über eine Kanallänge von 1 ¼ Meile.
Hamburg, 2. März. Heute sind die ersten Dampfer an die Stadt gekommen und ist mithin die Dampfer⸗Schiffahrt als eröffnet zu betrachten.
Kopenhagen, 2. März. Im inneren Hafen ist der Eisstand unverändert; außerhalb des Hafens ist jedoch das Wasser offen. Gegen Süden im Belt befindet sich Treibeis. Die Ueberfahrt der Post erfolgt heute vermittelst Dampfer. 1“
8 * I“ “
Bar. Abw Temp. Abw 7 Ort. 8 L. v. M. R. v. MN. Wind. 8. Constantin. 344,, — 4,8 — N., z. stark. 3. März.
13,78., mässig. 43,1 S0. stark. +2,5 SSW., mässig. + 2,3 S., mãssig. 43,1 8SO., mässig. +0,9 S., schwach. +l,s SO., schwach. + 2,1 SO., mässig. +3,5 S., schwach.
+ 2,9 S., stark. +l,9 S., mässig. +5,3 W., schwach. +4,7 SSO., schwach. zieml. heiter. S., schwach. zieml. heiter. SW., mässig bewölkt. NO., schwach. heiter.ß SW., mässig. leicht bew. S., schwach. SSO., leicht. S., schwach. S0., mässig. S., schwach.
Telegraphische Witterungsberichte v. 2. März.
(Agemeine Himmelsansicht
trübe. wolkig. bedeckt. bewölkt. heit., gest. Reg. bewölkt. heiter. heiter. eiter. heiter.¹2) heiter.
Memel .. Königsbrg. Danzig.. Cöslin... Stettin.... Putbus .. Berlin
336,9 +ℳ 1, 0 336,8 + 0, 6 335,4 +0, 2 335,6 — 0,5 332,4 - 1, 3 334,0 — 1, 0 Posen 334,0 — 0, 4 Ratibor 328,7 — 0,1 Breslau. 331, 2 — 0,1 Torgau 332,2 — 1, 0 Münster 331, 3 — 2,9 Cölm 332,4 — 2,2 327,5 - 4,1 Flensburg. 333,⸗ — Wiesbaden 330,9 — Kieler Haf. 335, 4 Wilhelmsh. 334,0 Breinen 333,2 Paris... .,333,7 Brüssel 332,5 Haparanda 329,8 Helsingfrs. 333,9 Petersburg 335,1 Riga 338,1 Moskau. 332,0 Stockholm. 333, 8 Skudesnäs. 336,4 NNW., mässig. Gröningen. 333,9 S., still. Helder. 333,3 [SO., s. schwach. Hörnesand 332,4 NNW., schw. Christians. 333, 6 NNW., mässig. halb heiter 0xoe 334,2 SSW., schwach. wolkig. 8 Havre.. 329,5 SSO., schw. wenig bewölkt. Cherbourg 332,9 S., lebhaft. wenig bewölkt. St. Mathieu 330,5 S., schwach. Helsingör. SS0., schw. “ — NW., schwach.
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SW., schwach. SO., z. stark. W., schwach. SSW., schw.
s. bew., Regen. bewölkt. heiter.
bedeckt. ²)
halb heiter. bewölkt.
Frederikshav..
¹) Gest. Nachm. stürmisch. ³) Strom S. Gestern Nachmittag 3 1⁴) Gestern Nachm. 3 Uhr W. mässig.
hr S. schwach. Strom S.
Steckbrief. Der unten näher bezeichnete Dr. phil. Eckstein
ist in der Untersuchung wider ihn — E. 3. 1868 VI. wegen vorsätz⸗ licher erheblicher Körperverletzung rechtskräftig zu neun Monaten Ge⸗ fängniß verurtheilt worden, welche Strafe durch Allerhoöͤchste Gnade in Einschließung von gleicher Dauer umgewandelt und auf der Festung Coblenz zu verbüßen ist. Die Vollstreckung der Strafe hat bisher nicht erfolgen können, weil der ꝛc. Eckstein sich derselben zu entziehen gewußt hat. Es wird daher ersucht, den Dr. Eckstein im Betretungs⸗ falle festzunehmen und an das Königl. Festungs⸗Gouvernement zu Coblenz abzuliefern. Berlin, den 15. Februar 1870. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungssachen. Deputation VI. für Vergehen. Signalement. Der Dr. phil. Friedrich Adolph Ludwig Ernst Eckstein ist 25 Jahre alt, am 6. Februar 1845 zu (Gießen geboren, evangelischer Religion, 5 Fuß 3 Zoll 2 Strich groß, hat braune Haare, graubraune Augen, braune Augenbrauen, braunen Bart, gerade, etwas stumpfe Nase, gewöhnlichen Mund, ovale Ge⸗
sichtsbildung, gesunde Gesichtsfarbe, gesunde Zähne (Backzähne defekt) ist kräftiger Statur und spricht die deutsche Sprache.
Steckbrief. Gegen den Müllergesellen Heinrich Cornelius aus Colenfeld ist die gerichtliche Haft wegen Diebstahls beschlossen worden. Seine Festnahme hat nicht ausgeführt werden können. Es wird ersucht, den ꝛc. Cornelius im Betretungsfalle festzunehmen und der unterzeichneten Kronanwaltschaft abzuliefern. Beschrei⸗ bung: Alter: 40 Jahre, Geburtsort: Colenfeld, Größe: 5/ 11“,
wöhnlich, Kinn: rund, Mund: gewöhnlich, Gesichtsbildung: Gesichtsfarbe: gesund, Zähne: defekt, Gestalt: gesetzt, Sprache: deutsch. Celle, den 28. Februar 1870. Königliche Kronanwwaltschaft.
Handels⸗Register.
n unserem Firmenregister ist folgende Eintragung bewirkt: 1) Nr. 190. 2 8 2) Bezeichnung des Firmeninhabers: der Kaufmann Otto August Zehe zu Guben, 3) Ort der Niederlassung: 4) Bezeichnung der Firnka — Dtto Zehe, 5) Eingetragen zufolge Verfügung vom 22. Februar 1870 an dem⸗ selben Tage. . Guben, den 22. Februar 1870. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
In unser Genossenschaftsregister ist bei der unter Nr. 1 ein⸗
getragenen Genossenschaft »Vorschußverein zu Schwedt eingetragene Genossenschaft:« Der Kaufmann Julius Heinrich ist auf die Dauer von sechs Jahren vom 1. April 1870 ab, zum Vorstandsmitgliede und zwar als DFektor des Vorstandes 166 di ““
Haare: dunkelblond, Augen: blau, Augenbrauen: blond, Nase: ge⸗
Schwedt, den 23. Februar 187 8 Khnigliche Kriesgerichts⸗Deputation.
list erloschen.
bedeckt. ͤ
zieml. heiter.
zieml. heiter.
fast
W., schwach. neblig. “
2) Re en. Gestern Abend Regen
rund,/
J“ “
Die unter Nummer 144 ““] . 2. 1u.“ G. M. Paulick zu Canndorf
Eingetragen zufolge Verfügung vom 11. Februar er. gebruar 1870 8
rember den 12. Februar 1870. 1— 8 Pönigliches Kreisgericht. I. Abtheilung. “ unser Firmenregister ist unter Nr. 146 der Fabrikbesitzer Carl hüiclan per.; Alfred Scharrath zu Canndorf als Inhaber der Firma 6. A. W. Scharrath daselbst am 12. Februar 1870 eingetragen.
remberg, den 12. Februar 1870. b 8 5 Fönigliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
In unser Gesellschaftsregister ist eingetragen: 1]) Nr. 14.
Gebrüder Münter. 8 3) Sitz der Gesellschaft: Anklam.
9) Rechtsverhätnisse der Gesellscha:sttt. Die Gesellschafter sind: . 1 5 Eisengießerei⸗Besitzer Hellmuth Friedrich Ludwig
ünter. 2) der Eisengießerei⸗Besitzer Ludwig Johannes Christian
Münter, beide zu heaag. 18 6“ Die Gesellschaft hat am 1. September 1869 begonnen. “ Die Befugniß, die Gesellschaft zu vertreten, steht beiden Gesell⸗ aftern zu. 8 . 9 Fndenaen zufolge Verfügung vom 23. Februar 1870 A. Februar 1870. 8
Anklam, den 23. Februar 1870. h Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Koöhnigliches Kreisgericht “ Stralsund, den 26. Februar 1870. “
Der Kaufmann Carl Paris hat für seine unter der Firma Carl Paris hier bestehende Handelsniederlassung seiner Ehefrau Bertha,
geb. Tiedemann, Prokura ertheilt.
Nachdem der Kaufmann Herrmann Schelenz aus dem Vorstande des Vorschußvereins zu Kempen (Eingetragene Genossenschaft) ausge⸗ scieden ist, sind die zeitigen Vorstandsmitglieder desselben der Parti⸗ kulier Friedrich Kgynast und der Kreis Steuereinnehmer Carl Kosch⸗ mieder, beide von hier. Eingetragen in das Genossenschaftsregister Nr. 1 Kolonne 4 zufolge Verfügung vom heutigen Tage. 8 Kempen, den 24. Februar 1870. .
Königliches Kreisgericht I.
Unter Nr. 1 unseres Gesellschaftsregisters, woselbst die hiesige Handlung A. Mendel et Sohn, mit einer Zweigniederlassung in Lososnik, und als deren Inhaber die Kaufleute Abraham Mendel und Louise Mendel vermerkt stehen, ist zufolge Verfügung vom 24. Fe⸗
bruar cr. Folgendes eingetragen: mann Abraham Mendel ist aus der Handelsgesellschaft ö Louis Mendel das Handels⸗
ausgeschieden und setzt der Kaufmann M
geschäft unter unveränderter Firma fort. Die Firma ist nach Nr. 64
des Firmenregisters übertragen. Unter Nr. 64 des Firmenregisters ist
2. Februar cr. am 25, ej. die Firma: d 8 Mendel et Sohn,
Inhaber: Kaufmann Louis Mendel in Trzemeszno Drt der Niederlassung: Trzemeszno, 16“ eingetragen. den 25.
Trzemeszno ebruar 1870. nacnen12h.8 Kreisgerich. I. Abtheilung.
6 Der Handelsrichter.
V Der Kaufmann Gustav Adolf Franz Baron hier ist als Inhaber der Firma muf Baron ußt unter Nr. 1229 des Firmenregisters ein⸗ getragen zufolge Verfügung von heute. 8
Magdeburg, den 1. März 1870. 8 “ önigliches Stadt⸗ und Kreisgericht. I. Abtheilung.
In unser Firmenregister ist zufolge Verfügun Tage folgende Eintragung erfolgt: 1 Bezeich Nr. 86g-z, Inhabers Bezeichnung des Firma⸗Inhabers. der Wagenfabrikant Jodokus Bau Ort der Niederlassung: Oschersleben. B Bezeichnung der Fimtmaa * SBerggeiem 8 8 1870 .“ Halberstadt, den 26. Februar 1 Halberstadte aeng icheg Kreisgericht. I. Abtheilung.
esellschaftsregister ist heute zufolge Verfügung vom
2. Sat an ser 89 999 Nr. 22 eingetragenen Firma der Gesellschaft: Carl Dietrich & Comp.,
mit dem Sitze zu Caan, der nachfolgende
worden: 3ů68 Die Firma ist durch gegenseitige Uebereinkunft aufgelöst. Die Firma ist durch gegense d Vereintbaufser 309 Enan
am
zufolge Verfügung vom
Vermerk eingetragen
I. In unser Firmenregister ist beute zufolge Verfügt Mlis. sub Nr. 200 die Firma: »Hermann Schreiber⸗ u“ mmit dem Sitze zu Struthütten, und als deren Inhaber der Her-⸗ mmann Schreiber aus Struthütten, jetzt zu Wiesbaden, eingetragen
worden. 3 II. Für diese Firma ist dem Heinrich Schreiber in Struthütten rokura ertheilt; eingetragen Nr. 54 des Prokurenregisters.
Siegen, den 26. Februar 1870. 1“ Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vporlrladungen u. dergl.
[6622 Bekanntmachung.
In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Louis Roquüette hier, F. W. F. Loeper, ist noch eine zweite Frist zur An⸗
meldung 1 n bis zum 26. März cr. einschließlich
festgesetzt, und zur Prüfung aller innerhalb derselben nach Ablauf der ersten Fein angemeldeten Forderungen Termin 86 auf den 29. März 1870, Vormittags 11 Uhr, in unserem Geschäftslokal, Terminszimmer Nr. 2, vor dem Fürüniser, Herrn Kreisrichter Schultze, anberaumt. Zum Erscheinen in diesen Termine werden die Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungern bis zu jenem Termine angemeldet haben. . t Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der selben und ihrer Anlagen beizufügen. 3
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Be vollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden der Rechtsanwalt Justiz⸗Rath Hinze und Rechtsanwalt Dietrich hier zu Sachwaltern
vorgeschlagen. Pasewalk, den 25. Februar 1870. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.
[6911 8 Beschl uß. “ Der Konkurs über das Vermögen des Kaufmanns Vince Steyrowicz zu Exin ist durch Vertheilung der Masse beendigt. Schubin, den 26. Februar 1870. 18 önigliches Kreisgericht. [692] Beschluß. 8 G Der Konkurs über das Vermögen des Gutspächters Vincent von Rutkowski ist durch Vertheilung der Masse beendigt. Schubin, den 26. Februar 1870. Königliches Kreisgericht
489 Konkurs⸗Eröffnung. ö0gliches Stadt⸗ und Kreisgericht zu Magdeburg. Erste
1' 8
Abtheilung.
Den 11. Februar 1870, Mittags 12 Uhr. Ueber das Vermögen des Kaufmanns Ferdinand Schlutius zu Magdeburg ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 16. Dezember 1869 festgesetzt worden. Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Ernst Manns hier bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners
ufgefordert, in dem auf e“ Vormittags 11 Uhr,
den 21. Februar 1870, r 1 Geri Domplatz Nr. 9, vor dem Kommissar, in unserem Gerichtslokal, platz e ee hen-
tadt⸗ und Kreisgerichts⸗Rath von Windheim, an — Füg ihre Ertlärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines andern einstweiligen Verwalters
ben. lüen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren
er anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche büen etwas vü düsen wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 1. März cr. einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkurs⸗ masse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleich⸗ berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen. 8 Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre An⸗ prüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem afür verlangten Vorrecht 3 5 bis zum 10. März cr. einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist ange⸗ meldeten Forderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des defi⸗ nitiven Verwaltungspersonals auf 1“ den 18. März cr., Vormittags 11 Uhr, 8 in unserem Gerichtslokal, Domplatz Nr. 9, vor dem genannten Kom
issar zu erscheinen. 3 . müslosene 98 Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der⸗
ihrer Anlagen beizufügen. - 1b s Frengiher 1 we h füͤgen in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder 27 Praxis bei uns berechtigten 8*— wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten 8e. . jenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts⸗
Anwälte Levy, Dr. Lochte, Moritz, the Steinba
6 Als Sän gatef funsist vsn. iegen, den 26. Februar 1870. b Siegen, den 26.icgeh Kreisgericht. I Abtheilung
Schultz, Justiz⸗Rä und Weber zu Sachwaltern vorgeschlagen. “