che staats⸗ und landwirthschaftliche Akademie zu Eld Vorlesungsplan für das Sommersemester 1870. Das Semester beginnt am 25. April. 8
1) Ein⸗ und Anleitung zum akademischen Studium, Direktor⸗ Prof. r. Baumstark. 2) Staatswirthschaftslehre, derselbe. 3) Land⸗ virthschaftsrecht, Prof. Dr. Häberlin. 4) Geschichte der Landwirth⸗ chaft, Pietrusky. 5) Bodenkunde, Dr. Scholz. 6) Besonderer Acker⸗ nd Pflanzenbau mit Ausschluß der Handelsgewlchse” Oekon.⸗Rath Dr. RNohde. 7) Handelsgewächsbau, Pietrusky. 8) Wiesenbau, Oeko⸗ nomie⸗ Rath Dr. Rohde. 9) Obst⸗- und Gemüsebau, akademischer Gärtner Fintelmann. 10) Landwirthschaftliche Betriebslehre und doppelte Buchführung, Pietrusky. 11) Demonstrationen und Er⸗ klärungen der Versuche auf dem Versuchsfelde, derselbe. 12) Prak⸗ ische Uebungen im Bonitiren des Bodens, derselbe. 13) Praktische andwirthschaftliche Demonstrationen, Oekonomie⸗Rath Dr. Rohde. 4) Allgemeine Thier⸗ und Pferdezucht, Departements⸗Thier⸗ arzt Professor Dr. Fürstenberg. 15) Pferdekenntniß und Huf⸗ beschlag, derselbe, und Demonstrationen an lebenden Pferden. 16) Lehre von den äußeren Krankheiten der Haussäugethiere, derselbe. 17) Gesundheitspflege der Haussäugethiere, derselbe. 18) Forstwirthschaftliche Produktionslehre, akademischer Forst⸗ meister Wiese. 19) Forstwirthschaftliche Exkursionen, derselbe. 20) Organische Experimental⸗Chemie, Prof. Dr. Trommer. 21) Uebungen im chemischen Laboratorium, Dr. Scholz. 22) Repeti⸗ torium der anorganischen Chemie, derselbe. 23) Physik, Prof Dr. Trommer. 24) Pflanzensystematik, Prof. Dr. Jessen. 25) Anlei⸗ ung zum Bestimmen der Pflanzen, derselbe. 26) Anatomie und Physiologie der Pflanzen, derselbe. 27) Botanische Exkursionen, der⸗ selbe. 28) Mineralogie und Gesteinslehre, Dr. Scholz. 29) Uebun⸗ gen im Bestimmen der Fossilien, derselbe. 30) Feldmessen und Ni⸗ pelliren, Professor Dr. Fuchs. 31) Landwirthschaftliche Baukunst, II. Theil, mit Demonstrationen an den akademischen Gebäuden, Bau⸗ meister Müller. 32) Wege⸗ und Wasserbau für Landwirthe, derselbe. Besondere Institute der Akademie zu Eldena. Si akademische Bibliothek ist Mittwochs und Sonnabends im Wintersemester von 1—2 Uhr, im Sommersemester von 11 bis 12 Uhr geöffnet. Vorsteher Professor Dr. Jessen. Das akademische Lese⸗Institut leitet derselbe. Die landwirthschaftliche Modell⸗ sammlung, welche im Sommersemester an einem Wochentage zum Besuche geöffnet ist, verwaltet Lehrer der Landwirthschaft Pietrusky. Die Ackergeräthesammlung und die Wollprobensammlung beaufsich⸗ tigt Oekonomie⸗Rath Dr. Rohde. Das chemische Institut verwalten Pprof. Dr. Trommer und Dr. Scholz. Das physikalische Kabinet und die technologische Sammlung leitet Prof. Dr. Trommer. Die chemische Versuchsstation leitet Dr. Scholz. Das Mine⸗ ralien⸗Kabinet verwaltet derselbe. Das akademische Herbarium, die Früchte“ und Saamensammlung, die zoologische Samm⸗ lung, das mikroskopische und pflanzen⸗physiologische Institut beaufsich⸗ tigt Prof. Dr. Jessen. Die anatomische Präparatensammlung, das thier⸗physiologische Institut, die Versuchs⸗ und Krankenställe und die ver⸗ schiedenen thierärztlichen Sammlungen verwaltet Prof. Dr. Fürsten⸗ berg. Die thierärztliche Klinik hält derselbe täglich. Den botanischen Garten verwalten Prof. Dr. Jessen als Vorsteher und der akademische Gärtner Fintelmann. Die akademische Baumschule, den Obst⸗ Mutter⸗ und Mustergarten, die Obstpflanzungen, den Gemüsegarten und die Obstmodellsammlung verwaltet der akademische Gärtner e egenarns. S aan . bbTö Lehrer der Landwirthscha ietrusky. Die akademische Gutswirthschaft leit der Oekonomie⸗Rath Dr. Rohde. B8a 8 88 Eldena, im Februar 1870. 8 8 Der Direktor Dr. E. Baumstark.
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Koͤnigliche landwirthschaftliche Akademie Poppelsdorf in Verbindung mit der tie va Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität „Das Sommersemester beginnt am 25. April d. J. gleichzeitig mit den Vorlesungen an der Universität zu Bonn. Der spezielle Lehrplan umfaßt folgende mit Demonstrationen verbundene wissen⸗
schaftliche Vorträge: Einleitung in die landwirthschaftlichen Studien: Prof. Dr. Frey⸗ tag. Landwirthschaftliche Betriebslehre. Spezieller Pflanzenbau. — Allgemeine Thierproduktionslehre. Wollkunde. Zootomische Uebungen: Administrator Dr. Freytag. Landwirthschaftliche Maschinen⸗ und Geräthekunde: Dr. Schumacher. Weinbau und Gemüsebau: Garten⸗ Inspektor Sinnig. Waldbau: Oberförster Herf. Organische Experi⸗ mentalchemie. Physikalische und chemische Vorgänge in der Pflanze. Chemisches Praktikum im Laboratorium: Prof. Dr. Freytag. Charakte⸗ ristik der Futterstoffe und Nahrungswerth der Futtermischungen: Prof. Dr. Ritthausen. Experimentalphysik. Physikalisches Praktikum: Dr. Budde. Landwirthschaftliche Botanik und Pflanzenkrankheiten. Physiologische und mikroskopische Uebungen: Prof. Dr. Körnicke. Naturgeschichte der wirbellosen Thiere mit besonderer Berücksichtigung der der Land⸗ und Forstwissenschaft schädlichen Insekten: Prof. Dr. Troschel. Geognosie: Dr. Andrae. Landwirthschaftliche Baukunde. Praktische Geometrie und Uebungen im Feldmessen und Nipvelliren. Zeichnenunterricht: Baumeister Dr. Schubert, Volkswirthschaftslehre: Prof. Dr. Held. Landeskultur⸗Gesetzgebung. — Aeußere Pferdekennt⸗ niß. Akute und Seuchenkrankheiten der Hausthiere: Dep.⸗Thierarzt Schell. Landwirthschaftliches Seminar. — Praktischer Kursus der Bienenzucht: Dr. Pollmann. Landwirthschaftliche, forstwirthschaft⸗ liche, botanische und geognostische Exkursionen und Demonstrationen. Außer den der Akademie eigenen wissenschaftlichen und praktischen Lehrhülfsmitteln, welche durch den Neubau eines für chemische, physi⸗ kalische und physiologische Praktika besonders eingerichteten Instituts, 1“ durch die neuorganisirte Versuchsstation eine wesentliche Be⸗
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reicherung erhalten haben, erselben durch ihre Verbindung mi der Universität Bonn die Benutzung der Tea. eenhe. und Irra der letzteren zu Gebote. Zugleich gewährt die Universität den Akade⸗ 1 “ allgemeine wissen. ldung wichtigen Vorlesungen zu hören, über eeeeenc, das eahere mecet n, vBcrveceh, „Nähere Nachrichten über die Einrichtungen der Akademie enthält die bei A. Marcus in Bonn erschienene Schrift »Die landwirthschaft⸗ liche Akademie Poppelsdorf«, so wie das in demselben Verlage er⸗ schienene, zur Jubelfeier der Universität Bonn herausgegebene Fest⸗ “ I ber Sr88gs Poppelsdorf«. Auf An⸗ gen wegen Eintritts in die Akademie ist der Unterzei bereit, nähere Auskunft zu ertheilen. 8 zetce . 8 Poppelsdorf bei Bonn, im März 1870. “ Die Direktion der landwirthschaftlichen Akademie. Prof. Dr. M. Freytag.
Nichtamtliches. Preußen. Berlin, 4. März. Se. Majestät der König nahmen heute die Vorträge des Ministers des Königlichen Hauses Freiherrn von Schleinitz und des Ministers des Innern Grafen zu Eulenburg, sowie militärische Meldungen entgegen, und empfingen Se. Hoheit den Herzog von Coburg, Höchst⸗ welchem zu Ehren ein größeres Diner im Palais stattfand.
— Se. Königliche Hoheit der Kronprinz nahm am 2. d. M. militärische Meldungen entgegen und empfing den Sehc her Nhei shs Grafen Itzenplitz und eine Deputation der Berlgen dee F.ee 8
Gestern Morgen um 6 ¾ Uhr begab sich Höchstderselbe na Stettin, hielt daselbst eine Besichtigung der Rekruten ab, 8† dem hundertjährigen Stiftungsfeste der dortigen Freimaurerloge bei und kehrte um 9 Uhr Abends nach Berlin zurück.
Um 8 a⅞ Uhr Abends war Se. Hoheit der Herzog von Sachsen⸗Coburg⸗Gotha mit der Anhaltischen Bahn in Berlin eingetroffen, von Ihrer Königlichen Hoheit der Kronprinzessin empfangen und im Kronprinzlichen Palais abgestiegen.
— Der Ausschuß des Bundesrath es des Norddeutschen Bundes für Justizwesen hielt gestern eine Sitzung ab. 8
— Die heutige (14.) Plenar⸗Sitzung des Reichstages des Norddeutschen Bundes wurde vom Präsidenten Dr. Simson um 11¾¼ Uhr eröffnet.
Von den Bevollmächtigten zum Bundesrathe waren an⸗ wesend: der Bundeskanzler Graf von Bismarck⸗Schönhausen, der Staats⸗ und Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt, der Staats⸗ Minister und Präsident des Bundeskanzler⸗Amts Delbrück, der Vize⸗Admiral Jachmann, der Ministerial⸗Direktor, Wirk⸗ liche Geheime Legations⸗Rath von Philipsborn, der Königlich sächsische Gesandte Freiherr von Könneritz, der Königliche Ge⸗ heime Regierungs⸗Rath Schmalz, der Geheime Justiz⸗Rath Klemm, der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Geheime Legations⸗Rath Hofmann, der außerordent⸗ liche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Staats⸗Minister von Bülow, der Staats⸗Minister, Wirkliche Geheime Rath Freiherr von Seebach und die Bundes⸗Kommissare Präsident Dr. Friedberg und Geheimer Regierungs⸗Rath Miechaelis.
Den ersten Gegenstand der heutigen Tagesordnung bildete 1 18 vhihe Ffth⸗ ee ng SS Gesetzentwurf, betref⸗ end die Abänderung des Haushalts⸗Etats des Norddeutschen Bundes für das Jatzr 1870. 1 1
Der Präsident des Bundeskanzler⸗Amts, Staats⸗Minister Delbrück, 8. einleitende Erläuterungen zum Gesetzentwurfe. Abg. Graf von Kleist hatte folgende Resolution eingebracht: Der Reichstag wolle beschließen zu erklären: Durch volle Ein⸗
verleibung der auf 1,800,000 Thlr. veranschlagten Mehrerträge pro 1870 in Folge des Gesetzes, betreffend die Portofreiheiten im Gebiete des Norddeutschen Bundes, vom 5. Juni 1869, in den Etat des Bundeshaushaltes, soll in keiner Weise Anträgen präjudizirt sein, welche dahin zielen, für die Zukunft von den Mehrerträgen gedachter
Art alle solche abzusetzen, die aus der Korrespondenz der Behörden untereinander aufkommen.
An der Debatte betheiligten sich die Abgeordneten von Benda, Freiherr von Hoverbeck, Grumbrecht, Hinrichsen, Freiherr von Hagke, Graf von Kleist, von Hennig.
Abögeordneter Graf von Kleist zog hierauf seine Resolution wieder zurück. Die dritte Berathung über diefen Gesetzentwurf soll demnächst erfolgen.
Der Reichstag trat hierauf in die erste Berathung über den Gesetzentwurf ein, betreffend die Kontrole des Bundeshaus⸗ halts⸗Etats für das Jahr 1870. Es sprachen hierüber die Abgg. von Benda, Frhr. von Hoverbeck, Miquél. Die zweite Berathung im Plenum wird demnächst erfolgen. Nunmehr wurde die zweite Berathung uͤber den Entwurf eines Strafgesetzbuchs für den Norddeutschen Bund fortgesetzt. Das berelts mitgetheilte Amendement des Abg. Fries zu §. 4. 3, wurde angenommen, eben so mit großer Majorität
der ganze Paragraph.
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Die Abgg. Fries eingebracht: Der Reichstag wolle ferner beschließen: 1) zu den einleitenden Be⸗ stimmungen (§§. 1 bis 10): Die Zulassung mildernder Umstände oder Aufstellung leichterer Fälle ist auf alle Verbrechen und Vergehen auszudehnen und die Verminderung der Strafsätze bei den einzelnen Verbrechen und Vergehen danach zu bestimmen. Die Kommission wird beauftragt, diesem Beschlusse gemäß die ihr überwiesenen Abschnitte des Entwurfs vorzuberciten. 2) zu § 4: den Bundeskanzler aufzufordern, in dem Entwurf der Strafprozeß Ord⸗ nung darauf Bedacht zu nehmen, daß die Voraussetzungen der Ver⸗ folgung, welche der §. 4 in das Ermessen der Behörde stellt, nach gesetzlichen Merkmalen geregelt werden, beziehungsweise die Verfolgung an die Mitwirkung einer richterlich unabhängigen Behörde geknüpft werde. 3) zu §. 10: den Bundeskanzler aufzufordern, in der nächsten Session dem Reichstage die Revision der Militärstrafgesetze zu unter⸗ breiten, ferner spätestens gleichzeitig mit der neuen Straf⸗ prozeß ⸗Ordnung eine Reform der Millitärgerichtsbarkeit auf der Grundlage herbeizuführen, daß das Miilitäärstrafverfahren mit den wesentlichen Formen des ordentlichen Strafpro⸗ zesses umgeben und die Zuständigkeit der Militärgerichte im Frie⸗ den auf Dienstvergehen der Militärpersonen beschränkt wird. 4) Zu den §§. 13 bis 19: den Bundeskanzler aufzufordern, in der nächsten Session eine Vorlage des Bundesrathes herbeizuführen, durch welche die Vollstreckung der Freiheitsstrafen gesetzlich geregelt und die Ein⸗ setzung einer Bundesbehörde angeordnet wird, welcher die oberste Auf⸗ sicht über die sämmtlichen Angelegenheiten der Straf⸗ und Besserungs⸗ anstalten obliegt. 8 “ 8 An der Diskussion über die folgenden Paragraphen bethei⸗ ligten sich die Abgg. Dr. Hähnel, von Luck, Lasker, Fries, Gebert, von Kirchmann, Eysoldt, Miquél, von Hoverbeck, Zie⸗ geler, Graf Bethusy⸗Huc, Ackermann. Der Staats⸗ und Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt und der Bundes⸗Kommissar Präsident Dr. Friedberg griffen zu ver⸗ schiedenen Malen in die Debatte ein. Die Diskussion war beim Schlusse des Blattes bis zum §. 19 vorgeschritten.
Oldenburg, 2. März. In der heutigen Sitzung des Landtags wurden zunächst mehrere Gesetzentwürfe in 2. Lesung angenommen und sodann eine Reihe von Petitionen erledigt.
Eine längere Debatte erregte der Bericht des Krongutsaus⸗ schusses, betr. den Gesetzentwurf wegen Inkorporirung der cedir⸗ ten, vormals holsteinischen Gebietstheile, in das Fürstenthum Lübeck. Durch Staatsvertrag vom 27. September 1866 sind Seitens Sr. Majestät des Königs von Preußen Sr. Königl. Hoheit dem Großherzoge von Oldenburg zum Zwecke einer Ärrondirung des Fürstenthums Lübeck das zwischen den olden⸗ burgischen Aemtern Eutin und Schwartau belegene holsteinische Territorium, welches das Amt Ahrensboek und die sogenann⸗ ten Lubischen Distrikte umfaßt, abgetreten. Die beson⸗ deren Verhältnisse bei der Abtretung sind sodann in einem zwischen beiderseitigen Kommissaren zu Kiel am 23. Februar 1867 abgeschlossenen Vertrage geregelt, worauf am 19. Juni 1867 die förmliche Uebertragung der ab⸗ getretenen Gebietstheile an den Großherzog von Oldenburg stattfand. Nachdem die provisorische Organisation derselben auf dem Verordnungswege getroffen war, i9 dem Landtage jetzt ein Gesetzentwurf vorgelegt, um die definitive staatliche Verbindung des neuen Gebiets mit dem Fürstenthum Lübeck zu bewirken. Der Gesetzentwurf bezweckt vor Allem die Ein⸗ führung des Staatsgrundgesetzes und der übrigen Verfassungs⸗ gesetze des Großherzogthums, des Civil⸗Staatsdienergesetzes und des Gesetzes über den Erwerb und Verlust der Staats⸗ angehörigkeit, endlich die definitive Konstituirung der Ge⸗ richts⸗ und Verwaltungsbehörden, sowie den Abschluß der Ge⸗ meindeverfassung. Der Provinzialrath des Fürstenthums Lübeck, dem der Entwurf zunächst zur Berücksichtigung vor⸗ gelegt war, hat denselben abgelehnt, weil der Erwerb der neuen Gebietstheile Fhne die von dem Großherzoge reservirten Forsten des Lehmortsdistrikts nicht als finanziell vortheilhaft anzusehen sei. Die Majorität des Ausschusses des Landtags jedoch ist gegentheiliger Ansicht und empfiehlt mit geringen Abänderungen die Annahme des Gesetzentwurfs. 1 1
Das neu erworbene Territorium hat eine Einwohnerzahl von 12,500 Personen. Von dem in demselben vorhandenen Staatsgut sind von dem Großherzoge als Haus⸗ und Familien⸗ Fideikommiß reservirt: die Landseen, so wie die Forsten des
Lehmortsdistrikts nebst 3. März. Die Großher⸗
Mecklenburg. Die zoglichen Herrschaften, über deren Reise nach Italien wir gestern
und Genossen hatten folgende Anträge
und Aufenthalt in Neapel, vielleicht auch in Palermo nehmen. Zur Osterzeit gedenken dieselben sich dann nach Rom zu begeben.
Sternberg, 3. März. Die mecklenburgische Landes⸗ versammlung beschloß, nach einer Meldung des »W. T. B.⸗, der engere Ausschuß solle die beiden Landesherren ersuchen, sie mögen sich gegen die Einführung eines obersten Gerichtshofes für den Norddeutschen Bund erklären. Da die Justizhoheit de
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einzelnen Staaten des Norddeutschen Bundes geblieben sei, so würde durch die Errichtung eines gemeinsamen obersten Ge⸗ richtshofes die Kompetenz des Landes überschritten und das Recht der Landstände verletzt werden.
— Die Stände des Kreises Stargard haben den Regierungs⸗ antrag genehmigt, wonach eine Summe von 125,000 Thlrn. aus Landesmitteln zum Bau der Eisenbahn Berlin⸗Neustrelitz⸗ Stralsund, sei es für die jetzt projektirte Linie oder für eine andere Linie gleicher Richtung, hergegeben werden soll.
Hamburg, 3. März. In der gestrigen Sitzung der Bürgerschaft wurde zunächst die Wahl eines Ausschusses, von 5 Personen zur Prüfung des Senatsantrages, betreffend die Reorganisation des Gesundheitsraths, vorgenommen, und sodann die Berathung über den zweiten Bericht des Ausschusses betreffend das Staatsbudget für 1870, fortgesetzt.
Schwarzburg. Rudolstadt, 2. März. In der gestri⸗ gen Sitzung des Landtags wurde zunächst der Entwurf einer Adresse des Landtags an den Fürsten vorgelesen und nach Entwickelung des Ideenganges der Adresse der Antrag gestellt und genehmigt, die Diskussion über die Hauptbestandtheile der⸗ selben, und zwar 1) den allgemeinen Theil, das Staatsgrund⸗ gesetz und die weitere Gesetzgebung auf dem politischen Gebiete, 2) das kirchliche Gebiet und 3) den finanziellen und wirthschaft⸗ lichen Theil betreffend, zu eröffnen.
Nach Schluß der ausgedehnten Debatte wurde successive über die 3 Hauptabschnitte der Adresse abgestimmt und diese sowohl als die ganze Adresse durch Majoritätsbeschluß an⸗ genommen.
Sodann wurde das Präsidium ermächtigt, dem Fürsten die Adresse zu überreichen.
Hessen. Darmstadt, 3. März. In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer wurde von dem Grobßherzoglichen Ministerium des Innern, den auf Antrag der Abgg. Fink, Goldmann und Haͤllwachs seiner Zeit gefaßten Beschlüssen bei⸗ der Kammern entsprechend, ein Gesetzentwurf, die Pensionirung der Volksschullehrer betreffend, vorgelegt. Die »Darmst. Ztg.⸗« theilt aus dem Inhalt desselben Folgendes mit: Der Gesetzent⸗ wurf gewährt dem Lehrer, der ohne eigenes Verschulden wegen körperlicher Gebrechen oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung seiner Amtspflichten dauernd unfähig ist und deshalb, sei es auf sein Nachsuchen oder ohne solches, in den Ruhestand versetzt wird, Anspruch auf einen Ruhegehalt. Auch ohne Rücksicht auf Dienstunfähig⸗ keit kann ein Lehrer die Versetzung in den Ruhestand nach vollendetem 70. Lebensjahre beanspruchen. Die Pension beträgt in den ersten 10 Jahren 40 pCt. des Diensteinkommens, für jedes weiter zurückgelegte Dienstjahr nach dem zehnten Dienst⸗ jahre 1½ pCt. weiter. Zur Bestreitung der Pensionen wird ein allgemeiner Pensionsfonds gebildet, zu welchem von jeder Gemeinde für jede öffentliche Volksschule ein jährlicher Beitrag von 10 Fl. zu leisten ist.
Nach zweistündiger Debatte beschloß die Kammer mit allen gegen 10 Stimmen, auf die abermalige Berathung des Gesetzes, betrefffend die Kommunalumlagen, einzugehen. Der Antrag, daß die Hälfte des einkommensteuerpflichtigen Kapitals zu den Ge⸗ meinde⸗Umlagen herangezogen werden solle, wurde angenom⸗ men. In Bezug auf die Umlagen der zweiten und dritten Klasse beharrte die Kammer auf dem früheren Beschlusse der
Verschmelzung.
Bayern. München, 2. März. Der König hat den in der Nacht vom Montag auf Dienstag aus Wien zurück⸗ gekehrten Staats⸗Minister der Finanzen, von Pfretzschner, gestern zur Berichterstattung über den Erfolg seiner Mission empfangen. 1 — 1
— (N. K.) Wie zur Zeit bestimmt ist, wird der zum Minister des Aeußern bestimmte Graf Bray nächsten Freitag aus Wien hier eintreffen.
In
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 3. März. der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses legte der Minister des Innern, Dr. Giskra, unter Hinweisung auf die betreffende Versprechung der Thronrede die Vota der ein⸗ zelnen Landtage bezüglich der Frage der direkten Wahlen in den Reichsrath dem Hause vor. Hierauf beantwortete der Justiz⸗Minister Dr. Herbst die Interpellation des Abgeordneten
daß der betreffende Entwurf bereits im
berichtet, werden, soviel bekannt, zunächst Suͤd⸗Italien besuchen ungarische Ministerium abgegangen sei,
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Frhrn. v. Weichs, wann derselbe die neue Militärstrafprozeß⸗
ordnung dem Abgeordnetenhause vorzulegen gedenke, dahin, Oktober v. J. an das
ohne daß bisher von
diesem eine Antwort über diese Angelegenheit eingelangt wäre. Sodann wurde die Spezialdebatte über das Erwerbsteuergesetz
fortgesetzt. 2. März. Im Unterhause interpellirte Wah 8 März. Im Unterhause in ahr⸗ V Pesth, ’ Handelsgesetz, das
mann den Justiz⸗Minister, wann er ein Strafgesetz uͤnd eine Konkurs⸗Ordnung vorlegen werde. Kralje⸗
vits interpellirte in croatischer Sprache den Kommunikations⸗
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