1870 / 55 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

300197. 300474. 308035. 312118. 312185. 315026. 318536. 319390.

321416. 329824. 330205. 347422. . aus der vierten Domban⸗Prämienkollekte die Loose: 5773.

9942. 15653. 18751. 19016. 19093. 22775. 22878. 35257. 35629. 36481. 45268. 51372. 53151. 55295. 64499. 68884. 75911. 77861. 79309. 83922. 85069. 90670. 109718. 109758. 110562. 118212. 119286.123295. 128137. 132289. 133753. 137376. 139375. 140923. 147007. 152242. 162144. 167245. 169379. 173873. 176866. 178007. 180057. 181601.

206126. 209304. 211401. 214434. 215505. 215516. 222462. 240634.

260310. 261248. 262243. 266371. 266683.

247648. 251685. 251691. 311935. 316445.

274831. 283771. 292843. 300010. 302265. 306952. 316913. 320080. 324934. 334238. 341468. 348215.

Schließlich ersüuchen wir die Inhaber von Loosen, auf welche Kunstsachen als Gewinne gefallen sind, dieselben sobald als zulässig in Besitz zu nehmen, da die Gefahr der Aufbewahrung den neuen Eigenthümer trifft.

Cöln, den 20. Januar 1870. 8 Der Verwaltungs⸗Ausschuß des Central⸗Dombau⸗Vereins.

[608] Dividenden⸗Zahlung. Die Dividende für das abgelaufene Jahr Konferenz des Verwaltungsrathes auf 8

v“”“

oder auf Drei Thaler pro Aktie von 25 Thlr. bestimmt, und kann

dieselbe gegen Abgabe des Dividendenscheins Nr. 4 von Dienstag,

den 1. März c., ab an der Kasse der Gesellschaft erhob den

Magdeburg, den 24. Februar 1870. M“ Die Direktion der vereinigten Dampfschiffahrts⸗Compagnie. raff.

8 6

Verschiedene Bekanntmachungen.

Bekanntmachung. bahnwagen, die auf eignen Rädern oder auf provisorischen Achsen laufen und mit Obergestellen anderer Eisenbahnwagen beladen sind, betragen die Frachtkosten auf der Ostbahn 1) für einen offenen Güter⸗ wagen, beladen mit einem Obergestell 7 ½ Sgr. und 2) für einen offenen Güterwagen, beladen mit zwei Obergestellen 10 Sgr. pro Achse und angefangene Transportmeile. Für den Transport neuer, mit andern Gegenständen bis zu ihrer vollen, speziell festzustellenden, Tragfähig⸗ keit belasteten Eisenbahnwagen, wird auf der Ostbahn neben der be⸗ treffenden tarifmäßigen Fracht für die Ladung keine weitere Trans⸗ portgebühr erhoben, den Versendern aber auch keine Wagenmiethe gewaͤhrt. Transporte der letzteren Art werden jedoch nur nach vor⸗ gängiger besonderer Vereinbarung mit der unterzeichneten Direktion, beziehungsweise nach Ausführung der von dieser anzuordnenden Fest⸗ stellung darüber gestattet, daß einerseits die volle Ausnutzung der Trag⸗

ist in der heutigen

Für den Transport neuer offener Eisen⸗

fähigkeit der betreffenden neuen Wagen stattgefunden hat und daß andrerseits eine Ueberlastung derselben vermieden ist. Die Transport⸗ aufgeber haften für allen aus der Fehlerhaftigkeit und resp. Ueber⸗ lastung der gu. Fahrzeuge entstehenden Schaden. Bromberg, den 24. Februar 1870. Königliche Direktion der Ostbahn.

1696. 8 Erste Preußische Hypotheken⸗Aktiengesellschaft in Berlin 1. Burch Beschluß des Verwaltungsrathes ist die Dividende für das Geschäftsjahr 1869 auf 6 ¾ pCt. mit 13 Thlr. per Aktie feestgesetzt worden. Ueber die statutenmäßige Auszahlung am

1. Juli cr. wird später weitere Bekanntmachung erfolgen.

II. Nach Art. 44 des Statuts machen wir nachstehend die auf den

3.. Dezember 1869 abgeschlossene Bilanz bekannt. Das Protokoll

dder sechsten ordentlichen Generalversammlung vom 2. März 1870,

den Verwaltungsbericht enthaltend, kann von den Herren Aktio⸗

naären bei uns in Empfang genommen werden.

III. Die in Folge der Ausloosung ausscheidenden Mitglieder des Verwaltungsrathes, die Herren Hansemann, von Flem⸗ ming und Kauffmann, wurden wiedergewählt. An Stelle des verstorbenen 8 Freiherrn Friedrich von Diergardt ist Herr Freiherr Friedrich von Diergardt jun. in Viersen in den Verwaltungsrath als Mitglied eingetreten.

Es besteht hiernach der Verwaltungsrath aus den Herren: Rentier M. S. Baswitz, Kaufmann W. Bauendahl, Staats⸗Minister a. D. von Bernuth, Freiherr Friedrich von Diergardt jun., Freiherr von Eckardstein, Erblandmarschall von Pommern von Flemming, Geheimer Kommerzien⸗Rath A. Hansemann, Kaufmann R. Hardt, 8 Kaufmann Ed. Lampson, Eduard von Oppenheim,

eheimer Ober⸗Finanz⸗Rath Scheele, 1

Geheimer Ober-⸗Finanz⸗Rath a. D. Wilckens, Kaufmann F. C. Winckelmann. 2

Der Verwaltungsrath hat sich konstituirt und gemäß Art. 55

des Statuts gewählt die Herren: Geheimer Kommerzien⸗Rath A. Hansemann zum Präsidenten, u Geheimer Ober⸗Finanz⸗Rath Scheel⸗ zum ersten Vize⸗Präͤsidenten, Kaufmann W. Bauendahl zum zweiten Vize⸗Präsidenten. Berlin, den 2. März 1870. Der Vorstand.

Bilanz vom 31. Dezember 1869

2 1,436,092 333,961

Activa. Conto der unkündbaren Hypotheken V. p. 31. De⸗ zember 1869 1 Conto der kündbaren Hypotheken V. p. 31. Dezem⸗

ber 1869 Ct. jährlich..

Mobilien nach Abschreibung von 10 Grundstücksconto CC“

1775/807110 2

11AA4“*“

IIT1111““

Su. 1,/000,000

Grundkapital 30,795

Reserve... Emittirte 4 ½proz. Hypothekenbriefe Thlr. 622,275 nom. nebst hierauf schuldigen Zinsen bis 31. Dezem⸗ 8 Fer aee eh 8 5 och nicht abgehobene Zinsen auf 4⁄proz. Hypothe⸗ kenbriefe aus 1865, 1866, 1867, 1868, Föbothe Diverse Creditoren in laufender Rechnung.. Tantième des Verwaltungsraths nach Art. „Statuts.. 8 Dividende der Aktionaire 6 ½ pCt.. Vortrag auf neue Rechnulngng .

637,505

Gewinn⸗ und Verlustconto.

9. 23 5 11 8

An Verwaltungskosten 8 8

Abschreibungen: Einrichtungskosten⸗Conto ꝛc... Nettogewinn Thlr. 73,990. —. —. Hiervon entfallen gemäß 1““ Art. 44 des Statuts 10 pCt. auf den Reservefonds. bleiben Thlr. 66,590. —. —. Ab eine Rente bis 4 pHCCct. für das Grundkapital von— Thlr. 1,000,000 für das Jahr 1869 1]

Der Rest von Thlr. 26,590. —. —.

vertheilt sich: ö““

als Tantième des Verwal⸗ tungsraths (6 pCt. von ““ Thlr. 26,590.)

Superdivi⸗ dende der Aktionaire

Thlr.

ö66

Per Saldo⸗Vortrag. „» Zinsen. Verwaltungsgebühren... rovision iverse (Coursgewinn auf Effekten ꝛc.)

pas Abonnement beträgt 1 Thlr. für das Vierteljahr.

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 2 ½ Sgr.

Ee

2

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Alle Post⸗Austalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung an, für gerlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats-Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. fa, Ecke der Wilhelmsstraße.

Ee. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Ober⸗Berghauptmann a. D., Wirklichen Geheimen Rath Dr. von Dechen zu Bonn, den Rothen Adler⸗Orden erster Aasse mit Eichenlaub; dem katholischen Pfarrer Osweiler zu Mesenich im Landkreise Trier den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Forstmeister a. D. Harig zu Magdeburg den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; dem Stadtgerichts⸗ kxekutor Karl Friedrich Wilhelm Schröder zu Berlin, dem Kreisgerichts⸗Boten und Exekutor Friedrich August Schröder zu Eisleben und dem Schloßpförtner und Brunnen⸗ wärter Schäfer zu Schloß Fasanerie bei Fulda das Allgemeine ührenzeichen; sowie dem praktischen Arzt Dr. Hersing zu Mar⸗ zurg die Rettungs⸗Medaille am Bande; und

Dem dirigirenden Arzt des Land⸗Krankenhauses zu Betten⸗ fausen bei Cassel, Ober⸗Stabsarzt a. D. Dr. C. Rosenkranz, den Charakter als Sanitäts⸗Rath zu verleihen.

Der 1.“ Fieee. in Witten ist in gleicher Eigenschaft an das Kreisgericht in Dortmund mit An⸗ weisung seines Wohnsitzes daselbst versetzt. 1

Ferner sind unter Beilegung des Notariats für das De⸗ partement des Appellationsgerichts zu Hamm in gleicher Amts⸗ tigenschaft versetzt: .

Der Rechtsanwalt und Notar, Justiz⸗Rath May in Pader⸗ born, an das Kreisgericht in Dortmund, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Hoerde,

Der Rechtsanwalt und Notar Sutro in Meschede an das Kreisgericht in Bochum, mit Anweisung seines Wohnsitzes

daselbst Der Rechtsanwalt und Notar Reigers in Ahlen an das seines Wohnsitzes in

Kreisgericht in Wesel mit Anweisung Emmerich. 8 Finanz⸗Ministerium.

Bekanntmachung, betreffend den Umtausch von Schuld⸗ verschreibungen aͤlterer Preußischer 4⸗ und 4 prozentiger Staatsanleihen gegen Verschreibungen der konsolidirten

4 ½prozentigen Staatsanleihe.

Mit Bezug auf das Gesetz vom 19. Dezember 1869 (Gesetz⸗ Sammlung Seite 1197), betreffend die Konsolidation Preußischer Staatsanleihen, werden diejenigen Besitzer von Schuldverschrei⸗ bungen der nachstehend aufgeführten Anleihen:

der 4 prozentigen Anleihen aus den Jahren 1848, 1854, 1855 K, 1857, 1859, 1864, 1867 A, B und D und 1868 B, und

der 4prozentigen Anleihen aus den Jahren 1850, 1852,

11.“

11853 und 1862, welche dieselben gegen Schuldverschreibungen

4 6 prozentigen Anleihe umtauschen wollen, die Schuldverschreibungen nebst den dazu gehörigen Zinscoupons und Talons in der Zeit vom 14. März bis 23. April d. J. bei der Kontrolle der Staats⸗ papiere hierselbst (Oranienstraße 94) oder bei einer der König⸗ lichen Regierungs⸗ oder Bezirks⸗Hauptkassen, oder der Königlichen Kreis⸗Steuerkassen, oder der an den Kreis⸗ beziehungsweise Amtsorten zur Erhebung der direkten Steuern bestehenden Kö⸗ niglichen Kassen einzureichen. In Frankfurt a. M. kann der Umtausch nicht nur durch die Königliche Kreiskasse, sondern auch durch das Bankhaus M. A. v. Rothschild und Söhne, welches sich zur Vermittelung bereit erklärt hat, bewirkt werden. Die Schuldverschreibungen der älteren 4 ½prozentigen An⸗ leihen werden gegen einen gleichen Betrag der neuen 4 /prozen⸗ igen Obligationen umgetauscht; für je 900 Thaler der 4pro⸗

der konsolidirten hierdurch aufgefordert,

86 ö1.“

zentigen Anleihe werden je 800 Thaler in neuen Obligationen ausgereicht.

Denjenigen, welche während der vorbezeichneten Frist bis zum 23. April d. J. einschließlich Schuldverschreibungen der Eingangs aufgeführten Anleihen zum Umtausch einreichen, wird eine Prämie gezahlt, und zwar: a) beim Umtausch von Schuldverschreibungen der Anleihen von 1867 und 1868 in Höhe von Prozent; b) beim Umtausch von Schuldverschreibungen der freiwilligen Anleihe von 1848 in Höhe von 3 Prozent; c) beim Umtausch von Schuldverschreibungen der übrigen An⸗ leihen in Höhe von Prozent, sofern jede einzelne Einlieferung von Schuldverschreibungen einer oder mehrerer dieser Anleihen, nach dem Nominalbetrage der dagegen auszugebenden Schuld⸗ verschreibungen der konsolidirten Anleihe bemessen, weniger als 10,000 Thlr. beträgt, sofern sie jedoch 10,000 Thlr. erreicht oder übersteigt, in Höhe von einem Prozent von dem Betrage der neu auszugebenden Schuldverschreibungen.

9* V1 Nonne eenm-

Nach Ablauf der mit dem 23. April d. ; ver Umtausch

jne imi nab- pröu klusivfrist wird eine Prämie nicht spaͤker bis auf Weiteres

Ahnno PvA*—* F-89-4 ʒBell

noch statt. 1 Die Schuldverschreibungen der konsolidirten Anleihe werden

in Appoints zu 10,000 Thlr., 1000 Thlr., 500 Thlr, 200 Thlr., 100 Thlr. und 50 Thlr. ausgefertigt.

Die Wahl der Appoints der zu empfangenden Schuldver⸗ schreibungen wird Jedem freigestellt, mit der Maßgabe, daß die Stückzahl der auszugebenden Obligationen die Zahl der von dem Empfänger eingelieferten Obligationen nicht übersteigen darf. Wenn nicht Anträge auf bestimmte Appoints besonders ausgedrückt sind, werden die neuen Schuldverschreibungen so weit als thunlich in denselben Appoints, wie die abgegebenen Dokumente ausgereicht.

Soweit gleichwerthige Beträge für angebotene Verschrei⸗ bungen der älteren Anleihen in Appoints der konsolidirten An⸗ leihe nicht gewährt werden können, ist die Ausgleichung durch Ueberlassung der nächsthöheren, in Verschreibungen der konsoli⸗ dirten Anleihe darstellbaren Betrages gegen baare Einzahlung der Differenz von Seiten des Inhabers der eingelieferten Ver⸗ schreibungen nach dem durchschnittlichen Courswerthe der kon⸗ solidirten Anleihe, wie derselbe durch den amtlichen Cours⸗ anzeiger der Berliner Börse für den Tag der Einlieferung nach⸗ gewiesen wird, herbeizuführen.

Die Verzinsung der konsolidirten Anleihe erfolgt am 1. April und 1. Dktoder jeden Jahres. Beim Umtausche werden Cou⸗ pons über die Zinsen von dem auf den Umtausch zunächst fol⸗ genden Zinszahlungstermine ab bis zum 31. März 1874 nebst Talon ausgegeben, wogegen die von dem nächsten Zinszah⸗ lungstermine ab fälligen Coupons der umzutauschenden älteren Anleihen mit abzuliesern sind; soweit dies nicht geschieht, ist ihr Baarbetrag einzuzahlen.

Die umzutauschenden Schuldverschreibungen sind mit einem, von dem Einreicher für jede Anleihe besonders doppelt auf⸗ zustellenden und zu unterschreibenden Verzeichnisse abzugeben; das eine Exemplar wird, mit einer Empfangsbescheinigung ver⸗ sehen, dem Einreichenden sofort zurückgegeben, und ist bei Aus⸗ händigung der neuen Dokumente von demselben wieder abzu⸗ liefern. Der Empfang der Schuldverschreibungen der konsoli⸗ dirten Anleihe, sowie der baaren Beträge ist unter einem von der Kontrolle der Staatspapiere aufzustellenden Verzeichnisse von dem Empfänger zu bescheinigen.

Formulare zu den erstgedachten Verzeichnissen sind bei der Kontrolle der Staatspapiere und den oben bezeichneten Kassen sowie bei dem Bankhause M. A. v. Rothschild und Söhne in Frankfurt a. M. unentgeltlich zu haben. 8

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