Regierungsbezirk Magdeburg. Talon E1“ zur Kreis⸗Obligation des Ascherslebener Kreises. Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation des Ascherslebener Kreises, Littr. ..... ND⁰œ. über Thaler à fünf Prozent Zinsen die .te Serie Zinscoupons für die 5 Jahre 18.. bis 18., bei der Kreis⸗Kommunalkasse zu Qued⸗ linburg. QLuedlinburg, den . ten 18. 3 4 Die ständische Kreiskommission für den Chausseebau im Ascherslebener Kreise.
Nichtamtliches.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 4. März. Ihre Ma⸗ jestäten erwarten, wie die »Oest. C.« meldet, den Besuch Ihrer Königlichen Hoheiten des Großherzogs Friedrich Franz und der Großherzogin Marie von Mecklenburg⸗Schwe⸗ rin, Höchstwelche am 8. d. M. hier ankommen, bis 11. hier
verweilen und die früheren Kaiserlichen Appartements in der J
Hofburg beziehen werden. Ihre Majestäten werden wahrschein⸗ lich am 7. von Ofen in Wien eintreffen. Ein Programm für den Aufenthalt der hohen Gäste ist noch nicht festgestellt.
— Se. Kaiserliche Hoheit der Erzherzog Albrecht wird muthmaßlich noch bis Ende dieser Woche in Paris verweilen und dann von dort nach Wien zurückkommen, vielleicht mit einem kurzen Aufenthalt an einem deutschen Hofe während der Rückreise.
— Nach dem vor Kurzem in Wien erschienenen »K. K. Militär⸗Schematismus für die Jahre 1869 und 1870 ¼ zählt die österreichisch⸗ ungarische Armee: 4 Feldmar⸗
schälle, 17 Feldzeugmeister und Generale der Kavallerie, 56 Feldmarschall⸗Lieutenants, 96 General⸗Majors und 310 Obersten. Unter den Unangestellten befinden sich ferner: 30
Feldzeugmeister und Generale der Kavallerie, 167 Feldmar⸗
schall⸗Lieutenants, 230 General⸗Majors und 370 Obersten.
Die Kriegsmarine zählt: 2 Vize⸗Admirale, 4 Contre⸗Ad⸗ mirale, 15 Linienschiffs⸗Kapitäne. Unangestellt sind: 4 Vize⸗ Admirale, 5 Contre⸗Admirale und 10 Linienschiffs⸗Kapitäne.
Die Kriegsflotte enthält: 4 Kasemattschiffe, 7 Panzerfregat⸗ ten, 4 Schraubenfregatten, 5 Schraubenkorvetten, 7 Schrauben⸗ Kanonenboote, 3 Schooner, 6 Raddampfer, 3 Transportdampfer, 1 Schrauben⸗Transportschiff, 1 Torpedoschiff, 2 Nachten, 24 Segelschiffe und Hulks’, 9 Tenderschiffe, mithin im Ganzen 76 Schiffe.
Pesth, 3. März. Im Unterhause wurde die Spezial⸗ debatte über das Budget des Kultus⸗Ministeriums und die Generaldebatte über das Budget des Justiz⸗Ministeriums ge⸗ schlossen. Das letztere wurde mit Ausnahme der äußersten Linken vom ganzen Hause nach kurzer Debatte zur Grundlage der Spezialdebatte angenommen. 1
Cattaro, 2. März. Bei Presicka kam es zu einem Kon⸗ flikte zwischen der dortigen Besatzung und den Montenegrinern, weil letztere das Fort mit Steinen bewarfen. Es wurde beider⸗ seits geschossen und blieb ein Montenegriner auf dem Platze. Später wurde eine Jägerpatrouille zwischen Kopac und Pre⸗ sicka angefallen, wobei ein Jäger getödtet wurde. Im Laufe des Nachmittags fand eine Ansammlung einer größeren Anzahl von Montenegrinern statt, die sich aber bald darauf wieder zerstreuten. Seither ist nichts weiter vorgefallen.
Schweiz. Bern, 3. März. In seiner gestrigen Sitzung hat der Bundesrath in Ausführung des Artikels 26 des schweizerisch⸗belgischen Postvertrages vom 17. Dezember 1862 das eidgenössische Post⸗Departement zur Unterzeichnung einer Uebereinkunft mit Belgien, betreffend die Auswechselung von Geldanweisungen, ermächtigt. Laut derselben können diese An⸗ weisungen bis auf den Betrag von 200 Fr. gehen und ist für je 100 Fr. eine Taxe von 50 Cts. festgesetzt. Ferner hat gestern die Auswechselung der Ratifikationen des mit Baden abgeschlos⸗ senen Vertrages über gemeinsame Regelung des Fischereiwesens im Rhein und im Bodensee und der Literarkonvention mit Bayern im Bundespalais stattgefunden.
Niederlande. Haag, 2. März. Die Erste Kammer hat heute das modificirte Budget der Eisenbahnen einstimmig angenommen. Der Minister des Innern erklärte, daß ein be⸗ sonderes Gesetz über die Verbesserung des Hafens von Harlingen dem Staatsrathe vorliege. Sobald es dort erledigt sei, solle es den Kammern vorgelegt werden. Die Erste Kammer hat sich da⸗ nach bis auf Weiteres vertagt.
Belgien. Brüssel, 4. März. Der Bericht über die Lage des Staatsschatzes am 1. Januar d. J., welchen der Finanz⸗Minister den Kammern vorgelegt hat, erklärt, daß die finan⸗ ziellen Maßregeln, die im vorigen Jahre von der Kammer
votirt wurden, zusammen mit dem Zuwachs der öffentlichen
Paris, zurückgezogen hätten.
Einnahmen die früher chüͤsse w Peeheee he
und die Regierung in den Stand setzen, alle bis heute votirten außerordentlichen Kredite zu decken bis auf etwa zwei Millio⸗ nen. Nachdem für außerordentliche Arbeiten zu öffentlichem Nutzen 17,677,000 Fr. und 7,269,000 Fr. zur Amortisirung der 4prozentigen Schuld angewiesen sind, besitzt der Staatsschatz etwa denselben Ueberschuß, wie am 1. Januar 1869, dagegen betragen die eventuellen Verpflichtungen desselben etwa drei Millionen weniger, als damals, und außerdem wird die Ent⸗ lastung des Budgets der Staatsschulden ebenfalls etwa drei Millionen eintragen. Der Finanz⸗Minister erkennt die Lage des Staatsschatzes als eine sehr günstige an, wünscht aber, sie für die Zukunft noch mehr gesichert zu sehen, um den trotz aller Vorsicht mit jedem Jahre neu auftretenden Bedürfnissen begeg⸗ nen zu können; zu diesen rechnet er zunächst die Entwickelung des Schulwesens und die Pensionirung der ausgedienten Sol⸗
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Großbritannien und Irland. London, 3. März. In der gestrigen kurzen Sitzung des Unterhauses wurde Plimsolls Bill, nach welcher sämmtliche Eisenbahngesellschaften
des Landes verpflichtet werden sollten, ihre Wagen zweiter und
dritter Klasse während des Winters mit Fußwärmern zu ver⸗ sehen, bei der zweiten Lesung mit 108 gegen 76 Stimmen ver⸗ worfen. — Sberidan erhielt die Erlaubniß, eine Bill behufs periodischer Inspektion von Dampfkesseln einzubringen.
— Unter dem Namen »Magdala« ist ein neuer, für die Vertheidigung des Hafens von Bombay bestimmter Monitor
auf den Werften der Thames Iron Works Company vom
Stapel gegangen. Das Schiff hat 225 Fuß Länge, 45 Fuß Breite und 16 Fuß 6 Zoll Tiefe, 2107 Tonnen Gehalt und 250 Pferdekraft für eine Doppelschraube. Die Armatur besteht aus 4 Geschützen von 18 Tonnen, die auf zwei 26 Fuß im Durchmesser habenden Thürmen getragen werden. Thürme wie Brustwehr (letztere ist 6 Fuß 3 Zoll vom Deck hoch) sind durch 8zöllige, um die Stückpforten 10 Zoll starke Platten gepanzert. Der Rumpf hat einen 7 Fuß breiten Panze der über 7 Fuß unter die Wasserlinie hinabreicht.
wurde zum Vizepräsidenten der Decentralisirungs⸗Kommission ernannt.
— In der heutigen Sitzung des Senats erklärte der Präsident Rouher auf eine Anfrage Breniers, daß Boinvilliers und Aguesseau ihre Interpellation, betreffend die Un
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Numänien. Bukarest, 4. März. (W. T. B.) Die Re⸗ gierung hatder Deputirtenkammer eine Vorlage, betreffen die Wiedereinführung des Tabaksmonopols, gemacht.
entwurf, betreffend den Bau einiger kleinerer Panzerschiffe, ist dem Finanzausschuß zur Prüfung überwiesen worden.
Amerika. Toronto, 1. März. Die Ereignisse in Fort Garry haben eine neue Wendung genommen. Eine An zahl loyaler Canadier und englischer Ansiedler hatten zu der Waffen gegriffen und sich gegen die provisorische Regierung erhoben, sowie Riel's Rücktritt verlangt. Sie zählen 400 bis 500 Mann mit zwei Geschützen. Riel dagegen, der in For Garry kommandirt, droht die Stadt zu bombardiren, falls ihr die Engländer angreifen sollten.
RNeichstags⸗Angelegenheiten.
Berlin, 5. März. Die Diskussion über den Nachtrags etat pro 1870 leitete der Preisident des Bundeskanzleramts, Staats⸗Minister Delbrück in der gestrigen Sitzung des Reichs tags des Norddeutschen Bundes durch nachstehenden
Vortrag ein: . “ Meine Herren! Es ist meine Aufgabe, darzulegen, aus welchen
willigungen bei Ihnen nachträglich noch für beantragt werden, und sodann, da es sich um erste und zweite Be⸗
rathung handelt, zugleich die einzelnen Anträge näher zu motiviren.
Die erste Position, um welche es sich hier handelt, ist eine
deutschen Höfen. b Jahre 1867, und es war vorbehalten, den Etat zu bestimmen, aus
Gehalt beziehen sie als Offfziere aus dem Militäretat. Es konnte
bestreiten seien.
nicht geeignet. Bei den Bevollmächtigten, die hier in Rede stehen,
für die Militärverwaltung Organe
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darum, welche
und London,
haben, durch sie
welche in anderen Armeen in Beziehung auf
rgürtel,
Frankreich. Paris, 5. Januar. Drouyn del'Huys
V Dänemark. Kopenhagen, 1. März. Der vom Kriegs⸗ 1 Minister von Raaslöff im Folkething eingebrachte Gesetz
Gründen die in diesem Nachtragsetat in Aussicht genommenen Be⸗ das laufende Jahr
Funktionszulage für die drei Militärbevollmächtigten an den Süd- Solche Bevollmächtigte fungiren bereits seit dem
welchem ihre Funktionszulage künftig zu bestreiten sein würde. Ihr 18 chogenen Erkundigungen als ein durchaus angemessener angesehen daher nur in Frage kommen, ob diese Zulagen auf den Militäretat ba gemess ges
zu übernehmen, oder ob sie aus dem Etat des auswärtigen Amtes zu Zur Aufnahme auf den Militäretat erschienen sie
handelt es sich nicht, wie bei den Militärbevollmächtigten in Paris zu
unterrichtet von den Fortschritten,
1 militärische Einrichtungen aller Art, in Beziehung auf Bewaffnung, auf T werden, — Fortschritte, welche dazu geeignet sein können, zur Nach⸗ ahmung für den Bund zu dienen. Die Bevollmächtigten, um die es sich hier handelt, sind vielmehr ernannt worden in Rücksicht auf die ab⸗ geschlossenen Allianzverträge, sie haben die Aufgabe, sich davon zu unterrichten, wie die Herreseinrichtung in den suüͤddeutschen Staaten ist, nicht aus militärischem, sondern aus dem politischen Inieresse, welches durch die Allianzverträge begründet ist. Dieses Motiv hat dahin geführt, diese Zulagen auf den Etat des auswärtigen Amts zu übernehmen, und da nun der Etat des auswärtigen Amis vom 1. Januar d. J. ab auf den Bund übergegangen ist, sie nachträglich diesem Etat hier zuzusetzen.
Die zweite Position, deren Bewilligung von Ihnen erbeten wird, bezieht sich auf die Dotation eines General⸗Konsulats in Lima. Bei der Organisation des Bundes⸗Konsulatswesens wurde es bereits von verschiedenen Seiten als dringend wünschenswerth angeregt, in Peru ein besoldetes Bundeskonsulat zu errichten. Es ist damals dieser Schritt unterblieben deshalb, weil man einerseits möglichst sparsam mit Ausgaben für besoldete Konsulate vorgehen wollte, und zweitens, weil man in der glücklichen Lage war, in dem damals in Lima fungirenden preußischen üunbesoldeten Konsul eine Persönlichkeit zu besitzen, die durch ihre Kenntniß der Verhältnisse, durch ihre große Hingebung für die Aufgaben des Konsulatsdienstes und durch die bedeutende Stellung, die sie im Lande einnahm, geeignet war, alles das zu erfüllen, was man sonst von einem besoldeten Konsul verlangt. Leider ist dieser Mann, der das Amt eines General⸗ Konsuls des Norddeutschen Bundes übernommen hatte, im Laufe des vori⸗ gen Jahres gestorben, und — es ist dabei auch die Mitwirkung der freien
tädte in Anspruch genommen worden - es ist nicht gelungen, unter dem Handelsstande in Peru eine Persönlichkeit zu ermitteln, welche nicht nur geeignet, sondern auch geneigt gewesen wäre, das mit vieler Mühe und mancher Verantwortlichkeit verbundene Amt eines norddeutschen Generalkonsuls zu übernehmen. Es führte diese Erfahrung wiederholt zu der Erwägung, ob es nicht erforderlich sei, ein besoldetes General⸗ kensulat zu errichten, und diese Frage mußte um so mehr be⸗ jaht werden, als gerade gegenwärtig verschiedene Reklamationen von Bundesangehörigen gegen die peruanische Regierung schwe⸗ ben, welche einer wirksamen Vertretung bedürfen, wenn sie für die Betheiligten zu einem guten Ende geführt werden sollen. Dies ist der Grund, weshalb man nicht geglaubt hat, mit der Errichtung dieses Konsulats bis zum Jahre 1871 warten zu müssen, weshalb man vielmehr der Meinung gewesen ist, schon für das Jahr 1870 von Ihnen die Bewilligung der erforderlichen Dota⸗ tion zu verlangen. Was die Höhe der Beträge anlangt, so sind es dieselben, welche für die besoldeten Bundeskonsulate in den südameri-⸗ kanischen Staaten bereits für andere Posten von dem Hause bewilligt worden sind.
Die dritte Position betrifft eine Vermehrung der Revisorenstellen bei dem Rechnungshof des Norddeutschen Bundes. Bereits als der erste Etat für den Rechnungshof bearbeitet wurde, wurde von dem damaligen Präsidenten der preußischen Ober⸗Rechenkammer und von dem damaligen Direktor des Rechnungshofes eine Zahl von 32 Re⸗ visoren für nothwendig gehalten.
1 Man hat damals, um abzuwarten, ob wirklich die geforderte Anzahl von Beamten nothwendig sei, die Zahl der Revisoren auf 28 beschränkt; die Erfahrung hat aber gezeigt, daß mit dieser Zahl nicht auszureichen ist. Es ist ziemlich von Anfang der Thätigkeit des Rechnungshofes an nothwendig geworden, Hülfsarbeiter zu den Ar⸗ beiten der Revisoren heranzuziehen, und es sind seit längerer Zeit bereits vier solcher Hülfsarbeiter thätig. Sowohl der Präsident der preußischen Ober⸗Rechenkammer als der Direktor des Rechnungshofes des Norddeutschen Bundes sind übereinstmmend der Ucberzeugung, aß mit der Zahl von 28 Revisoren nicht auszureichen ist, und sie sind ferner der unzweifelhaft richtigen Ansicht, daß, wenn ein⸗ mal das geschäftliche Bedürfniß weiter geht, es ein schlechter Noth⸗ behelf ist, sich mit Hülfsarbeitern zu behelfen, statt Beamte etatsmäßig anzustellen. Es wird deshalb bei Ihnen beantragt, das Gehalt für z neue Revisorenstellen zu bewilligen.
Es sind dies die fortdauernden Ausgaben, welche in dem Nach⸗ 6Gsst begehrt werden und welche sich zusammen auf 19,700 T hlr.
1.
Es kommt endlich noch eine einmalige und außerordentliche Aus⸗ gabe hinzu für die Erwerbung eines Hauses für das Bundes⸗Ober⸗ Handelsgerichts in Leipzig. Als im vorigen Jahre der Etat für das mundes Ober⸗Handelsgerichts hier festgestellt wurde, war noch davon brickugehen, daß man dieses Gericht vorläufig miethsweise unter⸗ cen würde, und es ist zu diesem Zwecke eine Ausgabeposition in s Etat des Bundes⸗Oberhandelsgerichts aufgenommen. Es hat hh indeß als entschieden wüͤnschenswerth herausgestellt, theils weil getignete Miethslokale nicht zu beschaffen waren, theils weil davon aus⸗ igangen wurde, daß es in der That im Interesse dieses Bundesgerichtshofes
ge, in seinem eigenen Hause zu wohnen, den Ankauf eines Hauses ins für 6 fassen, und es ist gelungen, ein Haus zu ermitteln, welches hi a dienstliche Bedürfniß des Bundes⸗Oberhandelsgerichts vollkom⸗ erweitcusreicht, nicht blos für das jetzige, sondern auch noch für ein seeieertes dienstliches Bedürfniß, und welches zu einem Preise zu er⸗
en war, der nach den angestellten Ermittelungen und den ein⸗
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den konnte. Es hat deshalb das Bundeskanzleramt kein Bedenken unragen, in der Hoffnung, die Zustimmung des Hauses dafür zu
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die Mitte des nächsten Jahres das Gebäude so weit fertig zu stellen daß das Bundes⸗Oberhandelsgericht dasselbe in Benutzung nechmen un seine Thätigkeit darin beginnen kann.
Die eben von mir näher erläuterten Ausgaben bilden den Gegen stand des §. 1 des Ihnen vorliegenden Gesetzentwurfs. Der §. 2 be stimmt, in Uebereinstimmung mit früheren ähnlichen Nachtragsetats, daß die Mittel zur Bestreitung dieser Ausgaben durch Matrikular⸗ beiträge zu beschaffen sind.
WL“ endlich erledigt einen Vorbehalt, welcher in dem Gesetz über den Bundes⸗Haushaltsetat für das Jahr 1870 gemacht worden
ist. Es wird erinnerlich sein, daß während der Berathung des Etats pro 1870 im vorigen Jahre das Gesetz über die Portosteiheiten im Norddeutschen Bunde zu Stande kam. Dieses Gesetz stellte eine auf 1,800,000 Thlr. veranschlagte Mehreinnahme in Aussicht. Es wurde in dem Bundes⸗Haushaltsetats⸗Gesetz bestimmt, daß diese 1,800,000 Thlr., welche in dem Bundes⸗Haushaltsetat selbst als Einnahme nicht erschienen, demnächst von den Matrikular⸗Beiträgen abzusetzen seien, und zwar in einem Verhältniß, welches näherer Bestimmung vorbe⸗ halten blieb. Bereits bei der Berathung im verflossenen Jahre ist dem Reichstag eine im Bundesrath getroffene Verständigung über die Art mitgetheilt worden, wie diese Mehreinnahmen auf die Matrikular⸗ beiträge der einzelnen Staaten anzurechnen sind. Es ist damals ein Beschluß des Hauses über die Angemessenheit dieser Vertheilung nicht gefaßt worden. Die Absicht des vorliegenden §. 3 ist, für das Jahr 1870 diesen Beschluß des Hauses herbeizuführen, indem genehmigt wird diejenige Prozentvertheilung der Mehreinnahme aus den Post⸗ überschüssen, welche sich aus den vom Bundesrathe getroffenen Ver ständigungen ergiebt.
— Nach dem Abgeordneten von Benda nahm der Präsident des Bundeskanzleramts noch einmal das Wort:
Meine Herren! Gestatten Sie mir nur zwei Bemerkungen in Erwiderung auf den Herrn Vorredner. Ich erkenne mit ihm voll⸗ ständig an, daß diese Nachtragsetats keine vorzügliche Einrichtung sind, daß sie ein unerwünschter Nothbehelf sind; aber wie die Dinge liegen, wo die Etats — um konkret zu sprechen — für das Jahr 1871 auf⸗ gestellt werden müssen im Oktober und November 1869, also ungefähr 57¾ Jahre, bevor sie in Operation treten sollen, bei solcher Lage der Sache wird es in der That nicht immer zu vermeiden sein, auch bei dem besten Willen mit dergleichen Nachforderungen zu kommen. Ich will nur exemplifiziren auf den Fall des Generalkonsulats in Lima. Als der Etat für 1870 gemacht wurde, da konnte Jedermann mit voller Ruhe davon ausgehen, ein besoldetes Generalkonsulat in Lima ist nicht nöthig. Unglücklicher Weise ist ein Todesfall eingetreten, der uns wir hätten es gerne vermieden — auf die Nothwendigkeit gedrängt hat, und zwar nicht auf eine Nothwendigkeit, die nun weit hinausgeschoben werden kann, sondern die sofort befriedigt werden muß. Dergleichen Sachen — so sehr ich mit dem Herrn Vorredner prinzipiell einverstanden bin, so muß ich das offen erklären — dergleichen Forderungen können jedes Jahr kommen.
Nun erlaube ich mir noch eine zweite Bemerkung. Der Her Vorredner ist der Meinung, daß die eigentliche Ursache, weshalb diese Vorlage, wenigstens der §. 1 gemacht ist, darin liegt, daß das Bundeskanzleramt Geld bewilligt haben will für das Bundes⸗Ober⸗ Handelsgericht in Leipzig, weil, wenn diese Bewilligung nicht erfolgte, es nicht die Mittel hätte, dieses Geld zu bezahlen. Meine Herren, das ist wirklich ein Irrthum; diese Bewilligung wird in der That rein aus Gewissenhaftigkeit von Ihnen erbeten. Das Bun deskanzleramt sah sich für gesetzlich ermächtigt nicht an, diesen Ankauf zu machen, es hat seinerseits es vermeiden wollen, im Wege der Etatsüberschreitung nachher zwei Jähre später, nachdem alles Geld bezahlt ist, die Forderung an Sie zu stellen; es hat die erste Gelegen⸗ heit, die sich darbot, benutzt, Ihnen offen zu sagen: das habe ich ge⸗ than, genehmigt es. Nun würde daraus an sich noch nicht folgen, daß doch das Geld schließlich das eigentliche Motiv wäre; ich will Ihnen aber und kann Ihnen dafür einen Gegenbeweis führen. Sie haben vor einigen Tagen das Gesetz über die schleswig⸗ holsteinischen Pensionen bewilligt. Diese Pensionen sollen nach⸗ träglich bezahlt werden vom 1. Juli 1867 an, also im Jahre 1870 für das zweite Semester 1867, für das Jahr 1868, 1869, 1870; also für 3 ½ Jahre. Der Betrag der Pensionen ist auf jährlich 50,000 Thlr. veranschlagt, es kann auch mehr sein; es sind also im Jahre 1870 an diesen Pensionen nach diesem Anschlage 175,000 Thlr. zu zahlen, für die Fonds nicht vorhanden sind. Wäre das Geldbedürfniß die Ursache dieser Vorlage, so wären diese 175,000 Thaler ganz gewiß hineingenommen, aber sie sind nicht hineingenom⸗ men, weil zur Zahlung dieser 175,000 Thlr. durch das Gesetz, welches Sie angenommen haben, die gesetzliche Ermächtigung da ist — das Geld werden wir schon schaffen.
— Bei der Diskussion über den Entwurf eines Strafgesetz⸗ buchs erklärte der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Justiz⸗ Minister Dr. Leonhardt, über die Resolution des Abg. Fries:
den Bundeskanzler aufzufordern, in der nächsten Session eine Vor⸗ lage des Bundesrathes herbeizuführen, durch welche die Vollstreckung der Freiheitsstrafen gesetzlich geregelt und die Einsetzung einer Bundes⸗ behörde angeordnet wird, welcher die oberste Aufsicht über die sämmt⸗ ichen Angelegenheiten der Straf⸗ und Besserungsanstalten obliegt: Man wird dem Herrn Vorredner darin, glaube ich, Recht geben
8 64 . 8 ürfen, daß das Amendement zu dem §. 19 und die Resolution II.
sub 4 praktisch auf dasselbe hinauslaufen. In formeller Beziehung
nden, einen Kaufvertrag mit dem Besitzer des Hauses abzuschließen. läͤn Haus wird am 1. April d. J. dem Bunde übergeben werden unen, denn dann laufen die bestehenden Miethsverträge ab, und es ncht alsdann, nachdem einige unbedingt nothwendige bauliche Ein⸗ ungen getro ken sein werden, wie ich hoffe, möglich sein, gegen
möchte die Resolution sich mehr empfehlen; dennoch habe ich meine Bedenken gegen die Resolution, welche ich glaube nicht vorenthalten zu dürfen. Ich erkenne an, daß die Aufgabe, welche nach der Reso⸗ lution dem Bundeskanzler gestellt wird, innerhalb der Kompetenz des Bundes liegt und auch einen sehr würdigen Gegenstand der gesetz.
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