1870 / 59 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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[5244 Neue Dampfer⸗Compagnie 8 Die diesjährige ordentliche Generalversammlung unserer Gesell⸗ schaft findet

am Mittwoch, den 16. März, Vormittags 10 Uhr, im Schiedsgerichtssaale des Börsenhauses statt, wozu wir die Herren Aktionäre mit Hinweisung auf §. 3 und §. 12 unserer Statuten hier⸗ mit einladen.

Gedruckte Exemplare des Rechnungsabschlusses können in unserem Geschäftslokale entgegengenommen werden.

Stettin, 17. Februar 1870.

Deer Verwaltungsrath.

Aktien⸗Gesellschaft für

Spinnerei und Weberei an der hohen Mark. Eilfte ordentliche General⸗Versammlung. MWir laden die Herren Aktionäre zu der eilften ordentlichen Ge⸗ neral⸗Versammlung ein, welche im Fabrik⸗Gebäude bei Oberwesel Freitag, den 25. März d. J., Nachmittags 3 ¾1 Uhr, stattfinden, und sich mit den, in den Artikeln 17, 34, 35 der Statuten erwähnten Gegenständen beschäftigen wird. den denselben zugesendet werden. Frankfurt a. M., den 7. März 1870. * Der Verwaltungsrath.

Aktien⸗Gesellschaft für Spinnerei und Weberei an der hohen Mark. Bei der vor Notar und Zeugen am 16. nen Verloosung sind von den Obligationen unseres Prioritäts⸗An⸗ lehens d. d. 1. 8 Nr. 135. 192. 262. 470. 477 zur Rückzahlung auf den 30. Juni d. J. bestimmt worden, und werden die Inhaber ersucht, die Einlösungsbeträge s. Z. bei Herren Gebrüdern Reiß in Frankfurt a. M. (oder auf Anmelden bei der Fabrik⸗Kasse in Oberwesel) in Empfang zu nehmen. Oberwesel, den 7. März 1870. Der Verwaltungsrath.

[7722 s 2 Brölthaler Eisenbahn⸗Aktien⸗Gesellschaft.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft beehren wir uns hierdurch u einer außerordentlichen Generalversammlung auf Montag, den 21. dieses Monats, Mittags 12 Uhr, im Hause Pepinstraße Nr. 2B. (Geschäftslokal des Cölner Bergwerks⸗ vereins) ergebenst einzuladen, um darin die Wahl eines Revisors an Stelle des verstorbenen Herrn Kommerzien⸗Rath J. J. Langen vor⸗ zunehmen 1

Zur Theilnahme an der Generalversammlung sind nach §. 25 des Statuts nur diejenigen Aktionäre berechtigt, welche innerhalb der letzten 14 Tage vor der Generalversammlung ihre Aktien auf ihren Namen in die Gesellschaftsregister haben eintragen lassen und auf Verlangen deren Besitz am Tage der Generalversammlung nachweisen.

Cöln, den 8. März 1870. “““

8 Der Aufsichtsrath. 8

[770] Aktien⸗Gesellschaft Eisen⸗ und Stahlwerk zu Osnabrück.

In Gemäßheit der §§. 25 29 des Statuts laden wir die Aktio⸗ näre der Aktien⸗Gesellschaft Eisen⸗ und Stahlwerk zu Osnabrück hier⸗ durch zu einer am

Freitag, den 25. März d. J., Mittags 12 Uhr,

in Schaumburgs Hotel zu Osnabrück stattfindenden außerordentlichen General⸗Versammlung ein. 8 Tagesordnung. Antrag des Verwaltungsraths betreffend Aufnahme einer tempo⸗ rären Anleihe behufs Vergrößerung der Werke.

Der Nachweis der Stimmberechtigung ist in Gemäßheit des § 20

des Statuts entweder beim Vorstande in Osnabrück oder beim unter⸗

zeichneten Vorsitzenden des Verwaltungsraths zu erbringen. Hamburg, den 8. März 1870. Der Verwaltungsrath der Aktien⸗Gesellschaft Eisen⸗ und Stahlwerk zu Osnabrück. Joh. Ces. Godeffroy, Vorsitzender. G

Die Eintrittskarten wer⸗

Februar d. J. vollzoge⸗ Juli 1861 die 1

[769. Wilhelmsbahn. Im Monat Februar betrugen die Einnahmen und zwar: mheehsra eenu.,29,guccu.öeeöööe——

1870

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7,26 55,/800 11,325 72751

12,367

88 Thlr.

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pro

1) aus dem Personen⸗ und Gepäck⸗Verkehr.. 2) aus dem Güter⸗ und Vieh⸗Transport 3) ad extraordinaria u cc.

Pro Monat Februar 1870 weniger ..... Die Mindereinnahme pro Januar cr. beträgt.. 11,362 Mithin pro 1870 überhaupt weniger 1 23,729

Ratibor, den 8. März 1870. 8. 1 Königliche Direktion der Wilhelmsbahn.

Gewichtstarif für Niederschlesische Stein⸗ kohlen ab Dittersbach.

Vom 15. März cr. ab tritt für Steinkohlensen⸗ dungen ab Dittersbach unter dem Beding der pol⸗ ständigen Ausnutzung der Tragfähigkeit der dazu ge⸗

2 stellten Wagen neben dem bestehenden Tonnentarse rtarif nach sämmtlichen Stationen der unter unsern

2* 9

Te.

Verwaltung stehenden Eisenbahnen in Kraft.

Druckexemplare dieses Tarifs werden auf den diesseitigen Stationen auf Verlangen unentgeltlich verabreicht.

Berlin, den 3. März 1870.

Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

Vom 1. April 1870 ab treten im schlesisch⸗rheinischen Verband⸗Güterverkehr Aenderungen in der Tarifirung einiger Artikel ein, auch tritt ein ermäßigter Tarif für galizisches Getreide via Breslau nach Amsterdam und

Rotterdam in Kraft.

1. 4 Druckemplare, welche diese Aenderungen enthalten, werden, soweit solche vorhanden sind, von unseren Dienststelle geltlich verabfolgt. v4““

Berlin, den 4. März 187050575707. Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märki

Bekanntmachung. Nach den dieserhalb bereits erlassenen Be⸗ kanntmachungen besteht auf der Ostbahn für den Transvport der nach Rußland bestimmten und wegen ihrer abweichenden Spurweite auf Trucks oder Nothachsen zu befördernden Lokomotiven und Tender. a) ein Tarif mit dem Einheitssatz von 3 Thlr. pro Lokomotive, resp. 1 ½ Thlr. pro Tender und Meile, so wie b) ein Tarif mit dem Ein⸗ heitssatz von Pf. pro Centner und Meile. Bei beiden Tarifen (ad a. und b.) findet freie Rückbeförderung der Trucks einschließlich der darauf verladenen, retournirenden Nothachsen statt. Bei Anwen⸗ dung des Tarifs ad a. (Stücktarif) wird für die auf die Ma⸗

schinen und Tender verladenen Definitiv⸗Achsen und sonstigen Ma⸗]

schinentheile keine noch besonders zu berechnende Fracht erhoben. Bei⸗ Anwendung des Tarifs ad b. (Gewichtstarif) wird je Ein Begleiter pro Lokomotive frei befördert, und zwar hin⸗ auf den Truckz und zurück in 3. Wagenklasse. Die Bestimmungen des Gewichts⸗ tarifs finden jedoch nur in Ansehung derjenigen Transporte An⸗ wendung, hinsichtlich deren das im Frachtbriefe deklarirte Gewiche durch Wiege⸗Attest der Aufgabestation, oder, wo ein solches wegen Mangels an geeigneten Wiegevorrichtungen nicht extrahirt werden kann, durch Gewichtsbescheinigung der Steuerbehörden oder der betre⸗ fenden Orts⸗Polizeibehörde der Aufgabestation beglaubigt ist. Die Gewichtsdeklarationen im Frachtbriefe und die Beglaubigungen der⸗ elben haben sich mitzubeziehen auf die auf die Lokomotiven und ender verladenen Definitiv⸗ und Nothachsen, Zubehör und Reserve⸗ stücke und sonstigen Gegenstände einerseits und auf die zum Trank⸗ port benutzten Trucks (für welche letztere in keinem Falle an Wagen⸗ miethe etwas vergütet wird) andererseits, da alle diese Gegenstände in gleicher Weise, wie die Lokomotiven und Tender selbst, der Fracht⸗ berechnung unterliegen. Wo die Gewichtsdeklaration oder deren Bo⸗ glaubigung fehlt oder nicht richtig, oder nicht vollständig ist, wird ohne Ausnahme der Stücktarif (ad a.) angewendet. Brannberg, den 3. März 1870. Königliche Direktion der Ostbahhn.

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Cottbus- Grossenhainer Eisenbahn-Cesellschaft. Abschluss am 34.

Dezember 4869.

Einnahme. V Einzahlung auf Prioritäts-Stammaktien... Einzahlung auf Stammaktien

Ueberschuss aus der Comité-Verwaltung Zinsgewinn durch zinsbar angelegte Gelder..

Reservefond

6 6

Ausgabe. Baukosten

Mobilien und Utensilien Zinsen auf Stammaktien Zinsen auf Prioritäts-Stammaktien Insgemein 1116AA4“X“ Coursverlust

Zinsbar angelegte Gelder

919,795 10,116 10,848 28790 293.335 [283,50 9 9,776 5 210

1.

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Dr. E. Rosenberg.

Frhr. von Patow.

Fedor Zschille. Eduard Sander.

für das Vierteljahr. 8 i den Raum tiner Insertionspreis für 8

Druchzeile Sgr.

Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Bestellung an, für Berlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats-Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. fa, Eche der Wilhelmsstraße.

Berlin, Donnerstag den 10. Maͤrz Abends

ge. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Kanzlei⸗Rath Rück und dem Rechnungs⸗Rath Rei⸗ mann, beide beim Konsistorium der Provinz Brandenburg, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Kohlenschreiber Joseph Strangfeld zu Kolonie Theresienfeld bei Schlegel im Kreise Neurode und dem ehemaligen Schuldiener und Calefactor Gebauer am Friedrichs⸗Gymnasium zu Frankfurt a. O. das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem Tischlermeister Sand⸗ mann zu Cösfeld die Rettungs⸗Medaille am Bande zu ver⸗ leihen;

1 Den bisherigen Berg⸗Rath Bernhard Osann zum Ober⸗ Rechnungs⸗Rath und vortragenden Rath bei der Ober⸗Rech⸗ nungskammer zu ernennen;

Dem Kreis⸗Physikus Dr. Disse in Höpter den Charakter als Sanitäts⸗Rath zu verleihen; und

Den Lehrer Seidel an dem Seminar für Stadtschulen in Berlin zum Seminar⸗Direktor zu ernennen.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche

8. Arbeiten.

Der Baumeister Eduard Theodor Orban zu Wilhelms⸗ haven a. d. Jade ist zum Königlichen Wasser⸗Baumeister er⸗ nannt und demselben die Wasser⸗Baumeister⸗Stelle in Cüstrin verliehen worden. en.

* 8

Dem Civil⸗Ingenieur L. Müller zu Dresden ist unter dem 7. März 1870 ein Patent auf einen durch Zeichnung, Beschreibung und Modell nach⸗ gewiesenen Laufkloben für Fährketten oder Fährtaue zum Durchlassen quer über dieselben hingehender Ketten oder Taue, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des Preußischen Staats ertheilt worden.

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81 IIu

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Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung des revidirten Statuts der Korporation der Kaufmannschaft zu

8 Berlin vom 26. Februar 1870.

Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 1. d. Mts. das von der Korporation der Kaufmannschaft zu Berlin beschlossene revidirte Statut dieser Korporation vom 26. Februar d. Js. zu genehmigen geruht.

Der Allerhöchste Erlaß nebst dem revidirten Statut wird durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam bekannt gemacht werden.

Berlin, den 4. März 1870. G Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

86 Gf. v. Itzenplit. 1

11““ Justiz⸗Ministeruumm.

Der Obergerichts⸗Anwalt Brickwedde in Osnabrück ist

zugleich zum Notar für den Bezirk des Obergerichts zu Osna⸗

brück, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Osnabrück, ernannt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ Medizinal⸗Angelegenheiten. 8

Dem Seminar⸗Direktor Seidel ist die Direktion des Schullehrer⸗Seminars in Reichenbach O.⸗L. übertragen worden.

Unterrichts⸗Plan der Forst⸗Akademie zu Neustadt⸗Eberswalde für das Sommer⸗Semester 1870..

I. Ober⸗Forstmeister Danckelmann: Geschichte, Literatur und Eintheilung des Forstwesens (2 Stunden wöchentlich). Stand⸗ ortslehre (2 St.). Forst⸗Einrichtung und Abschätzung mit Rücksicht auf das Verfahren in Preußen (4 St.). Forstliche Exkursionen.

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und

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Königliche Bergakademie zu Clausthal. 8

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Einrichtung und Abschätzung eines etwa 4000 Morgen großen Waldes durch die Studirenden. II. Forstmeister Vander St.). Jagdkunde und Jagd⸗Verwaltungskunde (2 St.). Forstliche Exkur⸗ sionen. III. Dr. Remelé: Experimental⸗Physik (3 St.). Organische Chemie und Pflanzen⸗Chemie (2 St.). Geognosie mit Beziehung auf Bodenkunde (2 St.). IV. Dr. Hartig: Allgemeine Botanik (1 St.). Spezielle Forstbotanik (3 St.). Bau⸗ und technische Eigenschaften der Hölzer (1 St.). Botanische Exkursionen. V. Prof. Dr. Altum: Allgemeine Zoologie (1 St.). Säugethiere (2 St.). Ornithologie (2 St.). Zoologische Exkursionen. VI. Professor Schneider: Repetitorium und Uebungen in der Arithmetik (1 St.); desgl. in der Planimetrie (1 St.); desgl. in der Trigonometrie (1 St.). Planzeichnen (4 St. 2 für jeden Kursus). Uebungen im Messen und Nivelliren. VII. Kreisgerichtsrath Neuhaus: Rechts⸗Ency⸗ klopädie und Civilrecht I. Theil (2 St.). Zu den Vorlesungen sind 4 Wochentage zu den forstlichen Exkursionen und Arbeiten in den Lehrforsten (Oberförsterei Biesenthal und Liepe) und in interessanten benachbarten Forsten 2 Wochentage bestimmt. Wöchentlich einmal finden Schießübungen statt. Der Kursus ist 2jährig. Die Vorlesun⸗ gen und Exkursionen werden größtentheils für jeden Jahreskursus gesondert gehalten. Das Sommer⸗Semester beginnt Montag, den 25. April, endet am 20. August.

MNeeustadt⸗Ebw., den 9. März 1870.

Der Direktor der Forst⸗Akademie. Danckelmann.

Der praktische Vorbereitungskursus der Königlichen Bergakademie beginnt in diesem Jahre Montag, den 25. April. Derselbe hat den Zweck, die Studirenden des Bergfaches mit den praktischen Arbeiten des Berg⸗, Aufbereitungs⸗ und Hüttenwesens in soweit bekannt zu machen, daß dieselben die darauf bezüglichen akademischen Vorträge verstehen können.

Der Unterricht, bei welchem den Studirenden hauptsächlich Ge⸗ legenheit gegeben wird, die praktischen Arbeiten selbst zu üben, wird von den Herren Beamten der Clausthaler Berginspektion und des Hüttenamts daselbst ertheilt, und zwar 8 Wochen beim Bergbau, 8 Wochen bei der Aufbereitung und 8 Wochen auf den Hütten.

Gesuche um Zulassung nebst Zeugnissen über eine genügende Vor⸗ bildung sind bei dem Unterzeichneten einzureichen.

Der Vorstand der Königlichen Bergakademie. Dr. von Groddeck. Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 10. März. Se. Majestät der König empfingen heute Vormittag Se. Königliche Hoheit den Prinzen August von Württemberg und nahmen dann die Vor⸗ träge des Kriegs⸗ und Marine⸗Ministers und des General⸗ Adjutanten von Tresckow entgegen.

*— Se. Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern Vormittag den Präsidenten von Senden. Um 2 Uhr wohnte Höchstderselbe, sowie Ihre Königliche Hoheit die Kronprinzessin mit den beiden Prinzessinnen⸗Töchtern und dem Prinzen Waldemar der Kinder⸗Vorstellung im Circus Renz bei. Um 5 Uhr speisten die Höchsten Herrschaften bei Ihren Ma⸗ jestäten und um 7 Uhr begab Sich Se. Königliche Hoheit der Kronprinz in das Königliche Opernhaus.

In der gestrigen (10.) Sitzung des Bundesrathes des Norddeutschen Bundes führte der Staats⸗Minister Delbrück auf Grund einer Substitution des Bundeskanzlers den Vorsitz. Es wurden zwei Schreiben des Präsidenten des Reichtages mitgetheilt, wonach der Reichstag dem Gesetzentwurf, betreffend: a) die Ergänzung der Maß⸗ und Gewichtsordnung des Norddeutschen Bundes, und b) die Abänderung des Haus⸗ haltsetats für das Jahr 1870, seine Zustimmung ertheilt hat. Ueber 1) den Gesetzentwurf, betreffend die Aktiengesellschaften, und 2) den Etat der Militärverwaltung für 1871 wurden Aus⸗