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Zu dem Bestande ult. Dezember 1868
im Werthe von
wurden angekauft im Ganzen für „
davon abgeliefert resp. wieder verkauft für - verblieben für Thlr. Der Werth des Bestandes ult. Dezem-
ber 1869, nach §. 39 des Statuts net, beläuft sich jedoch auf
so dass
FEffekten-Geschäft. 18
. .v Thlr. 16,944. 148,637.
TIr. 165,581.
159,181.
87o. 4““ 1530. 27 8.
als Zinsen und Coursgewinn sich ergaben.
Gewlnn-Berechnung,
Thlr. Sg. Pf. Thlr. Sg. Pf.
Jahre 1868 Zinsen auf Platzwechsel Zinsen auf Remessenwechsel.. Lombardzinsen Zinsen und Coursgewinn auf. Effekten. Zinsen von Korrespondenten.... Provisionen abzüglich der ver- ausgabten
Unvertheilte Dividende aus d⸗
Hiervon ab:
Abschreibung von Noten-Anferti-
gungs-Conto Besoldungen, Stempel, uüuunkosten, Porti und Reisespesen Steuern, und zwar: Kommunalsteuer. .. Thlr. 1 Gewerbesteuer „
Depositenzinsen Zinsen der zurückdiskontirten
Wechsel. Zinsen der im Jahre 1870 fälligen
Wechsel. Tantième laut §. 25 des Statuts. Reservefonds laut §. 39 des Statuts Dividende pro 1869..
E1
8 verbleiben
den sind.
“ 8
68 71,101 24 21;055 24 25,993 5
1,539 27 M716 13 Hüll
103
11“
11,961
229979 1,708
11,559
10,083 5,085
i0 auf Conto der unvertheilten Dividende
12,905 64.333
120,316 256[15— übertragen wor-
23 11
Bilanee.
Thlr. Sg. Pf. Thlr. Sg. Pf.
Wechselbestände:
8) Platzwechsel
b) Remessenwechsel Lombardforderungen Forderungen an Korrespon- Effektenbestände Baarbestände Grundstiück.. . . . Banknotenanfertigungs-Conto
8 Passiva.
Aktien-Kapital Banknoten Guthaben von Korrespondenten Verzinsliche Depositen Conto a nuovo: noch zu zahlende Depositen- zinsen
.“ a Heg.
6 Ueberhobene Zinsen
7 Tantiéme-Conto
8 (Reservefonds. 88 9Nicht abgehobene Dividend 1 pro 186
11 12
fRpro 1 Dividende pro 1869 Unvertheilte Dividende..
——
1
1,189,598
207,570
1,397,168 479,290
57,970 7940 — 355,055 23,770 1,600 7929
1“ 8
E1“
. .
Nicht abgehobene Dividende 8
10,083 5,085 162,253
274 64,333 10 256 15
15
Posen, den 31. Dezember 1869.
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Provinzial-Aktienbank des Grossherzogthums
Hill, ziehender Direktor
2
Posen.
Eckert‧, Rendant. Mc“
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Der vorstehende Geschäftsbericht, die folgende Gewmn. berechnung und Bilance werden hierdurch genehmigt. Der Au “ des Grossherzogthums Posenä. “ Bielefeld.
Provinzial-Aktienbank des Grossherzogthums
Posen. Gemäss §. 40 des Statuts erfolgt die Auszahlung der Divi. dende pro 1869 mit 32 Thlr. 5 Sgr. pro Aktie vom 1. Maic. ab gegen Einlieferung des Dividendenscheins No. 2 88 hier an unserer Kasse, S in Berlin bei den Herren Louis Riess & Co., Julius Bleichröder & Co. und Benoni Kaskel,
in Breslau bei dem Schlesischen Bankverein, und ausserdem bei den preussischen Privatbanken in 928 Danzig, Hagdeburg, Königsberg und Posen, den 14. März 1870. . rh nt 8 Die Direktiod)h.
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745
Pie Herren Aktionärs der Berlinischen Feuer-Versicherungs. Anstalt werden zu der Freitag, den 25sten d. Mts., im Geschäftslokale der Anstalt, Brüderstrasse Nr. 11, abzuhalten. den ordentlichen General-Versammlung mit dem Bemerken hiedurch eingeladen, dass die Verhandlungen Vormittags 11 Uhr beginnen werden. 8
Berlin, den 7. März 1870. 1 Direktion der Berlinischen Feuer-Versicherungs-Anstalt. Otto Brendel. Emil Ebart. J. F. L. Gelpcke. L. W. Simon. L. F. Meisnitzer. [602]2 Frankfurter Glasversicherungs⸗Gesellschaft. Die Herren Aktionäre der Frankfurter Glasversicherungs Gesellschaft werden hierdurch zu der am nst Donnerstag, den 31. März 1870, Nachmittags 5 Uhr, ““ 1— im Geschäftslokale hierselbst, Roßmarkt Nr. 1, gegenüber der Hauptwache, stattfindenden ordentlichen Generalversamm⸗ kung ergebenst eingeladen und ersucht, die Eintrittskarten bis spätestens den 30. März im genannten Lokale gegen Vorzeigung der Aktien in Empfang zu nehmen. 8 Samordnunlglg8— 1) Geschäftsbericht. .Iu— 2) Wahl von drei Mitgliedern des Verwaltungsrathszs. 3) Wahl der Revisoren und deren Ersatzmänner. 4) Bericht über den Stand der beschlossenen Geschäftserweiterung und der damit zusammenhängenden Statutenänderungen. 5) wa9g von drei stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungs⸗ rathes. Frankfurt a. M., den 22. Februar 1870. E 8e N. 228 g. Der Verwaltungsrath. Sebn I Joh. Fr. Schäfer⸗Stucky.
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e u. s. w. apieren.
Verloosung, Amortisation, von öffentlichen
[4324] Von den auf Grund des Allerhöchsten Privilegii vom 2. August 1858 emittirten Stadtobligationen wurden heute folgende Nummern planmäßig ausgeloost: 11u“X“] 6“ Littr. A. Nr. 44.. 8 „ B. „ 24. 27. 176. 198. „ C. » 43. 109 6 8a8— Wir kündigen diese Beträge dergestalt, daß sie am 1. Juli 1870 . Rückgabe der Obligationen nebst Talons und Coupons in un⸗ erer Stadt⸗Hauptkasse gezahlt werden. Von diesem Tage ab hört die Verzinsung auf.
Von den bereits in früheren Terminen ausgeloosten und bezeich⸗ neten Obligationen sind nachstehende Nummern bis dato noch nicht zur Einlöͤsung präsentirt:
pro Juli 1867. Littr. B. Nr. 180 über 100 Thlr. „ „ 1868. „ 1dBimen 9 206 » 100 »„»ꝰ. 8 » » 1869. C. 70 40 „S 18
Abzug
gebracht. 1 Zeitz, den 17. Dezember 1869.
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Bergisch⸗Märkische Eisenbahn. Sn Hessische Perdhahn. „Die Ausloosung der am 1. Oktober d. J. zur Rückzahlung zu bringenden vierprozentigen Prioritätsobligationen I. Emission der Hessischen Nordbahn, frühere Kurfürst Friedrich Wilhelm Nordbahn wird am 8. April d. J., Vormittags 9 Uhr, in unserem Ge⸗ schäftslokale hierselbst stattfinden. “ Elberfeld, den 13. März 1870. Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
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sichtsrath der Provinzial-Aktienbank
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für das Vierteljahr. zaserlionspreis für den Raum einer pruckzeile 2z Sgr.
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ich Preußischer
8 8 8 Alle pPost-Anstalten des In⸗- un Auslandes nehmen Bestellung an, für Berlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats-Anzeigers: ig zn8 2m1,1 insasist.n e
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n, Donnerstag den 17. Maͤrz Abends
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ge. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Den Kreisgerichts⸗Direktor von Beughem in Neuwied zum Direktor des Justiz⸗Senats in Ehrenbreitstein mit dem Amtscharakter als Präsident;
Den Regens des Diöcesan⸗Priester⸗Seminars zu Brauns⸗ berg, Dr. theol. Franz Hipler, unter Belassung in diesem Amt zum ordentlichen Professor in der theologischen Fakultät des Lycei Hosiani daselbst; sowie
Den bisherigen Landrath des Kreises Nimptsch, Friedrich Wilhelm Hermann Karl Ludwig Alfred von Saldern um Landrathe des Kreises Ruppin, im Regierungsbezirke
otsdam zu ernennen; ferner
Dem zum Direktor der Thierarzneischule in Berlin be⸗ mfenen seitherigen Direktor der Thierarzneischule in Hannover, Medizinal⸗Rath und Professor Andreas Gerlach, den Charakter als Geheimer Medizinal⸗Rath, und dem seitherigen Peterinär⸗Assessor bei dem Medizinal⸗Kollegium der Provinz Brandenburg, Professor Dr. Heinrich Hertwig in Berlin, den Charakter als Medizinal⸗Rath zu verleihen, sowie den seit⸗ herigen Hauptlehrer und Inspektor der Thierarzneischule in hHannover, Professor Carl Günther, zum Direktor dieser
— 11““ Ef1101 111“ . 1186 EE1“
Minifierimn fur Hanvdei, Gewerve und offentliche bEEI11“ Arbeiten. Bekanntmachung. Die Kandidaten der Baukunst, welche in der ersten dies⸗ sährigen Prüfungs⸗Periode die Prüfung als Bauführer abzu⸗ legen beabsichtigen, werden hiermit aufgefordert, bis zum 1. April c. sich schriftlich bei der unterzeichneten Behörde zu melden und dabei die vorgeschriebenen Nachweise und Zeichnun⸗ gen einzureichen. Wegen der Zulassung zur Prüfung wird denselben demnächst das Weitere eröffnet werden. 1 Meldungen nach dem 1. April c. müssen unberücksichtigt
bleiben.
Berlin, den 10. März 1870. Königliche technische Miijisterium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Bekanntmachung, die Aufnahme in das evangelische Lehrerinnen⸗ Seminar zu Droyfßig betreffend.
Zu Anfang August d. J. findet bei dem evangelischen Lehrerinnen⸗ Seminar zu Droyßig bei Zeitz im Regierungsbezirk Merseburg eine neue Aufnahme von Jungfrauen statt, welche sich für den Lehrerinnen⸗ beruf ausbilden wollen.
Das genannte Seminar nimmt Zöglinge aus allen Provinzen der Monarchie auf. Der Kursus ist zweijährig.
Das Seminar hat den Zweck, auf dem Grund des
Bekenntnisses christliche Lehrerinnen für den Dienst an Elementar⸗ und Bürgerschulen auszubilden, wobei nicht ausgeschlossen wird, daß die in ihm vorgebildeten Lehrerinnen nach ihrem Austritt Gelegenheit chalten, in Privatverhältnissen für christliche Erziehung und für Unterricht thätig zu werden. 3 n. Der Unterricht des Seminars und die Uebung in der mit dem⸗ selben verbundenen Töchterschule erstrecken sich auf alle für diesen Be⸗ duf erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, den Unterricht in der ranzösischen Sprache und in Handarbeiten mit eingeschlossen.
Die Zöglinge des Seminars wohnen in dem für diesen Zweck vollständig eingerichteten Anstaltsgebäude. Das Leben in der Anstalt ruht auf dem Grund des Wortes Gottes und christlicher Gemeinschaft.
„Für den Unterricht, volle Beköstigung, Wohnung, Bett und Bett⸗ wäsche, Heizung und Beleuchtung, sowie für ärztliche Pflege und kedizin wird eine in monatlichen Raten voraus zu zahlende Pension
Bau⸗Deputation.
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evangelischen
1
von 65 Thalern jährlich entrichtet. Zeitweise Abwesenheit aus de Anstalt entbindet nicht von der Fortzahlung si. Heesenh 5 „Es sind Fonds vorhanden zur Unterstützung für würdige und bedürftige Zöglinge; eine solche kann jedoch in der Regel erst vom zweiten Jahr des Aufenthaltes ab gewährt werden. . Die Zulassung zu dem Seminar erfolgt auf Vorschlag der be⸗ treffenden Königlichen Regierung, resp. für Berlin und für die Provinz Hannover der Königlichen Provinzial⸗Schulkollegien in Berlin, und in Hannover durch mich unter Vorbehalt einer vierteljährigen Probezeit. Zöglingen, welche im Lauf des ersten Jahres nicht dauernd den
an sie zu stellenden Anforderungen entsprechen, wird die Wahl gelassen, in der unteren Klasse noch ein zweites Jahr zu bleiben oder die Anstalt zu verlassen, und solchen Zöglin en, welche bei Ablauf des Kursus der oberen Klasse von dem Lehrerkollegium zur Ablegung der Abgangs⸗ prüfung nicht für befähigt gehalten werden, kann der Aufenthalt in der Anstalt noch auf ein Jahr gestattet werden. 8 Die Zulassung zu der diesjährigen Aufnahme ist bis spätestens zum 1. Mai d. J. bei derjenigen Königlichen Regierung, in deren Verwal⸗ tungsbezirk die Bewerberin wohnt, unter Einreichung folgender Schrift⸗ stücke und Zeugnisse nachzusuchen: 1) Geburts⸗ und Taufschein, wobei bemerkt wird, daß die Bewerberin am 1. Oktober d. J. nicht unter 17 Jahre alt sein darf. 2) Ein Zeugniß eines Königlichen Kreis⸗Physikus über
normalen Gesundheitszustand, namentlich, daß die Bewerberin nicht 8 an Brustschwäche, Kurzsichtigkeit, Schwerhörigkeit, sowie an anderen — die Ausübung des Lehramts behindernden Gebrechen leidet, auch in jbr..
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körperlichen Entwickelung soweit vorgeschritten ist, um den Au⸗
3) Ein Zeugniß der Ortspolizeibehörde über die sittliche Führung der Aspirantin; ein eben solches von ihrem Seelsorger über ihr Leben in der Kirche und in der christlichen Gemeinschaft. 4) Ein von der Be⸗ werberin selbst verfaßter Lebenslauf, aus welchem ihr bisheriger Lebensgang zu ersehen und auf die Entwickelung ihrer Neigung zum Lehrberuf zu schließen ist. Dieses Schriftstück gilt zugleich als Probe der Handschrift.é 5) Eine Erklärung der Eltern oder Vormünder daß dieselben das Pensionsgeld von 65 Thalern jährlich auf zwei Jahre zu zahlen sich verpflichten.
Im Fall von der Bewerberin auf Unterstützung Anspruch emacht wird, ist ein von der Ortsbehörde ausgestelltes Argmuthsgeugniß beizu⸗ bringen, aus welchem die Vermögensverhältnisse der Bewerberin und ihrer Angehörigen genau zu ersehen sind. 8
Zur Aufnahme in das Seminar sind, mit Ausnahme der Aus⸗ bildung in der Musik, diejenigen Kenntnisse und Fertigkeiten erforder⸗ lich, wie sie in dem Regulativ vom 2. Oktober 1854 für die Vor⸗ bildung der Seminar⸗Präparanden bezeichnet sind; außerdem Fertig⸗ keit in weiblichen Handarbeiten Ein Anfang im Verständniß der französischen Sprache, sowie im Klavierspiel, Gesang und Zeichnen sind erwünscht.
Berlin, den 12. März 1870.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. 1. In Vertretung: 8 124II — Lehnert. v11“]
81 1
11““ Bekanntmachung, die diesjährige Aufnahme in das evangelische Gouvernanten⸗Institut und Töchter⸗Pensionat zu Droyßig betreffend.
In der unter der unmittelbaren Leitung des Ministers der geist⸗ lichen ꝛc. Angelegenheiten stehenden Bildungs⸗Anstalt fürevan⸗ gelische Gouvernanten und Lehrerinnen an höheren Töch⸗ terschulen zu Droyßig bei Zeitz, im Regierungsbezirk Merseburg, beginnt im August d. J. ein neuer Kursus, zu welchem der Zutritt einer Anzahl junger Damen offen steht. n
Der Cursus dauert drei Jahre. Die Entlassung der Zöglinge erfolgt nach einer vor einer Königlichen Kommission bestandenen Prü⸗ fung und mit einem von der ersteren ausgestellten Qualificationszeug⸗ niß für den Beruf als Erzieherinnen und Lehrerinnen in Familien und in höheren Töchterschulen. 8 -
Die Hauptaufgabe der Anstalt ist, für den höͤheren Lehrerinnen⸗ beruf geeignete evangelische Jungfrauen zunächst in christlicher Wahr⸗ beit und in christlichem Leben selbst so zu begründen, daß sie befähigt und geneigt werden, die ihnen später anzuvertrauenden Kinder im christlichen Glauben und in der christlichen Liebe zu erziehen.
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Nr. fla, 82 Ecke der Wilhelmsstraße. 7
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