1870 / 71 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

11A1A“ 1 8 68 8 Königlichen Hohekten der Großherzog und die Groß⸗ 8 Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin von Sachsen⸗Weimar mit Ihrer Hoheit der Prinzcsin Marie, Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Oldenburg, Ihre Koöͤniglichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Georg von Sachsen, Se. Königliche Hoheit der Fürst von Hohenzollern, Se. Hoheit der Erbprinz und Ihre Königliche Hoheit die Erbprinzessin von Hohenzollern, Se. Hoheit der Herzog von Sachsen⸗Meiningen, Se. Hoheit der Herzog von Sachsen⸗Altenburg, Ihre Hoheiten der Erbprinz und die Erbprinzessin von Anhalt, Se. Durch⸗ laucht der Fürst Reuß älterer Linie, Se. Durchlaucht der Fürst Reuß jüngerer Linie, Se. Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg⸗Rudolstadt, Se. Hoheit der Erbprinz von Sachsen⸗ Meiningen, Se. Durchlaucht der Fürst von Schaumburg⸗Lippe, Se. Königliche Hoheit der Prinz Wilhelm von Württemberg, Se. Hoheit der Erbgroßberzog von Mecklenburg⸗Schwerin, Se. Hohelt der Herzog Paul von Mecklenburg⸗Schwerin, Se.

herzogin von Baden,

D irchlaucht der Fürst zu Wied.

Der Reichstag des Norddeutschen Bundes setzte in seiner gestrigen Sitzung die zweite Berathung über den Entwurf eines Strafgesetzbuches fort. Der §. 129 wurde mit dem Amendement des Abg. Plank bei namentlicher Abstim⸗ mung mit 111 gegen 88 Stimmen in der Fassung der Bundes⸗ Vorlage angenommen. 1

§§. 130 und 131 wurden ohne Debatte genehmigt. Ueber §. 132, welcher lautet: »Wer öffentlich angeschlagene Bekannt⸗ machungen, Verordnungen, Befehle oder Anzeigen von Behör⸗ den oder Beamten böswillig abreißt, beschädigt oder verun⸗ staltet, wird mit Geldstrafe bis zu 100 Thalern oder mit Gefängniß bis zu sechs Monaten bestraft«, erhob sich eine laängere Debatte, in welcher die Abgeordneten von Hennig und Freiherr von Hoverbeck nachfolgenden Antrag des Ab⸗ geordneten Fries befürworteten: statt »von Behörden oder Beamten« zu setzen: »welche von Behörden oder Beam⸗ ten innerhalb ihrer Amtsbefugnisse erlassen sind;« während der Abgeordnete v. Luck, sowie der Bundes⸗Kommissar Präsident Dr. Friedberg die Regierungsvorlage vertheidigten. Bei der Abstimmung wurde der Antrag des Abgeordneten Fries ab⸗ gelehnt, und §. 132 unverändert angenommen; desgleichen be⸗ schloß das Haus ohne erhebliche Debatte die unveränderte An⸗ nahme der folgenden 8. 133 137 §. 138 lautet: Wer dem secy vtrvurch zu entziehen sucht, daß er ohne Erlaubniß ent⸗ weder das Bundesgebiet vfrlat oder nach erreichtem militär⸗ pflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebietes aufhält, wird mit einer Geldstrafe von 50 bis 1000 Thlrn. oder mit Gefängniß von einem Monate bis zu einem Jahre bestraft. Dieselbe Strafe tritt ein, wenn ein beurlaubter Wehrmann der Land⸗ oder Seewehr aus dem Bundesgebiete ohne Erlaubniß auswandert. Das Vermögen des Angeschuldigten kann, inso⸗ weit als es nach dem Ermessen des Richters zur Deckung der den Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geld⸗ strafe und der Kosten des Verfahrens erforderlich ist, mit Be⸗ schlag belegt werden.« Die Abgg. Fries und Genossen beantragten: den zweiten Satz: »Dieselbe Strafe tritt ein u. s. w.« zu streichen. Abgg. Dr. Meyer (Thorn), Lasker, Frhr. von Hoverbeck empfahlen diesen Antrag; Bundeskommissarius Präsident Dr. Friedberg und Abg. von Steinmetz bekämpften denselben, der vom Hause mit großer Majorität angenommen wurde. Im Uebrigen fand §. 138 unveränderte Zustimmung. §. 139 wurde ohne Debatte genehmigt. §. 140, der die Kenntniß des Vorhabens einer Desertion, sofern dieselbe nicht zur Anzeige der Militärbehörde gebracht wird, mit Strafe bedroht, wurde auf den Antrag des Abg. Fries gestrichen. §. 141, welcher von der Verstümmelung Wehrpflichtiger handelt, wurde nach dem Antrage des Abg. Fries dahin abgeändert, daß aus dem⸗ selben die Worte gestrichen wurden, die sich auf den Ver⸗ lust der bürgerlichen Ehrenrechte bezichen. §. 142 erbielt auf den Antrag des Abg. „Fries folgende Fassung: »Wer in der Absicht, sich der Erfüllung der Wehrpflicht ganz oder theilweise zu entziehen, auf Täuschung berechnete Mittel anwen⸗ det, wird mit Gefängniß bestraft; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. Dieselbe Strafvor⸗ schrift findet auf den Theilnehmer Anwendung«, desgleichen wurde nach dem Antrage des Abg. Fries §. 143 in folgender Fassung angenommen: »Wer daraus ein Geschäft macht, ge⸗ werbsmäßig Norddeutsche unter Vorspiegelung falscher That⸗ sachen oder wissentlich mit unbegründeten Angaben zur Aus⸗ wanderung zu verleiten, wird mit Gefängniß von einem Mo⸗ nate bis zu zwei Jahren bestraft. §. 144 wurde unverändert angenommen und darauf die Sitzung vertagt. Schluß 4 ¾ Uhr.

Die heutige (27.) Plenarsitzung des Reichstages

des Norddeutschen Bundes wurde vom ersten Vize⸗Präsi⸗ 8 v1“ 686

vense Fürst zu Hohenlohe, Herzog von Ujest, um 11 ¼ . eröffnet. wee sassn den Bevollmächtigten zum Bundesrathe waren an wesend: der Bundeskanzler Graf von Bismarck⸗Schönhausag der Staats⸗ und Finanz⸗Minister Camphausen, der Staatz Minister und Präsident des Bundeskanzler⸗Amts Delbrück, Re Ministerial⸗Direktor, Wirkliche Geheime Legations⸗Rath vm Philipsborn, der Staats⸗Minister der Finanzen und der aug wärtigen Angelegenheiten Freiherr von Friesen, der Königlit Geheime Regierungs⸗Rath Schmalz, der Geheime Justiz⸗Rat Klemm, der außerordentliche Gesandte und bevollmächtige Minister, Geheime Legations⸗Rath Hofmann, der außerordeme liche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Staats⸗Ministe von Bülow, der Staats⸗Minister, Wirkliche Geheime Rath Dr. von Watzdorff, der Ministerresident Geheimrath von Licb, der Regierungs⸗Rath Kunze, und der Bundes⸗Kommissar Ge heimer Regierungs⸗Rath Dr. Michaclis. 8

Vor Eintritt des Reichstages in die Tagesordnung erlän⸗ terte der Abg. Dr. Blum (Sachsen) seine in der Sitzung von 17. d. M. in Bezug auf die Stellung der »Darmstädter Ze rungen, worauf der Großherzoglich hessische Bevollmächtige Geh. Legations⸗Rath Hofmann, eine Erklärung abgab.

Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete der Antrap der Abgg. Dr. Loewe und Gen. wegen Aufhebung des gega den Abg. Dr. Hirsch anhängigen Strafverfahrens. Der Reichstag nahm folgenden Antrag des Abg. Dr. Loewe und Gen. ohne

Debatte an: Der Reichstag wolle beschließen: die Aufhebung des bei dem Li⸗— niglichen Stadtgericht zu Berlin gegen den Abgeordneten Dr. Hirs anhängigen Strafverfahrens, in welchem auf den 2. April d. . Termin ansteht, für die Dauer der Sitzungsperiode auf Grund de Art. 31 der Verfassung des Norddeutschen Bundes zu verlangen. Es folgte die dritte Berathung über den Gesetzentwutf betreffend die Ausgabe von Banknoten, auf Grund der in zweiter Berathung unverändert angenommenen Vorlage. Der Präsident des Bundeskanzler⸗Amts, Staats⸗Minisen Delbrück, gab eine Erklärung ab. 1 An der Debatte hierüber betheiligten sich die Abgeordnete Dr. Löwe, Dr. Becker (Dortmund), von Hennig, Dr. Bratu (Wiesbaden), von Sybel, von Blankenburg, Sombart, Frhr. Hoverbeck, Miquél, Windthorst (Meppen), Grumbrecht. Der Bundesbevollmächtigte für das Fürstenthum Reuf

„Der Bundeskanzler Graf von Bismarck⸗Schönhausen nahm in der Diskussion das Wort.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf nach de Bundesvorlage angenommen und nur dem §. 1 auf den AWo⸗ trag des Abg. von Sybel ein Zusatz gegeben, daß allen dae jenigen Banken, welche bisher noch keine Noten emiittirt haben, die Erlaubniß hierzu nur durch ein Bundesgesetz ertheilt wer⸗ den könne.

Der Neichstag trat hiernächst in die zweite Berathung über den Gesetzentwurf, betreffend das Urheberrecht an Schriftwerkm, Abbildungen, musikalischen Kompositionen, dramatischen Werkm und Werken der bildenden Künste.

Hierzu lag eine große Anzahl von Abänderungsanträgen vor; von den Abgg. Dr. Stephani und Genossen ein never Gesetzentwurf von 17 Paragraphen. An der Diskussion be⸗ theiligten sich die Abgg. Dr. Köster, Genast, Dr. Stephani. (Schluß des Blattes),

Cöln, 24. März. Die Post aus London vom 23sten d. früh ist ausgeblieben.

Braunschweig. 23. März. In der gestrigen Sitzung der Landesversammlung wurde der Bericht der Kommi⸗ sion für das Innere, betrefsend den Antrag der Landesversamm⸗ lung auf Vorlage eines Gesetzes, durch welches den Eigenthümem die freie Verfügung über ihre Bauerngüter zugestanden wird, berathen und mit mannigfachen Aenderungen angenommen.

Lübeck, 23. März. Die »Lüb. Anz.« publiziren ein Geset die Aufhebung der besonderen, für Intercessionen oder Bürg⸗ schaften der Frauenzimmer geltenden Vorschriften betreffend, vom 21. d. M., und eine Bekanntmachung, die Aufhebung der Ver⸗ ordnung über das Vereinswesen betreffend, vom 21. d. M.

Sachsen. Gotha, 22. März. Die Prinzessin Ludwig von Hessen⸗Darmstadt ist heute Nachmittag zum Besuch am hiesigen Hofe eingetroffen.

Baden. Karlsruhe, 23. März. In der gestrigen Abendsitzung der Ersten Kammer wurde das Stiftungsgeset im Allgemeinen nach den Kommissionsanträgen angenommen; nur der Antrag in §. 5a, wonach dem Stifter gestattet werden solle, die zur Armenunterstützung und Krankenverpflegung be⸗

stimmten Stiftungen ausdrücklich als kirchliche zu erklären, urde verworfen

tung« zur Graßherggl c hessischen Regierung gemachten Aeufe⸗.

deutschen Gebietes handelt.

älterer Linie, Reaierungs⸗Ratb Kunze⸗ ariff aleichfalls in deß

Wür aberg. Stuttgart, 23. März. g Inhalt der bereits im kurzen Auszuge mitgetheilten Erklärung des Ministers von Varnbüler in der gestrigen Kammersitzung lautet wie folgt:

Am 14. April 1867 las mir der preußische Gesandte eine ver⸗ trauliche Cirkulardepesche vor, welche auch an Karlsruhe, München und an mehrere norddeut che Höfe gerichtet war. Diese Depesche fragte, ob Württemberg entschlossen sei, die Verantwortlichkeit für die Folgen, welche der Schuß der Unabhängigkeit Luxemburgs direkt oder indirekt haben könnte, mit Preußen zu theisen; ob es also entweder in Ueberein- stimmung mit dem Nationalgefühle die Gefahren, welche aus der Verweigerung der von Frankreich geforderten Konzession entstehen könnten, übernehmen, oder ob es im Hinblick auf die Kalamität eines Krieges der Erhaltung des Friedens Opfer bringen wolle, welche die öffentliche Meinung in Deutschland im gegenwärtigen Augenblicke verurtheile; endlich wie weit die württembergische Regierung vorbereitet sei, den hereinbrechenden Gefasren zu begegnen, und ob sie, falls sie Anstand nehmen sollte, mit Preußen zu gehen, bereit sei, diese Ablehnung vor der Oeffentlichkeit zu vertreten. Hierauf erwiderte ich am 20 April Folgendes: Die württembergische Regierung wird nicht nur stets die von ihr eingegangenen Verpflichtungen mit vollster Loya⸗ lität erfüllen, sondern auch, abgeschen von solchen Verpflichtungen, für die Interessen der deutschen Nation eintreten, wenn solche bedroht oder verletzt werden sollten. Die Regierung kann daher für jetzt dahingesellt sein lassen, ob ein casus foederis nach dem Vertrage vom 13. August 1866 vorliege oder nicht. Ich hielt mich durch diese Erörterung zu meinem am 30. Okto⸗ ber 1867 in diesem Saale gemachten Ausspruche um so mehr berechtigt, als laut Bericht des Gesandten in Berlin die preußische Re⸗ gierung ihre Befriedigung über jene Antwort ausdrüͤcklich ausgesprochen hat. Selbstverständlich ist die von mir am 30. Oktober 1867 aus⸗ gesprochene Auffassung lediglich die Auffassung des württembergischen Ministeriums. Die preußische Regierung erklärte mir bald nach der von mir gehaltenen Rede, daß sie bei den durch die luxemburger Frage ver⸗ anlaßten Erklärungen den casus foederis einer Prüfung nicht unterziehen, sondern in bundesfreundlicher Weise die Bundesgenossen darauf vorbereiten wollte, daß der casus foederis binnen Kurzem eintreten könne. Gegen⸗ über den Mißdeutungen, welche meine Worte vielfach gefunden haben, gegenüber namentlich den ungescheut hervortretenden Umtrieben gegen den Rechtsbestand eines von der Staatsregierung abgeschlossenen, von den Ständen genehmigten Staatsvertrages spreche ich es aus, daß, so lange ich auf diesem Platze stehe, ich an diesem Vertrage nicht werde rütteln lassen, und nicht zustimmen werde, daß Württemberg sich der loyalen Erfüllung seiner Verbindlichkeiten entziehe, mit den übrigen deutschen Heeren einzutreten, wenn es sich um die Vertheidigung

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 23. März. Das Ab⸗ geordnetenhaus lehnte die Resolution Mayerhöfers (Erspa⸗ rungen im Militärbudget und Hinwirken auf allgemeine Ent⸗ waffnung) mit 64 gegen 53 Stimmen ab.

Der Resolutions⸗Ausschuß lehnte mit 9 gegen 7 Stimmen die Punkte 7 und 8 des Rechbauer'schen Antrags betreffs der Vornahme der Reichsraths-Treyt Hrö, e, een zischen Landtag ab, nachdem sich Giskra im Namen der Re⸗ gierung gegen diese Ausnahmsstellung Galiziens erklärt hatte.

Das »Prag. Abendbl.“« bestätigt, daß Minister Giskra seine Demission nachsuchte. Der Grund hiervon liegt, diesem Blatte zufolge, in der vom Ministerrathe beschlossenen Ver⸗ tagung der Wahlreformfrage, mit der sich Minister Giskra, der die Angelegenheit in Fluß gebracht hatte, solidarisch erklären zu müssen glaubte.

8 Das Herrenhaus setzte gestern die Berathung des

undbuchs⸗Gesetzes fort. 3 nn⸗ 29 rafs Auf dem Kriegsdampfer »Greif⸗ ist in Pola heute nach Mitternacht ein Brand (Steuerbord) in einer Stelle des Kohlendepots ausgebrochen. Das Feuer wurde ge⸗ löscht, der Schaden ist gering.

ch derh; 22. Mn.- D Unterhaus nahm den Gesetz⸗ entwurf betreffs der Pensionen bei namentlicher Abstimmung V mit 169 gegen 127 Stimmen an. Der Antrag Deaks we en Erhöhung der Gehalte der ministeriellen Diener wurde ab⸗ n 23. März. Die der Deakpartei angehörigen Mit⸗ glieder des Oberhauses haben beschlossen, der Regierung ein Memorandum zu unterbreiten, welches bezüglich der Reform des Oberhauses die nachfolgenden Hauptpunkte enthält: Den Sitz an der Magnatentafel erhalten nur diejenigen, welche 3000 Gulden Steuern zahlen. Die Obergespane erhalten keinen Sitz. Die Krone ernennt ein Drittel der Mitglieder.

Schweiz. Bern, 23. März. Die Direktion der Nordost⸗ und der Centralbahn erklärten sich bereit, die in den Verträgen mit Italien und dem Norddeutichen Bunde bezüglich der Gotthardtbahn stipulirten Vertragsbestimmungen zu über⸗

nehmen. 1 Der Ständerath hat aus Anlaß körperlicher Mißhand⸗

lung eines Untersuchungsgefangenen in Zug den Bundesrath

statten. Es hat sich nun herausgestellt, daß fast in allen Kantonen solche Mittel zur Erpressung von Geständ⸗ nissen verboten sind. Ausnahmen machen nur Zug, wo indeß der Gr. Rath Verfügungen zur Beseitigung dieses Mißbrauches gegeben hat; Uri und Appenzell J. Rh., wo man gegen so⸗ genannte überwiesene Verbrecher noch Zwangsmittel anwenden darf, um das Geständniß zu erzielen; ferner Schaffhausen, wo man in dieser Weise gegen Antwort verweigernde Angeklagte vorgehen darf. Der Bundesrath hielt bei dieser Sachlage für angemessen, an die Regierung dieser Kantone das Ansuchen zu richten, diese Uebelstände zu beseitigen.

Belgien. Brüssel, 23. März. Der Senat nahm gestern das Gesetz, betr. die Proteste, mit 30 gegen 6 Stimmen,

dann das Gesetz, betr. den Erwerb der ehemaligen Armen⸗

kolonien zu Merxplas, an.

Die Deputirtenkammer beendete gestern die Gene⸗ raldiskussion des Budgets der öffentlichen Schuld für 1871. Der Finanz-⸗Minister legte einen Gesetzentwurf vor, nach wel⸗ chem 15,543,500 Fr. Kredite für verschledene öffentliche Arbeiten bewilligt werden sollen.

Großbritannien und Irland. London, 22. März. Heute Morgen kommt Ihre Majestt die Königin nebst den jüngeren Mitgliedern Ihrer Familie und dem Hofstaate nach London, um bis Freitag im Buckingham⸗Palast zu residiren und dann nae Elaresirtent w Nu.

Frankreich. Paris, 23. März. Im gesetzgebenden Körper präsidirte Busson⸗Billault. Graf Daru erwiderte auf eine Anfrage Jubinal's, daß die Regierung nichts verab⸗ säumen werde, um die Interessen der Gläubiger der tunesischen Regierung zu schützen. Keratry begründete dar⸗ auf den Antrag auf Umgestaltung des Rekrutirungssystems. In Erwiederung der Interpellation Keratry's sagte der Kriegs⸗ Minister: Ich bin nicht ermächtigt, über Politik zu reden. Ich muß bereit sein, wenn ein Krieg ausbricht; das ist mein Metier. Ich halte jedoch die Politik des Kabinets für sehr friedfertig. Der Kriegs⸗Minister bekämpfte hierauf die Ausdeh⸗ nung der Heirathserlaubniß für die Soldaten; er bekämpfte die Reduktion des Kontingents als nicht zeitgemäß; die Beibehal⸗ tung der Kaiserlchen Garde kerklärte der Minister als Reserve für nothwendig. Garnier Pages fragte, ob die Mobilgarde dazu dienen werde, den Effektivbestand der Armee zu vermin⸗ dern. Der Kriegs⸗Minister verneinte diese Frage. Die Kammer verwarf hierauf den Antrag Keratry's.

Der bereits gemeldete Arbeiterstrike in Creuzot ist noch nicht beendet. Eine Truppenabtheilung wurde nach Creuzot brotheet“ Bonaparte wurde das Zeugenverhör fortgesetzt.

Creuzot, 23. März. Gestern versuchten eine Anzahl Berg⸗ arbeiter die Arbeiten in den Bau⸗ und Schmiedewerkstätten zu hindern. Der Versuch wurde zurückgewiesen.

Eine Bande von 20 Meuterern zog gestern nach Mont⸗ chanin, um die dortigen Bergleute an der Fortsetzung der Arbeit zu hindern. Ein Bataillon Soldaten wurde denselben nach geschickt. Sieben Ruhestörer wurden verhastet.

8 Spanien. Madrid, 23. März. Von den Cortes wurde das Gesetz, betreffend die Begebung der Schatzbons, mit 129 gegen 74 Stimmen angenommen, die Unionisten enthielten

sich der Absttmmung. 8

Fußland und Polen. St. Petersburg, 22. März. Die persische Regierung hat, wie das Handels⸗ und Manufaktur⸗ Departement jetzt offiziell im »Reg. Anz.« anzeigt, den russischen Handelsdampfern des Kaspischen Meeres gestattet, in den Hafen von Enzelin einzulaufen.

Amerika. Washington, 21. März (Kabeltelegramm). Der Senat hat den Richter Bradley gelegentlich seiner Er⸗ nennung zum beigeordneten Richter am obersten Gerichtshofe bestätigt.

d In Repräsentantenhause gelangte heute eine Reso- lution zur Annahme, daß die gegenwärtig unverzinslichen Se⸗ kuritäten nicht durch Kündigung in zinstragende umgewandelt werden sollen. Eine Resolution, welche darauf antrug, die Nationalbanken zur Vermehrung ihres Papiergeldes zu ermäch⸗ tigen, wurde auf den Tisch des Hauses gelegt (verworfen).

Aus Port au Prince unter dem 5. d. M. trifft die Nachricht ein, die Regierung von Hayti habe abermals hobe Export⸗ und Importzölle für die in den Häfen der Republik einlaufenden Schiffe in Kraft gesetzt.

Asien. Bombay, 1. März. Das hiesige Gouvernement

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eingeladen, zu untersuchen, ob sich in den Gesetzgebungen der fyreers noch Bestimmungen befinden, welche die An⸗

wendung körperlicher Zwangsmittel in Untersuchungen ge.,

hat pr. Telegraph die offizielle Nachricht bekommen, daß der V ; 8b vrksaan in Bombay am 11. März ein-

treffen wird. ““ 8.