1870 / 71 p. 9 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

März 1870, betreffend einen Zusatz zu dem Zesetze

8 ,vvn⸗ 1888 1gem Aufnahme einer Anleihe von 40 Millio⸗

mnen Thalern zur Deckung von Vorschüssen für Eisenbahn⸗Anlagen⸗

zur Beschaffung von Betriebsmitteln für bereits bestehende Eisenbahnen und zur Erweiterung des Eisenbahnnetzes.

ir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc., vershe mit Penmasmuna beider Häuser des Landtages der Monarchie,

miger Paragraph. Die im §.1 des Gesetzes vom 17. Fe⸗ b 188g 8 88b Aufnahme einer Anleihe von 40 Millionen Thalern zur Deckung von Vorschüssen für Eisenbahnanlagen ꝛc. unter Position 1 bis 11 aufgeführten Summen übertragen sich gegenseitig dergestalt, daß etwaige Mehrbedürfnisse bei einzelnen Positionen aus den noch dieponibelen Mitteln bei anderen gedeckt werden können. 8 Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift un beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 7. März 1870. 2-

8

C. S.) Wilhelm.

raf von Bismarck. von Roon. Graf von Itzenplitz. Graf. Mühler. von Selchow. Graf zu Eulenburg. 1rn eeeeeDr. Leonhardt. Camphausen.

Reichstags⸗ Angelegenheiten.

Berlin, 24. März. In der gestrigen Sitzung des Reichs⸗ tages des Korddeutschen Bundes beantwortete der Be⸗ vollmächtigte zum Bundesrath, Finanz⸗Minister Camphausen, die von den Abgg. Freiherrn zur Rabenau, Graf zu Solms⸗ Laubach, Buch und Genossen Eböee betreffend

nderung der Bierbesteuerung, wie folg 1 1 E1“ die in der Interpellation gestellte Frage, ob es be⸗ absichtigt werde, in dem Systeme der in Preußen und dem größten Theil des Nordbundes bestehenden Bierbesteuerung zur Aen⸗ derung herbeizuführen, kann ich mit einem einfachen Nein beant⸗ worten. Keine der verbündeten Regierungen hat einen Antrag. aus Aenderung dieses Systems gestellt; insbesondere ist es nicht Seitens der preußischen Regierung geschehen. Was den in der vorigen Sitzungs⸗ periode aus der Initiative des Reichstags hervorgegangenen Gesetz⸗ entwurf betrifft, welcher die Absicht verfolgt, das System der Brau⸗ malzbesteuerung auch in Ober⸗Hessen einzuführen, so ist es nicht ganz richtig, wenn in den Motiven zu der Interpellation angenom⸗ men wird, daß der Bundesrath diesen Gesetzentwurf verworfen habe. Der Bundesrath hat vielmehr in seiner Sitzung vom 3. Juli v. J. dem Gesetzentwurfe seine Zustimmung ertheilt; er hat dabei aber empfohlen und es stimmt das ganz mit der Erklärung über · ein, welche der Präsident des Bundeskanzler⸗Amts in der Sitzung vom 3. Juni v. J. dem Reichstage gegenüber abgegeben hatte er hat dabei, sage ich, empfohlen, die Wünsche der Großherzoglich hessi⸗ schen Regierung thunlichst zu berücksichtigen wegen Publikation dieses in Bezug auf den Zeitpunkt, von wo ab dieser Gesetz⸗ 1 erden möchte. Weder Seitens des Bundes⸗ der verbündeten Kegfechengen vofrde die g ation des Gesetzentwurfs einen Anstand gefunden haben, wenn ie⸗ Falte den elcahen der Großherzoglich hessischen Regierung entsprochen hätte. Was dann die Frage betrifft wegen d 1 wiu 2 mir hiehe Vnal Worte hinzuzufügen, die sich auf die Stellung der preußischen Regterung zu dieser Frage beziehen. Nachdem seit Ablauf der vorigen Sitzungsperiode des Reichstags die Leitung des Finanz⸗Ministerii in andere Hände übergegangen ist, hat natürlich Seitens des preußischen Finanz⸗Ministerii nochmals der Frage näher getreten werden müssen, ob es sich em fehlen möchte, von dem in Preußen und in dem größten Theil des Nordbundes üblichen Be⸗ stenerungssysteme für die Bierbereitung zu einem anderen Besteuerungs⸗ system und insbesondere zu dem System der sogenannten Kesselsteuer überzugehen. Das Resultat dieser Prüfung stellt sich für mich persön⸗ lich dahin heraus, daß es in keiner Weise zu empfehlen sein würde, in dieser Beziehung eine Aenderung vorzunehmen und daß ein Uebel⸗ stand, an dem der Besteucrungsmodus der Bierbereitung in Preußen krankt, wohl nur darin zu finden ist, daß gewisse Surrogate sich der Besteuerung entziehen. Auch in dieser Beziehung wird, wie ich glaube, die Abhülfe nicht dadurch herbeizuführen sein, daß man eine besondere Besteuerung der Surrogate an⸗ ordnet, sondern es wird die Abhülfe zu erlangen sein, wenn in Uebereinstimmung mit der Verpflichtung, welche die sämmtlichen zum Zollverein verbündeten Regierungen durch den Art 3 §. 3 des Ver⸗ trages vom 8. Juli 1867 eingegangen sind, darauf Bedacht genommen wird, die Fabrikation des Stärkesyrups und des Stärkezuckers mit einer angemessenen, der Rübenzucker⸗Steuer entsprechenden Steuer zu belegen. Ueber diese Frage schweben zur Zeit bei der preußischen Re⸗ gierung Verhandlungen, und es ist nicht unwahrscheinlich, daß bei dem demnächstigen Zusammentritt des Zollparlaments eine hierauf gerichtete Vorlage, sofern sie zunächst die Zustimmung des Zoll. Bundesraths findet, dem Zollparlamentunterbreitet werden mösg te. Im Uebrigen aber bin ich der Ansicht, daß es nicht zweckmäßig sein würde die Materialbesteuerung durch eine Raumbesteuerung zu. ersetzen. In diesem Zeitpunkt wird von vielen Seiten lebhaft gewünscht, daß man bei der Branntwein⸗ steuer das System der Raumbesteuerung durchbrechen und durch Ein⸗ führung einer fakultativen Fabrikatssteuer die Möglichkeit gewähren möchte, die Steuer näher an das Produkt anzuschließen. In einem solchen Zeitpunkte würde ich es für einen finanziellen Nückschritt hal⸗ ten, wenn man in Bezug auf die Besteuerung des Bieres von der Besteuerung des Materials zu der Besteuerung des bloßen Raumes

der System⸗Aenderung, so

Abergehem wocte...8.8ee. , 8

Bei der Diskussion über die Petitionen, betreffend we Abschaffung des Landbriefbestellgeldes, nahm der Bevollmäzt. tigte zum Bundesrath, General Postdirektor von Philihs. born, nach dem Abgeordneten Frhrn. von Patow das Wer.

Meine Herren! Es ist wiederholt darauf Bezug genommen woay den, daß die Gebührensätze für das Abtragen der Sendungen umf Zeitungen nach dem Lande, nicht in allen zum Norddeutschen Bunde gehörigen Staaten gleich seien, sondern daß in dieser Hinsicht Wa schiedenheiten beständen. Die Postverwaltung, hat Gelegenbheit gehnt sich bei der Berathung des Portotaxgesetzes im Jahre 1867 darnih auszusprechen, daß es nicht die Absicht sei, diese Verschiedenheimn

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ch nicht durchgeführt und wir lassen es uns redlich angelegen sein se auch dort durchzuführen. Vom 1. April d. J. 9 85 8 Groß⸗ 1— hei erzogthum Mecklenburg⸗Schwerin wiederum eine Anzahl von ohne alle Rücksicht auf die bestehenden Gewohnheiten zu beseitigeg Hostanstalten eingerichtett und eine Anzahl von Landbrief⸗ und die Erfahrung hat überzeugend bestätigt, daß es unrichtig gere⸗mägern in Thätigkeit gesetz werden und ich denke, daß sen sein würde, wenn man mit der Beseitigung dieser Verschiedendewir in zwei Jahren auch im Großherzogthum Mecklenburg ten rücksichtslos vorgegangen ware. Wir sind bemüht gewes⸗ ie Landbriefbestellung überall durchgeführt haben werden. Aber damit manche untergeordnete Verschiedenheiten, wo es geschehen kanzeglbat die Einrichtung überhaupt noch nicht ihren Abschluß erreicht. ohne zu verletzen und obne zu schädigen, zu beseitigen. Einzeagje mehr die Korrespondenz erleichtert wird, je mehr der Verkehr sich Verschiedenheiten werden aber auch ferner noch fortbestehen und rgt, je gespannter die Interessen im Allgemeinen werden, desto größer werden noch mehrre Jahre darüber vergehen, che es möglich ist, völawerden auch die Anforderungen der Interessenten im Umkreise der Gleichheit darin hervorzurufen. 1 postanstalten, die Briefe schnell zu empfangen, und während es früher Von dem verehrten Mitgliede für Dortmund ist emp va den großen Seltenheiten gehörte, daß nach einzelnen Orten im den, mit der Aufhebung des Landbriefbestellgeldes I für w Umtreise eine mehr als täglich einmalige Landbrief⸗Bestellung statt⸗ frankirten Briefe vorzugehen, gewissermaßen als ein Anfang und sund, regen sich jetzt schon die Anträge, daß wir die Land⸗ ein Uebergang. Ich würde einen selchen Anfang indessen nicht empfe zrief⸗Bestellung auch nach den einzelnen Etablissements öfter len können, wenn man nicht gleichzeitig den Entschluß faßte, in auaals täglich einmal, täglich zweimal, selbst täglich dreimal Kuͤrze auch für die unfrankirten Sendungen das Bestellgeld aufhehaggattfinden lassen möchten. Also einen Abschluß hat die Einrichtung zu wollen; denn es wird dem verehrten Mitgliede für Dortmunghicht erreicht, ich halte vielmehr dafür, daß die Einrichtung in ihrer aus der Statistik gewiß gegenwaͤrtig sein, daß die Zahl der frankinazcgesammtheit noch einer großen Vervollkommnung entgegengeht, die Briefe jetzt ca. 95 pCt. sämmtlicher Briefe überhaupt beträgt. Wmpalerdings erst im Laufe der Jahre und mit großer Vorsicht geschaffen wir also 95 pCt. ohne Landbriefbestellgeld abtragen lassen, dann glaufwerden kann. Die Postverwaltung hat in den Jahren 1868 und ich, würde ich mich seines Einverständnisses versichert halten könnn669 starke Ausfälle zu erleiden gehabt, hauptsächlich durch die großen daß wir die übrigen 5 Prozent gleich auch von Bestellgeld freilas Uhennaeer⸗ das Noefttnwee frfahren hat, und durch die mannich⸗ mögen. [achen Verträge, die im Gefolge daran geschlossen worde nd. 9Das verehrte Mitglied für Dortmund hat ferner darauf hinzemleine Herren! Wir sind gegenwärtig 8 1 88 rdge dsnne wiesen, daß es wohl Gebrauch geworden sei, nach Ansicht von offegalher Erholung. Es ist abzusehen, daß noch wichtige Post⸗ Karten, sogenannten Geschäftskarten, oder auch nach Kenntnißnahaneträge abgeschlossen werden müssen, die mit fühlbaren von der Adresse einer Postsendung die Annahme zu verweigerm kinnahmeausfällen verknüpft sein werden und wir werden zu thun sich der Zahlung des Landbrief⸗Bestellgeldes zu entziehen, immaben, auch diese neuen Ausfälle erst zu überwinden. Wir werden bin aber davon Kenntniß zu erlangen, daß uͤberhaupt ubms der Schließung dieser Verträge nicht entziehen und wir hoffen, von wem eine solche Sendung zur Beförderung der Pphe die Ausfälle, die sich daran knüpfen, auch frühzeitig überwunden überliefert worden sei, um also gewissermaßen auf diesaiein werden; ein solches Stadium aber, meine Herren, ist nicht dazu Wege eine Korrespondenz fortgesetzt zu unterhalten. Es ist uns ageignet, um von der Postverwaltung die Bereitheit zu erwarten und kannt, daß von dergleichen Kunststücken, um mich so auszudrücceu verlangen, auf eine Einnahme von über eine halbe Million Tha⸗ Gebrauch gemacht wird. Indessen ich kann hinzufügen, es wird daveiem zu verzichten, auf eine Einnahme, die durch eine Vermehrung der

nicht blos Gebrauch gemacht bei offenen Karten und bei frankint sorrespondenz nur zum Theil ihre Wiederausgleichung finden wird. Kreuzbänden, sondern, was ja auch Niemandem verwehrt ist, zuwel, Das ist der allgemeine Standpunkt, meine Herren, den ich in der auch bei Briefen, indem A. mit B. unfrankirt korrespondirt, der msgommission eingenommen habe und den ich auch hier einnehme und frankirte Brief präsentirt, demnächst aber zurückgewiesen wird. Alaus dieser allgemeinen Rücksicht habe ich nur von Neuem zu erklären, meine Herren, die Abschaffung des Landbriefbestellgeldes allein veimhaß die Bundes⸗Postverwaltung nicht in der Lage ist, unter den ob⸗ dergleichen h 1 abgs serner hhaga a * Ves alin sen i eine Einnahme an Landbrief⸗Bestellgeld

rundsatz bei der Postverwaltung ist, ’. hen erzichten, ma ieselbe von Briefen ie von K 8

nicht bestimmen zu lassen in Bezug auf ihre Entschlicheelnag sie von ö fen, mag sie von Kreuzbänden, Bei der Fortsetzung der zweiten Berathung des Enr⸗

gen über große Maßregeln. Es sind, das untergeordnete 38 die für uns nicht entscheidend sein können, obgleich sie unserer bünurfs eines Strafgesetzbuchs für den Norddeutschen Bund er⸗ särte der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Justiz⸗Minister

achtung nicht entgehen und von uns auch vollständig beachtet geionege da pe eonhardt, gegenüber dem Antrage des Abg. Fries zu

Wenn das verehrte Mitglied, welches das Amendement ges hat, eine Berechnung zu liefern vermochte, wie viel die Kosten/ Briefträger an Meine Herren! Ich glaube, Sie werden diesen Antrag doch wohl ncht annehmen, würden dieses, wie ich glaube, selbst dann nicht thun,

den Hrten der Postanstalten betragen, so wenn auch die entsprechenden Anträge zu den §§. 108 und 111 ange⸗

ich nicht im Stande gewesen, dieser Berechnung in der

ce. Zeit hbier zu folgen. Ich kann nur die Versichenu d p äge los un

bestätigen, dast mir das Materiaf darüber selbst nicht zu Gebote st mmen waͤren. Es handelt sich hier ja um das böswillige Abreißen,

daß ich erst umfassende Ermittelungen veranlassen müͤßte, um d Leschädigen und Verunstalten, und Gegenstand der Handlung sollen

Auskunft zu geben mit der Sicherheit, wie ich sie dem hohen Hatlin öffentlich angeschlagene Bekanntmachungen, Verordnungen; Be⸗ iihle und Anzeigen von Behörden. Nun ist das böswillige Abreißen, beschädigen oder Verunstalten ja an und für sich eine unerlaubte

u geben gewohnt bin. j

6 8erirne 1995 Wenn ich nun auf die allgemeine Frage Mn 1

komme und auf den allgemeinen Standpunkt, den ich in der * handlung; wie kann es nun darauf ankommen, ob die betreffende

mission einzunehmen gehabt habe und hier festzuhalten besuftt ifentliche Bekanntmachung ordnungsmäßig erlassen ist oder nicht.

bin, so möchte ich zunächst darauf aufmerksam machen; es soll geändert werden: »wenn die öffentliche Bekanntmachung inner⸗

handelt sich bei der Aufhebung des Landbriefträger⸗Bestellg dalb der Amtsbefugniß erlassen ist.“ Ich will nun einmal annehmen, scß die Amtsbefugniß in der einen oder anderen Weise überschritten wäͤre, so daß eine Beschwerde an die höhere Instan zulässig wäre:

ell nicht um die Aufhebung einer Einnahme, die sich duh vie foll denn dieser Umstand rechtfertigen, daß Anschläge böswillig

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empfohlen weor

Vermehrung der Sendungen so wieder ausgleicht, wie man bei einer Portoherabsetzung erwartet. Wenn das Landbriefbestell g in di dgerissen, beschädigt oder verunstaltet werden? .„vo 8 8 . 515 d Vermehrung der Sendungen im Gefolge haben. Da ds sich auin Nach dem Abg. Freiherrn von Hoverbeck fügte der Enafe nicht den ist; es ist angedroht Geldstrafe, also im Mini⸗ 8 ie., Smir briefbestellgean vorhanden ist; es ist angedroht Geldstrafe, a 8 vhatagsendde nedor⸗ ; tang, ger, ganbeiteg de num von einem Thaler, ferner Gefängnißstrafe, so daß man auf in Beamter d ißbr ht, daß er wide ; eggg. hwendi er des Amtsmißbrauchs sich schuldig macht, daß er wider inrna0 vene Emepfehese Jdu scagen,ehsnn I. n dc Nhnhon in üseres Wissen eine Handlung unternimmt, die in seinen Amtsbefug⸗ rd/ ben b— renzen der Amts befugniß, über die Gesetzmäßigkeit des Handelns nicht eine solche Vermehrung der Korrespondenz zur Folge haben h ann ja ei Cö1u6“ geit: bbö als es in Folge einer Potoermäßigung der Fall ist, wo die Ausgabe aus la ein Beamter sehr wohl irren, er kann korrigirt werden: dar dh zat immer ei ihn nicht bösli riee, die Leiß eFtozeer steigen daß in Folgen zmer einen Anspruch darauf, daß man gegen ihn nicht böslich genden Brlese dieefunean deneaborcgeselnng Leufgewendet webrocedirt, ihn abreißt, besudelt oder beschmutzt. Meine Her die Landbriefbestellung ist in einzelnen * Es ist ganz unrichtig, wenn der Herr Abg. Lasker bemerkt, daß 1 8 Zweite Beilagr⸗ 8 obligatorische Aberkennung der Ehrenrechte, wovon in diesem Pa⸗

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Zweite Beilage zum Koͤniglich Preußischen Staats⸗A -hDDonnerstag den 24. Maärz

der Herr Abg. Lasker das Stragfgesetzbuch durchgehen will, so w finden, daß die obligatorische Aberkennung vrchgcden ac⸗ Ebeneeaer auch eintreten soll bei einem sehr wichtigen Verbrechen, nämlich bei dem Meineid. Demgemäß kann davon nun wohl keine Rede sein, daß man das Verbrechen der Kuppelei aufgenommen hätte nur mit Rücksicht auf die Vorschrift dieses Paragraphen. Eine Vergleichung

des früheren Entwurfs, wie er der Kommission vorgelegt worden ist,

überwiegend geschienen.

sich

gegenüber behaupten,

lichen Konsequenzen. Preußen bestehende

Strafbefugnisse einräumt,

Ihren amendirten Paragrap

eine Strafe bis

vergriffen. D 1 wollen, und ich meine,

so, wie er ist, annehmen, zu

Abg. Dr. Meyer (Thorn): Obgleich der Herr Abg. verstanden, die Behauptung gar keinen Sinn habe, lassen.

stimmung erst dann aufgenommen würde.

daß vom 9.

wiederholen, Kriegsdienst »Die

und nun werden sie charakte

No

Kontrolle gelten die ihres Aufenthaltsortes im J.

lichen Verhältnisse Beschränk

Zeit, in welcher sie nicht laubniß zur

deutsches ist, in §. 94:

2 . 1 beseitigrt wird, so erwächst dadurch unzweifelhaft dem Verkehr, besletcgerung lund diese Erleichterung des Verkehrs wird eine gene. 1 1 2 . Lustiz. Minister hinzu: 1bn ergleichen g abi gc mnf hedan. dEheilung Empfäsge, Meine Herren! Zuvoörderst ist zu bemerken, daß ein Minimum der 1 / 1 en, rücksich ünen Tag Gefängniß heruntergehen kann. Wenn man von der Vor⸗ der 1“ n,die Gegussezung ausgeht, in welcher der Herr Abg. von Hoverbeck sieht, daß lussen nicht liegt, so li⸗ si ür das Amendement etwas sagen 8 die Aufhebung anen, nicht liegt, so ieße sich für das Amende as sagen. Begengealg, Fe 18 1“ doch bei Wil Ultin diese Voraussetzung ist eine ganz unrichtige, denn über die aus folgt ab g Misse mwü er Fer der im? gt aber doch nicht, daß er wider besseres Wissen handle. Ich Absender trifft. Es würde der Effekt nun der sein, daß bei d rim glaube ch nicht, de 188 1b stattfindenden Zunahme der Briefzahl und der Zahl der abn hat ir. der Akt einer öffentlichen Behörde, welcher angeschlagen wird, müssen und daß eine Einnahme entbehrt wird, die nur zum gerin iinmal Endlich ergriff der Justiz⸗Minister bei §. 141 noch Theil einst wiederkehrt. al das Wort zu folgender Bemerkung: agraphen die Rede ist, nur noch bei der Kuppelei sich finde. Wenn

„gegen die auf unbestimm

nahm in der Diskussion über den

Strafgesetzbuchs für den Norddeutschen Bund das Wort: Ich glaube in der That, daß man diesem Paragraphen zu viel Ehre anthut, wenn man meint, daß auch in ihm wieder die ob Rechts⸗ ob Polizeistaat kulminire. hat es mir allerdings augenblicklich sehr schwer gemacht, auf den Ge⸗ vüc esäeben f den ich als den bei eitend gewesenen anführen wollte, weil er gesagt, daß er se h keinen Augenblick besinnen würde, ein splacs Pasroc. 1g. reißen Ich möchte dem n öG“ seiner eigenen Versicherung as würde er Der Paragraph hat der Hauptsache nach ein Publikum im Auge, daß ich hier kaum nennen möchte. Es wird gewiß selten vorkommen, daß Jemand, weil er eine obrigkeitliche Verordnung als eine illegale betrachtet, selber zu der Handlung vorschritte, um seinerseits, weil er glaubt denn zuvoörderst handelt es sich hier doch nur um »Glau⸗ ben« also: weil er glaubt, daß die Obrigkeit sich nicht innerhalb ihrer gesetzlichen Befugnisse bewegt habe, selbst sofort die höhere Instanz zu spielen und die Verfügung durch Abreißen außer Cours zu setzen. Der Paragraph hat, wie ja schon das Wort vverunstaltet« an⸗ deutet, hauptsächlich solche Personen im Auge, die aus Muthwillen derartige Verfügungen beschmutzen oder abreißen. Herren diesem Paragraphen den Zusatz geben wollen: »welche von Behörden oder von Beamten innerhalb ihrer Amtsbefugnisse erlassen sind«, dann kommen Sie praktisch mit dem Paragraphen zu wunder⸗ kennen beispielsweise den niedere Behörden so gestaltet sich die Säche vrẽ blicklich nicht gegenwärtig, wie er hätte das Recht, zu 20 Thalern anzudrohen, und er droht in einer im Uebrigen durchaus innerhalb seiner Zuständigkeit erlassenen Bekannt⸗ machung eine Strafe von 21 Thalern an, Paragraphen Jedweder hingehen und die denn der Landrath hat sich ja in seiner Zuständigkeit um Einen Thaler Das, glaube ich, kann nicht eine gesunde Gesetzgebung daß Sie darum den Paragraphen viel lieber als daß Sie einen Paragraphen schaffen, der solchen wunderlichen praktischen Konsequenzen führt.

Zu §. 138 erklärte derselbe Bundeskommissar nach dem

Sie

Gesetz/ Lütaten affiggelt, Fralent, Hobere

folgt: Ein Landrath es ist mir augen hoch sein Strafrecht ist wollen also annehmen,

So einfach ist die Frage nicht, über dieselbe entscheiden könnte. a priori annehmen, wenn ich versichere, daß gerade über diese Bestim⸗ mung sehr umfangreiche Korresponde der Bundeskriegsverwaltung gepflogen worden

beurlaubten Mannschaften des sind während der Beurlaubung der erforderlichen Anordnunge allgemeinen Landesgesetze;

Gewerbes, rücksichtlich ihrer V

welches und zwar

hen an,

Dr. aufgestellt hat,

Das Hohe

vember 1867,

risirt als Res⸗ zur

ganz

diesem

gewiß

das

Alle

Behörden

Behörden Recht

würde auch beweisen, daß dies in der That nicht der Fall gewese ist, vielmehr die Kommission beschlossen hat, in 1.e e; Paragraphen die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte zu einer obligatorischen zu machen; dazu ist die Kommission bewogen worden durch Rücksichten, welche von Seiten der Kriegsverwaltung geltend gemacht worden sind, und der Kommission haben diese Rücksichten

Der Bundeskommissar Präsident Dr. Friedberg §. 132 des Entwurfs eines

rage, Der Herr Abg. von Prage⸗

Paragraphen

nicht thun.

Wenn nun die

das für gewisse das höhere

so kann nach Ihrem

untmachung abreißen,

Meyer, wenn ich ihn anders recht daß dieser zweite Absatz so muß ich doch bitten, den Absatz stehen zu daß man so a prima vista Haus wird dies vielleicht

nzen mit der obersten Instanz

sind, und daß die Be⸗

ers in den Gesetzentwurf aufgenommen dem das Kriegsministerium erklärt hatte, es müsse zu Gunsten der Landwehrleute großes Gewicht darauf legen,

wurde, nach⸗

daß diese Bestimmung hat allerdings die

. Der Herr Abg. Meyer Gesetzgebung richtig angeführt, wie sie liegt. das Bundesgesetz über die

im

Ich erlaube mir zu

Verpflichtung zum

§.

n unterworfen. auch sollen dieselben in der Wahl

115 Heeres und der Marine erve, Landwehr, Seewehr Ausübung der militärischen Für dieselben

bestimmt:

n⸗ und Auslande, in der Ausübung ihres

ungen ni

Reserve⸗, land⸗ und seewehrpflichtigen Mai zum aktiven Dienst ein Auswanderung nicht verweigert werden.

Ferner bestimmt das Militär⸗Strafgesetzbuch, das

erheirathung und ihrer sonstigen bürger⸗ cht unterworfen sein.

unschaften darf in der

berufen sind, die Er⸗

ja ein nord-

te Zeit von ihren Truppentheilen Beur⸗