1870 / 71 p. 10 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

denn es ist doch ein recht wesentlicher Unterschied, ob man die für die will. Diese wissenschaftliche Vorbildung wird swer von dem Frei⸗ e

14A4* Führung eines Schiffes maßgebenden, oft schwierigen Berechnunen willigen der Marine in geringerem Umfange ordert als im Land⸗ laubten und gegen Reservisten gilt bis zum Beweise des Gegen⸗ verhältnisse im ganzen Norddeutschen Bunde herbeizufüh en. Die RNoth. guf dem Lande ausführt, oder auf dem Schiffe bei vielleicht bewegter heere, aber einige wissenschaftliche Bildung bmd doch auch der See⸗ theils⸗— wendigkeit war dadurch gegrünoet, daß der bis dahin, wie noch gegenwärtg Ste oder während eines Sturmes. Es soll sich eben der Prüfling in der mann besitzen, wenn er die Vergünstigung des einjährigen Dienstes und ich bitte, auf diese Worte wohl achten zu wollen bestehende Zustand, wonach in jedem Bundes⸗Seestaate verschiedene An⸗ Zwischenzeit als Steuermann das Gelernte praktisch bewähren und sich genießen will, diese Vergünstigung, die auf der Marine um so größer die Vermuthung für das Verbrechen der Des ertion, wenn sie forderungen an den Seemann gestellt werden, und dann wieder durch selbst überzeugen, ob und wo er in seinen Kenntnissen noch Lücken hat, ist, weil der Freiwillige dort sich doch nicht wie im Landheer selbst ohne Erlaubniß auswandern.« Erfüllung dieser Anforderungen nur das Recht erworben wird, auf die er bis zur zweiten Prüfung auszufüllen hat. Das Verlangen, daß die verpflegen braucht. Deswegen mußte auch dem Votum des Hrn. Marine⸗ Diese Bestimmung des iilitär⸗Strafgesetbuches hat dahin ge⸗ den Schiffen speziell dieses einzelnen Bundes⸗Seestaates als Steutr. beiden Prüfungen unmittelbar hinter einander sollen abgelegt werden Ministers ein sehr großes Gewicht beigelegt werden, weil sein Ressort führt, daß die Frage zweifelhaft geworden ist, ob sie auch für die mann oder Schiffer zu fungiren, als ein erträglicher und mit dem Geist können, ‚stimmt auch mit den Einrichtungen keines einzigen See⸗ grade bei dieser Frage auf das Wesentlichste interessirt ist. Landwehrmänner gelte? In dem Kommentar des General⸗Auditeurs der Bundesgesetzgebung vereinbarer nicht betrachtet werden konnte. Es Staates überein. Alle deutschen Seestaaten, dieüberhaupt zwei rüfungen Man könnte vielleicht einwenden, daß wenn auch die Sachverstän⸗ Fleck zum Militär⸗Strafgesetzbuche und ich darf ihn als die in wurden daher im vorigen Jahre im Januar auf Veranlassung des baben, schreiben auch zwischen beiden Prüfungen eine bestimmte Steuer⸗ digen, wie ich mir hervorzuheben erlaubte, in der Konferenz über en, wenigstens ist er mir Auto⸗ Bundeskanzler⸗Amtes hierselbst Konferenzen abgehalten, die von jedem mannsfahrzeit vor, und auch England, auf das Bezug genommen worden die wichtigsten Fragen sich einigten, doch nachträglich eine große

diesen Fragen erste Autorität anführ ¹ abge b Bezu chtig rität, da ich mich nicht vermesse, derartige Fragen besser zu kennen, wie einzelnen Bundes⸗Seestaate durch sachverständige Kommissarien be. ic hat eine praktische Steuermanns⸗Fahrzeit zwischen der ersten und Uebereinstimmung der Sachverständigen bezüglich der Aenderungs⸗ er wird ausgeführt: schickt waren. Die Konferenzen hatten den Zweck, eine Berücksicht weiten Prüfung als nothwendig verordnet. Ich glaube also, daß bedürftigkeit der Bundesverordnung nach der von der Kommission be⸗ daß aus der g. besonderen Natur des Desertions⸗Prozesses, in gung der Interessen jedes einzelnen Bundes⸗Seestaates bei der zu er. der gegen die Trennung der ersten und zweiten Prüfung durch eine zeichneten Richtung hin sich gezeigt habe. Dies ist indeß durchaus dem die Präsumption gilt, daß derjenige Mann, der einberufen, der lassenden Verordnung zu ermöglichen und womöglich eine Verx. Steuermanns⸗Fahrzeit gerichtete Antrag entschieden als unpraktisch nicht der Fall. Zunächst liegen nicht blos Petitionen vor, die die Einberufung nicht Folge leistet, Deserteur sei, ständigung über die obwaltenden Differenzpunkte herbeizuführen. bezeichnet werden muß und eine Unterstützung nicht verdient. Bundesverfassung für zu streng halten, sondern, es liegen und der ist gefolgert worden, solche Leute müßten als „Deserteure«- verfolgt In dieser Konferenz machte sich von Seiten jedes Kommissariun ¼ Ich komme endlich auf die Anforderung, daß der Steuermann Herr Referent hat das bereits erwähnt, es ist auch am Schlusse des werden und dürften darum nicht vor die Civilgerichte, son⸗ der Wunsch und das Bestreben geltend, von denjenigen Einrichtungen, die estimmung der Länge durch Monddistanzen verstehen solle. Ich Kommissionsberichts allerdings nur flüchtig angedeutet es liegen dern müßten vor die Militärgerichte gestellt werden. Um einer die gerade in seinem Staate bestanden, möglichst viel. zu konserviren bemerke, daß diese Anforderung schon jetzt sich in dem preußischen auch Petitionen aus preußischen Seestädten vor, die die Bundesverord⸗ 8 solchen Eventualität vorzubeugen und um den ohne Erlaubniß aus⸗ Es waren übrigens nicht allein 6 verschiedene Prüfungssysteme in den Steuermannsexamen findet, ebenso in Mecklenburg, und daß dieselbe nung für nichtscharf genug erklären, die darauf dringen im Interesse gewanderten Landwehrmännern einen Schutz zu gewähren, daß sie verschiedenen 6 Bundes⸗Seestaͤaten, sondern mit Rucksicht auf die Ver. bis jetzt ohne Schwierigkeit erfüllt ist. Wenn man nun jetzt dagegen des Rheder⸗ und Schifferstandes, gerade die preußischen vn smeteche darum nicht als Deserteure vor die Militärgerichte, sondern nur schiedenheit der in Hannover und Schleswig⸗Holstein einerseits und einwendet, daß diese an den Steuermann gestellte Anforderung zu die in der Bundesverordnung so wesentlich abgeschwächt sind, in ihrem wegen unerlaubter Auswanderung vor die Civilgerichte kommen und in den alten Provinzen Preußens andererseits bestehenden Vorschriften, weit gehe, daß es genüge, wenn nur der Schiffer die vollen Umfange wieder herzustellen. Es sind also Petitionen dafür mit der geringen Strafe der unerlaubten Auswanderung betroffen sogar acht verschiedene Systeme in Geltung. Allen Wünschen dadurch fragliche Berechnung verstehe, so erlaube ich mir dagegen Folgen⸗ und dagegen vorhanden, die einen finden die Bundesverordnung zu

würden, darum ist diese Bestimmung in in i

das Strafgesetzbuch hinein⸗ gerecht zu werden, daß jedes System in seiner Reinheit konservin des hervorzuheben: es ist ein in Preußen bis jetzt geltender Grund⸗ scharf, die anderen zu schwach, und daraus könnte man eher schließen, gekommen. Ich darf hinzufügen, daß mir noch vorgestern, wo ich wurde, war der Natur der Sache nach nicht möglich, und die Kom. sat, daß kein Schiffer vor dem zweiten Examen zur selbstständigen daß die Bundesverordnung die richtige Mitte hält. uͤber die Frage mit dem General⸗Auditeur konferirte, versichert wurde, missarien, deren Ansichten zunächst außerordentlich weit auseinander. Führung eines Schiffes zugelassen werden soll, von diesem Grundsatze Ueber die Petition der Handelskammer zu Hamburg erlaube ich

wir würden eine für die ohne Erlaubniß ausgewanderten Landwehr⸗ gingen, näherten sich am Schlusse der Konferenzen in sehr wesentlichen geht die neaac vom September vorigen Jahres, bezüglich der mir noch Folgendes hervorzuheben. Am 27. Oktober ging eine Peti leute äußerst gefährliche Bestimmung treffen, wenn wir einfach den Punkten soweit, daß selbst eine völlige Uebereinstimmung auch über sogenannten europäi chen Fahrt ab. Es wird also durch diese Ver⸗ tion der hamburger Handelskammer beim Bundeskanzleramte ein Abfatz zwei des Paragraphen strichen, gefährlich, weil wir sie dann einzelne der heut vorzugsweise erörterten Fragen erzielt wurde. Be.— ordnung gestattet, daß der Seemann, der nur das erste Examen worin die Handelskammer petitionirte, die Bundesverordnung dahit der militärgerichtlichen Verurtheilung wegen Desertion aussetzen. deutende Differenzen blieben eigentlich nur in Betreff erjenigen An⸗ gemacht hat, in der sogenannten europäischen Fahrt das zu ändern, daß die in den einzelnen Bundes⸗Seestaaten bis jetzt be⸗

ezüglich des Maßes des Wissens in den Schiff selbstständig führt. Gerade mit Rücksicht auf diese Be⸗ stehenden Prüfungen auch nach Erlaß der Bundesverordnung aufrecht

Meine Herren, Sie werden gewiß nicht wollen, daß eine Bestimmung, forderungen bestehen, welche b. 1t 1 Ge⸗ 1z die im wohlthätigen Sinne vorgeschlagen ist, nach der Lage unserer Prüfungen gestellt werden sollten. Ueber diese Differenzpunkte, in stimmung haben die preußischen und mecklenburgischen Kom⸗ erhalten werden möchten mit der Wirkung, daß ihre Ablegung den Prüfling Jurisdiktions⸗Verhältnisse in Militärsachen zur Plage werde, und denen sich die Ansichten am schroffsten gegenüberstanden, ist nach Be⸗ missarien und Oldenburg schloß sich in dieser Beziehung denselben nur zum Dienste auf den Schiffen des betreffenden Einzelstaats berechtige.

darum bitte ich Sie, den Paragraphen, wie er ist, anzunehmen und endigung der Konferenzen das Gutachten des Heern Marine⸗Ministets an in der Konferenz erklärt, daß man um so weniger die bisher Am 13. Dezember pr. ging eine andere Petition derselben Handels⸗ den zweiten Absatz nicht zu eliminiren. eingeholt worden; und unter Berücksichtigung dieses Gutachtens und bestehenden Anforderungen für das Steuermannsexamen ermäßigen kammer beim Bundeskanzleramte ein, die sagte, man habe die Wünsche der Zu §. 143 erklärte der genannte Bundeskommissar im Uebrigen unter Zugrundelegung der Einigung unter den Kom. bürfe, als durch die Bundesverordnung, gerade im Gegensatz von den Handelskammer in Betreff der Prüfungen vielleicht mißverstanden, nüber dem Antrage des Abg. ries: missarien ist die jetzt angefochtene Verordnung vom September v. J. in Preußen und Mecklenburg bestehenden Vorschriften der Steuermann sie wolle eigentlich, daß das Steuermanns⸗ und Schiffer⸗Examen Zuvörderst darf ich es dankbar acceptiren, wenn die Herren entworfen worden. iin die Lage gebracht werden soll, unter Umständen das Schiff selbst⸗ gleichzeitig abgelegt werden dürfen. Jetzt ist nun an den Reichstag Amendementsteller ihren Antrag, das Wort »gewerbsmäßig« in den Wenn ich nun auf die einzelnen Streitpunkte eingehe, wie sie in ständig zu führen. Wenn ferner bemerkt wird, daß es dem Geiste der eine dritte Petition von derselben Handels kammer gerichtet worden, Paragraphen anzunehmen, zu Gunsten der Worte »wer es sich zum den Beschwerden, resp. in den vorliegenden Anträgen hervorge⸗ Gewerbe⸗Ordnung widerspreche, nur wissenschaftliche Kenntnisse von darin steht: wir wollen überhaupt nur ein Examen. Ja, Sie sehen, Geschäfte macht« aufgeben, denn ich glaube allerdings, daß durch Bei⸗ hoben sind, so betreffen sie namentlich die Frage, ob eine oder zwei dem Steuermann * verlangen, daß es für ihn genüge, wenn er nur, daß die Verschiedenheit der Ansichten nicht allein innerhalb des behaltung dieser Worte der Paragraph erheblich besser bleibt. Aber, Prüfungen für den Schiffer nöthig sind, und ferner das Maß der zu so zu sagen, das Handwerksmäßige des Geschäfts verstehe, so erlaube Schiffer⸗ ꝛc. Standes der verschiedenen Staaten besteht, sondern daß meine Herren, wenn Sie die Worte »wer es sich zum Geschäft macht« stellenden Anforderungen in Betreff der Steuermannsprüfung, d. ich mir zu bemerken, daß hier nicht allein die Gewerbe⸗Ordnung zu auch dieselbe Handelskammer binnen weniger Monate wiederholt ihre wiederherstellen und im Uebrigen die Worte hinzufügen »unter ob die Längenbestimmung nach Monddistanzen vom Steuermann ver. berücksichtigen ist, das Zund gelc, betreffend die Verpflichtung zum Ansicht gewechselt hat. 1 Vorspiegelung falscher Thatsachen oder wissentlich mit unbegründeten langt werden soll. Was nun die erste Frage anlangt, die Frage: ob Kriegsdienst vom 9. November 1 67, sagt. »Junge Seeleute, welche Eine Bremer Petition, die im Dezbr. v. J. beim Bundeskanzleramte Angaben verleitet«, so würde, fürchte ich, ein außerordentlicher Unter⸗ eine oder zwei Prüfungen zu erfordern sind, so bestanden und bestehen das Steuermanns⸗Examen abgelegt haben, genügen ihrer Verpflich⸗ eingegangen ist, spricht sich dafür aus, die ganze Bundesverordnung chied zwischen dem Paragraphen des Entwurfs und Ihrer Amendi- bis jetzt noch folgende Vorschriften in den einzelnen Bundets⸗ tung fuͤr die aktive Marine durch einjährigen freiwilligen Dienst, bestehen zu lassen und nur vorläufig bei der Steuermannsprüfung in steben bleiben. Darf ich diesen Unterschied mit zwei Worten Seestaaten. Zwei Prüfungen werden verlangt in den alten preufi-wohne zur Selbstbekleidung und Selbstverpflegung verpflichtet zu sein« der Monddistancen⸗Berechnung nicht zu examiniren. Es herrscht also 12 Ihr Paragraph ist derart, daß Sie a priori die Aus⸗ schen Provinzen, in Bremen, in Oldenburg, in Mecklenburg⸗Schwerin s ist also nicht willkürlich oder gar der Gewerbe⸗Ordnung wider⸗ bis jetzt eine solche Verschiedenheit der Ansichten, daß die vorliegenden n mit einer ge st während der eine Prüfung genügt in Hamburg und übeck, in Hannover und in sprechend, wenn bei der Abgrenzung der für die Steuermannsprüfung zu Petitionen keine genügende Grundlage gewähren können, um die Ver⸗ ch mache gar kein Schleswig⸗Holstein. Bei den ausführlichen Erörterungen, welchen stellenden Anforderungen berücksichtiat wird, daß diese Prüfung das Recht ordnung, welche im wesentlichen auf Grund der in der Konferenz er⸗ jgri xmit st. . E““ unterlag, wuͤrde eine Einigungzumeinjährigen freiwilligen Dienste verleihr, unb baß nach den averkannten zielten Einigung der Sachverständigen erlassen ist, zu ändern, und ich v 49 Briqlachbs lqeunh iẽ Einwohner Nord⸗ dahin erzielt, daß Preußen und Mecklenburg, die das System der brundsützen im Bundesheer und in der Bundesmarine doch eine launr iu, us aochtfertigt sein würde werna das hohe Haus deutschlands „verleiten«, ihr Vaterland zu verlassen. Meine Herren, 2 Prüfungen vorzugsweise vertheidigten, nachgaben in dem sehr wich gewisse wissenschaftliche Vorbildung nachgewiesen werden muß von die Aenderungsanträge der Aat. Ieeeheem. i. g Sie, die Thatsachen doch zu nehmen, wie sie sind. Wer tigen Punkte, daß sie von der Anforderung, wonach jeder Schiffen Fenenigen, der die Vergünstigung des einjährigen Dienstes genießen missionsantrages zu fassenden Beschluß unterstützte. . nd jene abg - glich der sogen. europäischen Fahne, ich darf den hier schon gehörten lusdruck wohl wiederholen Es wurde auf Andringen der übrigen Bundesstaaten nachgegeben, jene Seelenverkäufer, welche in unseren Dörfern umherzi je daß für die europäische die übrigens b Nerord⸗ urtheilslosen Personen dadurch, 8 sie sa 8 ihr 1““ healheien angete Schpbirce Iasi druck des Herrn Abgeordneten für Meiningen ihnen im Auslande asiatische, Häfen mitumfaßt, der Führer von Segelschiffen bis zuü n“ 8 goldene Berge versprechen, zur Auswanderung aus dem Vaterlande 250 Tonnen Gehalt mit dem ersten Examen ausreichen soll. Gegn ¼l B. 1 verführen. Die Sache liegt nun prozessualisch ganz anders, wenn dieses Zugeständniß wurde von allen Seiten, auch von den hambu⸗ N Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. Handels⸗Register. hr Paragraph angenommen wird, oder wenn der Paragraph zur ger Kommissarien der Widerspruch gegen die Beibehaltung der zwer ¹⁸+A Registe Königl. S zu Berli eltung kommt, wie der Gesetzentwurf ihn vorschlägt. Nach dem ten Prüfung für die außereuropäische Fahrt fallen gelassen, und es Steckbrief. Die verehelichte Arbeiter Wesenack, Emilie Handels⸗Register des nigl. tadtgerichts zu Berlin Gesetzentwurf ist nämlich Jeder, den ich darauf ertappe, daß er es sich ist also dieser Punkt auf Grund des vollständig erreichten Cinve. 1 Amanda, geborne Ulrich, am 7. Mai 1835 in Neu⸗Zittau gebortu, er Firmenregister des unterzeichneten Gerichts ist unter 1 Geschäfte macht, Norddeutsche zur Auswanderung zu »ver⸗ ständnisses aller Kommissarien in der Bundesraths⸗ Verord. lin ortsangehörig, hat eine wegen Kuppelei gegen sie rech 1 r. 5885 ufmann Aron Rosenthal zu Berlin eiten«, schon deshalb der richterlichen Verfolgung ausgesetzt, und er nung geregelt worden. Wenn nun jetzt die zweite Prüfung ͤäftig erkannte sechsmonatige Gefängnißstrafe zu verbüßen, deren Voll⸗ KK., Mnlade .B hal e Feschäf . Jsger muß in dieser seinerseits beweisen, daß er die Leute nicht »verleitet« überhaupt als unnöthig bezeichnet wird, so steht mit dieser streckung sie sich zu entziehen sucht. Es wird ersucht, dieselbe im Be⸗ Ort der Niederlassung: erlin; jetziges Geschäftslokal: Jäger⸗ vabe; eder g p nase 8 Fasien 89 erlaubter Weise zu dieser Aus. Ansicht eben Hamburg ziemlich allein. Ich erlaube mir lsjags 1 ö 8. lhchsch veigadegebit on ab. 8 x 8 os bestimmt habe. 1 h ü entli 8 h 8 ission nden un eldern an die Stadtvoigtei⸗ efängniß⸗Expedition ab⸗ . A. 1. g h e Lage ist also eine für ihn viel nam ntlich hervorzuheben, daß die beiden von der banann senden, unde sen Berlin, den 17. Mär, 8670 g Lp zufolge heutiger Verfügung eingetragen.

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ungünstigere, und der Gesetzentwurf hat ich mache davon kein berathenen Petitionen aus Vegesack und Emden die von u“ Hehl die Absicht, sie zu einer ungünstigeren zu machen. Ich glaube, sammen 106 Schiffs⸗Kapitänen unterzeichnet sind 18 auf die Gröft ¹³2.) Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. Unter Nr. 2141 unseres Gesellschaftsregisters, woselbst die hiesige wer sich daran erinnert, wie in gewissen Provinzen unseres Vater⸗: der Zahl wurde beinder Kommissionsberathung besonderes Gewicht ¹1 .“]

3 Deputation VI. für Vergehen. Handelsgesellschaft, Firma: fünde ganze el⸗ durch diese Seelenverkäufer entvölkert worden gelegt übereinstimmend zwei Prüfungen verlangen. Wenn nun b ““ 8 8 Rokotnitz & Co.] enge 2 18 keine Neigung empfinden, diesen Personen mit Gunst also jetzt auf den von der Handelskammer zu Hamburg einseitig D⁰0 und als deren Gesellschafter die Kaufleute Louis Rokotnitz und Nathan wig vargeschlagen und Lch bitte Sle darum, den Paragraphen, elten Anirag hin verlengt ngnne daß schon eine Prüfung für sein 0bb Jaschkowitz vermerkt stehen, ist zufolge heutiger Verfügun eingetragen: rrges been ist, anzunehmen. Das ehrliche Auswanderüngs. Schiffer genügen solle, so erschüttert dies einerseits die von sämmi⸗ Steckbrief. Königl. Kreisgerichts⸗O vutation Forst, den 14ten Der Kaufmann Nathan Jaschkowitz ist aus der Handelsgesetl. be— 9 ehrliche Geschäft dieser konzessionirten Personen wird lichen Sachverständigen angenommene Basis und steht andrerseits dem Märs 1870 rief. Königl. Kreisgerichts⸗. eputa boh s 18 Sö“ schaft ausgeschieden. Der Kaufmann Louis Rokotnitz zu Berlin derch en Paragraphen nicht ergriffen werden, wohl aber werden die von der Kommission selbst so warm befürworteten Antrage der übte⸗ Schr binch⸗ Gegen den Dienstknecht Carl 8 Died ls bFchlossen setzt das Handelsgeschäft unter unveränderter Firma fort. Die avon ergriffen werden, welche unter dem Schein, ein ehrliches Ge⸗ gen zahlreichen Petenten schnurstracks entgegen. en nchen ist die gerichtliche Haft wegen Die d 6 eschlo s f Firma ist nach Nr. scäft untFirmenregisters üͤbertragen werbe zu treiben, ein höchst gefährliches Gewerbe treiben, gefährlich Die zweite Frage, welche die Petitionen berühren, betrifft die Be wird en. Seine Verhaftung hat nicht ausgeführt werden nnen. mne, sg.r 5886 des Firmenkegisters i si heut für das gesammte norddeutsche Vaterland. stimmung, daß zwischen der ersten und zweiten Prüfung eine gewise mit G den Schaepel im Betretungsfalle E“ VSs der Kaufmann Louis Rokotnitz zu Berlin, Der Bundes⸗Kommisssar, Geh. Ober⸗Regierungs⸗Rath Fahrzeit als Steuermann von dem Prüfling zurückgelegt werden abzuliefen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen 2* b Sch 9* - als Inhaber der Handlung, Firma:

Eck, gab bei der Verhandlung über die Petition der Handels⸗ muß. Es wird diese Einrichtung im Kommissionsberichte als unzwet, 2) Gewerbe: Feggeneesslagfaars. ö bei Ppförten, Rokotnitz & Co.

kammer zu Hamburg ec., betreffend die Bekanntmachung vom mäßig bezeichnet und auch namentlich hervorgehoben, daß es fuͤr di 4) Aufenthalts acea ge ana Uücher vri örte 88 Religion: evange⸗ (jetziges Geschäftslokal: Friedrichsstraße 189), 25. September 1869, wegen der Prüfung der Seeschiffer und Prüflinge viel bequemet sei, wenn see die zweite Prüsung gleichtent lisch, 6) 1“ „Größe: g.n 4 Zol, eingetragen.

Eeelenera9 auf deutschen Kauffahrteischiffen folgende Er⸗ Peg 1“ nun ein Punszseen Hagre: schwarz, vguirn: frei, 10) Augen: schwarn, 11) Unter 88 4294 unseres Firmenregi

ie im i issarien an nlich, 12) Mund: gewöhnlich, 13 ähne: vollständig, art: andlung, Firma: .

Die im Kommissionsbericht angefochtene Kompetenz des Bundes⸗ NeIhec.a eeh ansch sat Hamüusg, d wsche schwarzen Scnurrbarfg 1eEiatur. eungen 16) besondere Kenn⸗ 3 W. Joyeuse, u rathes zum Erlaß der Verordnung über die Prüfungen der Seeleute der ersten und der zweiten Prüfun wäh 1 lcher ha Steutr· na⸗ keine. Bekleidung: einen hellblauen Shawl, eine dergleichen und als deren Inhaber der Hutfabrikant Johann Heinrich Wilhelm n I 1. v. Jheeor Hfcen h unzcheileldone vegründer Als mann die am Lande in der ersten Hruͤfung dargethanen ti smeg 8 Faar graue Frughosen, 1 Paar alte Stiefeln, einen zu Berlin vermerkt steht, ist zufolge heutiger Verfügung ein

g dieser Verordnung handelte, und schon Kenntnisse auch praktisch zu verwerthen und zu bewähren ock und eine blaue Mütze vorher, als die Gewerbe⸗Ordnung noch in Berathung war, trat die schade das Aüerwichtigste sei üg die Richtigkeit diefer Ä. ¹l 8 8 146½9

Noth endigkeit hervor, eine gleichförmige Regelung der Schifferprüfungs⸗ sicht dürfte doch in der That auch einem Laien einleuchten,

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