1870 / 73 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1190

1) aus den gewöhnlichen Bankgeschäften

2) aus dem Verkauf der Effekten gemäß

¹§. 1 alin. 1 des Gesetzes vom 24sten 88 tember 1866. .

. 6,299 19 6 4,783,119 14

5

Davon geht ab

die Verwaltungs⸗ koster . die schuldig gewor⸗ denen Depositen⸗ zinsen Banknoten⸗Anferti⸗

Der Bruttogewinn hat betragen . 4776619 A 6 Slaaies. . 1 an die Bankantheils⸗

3 eigner für 20 Mill.

2à2 42 pCt..

Extradividende an den Staat, die an

an die Bankantheils⸗Eigner. 1 Diesem letzteren Betrage treten noch hinzu die im vorigen Jahre

ie Zi n dem Einschußkapital des die Zinsen vo AZEE1X1X“ 11““

*

966,423

bleiben noch zur Vertheilung 1,872,310 14 6 ie Hälfte mit 936,155 Thlr. 7 Sgr. als iervon fällt die Hälfte 2 Hälfte mit

Thaler Bankantheile

3,509

ungskosten.. sür Perlust auf

Silber in Barren

und Sorten

der Beitrag zur Verzinsung und Til⸗

gung der Staats⸗

anleihe de 1856.. 621,910

2,008,983 1 bpleibt Reingewinn 2,774,136 13

FHierzu treten noch die an den reser⸗ virten Beträgen gegen das vorige Jahr ersparten

0060000000250605b 545b285—0§⸗-2*—⸗

unvertheilt geblibbenen .

89

Bilanz der Preußischen Bank am 31. Deze

sind 030,005 Thlr. 4 Sgr. 6 Pf. Die Bankantheils⸗Eigner erhalten demgemäß für jeden An⸗

theil von 1000 Thlr. außer den bereits für das erste und zweite Semester gezahlten 45 Thlr. als

der im 1869 1868: 8 Prozent); 6331 Thlr.

für das nächste Jahr reservirt.

Restdividende 46 Thlr. 20 Sgr. Prozent für das Jahr 24 Sgr. 6 Pf. bleiben

Staat erhält dagegen von der Bank gemäß §. 5 des Verirages vom 88 Januar 1856 und §. 3 des Gesetzes vom

7. Mai 1856:

anzen einen Ertrag von 9 %

1) an Zinsen des Einschußkapitals

von 1,897,800 Thlr. à 3 ½ pCt. ) zur Verzinsung und Tilgung der Staatsanleihe von 18566.. 3) die Hälfte des Reingewinnes.

621,910 936,155 Thlr. 7 Sgr.

mber 1869. Passiva.

111697,273 1,060,020

.626,399 15

Effekten zum Ankaufswerth.—

rundstücke Grundstüce-aintäufe zum Neubau

eines Haupt⸗Bank⸗Gebäudes.

Wechselbestände 29 neß zweifelhafte Forderungen

Lombard⸗Forderungen. ab: für nicht bankmäßig Lombard⸗Darlenhnhnhe. Diverse Forderungen Zum .a⸗ nicht mehr geeignete Banknoten

Diverse Effekten

92,732,1582 290,780

634/686

3,000 1,634,171

10,774,282

92,441,378,25

21/631/666

12,408,454 545,516

Rafrmnnnne

169,550,103

Banknoten: im Umlauf in den Bank⸗Kassen zum Umlauf nicht mehr geeignete Depositen⸗Kapitalien: verzinsliche unverzinsliche Schuldige Depositenzinsen Bank⸗Antheils⸗Conto gc⸗8s⸗Fpital Reserve⸗Conto Besonm Conto für den Staat Guthaben Königlicher. Soessehn aita Giro⸗Verkehr: a) acceptirte Giro⸗Anweisungen b) reservirte Beträge für verfal⸗ lene acceptirte Giro⸗Anwei⸗ fungen G c) Guthaben der Giro⸗Inte - essenten.. ucF 3,191,953 Unbezahlte Anweisungen 535,877 Diverse Forderungen 913,506 Dividenden⸗Conto. 177,612 Ueberhobene Zinsen und Erträge.. 193,990 Vfiss besthe Extra⸗Dividende pro Hierzu der Rest von 1868

[152,250,180 1 90,990,000 10,774,282115 254,014,462

v1“

20,550,100 - 67,01¹9 20,617/,119 252,904⸗ 20,000,000 1,897,800 6/000,000 936,155

299,756

936,155 3,509

939,665 4 5

309,970,812

305,970/8255

Summa der Passiva

Angekommen: Der General⸗Major und Commandeur der 11. Artillerie⸗Brigade, Hausmann, von Cassel; Der General⸗Major und Commandeur der 28. Infanterie⸗ Brigade, von Schmeling, von Wesel.

Berlin, 26. März. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: der Gräfin Droste zu Vischering, gebornen Gräfin von Galen, auf Schloß Darfeld bei Münster, die Erlaubniß zur Anlegung des ihr verliehenen Johanniter⸗ Malteser⸗Ordens zu ertheilen.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 26. März. Se. Majestät der König hielten heute über die gesammte Infanterie der hiesigen zarnison, unter Befehl des General⸗Lieutenants von Löwen⸗ feld, die Frühjahrs⸗Parade ab, nahmen hierauf die militärischen Meldungen entgegen, empfingen nach dem Dejeuner im Palais

den Feldmarschall Grafen Wrangel und den Großherzoglich badischen Kriegs⸗Minister, General⸗Lieutenant von Bayer, und nahmen schließlich den Vortrag des Militär⸗Kabinets entgegen.

Ihre Majestät die Königin wohnte mit Ihren Hohen Gästen der heutigen Parade bei, welcher ein militärisches Déjeuner im Königlichen Palais folgte.

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern im Laufe des Vormittags militärische Meldungen ent⸗ gegen und empsing den Besuch Sr. Durchlaucht des Fürsten Reuß j. L. Um 1 Uhr begab Se. Königliche Hoheit Sich nach dem Königin⸗Augusta⸗Hospital und von dort zu einer Besich⸗ tigung der Central⸗Turnanstalt. Um 5 Uhr fand das Diner im Kronprinzlichen Palais statt, an welchem Ihre König⸗ lichen Majestäten, sowie Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin von Sachsen⸗Weimar, der Großherzog und die Großherzogin von Baden, der Fürst und der Erbprinz und die Erbprinzessin von Hohenzollern Thei nahmen. Abends wohnte Se. Königliche Hohelt der Kronprinz der Vorstellung im Opernhause bei. Ihre Königliche Hoheit die Kronprinzessin machte um 1 ½ Uhr eine

von Hohenzollern.

Ueberhaupt 1,624,488 Thlr. 7 Sgr.

1u“

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Spazierfahrt mit Ihrer Königlichen Hoheit der Erbprinzessin

Der Bundesrath des Norddeutschen Bundes

trat heute zu einer Plenarsitzung zusammen.

Der Ausschuß des Bundesrathes des Norddeutschen Bundes für die Gewerbe⸗Ordnung bh⸗ heute eine Sitzung ab.

Die heutige (28.) Plenar⸗Sitzung des Reichstages des Norddeutschen Bundes vom Präfidenten Dr. Simson um 11 ½ Uhr eröffnet.

Von den Bevollmaͤchtigten zum Bundesrathe waren an⸗ wesend; der Staats⸗Minister und Präsident des Bundeskanzler⸗ Amts Delbrück, der Vize⸗Admiral Jachmann, der Ministerial⸗ Direktor, Wirkliche Geheime Legations⸗Rath von Philipsborn, der Staats⸗Minister der Finanzen und der auswärtigen An⸗ . Freiherr von Friesen, der Königliche Geheime

egierungs⸗Rath Schmalz, der Geheime Justiz⸗Rath Klemm, der außerordentliche Gesandte und bevollmäͤchtigte Minister, Geheime Legations⸗Rath Hofmann, der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Staats⸗Minister von Bülow, der Staats⸗Minister, Wirkliche Geheime Rath Dr. von Watz⸗ dorff, der Staats⸗Rath Bucholtz, der Ministerresident Geheim· rath von Liebe, der Ministerresident Dr. Krüger, der Bürger⸗ meister Dr. Kirchenpauer, und die Bundes⸗Kommissare Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Eck und Geheimer Postrath Dammbach.

Bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf, betreffend die Ausgabe von Banknoten nach den Beschlüssen des Reichs⸗ tags in der dritten Berathung, wurde derselbe ohne Debatte unverändert angenommen.

Es folgte in der Tagesordnung die zweite Berathung über den Gesetzentwurf, betreffend das Urheberrecht an Schriftwerken,

Abbildungen, musikalischen Kompositlonen, dramatischen Werken

und Werken der bildenden Künste.

Abg. Ewald hatte folgende Anträge eingebracht:

Der Reichstag wolle beschließen: 1) dem §. 2 hinzuzufügen: c) der erste Herausgeber einer nicht mehr gegen Nachdruck geschützten Hand⸗ schrift. 2) dem §. 5 binzuzufügen: e) ein ohne wesentliche Verbesse⸗ rungen wiederholter Abdruck der ersten Ausgabe einer nicht mehr ge⸗ gen Nachdruck geschützten Handschrift (§. 2 c.). 3) im §. 8 Zeile 2 und 3 zu fassen: für die Lebensdauer, 30 Jahre nach dem Tode des⸗ Gen und weiter bis zum Tode des noch lebenden letzten der nächsten

rben. „Der Abg. Dr. Braun (Wiesbaden) eingebracht:

Der Reichstag wolle beschließen: den Gesetzentwurf Nr. 7 der de sachet an eine Kommission von 35 Mitgliedern zu verweisen; un

Der Reichstag wolle beschließen, den §. 1 zu fassen, wie folgt: Das Recht des Urhebers an seinen Schriftwerken besteht in der aus⸗ schließlichen Befugniß der Veröffentlichung und Vervielfältigung, sowie der vermögensrechtlichen Ausnutzung und Verwerthung. Dieses Recht wird nach den Bestimmungen des gegenwärtigen Gesetzes ausgeübt. Soweit nicht das Gegentheil ausdrücklich verabredet ist, wird durch die von dem Inhaber des Urheberrechts einem Dritten ertheilte Er⸗

hatte folgende Anträge

laubniß, dasselbe innerhalb gewisser Grenzen auszuüben, die fernere

Ausübung Seitens des Urhebers selbst nicht beschränkt. und befürwortete dieselben.

An der Debatte betheiligten sich ferner die Abgg. Dr. Weh⸗

renpfennig, von Zehmen, Dr. Bähr (Cassel), Niendorf, von Rochau, Ewald.

Der Bundeskommissar Geh. Post⸗Rath Dambach griff gleichfalls in die Debatte ein. (Schluß des Blattes.)

Vor Sr. Majestät dem Könige fand unter dem Be⸗ fehl des General⸗Lieutenants und Commandeurs der 2. Garde⸗ Infanterie⸗Division, von Löwenfeld, heute Vormittags um 11 Uhr Unter den Linden die erste diesjährige Frühjahrs⸗ Kirchenparade der gesammten Infanterie der hiesi⸗ gen Garnison statt. Die zu derselben befohlenen Trup⸗ pentheile hatten zu diesem Behuf folgende Aufstellung genommen: das 2. Garde⸗Regiment zu Fuß unter Befehl seines Commandeurs, des Obersten und Flügel⸗ Adjutanten Sr. Majestät des Königs, Grafen von Kanit, auf der füdlichen Seite der Linden mit dem rechten Flügel vor dem Niederländischen Palais; an dieses Regiment anschließend die drei Bataillone des Garde⸗Füsilier⸗Regiments unter Befehl des mit der Führung desselben beauftragten Oberst⸗Lieutenants von Erckert, beide Regimenter zu einer Brigade vereinigt unter dem General⸗Major und Commandeur der 2. Garde⸗Infanterie⸗ Brigade von Pape. Auf der nördlichen Seite der Linden⸗ Promenade, dem linken Flügel des Garde⸗Füsilier⸗Regiments gegenüber, stand das Kaiser Alexander Garde⸗Grenadier⸗Regiment

r. 1 unter Befehl des Obersten und Regiments⸗Commandeurs nappe⸗v. Knappstaedt, an dieses anschließend das Kaiser Franz arde⸗Grenadier⸗Regiment Nr. 2 unter Befehl seines Com⸗ mandeurs, des Obersten Freiherrn von Medem, und zum Schluß as Garde⸗Schützen⸗Bataillon, befehligt durch den Oberst⸗Lieute⸗

.“ 8

nant und Commandeur desselben, von Besser; das Kaiser Alexander Garde⸗Grenadier⸗Regiment Nr. 1, das Kaiser

Garde⸗Grenadier⸗Regiment Nr. 2 und das Garde⸗Schützen⸗

Bataillon zu einer kombinirten Garde⸗Grenadier⸗Brigade ver⸗ einigt, unter Befehl des General⸗Majors und Commandeurs der 3. Garde⸗Infanterie⸗Brigade, von Budritzki. Dem rechten Flügel gegenüber, vis-à-vis dem Niederländischen Palais, hatten sich um ½11 Uhr die nicht in der Parade stehenden Genera⸗ lität und die Offizier⸗Corps versammelt und sich corpsweise nach der EEEEEöö; Die Truppen waren im Parade⸗ Anzuge ohne Gepäck und in drei Gliedern formirt. Um 11 Uhr erschienen Se. Majestät der König beim rechten Flügel der Parade⸗Aufstellung, nahmen den üblichen Frontrapport entgegen, begrüßten die vis-à-vis aufgestellten Generale und Offizier⸗ Corps und schritten dann sogleich zur Besichtigung der auf⸗ gestellten Paradefronten. Der Sr. Majestät folgenden zahl⸗ reichen und glänzenden Suite schloß sich die Generalität an. Nachdem die Fronten abgeschritten waren, begaben Se. Majestät der König Allerhöchstsich, von der Suite gefolgt, nach dem Platze am Opernhause und nahmen an der Blücherstatue Aufstellung, um die Truppen vorbeidefiliren zu lassen. Dieselben hatten sich inzwischen von ihren vorhin erwähnten Aufstellungsplätzen nach der Statue König Friedrich des Großen begeben, sich dort in Zügen formirt, und erfolgte nunmehr der Vorbeimarsch einmal in Zugfront mit angefaßtem Gewehr. Bei der Parade waren außer Ihren Königlichen Hoheiten den Prinzen des Königl. Hauses die noch hier anwesenden fremden Fürstlichkeiten, so wie eine zahlreiche Generalität anwesend.

Ihre Majestät die Königin, Ihre Königlichen Hoheiten die hier anwesenden Prinzessinnen des König⸗ lichen Hauses, so wie die Gemahlinnen der fremden Fürstlichkeiten sahen der Parade aus den Fenstern des v““ zu.

e. Majestät der König nahmen auf dem Platze am Opernhause noch Meldungen von Offizieren h ece kehr⸗ ten darauf nach dem Palais zurück, woselbst ein Déjeuner dinatoire stattfand, zu welchem außer den Königl. Prinzen und fremden Fürstlichkeiten die Generalität ꝛc. Einladungen erhalten hatte. Die Fahnen, welche sich nach dem Vorbei⸗ marsch in der Nähe der Schloßbrücke gesammelt hatten, wur⸗ den demnächst unter klingendem Spiel von einer Compagnie des 2. Garde⸗Regiments zu Fuß nach dem Königlichen Palais wieder abgebracht, während die übrigen Truppen in ihre Kaserne⸗ ments zurückkehrten.

Die Königliche Universität zu Greifsw beging. En W Süsctofes 8 * Mafense a18 in berkömmlicher feierlicher Weise. Die F

der Professor der Geschichte Dr. bch Maxeisen Se Fnehgrhielt Arndt und Preußens deutschen Beruf. Von dem Gedanken ausgehend, daß in dem Staate der Kurfürsten von Bran⸗ denburg dem deutschen Volke der Kern eines neuen zukünftigen Vaterlandes gegründet worden, deutete Redner die vielfachen Hindernisse an, welche seit den Tagen Friedrichs des Großen sich der Führung der deutschen Aufgabe entgegen⸗ ee Hindernisse, ebensowohl den Schicksalen des preußi⸗ chen Staates wie der Lage Deutschlands entsprungen. Aus⸗ führlicher verweilte Redner bei der preußischen Erhebung der Jahre 1808 1814 und veranschaulichte aus den Schriften Arndts, wie der heldenmüthige Widerstand Königs Friedrich Wilhelm III. in der Zeit des Unglücks Arndt in einen begeisterten preußischen Patrioten gewandelt und wie derselbe Arndt sich stetig fester und endlich uner⸗ schütterlich in der Ueberzeugung gestärkt, daß Preußens Königthum zur Führung Deutschlands berufen sei. Mit der dankbaren Feier der hohen und stolzen Gegenwart, welche das glorreiche Wirken Sr. Majestät des regierenden Königs dem preußischen und deutschen Volke geschaffen, verband Redner den Hinweis auf die Eigenartigkeit unseres nationalen Verfassungs⸗ baues. In dem selbstthätigen Wirken Sr. Majestät des Königs, erkannte er, rückerinnernd an die Gründung des preußischen Staates durch die Willensthat der Kurfürsten von Branden

burg, ein kostbares Gut und eine besonders verheißungsvolle Bürgschaft des gegenwärtigen nationalen Werdens und schloß mit der Bitte, daß Gott Se. Majestät den König und Sein Hohes Haus in diesem, wie in jedem Werke segnen wolle.

Der Forstmeister Wigand ist von Frankenberg, Re Be Cassel, auf die Forstmeisterstelle Bracht zu Marbur 1 . 8 Forstmeister Israel von Marburg nach Frankenberg versetzt An Stelle des zur Hofkammer der Königlichen Familiengüter in Berlin beurlaubten Forstmeisters von Spankeren ist der Forstmeister von Rössing zu Uslar, Provinz Hannover, auf die Forstmeisterstelle Arnsberg⸗Siegen versetzt. Forstmeisterstelle Uslar in ihrem bisherigen Umf ein und es sind die Forst⸗Inspektionsgeschäfte

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