1870 / 78 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Se. Majestät der König haben Allergn digst geruht:

Dem Oberhofmeister Sr. Kaiserlichen Hoheit des Erzher⸗ zogs Carl Ludwig von Oesterreich, General⸗Major Freiherrn von Hornstein, den Königlichen Kronen⸗Orden erster Klasse mit dem Emaille⸗Bande des Rothen Adler⸗Ordens und dem Kaiserlich österreichischen Obersten Grafen Degenfeld⸗ Schonburg, Kommandanten des 7. Susaren⸗Regiments Prinz Friedrich Carl von Preußen, den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse; dem Kaiserlich rus sischen Staats⸗Rath Baron von Fréõedericksz zu St. Petersburg den König lichen Kronen⸗ Orden zweiter Klasse, sowie dem Kaiserlich russischen Hof⸗ Rath PDr. Krausold daselbst und dem Direktor des Königlich bayerischen Zellengefängnisses in Nürnberg, Oskar Wirth, den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse zu verleihen; Den Bergrath Baeumler zu Königshütte zum Ober⸗ Bergrath zu ernennen; und

Die von der Akademie der Wissenschaften in Berlin ge⸗ troffene Wahl des Professors und Direktors der Sternwarte in Bonn, Geheimen Regierungs⸗Raths Dr. Argelander, zum auswärtigen Mitgliede der Akademie zu bestätigen.

Norddeutscher Bund. Dem zum General⸗Konsul der Republik Venezuela für

den Norddeutschen Bund ernannten bisherigen Konsul von Venezuela in Hamburg J. A. Carrillo y N Avas ist das Exequatur zu dieser Ernenunung mit dem amtlüchen Wohnsitz zu Hamburg Namens des Norddeutschen Bundes exvntheilt worden.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Dem Ober⸗Bergrath Baeumler ist die Stelle eines Mit—⸗ gliedes bei dem Ober⸗Bergamte zu Breslau übertragen worden.

Der Bergassessor Harz ist zum Bergrevierbeamten ernannt und ihm die Verwaltung des Bergreviers Gelsenkirchen im Ober⸗Bergamtsbezirk Dortmmund übertragen worden.

Der Baumeister Macquet zu St. Vith ist zum König⸗ lichen Kreis⸗Baumeister ernannt und demselben die von ihm bisher kommissarisch verwaltete dortige Kreis⸗Baumeister⸗Stelle für den Kreis Malmedy verliehen worden.

Der bisherige Eisenbahn⸗Sekretär NR ommel ist zum Königlichen Ober⸗Güter⸗Verwalter der Bebra⸗Hanaueer Eisenbahn ernannt worden.

Der Faktor Hartleben zu Zellerfeld ist zum Berg⸗ Revierbeamten ernannt und ihm die Ver waltung des Bergreviers Hannover übertragen worden.

Der Faktor Holste ist zum Berginspekto r ernannt und ihm die Stelle des Dirigenten der fiskalischen Steinkohlengrube Gerhard Prinz Wilhelm im Saarhrücker Bezirk übertragen worden. 1 2 1 Miinjisterium der geistlichen, Unterrichts⸗ und 8 g Medizinal⸗Angelegenheiten. 3

Der Direktor des evangelischen Schullehrer⸗Seminars in Osterburg, Dr. Schumann, ist in gleicher Eigenschaft an das Seminar in Alfeld versetzt worden. .

An der Louisenstädtischen Gewerbeschule in Berlin ist die Beförderung der ordentlichen Lehrer Dr. Carl Wilhelm Wernicke und Dr. Gustav Lücking zu Oberlehrern geneh⸗ migt worden.

Am Gymnastum zu Lyck ist der ordentliche Lehrer Theo⸗ dor Kuhse zum Oberlehrer befördert worden.

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Besuch⸗Ordnung für die Königliche n.

Am Pädagogium des Klosters U. L. Fr. in Magdebur ist der ordentliche Lehrer Müller zum Oberlehrer beförden

worden. Die Berufung des Dr. W. Deecke zu Lübeck als Ober⸗ lehrer bei der Realschule zu Elberfeld ist genehmigt worden. An der Realschule in Cöln ist die Beförderung des ordent⸗ lichen Lehrers La uffs zum Oberlehrer genehmigt worden. Die Berufung des Konrektors Pertz vom Gymnasium in

Clausthal zum Oberlehrer am Gymnasium in Hameln ist ge⸗ .

n der Realschule in Elberfeld ist die Beförderung des ordentlichen Lehrers Friedrich Hengstenberg zum ö; genehmigt 1

m Gymnasium in Mesfeeitz ist der ordentliche Lehrer Dr. Martin Scheling zum Oberlehrer befördert worden. 8 1t „Am Friedrich⸗Wilhelms⸗Gymnasium in Cöln ist der ordent⸗ liche Lehrer Serf zum Oberlehrer befördert worden.

1) Die Königlichen Museen insbesondere im vorderen

Museengebäude, die Gemzelde weäcrte, die Sculpturen⸗ GDuteee 80 Ivrniric UuabL 7 1 m n e U e n M v. 8 iieengebäude

die Sammlung der Gyps⸗Abgüsse, die historische 18. 8 der neueren Zeit und der Modelle von Bauwerken Pmlung lern u. s. w., die Sammlung der kleineren Kunstwerke des Mik⸗ telalters und der neueren Zeit, die Sammlung für Völkerkunde, die Sammlung der nordischen Alterthümer, die Sammlung der ägyptischen Alterthümer, sind für den Besuch des Publikums geöffnet: a) Sonnabends in den 6 Wintermonaten von 10 bis 3 Uhr, in den 6 Sommermonaten von 10 bis 4 Uhr, b) Sonntags von 12 bis 2 Uhr.

9 Jedem anständig Gekleideten ist an diesen Tagen wäh⸗ rend der bezeichneten Stunden der Eintritt ohne Weiteres ge⸗ stattet. Doch werden Kinder unter zehn Jahren gar nicht, Un⸗ erwachsene aber nur in Begleitung älterer Personen zugelassen.

3) Dienstags, Mittwochs, Donnerstags und Frei⸗ tags ist der Besuch der genannten Sammlungen denjenigen Einheimischen und Fremden vorbehalten, welche dieselben zu Studien irgend einer Art benutzen wollen, und zu diesem Zweck den Zerstt dazu während der Unter 1. a. angegebenen Stunden gestattet.

4) Die Sammlung der Handzeichnungen, Mi⸗ niaturen und Kunstdrucke im neuen Museen⸗C ebäude ist für den Besuch des Publikums nur am Sonntage von 12 bis 2 Uhr geöffnet. An den übrigen Tagen, also am Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Sonn⸗ abend ist der Besuch dieser Abtheilung ausschließlich denjenigen Einheimischen und Fremden vorbehalten, welche dieselbe zu Studien benutzen wollen.

5) Am Montag jeder Woche, so wie an den kirch⸗ lichen Feiertagen, nämlich an beiden Festtagen des Oster⸗, Pfingst⸗ und Weihnachtsfestes, am Neujahrstage, Charfreitage, Bußtage und Himmelfahrtstage sind die König⸗ lichen Museen geschlossen. 1

6) Den Galerie⸗Dienern, Portiers ꝛc. ist untersagt, bei der Ausübung ihrer Dienstpflicht irgend ein Geschenk anzunehmen.

Berlin, den 1. April 1870.

General⸗Direktion der Königlichen Museen.

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Berlin, 1. April. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: zu der von des Fürsten zu Hohenzollern Königlichen Hoheit beschlossenen Verleihung des Ehrenkreuzes