13 Stimunen und der des Abg. Meier (Bremen) mit 120 gegen Die Sitzung wurde hierauf vertagt.
16 Stimmen, abgelehnt. Schluß 4 ¾ Uhr.
— Die heutige (9.) Plenar⸗Sitzung des Deutschen Zoll⸗ wurde vom Präsidenten Dr. Simson um
Parlaments 11 ¾ Uhr eröffnet.
Von den Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Deutschen SeIh waren anwesend: der Staats⸗ und Finanz⸗Minister amphausen, der Präsident des Bundeskanzler⸗Amts „Staats⸗ der Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Nathusius, der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte der Königliche Geheime Regierungs⸗Rath Schmalz, der Staatsrath von Weber, der Wirkliche Geheime Rath und Staats⸗Minister Freiherr von g, der Geheime Finanz⸗ Rath Wahl, der Ministerial⸗Rath Berr, der Ober⸗Zoll⸗Direktor der Bürgermeister Heerwart und der
Minister Delbrück,
Minister Freiherr Pergler von Perglas,
Krosigk, der Ober⸗Steuer⸗Rath Görin
Oldenburg, der Ministerial⸗Rath Eisenlohr, Dr. Kirchenpauer, der Finanz⸗Rath Dr. Bundeskommissar Geheimer Regierungs⸗Rath Dr. Michaelis.
„Den ersten Gegenstand der heutigen Tagesordnung bildete die Fortsetzung der Vorberathung im Plenum über den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Abaͤnderung des Vereins⸗Zolltarifs
vom 1. Juli 1865.
Von den Abgg. Niendorf, von Simpson⸗Georgenburg, von Denzin und von Schöning war folgender Antrag eingegangen:
§. 1. II. hinter Nr. 3 eine neue Nummer hinzuzufügen, folgenden Inhalts: »Roheisen
altes Brucheisen (Nr. 6a) für den Ceniner mit 2 ½ Sgr.⸗ — Der Abg. Niendorf befürwortete die Annahme des Antrags. “
Der Staats⸗ und Finanz⸗Minister Camphausen erklärte V
Das Zollparlament wolle beschließen:
1) Im aller Art,
sich gegen denselben.
Es sprachen hierüber noch die Abgg. Dr. Mohl, Dr. Bam⸗ berger, Frhr. von Hoverbeck, von Sänger, von Sybel, Dr. Ham⸗ macher, Dr. Schweitzer, Grumbrecht, Stumm, von Blankenburg.
Ueber den An⸗ trag selbst fand beim Schlusse des Blattes namentliche Abstim⸗
Die Debatte wurde hierauf geschlossen.
mung statt.
vom Jahre 1870 in der Ausgabe begriffen Verordnung vom 29. März d. J.,
Gesetzes vom 31. März 1870, an den Volksschulen betreffend. Reuß. Gera, 30. April. Der Fürst ist heute Abend
aus dem reußischen Oberlande hierher zurückgekehrt.
Hessen. Darmstadt, 2. Mai. Der Prinz Ludwig ist am Sonnabend von einer Inspizirung der Truppen in Oberhessen hier wieder eingetroffen. Bayern. München, 2. Mai. meldet, daß der König den Inspektor des Schullehrer⸗Seminars zu Speyer, Priester Konrad Reither, zum Bischof der Diözese
Speyer ernannt hat.
— Der Kriegs⸗Minister wird, wie der »N. K. ⸗ mittheilt, demnächst der Kammer der Abgeordneten einen Gesetzentwurf vorlegen, durch welchen die Beförderungs⸗ und Pensionsver⸗ hältnisse der Offiziere geregelt werden.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 2. Mai. Wie die „Wien. Abendpost« mittheilt, ist die Erzherzogin Gisela an den Masern erkrankt. Die Art des Ausschlages sowohl als die denselben begleitenden katarrhalischen Erscheinungen und das mäßige Fieber lassen einen normalen Verlauf der Krankheit erwarten.
Belgien. Brüssel, 2. Mai. Der König wird am 4. d. M. von dem Ardennenschloß zurückkehren und im hiesigen Schloß die chinesische Gesandtschaft empfangen. “
Großbritannien und Irland. London, 2. Mai. In der heutigen Sitzung des Unterhauses machte der Unter⸗ Staatssekretär Otway die Mittheilung, die Pforte habe dem auswärtigen Amte einen Protest gegen die neue ägyptische An⸗ leihe überreicht. Er fügte hinzu, die türkische Regierung beab⸗ sichtige jedoch kein Einmischungsrecht gegenüber den Kapitalisten. ,.,— Der Antrag Newdegates, betreffend die Klosterunter⸗ suchung, ward mit 270 gegen 106 Stimmen beseitigt, dagegen ward der Antrag Gladstone's, wonach der Ausschuß nur das Gesetz in Bezug auf die Klöster und deren Eigenthum einer Untersuchung unterziehen soll, mit 348 gegen 57 Stimmen angenommen.
Die »Korr. Hoffmann⸗
Frankreich. Paris, 1. Mai. Der Kaiser präsidirte
Sachsen. Dresden, 2. Mai. Von dem Gesetz⸗ und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen ist das 8. Stück —. Dasselbe enthält u. A.: Dekret vom 29. März d. J., die Verfassung der evan⸗ gelisch⸗reformirten Gemeinden im Königreiche Sachsen betreffend; die geschäftliche Behandlung der Verwaltungsstreitigkeiten (Administrativ⸗Justizsachen) be⸗ treffend; Verordnung vom 7. April d. J., zur Ausführung des die Emeritirung ständiger Lehrer
1730
— Die Haupter der Internationale (pariser Sektion), ei unerlaubten Gesellschaft, hat, sind, wie das geben worden.
— Demselben
»Journ. ofsiciel« meldet, den Gerichten üt
Blatt zufolge ist Herr Lermina, wegen 1
haftet worden. — 2. Mai. Das »Journal ofsiciel⸗ meldet, Derselbe kannte den Zweck dieser Bomben nicht.
nach der Beschreibung der gleichfalls verhaftete Rou scheint, und welcher vorgab, dieselben seien Naben für Velog⸗ pede. Der Gießer lieferte 22 Bomben ab; eine hiervon mo zur Probe versucht worden und die vernichtende Wirkung de selben hatte die Verschworenen im hohen Grade befriedig 21 Bomben wurden bei Roussel aufgefunden.
ist, wie sich nachträglich herausste schuldiger des Komplots. ““
Portugal. Lissabon, 30. April. einem Flecken der Provinz Beira, sind gebrochen, deren Unterdrückung mehrere Todte und Verwundet kostete. — Die Enthüllung des Denkmals für Dom Pedro iß gestern hier in aller Ruhe vor sich gegangen. Der König leiten
die Feier. — Das britische Geschwaäder ist nach Vigo um Corunna abgegangen.
In Castrodayrn wieder Unruhen auß
“ u . “ 1
Italien. Florenz, 2. Mai. (W. T. B.) In dal Deputirtenkammer legte Chiave beute den Finanzausschuf bericht vor. Die Debatte über die Finanzgesetzentwürfe finde wahrscheinlich zwischen dem 15. und 20. Mai statt. — De Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Visconti Venosta bestätigte die gemeldete Ermordung des italienischen Konsuls in Buenos Ayres, und fügte hinzu, die über das Verhalten de Konsuls angeordnete Untersuchung habe ergeben, daß alle gegen denselben vorgebrachten Beschuldigungen verleumderische seit
Der Minister willigte ferner in die Vorlage der Akten über diee und über die Marathoner Angelegenheit. — Der Ministen präsident Lanza erklärte in Beantwortung einer Interpellation, daß das Brigantenwesen in Kalabrien abnehme. Die sich don aufhaltenden Banden zählten zusammen höchstens 45 Köpfe.
Aumänien. Bukarest, 2. Mai. Das neue Ministeriun ist desinitiv gebildet. Das Präsidium und das Ministerium des Innern übernimmt, nach einer Meldung des »W. T. B. Epureano, das Justiz⸗Ministerium Pogor, das Ministerium der öffentlichen Arbeiten Cantacuzône, das Kultus⸗Ministeriun Labovari, das Kriegs⸗Ministerium Mano und das Ministerium
des Aeußern Carp. Rustland und Polen.
DHo St. Petersburg, 1. Mal⸗ Die Abreise des Kaisers nach dem Auslande ist nach der
»R. M. Z.“« auf den 8. d. M. festgesetzt.
— Der General der Infanterie, General⸗Adjutant Graf Adlerberg I., ist auf seinen Antrag seiner Funktionen al Minister des Kaiserlichen Hauses enthoben und der General der Infanterie, General⸗Adjutant Graf Adlerberg II. an hs Stelle zum Minister des Kaiserlichen Hauses ernannt worden.
— Der Admiral Koltowskoi ist in Odessa gestorben.
Amerika. Washington, 2. Mai. (Kabeltelegramm.
Der Sekretär des Schatzamtes Boutwell hat die Verordnung erlassen, daß im Monat Mai 4 Millionen Dollars Gold fir die Regierung verkauft und 6 Millionen Dollars in Bonde für dieselbe angekauft werden sollen. — In der heutigen Sitzung des Repräsentantenhauses regte der der republikanischen Partei angehörige Abgeordnete Calminsdie Alabamafrage wieder an, indem er die Resolution einbrachte, der Präsident möge dahin wirken, daß für die von dem genannten
heut in den Tuilerien einem Ministerratth.
Dampfer angerichteten Beschädigungen ein Schadenersatz gewährt werde. Der Antrag auf Uebergang zur Tagesordnung wurde ab⸗
gelehnt und die Resolution dem Komite für auswärtige Angele⸗ genheiten überwiesen.
Aus dem Wolff' schen Telegraphen⸗Burea
Dresden, Dienstag, 3. Mai, Morgens. Der Großherzog von Hessen ist heute Morgens 7 ½ Uhr über Leipzig nach Darm⸗ stadt abgereist.
Wien, Dienstag, 3. Mai, Morgens. Wie dem „»⸗DTele⸗ graphischen Korrespondenzbureau« aus Bukarest gemeldet wird, hat der General⸗Inspektor der rumänischen Eisenbahnen, früherer Minister der öffentlichen Arbeiten, Donizzi, welcher mit der
pizirung der von Dr. Strousberg erbauten Eisenbahnen
welche außerhalb Frankreichs ihren 8
leidigung des Kaisers in einer öffentlichen Versammlung, ven
daß der Giefs der mit Beschlag belegten Bomben aufgefunden worden se
1 1— les Sie warg am 14. April von einem Individuum bestellt worden, welche
ssel zu seh
Ein gestern im Bois de Boulogne verhaftetes Individuum te, irrsinnig und kein Mi⸗
aut worden ist, soeben seinen Bericht erstattet. Derselbe bennace daß der Gesammteindruck der Arbeiten, namentlich hinsichtlich des Fortschrittes des Baues, ein sehr günstiger sei. Die von Donizzi besichtigten Linien sind: Bukarest⸗Plojesti, Buzeo⸗Braila⸗Galatz, Tekutsch⸗Bakao⸗Roman und Tekutsch⸗
q. 2 Berlgh rig, Dienstag, 3. Mai, Morgens. Das »Journal officiel« enthält eine Depesche des Marquis von Banneville aus Rom vom 28. v. M. mit einem Vericht an den Minister der auswärtigen Angelegenheiten, daß der größte Theil der zu Rom befindlichen französischen Bischöfe sein Bedauern aus⸗ gedrückt habe, bei dem Plebiszit nicht mitstimmen zu können. Die Bischöfe würden glücklich gewesen sein, der Regierung des Kaisers in Mitte der Bevölkerung ihrer Diözesen ein Beispiel des Vertrauens und der Ergebenheit zu geben. Geleitet von dem Wunsche, wenigstens Zeugniß abzulegen von dem Gedan⸗ ken, der sie beseelt, fragen sie an, ob ihre Voten und diejenigen der Geistlichen, welche sie begleiten, nicht zu Rom von der Ge⸗ sandtschaft entgegengenommen werden können.
1““
Zollparlaments⸗Angelegenheiten.
n — Dem Deutschen Zollparlament ist ein am 19. April d. J.
zu Paris unterzeichneter Handels⸗, Freu ndschafts⸗ und Schiffahrts⸗Vertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und der zu diesem Bunde nicht gehörenden Mitglieder des deutschen Zoll⸗ und Handelsvereins einerseits und dem Königreich der Hawaischen In⸗ seln zur Genehmigung vorgelegt worden. Eine dem Vertrage beigefügte Denkschrif faßt den Inhalt dieses Vertrages zusammen. Dieselbe lautet: Süghae Königreich Hawai, eine zwischen dem 19. und 22. Grad nördlicher Breite inmitten des Stillen Oceans gelegene Inselgruppe, welche unter dem Namen der Sand wich⸗Inseln allgemeiner bekannt ist, hat seit dem Jahre 1816 zuerst mit Frankreich und mit Greß⸗ britannien und darauf mit zahlreichen anderen Staaten, mit Däne⸗ mark, den Vereinigten Staaten von Amerika, Schweden und Norwegen, den Niederlanden, Italien u. s. w. Verträge zur Förderung des Handels und der Schiffahrt abgeschlossen. Von deutschen Staaten haben Hamburg und chne Beziehungen zu Hawai im Jahre 1848 und heziehungsweise 1 vertragsmäßig geregelt. Im Jahre 186 0 war für den deutschen Zol . verein ein Vertragsschluß mit Hawai getegegtlich der damals nach 6cf ostasiatischen Gewässern abgesandten preußischen Expedition beabsich 8. Derselbe kam jedoch nicht zu Stande, weil die Expedition die Inseln ührte. 1 . Zb Zeit hat die hawaische Regierung wiederholt den Wunsch ausgesprochen, ihre Verträge mit den genannten beiden “ städten durch einen mit dem Norddeutschen Bunde C“ Freundschafts⸗, Handels⸗ und Schiffahrts⸗Vertrag zu ersetzen. uf einer Ermächtigung des Zollbundesrathes ist in seit etwa Jahresfrist von dem Vertreter des Bundes zu dem Gesandten des Königs Kamehamcha über einen von demse en vorgelegten Entwurf verhandelt, am 19. April 1870 aber im Namen des Deutschen Zoll⸗ bbs der Vertrag in der vorliegen⸗ Gestalt unterzeichnet worden. 1 89 Letztere vve sich im Wesentlichen nicht von hn⸗. übrigen von Hawai abgeschlossenen Verträgen. Er beruht chg a Sg⸗ auf dem Prinzip der vollen Reciprocität, was im konkreten Fa e 998 Begünstigung Deutschlands gleichkommt, sondern er hat 18 eson F zur Grundlage die Gleichstellung der beiderseitigen Unter den Angehörigen der meistbegünstigten Nationen. Da 11 a Hawai eine differentielle Behandlung zu Gunsten einer einze ““ tion nicht stattfindet, so enthält die letztere Bestimmung vorzugs 16 eine Sicherung 8 die Zukunft. In dieser Beziehung ist nämlich F es erken: I Ielescne haeeen gispe Einwohnerzahl und nach Füinem Handel ist das Königreich der Hawaischen Inseln nur von einer mäßigen F“ Sein Flächenraum beträgt noch nicht 360 Meilen, wovon au Insel Hawai selbst kommen. Die Zahl der Bewohner beläuft sich auf etwas üͤber 60,000, darunter etwa 55,000 Eingeborene, welche letzteren 8 der ersten Zählung im Jahre 1832 in regelmäßiger Folge um 98 als die gleiche Anzahl abgenommen haben. Unter den 1 8 nehmen sowohl der Zahl nach, als im Verhältnisse ihre S8 8 besitzes die Amerikaner bei Weitem die erste Stelle ein. gen die Deutschen und auf diese die Engländer, Franzosen u. s. 1r 8 sammte Ein⸗ und Ausfuhr repräsentirt ungefähr einen Verth 1 jährlich 4 Millionen Dollars und beschäftigt etwa 160 Schiffe. 8- hauptsächlichsten Produkte des fruchtbaren Landes bestehen in Zucker, Reis, einem baumwollenartigen Gewächs Namens Tglu Talg 9. Häuten, seine Ankergründe sind ein Haupthalteplatz fasegeesöschdagge Einen ungleich höheren Werth als ihr Handel giebt * Inse 1 theils die Vortrefflichkeit ihrer Häfen, theils ihre Lage un er gesunden und verhältnißmäßig milden Himmel unmittelbar G 9 großen Scehandelsstraße zwischen dem amerikanischen Kontinen n der Ostküste von Asien, speziell von Japan und 8. “ 1 chen sie die natürliche Station zur Einnahme von Leben 8 von Wasser und von Kohlen, so wie zur Ausbesserung seh 89 Schäden bilden. Man sh 88 deshalb in Amerika nicht mit Unre⸗ Schlüs Stillen Meeres. 1 9 “ das erwähnte deutsche Element e langt, so ist dasselbe zu einer achtungsvollen Geltung schon jetzt g.
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langt und in fortdauernder Zunahme begriffen. An hawaischen Plan⸗ nesn und Baee sind Deutsche betheiligt. Deutsche haben dort Sitz und Stimme in den Legislaturversammlungen und bekleiden auch anderweitige Ehrenämter. Die Handels⸗ und Schiffahrtsbeziehungen, die zwischen Deutschland und Hawai bereits bestehen, haben die Be⸗ stellung eines Bundeskonsuls für diese Inseln erforderlich gemacht.
Zu den einzelnen Artikeln des Traktates ist Folgendes zu be⸗ merken: 1 Art. 1 verspricht die Fortdauer des Friedens zwischen beiden ontrahenten. 8 A 85 2, welcher ebenso wie die Art. 3 bis 6 mit den korrespon⸗ direnden Artikeln des am 10. Juli 1851 zwischen Großbritannien und Hawai abgeschlossenen, am 9. Juni 1869 auf fernere sieben Jahre prolongirten Vertrages wörtlich übereinstimmt, sichert beiden Theilen gegenseitige Verkehrsfreiheit mit Ausnahme des Küstenhandels, der den Angehörigen des eigenen Staates reservirt bleibt. Seitens des Zoll⸗ vereins war die Freigebung des letzteren gewünscht worden. Dieser Wunsch mußte aber aus denselben Rücksichten auf das Widerstreben des anderen Kontrahenten aufgegeben werden, aus denen im ver⸗ gangenen Jahre Großbritannien auf den gleichen Anspruch seinerseits ichtet hatte. - 1 “ 1” Recht der meistbegünstigten Nation in Zukunft stipu⸗ irende 3 ist Gegenstand längerer Verhandlungen gewesen. Es fragte sich, ob dieses Recht in allen Fällen unentgeltlich eintreten oder durch Gegenkonzessionen von möglichst gleichem Werth und Umfang wie die von einer dritten begünstigten Macht etwa gewährten bedingt sein sollte. Nachdem, wie bereits erwähnt, Großbritannien seinen älteren Vertrag mit Hawai verlängert hatte, wurdediesseits auf dem Verlangen des unbedingten Eintritts aller 1e . „. Zukunft etwa zu ge⸗ den Vergünstigungen nicht weiter bestanden. 1 1 188 Veapü dg8 Recht der Gleichstellung mit der meist begün⸗ stigten Nation aus in Bezug auf Ein⸗ und Ausfuhr⸗Zölle und Verbote. 1 8 t. 5 und 6 sichern volle Reziprozität zu rücksichtlich der Schiffs⸗ abgaben, so wie in Bezug auf die Zollpflichtigkeit der Waaren, die letzteren mögen nin⸗ auf deutschen oder hawaischen Fahrzeugen ein⸗ sgeführt werden. 1 cer Kng7 drd nen die Gleichstellung der deutschen Kriegsschiffe, Re⸗ gierungsdampfer, Postschiffe und Wallfischfänger in den hawaischen Häfen mit den nationalen, und denjenigen der meistbegünstigten Nation. b 2 Iö bö Artikel, der aus Artikel 15 des französisch⸗hawaischen Ver⸗ trages vom 29. Oktober 1857 übernommen wurde, erhält seine Be⸗ deutung durch den Inhalt der Artikel VI. und VII. des am 19. August 1850 zwischen Hawai und den Vereinigten Staaten von Amerika ab⸗ geschlossenen Vertrages. Nach dem ersten sind die Postdampsschiffe der Vereinigten Staaten, wenn sie nicht Waaren laden oder loͤschen, von Tonnen⸗, Hafen⸗, Leucht⸗, Quarantäne⸗ und ähnlichen Abgaben frei; nach dem zweiten, der sich auch in dem schwedisch⸗norwegischen Vertrage mit Hawai vom 1. Juli 1852 wiederfindet, sind. amerikani⸗ sche Wallfischfänger befugt, Waaren aller Art, mit alleiniger Aus⸗ nahme von spirituosen Flüssigkeiten, bis zum Werthe von n. zu verhandeln oder einzutauschen, ohne einer Tonnen⸗ oder Hafen⸗ Abgabe unterworfen zu sein, oder eine Abgabe von jenen Waaren zu entrichten. Die Befreiung von Tonnen⸗ und Hafenabgaben ge⸗ nießen sie auch noch im ” 9 der Werth der verhandelten Waa⸗ en wei Dollars beträgt. Sh veilters 1900 L60 15 sind a gveruun⸗ gleichlautend mit den Arti⸗ keln 8 bis mit 14 und 16 des britisch⸗hawaischen Vertrags. Dieselben betreffen die Gleichstellung der beiderseitigen Staatsangehörigen, ins⸗ besondere der Kaufleute und Schiffer, mit denen des eigenen Staates in allen Geschäftsbeziehungen, sowie in Bezug auf persönlichen Schutz, hafenpolizeiliche Vorschriften, Steuern und Abgaben, Erbrecht und konsularische Regulirung der Erbschaften, Freiheit vom zwangsweisen Militärdienst zur See und zu Lande, von Zwangsanleihen oder außcerordentlichen militärischen Forderungen oder Requisitionen. Sie enthalten ferner die gewöhnlichen Bestimmungen zur Verhütung von Schiffs⸗Desertionen Sie regeln die konsularische Vertretung nach dem Rechte der meistbegünstigten Nation und stellen die Rechte der beiderseitigen Staatsangehörigen für den Kriegssall sicher. Die Frei⸗ heit des Gewissens und des Gottesdienstes, der Besitz von Kirchen und Begräbnißplätzen wird gewährleistet. Endlich wird in Stran⸗ dungsfällen Schutz und deren Regulirung durch den Konsul. zugesichert. Art. 16 bestimmt die Dauer des Vertrages bis zum 31. Dezem⸗ ber 1877, als dem Tage des Ablaufs der Zollvereinsverträge.
— Di r. 17 des »Justiz⸗Ministerial⸗Blatt⸗ publizirt u. A. .“ deenetais 8 Königlichen Ober⸗Tribunals L. 24. Februar 1870. Die im Gesetz aufgezählten 1ö“ Fälle des einfachen Bankerutts sind verschiedene selbstständige Fer enesa Umfaßt eine Anklage mehrere solche Fälle, und ist in 9. Ins i- nur in Betreff eines Theils derselben Verurtheilung erfolgt, sh 8” der Appellationsrichter bei einer nur vom Angeklagten 88” 18 Appellation die durch Freisprechung erledigten Fälle seiner Beurthe
ic terziehen. des Vereins Deutscher Eisenbahn-⸗Verwaltungen⸗ Nr. 17 enthält im Beiblatt: Ueber die Bau⸗ “ Fer Lofalbahnen nach Jacqmin und Ruelle. Der b1. 2 garn im März 1870. Eisenbahn⸗Rechtsfall: Oon Sachen Rheinische wider Cöln⸗Mindener Eisenbahngesellschaft. Die essemer Stahlproduktion. Die neuen Russischen Eisenbahnprejette. — Tech⸗ nische Notizen. — Im Hauptblatt: Mittheilungen uüͤber Eisenbahnen: Vom berliner Eisenbahn⸗Aktien⸗Markt. Rheinische Eisenbahn, Tages