und geht jetzt u Folkething zurück. Das Gesetz, betreffend die Einkommensteuer, wurde gestern im Folkething ebenfalls in dritter Behandlung beendigt und geht jetzt an das Landsthing. Der Gesetzvorschlag, betreffend die Richtung der jütischen Querbahn, wurde im Landsthing in zweiter Behandlung genehmigt und zwar so, daß es bei der von der Regierung vorgeschlagenen Linie Lundersskov⸗Gjörding Esbjerg sein Verbleiben hat. Auf eine Vorfrage des Ausschusses bei der Regierung, ob sie event. auf die Linie durch das Königsau⸗ thal eingehen könne, hatte sie geantwortet, daß sie, namentlich aus strategischen Rücksichten, dies in keinem Falle könne. Die Arbeiten an dieser Bahn werden beginnen, sobald die Bahn in Wensyssel zum Herbst vollendet ist. — Die nordwest⸗seelän⸗ dische Eisenbahnsache, welche durch einen Privatgesetzvorschlag in's Folkething eingebracht ist, kam gestern daselbst zur ersten Behandlung.
— 5. Mai. In der heutigen Sitzung des Folkethings erklärte der bisherige Kriegs⸗Minister von Raasloeff in Folge einer an ihn ergangenen Aufforderung die Motive, welche ihn zu seiner Demission veranlaßt hätten. Derselbe sagte: Er hätte
schon nach der Rückkehr von seiner nach Amerika unternom⸗ menen Reise dem Conseils —⸗ Präsidenten Grafen von Frijsenborg erklärt, daß durch seine starke Theilnahme an der Unterhandlung mit Bezug auf den Verkauf der westindischen Inseln seine Stellung als Minister moralisch zur Unmöglich⸗ keit werden würde, wenn Amerika ihn im Stiche ließe. — Die Kosten der Reise nach Amerika wurden von der Kammer ein⸗ timmig bewilligt. 1““ Amerika. Washington, 2. Mai. Die jüngste telegraphisch gemeldete Entscheidung des Obersten Bundesgerichts über die Papiergeldfrage, hat diese noch nicht endgültig, sondern nur vorläufig erledigt. Die endgültige Entscheidung ist bis zu den nächsten Sitzungen des Ober⸗Bundesgerichts (im Dezember) verschoben, in welchen ein neuer derartiger Fall zur Verhand⸗ lung kommen wird.
— Noch im Laufe d. Mts. wird hier die Konferenz der südamerikanischen Republiken stattfinden, an welcher auch Spanien sich zur Wiederherstellung des Friedens mit Peru und Chili be⸗ theiligen wird. Die Vereinigken Staaten treten hierbei als republikanische Vormacht und Schiedsrichter auf.
4 Zollparlaments⸗Angelegenheiten. 1“ 1 12 , 1 J. III1I1“ Berlin, 7. Mai. In der gestrigen Sitzung des Deut⸗
schen Zollparlaments gad der Präsident des Bundeskanzler⸗
Amts, Staats⸗Minister Delbrück, über den Vermittlungs⸗
antrag, welchen der Abgeordnete Frhr. v. Patow zum Zolltarif
gestellt hatte, nachstehende Erklärung ab:
Wenn der Herr Abgeordnete für Graudenz die Güte haben will, mir das Wort abzutreten, so ergreife ich es mit Vergnügen, und will nur meinerseits erläutern, weshalb ich es nicht von vornherein er⸗ griffen, habe; es geschah das lediglich, weil ich Einem der Herren Unterzeichner des Antrages anheimgeben wollte, seinerseits das Wort zu nehmen, nehme aber keinen Anstand, auch ohne das, mich über die sämmtlichen vorliegenden Amendements auszusprechen.
Meine Herren! Die verbündeten Regierungen haben es nach dem Schlusse der ersten Berathung der Tarifvorlage, nachdem die Ergeb⸗ nisse dieser ersten Berathung vorlagen, und nachdem die Ihnen jetzt vorliegenden Amendements wenigstens zum größten und 16 Um wichtigsten Theil zu ihrer Kenntniß hatten gelangen önnen, für ihre Pflicht gehalten, in die zweite Berathung der Tarifvorlage mit einem bestimmten Beschluß über die Stellung
einzutreten, welche sie zu den einzelnen Amendements einzunehmen haben. Ich will diese Stellung von vornherein damit bezeichnen, daß die verbündeten Regierungen das Amendement des Herrn Abgeordne⸗ ten für Ueckermünde und dessen Genossen als ein, wie es gestellt ist, untrennbares Ganze ihrerseits annehmen. Die verbündeten Regie⸗ rungen sind bei dieser Entschließung, die nach sorgfältiger Erwägung der verschiedenen Seiten der vorliegenden Frage gefaßt ist, von folgen⸗ den Gesichtspunkten geleitet gewesen, zunächst von dem bei der Einleitung der Tarifdiskussion von mir bereits hervorgehobenen Wunsche, die Tarifreform, welche das Zollparlament in dieser
Session zum dritten Male beschäftigt, zum Abschluß zu bringen.
Den Ernst dieses Wunsches und die Motibe dafür glaube ich kaum
näher darlegen zu müssen; sie beruhen in der Ueberzeugung, daß es für die Institutionen, welche durch den Zollvereinsvertrag vom Jahre
1867 geschaffen sind, daß es für alle die großen Interessen, welche sich an die Gestaltung des Zolltarifs knüpfen, eine Nothwendigkeit ist, die vorliegende Frage zu einem allseitig befriedigenden Abschluß zu bringen. Einen solchen Abschluß, welcher zwar keineswegs alle Wünsche, sei es von Seiten der verbündeten Regierungen, sei es von Seiten der in iesem Hause wahrgenommenen Einzelinteressen genügt, bietet das vorliegende Amendement. Die verbündeten Regierungen haben in diesem Amendement ein Kompromiß erkannt, auf welches sie ihrer⸗ seits eingehen önnen. Das Amendement richtet sich zunächst auf eine Aenderung der Vorlage, die sich bezieht auf die Eingangsabgabe für die verschiedenen Arten von Baumwollengarnen. Die Mehr⸗ heit der verbündeten Regierungen ist nach wie vor der Ansicht, daß die von ihnen gemachten Vorschläge wohlbegründet und nicht
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geeignet waren, die Baumwollen⸗Industrie, für deren fernere gedeih⸗ liche Entwickelung sie ohne Ausnahme ein lebhaftes Interesse baben, zu gefährden. Sie haben sich aber der Erkenntniß nicht verschließen tönnen, eine Erkenntniß, die ja durch zwei namentliche Abstimmungen in diesem Hause befestigt ist — daß in Bezug auf die beiden hier ge⸗ nannten Artikel eine wesentliche Befürchtung herrscht, daß ein graßer Theil dieses Hauses der Ansicht ist, es sei vorzuziehen, diese beiden Artikel bei den Zollsätzen zu lassen, mit denen sie jetzt angesetzt sind
nahmen deshalb keinen Anstand, Zolltarifs ihrerseits zu verzichten. 1
und die verbündeten Regierungen auf diese Aenderung des
Eine zweite und wichtigere Aenderung der Vorlage enthält der auf das Roheisen sich beziehende Vorschlag, eine Aenderung, welche finanziell von nicht geringer Erheblichkeit ist, deren wirthschaftliche Er⸗ heblichkeit aber sehr viel größer ist. Die Gründe, aus welchen die verbündeten Regierungen ihrerseits den auch im Schooße des Bundes⸗ raths angeregten Vorschlag einer Ermäßigung des Eingangszolls für Roheisen Ihnen nicht vorgelegt haben, habe ich früher entwickelt. Die verbündeten Regierungen haben sich indeß der Ueberzeugung nicht ver. schließen können, daß ein großer Theil dieses Hauses der Ansicht ist, daß einmal die Eisenproduktion eine Ermäßigung des bestehenden Zollschutzes gestattet, und zweitens, daß eine Ermäßigung des bestehen. den Zollschußes durch andere große wirthschaftliche Interessen gevoten wird. Wie nun auch über die Frage, ob die Eisenindustrie mit Leich⸗ tigkeit die vorgeschlagene Ermäßigung des Zollschutzes zu ertragen im Stande ist, die Meinungen auseinander gehen mögen, so ist, wie ich glaube, auch für die Herren, welche mit Lebhaftigkeit die Aufrecht⸗ haltung des bestehenden Zolles für Roheisen vertreten haͤben, eine Er⸗ wägung nicht zu unterschätzen, auf welche ich schon in der vorjährigen Session, bei der Diskussion der Eisenzollfrage, hingewiesen habe. glaube, daß der Eisenindustrie, und hier speziell der Hochöfen⸗Industtie bisher gedient ist durch die Annahme des bier angebotenen Kompro⸗ misses, die Frage, um die es sich hier handelt, jetzt zu erledigen, als mit der vollsten Sicherheit vorzusehen, daß diese Frage in der nächsten
Session des Zollparlaments von neuem angeregt wird, daß eine er⸗ neute Anregung dieser Frage von neuem alle die Befürchtungen er⸗ wecken wird, welche ganz unzertrennlich mit der ununterbrochenen Dis⸗ kussion der Eingangsabgabe für so wichtige Gegenstände im Interesse der betheiligten Industrie verbunden sind. Ich glaube des halb, daß es den Interessenten selbst, welche diese Ermäßigung an sich durchaus nicht wünschen, und aus begreiflichen Gründen nicht wünschen, daß denen mehr daran gelegen sein muß durch eine Erledigung der Frage, wie sie jetzt hier vorgeschlagen ist, in Ruhe und Sicherheit zu kommen, als gewiß zu sein, daß die Frage und zwar in größeren Dimensionen im nächsten Jahre wiederkehrt, Ich glaube, daß die betheiligten Interessen aus diesen Gründen sich mit einer Tarifänderung befreunden können, gegen welche sie an sich betrachtet, wie gesagt, aus begreiflichen Gründen eingenommen sind.
Ich komme sodann auf den Reis, dessen Ermäßigung in der ersten Berathung bereits angenommen ist. Die verbündeten Regierungen haben in ihrer Vorlage eine Ermäßigung des Reiszolles nicht auf.
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genommen. Die Gründe dafür haben wir bereits dargelegt; die ver⸗ bündeten Regierungen können indessen nicht verkennen, daß gewichtige Gründe dafür sprechen, ein weit verbreitetes Nahrungsmittel in dem Augenblicke im Zoll zu erleichtern, in welchem ein anderes eben⸗ falls weit verbreitetes Nahrungsmittel im Zoll erhöht werden soll; sie werden deshalb dieser Ermäßigung ihrerseits zustim⸗ men. Die Bedingung alles dessen ist — und das Ganze bildct ja, wie ich schon die Ehre gehabt habe zu erwähnen, ein Ensemble — die Annahme des Vorschlages, welchen die verbündeten Regierungen 9 Bezug auf die Erhöhung der Eingangsabgaben für Kaffee gemacht aben.
Meine Herren, ich habe vorhin erwähnt den allgemeinen politischen und wirthschaftlichen Grund, der die verbündeten Regierungen dahin geführt hat, das Ensemble so zu acceptiren; ich komme nun auf die finanziellen Erwägungen. Die Gründe, aus welchen die verbündeten Regierungen Ihnen vorgeschlagen haben die Erhöhung der Eingangs⸗ abgaben für Kaffee, ohne die anderweitigen hier in Frage gekommenen Tarifermäßigungen zu genehmigen und dadurch die gesammte Finanz⸗ lage der verbündeten Regierungen zu kräftigen, diese Grüͤnde bestehen heute noch eben so wie sie früher bestanden haben. Auf der andern Seite können indeß die verbündeten Regierungen — und ich spreche hier insbesondere auch im vollsten Einverständniß mit meinem Herrn Nachbar, dem Königlich Preußischen Herrn Finan⸗ Minister, nicht verkennen, daß die Kombination, wie e. der vorliegende Antrag darbietet, für sie insofern auch finanziell nicht unannehmbar ist, als dieser Antrag im Großen und Ganzen wenigstens eine Ausgleichung des Verlustes durch eine Mehreinnahme in Aussicht stellt. Es sst sehr schwer im Voraus zu sagen, welche finanziellen Wirkungen einerseits eine Ermäßigung eines bestehenden Zolles, andererseits eine Erhöhung eines bestehenden Zolles haben wird; indessen bei Erwägung der gesammten Verbindung, die sich aus diesen Ermäßigungen und Erhöhungen darstellt, können wir die Hoffnung hegen, daß die Einnahmen des Zollvereins durch die Annahme des vorliegenden Antrags wenigstens nicht werden vermin⸗ dert werden, daß aufrecht erhalten bleiben werden die Einnahmen, die der Zollverein aus den Eingangsabgaben bisher gezogen hat. Nachdem wir diese Ueberzeugung gewonnen haben, konnten die vor⸗ hin von mir hervorgehobenen allgemeinen Erwägungen allerdines mit verstärktem Maße ihr Recht in Anspruch nehmen, und so haben sich die verbündeten Regierungen entschlossen, diesem Amendement als Ganzem zuzustimmen.
Ich habe nun noch auf einige Unter⸗Amendements oder Neben⸗ Amendements einzugehen. Es handelt sich da zunächst um das Amen⸗ dement des Abgeordneten für den zweiten Berliner Wahlkreis, wel⸗ ches sich auf das Roheisen bezieht und welches identisch ist mit dem vorliegenden Amendement, insofern es den Zoll für Roheisen vom
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Abstufung der Ermäßigung die Einnahmeausfälle
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8 äöö k44A4X“ I““ 1. Oktober an auf 2 ½ Sgr. herabsetzen will, welches aber die völlige Zollbefreiung in Aussicht nimmt vom 1. Oktober 1873 ab. Ich habe zu erklären, daß die verbündeten Regierungen entschieden nicht in der Lage sind, auf dieses Amendement einzugehen. Sie würden in dieser Verbindung die sonstigen Amendements des Abgeordneten für Uecker⸗ münde und Genossen nicht annehmen können. Sie sind dabei wesent⸗ lich durch die Erwägung geleitet, daß eine solche Abstufung, wie sie hier vorgeschlagen ist, nicht annehmbar ist bei Gegenständen von so großer wirthschaftlicher Bedeutung, wie das Roheisen. Meine Herren, man kann sehr wohl der Ansicht sein und diese Ansicht ist ja hier im Hause auch vertreten, daß die Lage der Roheisen⸗Erzeugung es gestattet, so⸗ fort den Eingangszoll vollständig aufzuheben. Man kennt die heutige Lage dieser Industrie und aus der heutigen Lage dieser Industrie kann man, das ist nicht zu leugnen, die Ueberzeugung herleiten, der Zoll ist aufzuheben. Wenn man aber aus der gegenwärtigen Lage der Industrie diese Ueberzeugung nicht herleitet — und davon geht das Amendement des Abgeordneten für den 2. Berliner Wahlkreis aus, idem er zunächst die Eingangs⸗Abgabe für Roheisen auf 2 ½ Sgr. erabsetzen will — wenn man davon ausgeht, so ist es nicht ge⸗ rechtfertigt, anzunehmen, daß nach Ablauf von 3 Jahren unter Verhältnissen, die Niemand vorhersehen kann, die Niemand kennt, daß alsdann in Bezug auf einen wirthschaftlich so wichtigen Gegenstand die Zollbefreiung zulässig sei. Es kann — und ich habe das bei der ersten Berathung bereits bemerkt — es kann eine solche stufenweise Herabsetzung sich empfehlen, wo es sich um reine Finanz⸗ zölle handelt, wo es sich lediglich darum handelt, durch eine allmähliche 1 auf mehrere Jahre zu vertheilen, aber bei einem Zolle, welcher eine so große wirthschaft⸗ liche Bedeutung hat, wie der Roheisenzoll, ist eine solche Abstufung nicht annehmbar.
Ich habe sodann mich zu erklären über das Amendement des Abgeordneten für den 5. mecklenburg⸗ schwerinschen Wahlbezirk, welches unter Nr. 28 vorliegt. Dieses Amendement ist nach meiner Ansicht eine einfache Berichtigung des Amendements des Herrn Abgeordneten für Ueckermünde und Genossen. Der Herr Antragsteller hat nach meiner Ansicht vollkommen Recht, wenn er der Meinung ist, daß, wenn der Roheisenzoll auf 2½ Sgr. heruntergesetzt würde, es unrichtig sein würde, für die Stahl⸗ abfälle, für den Schrott einen Zollsatz von 5 Sgr. anzunehmen. Es ist die Absicht der Vorlage gewesen, diese Abfälle demselben Zolle zu unterwerfen, dem das Roheisen unterliegt, deshalb ist dafür der Satz von 5 Sgr. vorgeschlagen. Wird der Roheisenzoll auf 2 ½ Sgr. ermäßigt, so ist es die einfache logische Konsequenz, daß dieser Artikel ebenfalls auf 2 ½ Sgr. ermäßigt wird. G 8
Der zweite Punkt, der in dem Amendement Nr. 28 erwähnt ist, ist eine einfache Korrektur der Redaktion. 1
Ich glaube mich über das gedruckt noch nicht vorliegende Amen⸗ dement des Hrn. Abgeordneten für den 4. Berliner Wahlkreis nicht soetziell äußern zu sollen. Wenn ich es richtig verstanden habe, so geht es einfach dahin, die Kaffeezollerhöhung aus dem Amendement des Hrn. Abgeordneien für Ueckermünde und Genossen zu streichen. In⸗ dem ich erklärt habe, daß die verbündeten Regierungen das vorerwähnte Amendement nur als Ensemble acceptiren, habe ich, wie sich von selbst versteht, mich zugleich gegen das Amendement des Hrn. Abg. für den 4. Berliner Wahlkreis erklärt.
Es liegen endlich noch die Amendements, um das noch zu erwähnen, die in der Nummer 27 unter II. und III. von dem Herrn Abgeordneten für Naugard und dem Herrn Ab⸗ gordneten für den 5. mecklenburgischen Wahlbezirk gestellt sind, vor. Diese sehe ich durch meine vorhin abgegebene Erklärung als erledigt an, sie stimmen im Einzelnen mit dem Amendement des Herrn Ab⸗ geordneten für Ueckermünde überein. .
Dann habe ich endlich noch zu erwähnen ein ebenfalls nicht ge⸗ druckt vorliegendes, sondern nur verlesenes Amendement des Herrn Abgeordneten für Aichach, das sich auf gebrannten Kaffee bezieht. Dieses Amendement ist eben erst durch das Organ des Herrn Prä⸗ sidenten verkündet, es hat der Erwägung der verbündeten Regierungen noch nicht unterliegen können, und ich werde mir eine Aeußerung darüber bis dahin vorbehalten müssen, daß der Herr Antragsteller sein Amendement näher begründet.
— Uleber den Antrag des Abg. Dr. Roßhirt, die Zollbe⸗ freiung für Cichorien zu streichen, äußerte der Staats⸗Minister Delbruͤck:
Meine Herren! Ich erlaube mir, nur wenige Worte zu erwi⸗ dern. Die Aufhebung des Eingangszolles für Cichorien ist lediglich
aus dem Grunde vorgeschlagen, um einen praktisch vollkommen über⸗ flüssinen Zoll fortzuschaffen. Daß der Zoll praktisch vollkommen überflüssig ist, ergiebt sich einfach, wenn man sich vergegenwärtigt die
Ein⸗- und Ausfuhr dieses Artikels. Die Einfuhr betrug im Jahre
1867 etwas über 200 Centner, im Jahre 1868 stieg sie auf 300 Ctr.,
im Jahre 1869 betrug sie 332 Ctr. Die Ausfuhr für 1869 ist noch nicht bekannt, für 1867 und 1868 betrug sie in jedem Jahre über 100000 Ctr. Wenn nun die vereinsländische Cichorien⸗Industrie im Stande ist, in benachbarte Staaten trotz der dort bestehen⸗ den Eingangszölle eine Menge von über 100,000 Centner jährlich zu exportiren und der Import verschwindend klein ist, wie aus den eben dargelegten Zahlen sich ergiebt, so rechtfertigt sich dadurch, wie ich glaube, vollstaͤndig die Behauptung, daß der Zoll für die Cichorien ein überflüssiger geworden ist. Ich bemerke dabei noch, daß in einem für die vereinsländische Cichorien⸗Fabrikation besonders wichtigen Absatzlande, in Oesterreich, in Folge des Vertrages von 1868 der Ein⸗ angszoll auf 20 Sgr. herabgesetzt ist, also auf einen sehr niedrigen Satz. In Frankreich ist er nicht hͤher. Ich bitte Sie, meine Herren, auch bei der zweiten Berathung diese Position zu genehmigen.
ch b 4 —25) Gesetzentwurf, betr. die Besteuerung des Stärkesyrups und
— Dem Abg. Meixner erwiderte derselbe:
Meine Herren! Es liegt allerdings in der Absicht des Bun desraths, zum Gebrauch sowohl für die Beamten als auch für das Publikum einen Tarif zusammenzustellen und zu veröffentlichen, wie er sich aus dem bestehenden Zolltarif und den seit dessen Erlasse er⸗ gangenen Abänderungen ergiebt. Daß eine solche Zusammenstellung nicht vim legis haben kann, hat der Vorredner schon bemerkt; für den Privatgebrauch des Publikums und für die Zollbeamten wird sie fürs erste genügen. 4 8
— Bei der Diskussion über den Zolltarif ergriff der Bundes⸗ bevollmächtigte, Königlich bayerischer Staatsrath von Weber, nach dem Abg. Dr. Löwe das Wort: 1
Wenn ich mir erlaube, dem Herrn Vorredner einige Worte zu erwidern, so geschieht es lediglich, um cine thatsächliche Frage zu be⸗ richtigen, die hier öfter schon angeregt worden ist. Der Herr Vor⸗ redner erwähnte, daß der Kaffeeverbrauch im Königreich Sachsen das Vierfache des Verbrauchs im Königreich Bayern betrage. Ich weiß nicht, worauf sich seine Angabe stützt; es ist mir auch nicht bekannt, daß jemals im Zollverein über den Verbrauch der einzelnen Pro⸗ vinzen und Länder eine verläßliche Enquôte gemacht sei. Alle diese Behauptungen, wie sie bisher in die Oeffentlichkeit gebracht sind, be⸗ ruhen also mehr oder minder auf Schätzungen. Zur thatsäch⸗ 3 lichen Berichtigung kann ich nur das anführen, daß ich selbst in früheren Jahren auf privatem Wege eine kleine Enquôte veranlaßt habe, und zwar in folgender Weise. Ich ließ mir von einem Eisen⸗ bahnbeamten aufzeichnen, welche Quantitäten Zucker und Kaffee wäh- rend eines gewissen Zeitraumes in eine kleine bayrische Stadt geliefert wurden, die ungefähr 3 — 4000 Einwohner, gar keine Industrie, einen höchst geringen Verkehr mit der Umgegend und eigentlich auch gar keine höhere Bevölkerung hat, welche einen bedeutenden Konsum hätte. Der Erfolg war, daß diese kleine Stadt viel und Kaffee konsumirte, nahezu das Doppelte dessen, schnittsverbrauch im Zollvereim ist. ich mit einiger Verläßlichkeit kenne.
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keine bekannt. 1132
Berlin, 7. Mai. Dem am 21. v. Mts. eröffneten und am Regierungen 5 Vorlagen, und zwar: 2 Verträge und
der verbündeten 1 Davon fanden
3 Gesetzentwürfe, zur Beschlußfassung zugegangen. a) unveränderte Annahme:
nicht gehörenden Mitgliedern des Deutschen Zoll⸗ und Handelsvereins einerseits und den vereinigten Staaten Mexicos andrerseits, und Zu⸗ satzprotokoll vom 26. November 1869.
2) Handels⸗ u. Schiffahrtsvertrag vom 19. April 1870 zwischen dem Nordd. Bunde und den zu diesem Bunde nicht gehörenden Mit⸗ gliedern des deutschen Zoll⸗ und Handelsvereins einerseits und dem Königreich der Hawaiischen Inseln andrerseits.
3) Ges. Entw. wegen Abänderung der Verordnung, die Be⸗ steuerung des im Inlande erzeugten Rübenzuckers betr. 8
b) wurden unter Abänderungen genehmigt: 1““
4) Gesetz⸗Entw., betr. die Abänderung des Vereins⸗Zolltarifs vom 1. Juli 1865 1b 1 c) Zurückgezogen wurde Seitens der verbündeten Regierungen:
Stärkezuckers im Gebiet des Zollvereins. uun, Ferner gelangte zur Berathung und Annahme ein Antrag der Abgg. Bamberger und Genossen: Die verbündeten Regierungen aufzufordern, daß sie die Angelegenheit der vor den Reichstag des Norddeutschen Bundes zu bringenden Münzreform als eine gemein⸗ same Aufgabe sämmtlicher Staaten des Zoll⸗ und Handelsvereins sich ancignen, namentlich aber dafür sorgen mögen, daß bei der in Aussicht genommenen Voruntersuchung (Enquete) auch die süddeut⸗ schen Staaten in Betracht und in Mitthätigkeit gezogen und die Gesetzentwürfe in solcher Weise verbreitet werden daß sie die gleich⸗ zeitige Herstellung der Münzeinheit im ganzen deutschen Zollgebiet er⸗ möglichen. 1 1928
Außerdem wurde Beschluß gefaßt über mehrere Petitionen, und endlich die Prüfung der Wahlen dreier, auch dem Nordd. Reichstage angehöriger Abgeordneten — Kanngießer für d. Fürstenth. Schwarz⸗ burg⸗Sondershausen, v. Meibom für den 3. Casseler Wahlkr. und Dr. Lucius für den 4. Erfurter Wahlkreis — vorgenommen.
Im Ganzen hat das Zollparlament 13 Plenar⸗Sitzungen abgehalten, wovon in 2, wegen Mangels einer beschlußfähigen Anzahl von Ab⸗ geordneten, Sreschäfte nicht erledigt werden konnten, in 3 andern nur geschäftliche Angelegenheiten Erledigung fanden, in den übrigen 8 Berathung und Beschlußfassung über die Vorlagen der verhündeten Regierungen, Anträge, Petitionen und Wahlprüfungen stattfanden. Die 13 Plenarsitzungen sind innerhalb eines Zeitraums von 17 Tagen abgehalten worden.
Gewerbe und Handel.
von 17 ¼ Millionen Stück Dorsch gegeben. Der Werth stellt sich à 4 Spdr. pr. Großhundert Fisch auf 575,000 Spdr., 19,000 Tonnen Thran à 14 Spdr. 286,000 Spdr, 1700 Tonnen Rogen à 8 Spdr. 136,000 Spdr., 4 Mill. Fischköpfe à 12 Schill. pr. 100 Stück 4000 Spdr., und 900,000 Dorsch zum Konsum während der Fischerei 30,000 Spdr., zusammen 1,031,000 Spdr. Zieht man davon die Auslagen und Unkosten mit 816,000 Sper ab, so bleiben Netto⸗ Ertrag 184,400 Spdr, welche, auf 20,000 Mann in 3 Monaten ver⸗
theilt, also pr. Tag nur 12 ⅞ Schill. oder ca. 4 Sgr. Einkommen gewährten.
mehr an Zucker was der Durch⸗ Dies ist die einzige Enquste, die Wenn Andere eine genauere
haben, muß ich anheimgeben, den Beweis beizubringen, aber mir ist 1
5.
heutigen Tage geschlossenen Deutschen Zollparlament sind Seitens
1) Freundschafts⸗, Handels⸗ und Schiffahrtsvertrag vom 28. August 1869, zwischen dem Norddeutschen Bunde und den zu diesem Bunde
— Im Jahre 1869 hat die Lofoden⸗Fischerei einen Ertrag
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