1870 / 112 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

meldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezahlt werden. . 1

8 Mil dieser Schuldverschreibung sind 5 halbjährige Zins⸗ coupons bis zum Schlusse des Jahres 1874 ausgegeben. Für die veitere Zeit werden Zinscoupons auf fünfjährige Perioden aus⸗ egeben.

b Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons⸗Serie erfolgt bei der Kreis⸗ Kommunalkasse zu Creutzburg gegen Ablieferung des der älteren Zins⸗ coupons⸗Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons⸗Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen.

Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt. 8

Creutzburg, den.. 8 Die ständische Kommission für die Chausseebauten im Creutzburger Kreise.

8 ——

Provinz Schlesien. Zinscoupon zu der Kreis⸗Obligation des Creutzburger Kreises 8 ü ber Thaler zu fünf Prozent Zinsen ..Thaler Silbergroschen. II. Emission. Der Inhaber dieses Zinscoupons empfängt gabe in der Zeit vom ten resp. vom ..ten bis und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreisobligation für das Halbjahr vom bis . mit (in Buchstaben) Thalern groschen bei der Kreis⸗Kommunalkasse zu Creutzburg. Creutzburg, den. ten 18.. Die ständische Kommission für die Chausseebauten im Creutzburger Kreise. Dieser Zinscoupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schluß des be⸗ treffenden Kalenderjahrs an gerechnet, er⸗ hoben wird. 8

8 Regierungsbezirk Oppeln. b Talon zur Kreis⸗Obligation des Creutzburger Kreises.

Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation des Creutzburger Kreises, II. Emission, Littr. .... N.9 über Thaler à fünf pCt. Zinsen, die .. te Serie Zins⸗ coupons für die 5 Jahre 18., bis 18.. bei der Kreis⸗Kommunalkasse zu Creutzburg, falls der Inhaber der Obligation nicht rechtzeitig Wider⸗ spruch erhoben hat.

..ten 18.

Creutzburg, den 8 . DDdie ständische Kommission für die Chausseebauten im Creutzburger Kreise.

gegen dessen Rück⸗ bis

Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis⸗

Obligationen des Rosenberger Kreises (Provinz Schlesien) im Betrage von 25,000 Thalern.

G G 8 Vom 11. April 1870.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.

Nachdem von den Kreisständen des Rosenberger Kreises der Pro⸗ vinz Schlesien auf dem Kreistage vom 19. Mai 1869 beschlossen wor⸗ den, die zur Ausführung der vom Kreise unternommenen Chaussee⸗ bauten erforderlichen Geldmittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände: zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinscoupons versehene, Sei⸗ tens der Gläubiger unkündbare Obligationen zu dem angenommenen Betrage von 25,000 Thalern ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 8 Ausstellung von Obligationen zum Betrage von 25,000 Thalern, in

uchstaben: Fünf und zwanzig Tausend Thalern, welche in folgen⸗

den Apoints: 8 6 à 1000 Thaler à4 500

16 à 70 à 100 50 à 50 60 à 25

6,000 Thlr. 7,000 » 2,500 1 25,000 Thlr. .

nach dem anliegenden (a.) Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung jährlich vom Jahre 1870 ab mit wenigstens jährlich Einem Prozent des Kapitals unter Zuwachs der Zinsen von den amortisirten Schuldverschreibungen zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist. —Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht über⸗ nommen wird, ist durch die Gesetzsammlung zur allgemeinen Kennt⸗ niß s. 1

rkundlich unter Unserer Hoöchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel. 8 1 Gegeben Berlin, den 11. April 1870.

(L. s.) Wilhelm. Gr. von Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg. Camphausen.

HUI-

Regierungsbezirk Op peln.

1“

peln.

P ovinz S chl esie n. Regierungsbezirk O Obligation des Rosenberger Kreiseses

2 Thaler Preußisch Courant.

Auf Grund des unterm genehmigten Kreistags Beschlusses vom 19. Mai 1869, wegen Aufnahme einer Schi von 25,000 Thalern bekennt sich die ständische Kommission i den Chausseebau im Rosenberger Kreise, Namens des Kreises dn diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündba Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von Thalern Preußit Courant, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit 1 Prozent jährlich zu verzinsen ist.

Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 25,000 Thalern a schieht vom Jahre 1870 ab, allmaͤhlich aus einem zu diesem Bchi gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens Einem Prozent jährlich ung Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen.

Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen vit durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre I ab in dem Monate September jedes Jahres. Der Kreis behält st jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosunga zu verstärken, sowie sämmtliche noch umlaufende Schuldverschreibunga zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuldverschreibmn gen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern un- Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung cese gen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfo sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in den Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Oppeln, dem Kreisbhla des Rosenberger Kreises, in dem Staats⸗Anzeiger und in der Schleg schen Zeitung.

Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten I wird es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. jedes Jahres, von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich i gleicher Münzsorte mit jenem verzinset. 1.“

„Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen blcß Rückgabe der ausgegebenen Zinscoupons,

- beziehungsweise dies Schuldverschreibung bei der Kreis⸗Kommunalkasse in Rosenberg, unh

über

genden Zeit.

Mit der zur Empfangnahme des Kapitals verschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der später Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupom wird der Betrag vom Kapitale abgezogen.

präsentirten Schuhb

nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie de innerhalb vier Jahren, vom Ablauf des Kalenderjahres der Fälligtal an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreiset

Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichten Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichte Ordnung, Theil J. Titel 51. §. 120 sequ. bei dem Königlichen Kreis⸗ gerichte zu Rosenberg.

Zinscoupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werde Doch soll demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons wu Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung a⸗ meldet und den stattgehabten Besitz der Zinscoupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nat Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und hi ven nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezall verden.

Mit dieser Schuldverschreibung sind zehn halbjährige Zine⸗ coupons bis zum Schlusse des Jahres 1874 ausgegeben. Auch fuͤr die weitere Zeit werden Zinscoupons auf fünfjährige Perioden ausgegeba,

Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons⸗Serie erfolgt bü⸗ der Kreis⸗Kommunalkasse zu Rosenberg gegen Ablieferung des da älteren Zinscoupons⸗Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste dc Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons⸗Serie M. den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung recht deie 9 sageen 68 1 8 .

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpfli en hafte der mit seinem Verrhagen 1“

Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung 1 unsere Unterschrift ertheilt. 1 säkif r te.

Reosenberg, den. 18.. Die ständische Kommission für den Chausseebau im Rosenberger Kresße

Provinz Schlesien. Regierungsbezirk Oppeln. Zinscoupon zu der Kreis⸗Obligation des Rosenberger Kreises. Littr. über Thaler zu fünf Prozent Zinsen . Thaler Silbergroschen.

Der Inhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom .ten bis „resp. vom . . ten bis. und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreisobligation für das Halbjahr vom bis mit (in Buchstaben, Thalern Rosenberg. „Rosenberg, den ten 18.. 1 Die ständische Kommission für den Chausseebau im Rosenbe Dieser Zinscoupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren

nach der Fälligkeit, vom Schluß des be⸗

treffenden Kalenderjahres beh e 16 jahre an erechnet, erho

zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins ie

Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahra

Silbergroschen bei der Kreis⸗Kommunalkasse u

aus krapprothem Tuche mit der Escadronsnummer in weißer

rovinz Schlesien. Regierungsbezirk Op 8I

zur Kreis⸗Obligation des Rosenberger Kreises.

Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation des Rosenberger Kreises littr.... NM über. Thaler à fünf Prozent Zinsen die te Serie Zinscoupons für die 5 Jahre 18., bis 18.. bei der Kreis⸗Kommunalkasse zu Rosenberg, falls der Inhaber der nicht rechtzeitig Widerspruch erhoben hat.

Rosenberg, den ten . 18.. Die ständische Kommission für den Chausseebau im Rosenberger Kreise.

8 Richtamtliches.

Oesterreich⸗-Ungarn. Wien, 13. Mai. Das Reichs⸗ 1 8 8 . 27

gesetzblatt enthält das Gesetz vom 30. April 1870, betreffend die Hrganisation des öffentlichen Sanitätsdienstes und die Stipu⸗ lationen ..“ Dezember 1866 in Betreff der Schiffahrt

dem Pruth. 1. heopolr von Bayern ist mit dem Courier⸗ der Westbahn hier eingetroffen. X“M“ Prinz Alexander von Hessen, der seit einigen Tagen sammt Familie hier weilt, hat mit dem heute abgegan⸗ genen Schnellzuge der Westbahn die Rückreise nach Darmstadt

getreten. 1b 1 .“ Am 10. d. M. ist die Königin der Belgier in Be⸗ gleitang des Erzherzogs Joseph in Ofen angelangt und in dessen Wohnung, im Teleti’schen Hause, abgestiegen.

Das Statut für die Landwehr der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder hat unter dem 8. d. M. die Kaiserliche Sanktion erhalten. Die einzelnen Bestimmungen desselben schließen sich selbstverständlich dem Landwehrgesetze an. Nach der »N. fr. Pr.« sind die wichtigsten Bestimmungen folgende im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder werden in neun Landwehr⸗Kommando⸗Bezirke eingetheilt, welche in ihrer Territorialabgrenzung mit den General⸗ und Militärkommando⸗Be⸗ zikken des stehenden Heecres zusammenfallen. Die Bestimmungen über die Erfüllung der Wehrpflicht in der Landwehr haben, dem §. 35 des Landwehrgesetzes zusolge, im Wege der Landwehrgesetgebung zu erfolgen. Die Landwehrbataillone erhalten fortlaufende Lummern und werden nach dem Lande und dem Hauptorte des Landwehrba⸗ taillons⸗Bezirkes benannt, z. B. K. K. Niederösterreichisches Landwehr⸗

Bataillon Wien Nr. 1, oder: K. K. Galizische Landwehr⸗Ulanen⸗

Escadron Nr. 1. u““ Nach §. 7 des Landwehrgesetzes hat die K. K. Landwehr, G und Vorarlberg ungerechnet, aus 79 Bataillonen Infanterie und aus je einer oder zwei Escadronen für jeden Ergänzungsbereich eines Kavallerie⸗Regimentes zu bestehen. Das Statut bestimmt, daß unter der Infanterie 16 Bataillone Schützen und von der Kavallerie 12 Es⸗ cadronen Dragoner und 13 Escadronen Ulanen sein sollen. Für die Formation der Landwehr in Dalmatien ist noch keine Bestim⸗ nun folgt. 8 B Hfcfesgbanerie formirt die erste Dragoner⸗Escadron in Nieder⸗ Oesterreich, Nr. 2 in Ober⸗Oesterreich und Salzburg, Nr. 3 und 4 in Mähren und Schlesien, Nr. 5 und 6 in Steiermark, Kärnten und Krain, Nr. 7, 8, 9, 10, 11 und 12 in Böhmen. Die dreizehn Ulanen⸗ Eskadronen ergänzen sich aus Galizien und der Bukowing. Die in Nieder⸗Oesterreich, Ober-⸗Oesterreich, Salzburg, Steiermark, „Kärnten und Krain sich ergänzenden Landwehr⸗Bataillone sind Schützen, die

übrigen Infanterie⸗Bataillone. An Fase ehrhepgeden fungiren: Als oberste Behörde das Landes⸗ vertheidigungs⸗Ministerium, dann das Landwehr⸗Ober⸗Kommando, ferner die Landwehr⸗Kommanden und endlich die Landwehr⸗Evident⸗ altungen. .“ Der Stans eines feldmäßig ausgerüsteten Landwehr⸗Infanterie⸗ Bataillons à4 Compagnien besteht aus 1 Stabsoffizier, 1 Adjutanten, 1 Proviantofsizier, 1 Oberarzt, 1 Subalternarzt, 1 Lieutenant⸗ Rechnungsführer, 1 Bataillons⸗Tambour, 1 Bataillons⸗Hornisten, 1 Büchsenmacher, 2 Stabsführern, 10. Landwehrfahrmännern, 2 Ban⸗ dagenträgern, 4 Reit⸗, 14 Zug⸗ und 3 Reservepferden, dans bei den Compagnien 4 Hauptleuten, 12 Subalternoffizieren und 928 Mann vom Feldwebel abwärts. Eine Jäger⸗Compagnie besteht aus 1 Hanh. mann, 3 Subalternoffizieren und 236 Mann vom Oberjäger ab⸗ wärts. Der Stand einer Ergänzungs⸗Compagnie, deren ein jedes Bataillon Eine besitzt, ist 1 Hauptmann, 3 Subalternoffiziere und 44 Mann. Eine Dragoner⸗ oder Ulanen⸗Escadron zählt 1 Ritt⸗ meister, 4 Subalternoffiziere und 172 Mann mit 153 Pserden. Was die Adjustirung anbelangt, so ist dieselbe in folgender Weise normirt: Infanterie. Für die Mannschaft: Lagermütze von Farbe aus wasserdichtem Stoffe, Blouse aus dunkelblauem Blousen⸗ stoffe, Paroli und Achseldragoner von scharlachrothem Tuche, auf den jeßteren die Bataillonsnummer, Mantel wie bei der Linien⸗Infanterie, Pantalons aus blaugrauem Tuche, mit rothem Passepoil; ““ wie die technischen Truppen des stehenden Heeres. Die. übrige Ad⸗ justirung, dann die Rüstung und Feldrequisiten sind jener der u Infanterie gleich, der Czako entfällt ganz. Die Bewaffnung besteh in dem Hinterladgewehre und dem Bajonnete. Kavallerie. Die Ad⸗ justirung der Landwehr⸗Dragoner und Ulanen ist gleich jener der Linien⸗Kavallerie, nur haben dieselben durchgehends krapprothe Egali⸗

sirung, weiße Knöpfe mit der Escadronsnummer und Fiie ee ed watee

zuge

Obligation

Halbstiefel

Die Landwehr⸗Generale tragen die gleiche Uniform wie jene des gemeinsamen Heeres. 1 Pesth, 11. Mai. Das Oberhaus nahm den Gesetzent⸗ wurf über die Versetzung, Verantwortlichkeit und Pensionirung der Richter unverändert an. Die Hauptpunkte des von der Linken ausgearbeiteten Gutachtens über die Munizipalreform sind: Wahl des ganzen Ausschusses, der Minister hat nicht das Entscheidungsrecht zwischen den streitenden Parteien, ferner Beschränkung des Machtkreises des Obergespans. Ein Theil der Partei will die Obergespäne ganz aufheben. 8

Belgien. Brüssel, 13. Mai. Die Repräsentanten kämmer nahm gestern den Gesetzentwurf, betreffend die Be⸗ soldung der Miliz, fast einstimmig an. Von 82 Deputirten votirten 80 für den Entwurf, 2 enthielten sich der Abstimmung.

Großbritannien und Irland. London, 12. Mai. Gestern ist die feierliche Eröffnung des neuen Gebäudes der University of London durch Ihre Majestät die Königin er⸗ folgt. Ihre Majestät wurde am Eingange des Gebäudes durch den Minister des Innern, den Kanzler des Instituts (Earl Granville), den Vize⸗Kanzler (Mr. Grote), das Unterhausmitglied ffür die University of London und deren Senat empfangen, darauf durch das ganze Gebäude in das Amphitheater geleitet, woselbst ein Thron errichtet war, zu dessen Seiten Sitze für den Prinzen und die Prinzessin von Wales und die übrigen Hohen Gäste be⸗ reit standen. Der Kanzler verlas eine Adresse an die Königin, diese händigte hierauf eine schriftliche Antwort aus und er⸗ .

klärte das Gebäude für eröffnet.

Frankreich. Paris, 13. Mai. Das »Journal officiel«

berichtet, daß der Kaiser und die Kalserin gestern außer

der Kaserne Prinz Eugen auch die Kaserne Dupleix und die Militärschule besucht haben und überall mit Enthusiasmus aufgenommen worden sind.

Sämmtliche Souveräne Europas haben, wie »W. T. Ba meldet, den Kaiser über den Ausfall des Plebiszits be⸗ glückwünscht.

Die Ernennung des Herzogs von Gramont zum Minister der auswärtigen Angelegenheiten gilt in gut unterrichteten Krei

sen als gewiß.

Italien. Florenz, 13. Mai. In der heutigen Sitzung der Kammer theilte der Ministerpräsident Lanza bezüglich der jüngsten Aufstandsversuche mit, es sei zwischen Pisa und Vol⸗ tera eine aus etwa 60 Individuen bestehende Bande erschienen und von den Truppen überrumpelt worden, worauf sie sich theils gegen Monteroso zurückzog, theils gänzlich zerstreute. Der Präfekt von Livorno hatte diese republikanischen Erhebungsversuche be⸗ reits signalisirt. Dem Anführer der Bande war es gelungen, vom Syndikus von Russignano eine Anweisung auf Ausfol⸗ gung von Gewehren der Nationalgarde zu erhalten. Die Bande werde übrigens von der Bevölkerung nicht unterstützt. In Catanzaro existiren gegenwärtig keine bewaffneten Banden mehr. In Neapel haben etwa 100 Studenten durch aufrühre⸗ rische Rufe Unordnungen an der Universität hervorgerufen, welche jedoch durch Intervention von Delegirten leicht beschwich⸗

tigt wurden. Es wurden drei Verhaftungen vorgenommen.

Griechenlaud. Athen, 7. Mai. Vom Februar 1869

bis heute wurden 168 Briganten unschädlich gemacht; davon

wurden 62 getödtet.

Türkei. Konstantinopel, 7. Mai. Der frühere Ge⸗ neral⸗Gouverneur von b“ Ali Pascha, wurde zum Gouverneur von Brussa ernannt. 8

Der ägyptische Prinz Halim Pascha soll zum Minister ohne Portefeuille ernannt werden.

änemark. Kopenhagen, 10. Mai. In einer Kon⸗ Reehni Rahthe Graf Frijs mii dem Budgetausschusse des Fol ke⸗ things gestern hatte, erklärte er, daß das gesammte 1“ seinen Abschied schon jetzt nachsuchen müßte, sofern nicht die B Regierungsvorschläge, betreffend die Einberufung eines Thei der Verstärkungsmannschaft und der siebenjährigen 1b mannschaft zu Uebungen auch vom Folkething 86 ig würden. Uebrigens habe das Ministerium gewünscht, die gegenwärtige Reichstagssession jedenfalls 1“ zu s. wozu es sich jedoch nicht bewogen finden könne, jene Vorschläge abermals abgelehnt würden. Der Budge Sen hat seinen Beschluß noch nicht gefaßt und die verschie 86 Parteigruppen hielten Versammlungen ab, um zu berathen, wie sie sich der durch die Erklärung des Conseils⸗Präsidenten geschaffenen Lage gegenüber verhalten wollen. eeI2. Mai. Der dänische Gesandte in Wien, Kammer⸗

herr Falbe, ist hier in Familiangelegenb iten angekommen und kehrt morgen nach Wien zurück.