1870 / 112 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

meldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen

Quittung ausgezahlt werden. b Mit dieser Schuldverschreibung sind zehn halbjährige Zins⸗ ausgegeben. Für die

coupons bis zum Schlusse des Jahres 187 weitere Zeit werden Zinscoupons auf fünfjährige Perioden aus⸗ egeben. gg Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons⸗Serie erfolgt bei der Kreis⸗ Kommunalkasse zu Creutzburg gegen Ablieferung des der älteren Zins⸗ coupons⸗Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons⸗Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen. 8 Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt. . Creutzburg, den . . ten . 19 Die ständische Kommission für die Chausseebauten im Creutzburger Kreise. Provinz Schlesien. Regierungsbezirk Oppeln. Zinscoupon zu der Kreis⸗Obligation des Creutzburger Kreises 1““ ü ber Thaler zu fünf Prozent Zinsen Thaler Silbergroschen. II. Emission. Der Inhaber dieses Zinscoupons empfängt abe in der Zeit vom ten. bis resp. vom .. ten. bis. und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreisobligation für das Halbjahr vom . bis mit (in Buchstaben) Thalern groschen bei der Kreis⸗Kommunalkasse zu Creutzburg. Cremsburg, den .te ........ 18. Die ständische Kommission für die Chausseebauten im Creutzburger Kreise. . Dieser Zinscoupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schluß des be⸗ treffenden Kalenderjahrs an gerechnet, er⸗

hoben wird. 8 Provinz Schlesien. 1 Fhegierunas hezite Oppeln. Talon Zur Kreis⸗Obligation des Creutzburger Kreises.

Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation des Creutzburger Kreises, II. Emission, Littr. .... N über Thaler à fünf pCt. Zinsen, die .te Serie Zins⸗ coupons für die 5 Jahre 18. bis 18.. bei der Kreis⸗Kommunalkasse zu Creutzburg, falls der Inhaber der Obligation nicht rechtzeitig Wider⸗ spruch erhoben hat.

Creutzburg, den

Littr.

gegen dessen Rück⸗

.ten 18. .Die ständische Kommission für die Chausseebauten im Creutzburger Kreise.

Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis⸗ Obligationen des Rosenberger Kreises (Provinz Schlesien) im Betrage von 25,000 Thalern. Vom 11. April 1870. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. Nachdem von den Kreisständen des Rosenberger Kreises der Pro⸗ vinz Schlesien auf dem Kreistage vom 19. Mai 1869 beschlossen wor⸗ den, die zur Ausführung der vom Kreise unternommenen Chaussee⸗ bauten erforderlichen Geldmittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände: zu diesem

lesien. Regierungsbezirk O

Obligation des Rosenberger Kreises 8

eee11e6.* 1.“ Thaler Preußisch Courant.

Auf Grund des unterm Beschlusses vom 19. Mai 1869, von 25,000 Thalern bekennt sich die ständische Kommission 1 den Chausseebau im Rosenberger Kreise, Namens des Kreises G diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündban Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von Thalern Preufss Courant, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit fin Prozent jährlich zu verzinsen ist. 5

Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 25,000 Thalern

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schieht vom Jahre 1870 ab, allmählich aus einem zu diesem Beha

über

wegen Aufnahme einer

Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen.

Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen rvin durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre W. ab in dem Monate September jedes Jahres. Der Kreis behält s jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosung zu verstärken, sowie sämmtliche noch umlaufende Schuldverschreibunga zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuldverschreibm, en werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern un Zeträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung ersc⸗ gen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfog sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Oppeln, dem Kreisblct des Rosenberger Kreises, in dem Staats⸗Anzeiger und in der Schlel schen Zeitung.

Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital wird es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar jedes Jahres, von heute an gerechnet, gleicher Münzsorte mit jenem verzinset.

„Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen blof⸗ Rückgabe der ausgegebenen Zinscoupons, beziehungsweise diest Schuldverschreibung bei der Kreis⸗Kommunalkasse in Rosenberg, un 1 auch, in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins sile genden Zeit.

Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuhd verschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupom wird der Betrag vom Kapitale abgezogen.

Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahra nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sorwie d innerhalb vier Jahren, vom Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkah an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises

Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichtemn Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichtz Ordnung, Theil J. Titel 51. §. 120 sequ. bei dem Königlichen Kreis⸗ gerichte zu Rosenberg. 1

Zinscoupons koͤnnen weder aufgeboten, noch amortisirt werden Doch soll demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung am⸗ meldet und den stattgehabten Besitz der Zinscoupons durch Vorzeigumg der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nat Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und lit nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezahl verden.

Mit dieser Schuldverschreibung sind zehn halbjährige Zins⸗

zu entrichten i 2. Je und am 1. Nl mit fünf Prozent jährlich i

genehmigten Kreistag Schud 8

gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens Einem Prozent jährlich unig

Regierungsbezirk Oppeln. 16891 zur Kreis⸗Obligation des Rosenberger Kreises.

28 Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückg 1be zu der Obligation des Rosenberger Kreises Littr... NoMe über die .. te Serie Zinscoupons für die 5 Jahre 18.. Kreis⸗ vücht Kchtzeitig Widerspruch erhoben hat. Rosenberg, den .ten ..“ Die ständische Kommission für den Chausseebau im Rosenberger Kreise.

Thaler à fünf Prozent Zinsen bis 18.. bei der

Richtamtliches.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 13. Mai. Das Reichs⸗ gesetzblatt enthält das Gesetz vom 30. April 1870, betreffend die Organisation des öffentlichen Sanitätsdienstes und die Stipu⸗ lationen vom 3./15. Dezember 1866 in Betreff der Schiffahrt auf dem Pruth.

Prinz Leopold von Bayern ist mit dem Courier⸗ V

zuge der Westbahn hier eingetroffen. 8 Prinz Alexander von Hessen, der seit einigen

Tagen sammt Familie hier weilt, hat mit dem heute abgegan⸗

genen Schnellzuge der Westbahn die Rückreise nach Darmstadt

getreten.

Am 10. d. M. ist die Königin der Belgier in Be⸗

gleitang des Erzherzogs Joseph in Ofen angelangt und in

desen Wohnung, im Telekr'schen Hause, abgestiegen.

Das Statut für die Landwehr der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder hat unter dem 8. d. M. die Kaiserliche Sanktion erhalten. Die einzelnen Bestimmungen desselben schließen sich selbstverständlich dem Landwehrgesetze an. Nach der »N. fr. Pr.« sind die wichtigsten Bestimmungen

folgende:

Die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder werden jn neun Landwehr⸗Kommando⸗Bezirke eingetheilt, welche in ihrer Taritorialabgrenzung mit den General⸗ und ärkomme zitken des stehenden Heeres zusammenfallen. Die Bestimmungen über die Erfüllung der Wehrpflicht in der Landwehr haben, dem §. 35 des Landwehrgesetzes zusolge, im Wege der Landwehrgesetzgebung zu erfolgen. Die Landwehrbataillone erhalten fortlaufende Nummern und werden nach dem Lande und dem Hauptorte des Landwehrba⸗ faillons⸗Bezirkes benannt, z. B. K. K. Niederösterreichisches Landwehr⸗ Bataillon Wien Nr. 1, oder: K. K. Galizische Landwehr⸗Ulanen⸗ 5.7 des Landwehrgesetzes hat die K. K. Landwehr, Cite und Vorarlberg ungerechnet, aus 79 Bataillonen Infanterie und aus je einer oder zwei Escadronen für jeden Ergänzungsbereich eines Kavallerie⸗Regimentes zu bestehen. Das Statut bestimmt, daß vinter der Infanterie 16 Bataillone Schützen und von der Kavallerie 12 Es⸗ adronen Dragoner und 13 Escadronen Ulanen sein sollen. Für die Formation der Landwehr in Dalmatien ist noch keine Bestim⸗

un 18 1 8 Hfeglragerig formirt die erste Dragoner⸗Escadron in Nieder⸗ Oesterreich, Nr. 2 in Ober⸗Oesterreich und Salzburg, Nr. 3 und 4 in Maͤhren und Schlesten, Nr. 5 und 6 in 99¼ Krain, Nr. 7, 8, 9, 10, 11 und 12 in Böhmen. Die dreizehn wh.

ommunalkasse zu Rosenberg, falls der Inhaber der Obligation

Militärkommando⸗Be⸗-⸗

e gleiche Uniform

Die Landwehr⸗Generale tragen gemeinsamen Heeres. 4

Pesth, 11. Mai. Das Oberhaus nahm den Gesetzent⸗ wurf über die Versetzung, Verantwortlichkeit und Pensionirung der Richter unverändert an.

Entscheidungsrecht zwischen den streitenden Parteien „ferner Beschränkung des Machtkreises des Obergespans. Ein Th Partei will die Obergespäne ganz aufheben. v“

Belgien. Brüssel, 13. Mai. Die Repräsentanten kämmer nahm gestern den Gesetzentwurf, betreffend die Be⸗ soldung der Miliz, fast einstimmig an. Von 82 Deputirten votirten 80 für den Entwurf, 2 enthielten sich der Abstimmung.

Großbritannien und Irland. London, 12. Mai. Gestern ist die feierliche Eröffnung des neuen Gebäudes der University of London durch Ihre Majestät die Königin er⸗ folgt. Ihre Majestät wurde am Eingange des Gebäudes durch den Minister des Innern, den Kanzler des Instituts (Earl Granville), den Vize⸗Kanzler (Mr. Grote), das Unterhausmitglied ffür die

University of London und deren Senat empfangen, darauf durch das

ganze Gebäude in das Amphitheater geleitet, woselbst ein Thron errichtet war, zu dessen Seiten Sitze für den Prinzen und die Prinzessin von Wales und die übrigen Hohen Gäste be⸗ reit standen. Der Kanzler verlas eine Adresse an die Königin; diese händigte hierauf eine schriftliche Antwort aus und er⸗ klärte das Gebäude für eröffnet.

Frankreich. Paris, 13. Mai. Das »Journal officiel« berichtet, daß der Kaiser und die Kaiserin gestern außer der Kaserne Prinz Eugen auch die Kaserne Dupleix und die Militärschule besucht haben und überall mit Enthusiasmus aufgenommen worden sind. 1

Sämmtliche Souveräne Europas haben, wie »W. T. meldet, den Kaiser über den Ausfall des Plebiszits be⸗ glückwünscht. 1

Die Ernennung des Herzogs von Gramont zum Minister der auswärtigen Angelegenheiten gilt in gut unterrichteten Krei⸗ sen als gewiß.

Italien. Florenz, 13. Mai. In der heutigen Sitzung der Kammer theilte der Ministerpräsident Lanza bezüglich der jüngsten Aufstandsversuche mit, es sei zwischen Pisa und Vol⸗ tera eine aus etwa 60 Individuen bestehende Bande erschienen und von den Truppen überrumpelt worden, worauf sie sich theils gegen Monteroso zurückzog, theils gänzlich zerstreute. Der Präfekt von Livorno hatte diese republikanischen Erhebungsversuche be⸗ reits signalisirt. Dem Anführer der Bande war es gelungen, vom Syndikus von Russignano eine Anweisung auf Ausfol⸗ gung von Gewehren der Nationalgarde zu erhalten. Die Bande werde übrigens von der Bevölkerung nicht unterstützt. In Catanzaro existiren gegenwärtig keine bewaffneten Banden mehr. In Neapel haben etwa 100 Studenten durch aufrühre⸗

rische Rufe Unordnungen an der Universität hervorgerufen,

wie jene des

Die Hauptpunkte des von der Linken ausgearbeiteten Gutachtens uͤber die Munizipalreforn: sind: Wahl des ganzen Ausschusses, der Minister hat nicht das

eil der

8—

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coupons bis zum Schlusse des Jahres 1874 ausgegeben. Auch fuͤr de weitere Zeit werden Zinscoupons auf fünfjährige Perioden ausgegebcr

Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons⸗Serie erfolgt le der Kreis⸗Kommunalkasse zu Rosenberg gegen Ablieferung des da älteren Zinscoupons⸗Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des

Eskadronen ergänzen sich aus Galizien und der Bukowing. Di Nieder⸗Oesterreich, Ober⸗Oesterreich, Salzburg, Steiermark, „Kärnten und Krain sich ergänzenden Landwcehr⸗Bataillone sind Schützen, die

übrigen Infanterie⸗Bataillone. An Landwehrbchörden fungiren: Als oberste Behörde das Landes⸗

Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinscoupons versehene, Sei⸗ tens der Gläubiger unkündbare Obligationen zu dem angenommenen Betrage von 25,000 Thalern ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833

welche jedoch durch Intervention von Delegirten leicht beschwich⸗ tigt wurden. Es wurden drei Verhaftungen vorgenommen.

Griechenland. Athen, 7. Mai. Vom Februar 1869

zur Ausstellung von Obligationen zum Betrage von 25,000 Thalern, in Buchstaben: Fünf und zwanzig Tausend Thalern, welche in folgen⸗ den Apoints: 6 à 1000 Thaler 6,000 Thlr. 8 16 à 500 2 8,000 70 9 190 5 7,000 2,500 v 1,500 »

50 "9⁸ 0 5 Wö8“ nach dem anliegenden (a.) Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung jährlich vom Jahre 1870 ab mit wenigstens jährlich Einem Prozent des Kapitals unter Zuwachs der Zinsen von den amortisirten Schuldverschreibungen zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist. Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht über⸗ nommen wird, ist durch die Gesetzsammlung zur allgemeinen Kennt⸗ niß 8 briggen. rkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel. b 1b 1 Gegeben Berlin, den 11. April 1870. 8 (L. S.) Wilhelm. ³

Gr. von Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg. Camphausen.

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Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons⸗Serie ar den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rech⸗ 89S e fs.

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftt der mit Vermögen. ö liteagxh

Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unselet Unterschrift ertheilt. Ferficlung

„Rosenberg, den ten. 18.

Die ständische Kommission für den Chausseebau im Rosenberger Kreife

Regierungsbezirk Oppeln. Fmnmn Sebhe 8 zu der Kreis⸗Obligation des Rosenberger Kreises. C über Thaler zu fünf Prozent Zinsen . Thaler Silbergroschen.

Provinz Schlesien.

in der Zeit vom. .ten.. bis resp. vom . . ten bis.

und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreisobligation für das

Halbjahr vom 11““ mit (in Buchstaben) Thalern Silbergroschen bei der Kreis⸗Kommunalkasse in

Rosenberg. 8 ““ Rosenberg, den . ten ... .““ 1

Die ständische Kommission für den Chausseebau im Rosenberger Kreisse

Dieser Zinscoupon ist ungültig, wenn

dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren

nach der Fälligkeit, vom Schluß des be

treffenden Kalenderjahres an gerechnet, erho⸗ ben wird. 1— h- ng Lech b ho⸗

Der Inhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen dessen Rückgabe

vertheidigungs⸗Ministerium, dann das Eöö ferner die Landwehr⸗Kommanden und endlich die Landwehr⸗Evident⸗ altungen. Der Stand eines feldmäßig ausgerüsteten Landwehr⸗Infanterie⸗ Bataillons à 4 Compagnien besteht aus 1 Stabsoffizier, 1 Adjutanten, 1 Proviantofstzier, 1 Oberarzt, 1 Subalternarzt, 1 Lieutenant⸗ Rechnungsführer, 1 Bataillons⸗Tambour, 1 Bataillons⸗Hornisten, 1 Büchsenmacher, 2 Stabsführern, 10 Landwehrfahrmännern, 2 Ban⸗ dagenträgern, 4 Reit⸗, 14 Zug⸗ und 3 Reserpepferden, 89 8 den Compagnien 4 Hauptleuten, 12 Subalternoffizieren und 928 Mann vom Feldwebel abwärts. Eine Jäger⸗Compagnie besteht aus1 Haupt⸗ mann, 3 Subalternoffizieren und 236 Mann vom Oberjäger ab⸗ wärtsS. Der Stand einer Ergänzungs⸗Compagnie, deren ein 1. Bataillon Eine besitzt, ist 1 Hauptmann, 3 Subalternoffiziere und 44 Mann. Eine Dragoner⸗ oder Ulanen⸗Escadron zählt 1 Ritt⸗ meister, 4 Subalternoffiziere und 172 Mann mit 153 Pferden. Was die Adjustirung anbelangt, so ist dieselbe in folgender Weise normirt: Infanterie. Für die Mannschaft: Lagermütze von Farbe aus wasserdichtem Stoffe, Blouse aus dunkelblauem 58 stoffe, Paroli und Achseldragoner von scharlachrothem⸗ Tuche, auf den lezteren die Bataillonsnummer, Mantel wie bei der Linien⸗Infanterie, Pantalons aus blaugrauem Tuche, mit rothem Passepoil; Halbstiefe! wie die technischen Truppen des stehenden Heeres. Die. übrige Ad⸗ justirung, dann die Rüstung und Feldrequisiten sind jener d Infanterie gleich, der Czako entfällt ganz. Die Bewaffnung beseh in dem Hinterladgewehre und dem Bajonnete. Kavallerie. Die Ad⸗ justirung der Landwehr⸗Dragoner und Ulanen ist gleich jener der Linien⸗Kavallerie, nur haben dieselben durchgehends krapprothe Egali⸗ sirung, weiße Knöpfe mit der Escadronsnummer und eine Achselklappe aus krapprothem Tuche mit der Escadronsnummer in weißer Farbe.

V

bis heute wurden 168 Briganten unschädlich gemacht; davon wurden 62 getödtet. .

1 ö“ Türkei. Konstantinopel, Der frühere Ge⸗

neral⸗Gouverneur von Tripolis, Ali Pascha, wurde zum

Gouverneur von Brussa ernannt. Der ägyptische Prinz Halim Pascha soll zum Minister

ohne Portefeuille ernannt werden.

änemark. Kopenhagen, 10. Mai. J. 1 Feenn ga. Graf Frijs mit dem Budgetausschusse des Folke⸗ things gestern hatte, erklärte er, daß das gesammte 1“ seinen Abschied schon jetzt nachsuchen müßte, sofern nicht 8 Püachc Regierungsvorschläge, betreffend die Einberufung der Verstärkungsmannschaft und der siebenjahrigen J mannschaft zu Uebungen auch vom Folkething 15 1g würden. Uebrigens habe das Ministerium gewünscht, die gegenwärtige Reichstagssession jedenfalls zu Ende 88 führen, wozu es sich jedoch nicht bewogen finden 8 jene Vorschläge abermals abgelehnt würden. Der Budge dee n hat seinen Beschluß noch nicht gefaßt und die 1 Parteigruppen hielten Versammlungen vS um zu⸗ 18 hen⸗ wie sie sich der durch die Erklärung des Conseils⸗Präsidenten geschaffenen Lage gegenüber verhalten wollen. 1 2g12. Mai. Der dänische Gesandte in Wien, Kammer⸗ herr Falbe, ist hier in Familiangelegenheiten angekom und kehrt morgen nach Wien zurück.

In einer Kon⸗

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