1870 / 115 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

gabe und den

Wir Wilhelm ꝛc. Inhaberpapiere mit Prämien in welchen allen Inhabern oder einem lung und eine nach loosung oder auf andere G dürfen innerhalb des Norddeutschen Bun Grund eines Bundesgesetzes und Bundesstaates oder des Bundes

Die bei Verkündung dieses nhaber⸗Papiere mit

gierungs⸗Rath Eck, Geheimer Regierungs⸗Rath von Puttkamer und Geheimer Regierungs⸗Rath Dr. Michaelis. 9 Vor Eintritt des Reichstages in die Tagesor nung be⸗ ründete der Abg. Fries die folgende Interpellation: g Nachdem in der Sitzung des Reichstages vom 28. Mai 1869 durch die Beschlußfassun über den Antrag des Abg. Hagen, die Heran⸗ ziehung der Militaͤrpersonen zu den Kommunalabgaben betreffend, die damals vorliegenden, auf denselben Gegenstand bezüglichen 14 Peti⸗ tionen für erledigt erklärt worden waren, kam in der Sitzung vom 2. Juni 1869 eine weitere Petition der Serietende Beh teen von Weimar zur Verhandlung, welche sich namentlich auf folgende Be⸗ stimmung der unter dem 26. Juni 1867 zwischen Preußen und den og. Thüringischen Staaten über die Rerrganisation der Bundes⸗ Kontingente der Letzteren abgeschlossenen Konvention stützte: Zu Kom⸗ nunalabgaben sind die in den thüringischen Regimentern angestellten Königlich preußischen Offiziere u. * w., sofern sie nicht in der be⸗ reffenden Gemeinde heimathsberechtigt sind, nur insoweit verpflichtet, als die Verbindlichkeit zur Leistung derartiger Abgaben durch den bloßen Aufenthalt in einer Gemeinde oder durch dortigen Grundbesitz bedingt ist. Die Petenten beschwerten sich darüber, daß sie in diesem staͤatsvertragsmäßigen Rechte durch die entgegenstehende Verordnung des Bundespräsidiums vom 22. Dezember 1868 verletzt seien, und. baten um Abhülfe. Der Reichstag beschloß: Die Petition der weimarischen Gemeinde⸗Behörden dem Herrn Bundeskanzler zur Berücksichtigung zu übergeben. Ich erlaube mir die Anfrage an den Herrn Bundeskanzler: Welche Schritte sind zur Abhülfe für die vor⸗ liegende Beschwerde gethan worden? 8 Der Bundesbevollmächtigte, Staats⸗Minister Delbrück er⸗ ärte: b 8 Die von dem Herrn Interpellanten bezeichnete Petition ist ebenso wie zahlreiche andere auf den Gegenstand bezügliche, theils direkt an den Bundesrath gerichtete, theils vom Reichstage dem Herrn Bundes⸗ kanzler überwiesene Petitionen dem Bundesrathe zur Berathung vor⸗ gelegt worden. Diese Berathung ist noch nicht zum Abschluß ge⸗ kommen. 8 Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete der Antrag der Abgg. Dr. Braun⸗Wiesbaden, v. Kardorff und Genossen, betreffend die Annahme des vorgeschlagenen Gesetz⸗ Entwurfs über die Ausgabe und den Vertrieb von Inhaber⸗ Papieren. 1 e Antrag der Abgg. Dr. Braun⸗Wiesbaden und v. Kar⸗ lautet: 1 vorshc Reichstag wolle beschließen: den nachfolgenden Gesetzentwurf anzunehmen: Gesetzentwurf, betreffend die Ausgabe und den Vertrieb von

1 Inhaber⸗Papieren. ir Wilhelm ꝛc. Urt 8 Ausgabe und der Vertrieb von verzinslichen Pa⸗ pieren, durch welche dem Inhaber eine spätestens in 60 Jahren rück⸗ zahlbare Geldsumme von nicht unter 100 Thalern versprochen wird, ist gestattet, wenn dieselben entweder unkündbar Seitens des In.⸗ habers oder auf eine bestimmte oder durch Kündigung Seitens des Inhabers zu bestimmende Verfallzeit von mindestens 3 Monaten usgestellt sind. t. 2 Ausgenommen sind mit Prämien rückzahlbare Papiere, wenn dieselben unverzinslich oder wenn die Prämien mehr als ½ des Zinssatzes und über ein Prozent des Nominalkapitals in jedem Jahre agen. 2 ö 3. Auf den über Prämien⸗Anleihen ausgestellten Papieren ist der Betrag der Annuität, die jährliche Vertheilung derselben auf die Zinsen, die L“ und die Prämien, wie die Dauer der ilgungsperiode anzugeben. 1 ““ Ueber'ae im Gebiete des Norddeutschen Bundes bege⸗ benen oder in Umlauf gesetzten auf den Inhaber lautenden verzins⸗ lichen Papiere ha weg Ober⸗Handelsgericht in Leipzig ein öffent⸗ iches Register geführt. 1 Der C welchem an dieses Register offen gelegt wird, soll durch das Bundeskanzleramt öffentlich bekannt gemacht werden. Von diesem Zeitpunkte an ist der Emittent verpflschtet, in dasselbe jede Emission von verzinslichen Inhaber⸗Papieren unter Angabe der Modalitäten und Bedingungen, sowie der denselben zu Grunde lie⸗ enden Sicherheiten und Garantien eintragen zu lassen. Ist der Emittent ein Ausländer, so hat derselbe durch einen für die Richtig⸗ eit der Angaben persönlich haftenden Inländer sich vertreten zu lassen. Art. 5. Wer auf den Inbaber laäutende verzinsliche Papiere oder nverzinsliche mit Prämien rückzahlbare auf den Inhaber lautende Pa. iere den Vorschriften des Art. 1. und 2. zuwider ausgiebt, in Umlauf etzt oder in öffentlichen Blättern ankündigt, ingleichen wer auf den In⸗ aber lautende verzinsliche Papiere vor deren ordnungsmäßigen Ein⸗

ragumg ausgiebt, in Umlauf setzt oder in öffentlichen Blättern an⸗ V

ündigt, verfällt in eine Geldstrafe zum Betrage von z des gesamm⸗ ten begebenen oder in Umlauf gesetzten Kapitals. Die über die be⸗ zeichneten Paplere abgeschlossenen Verträge sind nichtig.

Art. 6. Die Ausgabe und der Vertrieb von Papieren, welche dem Inhaber nicht die Zahlung oder Verzinsung einer Geldsumme verspkechen, unterliegt keinen Beschränkungen.

Art. 7. Die Vorschriften dieses Gesetzes finden keine Anwendung auf bereits in Umlauf gesetzte, konzessionirte oder zugelassene Inhaber⸗ Papiere. Hierzu lagen Anträge vor: 1) der Abgg. v. Blanckenburg, v. Hennig, Dr. Löwe u. Gen.:

Der Reichstag wolle beschließen, den v. Kardorff zu verwerfen und nachstehender

Vertrieb von Inhaberpapieren mit Prämien,

das heißt: solche P eile derselben die R. ihrem Betrage dur Prämie zugest des fortan nur au nur zum Zweck der Anleihe verausgabt oder in Umlauf

Gesetzes bereits in Uml Prämien dürfen innerhalb dr gstage an gerechnet, unbeschränkt im

Weise zu ermittelnde

brachten J - naten, vom Verkündun

erhalten werden. 1 Nach Ablauf der drei Monate dürfen dieselben weder

Börse, noch an einem anderen zum Verkehr mit stimmten Versammlungsorte angekauft, eines Courswerthes notirt, Weise angekündigt,

Werthpap verkauft oder zur; noch an solchen Orten oder in ausgeboten oder empfohlen Perten. §. 3. Wer unter 1“ der des §. apiere mit Prämien ausgiebt oder in Umlau e de Theile des ve n Nennwerth zu me inhundert Thaler betragen so rhältnißmäß

bringt, verfällt in eine Geldstrafe, welch rausgabten oder in Umlauf gebrachten, gleichkommt, mindestens aber E nicht beizutreibende Geldstrafe jedoch nicht über ein Jahr umzuwandeln.

Derselben Strafe verfällt, 1 der dort bezeichneten Frist In verkauft, notirt, ankündigt, aus Dieses Gesetz sindet keine Anwendu mit Prämien, deren Ausgabe vor dem Ta der Regierung eines Nordde drücklich ertheilter Ge—

2) der Abgg. Dr. F

ist in ve iges Gefängniß,

ch Ablauf n ankauft,

ver dem §. 2 zuwider na haberpapiere mit Prämie bietet oder empfiehlt.

ng auf Inhaberpapiere erkündung von mit deren aus.

ge der V utschen Bundesstaates oder nehmigung bewirkt worden ist. riedenthal u. Gen.: r Reichstag wolle beschließen: a) den Schluß de ei Zeilen folgenderma Anleihe des Bundes, eines Bu Kreisverbänden, Bezirks⸗ d verausgabt oder in Umlauf gesetzt werden;« b »Genehmigung«- und »bew 1 ayerischen, Großherzoglich badischen An der Debatte betheiligten von Blankenburg,

8 §. 1 in dessen »nur zum Zwecke einer vinzial⸗ oder eines Bundesstaates in § 4 Zeile 1 zwischen »oder von der n Staatsregierung.« von Ka inrichsen.

ßen zu fassen: ndesstaates, oder Ortsgemeinden

letzten zw oder von Pro

irkt« einzuschalten:

sich die Ab von Benda, Lasker, H (Schluß des Blattes.)

aut eingegangenen Telegramms «am 17. hj. von Plymouth

ist S. M. Frega nach Kiel in See ge—

»Niobe gangen.

Kiel, 16. Mai. Karl«, 24 Fuß 22 Fuß tief, aufgelaufen. Nachricht ist das Panzers nonenboot »Cyklop« dem geschickt worden.

Lübeck, 16. Mai. gerschaft wurde aus dirten Cypropriationsge lichen dem oldenburg Entwurf nachgebildet. eingehender Debatte im Wesentlich Dessau, 16. Mai. Friedrich Carl von Pre⸗

Panzerschiff »Friedrich alb Laaland, bei gen eingetroffener und später das Ka—⸗ »Friedrich Karl« zur Hülfe nach⸗

(H. N.) Das

ist gestern Nach heute Mor

tiefgehend, n unterh

chiff »Kronprinz«

g der Bür⸗ ung des revi⸗ dasselbe ist im Wesent⸗ en preußischen

Die heutige Versammlun schließlich durch die Berathr setzes ausgefüllt;, er Gesetz und dem neuest age des Senats wurde nach en angenommen. Ihre Königl. Hoheit die ußen ist gestern Abend von Sr. Hoheit dem Erb⸗ worden.

Blatte mitgetheilten Reorganisatlon Herzog dem Wirklichen Ge⸗ Funktionen als Staats⸗ Zugleich ist angeordnet, daß es bei gten Trennung der be

Die Vorl

Anhalt. Prinzessin zum Besuch hier eingetroffen und prinzen am Bahnhofe empfangen In Ausführung der in diesem vom 28. April über die hat Se. Hoheit der heimen Rath Dr. v. La risch die Minister übertragen. der im Jahre 1868 verfü Abtheilungen und Leitung derselben sein

Baden. und die Groß haben sich he fürstin Mich grüßen, welche d mit ihren ho Herrschaften begleiteten na berg die Großfürstin bis nach Karlsruhe fort. Stuttgart zu verb anzutreten.

Das heute erschienene Gese I. Landesherrliche Vero Einführungstages für das lung der Erwerbs⸗ und Darnach tritt dies II. Verord:

Verordnt Ministeriums

iden Regierungs⸗ Bewenden bebalte. Der Großherzog die Prinzessin Wilhelm erg begeben, um die Groß— Cäcilie von Baden, zu be⸗ ach nach Stuttgart Die Höchsten Aufenthalt in Heidel⸗ setzten sodann die Fahrt Die Großfürstin gedenkt acht Tage in leiben und hierauf die Rückreise nach Tiflis

Karlsruhe, 16. Mai. herzogin, sowie

ute Mittag nach Heidelb geborne Prinzessin ort auf der Reise von Amorb zusammentraf.

hen Verwandten zusam ch zweistündigen Bruchsal und

bes⸗ und Verordnungs⸗ Die Bestim— Gesetz über die pripat⸗ Wirthschaftsgenossenschaften es Gesetz vom 1. Juni 1870 an nung des Justiz⸗Ministeriums: den

att enthält: rdnung: mung des rechtliche Ste beteeffend. in Wirkse

gollzug des Gesetzes über die privatrechtliche Stellung der Er⸗ erbs, und Wirthschaftsgenossenschaften betreffend. Württemberg. Stuttgart, 16. Mai. Der König

nd die Königin sind von Friedrichshafen gestern wieder

ückgekehrt und haben nunmehr, wie ewöhnlich um diese sebeheieh ihren Aufenthalt der Konratthel Villa bei Perg genommen. 1 8 8

Der Prinz Wilhelm von Württemberg, sowie der Fürst Franz von Teck sind gestern Nachmittag von hier wieder abgereist.

Fortsetzung des Nichtamtlichen in der 1. Beilage.

Königliche Schauspiele.

Donnerstag, 19. Mai. Im Opernhause. (108. Vorstellung.)

Eatanella. Phantastisches Ballet in 3 Akten und 4 Bildern won P. Taglioni. Musik von Pugni und Hertel. Gast: Frl. Paratt, vom Theater della Scala zu Mailand: Satanella. allo: Herr C. Müller. Anf. 7 Uhr. M.⸗Pr.

Im Schauspielhause. (133. Abonn.⸗Vorst.) Die bezähmte widerspenstige. Lustspiel in 4 Akten von Shakespeare, nach der Paarbeitung von Deinhardtstein, mit Benutzung der Schlegel⸗ nd Tieckschen Uebersetzung. Gäste: Frl. Meyer, vom Herzog⸗ chen Hoftheater zu Dessau: Katharina. Hr. Krause, vom dttheater zu Leipzig: Baptista. Vorher: Der Herr Studio⸗ ns. Charakter⸗Gemälde in 1 Akt, mit freier Benutzung einer nüihlung von L. Schücking, von Charl. Birch⸗Pfeiffer. Gast: ür. Meyer: Gundula. Anfang halb 7 Uhr. M.⸗Pr.

Freitag, 20. Mai. Im Opernhause. (109. Vorstell.) heron, König der Elfen. Romantische Feen⸗Oper in 3 Ab⸗ halungen, nach dem Französischen des J. R. Planché, über⸗ gt von Th. Hell. Musik von C. M. von Weber. Ballet on Hoguet. Rezia: Frau von Voggenhuber.⸗ Fatime: Frl. zorina. Huon: Herr Woworsky. Scherasmin: Hr. Krause. inf. 7 Uhr. M.⸗Pr.

Im Schauspielhause. (134. Ab.⸗Vorst.) Ein Autographen⸗ anmler. Charakterbild in 1 Akt von W. v. H. Gast: Hr. nause, vom Stadttheater zu Leipzig: Ehrenfried. Hierauf: jehat ihr Herz entdeckt. Lustspiel in 1 Akt von Wolfgang Nüller von Königswinter. Zum Schluß: Herrn Kaudels sardinenpredigten. Lustspiel in 1 Akt von G. v. Moser. An⸗ ing 7 Uhr. M.⸗Pr. b

Produkten- und Waaren-Börzse. Berlin, 18. Mai. (Marktpr. nach Ermitt. des K. Polizei-Präs.)

Von Bis Mittel

thr sg. pf. sthr sg. pf. ChrIb ““

sein. Schfl.] 2,12 6 3 221 3 Bohnen Ntz. ühen 1 27 6 2 7 6 2 4 1 Kartoffeln

erste 1,15 1 26 3/ 1 21 11 Kindfl. Pfd. 7. 28 2 1 8 3 6 [Schweine-

1.

1 3 9 6] 1 ˙S8 2 Isleisch —. 1——1 1 7 6 Hammelfl. . 10 [11/10 10 2 Kalbfleisch b dven Mtz. 6 9 ,7 2 Putter Pfd. 9 10 6 dsen 8 10 8 6 Fier Mandel] 4 9 5 3 5— Berlin, 18. Mai. Nichtamticher Getreidebericht.) ellen 10% 60 72 Phlr. pr. 2100 Pfd. nach Qualität, pr. 1 6964 Thlr. bez, Mai-Juni 63 ½ ½ Thlr. bez., Juni-Juli 99. Aanlür. bez., Juli-August 64¼ ¾ Thlr. bez., Sept.-Oktober

rT. bez.

Roggen loco 48 49 Thlr. ab Bahn bez., 49 49 ¾ Thlr. ab ahn bez., pr. Mai 48 ½ 49 i Thlr. bez., Mai-Juni 48 ½ 49 i Thlr. E, uni- Juli u. Juli-August 48 49 ½ Thlr. bez., September- tober 49 48 ¾ 49 ½ Thlr. bez. PGerste, grosse und kleine à 36 45 Thlr. per 1750 Pfd.O lufer 10co 24 29 Thlr. pr. 1200 Pfd., abgelaufener Schein vUhlr. bez., poln. 28 ½ Thlr. ab Bahn bez., pr. Mai u. Mai-⸗ 11 29— Thlr. bez., Juni-Juli 26 8 ½ Thlr. bez., Juli-August 1 Ihlr. bez.

nbsen, Kochwaare 53 59 Thlr., Futterwaare 46 52 Thlr. Rüböl 10c0 15 Thlr. Br., pr. Mai 14 487— 212 Thlr. bez., Mai- 114 2ꝗ Thlr. bez., Juni- Juli 13 ½ Thlr. ben Juli-August 13 8 „Br., September-Oktober 13 Thlr. bez.

Petroleum loco 7 Thlr., pr. Mai 7 ½ Thlr., Mai-] September-Oktober 75 % Thlr. bez.

Leinäl 1oco 12 Thlr.

Plritus loco ohne Fass 16 5 Thlr. bez., pr. Mai u. Mai- dee e Thlr. bez., Juni-juli 15 —16 Thlrr⸗ bez., Juli-August Thir. bez., August-September 16 ¾ Thlr. Br., Gd. melzenmehl No. 0 T-PDT 4 ½ 4 Thlr.

Die Haltung war anfangs matt und in den Preisen etwas billi- ger, befestigte sich im Verlaufe, so dass die Notizen schliess-

a ecine Besserung von ca. 4 TPhlr. füür nahe Lieferung auf. Weisen. Effektive Waare nicht viel offerirt, fand zu gestrigen Preisen ziemlich gutes Placement. Gek. 5000 Ctr. Hafer loco unverändert, Termine preishaltend. Gek. 6600 Ctr. Rüböl in

Folge der festeren pariser Depesche a ser sefragt und höher bezahlt. Gek. 400 Ctr. Für Spiritus be- stand ebenfalls gute Kauflust, Abgeber konnten etwas bessere PEI eeh. Gek. 80,000 Qrt. erllan, 17. Mai. (Amtliche Preis-Feststellun 1b von Getreide, Mehl, Oel, Petroleum und Spiritus 8 auf Grund des §. 15 der Börsenordnung unter Zuziehung der vereideten Waaren- und Produktenmakler.) 5 Weizen Pr. 2100 Pfd. loco 60 72 Thlr. nach Qualität, pr. 2000 Pfd. pr. diesen Monat 64 à 63 ½ à 64 ¼ à 64 bez.. Mai-Juni 64 à 63 à 64 ¼ à 64 bez., Juni-Juli 64 à 63 ¾ à 64 ½ à 64 bez.,

N+N**NK 111““

Fenmehl No. 0 32 qö1““ öö 3 hlr. 22 Sgr. bez., Mai-Juni 3 Thlr. 19 19 ¾ Sgr. bez., üll ? . 18 19 Sgr. bez.

w elzen loco blieb ohne Geschiift Termine anfänglich bil- schliessen fest und höher. Gek. 12,000 Ctr. Im Roggen-

22 g 9— 1 .2 88 Unverkehr. herrschte heute eine grosse Geschäftsstille.

Juli-August 64 ¾ à 65 ¼ à 642 bez., September-Oktober 66 à 65 ½ bez. Gekünd. 1000 Otr. Kündigungspreis 64 Thlr.

Roggen pr. 2000 Pfd. Ioco 47 49 ¼ bez., pr. diesen Monat 49 à 49 ¼ à 49 bez., Mai-Juni 48 ¾ à 49 ¼ à 48 ¾ bez. Juni-Juli 48 à 49 ¼ à 48 bez., Juli-August 48 5 4 49 à 49 bez., August

allein 49 bez., September-Oktober 49 49¼ à 49 bez., Okto-

ber-November 48 à 49 à 48 , bez. Gekiind. 7000 Ctr. Kündi- gungspreis 49 Thlr.

Gerste pr. 1750 Pfd., grosse und kleine 36 45 Thlr. nach Qualität.

Hlafer pr. 1200 Pfd. Joco 24 29 ½ Thlr. nach Qualität, pr. diesen Monat 26 ¾ à- 26 bez., Mai-Juni 26 ½ à 26 ½ bez., Juni- Juli 27 à 26 ¾ bez., Juli-August 27 à 27 ½ bez. Gek. 10,200 Ctr. Kündigungspreis 26 Thlr.

Erbsen pr. 2250 Pfd., Kochwaare 52 58 Thlr. nach Qua- lität. Futterwaare 45 52 Thlr. nach Qualität.

oggenmehl No. 0 u. 1 pro Ctr. Sunversteuert inkl. Sack pr. diesen Monat 3 Thlr. 22 ½ Sgr. à 3 Thlr. 22 Sgr. bez., Mai- Juni 3 Thlr. 19 ½ Sgr. bez., Junt-Juli 3 Thlr. 19 Sgr. à 3 Thlr. 19 Sgr. bez., Juli-August 3 Thlr. 19 Sgr. à 3 Thlr. 19 ½ Sgr. bez., September-Oktober 3 Thlr. 19 i Sgr. à 3 Thlr. 20 Sgr. bez. Gek. 1000 Ctr. Kündigungspr. 3 Thlr. 22 ½ Sgr.

Rüböl pr. Ctr. ohne Fass 10 % 15 Thlr., pr. diesen Monat 14 ½⅞ à 14 ¾. bez., Mai-Juni 14 à 14 ¼ bez., Se tember-Oktober 13 à 13 % à 13 bez., Oktober-November 13 ⁄2 à 13 ¼ bez., November-Dezember 13 ½¼2 à 13 1% bez. Gok. 1300 Ctr. Kün- digungspreis 14 ¾ Thlr.

Leinöl pr. Ctr. ohne Fass loco 12 Thlr.

Petroleum raffinirtes (Standard white) pr. Otr. mit Fass in Posten von 50 Barrels (125 Ctr.) 10c0 7 Br., pr. diesen Monat 7 ¼ Br., Mai-Juni 7 ½6 Thlr., September-Oktober 7 bez Gekiind. 375 Ctr. Kündigungspr. 7 Thlr.

Spiritus pr. 8000 pot. mit Fass pr. diesen Monat 15 ½ à 15 8, bez., 15 ½ Br., 15 ¾ G., Mai-Juni 15 43 à 15 2⁄⁄% bez., 15 ¾ Br., 15 ¾ G., Juni-Juli 152⁄ à 15 bez., Br. u. Gd., Juli-August 16 à 16 ½ bez., August-September 16 ¾ à 16 ½ bez. Gek. 110,000 Qrt. Kündigungspreis 15 Thlr.

Spiritus pr. 8000 pCt. ohne Fass loco 16 % bez.

Weizenmehl No. 0 4 à 4 ¼, No. 0 u. 1 4 ½ à 4. Roggen- mehl No. 0 3 à 3 ½⅛, Ne. 0 u. 3 1 à 3 pr. Ctr. unverstéeuert exkl. Sack.

Danzig, 17. Mai. (Westpr. Ztg.) Der heutige Getreide- markt blieb für Weizen lustlos: es fehlte an Kauflust und Ausstellung und wollten Käufer geforderte Preise nicht zahlen, weshalb sich der Umsatz auf 30 Tonnen beschränken musste; Bezahlt wurde für: Sommer- 124 25pfd. 57 ¼ Thlr., bunt 119pfd. 58 Thlr., hochbunt glasig 127pfd. 67 Thlr. per Tonne. Ter- mine: Mai 126pfd. bunt 61 ½ Thlr. Br., 61 Thlr. G., Juli-August 126pfd. 63 % Thlr. bez., 64 Thlr. Br. Roggen loco bedang im Consumtionsgeschäft gestrige Preise. Börsen-Umsatz 90 Ton- nen. 117 I18pfd. 41 ½ Thlr., 120 pfd. 43 ½ Thlr., 122 23pfd. 44 ½ Thlr., 124pfd. 46 Thlr.. 125pfd. 46 ½ Thlr. per Tonne. Termine: Mai-Jumni 122pfd. 44 Thlr. bez. u. Br., 43 ˖ Thlr. G., pr. Juni-Juli 122pfd. 45 Thlr. Br., 44 Thlr. G., Pr. Juli-August 122pfd. 45 ¾ Thlr. Br., 44 Thlr. G., pr. September-Oktober 122pfd. 46 Thlr. Brief. Gerste loco weichend; kleine 107 108., 108—109 pfd. 37 Thlr. per Tonne. Erbsen loco ruhig. Nach Qualität 39 ½, 41 Thlr., feine Kocherbsen 42 Thlr. pr. Tonne. Termine: Mai- Juni Futterw. 42 Thlr. Br. Wicken 10c0 34 Thlr. per Tonne. Dotter 94 Thlr. pr. Centner. Spiritus nicht gehandelt.

Posen, 17. Maj. (Pos. Ztg.) Roggen (p. 25 pr. Scheffel

2000 Pfd.) gekündigt 50 Wspl., pr. Mai 45, Mai-Juni 45,

V Juni-Juli 45, Juli-August 45IO t Spiritus (pr. 100 Qrt.

= 8000 pOt. Tralles) (mit Fass) pr. Mai 15 ⁄%, Juni 15,2 Juli 1- August 15 .

Ereslan, 17. Mai, Nachmitt. 1 Uhr 52 Min. (Tel. Dep. des 1“ Spiritus pr. 8000. pOt. 15 ½ Br., G. Weizen, weisser 65 82 Sgr., gelber 65 78 Sgr. Roggen 55 59 Sgr. Gerste 42 47 Sgr. Hafer 30 34 Sgr.

Magdehuarg;, 17. Mai. (Magdeb. Ztg.) Weizen 63 bis 66 Thlr. Roggen 52 54 Thlr. Gerste 40 46 Thlr. Hafer 80GWGCTT Kartoffelspiritus. Locowaare gefragt, Termine flau. Loco ohne Fass 16 ½ ¾8 Thlr., Mai und Mai-Juni 16 ¾2 Thlr., Juni-Juli 16 Thlr., Juli-August 16 ¾ Thlr., August- September 17 ½2 Thlr. pr. 8000 pCt. mit Uebernahme der Ge- binde à 1 Thlr. pr. 100 Quart. Rübenspiritus still. Loco 15 ½ Thlr.

Cölzn, 17. Mai, Nachmittags 1 Uhr. (Wolffl's Tel. Bur.) Sehr schönes Wetter. Weizen matt, hiesiger loco 7.7 ½, fremder