1870 / 117 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

rathung über den Gesetzentwurf über die Abgaben von der

Flößerei.-(S. Nr. 108 d. Bl.)

Nach einer kurzen Debatte, an welcher sich außer dem Bundesbevollmächtigten, Staats⸗Minister Delbrück, nur die V Abgg. Forkel und Wagner (Altenburg) betheiligten, wurde der

Entwurf unverändert angenommen.

Es folgte die dritte Berathung über den Gesetzentwurf, be⸗ treffend das Urheberrecht an Schriftwerken, Abbildungen, musi⸗

kalischen Kompositionen ꝛc.

Der Bundesbevollmächtigte, Ministerial⸗Direktor von Philipsborn, erklärte sich über die Stellung, welche die ver⸗ bündeten Regierungen in Bezug auf die aus der zweiten Be⸗

rathung hervorgegangenen Beschlüsse einnehmen. Vom gebracht worden: Der Reichstag wolle beschließen:

Ges. Blatt, Seite 201), gerichts zu Leipzig

ausgedehnt, in welchen auf Grund der

Einziehung geltend gemacht wird.

Das Bundes⸗Oberhandelsgericht tritt auch in den nach den Be⸗ stimmungen dieses Gesetzes zu beurtheilenden Strafsachen an die Stelle in welchem die Sache in erster Instanz anhängig bestehenden obersten Gerichts⸗ hofes, und zwar mit derjenigen Zuständigkeit, welche nach diesen Lan⸗

des für das Gebiet, geworden ist, nach den Landesgesetzen

desgesetzen dem obersten Gerichtshofe gebuührt.

In den zufolge der vorstehenden Bestimmung zur Zuständigkeit des Bundes⸗Oberhandelsgerichts gehoͤrenden Strafsachen bestimmt sich das Verfahren auch bei diesem Gerichtshof nach den für das Gebiet, aus welchem die Sache an das Bundes⸗Oberhandelsgericht gelangt,

geltenden Straf⸗Prozeßgesetzen.

Die Verrichtungen der Staatsanwaltschaft in diesen Strafsachen werden bei dem Bundes⸗Oberhandelsgericht von dem Staatsanwalt wahrgenommen, welcher dieselben bei dem betreffenden obersten Landes⸗ Der bezeichnete Staatsanwalt kann Verhandlung durch einen in Leipzig an⸗ gestellten Staatsanwalt oder durch einen in Leipzig wohnenden Ad⸗

gerichtshof wahrzunehmen hat. sich jedoch bei der mündlichen

vokaten vertreten lassen.

Strafsachen, für welche in letzter Instanz das Bundes⸗Oberhandels⸗ gericht zuständig ist, und Strafsachen, für welche in letzter Instanz der können in einem Strafverfahren

der §§. 10, 12 Absatz 2, §. 16 Absatz 2 22 des Gesetzes vom 12. Juni 1869 finden auch auf die zur Zuständigkeit des Bundes⸗Oberhandelsgerichts gehörenden

oberste Landesgerichtshof zuständig ist, nicht verbunden werden. Die Bestimmungen

(§§. 17, 18), §§. 21,

Strafsachen entsprechende Anwendung. Vom Abg. Dr. Bähr:

getrde Resolurton

Der Reichstag wolle beschließen nach Annahme des Gesetzes fol⸗ 8 gu derrn Bundeskanzler aufzufordern, zur Ergänzung des gegenwärtigen Gesetzes einem der nächsten Reichs⸗

fassen: Den Herrn

tage eine Gesetzesvorlage über das Der Antrag des Abg. Dr. die Resolution des Abg. Dr. Bähr dagegen abgelehnt.

Verlagsrecht zu machen.

Der Gesetzentwurf wurde hierauf angenommen, wegen der orgenommenen Abänderungen muß jedoch noch eine besondere

Abstimmung über das ganze Gesetz erfolgen.

Darauf genehmigte das Haus den Bundesschulden⸗Kommission und ertheilte charge. Zu längeren Debatten gab die zweite über den Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung halts Etats des Norddeutschen Bundes für

Dieser lautet dahin:

»den Bundeskanzler aufzufordern, 1) der wirklichen Einnahmen für das stellung der etwaigen Etatsüberschreitungen Ausgaben vorzulegen; 2) die entsprechende Uebersicht dem fernerhin alljährlich baldmöglichst nach dem mitzutheilen.«

An Hennig, Lasker, Freiherr von Hoverbeck, Schwerin, von Kardorff, Staats⸗Minister Delbrück. Resultat: Von den im §. 1 des vorgelegten Gesetzentwurfs er⸗ wähnten Titeln wurde Titel 10: zu Bauten und Einrichtungen in Wilhelmshaven ꝛc. 600,000 Thlr., mit großer Majorität an⸗ genommen/ dagegen Titel 11: zum Ankauf eines Dienstgebäu⸗ des für das Marine⸗Ministerium mit 157,000 Thlr., in nament⸗ licher Abstimmung mit 86 gegen 82 Stimmen abgelehnt. Zu misbe der Antrag des Ahg. von Hennig auf Streichung jener 157,000 Thlr. ebenfalls angenommen;, desgleichen die Resolu⸗ tion des Abg. Hagen. Schluß der Sitzung 3 Uhr.

Die heutige (50.) Plenarsitzung des Reichstages des Norddeutschen Bundes wurde von dem ersten Vize⸗ Fürsten zu Hohenlohe, Herzog von Ujest, eröffnet.

Von den Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Nord⸗

Abg. Dr. Endemann war folgender Antrag ein⸗

Den §. 32 so zu fassen: §. 32. Die in den §§. 12 und 13 des Gesetzes, betreffend die Errichtung eines obersten Gerichtshofes für Handelssachen vom 12. Juni 1869 (Bundes⸗ geregelte Zuständigkeit des Bundes⸗Oberhandels⸗ wird auf diefenigen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten Bestimmungen dieses Gesetzes durch die Klage ein Entschädigungsanspruch oder ein Anspruch auf

Endemann wurde angenommen,

zweiten Bericht der die beantragte De⸗ Berathung des Haus⸗ das Jahr 1870, und der daran geknüpfte Antrag des Abg. Hagen Veranlassung.

dem Reichstag eine Uebersicht Jahr 1869 nebst einer Zusammen⸗ und außeretatsmäßigen Reichstage Abschluß der Bundeskasse

der Diskussion betheiligten sich die Abgg. Hagen, von von Benda, Graf so wie der Bundesbevollmächtigte,

Die Abstimmung ergab folgendes

um 10 ½⅞ Uhr.

deutschen Bundes waren anwesend: der Staats⸗ und Fin Minister Camphausen, der Präsident des Bundeskanzler⸗Ang Staais⸗Minister Delbrück, der Praͤsident des Bundes n Handelsgerichts Dr. Pape, der Ministerial⸗Direktor Geheime Legations⸗Rath von Philipsborn, der Königlich sa Gesandte Freiherr von Könneritz, der Königlich sächsische s Regierungs⸗Rath Schmalz, der Königlich sächsische Geghenn Justiz⸗Rath Klemm, der Großherzoglich hessische außerorda! liche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Rath Hofmann, der Großherzoglich oldenburgische Staats⸗Rah Bucholtz, der Herzoglich braunschweig⸗lüneburgische Minist resident Geheimrath von Liebe, der Herzoglich sachsen⸗meininglc Wirkliche Geheime Rath und Staats⸗Minister Freiherr ng Krosigk, der Ministerresident der freien und Hansestadt Lühbte Dr. Krüger und die Bundeskommissare, Geheimer Ober⸗RN V gierungs⸗Rath Eck, Geheimer Regierungs⸗Rath Dr. Michaalt

Geheimer Regierungs⸗Rath Wohlers, Geheimer Regierung; Rath von Puttkamer, Geheimer Admiralitäts⸗Rath Jacote und Geheimer Postrath Dambach.

Vor Eintritt des Reichstages in die Tagesordnung wurze folgende Interpellation von dem Abg. Schulze (Berlin): Der Herr Bundeskanzler wird um Auskunft darüber ersucht: oh er von den Entscheidungen preußischer Gerichte und Verwaltungg behörden, welche dem Wortlaute des Bundesgesetzes vom 4. Juli 1868 sowie den von den Vertretern der Bundesregierungen und im Reich tage bei Erlaß des Gesetzes abgegebenen Erklärungen zuwider den Genossenschaften den Geschäftsverkehr mit Nichtmitgliedern Untersage Kenntniß genommen und ob und was zur Verhütung der daraus entstehenden Vermögensschädigungen und Rechtsverwirrungen fir geeignet gefunden hat oder finden möchte? näher begründet. 3

haSe Bundes⸗Bevollmächtigte, Staats⸗ Minister Delbrüc erklärte:

Meine Herren! Ich nehme keinen Anstand, zu erklären, daß das Bundeskanzleramt mit der Auffassung des vorliegenden Gesetzes, wee sie eben von dem Herrn Interpellanten vorgetragen ist, einverstanden ist. Ich kann diese Erklärung nur im Namen des Bundeskanzleramtz abgeben, da der Gegenstand zu einer Verhandlung im Bundesrath noch nicht gekommen ist. Daß dem Bundeskanzleramt alle Mittt⸗ fehlen, auf die über diese Frage nach dem Inhalt des Gesetzes selbs ergehenden gerichtlichen Entscheidungen einzuwirken, hat der Har Interpellant schon selbst anerkannt. Ich möchte mich meinerseits auch der Hoffnung hingeben, daß die Verhandlung über den Gegenstand hier im Hause dahin wirken wird, der, wie ich glaube, richtigeren Auffassung des Gesetzes Eingang zu verschaffen und dadurch ein wer⸗ teres legislatives Einschreiten entbehrlich zu machen.

Hierauf begründete der Abg. Harkort folgende Inter⸗ pellation:

Das unterzeichnete Mitglied des Reichstages richtet an den Herm Bundeskanzler folgende Anfragen: a) ob und welche Schritte von dem Bundeskanzler des Norddeutschen Bundes oder von der Königlich preußischen Regierung bei der Königlich portugiesischen Regierung ge than worden sind, um die Schädenansprüche zu unterstützen, welchte der Rheder und Assekuradeur des Stettiner Barkschiffes »Ferdinand Nieß« an die Königlich portugiesische Regierung erhoben, weil dieses Schiff am 3. Februar 1863 in dem Hafen von Preia von Königlich portugiesischen Behörden gesetz⸗ und rechtswidrig als seeuntlüchtig kondemnirt und versteigert worden ist, und b) ob und welchen Erfol diese Schritte des Bundeskanzlers event. der Königlich preußischen Regierung gehabt haben?

Philipsborn erklärte:

Meine Herren! Die Angelegenheit des Schiffes »Ferdinand Nieße) auf welches sich die vorliegende Interpellation bezieht, ist seit einer langen Reihe von Jahren, seit 1863, erst im Ministerium der aus⸗ wärtigen Angelegenheiten und dann im auswärtigen Amte des Non⸗ deutschen Bundes behandelt und verfolgt worden, ich kann sagen, von Anfang an ohne Verzug, ohne jede Unterbrechung und von Be⸗ ginn an in dem Anerkenntniß der ganzen Wichtigkeit und Bedeutung

dieser Sache.

Die Kondemnation des Schiffes und der ganze Vorfall fand statt in den ersten Monaten des Jahres 1863 auf der Kap Verdeschen Insel St. Jago, in dem Orte Porto Preia. Bald nachdem der Vor⸗ fall stattgefunden, kam der Kapitän Neumann nach Lissabon, meldet sich auf dem Konsulat und verlangte nichts weiter als Heimschaffung seiner Leute auf Staatskosten; von einem unrechtmäßigen oder un— rechtlichen Verfahren der Behörden oder sonstiger Personen bei der Kondemnation sprach er nichts. Hiervon erhielt das Ministerium die erste Kunde erst durch eine Vorstellung des Rheders, des Kommerzien⸗ Raths Brumm aus Stettin vom 28. Juli des Jahres 1863. Die Vor⸗ stellung ging ein beim Ministerium am 29. Juli und noch an dem⸗ selben Tage, am 29. Juli, erging, weil man sich sagte, daß es sich allerdings um eine wichtige Sache handele, bereits die Verfügung an die Gesandtschaft in Lissabon. Diese Verfügung ging natürlich dahin,

dafür zu sorgen, daß der Thatbestand gehörig festgestellt wurde, und daß/ wenn sich ergebe, daß es sich der Mühe lohne und es nothwen⸗ dig sei, wir darauf rechnen, daß die portugiesische Regie⸗ rung eine strenge Untersuchung eintreten lassen, die Schuldi⸗ sen, wenn deren vorhanden, strafen und den Beschädigten zum Ersatz des Schadens verhelfen würde. Die portugiesische Regierung leitete auch ohne Verzug die Untersuchung ein. Es waren da natür⸗ lich gewisse Formalien nöthig, worüber etliche Monate vergingen,

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Geheime Legationl zeine gege

legenden Notizen sind die Verhaftungen zum Theil schon erfolgt, zum

des gerichtliches Verfahren einzugreisen.

so würden wir ihn einfach und entschieden abweisen, und ich glaube, Der Bundes⸗Bevollmächtigte, Ministerial⸗Direktor von

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rsuchung wurde eingeleitet, und ich muß gleich vor⸗ ndessen 1227 8 qer Potugiesische Regierung vom ersten Moment weg ben wir die Sache durch unsere Gesandtschaft da anhängig en, ven selbst erklärte, es läge ihr selbst daran, in dieser Sache voll⸗ nachten, klar zu sehen, und sie werde Alles anwenden, um dafür zu kommer ß die Untersuchung zum Lichte führe. Ich muß anerkennen, orgen tugiesische Regierung hat das wahrgehalten, sie hat die Unter⸗ die por eingeleitet, gefördert und wo es möglich war, ein Rechts⸗ qung zulegen gegen ein ergangenes Erkenntniß, hat sie das Rechts⸗ mitte eingelegt. Es wurden nun drei Untersuchungen eingeleitet, die mit gen die betheiligten Beamten vom Gouverneur an, die andere umtliche sonst dabei betheiligten Personen, und unter diesen wonen befand sich auch der Kapitän Neumann selbst, endlich ist Perso dritte Untersuchung eingeleitet gegen die Sachverständigen, in Grund von deren Ausspruch wesentlich die Kondemnation des auf Ehr erfolgt ist. Ich will nun an dieser Stelle in kurzen Zügen Schiftee ie dieses gerichtliche Verfahren in drei Untersuchungen ver⸗ fagen, ist. In den beiden ersten Untersuchungen erging ein erstes Er⸗ saufen und ein zweites Erkenntniß, das zweite Erkenntniß frei⸗ eend Gegen dieses Erkenntniß wurde auf Instanz der portugie⸗ sr 2 Regierung die Revision eingelegt. Die Akten gingen in die ssc Instanz an den höchsten Gerichtshof, und der wies die Revision vench und es ist somit in diesen beiden Prozessen das zweite frei⸗ farcchende Erkenntniß rechtskräftig geworden. Die dritte Unter⸗ cang war gerichtet gegen die Sachverständigen. In dieser Unter⸗ an. wurde in erster und zweiter Instanz erkannt; in zweiter bücan, ganz kürzlich, daß die Sache nochmals zur Aufklärung ge⸗ diser Thatsachen in die erste Instanz zurückgewiesen werden solle und in dieser ersten Instanz schwebt sie in diesem Augenblick noch. Daß es der portugiesischen Regierung Ernst ist mit der Sache, geht daraus hervor, daß sie die Sachverständigen, die zum Theil auf steien Fuß gesetzt waren, wieder hat verhaften lassen. Nach den vor⸗

egen sät

il werden sie in diesem Augenblick erfolgt sein. Dieser neueste n der Untersuchung und der Sache geht hervor aus einem Be⸗ richt, der 8 ü Füc 15. April aus Lissabon und am 21. April 6. hier eingetroffen ist. 1u J0⸗ nteitie Herren, ist der bisherige Verlauf in dieser Angelegen⸗ heit und der gegenwärtige Stand der Sache. Sie ersehen, daß es sch um ein gerichtliches Verfahren handelt. Es ist nicht angänglich für uns erschienen, in ein solches in einem civilisirten Lande schweben⸗

Wir haben uns in cshe

erhalten, wie es uns möglich schien, und wir haben geglaubt, nich Fs handeln zu können, als es geschehen ist. Wir haben von An⸗ fang an uns mit der Sache beschäftigt, wir haben von Anfang an den Gesandten hineingezogen, ununterbrochen darüber mit ihm korre⸗ spondirt, ununterbrochen ihn angewiesen, bei der potugiesischen Regie⸗ tung in der Sache zu wirken, und diese ununterbrochenen Aufträge hat er auch ununterbrochen besorgt. Wir haben jedes Material, jeden Fingerzeig, jede Notiz, die uns von Seiten der Rheder und der bethei⸗ ligten Versicherungsgesellschaften zugegangen ist, mit der größten Ge⸗ wissenhaftigkeit benutzt, um sie der portugiesischen Regierung hinzugeben und zu sagen, da und da und da ist noch ein Punkt, u llären ist und diese Notiz wird vielleicht dazu helfen und ich s sagen, daß die EE .“ immer die Notizen angenommen

ie Sache gefördert hat. 88

d beee die Sache schwebt seit dem Jahre 1863 18 88 noch jetzt nicht zu Ende, aber dergleichen verwickelte Proßesse, glau . ich, das werden Sie anerkennen, kommen auch in andern Ländern 18 und dauern auch dort lange. Wenn ein gerichtliches Verfahrden, ei uns schwebte, so würden wir Keinem erlauben, einzugreifen, und es Jemand versuchen wollte, uns hineinzureden in das Verfahren selbst,

Sie würden es nicht billigen, wenn wir anders handelten.

Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete die egste und zweite Berathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften. (S. den Wortlaut desselben in Nr. 119 d. Bl.) 8

Der Bundesbevollmächtigte, Präsident Dr. Pape leitete die Debatte durch eingehende Erläuterungen des Gesetzent⸗ wurfs ein.

Von den Abgg. v. Bernuth und Gen. war folgender An⸗ trag eingegangen: 6

d„Jer gagschslan wolle beschließen: 1) hinter Art. 5 einzuschieben:

Art. 173. Das Kapital der Kommanditisten kann in Aktien oder Aktienanthei egt werden.

eeagete ner es Aktienantheilz müssen auf Namen lauten. Sie müssen auf einen Betrag von mindestens funfzig Vereinsthalern ge⸗ stellt werden, wenn nicht die Landesgesetze nach Maßgabe der . deren örtlichen Befugnisse einen geringeren Betrag gestatten. 8 882 oder Aktienantheile, welche auf Inhaber lauten, oder welche 8 1s geringeren als den gesetzlich bestimmten Betrag gestellt wer en, l nichtig. Die Auszeber solcher Aktien oder Aktienantheile b chen Besitzern für allen durch die Ausgabe verursachten Schaden solidaris verhaftet. 8 1s

be vorstehenden Bestimmungen gelten auch von Promessen und

Interimsscheinen. . h

2) lnsctenen 175, Nr. 6 statt »fünf« zu setzen: drei. 3) Geseit 198 einzuschieben: Art. 199. Sind mehrere persönlich schafter vorhanden, so kann durch den Gründungsvertrag, 18 durch päͤtere Uebereinkunft der sämmtlichen Gesellschafter, sowohl der per⸗

8 8 445. sraosot ) 2 d sönlich haftenden, wie der Kommanditisten, festgesetzt werden, daß, so

199)

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estattet ist. Diese Festsetzung muß im Auszuge veröffentlicht werden 88 198199 en anderen Falle ist der freiwillige Austritt eines persönlich haftenden Gesellschafters unstatthaft und steht der Auf⸗ lösung der Gesellschaft gleich. 4) in Artikel 206 die Nr. 3 und däs letzte Alinea also zu fassen: 3) wenn sie in ihren Darstellungen, in ihren Uebersichten oder in den in der General⸗Versammlung gehaltenen Vorträgen wissentlich den Vermögensstand der Gesellschaft unwahr darstellen oder verschleiern. Wird in den Fällen zu 2 und 3 festgestellt, daß mildernde Umstände vorhanden sind, so ist auf Geldstrafe bis zu Eintausend Thalern zu erkennen. 5) in Art. 210 Alinea 1, Zeile 2, vor „veröffentlicht« ein⸗ zuschieben: »im Auszuge«. 6) in Art. 211 Alinea 1, Zeile 2, vor »ausgegebenen« einzuschieben: »vor der Eintragung«. 7) in Art. 249 die Nr. 3 und das letzte Alinea also zu fassen: 3) wenn sie in ihren Darstellungen, in ihren Uebersichten oder in den in der General⸗ versammlung gehaltenen Vorträgen wissentlich den Vermögens⸗ stand der Gesellschaft unwahr darstellen oder verschleiern. Wird in den Fällen zu 2 und3 festgestellt, daß mildernde Umstände vorhanden sind, so ist auf Geldstrafe bis zu Eintausend Thalern zu erkennen. An der Debatte betheiligten sich die Abgg. Schulze (Berlin), Meier (Bremen), Dr. Hammacher.

Ein Antrag auf Schluß der Generaldebatte wurde ange⸗ nommen. An der sofort eröffneten Spezial⸗Diskusston bethei⸗ ligten sich die Abgg. Lesse, v. Blankenburg, Miquél, Dr. Weigel, Dr. Braun (Wiesbaden), v. Sybel, Stumm, Lasker, v. Luck, Ackermann, Meier (Bremen), sowie der Bundesbevollmächtigte, Präsident Dr. Pape und der Bundes⸗Kommissar, Geheimer Ober⸗Regierungs Rath Dr. Jacobi. G Die Nummern 1 bis 3 des Antrags des Abg. von Ber⸗ nuth wurden angenommen.

Die Spezial⸗Diskussion über den Gesetzentwurf dauerte beim Schlusse des Blattes noch fort. 8

Laut eingegangenem Telegramm ist S. M. Kanonen⸗ boot » Delphin« am 18. d. M. von Malaga in See gegangen und am 19. hj. in Cadix angekommen.

Hamburg, 19. Mai. Zur Besichtigung der hiesigen Quaianlagen und der zollvereinsländischen Abfertigungsstellen war seit Sonntag bis gestern eine Anzahl von Mitgliedern des Zollbundesrathes hier anwesend. Geführt wurden die .. von dem hiesigen Kommissar in Zollvereins⸗Angelegen⸗ heiten, Senator Dr. Versmann, unter Betheiligung vieler anderer Mitglieder des Senats. Auch der Dirigent des hiesigen vereins⸗ ländischen Hauptzollamtes, Steuer⸗Rath Collas, und andere Zoll⸗ beamte nahmen an den verschiedenen Besichtigungen Theil, welche am Montag mit dem Besuch des Hafens, der Quai⸗ anlagen auf dem Grasbrook und der Zollabfer⸗ tigungsstellen für den Verkehr auf der Ober „Elbe, so wie mit einer Fahrt in Böten durch die Hauptkanäle be⸗ gannen. Am Lienstag wnedon di Lgkalitäͤten des hiesigen vereinsländischen Haupt⸗Zollamtes, die Abferligungoßra. a den Bahnhöfen, die Zollvereins⸗Niederlage und die Zollgrenze bei Ottensen besichtigt. Gestern fand die Besichtigung des Sandthorquais, der Speicher der Herren A. J. Schön u. Co., der St. Nikolai⸗Kirche, der Zollabfertigungsstelle auf dem Haupt⸗Fahrpostamte, des Seemannshauses, der Sternwarte und des Post⸗Dampfers »Cimbria« der hamburg⸗amerikanischen Packetfahrt⸗Aktien⸗Gesellschaft und schließlich der Besuch der Börse statt. Nachmittags reisten die Herren nach Kiel ab zum Besuch der Kriegsflotte des Norddeutschen Bundes. Von dort werden dieselben sich am Freitag nach Lübeck begeben, um auch die dortigen Zolleinrichtungen in Augenschein zu nehmen. Sachsen. Dresden, 19. Mai. Der Herzog von Braunschweig ist heute Vormittag von hier nach Sibyllen⸗ ggereist. 1 ge. 19. Mai. (W. Z.) Das Unwohlsein des Erb⸗ großherzogs, über welches gestern berichtet wurde, schien zwar in seinem Beginn die Besorgniß, es möge eine ernsthafte Krank⸗ heit daraus entstehen, nicht auszuschließen. Im weiteren Ver⸗ laufe jedoch hat dasselbe mehr und mehr seinen beunruhigenden Charakter verloren. Wie schon gestern mitgetheilt wurde, war die Besserung im Fortschritt begriffen und auch die seither ein⸗ getroffenen Nachrichten dürfen im Allgemeinen als befriedigend ichnet werden. beh e egee eeg. Stuttgart, 17. Mai. Der Prinz Ser⸗ gei Romanoffski, Herzog von Leuchtenberg, ist heute Vormittag zum Besuche der Königlichen Familie hier einge⸗ troffen und im Königlichen Residenzschlosse 8 Bayern. München, 18. Mai. In der R. eich 9 ths⸗ kammer wurde der Antrag auf Revision des Gesetzes über den Geschäftsgang des Landtags einstimmig angenommen, der Antrag auf vee en der Preßgesetzgebung mit allen gegen 3 Sti - ogelehnt. 1b ö 1 kammer wurden nach lebhaften Debatten die Verhandlungen über die Rechnungsnachweisungen zu Ende gebracht. Morgen kommt der Antrag auf Abschaffung

lange noch ein per önlich haftender Gesellschafter vorhanden bleibt, das Ausscheiden e8. oder mehrerer persönlich haftender Gesellschafter

der Todesstrafe zur Verhandlung.