1870 / 118 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Bemerkungen. Die Angaben der Einnahmen des laufenden schriften des preußischen Entwurfs, bejaht mit diesem ze ation ihrer Aktien erschwert. Sodann sind bestimmte schließlich derjenigen, welche sich auf die Eintragung in das Handels⸗ Monats (Col. 3) sind mit Vorbehalt näherer Feststellung, die Angaben wähnte Frage, indem es zugleich fa dhüas nch dneen n 1 Amortssotionz shh⸗ welche bei der Aufmachung der Bilance befolgt register beziehen, auch auf die Civil⸗Aktiengesellschaften⸗ für an⸗ ür den entsprechenden Monat des verflossenen Jahres (Col. 8) nach sequenzen zieht. Am Schluß aber folgt im Art. 249 die Bestinn Kch nosana sen/ und welche sammt und sonders zu verhindern bezwecken, (wendbar; ja, meine Herren, er geht noch weiter, er erklärt

aßgabe der inzwischen erfolgten Festsetzungen geschehen. den Landesgesetzen bleibe vorbehalten, die staatliche Genehmigunmmung henüprein Theil des Grundkapitals als Gewinn unter die Aktionäre die Civil⸗Aktiengesellschaften zugleich für Kaufleute. Der Grund

¹) Die Strecke »Rubank⸗Libau«, 2,49 Meilen lang, ist am 29. De⸗ entbehrlich zu erklären. Der Vorbehalr hat zur natürlichen Folg sa in werde. ist einzig und allein der, weil nur durch eine solche Be⸗

zember v. J. eröffnet. habt, daß in Ansehung der Rechtsverhältnisse der Attiengesellschase el 8 Herren! In dem gegenwärtigen Stadium der Berathung stimmung sich für die Rechtssicherheit ausreichend sorgen läßt; denn, g n

2) ad Col. 11. Die Baulä 3 jle Sn NIin einer der wichtigsten Beziehungen die Rechtsgemei 1 bung der stäatlichen Genehmigung und Beaufsichtigung der meine Herren, von der Entscheidung des bereits erwähnten Zweifels, D ulänge beträgt 18,651 Meilen. Zum Be z gen d chtsg nschaft nicht c. Aufhebung 8 ste vbee das Grundprinzip des neuen Gesetzts ob eine Attiengesellschaft eine Handelsgesellschaft sei oder nicht, von

triebe gehört noch die Sweigbahn nach dem Saarha bei reicht worden ist. Mehrere Staaten haben, wie voraus sellschafte G Ip;. 1 1 1— ellschaft ein. . d. Feelen lanbe, iee Sweig vhe gagh 3 vescbr ha Falbte Eütec⸗ v. en demh Vorbeh dle Gebras 8.h. fum anceüsag e WAEI öö 88 Fvafele hänae 88 pünen die Selihes von 0,64 Meilen, so daß die 2 z Staaten de orddeutschen Bundes die Hansestädte H.. st der Erhebung des Deutschen Handelsgesetzbuc der Rechtsverhältnisse der Gese aft zu dritten Personen, ni 1

so daß die Betriebslänge 19,55 Meilen beträgt. 9 w Hankenh.. Oldenbun, teten, im Wege der Bundesgesetzgebung einzuführenden namentlich die Rechtsbeständigkeit der von den Gesellschaften mit

³) Di vSe h b und von den süddeutschen Staaten Baden und Württen w 1 nur ch 1 ) Die Strecke. ⸗„Herzberg⸗Tettenborn«, 22 Meilen lang, ist am daß entweder für alle Arten von Gesellschaften oder doea ’h s zwaj ndeegese näͤher zu rechtfertigen möchte kaum dienlich sein. dritten Personen geschlossenen Verträge ab. Was der Entwurf in

1. August v. J. eröffnet. Arten die staatliche Genehmigung für entbehrlich erklärt worden brän olf zunächst eine andere Frage beantwortet werden, welche dieser Beziehung für Aktiengesellschaften bestimmt, dehnt er konsequent b sl. 9

¹⁴) Die Zweigbahn »Limburg⸗Hadamar«, 1,1 Meilen, ist am Der vorliegende Entwurf bezweckt, rdd . fqgedrängt haben wird: die Frage, wie sich denn der auch auf die Kommanditgesellschaften auf Aktien aus. 1. Januar d. J. eröffnet. diese schädliche 88 störende Rlechedwerthi für, den Rcesscte che Vünd eng des. Gesetzes erkläre, wenn sein Hauptinhalt Meine Herren! Ich schließe mit der Bemerkung, daß, wenn das .20, . u. ) Diese Angaben enthalten nur den preuß. Antheil, wo⸗- zunzͤchst veranlaßt ist er durch ein anderes und weit dringenderen h se per die Aufhebung der staatlichen Genehmigung Hauptprinzip des neuen Gesetzes, die Aufhebung der staatlichen Ge⸗ bei die Einnahmen nach Maßgabe des verwendeten Anlagekapitals in zürfnth. Die bisherige Erfahrung hat in vollem Maße die R. Be Zeaufsichtigung der Aktiengesellschaften und über die Einführung nehmigung und Beaufsichtigung der Aktiengesellschaften bez. der Kom⸗ Ansatz gekommen sind. keit derjenigen Ansicht bestätigt, welche bei der Berathung des sichta. wähnten Beschränkungen hinausgeht. Der Grund, meine Herren, manditgesellschaften auf Aktien ihre Genehmigung findet, was ich 8⁸) Am 28. Dezember v. J. ist die Strecke »Dahlhausen⸗Hattingen«, schen Handelsgesetzbuchs nicht durchzudringen vermochte und b mich so auszudrücken, ein rein technischer. Der Werth des nicht bezweifle, so wird der Hauptschwerpunkt darin bestehen, ob und 0,70° Meilen lang, und am 1. Februar d. J. die Zweigbahn »Gladbach⸗ Vertreter nur den erwähnten Vorbehalt zu erreichen vermochte 80 meinen Deutschen Handelsgesetzbuchs würde, seine praktische Hand⸗ inwiefern die in dem Entwurf enthaltenen, nicht gerade sehr zahl⸗ Odenkirchen«, 1 Meile lang, eröffnet. In der Gesammtlänge ist die Ansicht, die staatliche Genehmigung der Aktiengesellschaften n üin dar lge betreffend, erheblich geschmälert, wenn die Aenderung, welche reichen Beschränkungen unerläßlich seien oder nicht.

gepachtete Strecke »Haueda⸗Warburg⸗, 0/62 M. lang, mit enthalten. Konsequenzen sei keineswegs geeignet, die Erreichung ihres wese wuncg simmungen durch das gegenwärtige Gesetz erfahren sollen Bei der Diskussion erklärte der Präsident Dr. Pape

») ad Col. 19. Inkl. 4,500,000 Thlr. Prioritäts⸗Stammaktien. sten Zwecks, die Aktionäre und Gläubiger vor Ausbeutung und n. n werden, nicht durch Umgestaltung, Ergänzung und Berichtigung über das von Bernutbsche Amendement (§. 199): ℳ0) Von der »Rechten⸗Oderufer⸗Bahn« ist am 26. Juli v. J. die lusten zu schützen, im hinreichenden Maße zu sichern, welchem Zwue einschlagenden Artikel, beziehungsweise durch Einschiebung einiger Ich muß doch entschieden Bedenken tragen, mich für die Annahme Strecke »Tarnowitz⸗Beuthen«, 2,00 Meilen lang, und am 1. Februar sie vielmehr entgegenwirke, weil sie ein unter Amständen nict ruen Artikel erfolgt, damit das Handelsgesetzbuch trotz der Novelle dieses Amendements zu erklären. Die Gründe, auf welche sich meine d. J. die Strecke »Beuthen⸗Schoppinit«, 2,7 Meilen lang, eröffnet gerechtfertigtes Vertrauen im Publikum erwecke, und letzer iin sich geschlossenes und systematisches Ganze bleibe und gleichsam Bedenken stützen, können Sie aus meinem einleitenden Vortrag schon 1 11) Die Strecke »Cöslin⸗Stolp⸗« der Hinterpommerschen Bahn, ist zu verzeiten vermöge, die nöthige Vorsicht außer Acht zu setzen. a bbch dem neuen Gesetze nur als eine neue Ausgabe sich dar⸗ entnehmen. Ich behaupte, die Aenderung wird durch das W am 1. Juli v. J. eröffnet. Das in Col. 28 aufgeführte konzessionirte dieser Beziehung sind namentlich in Preußen die lehrreichsten Ersc⸗ le. In dieser Weise, meine Herren, ist bekanntlich mit dem Gesetz in keiner Weise unmittelbar indicirt. Ich wiederhole, daß ich Anlage⸗Kapital ist für die ganze Strecke »Cöslin⸗Danzig« bestimmt. 1u 8 8 preußische Regierung ist es, welche, gestützt auf dsten Erfolge S In⸗ i S. bee deeb nicht EEöö“ daß 81 ih hg g gs 8 11“ L1ö1“ , 3;3 Meilen lang, ist schleunige EEöö““ sie Müas heanteg . d- lch die Nürnberger Novellen zur deutschen Wechselordnung odemn Arricngesellschaften vhr der staatlichen zugesetzt gust v. J. eröffnet und dem Betriebe der Hauptbahn hin⸗ reich durchgeführt ist, für erforderlich erachtet. Es könnte sc 5 usen Das Verfahren zwingt aber im vorliegenden Falle dazu, Genehmigung und Beaufsichtigung befreit sind. Aber das Haupt⸗ B 88) ad Col. 11 u. 12. Inkl. der Zweigbahn »Biendorf⸗Gerlebogk⸗ meine Herren, als wenn zu dieser Aenderung ein Gesetz genüge, welch ne große Anzahl von Artikeln des Deutschen Handelsgesetzbuchs in bedenken besteht darin, daß nach meiner Ansicht die Rechtsgemeinsamkeit 1sa) Von der Zweigbahn »Stendal⸗Ueltzen« ist die Strecke „Stendal. die staatliche Genehmigung der Attiengesellschaften für entbebrlig lle Korrektur hineinzuziehen, obschon die einzelne Korrektur selbst eine mit den süddeutschen Staaten ohne die dringendsten Gründe und ohne alzwedel« 7,8 Meilen lang, am 15. März d. J. eröffnet. klärt und die auf diese Genehmigung und die staatliche Beaufsichtigunz lhang selbstverständliche ist und zu einer sachlichen Erwägung oder das zwingendste Bedürfniß geschädigt wird. Sowohl die Rücksicht

14) E ich die8 iebs⸗Ei z sich beziehenden Vorschriften des Deutschen H sge üs inem sachlichen Zweifel keinen Anlaß geben kann. 6 auf den Zollverein, als auf die uübrigen nationalen Beziehungen, ) Es beziehen sich die Betriebs⸗Einnahmen auf 49,14 M., näm⸗ schen Handelsgesetzbuchs mn 1g mir gestattet sein, zur Erläuterung des Gesetzes noch SG 888 zu der Vorsicht auffordern, nicht ohne Noth diese Rechts

lich auch auf die erpac 4 2 strecke⸗L 8 der Landesgesetze aufhebt. Allein auf einem so einfach zur 1 8 1 der Uan hidee CE“ Fenn⸗. ist das Ziel nicht zu erreichen. Werden jene Vorschefleec anh wei Punkte zu berühren. Wird die staatliche Genehmigung für gemeinsamkeit zu gefährden. Es gilt auch hier der Grundsatz: prin- Mühlhausen«, 5,3 Meilen lang, am 11. April d. J. eröffnet so sind für die Aktiengesellschaften einige andere Beschränkunze Bittengesellschaften abgeschafft, so läßt sich die staatliche Genehmigung cipiis obsta. Es wäre der erste Fall in welchem, ohne daß ein drin⸗ 1) Die »Nordhausen⸗Erfurter Eisenbahn«, 10,2 Meilen lan ist erforderlich, weil ohne solche Beschränkung das Interesse de Aler Kommanditgesellschaften auf Aktien noch weit weniger halten. Die gendes Bedürfniß nachgewiesen wäre, die Rechtsgemeinsamkeit auf am 17. August v. J. eröffnet. I g/ Staates und das Interesse des Publikums zu sehr gefährdet wär⸗ Maatlich Genehmigung der Kommanditgesellschaften auf Aktien steht, wie dem Gebiete des Handelsrechts preisgegeben wird. 3 *7) Von der Venlo⸗Hamburger Bahn ist die Strecke »Wanne⸗ Es sind Beschränkungen, welche in größerem oder geringerem Umfan H bereits hervorzuheben mir erlaubte, mit dem System des Handels⸗ Ferner: e116“ Münster« 8,94 Meilen lang, am 1. Januar d. J. eröffnet. in allen größeren Staaten, in welchen das neue System befolgt wid lsetbuches nicht in Einklang. Sie hätte in dem Handelsgesetzbuch nicht vor⸗ Zur Beruhigung des Herrn Vorredners, des Abgeordneten Roß, 18) Die Strecke»Neuß⸗Düren«, 6/88 Meilen im Betricbe lang, ist für erforderlich erachtet sind; es sind Beschränkungen, welche obsche esckiebben und in dieser Beziehung von dem preußischen Entwurfe möchte ich noch Folgendes erwähnen. Als das Allgemeine Deutsche 971 sa lct abgewichen werden dürfen. Um so weniger aber kann die staat. Handels⸗Gesetzbuch in Preußen eingeführt werden sollte, enthielt der

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am 1. September v. J. eröffnet. ad Col. : inschter. nur zum Theil auch schon in denjenigen Bundesstaaten gelte 1 w b lich der Bacn „Eal. ticref ad Col. 28, 29 und 30. Einschließ⸗ von dem Vorbehalt des Art. 249 des Bandekeheseptuhee Henene ihe Genehmigung der Kommanditgesellschaften auf. Aktien weiter Entwurf das Einführungsgesetz, welcher dem Landtage vorgelegt wurde, 8 gemacht haben; es sind aber endlich Beschränkungen, die in den Bbebbehalten werden, wenn dieselbe für die Aktiengesellschaften beseitigt die Bestimmung, auch die bestehenden Kommanditgesellschaften auf

¹⁹) Die Strecke »Ehrenbreitstein⸗Neuwied« i ng 1 1

n 18 B bon Pce. rhied/ ist am 27. Oktober v. J. Söaese ietssgfühteass du deshalb fehlen, weil das allgemeine pvird. 8e wird T“ EöG ö Aktien seien verpflichtet, binnen Vng. e smese 2⁰) Die Betriebseinnahn ieht si ie Str r Deutsche Handelsgesetzbuch das Prinzip der staatli Genehmi venngleich von geringerem Umfange, erforderlich. Ob bei Gele⸗ emäßheit der Vorschrift des Handels⸗Gesetzbuches zu bestellen. ahme bezieht sich auf die Strecke »Frankfurt⸗ Pecih. der taatene Ge7g fazen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Kommandit⸗ 1, Bestimmang wurde sa S Londtage gestrichen, weil man die

Kahl und Frankfurt⸗Aschaffenburg« mit einer a 5 adoptirt hat. Dies ergiebt sich überzeugend aus Folgendem. Der 2 b schrift 5 n e 5,88 Meilen, dagegen das Anlagekgpital a 114“*“ von preußische Entwurf des Handelsgesetzbuchs hatte auch Negei d eselschaften auf Aktien noch in anderen Beziehungen zu ändern seien, Bestimmung nicht wollte, namentlich der Ansicht war, daß sie mit

21 Fapers 918bg. . a. Kommanditgesellschaften auf Akti ü ässig erachte „ann für bedenklich erachtet worden. Eine solche Aenderung wird cines⸗ 8 „. 8 ie rückwirkende Kraft der Gesetze nicht im Ein⸗ stellte a6. nieh Beirfebelang. nnf Klestecrug. 1111““ Rechtsverhallnesfg hai dieser Gefeltschaften mchte fld! re bas 1“ Gesetz mache unmittelbar indicirt und E14““ e c hcae e e 1 LEE 1 der am 29. ““ dealeten Erüfr 6 b EC4““ Gesellschaften war jedoch in Rüchsicht auf n anderntheils schwerlich ein Bedürfniß 3 Fhä doch 1 Mrage V wohcgeer und trotdem hat man meines Wissens nie daran gedach 8 ; b 4 5 8 1 W“ c 7 sser 25 je d. 9 2 . 1 8 3 v migung aufgegeben war, unterwarf der Entwurf die Kome ischtigung befreiten Aktiengesellschaften noch eine Zukunft haben. Alktien anwendbar seien. manditgesellschaften auf Aktien gewissen anderen Beschrän⸗ADazu kommt aber, meine Herren, die auf die süddeutschen Die dritte Berathung über den Gesetzentwurf, betreffend kungen, e nae 18 die Fo ma ahngeselschaften auf Aktien, nich Lunn 1“ L1. w chs . 31 fähch. fachgemeh 8- die Erwerbung und den Veklust des Staatsbürgerre 988, leis Reichstags⸗ 8 gj r die reinen Aktiengesellschaften gelten sollten. Die 2 re Unen läßt, mit den Aenderungen des Allgemeinen Deutschen Handels⸗ 2 1 8 Staats⸗Minister chstags⸗Angelegenheiten. . ten des preußischen Entwurfs hoft 88 sensu-lenitgef chase gesetbuches weiter zu gehen, als ein dringendes Bedürfniß unabweis⸗ vEZI 2 ee tes Amts, S. G 1

Berlin, 21. Mai. In der gestrigen Sitzung des Akti 1 iche c lich er . Mai. es Reichs⸗ ien sind im Wesentlichen auch in das Allgemeine Der andele elich erfordert. u“ .“ 8 s Rei tags des Norddeutschen 114““ gesetzbuch übergegangen, allerdings mit dinter vene tutsche bondn Der zweite Punkt, meine Herren, ist folgender: Die Vorschriften Ich dessheh den ich as. . etee 1an ne gesshec mächtigte, Präsident Dr. Pape, die Berathung über den Gesetz⸗ hohen Maße befremdend erscheinen muß. Das Allgemeine Deutsce des Algemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches über die Aktiengesell⸗ wenn ich beim Beginn der 18 a q bn E1““ entwurf, betreffend die Kommanditgesellschaften auf Aktien und Sefaeigess ch ünace narlich auch für die Kommanditgeselhchgse seg Unte Füe ehe g403 deie geset chäteg heehe cen ex Seiten gestellten Amendements. die Aktiengesellschaften, durch nachstehenden Vort 8 auf Aktien die staatliche Genehmigung für nöthig. Dieses Erforderniß de eder Gegenstand des Unternehmens in Handelsger 1 eht, nj v. 1. 111.““ rag ein: staatlichen Genehmi eht einleucht icht im Ei it de Pvie en pflegt, auf die Handels⸗Aktiengesellschaften. Ich habe da zunächst zu erwähnen zu §. 2 da 2 Meine Herren! Zu den wichtigsten Abschnitten des Handelsgesetz tven Genehmigung sieht einleuchtend nicht im Einklange mit dagalr man sie zu ennen „ee, Pestimmun Abgeordneten für den fünften mecklenburgischen Wahlkreis und buchs gehört das zweile Buch, welches die Vorschriften n Handelsgesetz⸗ Beschränkungen, welchen die Kommanditgesellschaften auf Aktien- Allein einleuchtend ist, daß die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches Herrn Abg d t, welches materiell sich seus 1 hriften über die Handels⸗ nicht auch die reinen Aktiengese aterli über die Aktiengesellschaften im Allgemeinen auch für die Aktiengesellk- für Harburg. Ich kann dieses Amendement, weict geseuschaften enthält. Durch diese Vorschriften sind die Rechtsverhält⸗ nich 1t die reinen Aktiengesellschaften unterliegen, und weiche nach ber die tiengese schaf en im ge 1 ) d 8 von den Beschlüssen der zweiten Lesung eigentlich nicht entfernt, son⸗ nisse der Handelsgesellschaften eingehender und umfassender geregelt preußischen Entwurf nur als Ersatz für die nicht erforderlitt scaften passen, die keine Handelsgesellschaften sind, vh fe Wänb 8 d nur eine nach meiner Ansicht klarere und präeisere Redaktion als es im Handelsgesetbuch bei den meisten Marnfel, nes staatliche Genehmigung zu dienen bestimmt waren. genannt hat, für die Civil⸗Aktiengesellschaften. Die meisten Landes⸗ daß ur eine dun esung beschlossenen § 2 bezweckt, nur als eine rechts geschehen ist. Dies gilt insbesondere auch von den R ꝛchtsr Meine Herren! Diese Disharmonie, welche in Preußen und einign gsetgebungen haben daher auch nickt gesäumt, die ETTö“ bess ung Ihrer Annahme empfehlen. hältnissen der Aktiengesellschaften, auf welch. sich ein G andern Staaten dadurch beseitigt ist, daß für die Kommandie Fandelsgesetzbuches über die Aktiengesellschaften auch auf die Civil⸗ Verbesserung Ihre rahme empeheiden Herren Amendementsteller ; 8 7 1 tel ese llschaft A 59 dis A341 . 5 . Akt 915 Js de N b einem Punkte ist ver⸗ Zu den §§. 6 und 1 haben die eiden H der dritte Titel des genannten Buches be vb derer Titel, gesellschaften auf Aktien die staatliche Genehmigung für entbehrlich eer tiengesellschaften auszudehnen. ur bei e b Zu d A d Fassungen kann ich gene B bezieht. Bei der Be⸗ klärt e erklärt sich, beiläufie schied erfabre ꝛde Nach d Handelsgesetzbuche gel- neue Fassungen vorgeschlagen. Auch diese neuen Fassung 8 rathung des Handelsgesetzbuches durch die von der ärt ist, sie erklärt sich, beiläufig bemerkt, nur aus der großen Ar⸗ scieden verfahren worden. Nach dem Hande Sg tschied fehlen. Ich gehe dabei davon aus, daß, 1 . 8 vor⸗ neigung, welche gegen die Kommanditges Aerien en Aten die Handels⸗Aktiengesellschaften als Kaufleute; demgemäß Ihrer Annahme en schieden emp ehlen. h g. d Aktiengesellschaft die staatliche Genehmigung zu erfordern u 8 di 8 reisen damals im Allgemeinen herrschte. nisse in das Handelsregister einzutragen und durch das letztere zu Znterohe, 95 1 örigkeit sprechenden Urkunde b I 8 b eschränkunge ers 1 ini 1 ꝛe die Ertheilung der über die Staatsangehoͤrigkeit sp . Genehmigung alsdann in Konsequenz des für die Errichtun 1 b Die Beschraͤnkungen, meine Herren, welche der vorliegende En vcböfentlichen seien. Einige Landesgesezgebungen’ namentlich, 88 iner höheren Verwaltungsbehörde zu übertragen. Ich bemerke dabei den Erfordernisses noch für gewisse andere Rechtsakte für ngtß en⸗- wurf für die Aktiengesellschaften bestimmt, sie sind im Wesentlichen preußische, haben nun die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches über emeeich daß Ich es 219 eine vaukenswerthe Verbesserung auch der erklären seiit. Die Frage war in dem preufischen 1“ zu dieselben, welche nach dem Deulschen Handelsgesetzbuch für die Kom⸗† die Eintragung in das Handelsregister auf die Civil⸗Aktiengesellschaften zugleich, ch es eten egierungen ansehe, wenn die beiden 8 ns zisch ntwurfe eines manditgesellschaften auf Aktien eits ehe . EEr ichterunUnicht ausgedehnt; eine solche Ausschließung ist von dem theoretischen Vorschläge der verbündeten Regierung - 8 . eitig an ͥ(86’686 ählen. as Handelsregister seiner Bestimmung gemäß nur den Kaufleute chörde«, den B 111 EE1ö1u6“ 3 Pede Aktiengesellschaft muß einen Aufsichtsrath haben, welchee 88 4* h,andeter Veriage und 18 5 8 ins ö gestüßt auf ihre heimischen Erfahrungen, das enkgegengesett? ausisder Mitte der Aktionäre gewählt wird, und dessen Mitgliede gan Gesellschaften aber geschlossen bleiben muß. ueine, zeit if Verwaltungsbehoͤrde«. In der Sache ist das Eine und das Andere Prinzip vertheidigten. Bei der großen Verschledenbeit vtgetencesehte gewisse Ueberwachungs⸗ und Kontrolpfl chten obliegen, durch derem Herren, dieser theoretische Standpunkt, diese theoretische Korrektheit ist err alt g 2 zntisch“ Wenn ich dem Ausdruch ückt aJst. . i nsichten BVerletzung sie sich önlich verantn 8 „ol mit ein s 2 ktischen Uebelstand verbunden, der sich von nach der Absicht vollkommen identisch. glückte es nicht, zu einem Einverständnisse zu gelangen; 6 g sie sich persönlich verantwortlich machen und unter Un⸗† Nit einem schweren praktischen höhere Verwaltungsbehörde« den Vorzug gebe und Sie bitte, ihn zbrig, als einen Ausweg zu waͤblen⸗ von E“ nichts ständen, gleich den Mitgliedern des Vorstandes, einer strafgerichtliche zage zu Tage namentlich in Preußen mehr fühlbar gemacht hat. „höhere Ve ehüht dies lediglich in dem Wunsch, eine kon⸗ 99* A j r in den Ahndung sich aussetzen. Di b 6 1 ins Es ist in eine 5g ßen Zahl von Fällen schwer zu entschei⸗ jetzt anzunehmen, so beruht dies ledig äußersten und seltensten Fällen Gebrauch gemacht worden ist. D g sich ausseten. Die Aktiengesellschaft kann nicht cher in den oin finer ungenrrin rezen,2 5Alkti schaf ei Termi ie in der G bung festzuhalten. In dem um inheitli G . ; de 1 senaese 2 els-Ak 8 zaft oder eine stante Terminologie in der (. esetzgebung einheitlichen sachlichen Lösung der Frage wurde ‚Der Leben treten, als bis das gesammte Grundkapital gezeichnet und u n, ob eine Aktiengesellschaft eine Handels Aktiengesellschaf r ein . Werwaltungsangelegenheiten befassenden Gesetze, Über ines * 8 ausgewichen einem bestimmten Pr ei jsj inal Civil⸗Akti ellsch i; deshalb zwingt ein praktisches Bedürfniß fassendsten, sich mi erwaltungsangeleg n 1 degngen. Vamiß dat ö betrag 88 Aktien daeßeneig. vngeneh80 . ehunthwene un dazu, deengegescae Kisrektheit piesspgneben, zummal ein sachlicher welches der Reichstag angenommen hat und welches im Norddeutschen

gegangen. Damit hat es im vorliegenden Falle folgende unter 100 E 88 1 in der Gewerbe⸗Ordnung, ist durchgängig für diejenige gend Falle folgende uneer 100 Thlr. betragen. Der Nominalbetrag darf m achtheil damit in keiner Weise verbunden ist. Der vorliegende Ent der Seh Verwaltungsbehörde genannt wird, der

Bewandtniß: Das Allgemeine Deutsche Handelsges 5b en 1 delsgesetzöbuch folgt erhöht und nicht inder 8 ten wurf erklä im Anschluß an verschiedene Landesgesetze die 1 1b in seinen Bestimmungen über die Aktiengesellschaften den Vor⸗ ist Feg,. . Vea z eHens Aktieigefe han Vorschrifteir⸗ de hala ,9h enbchen über 8' Aktiengesellschaften ein⸗! Ausdruck gewählt: höhere Verwaltungsbehoͤrde. Ich glaube, daß 88