der Rechtsanwalt und Notar Dieterich in Pasewalk in derselben Eigenschaft an das Kreisgericht in Demmin, mit Anweisung seines Wohnsitzes daselbst, versetzt worden
Ministerium des Innern.
Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung des revidirten Statuts der Versicherungsgesellschaft »Deutscher 8 Phönix« zu Frankfurt a. M. Dees Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 16. d. M. das revidirte Statut der Versicherungsgesell⸗ schaft »Deutscher Phönix« zu Frankfurt a. M., wie solches in der außerordentlichen Generalversammlung vom 26. März d. J. beschlossen worden ist, zu genehmigen geruht. Der Aller⸗ höchste Erlaß nebst dem Statute wird durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Wiesbaden bekannt gemacht werden. Berlin, den 21. Mai 1870.2 8 Der Minister für Handel,Gewerbe Der Minister des Innern. und öffentliche Arbeiten In Vertretung: Graf Itzenplitz. Bitter.
Angekommen: Se. Excellenz der Kanzler des Nord⸗ deutschen Bundes und Präsident des Staats⸗Ministeriums, Graf von Bismarck⸗Schönhausen, aus Pommern.
Der Kammerherr und General⸗Intendant der Königlichen Schauspiele, von Hülsen, von Hannover.
Am 1. Juni cr. werden in den Badeorten Nenndorf, Eilsen und Bad Rehburg Telegraphenstationen mit beschränktem Tagesdienste für die Dauer der Badesaison wieder eröffnet werden. ““
Hannover, den 20. Mai 18707.
STDdelegraphen⸗Direktion. Krampff. 8
Bekanntmachung, betreffend Ausreichung neuer Zinscoupons zu dem vormals Herzoglich nassauischen 4 ⅛ prozentigen Staatsanlehen von 6,000,000 Fl. d. d. 28. April 1860.
Die neuen Coupons zu dem vormals Herzoglich nassauischen 4 ½ Staatsanlehen von 6,000,000 Fl. d. d. 28. April 1860 Serie I. Num. 1 bis 8, vom 1. Mai 1870 bis 30. April 1874, werden vom 16. dieses Monats ab gegen Rückgabe der alten Couponsanweisungen
bei dem Bankhause der Herren M. A. von Rothschild & Söhne
einem doppelten Verzeichnisse derselben einzureichen. Das zeichniß wird mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sogleich zurück⸗
8
8
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zu Frankfurt a. M. ausgereicht werden. b
Es können diese Coupons auch durch die Königlichen Regierungs⸗ Hauptkassen und die Königlichen Bezirks⸗Hauptkassen in Hannover, Osnabrück und Lüneburg bezogen werden. Wer die Coupons durch eine dieser Kassen beziehen will, hat derselben die alten Talons mit Das eine Ver⸗
gegeben, und ist bei der Aushändigung der neuen Coupons wieder ab⸗ zuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Provinzialkassen unentgeltlich zu haben. Der Einreichung der Schuld⸗ verschreibungen bedarf es zur Erlangung der neuen Coupons nur dann, wenn die alten Couponsanweisungen abhanden gekommen sind;
in diesem Falle sind die betreffenden Dokumente an das Königliche Regierungspräsidium zu Wiesbaden mittelst besonderer Eingabe ein⸗ zureichen.
Die entstehenden Porto⸗Auslagen haben die Empfänger der neuen
Coupons zu ersetzen. 1
Wiesbaden, den 14. Mai 1870. 1 Der Königliche Regierungs⸗Präsident.
Preußen. Berlin, 23. Mai. Se. Majestät der
18 Kb nig verweilten gestern Vormittag auf dem Babelsberg, kamen
8
8 des
und kehrten mit der 2 Uhr⸗Fahrt nach Babelsberg zurück. Um
mit dem 12 Uhr⸗Zuge nach Berlin, konferirten im Ministerium Auswärtigen mit dem Bundeskanzler Grafen Bismarck
3 Uhr war Familiendiner in Kl. Glinike bei Ihren Königlichen
Hoheiten dem Prinzen und der Prinzessin Karl. Abends mach⸗ ten Allerhöchstdieselben noch eine Spazierfahrt nach Sanssouci
und nahmen dann mit dem Adjutanten vom Dienst den Thee
n Babelsberg. Heute Vormittag arbeiteten Se. Majestät daselbst allein,
kamen mit der 12.Uhr⸗Fahrt nach Berlin und nahmen die Vor⸗
rage des Wirklichen Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rathes Wehr⸗
mann und des Geheimen Kabinets⸗Raths von Wilmowski entgegen. dem Herzog und der Herzogin Wilhelm von Mecklenburg⸗ Schwerin.
Um 5 Uhr dinirten Se. Majestät in Bellevue bei
— Im Gefolge Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Karl
von Preußen, Höchstwelcher Sich gestern von Potsdam nach
Bad Wiesbaden begeben hat, befinden sich der Hofmarschall Graf
on Dönhoff und der persönliche Adjutant Major von Zglinitzki. — Das Staats⸗Ministerium trat gestern unter Vorsitz
des Minister⸗Präsidenten Grafen von Bismarck⸗Schön⸗ hausen zu einer Sitzung zusammen.
Der Bundesrath des Deutschen Z hielt gestern eine Plenarsitzung ab. chen Zollver, Der Ausschuß des Bundesrathes des Zollvereins für Rechnungswesen vers einer Sitzung.
— Der Bundesrath des Norddeutschen Bu hielt am 20. d. M. eine (die 20.) Sitzung ab, in welcher der 8 Minister Delbrück in Vertretung des abwesenden B kanzlers den Vorsitz führte. In derselben fand eine Beratzy über die vom Reichstage gefaßten, den Entwurf des Cis gesetzbuches betreffenden Beschlüsse statt. Sodann wurze die Vorlage des Präsidiums wegen der St. Gotthard⸗Eise 1 der Pusschufberich EFatie 88 2”
Auch gestern fand eine (die2 1.) Sitzung des Bund Norddeutschen Bundes statt, in welcher 8— Bundeeeche den Vorsitz führte. Es wurde zunächst eine Mittheilun 6 Präsidenten des Reichstags vorgelegt, betreffend die vom Ne⸗ tage über den Gesetzentwurf wegen des Urheberrechts an Se werken ꝛc. gefaßten Beschluͤsse. Sodann fand eine Veratza über die Stellung statt, welche dem zum Strafgesetzbuche gebrachten Planckschen Amendement gegenüber einzunezjn sein wird. Ueber den vom Präsidium vorgelegten Gefegs wurf wegen anderweiter Feststellung der Ausgaben ꝛc. für sa wurde der Ausschußbericht erstattet. 1
— Der Ausschuß des Bundesrathes des Nord deu schen Bundes für Rechnungswesen trat gestern zu ein Sitzung zusammen. Der Ausschuß für die Gewerbe⸗Hrbnn versammelte sich heute zu einer Sitzung.
Deutse ch heutz
““
— Der Reichstag des Norddeutschen Bundes in seiner Sitzung vom Sonnabend, 21. d. Mts., die drs Berathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Aufhebu der Elbzölle, fort. An der Spezial⸗Diskussion betheiligten i die Abgg. Russel, von Rochau, Dr. Prosch, Fries, sowitg Bundesbevollmächtigten Staats⸗Minister Delbruͤck und der En herzoglich mecklenburgische Staats⸗Minister von Bülowv.
Der bereits mitgetheilte Antrag des Abg. Wiggers (Berin die §§. 1 und 2 des Gesetzentwurfs zu streichen, wurde ahh lehnt. Die Position unter Nr. 1, Bewilligung einer A dungssumme von einer Million Thalern an das Großhers thum Mecklenburg⸗Schwerin, wurde bei namentlicher Absig mu mit 126 gegen 106 Stimmen genehmigt.
„Nach erfolgter Abstimmung theilte der erste Vizepräͤstden Fürst zu Hohenlohe, Herzog von Ujest, daß bei der Ermittelung des Resultats der namentlichen stimmung über die Bewilligung von 157,000 Thlr. für e Ankauf eines neuen Dienstgebäudes für das Marine⸗Ministerie sich ein Fehler eingeschlichen habe und daß nicht 102, sonda 112 Abgeordnete für die Bewilligung gestimmt haben, sod⸗ letztere nur mit Einer Stimme Majorität abgelehnt wordar
Es wurde hierauf die Nr. 2 (Abfindungssumme an! Herzogthum Anhalt 85,000 Thlr.) angenommen, dagegen N⸗ (36,000 Thlr. an das Herzogthum Lauenburg) in namentltt Abstimmung mit 106 gegen 102 Stimmen abgelehnt. Stlle lich wurde der ganze §. 2, wie er sich nach den vorangega genen Abstimmungen gestaltet hat, mit großer Majorität! genommen.
Zu §. 3 sprach sich der Abg. Fries für die Verzinsung! bewilligten Beträge aus.
Der §. 3. wurde hierauf angenommen,; ebenso der gmum
Gesetzentwurf. Der Reichstag trat alsdann in die Berathung des le Gegenstandes der Tagesordnung ein: Gesetz über die Abgat von der Flößerei. Dasselbe wurde ohne Bebatte mit grih Majorität angenommen.
Schluß der Sitzung: 3 Uhr 10 Minuten. Die heutige (52.) Plenarsitzung des Reichstage des Norddeutschen Bundes wurde vom Pvrästdene Dr. Simson um 10 Uhr 10 Minuten eröffnet.
Von den Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Not deutschen Bundes waren anwesend: der Bundeskanzler l von Bismarck⸗Schönhausen, der Staats⸗ und Justiz⸗Mins Dr. Leonhardt, der Staats⸗ und Finanz⸗Minister Camphaus der Präsident des Bundeskanzler⸗Amts, Staats⸗Mins Delbrück, der General⸗Lieutenant und Direktor des Allgemel Kriegsdepartements von Podbielski, der Ministerial⸗Dircht Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Moser, der Köni. sächsische Gesandte Freiherr von Könneritz, der Königlich sächs Geheime Justiz⸗Rath Klemm, der Königlich sächsische Gebet Regierungs⸗Rath Schmalz, der Königlich sächsische Major eh Holleben, der Großherzoglich hessische außerordentliche Gesan und bevollmächtigte Minister, Geheime Legations⸗Rath 9 mann, der Großherzoglich mecklenburgische Staats⸗Min
von Bülow, der ö oldenburgische Staats⸗ b
dem Reichstage m
2039
der Herzoglich braunschweig⸗lüneburgische Minister⸗ vohig demm dt Dr. Liebe, der Herzoglich sachsen⸗meiningische irkliche Geheime Rath und Staats⸗Minister Freiherr von trj k, der Ministerresident der freien und Hansestadt Lübeck ofigegger und die Bundeskommissare, Präsident Dr. Fried⸗ m, Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Eck, Geheimer Regierungs⸗ 86 von Puttkamer und Geheimer Regierungs⸗Rath Dr. scgelt., sen Gegenstand der Tagesordnung bildete die Ab
über den Gesetzentwurf über den Unterstützungs⸗
dea tpnach den Beschlüssen des Reichstages in dritter Be⸗
86 Gesetzentwurf wurde mit sehr großer Majorität an⸗
n. nower Neichstag trat hierauf in die dritte Berathung über n Entwurf eines Strafgesetzbuchs für den Norddeutschen zund auf Grund der Zusammenstellung der Beschlüsse in
iter Berathung. 18 88 lag eine sehr große Anzahl von Abänderungs⸗An⸗ ägen vor. “
Von den Abgg. Planck und Genossen:
Der Reichstag wolle beschließen: für den Fall der Wiederherstel⸗ ing des §. 1 in der Fassung der Regierungsvorlage, den §. 11 der orlage der verbündeten Regierungen zum Strafgesetzbuch in folgen⸗ r Fassung anzunehmen: Die Todesstrafe ist durch Enthauptung zu bllstrecken. In denjenigen Bundesländern, in welchen die Todesstrafe setlich bereits abgeschafft ist, bewendet es hierbei und es tritt für ise Länder in denjenigen Fällen, für welche das gegenwärtige Gesetz ie Todesstrafe bestimmt, an die Stelle derselben die lebenslängliche suchthausstrafe. . 8
Von den Abgg. Fries, Dr. Jäger, Salzmann folgender nterantrag hierzu: “
Der Reichstag wolle folgenden Zusatz beschließen: Den übrigen hundesstaaten bleibt es überlassen, im Wege der Gesetzgebung eben⸗ als zu verordnen, daß in denjenigen Fällen, für welche das gegen⸗ ärtige Gesetz die Todesstrafe bestimmt, an die Stelle derselben die ebenslängliche Zuchthausstrafe tritt.
Von den Abgg. v. Kardorff und Genossen: b
§. 78. Der Mord und der Versuch des Mordes, gerichtet gegen as Bundesoberhaupt oder gegen den eigenen Landesherrn, oder wäh⸗ end des Aufenthaltes in einem Bundesstaate gegen den Landesherrn sises Staates, wird als Hochverrath mit dem Tode bestraft. §. 79. Wer außer dem Falle des §. 78 es unternimmt ꝛc. (§. 78 der Reichs⸗
gsbeschlüsse). 1 “ Die General⸗Debatte wurde eröffnet. Der Abg. Graf Schwerin sprach sich für die Annahme des Gesetzentwurfs unter den von den verbündeten Regierungen
gestellten Bedingungen aus.
Der Bundeskanzler, Bismarck⸗Schön⸗ hausen erklärte hierauf:
Gestatten Sie mir, meine Herren, daß ich zuvörderst mein Be⸗ hauern darüber ausspreche, daß es mir nicht vergönnt gewesen ist, den vichigen Berathungen, welche Sie in den letzten Wochen beschäftigt haben, persönlich beizuwohnen, auch denen nicht, mittelst welcher die Regierungen Ihre Beschlüsse der eigenen Beschlußnahme unterzogen haben. Mein Kollege im Bundesrathe, der Königlich preußische Herr Pustiz⸗Minister, hat Ihnen noch in meiner Abwesenheit das Ergebniß bieser Beschlüsse mitktheilen können und daran zugleich die Zu⸗ age geknüpft, über das inzwischen eingebrachte Amendement der Herren Planck und Genossen die Beschlüsse des Bundesraths einzuholen
Meine Herren! Um zu der Vorlage zu gelangen, welche Ihnen ursprünglich gemacht worden ist, haben die einzelnen Regierungen, ich kann sagen, fast jeder Fürst persönlich, fast jeder Rathgeber eines deutschen Fürsten persönlich, wesentliche Opfer an ihren politischen Uecberzeugungen, an ihren Wünschen, an ihrem Rechtsgefühl, ich möchte sagen, an ihrem Rechtsglauben bringen müssen. Sie haben h ettvillig dem höher stehenden Zwecke deutscher Rechtseinheit gebracht.
In demselben Sinne sind die verbündeten Regierungen an die
Graf von
Beschlüsse des Reichstages getreten, die ihnen nach der zweiten d V
vorgelegen haben, und ich glaube, Sie werden ihnen das Zeugni geben, daß sie auch dort dem höheren Zwecke der deutschen Rechts⸗ einheit neue und erhebliche Opfer gebracht haben. „Manche der Regierungen hätten gewünscht, wie viele unter Ihnen, die Todesstrafe zu beseitigen. Sie haben geglaubt, diese ihre Ueber⸗ sengung, hhs ihren Glauben an ein sittliches Erforderniß der Zeit m Zwecke des Norddeutschen Bundes wesentlich ihre Entstehung verdankt, dem sie bisher gedient hat: der deutschen Nation die Rechtseinheit, die pelitische Einheit wiederzugeben. Diesen Zweck haben sie höher ge⸗ stellt, als ihr Verlangen nach Abschaffung der Todesstrafe. Andere Regierungen und zwar die große Mehrzahl, haben ge⸗
glaubt, denen, die auf ihren Rechtsschutz Anspruch haben, diesen Schutz durch eine Anwendung der schwersten Strafe in ausgedehnterem Maße
uldig zu sein, als die jüngsten Konzessionen der Regierungen es zulassen. Der Herr Vorredner hat eben bemerkt, daß früher vierzehn ver⸗ sciedene Fälle mit der Todesstrafe bedroht gewesen sind. Es hat schwere Kämpfe und lange Verhandlungen gekostet, ehe diese vierzehn Fälle auf das Maß reduzirt worden sind, welches der erste Entwurf Ihnen unterbreitere, und demnächst auf Ihren Wunsch in Berücksich⸗ Beschlüsse hat eine weitere sehr beträchtliche Verminde⸗
tigung Ihrer rung dieser Fälle eintreten können. Die Regierungen
zum Opfer bringen zu müssen, welchem die Schöpfung
daß sie die die
dem höheren
Ueberzeugung,
nationalen Zwecke zu
— können; nur ein Opfer können sie
diesem Zwecke nicht bringen: das ist das Prinzip dieser
nationalen Einheit selbst. Hierin liegt der Grund, der sie hindert, dem Amendement der Abgg. Planck und Genossen ihre Zustimmung zu ertheilen. Die Regierungen sind außer Stande, sich von der Ver⸗ gangenheit des Norddeutschen Bundes, sich von den Zwecken, welche uns bisher vereinigt und beschäftigt haben, in dem Maße los zu sagen, daß sie aus der Quelle des einheitlichen Bundesrechts zweierlei Wasser fließen lassen, daß sie bewußter Weise und von dieser Stelle hier ein doppeltes Rechtssystem für den Norddeutschen Bund schaffen.
Ich gehe auf die juristischen Schwierigkeiten, die die Durchführung eines solchen Systems hat, nicht ein, man kann deren viele aufstellen, wie die Frage etwa über ein Verbrechen, welches bei Nacht auf einer Eisenbahnfahrt, wie es ja vorgekommen ist, stattgefunden hat, — ob es in einem Gebiete, wo die Todesstrafe aufgehoben ist, ob es zwischen Magdeburg und Leipzig etwa in der Gegend von Cöthen, oder ob es dicht vor Leipzig begangen worden ist; man könnte bei andern Verbrechen, z. B. der Ermordung von Förstern durch Wilddiebe in Grenzwaldungen, ähnlich kasuistische Fragen aufstellen, sie sollen mich nicht beschäftigen, ich halte mich lediglich an die politische Seite der Sache. Es ist für mich eine ab⸗ solute Unmöglichkeit, es wäre ein volles Verläugnen meiner Vergan⸗ genheit, wollte ich einem Gesetze hier zustimmen, welches das Prinzip sanktionirt, daß durch den Bund zweierlei Recht für die Nord⸗ deutschen geschaffen werden soll, daß gewissermaßen zweierlei Klassen von Norddeutschen geschaffen werden sollen, eine Selekta, die vermöge ihrer Gesittung, vermöge ihrer Erziehung so weit vorgeschritten ist, daß selbst ihre üblen Subjekte des Korrektivs, des Richtbeils nicht mehr bedürfen und dann das profanum vulgus von 27 Millionen, welches diesen sächsisch⸗oldenburgischen Kulturgrad noch nicht erreicht hat, dem das Richtbeil im Nacken sitzen muß, um es in Ordnung zu halten. Dem können wir nicht zustimmen; ich würde, meine Herren, eher ein nach meiner Ueberzeugung sehr viel mangelhafteres aber einheitliches Strafgesetz in Kauf genommen haben, ich würde mich der Hoffnung hingegeben haben, daß bei dem gesunden Sinn unserer Bevölkerung und seiner Vertretung ein Fehler eines mangelhaften Strafrechts so allgemein kenntlich und so allgemein fühlbar ist, daß die Lücken ausgefüllt und Irrthümer verbessert wer⸗ den würden, in einigen Jahren. Aber das Verlassen unserer Grund⸗ rinzipien in Bezug auf die Einheit, die wir in Deutschland zu chaffen haben, das läßt sich niemals wieder gut machen. Ich kann von diesem Standpunkte aus hier kein Oldenburg und kein Preußen kennen, ich kenne nur Norddeutsche.
Unsere Aufgabe ist, die Gleichheit vor dem Gesetz für alle nord⸗ deutschen Bürger zu schaffen, nicht die Ungleichheit, da wo sie ist, gut zu heißen, oder gar sie innerhalb eines Bundesgebietes neu zu schaffen. Meine Herren, das ist eine politische Unmöglichkeit. Wir sind gegen Sonderrechte, gegen Sondereinrichtungen, gegen die Vor⸗ urtheile einzelner Regierungen und einzelner Stämme, ja selbst gegen die Rechte einzelner Regierungen und einzelner Volks⸗ stämme, mitunter, weil wir uns der Größe unserer Ziele bewußt waren, mit Härte verfahren; ich darf wohl sagen, mit Härte, wenigstens mit Strenge. Wir haben unverrückt unser nationales Ziel im Auge behalten; wir haben nicht links, nicht rechts gesehen, ob wir Jemandem wehe thäten in seiner theuersten Ueberzeugung. Meine Herren, aus diesem Geiste haben wir unsere Kraft, unseren Muth, unsere Macht geschöpft, zu handeln wie wir gethan. Sobald uns dieser Geist verläßt, sobald wir diesem Geiste entsagen, sobald wir ihn vor dem deutschen Volke und seinen Nachbarn aufgeben, so legen wir damit Zeugniß ab daß die Spannkraft, mit der wir vor 3 ½ Jahren an dieser Stelle unsern Ausgang nahmen, in dem Sande des Partikularismus, des Partikularismus der Staaten und des Partikularismus der Parteien erlahmt ist. Wir werden die Quelle, aus der wir die Berechtigung schöpften hart zu sein und mit eisernem Schritt zu zermalmen, was der Herstellung der deutschen Nation in ihrer Herrlichkeit und Macht entgegen stand....
(Lebhaftes Bravo! — von den Plätzen der sozial⸗demokratischen Fraktion: »Oho!« — Erneuerter stürmischer Beifall)
Meine Herren! Ich freue mich des Zeugnisses, was mir durch die Mißbilligung der Gegner deutscher Einheit und deutscher Größe gegeben wird.
Meine Herren! Ich bitte um Entschuldigung, wenn mich meine Kräfte noch nicht so weit unterstützen, um der Vertheidigung unserer Sache mich ganz mit dem Nachdruck zu widmen, den sie erfordert und der meiner Ueberzeugung entspräche. Aber, meine Herren, ich erinnere Sie an eins. Es sind noch nicht ganz zwei Jahre her, daß hier aus dem Schoße Ihrer Versammlung die Anregung erfolgte, ein einheitliches Strafrecht für die deutsche Nation in der Zukunft, für den Norddeutschen Bund einstweilen, zu schaffen. Dieser An⸗ regung, die Ihnen zu verdanken ist, ist bereitwillig Folge gegeben worden; unmittelbar darauf haben sich die namhaftesten Juristen, die Leute, auf deren Namen in der juristischen Welt Deutsch⸗ land stolz ist und stolz zu sein Ursache hat, versammelt und haben mit einem Fleiß, der den Deutschen jeder Zeit, mit einem praktischen Geschick, welches ihnen nicht immer eigen gewesen ist, in kurzer Zeit ein Werk geschaffen, dem auch seine Gegner, dem auch die, die es über sich nehmen wollen, dagegen zu stimmen und dem Norddeutschen Volke dieses Werk vorzuenthalten, doch die Anerkennung nicht ver⸗ sagen können, daß es das Beste ist, was innerhalb Deutschlands für eine größere Gemeinschaft bisher geleistet ist, daß es jedenfalls besser ist als Alles das, an dessen Stelle es treten soll. Es sind noch nicht
den eigene
eigene
Beweis gegeben, Rechtsansicht opfern sich entschließen
haben
ganz zwei Jahre seitdem verflossen, eine einzige Abstimmung nur
—
trennt uns von der Verwirklichung der Wünsche, die Sie damals
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