1870 / 134 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Wahlkom mise zu ernennen und dies öffentlich bekannt Schriftstücken sind so zeitig

8

Die ungültigen Stimmen kommen bei Feststellung des Wahl⸗ resultats nicht in Anrechnung.

§. 21. Alle abgegebenen Stimmzettel, welche nicht nach §. 20 des Reglements dem Protokolle beizufügen sind, hat der Wahl⸗ vorsteher in Papier einzuschlagen und zu versiegeln, und so lange aufzubewahren, bis der Reichstag die Wahl definitiv für gültig er⸗

klärt hat.

§. 22. Ueber die Wahlhandlung ist ein Protokoll nach dem unter Littr. B. anliegenden Formular aufzunehmen.

§. 23. Die Wahlkreise (§. 6 des Gesetzes) weist das unter Littr. C. ankäegende Verzeichnis nach. 2

In jedem derselben ist Ein Abgeordneter zu wählen.

§. 24. Die zuständige Behörde hat für jeden Wahlkreis einen

zu machen.

Die Wahlprotokolle (§. 22) mit sämmtlichen zugehörigen von den Wahlvorstehern ungesäumt, jedenfalls aber dem Wahlkommissar einzureichen, daß sie spätestens im Laufe des dritten Tages nach dem Wahltermine in dessen Hände

gelangen.

8.

muß, aber Beamter

lichen die Zahl der Wähler, für jeden einzelnen Wahlbezirk ersichtlich sein muß,

Wahlkreise zusammen und verpflichtet dieselben als

Die Wahlvorsteher sind für die pünktliche Ausführung dieser Vor⸗

chrift verantwortlich. 26. Behufs Ermittelung des Wahlergebnisses beruft der Tag nach dem Wahltermine in ein

ssar auf den vierten b bestimmendes Lokal mindestens sechs und höchstens zwölf

Wähler, welche ein unmittelbares Staatsamt nicht bekleiden, aus dem 8 Beisitzer mittelst att.

Protokollführer, welcher ebenfalls Wähler sein sein darf, zuzuziehen und in gleicher Weise zu

Handschlags an Eides Außerdem ist ein

verpflichten. . 1 Der Zutritt zu dem Lokale steht jedem Wähler offen.

§. 27. In dieser II““ (§. 26) werden die Protokolle über die Wahlen in den einzelnen ahlbezirken durchgesehen und die Resultate der Wahlen zusammengestellt. Das Ergebniß wird verkündet und demnächst durch die zu amt⸗ Publikationen dienenden Blätter bekannt gemacht. Ueber die Handlung ist ein Protokoll aufzunehmen, aus welchem sowie die gültigen und ungültigen Stimmen der auf die einzelnen Kandidaten ge allenen Stimmen und in welchem die einzelnen Be⸗

und die Zahl

Bedenken zu erwähnen sind, zu denen die Wahlen in zirken etwa Veranlassung gegeben haben. Zur Beseitigung solcher Bedenken ist der Wahlkommissar befugt, die von den Wahlvorstehern aufbewahrten Stimmzettel (§. 21 des Reglements) einzufordern und einzusehen.

§. 28. Hat sich auf einen Kandidaten die absolute Mehrheit der in dem Wahlkreise abgegebenen gültigen Stimmen vereinigt, so wird derselbe als gewählt proklamirt.

Hat sich eine absolute Stimmenmehrheit nicht herausgestellt, so hat der Wahlkommissar die Vornahme einer engeren Wahl zu ver⸗ anlassen (§. 12 des Gesetzes).

.29. Der Termin für die engere Wahl ist von dem Wahl⸗ kommissar festzusetzen und darf nicht länger hinausgeschoben werden, als höchstens 14 Tage nach der Ermittelung des Ergebnisses der ersten Wahl (§§. 26 und 27 des Reglements).

S. 20 Auf Hie ongero Mahl koammon nur bicjrnigen beiden Kult⸗ didaten, welche die meisten Stimmen erhalten haben (§. 12 des Ge⸗ setzesz). Sind auf mehrere Kandidaten gleich viele Stimmen gefallen, so entscheidet das Loos welches durch die Hand des Wahlkommissars gezogen wird, darüber, welche beiden Kandidaten auf die engere Wahl zu bringen sind.

In der wegen Vornahme der engeren Wahl nach Vorschrift des §. 8 des Reglements zu erlassenden Bekanntmachung sind die beide Fandidaten, unter denen zu wählen ist, zu benennen, und es ist 1,c. drücklich darauf hinzuweisen, daß alle auf andere Kandidaten fallenden Stimmen ungültig seien. en

§. 31. Die engere Wahl findet auf denselben Grundlagen uns nach denselben Vorschriften statt, wie die erste.

Insbesondere bleiben die Wahlbezirke, die Wahllokale und de Wahlvorsteher unverändert, soweit nicht eine Ersetzung der letterar oder eine Verlegung der Wahllokale nach dem Ermessen der zur 8” stimmung hierüber nach den §§. 6 und 8 des Reglements berufeng Behörden geboten erscheint. b 1

Dergleichen Abänderungen sind nach Vorschrift des §. 8 des R⸗ glements bekannt zu machen, ohne daß jedoch hierfür oder für die rücksichtlich der engeren Wahl sonst erforderlichen Bekanntmachungen

§§. 8 und 30 des Reglements) die dort festgesetzte Frist eingehallen zu werden braucht. 1 . Z

Auch ist die Bescheinigung darüber, daß die erwähnten Bekannt machungen in ortsüblicher Weise erfolgt sind, nicht auf der Wäler⸗ liste zu ertheilen, sondern von den Gemeindevorständen den Wahl⸗ vorstehern noch vor dem Wahltermine besonders einzureichen.

Bei der engeren Wahl sind dieselben Wählerlisten anzuwenden wie bei der ersten Wahlhandlung. Sie sind zu diesem Zwecke ven den Wahlakten zu trennen und den Wahlvorstehern zuzustellen. Eint⸗ wiederholte Auslegung und Berichtigung derselben findet nicht statt

§. 32. Tritt bei der engeren Wahl Stimmengleichheit ein, so entscheidet das Loos, welches durch die Hand des Wahlkommissart gezogen wird.

33. Der Gewählte ist von der den Wahlkommissar in Kenntniß zu setzen Annahme derselben, sowie zum Nachweise,

wählbar ist, aufzufordern. Annahme unter Protest und Vorbehalt, sowie das Ausbleiben von der Zustellung der Benat⸗

der Erklärung binnen acht Tagen, richtigung, gilt als Ablehnung.

§. 34. Im Falle der Ablehnung, oder wenn der Reichstag de Wahl für ungültig erklärt, hat die zuständige Behörde sofort ene

neue Wahl zu veranlassen. 3 Vorschriften des §. 31 des Reglemene

Für dieselbe gelten die mit der Maßgabe, daß bei den zu erlassenden Bekanntmachungm

die im §. 8 des Reglements bestimmte achttägige Frist einzuhalten is⸗ In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn für ausgeschiedene Me⸗ 1e des Reichstages während des Laufes derselben Legislaturperiode rsatzwahlen stattfinden. Tritt dieser Fall jedoch später als ein Jahn nach den allgemeinen Wahlen ein, so müssen die gesammten Wahl⸗ vorbereitungen, mit Einschluß der Aufstellung und Auslegung na Wählerlisten, erneuert werden.

35. Sämmtliche Verhandlungen, sowohl über die Wahlen i den Wahlbezirken, als über die Zusammenstellung der Ergebniste werden von dem Wahlkommissar unverzüglich der zuständigen Behöbde eingereicht, welche dieselben der Centralverwaltungsbehörde zur mwet teren Mittheilung an den Reichstag des Norddeutschen Bundes vor zulegen hat.

§. 36. Die in Gemäßheit der in den einzelnen Bundesstaata

hestebenden Nerwaltungsorganisation nach den §§. 2, 3, 6, 8, 24

und 35 zur Zeit zuständigen Behörden weist das unter Littr. D. me

liegende Verzeichniß nach. Berlin, den 28. Mai 177007. Der Kanzler des Norddeutschen Bundes.

V v. Bismarck⸗Schönhausen.

auf ihn gefallenen Wahl durc und zur Erklärung über die daß er nach §. 4 des Gesezee

v““ ““”

b Steckbriefe und ntersuchungs »Sachen.

Steckbriefserneuerung. Der hinter den Pächter der Stein⸗ heveler⸗Mühle bei Fürstenberg in Mecklenburg Richard Schütte wegen Betruges und Urtundenfäͤlschung unter dem 19. Mai cr. er⸗ lassene Steckbrief wird hierdurch erneuert. Berlin, den 7. Juni 1870. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungssachen. Kom⸗ mission II. für Voruntersuchungen. Beschreibung. Alter: 25 bis 28 Jahre, Geburtsort: Woldogk, Größe: 5 Fuß 8 Zoll, Haare: hell⸗ blond, Augen: hellblau, Augenbrauen: blond, Gesichtsbildung: rund un o. Gesichtsfarbe: blaß, Gestalt: kräftig, breitschultrig und

ulös.

Oeffentliche Aufforderung,. Am 11. April d. J. ist in der Charité der Hausdiener Wallis an einer Hirn⸗ und Schädelverletzung gestorben, welche er in der Nacht zum 2. April d. J. und zwar wahr⸗ scheinlich bei einer Schlägerei erhalten hat, welche um Mitternacht in der Königsstraße, etwa in der Gegend der Königs⸗Kolonnaden, statt⸗ gefunden haben soll. Alle diejenigen, welche entweder Augenzeugen dieser Schlägerei waren oder entweder solche Augenzeugen namhaft machen können, oder sonst über die bei der Schlägerei betheiligten Per⸗ sonen Kenntniß erlangt haben, werden aufgefordert, sich schriftlich zu den Wallis'schen Todes⸗Ermittelungsakten W. 153. 1870 zu melden oder sich baldigst in den Vormittagsstunden zwischen 10 und 12 zu ihrer kostenfreien Vernehmung vor dem Königlichen Stadtrichter Herrn

ollmann, Molkenmarkt Nr. 2, drei Treppen, Zimmer 26, einzu⸗ nden. Berlin, den 4. Juni 1870. Köͤnigliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. Kommission II. für Voruntersuchungen.

Oeffentliche Vorladung. Die nachstehend benannten Kan tonisten resp. Wehrmänner sind von der Königlichen Staatsanmwal schaft unterm 25. d. Mts. angeklagt und zwar: 1) Franz Drosdz⸗ Albrechtsdorf, geboren den 22. Oktober 1847, 2) Carl Opolka zu N brechtsdorf, geb. den 21. November 1847, 3) Thomas Kik zu Bont nowiß, geb. den 18. Dezember 1847, 4) Franz Osielski al. Alht Gohle, geb. den 18. Dezember 1847, 5) Joseph Bursy zu Jaͤschin geb. den 20. November 1847, 6) Franz Bursy zu Jaschine, geb.) 21. August 1845, 7) Carl Kowalczyk zu Koselwitz, geb. den 9. N vember 1847, 8) Joseph Nowak zu Koselwiß, geb. den 22. Novemt 1847, 9) Carl Prudlo zu Koselwitz, geb. den 1. April 1847, 10) C Wilhelm Heppner zu Kraskau, geb. den 7. März 1847, 11) Lol Kansy zu, Dorf Landsberg, geb. den 19. Juni 1847, 12) Gusg Simon Olcynik zu Dorf vLö geboren den 28. Oktober 18. 13) Carl Kruppa zu Landsberg, geb, den 9. Januar 1847, 14) 909 rich Warwas zu Leschna, geb. den 27. Juli 1847, 15) Martin . Suga zu Rosenberg, geb. den 6. November 1847, 16) Franz Jagl⸗ zu Sausenberg, geb. den 12. August 1847, 17) Joseph Gaiczyt‚ Sausenberg, geb. den 17 April 1847, 18) Peter Busch zu Schönbwen geb. den 14. Februar 1847, 19) Albert Oblong zu Jordansmüh’ n. den 7. April 1847, 20) Carl Hirsch zu Schumm, geb. den 24. B 1847, 21) Carl Kansy zu Skronskau, geb. den 3. September 8 22) Michael Knopp zu Thule, geb. den 23. September 1847, 24 bann Brysch zu Zembowitz, geb. den 29. Mai 1847, die Königle Lande ohne Erlaubniß verlassen zu haben, um sich dadurch dem dn tritt in den Dienst des stehenden Heeres zu entziehen; 24) der à

mann Johann Wieczorek zu Jessawa geb. den 30. Juli 1 Wehrmann Carl Ezschos zu Flloneag, geb. den 16. Geee

Rosenberg O.⸗S.,

Die dem Max Miltuschütz voorrgedachte Firma ertheilte

26) der Wehrmann Anton Stellmach zu Hellewald, geb. den 9 1834, ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, deshalb durch den Be⸗ schluß der Strafabtheilung hierselbst vom heutigen Tage auf Grund des §. 110 des Strafgesetzbuches und des Gesetzes vom 10. März 1856 . Anklagestand versetzt und Termin zur mündlichen Verhandlung und Entscheidung auf den 11. Juli cr., Mittags 12 Uhr, im Zizungssaale hierselbst anberaumt worden. Da ihr gegenwärtiger Aufenthaltsort im Inlande nicht bekannt ist, so werden dieselben zu diesem Termine hiermit öffentlich mit der Aufforderung vorgeladen, zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu ihrer Vertheidigung

den Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche so zeitig vor dem Termin anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können, widrigenfalls mit der Untersuchung und Entscheidung contumaciam gegen sie verfahren werden wird. 1 den 31. März 1870. I. Abtheilung.

Königliches Kreisgericht.

Handels⸗Register.

Handels⸗Register des Königl. Stadtgerichts zu Berlin. ee Firmenregister des unterzeichneten Gerichts ist unter Nr. 5964 . 11 der Bankier Friedrich Wilhelm Waldemar Behrendt zu Charlotten⸗ burg, Ort der Niederlassung Berlin, jetziges Geschäftslokal: Unter den Linden 60, Firma: 1 W. Behrendt, 8

zufolge heutiger Verfügung eingetragen.

In 888 Firmenregister des unterzeichneten Gerichts ist unter der Kaufmann Conrad August Wilhelm Bolle dr Niederlassung: erlin, jetziges Geschäftslokal: 1“ 1“ Wilhelm Bolle/ 84

zufolge heutiger Verfügung eingetragen. 1

zu Berlin, Ort Jüdenstraße 47,

116“

Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: Geschäftslokal: Leipzigerstraße 80, am 1. offenen Handelsgesellschaft sind:

1) der Kaufmann Emanuel Cohn,

2) der Kaufmann Isaac Cohn,

beide zu Berlin. 8 9⸗ Dies ist in das Gesellschaftsregister des unterzeichneten Gerichts

unter Nr. 2938 zufolge heutiger Verfügung eingetragen.

September 1867 errichteten

Unter Nr. 3663 unseres Firmen⸗Registers, woselbst die hiesige

Handlung, Firma:

Gebrüder Schweitzer,

und als deren Inhaber der Kaufmann Gustav Schweitzer

steht, ist zufolge heutiger Verfügung eingetragen:

Der Kaufmann David Schweitzer zu Berlin ist in das Han⸗ elsgeschäft des Kaufmanns Gustav Schweitzer als Handelsgesell⸗ chafter eingetreten und ist die nunmehr unter der Firma: Gebrüder Schweitzer, bestehende Handelsgesellschaft nach Nr. 2939 des Gesell⸗

schaftsregisters übertragen. und dem Oskar Ebstein für die Prokura bleibt auch nach Aenderung die nunmehrige Handelsgesellschaft, Firma:. Gebrüder Schweitzer, in Kraft.

Dies ist heute in das Prokurenregister unter Nr. 147 und 1512

eingetragen. ““ Die Gesellschafter der hierselbst unter EEE1““ Gebrüder Schweitzer, Geschäftslokal Alexanderstr. 25, am 7. Juni 1870 errichteten offenen Handelsgesellschaft sind: ““ 1) der Kaufmann Gustav Schweitzer, 2) der Kaufmann David Schweitzer, beide zu Berlin. Dies ist in das Gesellschaftsregister des unterzeichneten Gerichts unter Nr. 2939 eingetragen.

Der Kaufmann Robert Gustav Lohse zu Berlin hat für seine hierselbst unter der Firma: Gustav Lohse

bestehende, unter Nr. 5382 des Firmenregisters eingetragene b dem Oscar Lohse zu Berlin Prokura ertheilt.

Dies ist zufolge heutiger Verfügung unter Nr. 1565 de registers eingetragen worden. v

vermerkt

des Prinzipals für

Der Banquier Friedrich Wilhelm Waldemar Behrendt zu Char⸗ ottenburg hat für seine hierselbst unter der Firma: W. Behrendt

bestehende, unter Nr. 5964 des Firmenregisters eingetragene Handlung

dem Georg Christian Otto Haase zu Charlottenburg Prokura ertheilt. Dies ist zufolge heutiger Verfügung unter Nr. 1566 des Prokuren⸗ registers eingetragen worden. . Berlin, den 7. Juni 1870.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung ür Civilsachen.

zeichneten Handelsgerichte eingesehen werden.

Handels⸗Regiser des Königl. Stadtgerichts zu Berlin. n das Firmenregister des unterzeichneten Gerichts ist Nr. 5966 8 Eg 1gs C der Kaufmann Carl Emil Traugott Hoffmann zu Berlin, Ort der Niederlassung: Berlin, Geschäftslokal: Tempelhofer Ufer Nr. la., Firma: 1“ K ““ 8 mil Hoffmann‧, zufolge heutiger Verfügung WeceHacn

Der Kaufmann Gabriel Herrmann Michaelis zu Berlin Ort der Niederlassung: Berlin, Geschäftslokal: Oranienburgerstraße Nr. 5

Firma: G. H. Michaelis zufolge heutiger Verfügung 1

Die unter Nr. 2291 unseres Gesell sregisters agen Han dlegcellschaft Firma: s sellschaftsregisters eingetragen ist durch gegenseitige ves 82 8 . vioge.

. ebereinkunft der bisherigen Gesellschafter auf⸗ gele. Hih Hendetsgeseczschaft ist zufolge eg; Sahn schaf ben Fe..

Zu Liquidatoren sind ernannt:

1) der Kaufmann Gotthilf Eduard August Schwartz,

2) der Kaufmann Theodor Wilhelm Burau,

3) der Kaufmann Adolph Berger, 8

8 alle zu Berlin, mit der Maßgabe, daß zur Zeichnung der Liquidationsfirma die Unter⸗ schrift des Berger und eines der anderen Liquidatoren erforderlich ist.

Der Kaufmann Leib (Louis) Borchardt zu Berlin hat ü hierselbst unter der c- c 1 8. 1 ö“ Eq“ bestehende, unter Nr. 4595 des Firmenregisters eingetragene Handlung dem Emil Borchardt zu Berlin Prokura ertheilt. Dies ist zufolge heutiger Verfügung unter Nr. 1567 des Prokuren⸗ registers eingetragen worden. Berlin, den 8. Juni 1870. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen.

——

In unserm Firmenregister ist auf Verfü ung vom 20: ü1 am 22. Mai 1870 vermerkt worden: ferteha Bnn Ie d870 bei Nr g dgehan 8 4 kAAAX““ er Kaufmann Knack hat Crossen verlassen; sein jetziger Aufenthalt ist unbekannt; b öäöö bei N Sehhn9e c ist nach 11 er Kaufmann Bittrich ist nach Rußland ausgewandert. Crossen, den 20. Mai 1870. b 8 Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

89 Königliches Kreisgericht zu Frankfurt a. O. 8 In unser Firmenregister ist unter Nr. 574 als L .“ Kaufmann August Ferdinand Achtenhagen zu

üllrose,

als Ort der Niederlassung: Müllrosee, als Firma: A. Achtenhagen, ““ zufolge Verfügung vom 7. Juni 1870 am 8. Juni 1870 eingetragen.

Gerichts ist ein⸗ 8

getragen: 8 Nr. 5. 14“ Firma: Konsum⸗Verein Vorwärts zu Luckenwalde, eingetragene Sitz der Genossenschaft: Luckenwalde.. Rechtsverbältnisse der Genossenschaft: .—ꝙDer Gesellschaftsvertrag ist unter dem 1. April 1868 errichtet. Gegenstand des Unternehmens ist die Beschaffung von Haus⸗ haltungsbedürfnissen aller Art und Vertheilung derselben an die Mitglieder gegen Baarzahlung. Die Mitglieder des Vorstandes sind: W der Tuchmacher Karl Ludwig Knoller zu Luckenwalde

aals Direktor, 1 2) der Tuchmacher Johann Friedrich Voigt daselbst als Direktors, 1

Stellvertreter des 3) der Tuchmacher Karl⸗ Wilhelm Engelbrecht daselbst, 4) der Tuchmacher Friedrich Albert Bartusch daselbst, 5) der Weber Herrmann Lange daselbst, 8 6) der Zeugmacher Johann August Rodes daselbst, zu 3, 4, 5 und 6 als Beisitzer. Die Bekanntmachungen und Erlasse in Angelegenheiten der Genossenschaft ergehen unter deren Firma und werden von dem Direktor und einem Beisitzer, oder von dem Stell⸗ vertreter des Direktors und einem Beisißer des Vorstandes unterzeichnet. Die Veröffentlichung geschieht durch das Lucken⸗

walder Wochenblatt. für die Genossenschaft erfolgt dadurch,

Die Zeichnung . zu der Firma der Genossenschaft ihre

daß die Zeichnenden e Namensunterschrift hinzufügen. Dies muß entweder von oder von dem Stellvertreter

dem Direktor und einem Beisitzer b des Direktors und einem Beisitzer des Vorstandes geschehen.

Eingetragen zufolge Verfügung vom 3. am 4. Juni 1870. Das Verzeichniß der Genossenschafter kann jederzeit bei dem unter⸗

8181“

den 4. Juni 1870.

Jüterbog, d 5 L Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.