(Harburg, Hannover, Cöln ꝛc.) bezw. Hamburg und Berlin a
den Eisenbahnzug. G ““ *—ꝙAnkunft in Hamburg 8 55 Uhr Vormittags, 8 „ „ Hannover 2 20 Uhr Nachmittags, Cöln 9 Uhr Abends, “
„ „ Berlin 95 Uhr Abends.
Personengeld zwischen Kiel und Korsoer: I. Platz 3 ½ Thlr. Pr. Crt., Deckplatz 1½ Thlr. Pr. Crt. Linie Lübeck⸗Kopenhagen⸗Malmoe. 1 Die Ueberfahrt zwischen Lübeck und Kopenhagen erfolgt in 14
bis 15 Stunden. 8 Die Fahrten finden in, beiden. Richtungen sechsmal woͤchent⸗
aus Lübeck: täglich — außer Sonnabend — um
ttags nach Ankunft des um 745 Uhr Morgens aus
henden Eisenbahnzuges. Ankunft in Kopenhagen täglich
— außer Sonntag — Morgens: am Mittwoch und Sonnabend in
Kopenhagen Anschlüsse an die Post⸗Dampfschiffahrten nach Christiania.
Weiterfahrt von Kopenhagen nach Malmoe Vormittags. In
Malmoe Anschluß an den um 2 Uhr Nachmittags nach Stockholm abgehenden Eisenbahnzug.
Abgang aus Malmoe Vormittags. Weiterfahrt von Kopen⸗
hagen täglich — außer Dienstag — um 2 Uhr Nachmittags. An⸗
kunft in Lübeck täglich — außer Mittwoch — früh zum Anschluß an den um 7 Uhr Morgens nach Berlin abgehen en Eisenbahnzug.
Personengeld zwischen Lübeck und Kopenhagen: Hütte 6 Thlr.,
IJ. Salon 5 Thlr. 8 Sgr., II. Salon 3 Thlr. 22 ½ Sgr., Deckplatz
2 Thlr. 8 Sgr. h b Linie Kiel⸗Christiania direkt.
Die Ueberfahrt erfolgt in 41 — 42 Stunden.
Die Fahrten finden in jeder Richtung einmal wöchentlich statt. Abgang aus Kiel: jeden Sonntag Nachts (vom Sonntag zum Montag) nach Ankunft des letzten Zuges aus Altona bezw. Hamburg ꝛc. Ankunft in Christiania: jeden Dienstag Nachmittags.
Abgang aus Christiania: jeden Donnerstag um 9. Uhr Vormittags. Ankunft in Kiel: jeden Sonnabend früh zum Anschluß an den Frühzug nach Altona bezw. Hamburg.
Personengeld zwischen Kiel und Christiania: I. Platz 15 Thlr., II. Platz 10 Thlr., III. Platz 5 Thlr. 8
Auf den Linien Stralsund⸗Malmoe, Kiel⸗Korsoer und Kiel⸗ Christiania coursiren die von den betreffenden Postverwaltungen ein⸗
estellten Post⸗Dampfschiffe, auf der Linie Lübeck⸗Kopenhagen ⸗Malmoe ie zur Postbefüörderung benutzten Dampfschiffe der Halland'schen und Malmöer Dampsschiff⸗Gesellschaften.
Berlin, den 20. Juni 1870.
General⸗Post⸗Amt.
Stephan.
“
Das 19. Stück des Bundes⸗Gesetzblattes des Norddeutschen Bundes, welches heute ausgegeben wird, enthält unter
Nr. 506 das Gesetz, betreffend das Urheberrecht an Schrift⸗ werken, Abbildungen, musikalischen Kompositionen und drama⸗ tischen Werken. Vom 11. Juni 1870;, unter
Nr. 507 die Ernennung des bisherigen Bremischen Konsuls Otto Schuett zu Kap Hayti zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst; unter
Nr. 508 die Ertheilung des Exequatur als Kaiserlich Brasi⸗ lianischer Konsul in Berlin an den Kaufmann Joseph Behrend; und unter
Nr. 509 die Verleihung des Exequatur als Königlich Schwedisch⸗Norwegischer Vizekonsul in Colberg an den Kauf⸗ mann Carl Lehment. 1
in, den 20. Juni 1870.
Zeitungs⸗Comtoir.
8
Die Baumeister Wagner, König und Deymann sind zu Marine⸗Ober⸗Ingenieuren für Wasserbau und Landbau er⸗ nannt worden. v
Abgereist: Se. Durchlaucht der Prinz Heinrich XVII.
Reuß nach Creuznach.
Se. Excellenz der Staats⸗ und Justiz⸗Minister Dr. Leon⸗ hardt nach Schlesien.
Se. Excellenz der Ober⸗Hof⸗ und Hausmarschall und Ober⸗ Stallmeister Graf von Pückler.
Der Hofmarschall Sr. Majestät des Königs, Graf von Perponcher, nach Ems.
Der General⸗Stabsarzt der Armee und Chef der Militär⸗ Medizinal⸗Abtheilung im Kriegs Ministerium, Dr. Grimm, nach Kissingen.
Der Geheime Kabinets⸗Rath von Wilmowski nach Ems.
Der Direktor im Finanz⸗Ministerium, Wirkliche Geheime Ober⸗Finanz⸗Rath Schuhmann, nach Kissingen.
Der Präsident der Justiz⸗Prüfungs⸗Kommission, Geheime
Grafen zu Eulenburg die Erlaubniß zur Anlegun des vo des Kaisers von Rußland Majestät ihm verliehenen St. Annen Ordens erster Klasse mit der Kaiserlichen Krone zu ertheilen
—
Bekanntmachung. Der nach dem Allerhöchsten Befehle Sr. Majestät des Königs einberufene Provinzial⸗ Landtag des Königreich Preußen ist heute eröffnet worden. Nachdem die Mitglieder der Versammlung dem Gottesdienste in der hiesigen Schloß kirche und der katholischen Kirche beigewohnt hatten, begaben sich dieselben nach dem Stände⸗Saal des Königlichen Schlosses woselbst ihnen der unterzeichnete Landtags⸗Kommissarius das von des Königs Majestät Allerhöchst vollzogene Proposttions⸗ Dekret, welches also lautet;: Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen entbieten Unseren zum Provinzial⸗Landtage einberufenen getreuen Ständen des Königreichs Preußen Unseren gnädigsten Gruß und lassen ihnen folgende Propositionen zur Berathung und Erledigung zugehen: 1) Den Entwurf einer Strandungsordnung für die Pro⸗ vinzen Preußen und Pommern lassen Wir Unseren getreuen Ständen, nebst Motiven zur Begutachtung vorlegen. 2) Zu den der Provinz angehörigen Bezirks⸗Kommissionen für die klassifizirte Einkommensteuer haben Unsere getreuen Stände neue Mitglieder und Stellvertreter in Gemi⸗ heit des §. 24 des Gesetzes vom 1. Mai 1851 zu wählen. Hinsichtlich der Zahl der für die einzelnen Bezirks⸗Kom⸗ missionen zu wählenden Mitglieder und Stellvertreter, sowee hinsichtlich der übrigen bei den Wahlen zu beobachtenden Mo⸗ menten bewendet es bei den Vorschriften, nach welchen die fri⸗ heren diesfälligen Wahlen stattgefunden haben, und werden Unseren getreuen Ständen die Nachweisungen der einkommen⸗ steuerpflichtigen Einwohner der einzelnen Bezirke durch Unsere Kommissarius mitgetheilt werden. b
3) Unsere getreuen Stände werden ferner, soweit es nöthigg die Wahl des Ausschusses in Gemäßheit des §. 5 des Gesetze wegen der Kriegsleistungen und deren Vergütung vom 11. Mai⸗ 1851 unter angemessener Betheiligung der einzelnen Stände zu bewirken haben.
4) Mit Rücksicht auf die den getreuen Ständen durch die §§. 5 und 47 des Gesetzes vom 2. März 1850 in den Ange⸗ legenheiten der Rentenbank zugewiesene Mitwirkung und Kon⸗ trole haben die getreuen Stände nach den näheren Mitther lungen, welche Unser Kommissarius machen wird, die Wahl von Abgeordneten und Stellvertretern vorzunehmen.
In Betreff der laufenden ständischen Verwaltung wirz Unser Kommissarius die nöthigen Mittheilungen an Unsere getreuen Stände machen. Die Dauer des Provinzial⸗Landtages haben Wir auf vierzehn Tage bestimmt. Wir bleiben Unseren getreuen Ständen in Gnaden gewogen.
Gegeben Schloß Babelsberg, den 6. Juni 1870.
. (gez.) Wilhelm. von Bismarck. von Roon. von Mühler⸗ Selchow. Graf zu Eulenburg. Dr. Leonhardt.
Camphausen. “ An die zum Provinzial⸗Landtage des Königreichs b Preußen versammelten Stände.
übergab und die Versammlung für eröffnet erkärte. 1¹ Königsberg,
den 19. Juni 1870. Wirkliche Geheime
Graf von
Der Landtags⸗Kommissarius Rath und Sber⸗Präsident. Horn.
Bekanntmachung, betreffend Ausreichung neuer Zinscoupons zu dem vormals Herzoglich nassauischen 4 ½prozentigen Staatsanlehen von 6,000,000 Fl. d. d. 28. April 1860. 1
Die neuen Coupons zu dem vormals Herzoglich nassauischen 4 ½ Staatsanlehen von 6,000,000 Fl. d. d. 28. April 1860 Serie!. Num. 1 bis 8, vom 1. Mai 1870 bis 30. April 1874, werden vom 16. dieses Monats ab gegen Rückgabe der alten Couponsanweisungen, bei dem Bankhaͤuse der Herren M. A. von Rothschild & Soͤhne zu Frankfurt a. M. ausgereicht werden.
Es können diese Coupons auch durch die Königlichen Regierungd⸗ Hauptkassen und die Königlichen Bezirks⸗Hauptkassen in Hannobel⸗ Hsnabrück und Lüneburg bezogen werden. Wer die Coupons durch eine dieser Kassen beziehen will, hat derselben die alten Talons mit einem doppelten Verzeichnisse derselben einzureichen. Das eine Ver⸗ zeichniß wird mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sogleich zurne gegeben, und ist bei der Aushändigung der neuen Coupons wieder ab⸗ zuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den geda h6 Prooinzialkassen unentgeltlich zu haben. Der Einreichung der Schu verschreibungen bedarf es zur Erlangung der neuen Coupons un
Ober⸗Justiz⸗Rath Dr. Friedberg, nach Dresden.
Berlin, 20. Juni.
Allergnädigst geruht: dem Staats⸗ und Minister des
Se. Majestät der König haben Innern
Couponsanweisungen abhanden gekommen . 1 in diesem Falle sind die betreffenden Dokumente an das Königlict Regierungspräsidium zu Wiesbaden mittelst besonderer Eingabe ei
dann, wenn die alten ni
.“
Die entstehenden Porto⸗Auslagen haben die Empfänger der wenen
ons zu ersetzen.
Der Königliche Regierungs⸗Präsident.
NMNilichtamtliches. vrenseu;. Biclin, 20. Juni. Laut telegraphischer Nachricht ist Se Königliche H. — berbefehlshaber der Marine Prinz Ada be 108 v 52 ren gen mit seinem Flaggschiff, S. M. Panzerfregatte »König Wilhelm«, und S. M. Pranzerfregatte »Friedrich Carl« gestern Nachmittag auf der Rhede von Plymouth zu Anker gegangen woselbst S. M. Panzerfregatte »Kronprinz«, so wie S. M. Linienschiff »Renown« und Kanonenboot »Delphin⸗ vor Anker laßen. den Emp — Uleber den Empfang r. Königlichen 8 des Prinzen Adalbert, der, wie Ges vhnhe am 16. dieses Monats auf dem Panzgerschiff »König Wil.⸗ helm«, von Kiel kommend, in Spithead eingetroffen war berichtet die »Engl. Corr.“: Während das Schiff vor Anker ging, tauschte es Salutschüsse mit der Garnison und dem »Duke of Wellington« Flaggenschiff des englischen Marine⸗Ober⸗ Befehlshabers Sir J. Hope, aus. Dann stattete der Nord⸗ deutsche Vize⸗Konsul, Kapitän Morris, dem Schiffe einen Besuch ab und wurde bei seiner Rückkehr mit fünf Kanonenschüssen begrüßt. Im Laufe des Morgens stattete der englische Marine⸗ Ober⸗Befehlshaber in der Dampf⸗Yacht »Fire Queen« Sr. Kö⸗ niglichen Hoheit dem Prinzen Adalbert unter den uͤblichen Salutschüssen Seitens des »König Wilhelm« einen Be⸗ such ab. Der Prinz begab sich, nachdem Hoͤchstdemselben die YNacht zur Verfügung gestellt und die Norddeutsche Flagge aufgezogen war, unter Salutschüssen von den ver⸗ schiedenen Schiffen an's Land. Am Ufer wurde Höchstderselbe von Sir J. Hope, einer Anzahl englischer Marineoffiziere und dem norddeutschen Vizekonsul empfangen, während eine Ehren⸗ garde mit Fahnen und Musikcorps bereit stand. In Beglei⸗ tung des englischen Marine⸗Oberbefehlshabers und Sir George Bullers besuchte der Prinz nebst den übrigen norddeutschen Marineoffizieren die Festungswerke von Portsmouth. 8 h 9 111““ Hs Mrasschall und Ober⸗Stallmeister, 1 at eine mehrwö rei wirhern Sagat a4n, hrwöchentliche Urlaubsreise — Der Verkauf der Korrespondenzkarten 8 ann 18. Jigücfrs bczonnen Es sind an bichen Aain den hiesigen Postanstalten 45 Stück gekauft worden. säce 8 vem “
Wiesbaden, 18. Juni. Auf der Tagesordnung der heu⸗ tigen 3. Sitzung des Komm ö — ben. b höhung des Zinsfußes für die von der Landesbank ausgeliehenen Darlehen auf Hypotheken und an Gemeinden. Der Bericht des Ausschusses (Berichterstatter Glaser): »Für alle kündbaren Darlehen, welche aus der nassauischen Landes⸗Kreditkasse, beziehungsweise nassauischen Landesbank vor dem 1. Januar 1870 zu geringerem Zinsfuße als 5 pCt. gegen hypo⸗ hhekarische Sicherheit oder an Gemeinden ausgeliehen worden sind, ist der Zinskuß vom 31. Dezember 1870 Kraft §. 6 des Gesetzes vom 25. Dezember 1869 auf 5 pCt. jährlich zu erhöhen.⸗ wurde ohne weitere Diskussion einstimmig angenommen, und soll der Ober⸗Präsident in Cassel nunmehr um Genehmi⸗ süng dieses Beschlusses ersucht werden. Dr. Schirm übergab 1 ann eine Interpellation, betreffend das Reskript Königlicher Fegierung - Abtheilung für Kirchen⸗ und Schulsachen vom es eptember 1869 und die darin empfohlene Einführung kon⸗ essioneller Lesebücher in den Simultan⸗Volksschulen. 8 Sachsen. Dresden, 18. Juni. Vom »Gesetz⸗ und Ver⸗ at für das Königreich Sachsen⸗ ist das 10. Stück 1 Jahre 1870 in der Ausgabe begriffen. Dasselbe enthält vestir Verordnung vom 23. Mai d. J, die Abänderung einer in der Verordnung zum Gesetze über das Elemen⸗ br. eschakwesen vom 9. Juni 1835 betreffend; Verordnung Juni d. J., die Erlassung eines Regulativs für die hmafien betreffend; Verordnung vom 19. Mai d. J., die 1n- n im Hufbeschlage betreffend; Verordnung vom A April d. J., die exekutivische Beitreibung von Gemeinde⸗ gaben ꝛc. betreffend. Hg el bung, 18. Juni. Das heutige Bulletin über das 1 T Friedrich lautet: b 8 dichts 11“ ruhig. Im Zustande des Kranken hat sich Neuß. Gera, 16. Juni. Vertagung seine erste öffentliche Sitzung.
Der Landtag hielt heute nach
der 8 Auf der Tages⸗
ord 9 * 2* G nung standen 4 verschiedene Regierungsvorlagen. Dieselben
wu 2 1 3 „29 41 -,gg⸗ . ;
bhden sämmtlich einstimmig genehmigt. Sie betrafen u. A.; lung des entsprechenden Kostenantheils zu Herstel⸗ ines größeren geognostischen Kartenwerks. Die preußischer⸗
eingegangener
seits in Angriff genommene Bearbeitun t 1 g und Herausgabe Füferen geognostischen Kartenwerks, welches 8,9 dem brsprünes 1. Plane von Norden her nur bis 50 48 nördlicher Breite 99 4 soll auch die südlich von diesem Parallelkreise gelegenen 9n ie v Thüringens mit umfassen. Von dem Fürsten⸗ Fagges. euß j. L. fallen die Bezirke Schleiz und Lobenstein⸗ 4 zdorf mit zusammen 11 HQ.⸗Meilen in dieses Gebiet. Der 8 fällige Kostenantheil beträgt jährlich 108 Thlr. für die Zeit ven 5 Jahren, bis wohin das Ganze vollendet sein soll. — 8 8 der Verordnung vom 27. Dezember 1856 besteht G r 89 taatsschuldscheine des Fürstenthums die Begünstigung sh 66 ormundschaftssachen, bei Kirchen⸗, Schul⸗ und Stiftungs⸗ vhem gen, desgleichen auch als Kautionen landesherrlicher Die⸗ ner enzuligene vhnscfh a L besonderen Genehmigung — 1 nstigung soll fortan, nach ei . sans angenommenen Gesetze, auf die nehen hhr. Ae eihen des Norddeutschen Bundes sich erstrecken. Hessen. Darmstadt, 18. Juni. (D. Z.) Der Groß⸗ bfrzog bet Crektelst Füe gchsier Entschließung d. d. 31. v. M 3 nung de r. Victor von Bojanowsky zum begattons Nathe be der Gesandtschast des Rordoganchen Bunbes t.; und zum Bundeskonsul daselbst erledi Stelle Großherzoglichen Konsuls in Mbsna⸗ sit bcedigse FecenscheN Hüxho sbör en Theile des Großherzog⸗ undeskonsul Dr. August Hoyer daselbst über⸗ Heiligenberg bei Jugenheim a. d. B., 17 Prinz nrh g g von Battenberg, in der „elgg üraver — Faeg die “ Set L auf einen 3monatlichen Ur⸗ V und wurde a Prnge Rüerane fnvfangen uf dem Bahnhof von dem Baden. Karlsruhe, 17. Juni. Der Großherzo sich gestern Abend zu mehrtägi Aufe ehloß sih g bncgen z hrtägigem Aufenthalt nach Schloß — Das gestern erschienene »Gesetzes⸗ und V dnur Nr. 41 enthält die T“ — 18. Juli. Das heute erschienene »Gesetzes⸗ und Verord⸗ nungsblatt⸗ Nr. 43 enthält Verordnungen des Ministeriums des Innern zum Vollzug des Gesetzes über die öffentliche Armenpflege: die Anzeigen bei Wohnungsveränderungen be⸗ 8. 6 g g. den 1Sb betreffend. ayern. ünchen, 18. Juni. In der heutigen Si der Kammer der Reichsräthe benn- de g ge h, Nee schüssen abgegebenen Gutachten über die Gesetzentwürfe bezüglich eines Kredits für Feßireed Hesimn Militärbevursfnisse un in Bctresf etniger provisorischer Bestimmungen über die Tax⸗ und
Stempelgebühren in bürgerlichen Rechtssachen zum Beschluß er⸗ hoben. In der Berathung des ersteren Gesetzen heclchna⸗ bei dem Differenzpunkte wegen des Kasernenbaues in Augsburg Graf Bothmer für Beharren bei dem früheren Beschlusse aus, weil der Referent der anderen Kammer bei diesem Punkte die Prinzipienfrage des Systemwechsels gestellt habe. Die Kam⸗ mer schloß sich jedoch mit 24 gegen 11 Stimmen dem bezüg⸗ lichen Beschlusse der Abgeordneten⸗Kammer an. Für den Krankenhausbau in Nürnberg sprach sich die Kammer ein⸗ stimmig aus, gegen den Ausbau des 3. Vorwerkes bei Ingol⸗ stadt mit 19 gegen 16 Stimmen. Das Taxgesetz wurde angenommen.
— In der heutigen Sitzung der Kammer der Ab⸗ geordneten ist der vom Abg. G. F. Kolb beantragte Gesetz⸗ entwurf, den garantirten Zinsfuß für neu zu emittirende pfälzische Eisenbahnpapiere betreffend, nach kurzer Debatte mit 118 gegen 9 Stimmen, der Gesetzentwurf, die Aenderung eini⸗ ger civilrechtlicher Bestimmungen hinsichtlich der Uebernahme fremder Verbindlichkeiten betreffend, nach längerer Debatte in der vom Ausschuß vorgeschlagenen Fassung und mit einem neuen Artikel 5, welchen der Abgeordnete Hohenadel vorschlug, und welcher bezweckt, daß dieses Gesetz rückwirkende Kraft er⸗ hält, mit 104 gegen 23 Stimmen angenommen worden. Die Ueberschrift des Gesetzentwurfs erhielt folgende Fassung: Gesetz,
die Interzessionen betreffend.
DHOesterreich⸗Ungarn. Wien, 18. Juni. (W. Z.) Vor⸗ gestern, den 16. Juni, fand die Frohnleichnamsprozession mit dem herkömmlichen Gepränge statt. Der Kaiser und die Erz⸗ herzoge Franz Karl, Wilhelm, Ernst, Rainer und Franz, Herzog von Modena, machten den feierlichen Umgang mit, welcher mit Zuziehung der K. K. Orden, des K. K. Hofstaates und der Leibgarden abgehalten wurde.
— Das XXXI. Stück des Reichsgesetzblattes enthält die Ver⸗ ordnung des Leiters des Ministeriums für Kultus und Unter⸗ richt im Einvernehmen mit dem Leiter des Handels⸗Ministe⸗ riums vom 14. Mai 1870, betreffend die Prüfung der Kandidaten für das Lehramt der Handelswissenschaften.
Pesth, 18. Juni. Im Unterhause bdeantwortete der Minister des Innern, Rajner, die Interpellation Simoyut's, be⸗ treffend die Municipalfrage, dahin, daß das Ministerium für
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