1870 / 143 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Tilly, Abtheilungs⸗Chef im Kriegs⸗Ministerium, dem Obersten Grafen von der Gröben, Commandeur des 1. Brandenburgischen Ulanen⸗Regiments (Kaiser von Rußland) r. 3, dem Oberst⸗Lieutenant von Auerswald, Comman⸗ deur des 1. Garde⸗Dragoner⸗Regiments, dem Oberst⸗Lieutenant von Erckert, beauftragt mit der Führung des Garde⸗Füsilier⸗ Regiments, dem Oberst⸗Lieutenant von Hartmann, Abthei⸗ lungs⸗Chef im Kriegs⸗Ministerium, dem Flügel⸗Adjutanten, Oberst⸗Lieutenant von Lucadou, und dem Flügel⸗Adjutan⸗ ten, Oberst⸗Lieutenant Grafen von Lehndorff, des St. Annen⸗Ordens dritter Klasse: dem Rittmeister Hüll⸗ vom Kriegs⸗Ministerium, dem Hauptmann von Lindequist vom Generalstabe des Garde⸗Corps, dem Premier⸗ Lieutenant von Usedom vom 1. Leib⸗Husaren⸗Regiment Nr. 1, kommandirt als Adjutant zur 6. Kavallerie⸗Brigade, dem Premier⸗Lieutenant von Rundstedt vom Brandenburgi⸗ schen Kürassier⸗Regiment (Kaiser Nicolaus I. von Rußland) Nr. 6, dem Premier⸗Lieutenant von Ebart vom 1. Branden⸗ burgischen Ulanen⸗Regiment (Kaiser von Rußland) Nr. 3; des St. Stanislaus⸗Ordens erster Klasse: dem General la suite, General⸗Major von Obernitz, Inspektor der Jäger und Schützen, dem General à la suite, General⸗Major Grafen von Brandenburg, Commandeur der 3. Garde⸗ Kavallerie⸗Brigade, dem General à la suite, General⸗Major von Kessel, Commandeur der 1. Garde⸗Infanterie⸗Brigade, dem General à la suite, General⸗Major Prinzen Kraft zu Hohenlohe⸗Ingelfingen, Commandeur der Garde⸗Artillerie⸗ Brigade; des St. Stanislaus⸗Ordens zweiter Klasse mit der Krone: dem Major Grafen zu Lynar, Comman⸗ deur des Brandenburgischen Kürassier⸗Regiments (Kaiser Nicolaus I. von Rußland) Nr. 6, dem Major Hartrott, be⸗ auftragt mit der Führung der Geschäfte der Central⸗Abtheilung im Kriegs⸗Ministerium, dem Major von Hill à⸗ la suite des Westfälischen Kürassier⸗Regiments Nr. 4, kommandirt zur Dienst⸗ leistung im Marstall; des St. Stanislaus⸗Ordens zweiter Klasse: dem Oberst⸗Lieutenant von Bonin, Ab⸗ theilungs⸗Chef im Kriegs Ministerium, dem Oberst⸗Lieutenant von Rheinbaben vom Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗Regiment, dem Major von Puttkamer vom 2. Garde⸗Regiment zu Fuß, dem Major von Flotow à la suite des Garde⸗Füsilier⸗Re⸗ giments, kommandirt als Adjutant zum Gouvernement von Berlin, dem Major von Hesberg, etatsmäßigen Stabsoffi⸗ zier vom Brandenburgischen Kürassier⸗ Regiment (Kaiser Nicolaus I. von Rußland) Nr. 6, dem Major Schulz vom Kriegs⸗Ministerium, dem Major von Seeckt vom Kaiser Alexander Garde⸗Grenadier⸗Regiment Nr. 1, dem Major von Moͤllendorff, etatsmäßigen Stabsoffizier vom 1. Branden⸗ vurgischen Ulanen⸗Regiment (Kaiser von Rußland) Nr. 3, dem Major von Haugwitz, à la suite des Grenadier⸗Regiments König Friedrich Wilhelm IV. (1. Pommerschen) Nr. 2, kom⸗ mandirt zur Dienstleistung bei der Abtheilung für die persön⸗ lichen Angelegenheiten im Kriegs⸗Ministerium, dem Flügel⸗ Adjutanten, Major von Alten, und dem Geheimen Kanzlei⸗ Rath Roder, Geheimen Registrator bei der Abtheilung für die persönlichen Angelegenheiten im Kriegs⸗Ministerium; des St. Stanislaus⸗Ordens dritter Klasse: dem Premier⸗ Lieutenant Freiherrn von Gleichen, genannt von Ruß⸗ wurm, dem Seconde⸗Lieutenant von Berenhorst, dem Seconde⸗Lieutenant von Eichhorn und dem Seconde⸗Lieutenant von der Marwitz vom 2. Garde⸗Regiment zu Fuß, dem Premier⸗Lieutenant von Rauchhaupt, dem Seconde⸗ Lieutenant Freiherrn von Canitz⸗ und Dallwitz, dem Seconde⸗Lieutenant von Saldern⸗Ahlimb, dem Seconde⸗ Lieutenant Freiherrn von Schlotheim und dem Seconde⸗ Lieutenant von Znaniecki vom Kaiser Alexander Garde⸗ Grenadier⸗Regiment Nr. 1, dem Seconde⸗Lieutenant von Spal⸗ ding vom Brandenburgischen Kürassier⸗Regiment (Kaiser Ni⸗ colaus I. von Rußland) Nr. 6, dem Seconde⸗Lieutenant von Maltzahn vom 1. Brandenburgischen Ulanen⸗Regiment (Kaiser von Rußland) Nr. 3, dem Geheimen expedirenden Sekretär Koch und dem Geheimen Registrator Dürre von der Abthei⸗ lung für die persönlichen Angelegenheiten im Kriegs⸗Ministerium, dem Zahlmeister a. D. Krause, zuletzt im Brandenburgischen Kürassier⸗Regiment (Kaiser Nicolaus I. von Rußland) Nr. 6; des St. Wladimir⸗Ordens vierter Klasse: dem Haupt⸗ mann Freiherrn von Lyncker vom 2. Garde⸗Regiment zu Fuß, dem Hauptmann von Henninges vom Kaiser Alexander Garde⸗Grenadier⸗Regiment Nr. 1, dem Rittmeister Grafen von Westarp vom 1. Garde⸗Dragoner⸗Regiment, dem Ritt⸗ meister von Wartenberg, dem Rittmeister Grafen von Monts, dem Rittmeister Freiherrn Treusch⸗ von Buttlar: Brandenfels, dem Rittmeister von Knoblauch und dem Rittmeister von Heuser vom Brandenburgischen Kürassier⸗ Regiment (Kaiser Nicolaus I. von Rußland) Nr. 6, dem Rittmeister Grafen von Hardenberg, dem Rittmeister

Freiherrn von Hammerstein, dem Rittmeister von Leip ziger, dem Rittmeister Freiherrn von Willisen und dem Rittmeister Bothe vom 1. Brandenburgischen Ulanen⸗Regi⸗ ment (Kaiser von Rußland) Nr. 3; so wie des St. Georgen. Ordens fünfter Klasse: dem Stabshautboisten, Musikdiri⸗ genten Meinberg, dem Feldwebel Ehrlich, dem Unteroffizier Hensel und dem Hautboisten Gruß vom 2. Garde⸗Regiment zu Fuß, dem Wachtmeister Fleischer und dem Stabstrom⸗ peter Loehser vom Brandenburgischen Kürassier⸗Regiment (Kaiser Nicolaus I. von Rußland) Nr. 6, dem Wachtmeister Haack, dem Wachtmeister Grothe, dem Wachtmeister Peters dem Wachtmeister Thiele, dem Stabstrompeter Sachs, dem Sergeanten Radlach und dem Unteroffizier Otto vom lsten IEöIö““ Ulanen⸗Regiment (Kaiser von Rußland)

3 ½ proz. Anlehen der vormals freien Stadt Frankfurt am Main von 2,500,000 Fl., d. d. 30. November 1848 Bei der stattgehabten 14. Verloosung des Anlehens der vormalz freien Stadt Frankfurt a. M. von 2,500,000 Fl., d. d. 30. November 1848 wurden nachverzeichnete Nummern der Obligationen Lit. G zur Rückzahlung auf den 1. Oktober 1870 gezogen: 16 Obligationen à 1000 Fl.: Nr. 13. 17. 83. 273. 347. 393. 419. 504. 636. 917. 1082. 1194 1254. 1325. 1577 und 1588. 11 Obligationen à 500 Fl.: Nr. 1629. 1750. 1932 2065. 2158 2170. und 2680. 1 10 Obligationen à 300 Fl.: Nr. 2828. 2831. 2833. 2894. 2931. 29

3242. 13 Obligationen à 100 Fl.:

Nr. 3392. 3395. 3430. 3472. 3571. 3808. 4565. 4647 und 4689.

Die Inhaber dieser Obligationen werden hiervon mit dem VBe⸗ merken in Kenntniß gesetzt, daß sie die Kapitalbeträge, deren Ver⸗ zinsung nur bis zum Einlösungstermine stattfindet, bei der Königlichen Regierungs⸗Hauptkasse Wiesbaden und bei der Königlichen Kreis⸗ kasse zu Frankfurt a. M. gegen Rückgabe der Obligationen und der dazu gehörigen, nicht verfallenen Zinscoupons nebst den Talons er⸗ heben können. 3 1

Von den bei der 12. und 13. Verloosung gezogenen Obligatio sind folgende bis jetzt nicht zur Einlösung gekommen:

Lit. G. à 1000 Fl.: Nr. 110. 401. 721. 929. 939 und 1446. à 500 Fl.: Nr. 1849. 1928. 1983. 1998. 2210. 2354. 2366. 2379. 2429 und 2602. 300 Fl.: Nr. 2911. 2986 und 3070. 100 Fl.: Nr. 3477. 3490. 3609. 3655. 3694. 3845. 3891.

3979. 4143. 4228. 4326. 4342. 4351. 4458. 4512 und 4662.

Die Inhaber dieser Obligationen werden hiermit wiederholt zu deren Einlösung aufgefordert.

Wiesbaden, den 12. Juni 1870. 8

Der Königliche Regierungs⸗Präsident.

8*

5 und

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 21. Juni. Se. Majestät der König trafen gestern Morgen 6 ¾⅜ Uhr auf dem Bahnhofe zu Cassel ein und wurden daselbst von dem Ober⸗Präsidenten von Möller empfangen, welcher die auf dem Perron versam⸗ melten Spitzen der Civil⸗ und Militärbehörden dem König vor⸗ stellte. Nach einstündigem Aufenthalt fuhren Se. Majestät in Begleitung des Ober⸗Präsidenten über den Ständeplatz, durch die Wilhelmsstraße, am Friedrichsplatz vorbei, wo in den Alleen die Infanterie ohne Gewehre Aufstellung genommen, in die Industrie⸗Ausstellung. Im Ausstellungsgebäude wurden Se. Majestät durch das Komite empfangen. Nach zweistündigem Aufenthalt im Ausstellungsgebäude setzten Allerhöchstdieselben die Reise nach Ems fort.

In Ems trafen Se. Majestät gestern um 4 Uhr Nachmittags ein und wurden am Bahnhofe vom Ober⸗Präsidenten v. Pommer⸗ Esche, dem General Herwarth von Bittenfeld, dem Regierungs⸗ Präsidenten Grafen zu Eulenburg und den Spitzen der Be⸗ hörden empfangen. Die Stadt war festlich geschmückt.

Nachdem S. M. Panzerfahrzeug »Prinz Adalbert⸗

nach eingegangener telegraphischer Nachricht am 19. d. M. auf der Rhede von Plymouth angekommen ist, ist das Panzer⸗ geschwader nunmehr dort vollständig vereinigt.

Nachdem die Verkündung des Bundesgesetzes, betreffend die St. Gotthard⸗Eisenbahn, vom 31. v. Mts., durch das Bundesgesetzblatt stattgefunden hat, ist gestern im Bunde kanzleramt eine Uebereinkunft zwischen dem Norddeutschen

Bunde, Italien und der Schweiz unterzeich: et worden, nnh welche ersterer dem zwischen Italien und der Schweiz an

Schweiz eingeführt werden.

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5. Oktober 1869 über die Herstellung und W1ö

15.

der Gotthardbahn abgeschlossenen Vertrage nach Maßgabe de erwähnten Gesetzes beitritt. Zugleich ist durch diese geber es kunft die Frist, welche im Art. 21 des Vertrages vom 5. Oktober 1869 für die Beschaffung der zur Ausführung des Unternehmens erforderlichen Subventionen festgesetzt ist, bis zum 31. Januar k. J. verlängert worden.

Nach einer hierher gelangten amtlichen Mittheilung

werden die Korrespondenzkarten demnächst auch in der

Breslau, 20. Juni. (Schles. Zt ) Der Justi 1 Dr. Leonhardt ist gestern früh mit hn Schnelizne lün 1 schlesisch⸗Märkischen Eisenbahn, von Liegnitz kommend, hier ein⸗ getroffen. Im Laufe des heutigen Tages wird derselbe die hiesigen Gerichte besuchen, um Einsicht in den Geschäftsgang derselben zu nehmen. Morgen, Dienstag, gedenkt der Minister sich nach Ratibor zu begeben, um auch das dortige Appellations⸗ gericht zu inspiciren. Wiesbaden, 19. Juni. Der dem Kommunal⸗Land⸗ tage vorliegende Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Ueber⸗ weisung einer Summe von jährlich 160,000 Thalern und eines apitals von 46,000 Thalern an den kommunalständischen

Verband des Regierungsbezirks Wiesbaden, lautet:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. perordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtags der Monarchie, was folgt: 8

§. 1. Zur Verwendung für folgende Zwecke: 1) zur Bestreitung der Kosten des Neubaues chaussirter Verbindungsstraßen und Unter⸗ stützung des Gemeindewegebaues, 2) behufs der Fürsorge für die Irren⸗ und Taubstummen⸗, sowie Unterhaltung der Irren⸗, Heil⸗ und Pflege⸗Anstalt zu Eichberg und des Taubstummen⸗Instituts zu Cam⸗ berg, 3) zur Unterhaltung des landwirthschaftlichen Lehrinstituts zu Hof Geisberg, 4) behufs der Uebernahme der dem Staate obliegenden Leistungen für die Armenpflege, für Krankenanstalten und für die Waisenversorgung, unter gleichzeitiger Uebernahme der Verwaltung des Central⸗Waisenfonds, wird dem kommunalständischen Verbande des Regierungsbezirks Wiesbaden vom 1. Januar 1871 ab zur eigenen Verwaltung die Summe von jährlich 160,000 Thalern aus den Staatshaushalts⸗Einnahmen mit der Maßgabe eigenthümlich über⸗ wiesen, daß ohne Genehmigung des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten für den Neubau chaussirter Verbindungsstraßen eine geringere Summe als jährlich 101,143 Thaler und zur Unter⸗ stützung des Gemeindewegbaues eine geringere Summe als jährlich 22,214 Thaler nicht verwendet werden darf. Die dem kommunal⸗ ständischen Verbande überwiesene Summe ist fortan auf das Ordina⸗ rium des Staatshaushalts⸗Etats zu setzen.

§ 2. In gleicher Weise wird dem kommunalständischen Verbande des Regierungsbezirks Wiesbaden der Darlehnsfonds für unbemittelte Gemeinden in dem Gebiete des ehemaligen Herzogthums Nassau, so⸗ wie der Rest des Homburger Kautionsfonds in einem ungefähren Gesammtbetrage von 46,000 Thalern zur Gründung einer kommunal⸗ ständischen Hülfskasse nach dem Vorbilde der in den älteren Provinzen bestehenden derartigen Instituten eigenthümlich überwiesen. Aus dieser Hülfskasse sind insbesondere auch Darlehen zur Ausführung gemein⸗ nütziger Wegebauten und Landes⸗Meliorationen zu gewähren.

§. 3. Verwendungen der dem kommunalständischen Verbande nach §. 1 überwiesenen Summen zu anderen, als den darin bezeich⸗ neten Zwecken können von dem Kommunal⸗Landtage mit Unserer Genehmigung beschlossen werden.

§. 4. Soweit die überwiesene Summe nicht ausreicht, sind die Kosten der im §. 1 bezeichneten Einrichtungen und Anlagen von dem kommunalständischen Verbande des Regierungsbezirks Wiesbaden nach Maßgabe der Verordnung vom 26. September 1867, betreffend die Einrichtung einer kommunalständischen Verfassung im Regierungs⸗ bezirk Wiesbaden mit Ausschluß des Stadtkreises Frankfurt a. M auf⸗ zubringen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. 1 1.

Cöln, 20. Juni. (Köln. Z.) Die Prinzessin Oskar von Schweden traf, von Neuwied kommend, gestern Abend hier ein und nahm ihr Absteigequartier im Hotel du Nord. Saäachsen. Dresden, 20. Juni. Der Kronprinz ist heute früh von Marienbad wieder hier eingetroffen.

Coburg, 18. Juni. Heute Vormittag 9 Uhr fand die 16. öffentliche Sitzung des Landtags statt. Die Gesetzentwürfe, betreffend a) die Anlegung von Mündelgeldern auf Schuld⸗ verschreibungen des Norddeutschen Bundes, b) die Verpflichtung zur Entrichtung der Einkommen⸗ und Klassensteuer, c) die Er⸗ neuerung der Kassenanweisungen für das Herzogthum Coburg, wurden vom Landtag mit einigen redaktionellen Abänderungen

bez. Zusätzen angenommen. Nach dem Gesetz sub c. sollen die

auf Grund des Gesetzes vom 22. Januar 1849 ausgegebenen

Herzoglich Sachsen⸗Coburger Kassenanweisungen eingezogen und an deren Stelle neue im gleichen Betrag von 200,000 Thlr. in Werthsabschnitten von je 1 Thlr. ausgegeben werden. eitpunkt der Eiziehung wird vom Herzoglichen Ninisterium bestümmt werden und hat die Umtauschung in einer Frist von mindestens 2 Jahren bei der Herzoglich S. Staatskasse hier zu erfolgen

Altenburg, 19. Juni. Die Herzogin ist nach einem mehrwöchigen Aufenthalt in Dessau Freitag Abend hier wieder eingetroffen. Nach dem heutigen Bulletin hat der Prinz Friedrich infolge einer Anschwellung des Halses ein leichtes Fieber bekommen und eine unruhige Nacht gehabt. Die Appe⸗ titlosigkeit dauert fort.

Hessen. Erbach i. O., 18. Juni. Wie die »Darmst. Z.⸗ meldet, fand gestern Abend auf dem Gräflichen Jagdschlosse Eulbach die feierliche Verlobung der Gräfin Sophie zu Er⸗ bach⸗Erbach, Tochter des regierenden Grafen, mit dem Prin⸗ zen Heinrich zu Waldeck und Pyrmont statt.

Württemberg. Stuttgart, 20. Juni. Der Kaiser von Rußland ist heute Nachmittags 3 ⅔¾ Uhr hierselbst ein⸗ getroffen. „Bayern. München, 19. Juni. Der Prinz Arnulf, jüngster Sohn des Prinzen Luitpold, wird am 6. künftigen Mo⸗ nats die Großjährigkeit und hiermit Sitz in der Kammer der Reichsräthe erlangen. Diese Kammer wird dann 11 Königliche Prinzen, unter diesen den Prinzen Luitpold mit 3 Söhnen, zu ihren Mitgliedern zählen.

Die Abgeordnetenkammer wird in ihrer nächsten Sitzung über die Advokatenordnung in Berathung treten. Der Justizausschuß macht in dieser Beziehung der Kammer folgende Vorschläge: Zur Advokatenpraxis wird Jeder zugelassen, welcher bürgerlich unbescholten ist, den juristischen Staatskonkurs be⸗ standen, hierauf 3 Jahre bei einem Anwalt gearbeitet und so⸗ dann einer durch Verordnung zu regelnden Prüfung sich unter⸗ zogen hat, oder wer bereits zum Advokaten ernannt oder als Richter bei einem Kollegialgericht angestellt ist.

20. Juni. (W. T. B.) Der König hat, sicherem Ver⸗ nehmen zufolge, die vom Kriegs⸗Minister von Prankh einge⸗ reichte Demission nicht angenommen.

Belgien. Brüssel, 20. Juni. Der »Indépendance Belge« zufolge hat heute die Abberufung der Milizen aus Ver⸗ viers Ruhestörungen daselbst zur Folge gehabt. Es kam zwischen Milizsoldaten und Polizeiagenten zum Handgemenge, wobei von beiden Theilen Verwundungen vorfielen. Schließlich wurde die Ruhe hergestellt, und sind Vorsichtsmaßregeln ge⸗ troffen, um erneuerten Ruhestörungen vorzubeugen.

„Frankreich. Paris, 20. Juni. Im gesetzgebenden Körper wurde die Debatte über die Interpellation Monys, betreffend die Frage der Gotthardbahn, eröffnet. Der Inter⸗ pellant fragte, ob das Eigenthumsrecht der Staaten, welche die Berner Konvention über die Gotthardbahn unterzeichneten, auch das Recht in sich schließe, Truppen auf derselben zu befördern. Im weiteren Verlaufe seiner Rede sprach Mony die Ansicht aus, daß es im Falle eines Krieges leicht sei, den Verkehr über diese Bahn zu unterbrechen. Der Minister des Aeußern, Herzog von Gramont, erklärte: Die Frage selbst darf uns nicht in Erregung versetzen, sie ist die natür⸗ liche Entwickelung der Beziehungen zwischen den Völ⸗ kern und zeigt die Neutralität der Schweiz als wohlver⸗ bürgt. Der Minister ging sodann auf die von der Schweiz getroffenen Vorsichtsmaßregeln und die darüber von derselben gegebenen Erklärungen ein. Wäre übrigens, erklärte derselbe, die Neutralität der Schweiz bedroht, so sind wir da, um dieselbe zu vertheidigen. Die Schweiz ist sehr geschickt darin gewesen, daß sie auf ihr Gebiet ohne Gefahr für ihre Unabhängigkeit die Kapitalien ihrer Nachbaren gezogen habe. Die französische Regierung, schloß der Minister, ist über die politischen Folgen der Gotthardbahn vollständig ruhig; sie hatte weder das Recht noch die Pflicht, sich dem Unternehmen entgegenzustellen. Vom kommerziellen Gesichtspunkt aus ist keine Gefahr im Verzuge. Die Gotthardbahn wird nicht vor 15 Jahren vollendet sein. Man wird die Vortheile derselben prüfen und vielleicht die Simplon⸗Linie ändern müssen; damit aber tritt die Frage ir die Kompetenz der Minister des Handels und der öffentlichen Arbeiten.

Im weiteren Verlauf der Debatte erklärte der Handels⸗- Minister, die Gotthardbahn mache den französischen Interessen keine Konkurrenz, wohl aber der Brenner⸗ und der Semmering⸗ bahn. Ob der Durchstich durch den Simplon zu Stande komme oder nicht, sei gleichgültig, da die Mont⸗Cenisbahn für die In⸗ teressen Frankreichs vollständig hinreiche. Nur für Marseille werde es nöthig sein, eine Kompensation zu schaffen, und zwar, wie er gerathen habe, durch Eröffnung der Schiffahrt durch den Rhone⸗Saone⸗Kanal und den Saone⸗Rheinkanal. Die

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Eröffnung der Mont⸗Cenisbahn werde im nächsten Jahr erfolgen. Der Kriegs⸗Minister, General Leboeuf, erklärt die Gotthardbahn vom strategischen Gesichtspunkte aus als V für Frankreich nicht gefährlich. Es sei leicht, im Falle eines Krieges den Verkehr auf dieser Bahn zu unterbrechen. Au das von Seiten Jorn de Bulach's gestellte Begehren, di