1870 / 149 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

bedingungen, w inneren Verkehr des Norddeutschen Postgebiets maßgebend sind. Bei Waarenproben kommen die desfallsigen, im Nord⸗ deutschen Postgebiet gültigen Bestimmungen mit der Maßgabe n Anwendung, daß nach Großbritannien und Irland 1) Scheeren, Messer und Gabeln oder ähnliche Gegenstände bis zum Gewichte von 15 Loth, 2) Tabak bis zum Gewichte von 13 ½ Loth, 3) rohe und gesponnene Seide, sowie gefärbte und gezwirnte Seide bis zum Gewichte von 6 Loth ausnahmsweise ur Versendung als Waarenproben zugelassen sind.

Es ist gestattet: Briefe, Drucksachen und Waarenproben unter Rekommandation abzusenden. Rekommandirte Sendun⸗ gen müssen frankirt werden und unterliegen demselben Porto, wie gewöhnliche frankirte Sendungen gleicher Gattung, unter Hinzutritt einer Rekommandationsgebühr von 2 Groschen oder 7 Kreuzern.

Ueber die Taxen für Korrespondenzen nach solchen über⸗ seeischen Ländern, wohin die Beförderung im Einzel⸗Transit durch das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Ir⸗

land erfolgen soll, ertheilen die Postanstalten auf Verlangen

Berlin, den 23. Juni 1870. 3 (Eeneral⸗Postamt.

Das 30. Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute aus⸗ gegeben wird, enthält unter

Nr. 7679 das Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreisobligationen des Salzwedeler Kreises im Betrage von 35,000 Thalern. Vom 2. Mai 1870, unter

Nr. 7680 das Statut für den Verband zur Entwässerung des Szlapszill⸗Terrains im Kreise Memel. Vom 16. Mai 1870;, unter

Nr. 7681 den Allerhöchsten Erlaß vom 16. Mai 1870, be⸗ treffend die Verleihung des Rechts zur Erhebung eines ein⸗ meiligen Chausseegeldes an die Gemeinden Amern St. Anton, Amern St. Georg, Dilkrath und Boisheim, im Kreise Kempen, Regierungsbezirk Düsseldorf, für den von denselben chaussee⸗ mithig ausgebauten s. g. Dilkrath⸗Boisheimer Kommunalweg; unter

Nr. 7682 den Allerhöchsten Erlaß vom 16. Mai 1870, be⸗ treffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte an den Kreis Buk, im Regierungsbezirk Posen, für den Bau und die Unter⸗ haltung der Chausseen: 1) vom Bahnhofe Neutomyvsl durch die Bolewicer Forst bis zur Chaussee Neustadt⸗Tirschtiegel; 2) von Grätz durch die Stadt Opalenika nach dem Bahnhof daselbst; 3) vom Bahnhof Opalenika nach Neustadt b. P.; 4) vom Bahn⸗ hof Buk durch die Stadt gleichen Namens bis an die Sam⸗ tersche Kreisgrenze zum Anschluß an die Chaussee von Sekowo über Dußznik in der Richtung Sendzinko, unter

Nr. 7683 den Allerhöchsten Erlaß vom 16. Mai 1870, be⸗ treffend die Abänderung der Richtungslinie der zu 2 des Aller⸗ höchsten Erlasses vom 27. April 1868 (Gesetz⸗Samml. f. 1868, S. 483) bezeichneten Chaussee im Kreise Berent, statt über Nie⸗ damowo, über Groß⸗Klinz, Eichenberg, Elsenthal und Alt⸗ Kischau; unter 1 Nr. 7684 die Bestätigungs⸗Urkunde, betreffend den Sieb⸗ zehnten Nachtrag zum Statut der Oberschlesischen Eisenbahn⸗ gesellschaft. Vom 6. Juni 1870, unter

Nr. 7685 die Konzessions⸗ und Bestätigungs⸗Urkunde, be⸗ treffend den Bau und Betrieb einer Zweig⸗Eisenbahn von Wittenberge über Dömitz und Lüneburg bis zum Anschlusse an die Osnabrück⸗Bremen⸗Hamburger Eisenbahn, durch die Berlin⸗Hamburger Eisenbahngesellschaft, und einen Nachtrag zum Statut der letzteren. Vom 16. Juni 1870; und unter Nr. 7686 die Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung der unter der Firma: »Stadtcölnischer Theater⸗ Aktienverein« mit dem Sitze zu Cöln errichteten Aktiengesell⸗ schaft. Vom 15. Juni 1870. Berlin, den 28. Juni 1870. Gesetz⸗Sammlungs⸗Debits⸗Comtoir.

Beerlin, 28. Juni. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren ꝛc. die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen fremdherrlichen Dekorationen zu ertheilen, und zwar: des Großherrlich

ürkischen Medschidje⸗Ordens dritter Klasse: dem Major und Eskadrons⸗Chef Freiherrn von Korff vom 2. Garde⸗ Dragoner⸗Regiment; des Ritterkreuzes des Königlich sächsischen Albrechts⸗Ordens: dem Rittmeister und Eska⸗ drons-Chef von Niesewand vom Rheinischen Dragoner⸗Regi⸗ ment Nr. 5;/ der Ritter⸗Insignien erster Klasse des Herzoglich anhaltinischen Hausordens Albrechts des Bären: dem Hauptmann und Compagnie⸗Chef von Brandt

8

vom 2. Rheinischen Infanterie⸗Regiment Nr. 28; des Rittt,

kreuzes erster Klasse des Herzoglich sachsen⸗ernefz,

nischen Hausordens: den Hauptleuten und Compagnz,

Chefs von Heyne vom 5. Thüringischen Infanterie⸗Regime.

Nr. 94 (Großherzog von Sachsen), von Nostitz vom 2. Sch⸗

Jäger⸗Bataillon Nr. 6 und von Kessel vom Hannong.

chen Jäger⸗Bataillon Nr. 10; des Ritterkreuzes zweite,

Klasse desselben Ordens: den Premier⸗Lieutenants vog

Boddien vom Magdeburgischen Jäger⸗Bataillon Nr. 4 ung

von Lieres und Wilkau vom 2. Schlesischen Jäger⸗Batailla

Nr. 6; des Ehrenkreuzes dritter Klasse des Fürstlic lippischen Gesammthauses: dem Premier⸗Lientenant Reinecke vom 7. Westfälischen Infanterie⸗Regiment Nr. zh und kommandirt als Adjutant bei der 26. Infanterie⸗Brigahe, des Ritterkreuzes des Malteser⸗Ordens: dem Seconde⸗ Lieutenant Prinzen Franz von Ratibor und Corvey vong 3. Garde⸗Ulanen⸗Regiment; des Ritterkreuzes zweitern Klasse des Großherzoglich hessischen Verdien stordeng Philipps des Großmüthigen. dem Zahlmeister Verworn vom 2. Garde⸗Ulanen⸗Regiment; des silbernen Kreuzes desselben Ordens: dem Stabstrompeter Otto desselben Regiments; sowie der dem Herzoglich sachsen⸗ernestini⸗ schen Hausorden affiliirten silbernen Verdienst. Medaille: den Feldwebeln Kostka und Kynast vom 2. Schte⸗ sischen Jäger⸗Bataillon Nr. 6.

Bekanntmachung.

Während der diesjährigen Badesaison in Helgoland werden zwi⸗ schen Hamburg resp. Geestemünde eee gafch dhch Helgoland, und zwar zunächst bis 9. Juli d. J. folgende Postverbindungen un⸗ terhalten werden:

a) zwischen Hamburg und Helgoland (per Dampfschiff »Cuxhavenc⸗) aus Hamburg jeden Montag und Donnerstag, 10 Uhr Morgens; aus Helgoland jeden Dienstag und Freitag, Morgens.

Mit dem Dampsschiffe nach HSeageghns erhalten sämmtliche füt Helgoland bestimmte Postsendungen Beförderung, welche spätestens am Abend vor dem Abgange desselben über Harburg und Altong resp. von Lübeck und am Morgen des Abgangstages mit dem Courier⸗ zuge aus Berlin, ferner Briefpostsendungen, welche am Morgen des Abgangstages mit dem Schnellzuge von Kiel bezw. über Harburg in Hamburg eintreffen.

b) Zwischen Geestemünde (Bremerhafen) und Helgoland l(per Dampfschiff »Nordsee«) aus Geestemünde jeden Dienstag und Sonn⸗ abend, 9 Uhr Vormittags, aus Helgoland jeden Montag und Mitt⸗ woch, Vormittags.

Mit dem Schiffe werden die für Helgoland bestimmten, spätestens mit dem ersten Eisenbahnzuge aus Hannover am Morgen der Abfahrt in Geestemünde eingehenden Briefpostsendungen und die mit dem letzten Zuge am Abend vorher dort ankommenden Fah weitergesandt. 1

Hamburg, den 26. Juni 1870.

Ober⸗Post⸗Amt.

Bekanntmachung.

Während der diesjährigen Kurperiode werden zwischen Anna⸗ berg in Sachsen und Carlsbad, sowie zwischen Schwarzen⸗ berg in Sachsen und Carlsbad je zwei tägliche Eilposten unter⸗ halten. Diese Posten erhalten ihre Abfertigung

A. Von Annaberg, Bahnhof:

I. über Oberwiesenthal um 12 Uhr Mittags nach Ankunft des um 835 Uhr früh von Chemnitz abgehenden Zuges, (Abgang von Berlin um 745 Uhr Abends über Riesa und Chemnitz, von Dres⸗ den um 6 Uhr früh über Flöha);

II. über Weipert um 1230 Uhr früh nach Ankunft des um 920 Uhr Abends von Chemnitz abgehenden Zuges (Abgang von Ber⸗ lin um 12 Uhr Mittags uüber Riesa und Chemnitz, von Dres den übert Flöha um 645 Uhr Abend).

B. Von Schwarzenberg: 1

I. um 11 Uhr Vormittags, nach Ankunft des um 718 Uhr früt von Werdau abgehenden Zuges (Abgang von Berlin um 1030 Uhr Abends über Leipzig, von Magdeburg um 640 Uhr Abends, von Leipzig um 440 Uhr früh), 8

II. um 12 Uhr Nachts, nach Ankunft des um 880 Uhr Abende von Werdau abgehenden Zuges (Abgang von Berlin über Leipzih um 1 Uhr Nachmittags, von Magdeburg um 118 Uhr Nac⸗ mittags, von Leipzig um 620 Uhr Abends).

Außerdem werden von Schwarzenberg Nachmittags gegen 3 Uhr nach Ankunft des um 12 Uhr Mittags von Werdau abgehen⸗ den Zuges (Abgang von Magdeburg um 528 Uhr früh, von L hss um 910 Uhr Vormittags) Separat⸗Eilwagen nach Carlsbar abgefertigt, sofern zu einer solchen Fahrt vier, acht oder je vie Plätze mehr gelöst werden. 8

Die Beförderung dieser Posten erfolgt von Annaberg E. Carlsbad in circa 8 Stunden, von Schwarzenberg nach Car in circa 7 ½¼ Stunden. 1u“ bs

An Personengeld werden bei 30 Pfund Freigepäck von Amg berg Bahnbof nach Carlsbad über Oberwiesenthal 2 7 17 Ngr. 6 Pfg, über Weipert 3 Thlr. 8 Ngr., von Schwarz berg nach Carlsbad 2 Thlr. 12 Ngr. 8 Pf. erhoben.

Leipzig, den 26. Juni 1870.

Der Letz.

1“

sehn

z9 proz. Anlehen der vormals frei S Fre— . Main von 2,500,000 Fl., 474 30. ge tsezelsr Bei der stattgehabten 14. Verloosung des Anlehens der vormals friien Stadt Frankfurt a. M. von 2500000 Fl., d. 38 Rvorma 1848 wurden nachverzeichnete Nummern der Obligationen Lit. G. zur Rückzahlung auf den 1. Oktober 1870 gezogen: 16,SAee. 199- Fl.: 6 1e; sne 1877 Sa 1888 19. 504. 636. 917. 1082. 1194. EEI à 500 Fl.:

Nr. 1629. 1750. 1932 2065. 2158. 217 89. 219. 5 16 170. 2189. 2194. 2234. 2505 10 Obligationen à 300 Fl.: 1 2828. 2831. 2833. 2894. 2931. 2952. 2956. 3119. 3125 und

3242. ¹ CCCCb“ 100 Fl.: Nr. 3392. 3395. 3430. 3472. 3571. 3808. .4153. 4172 4565. und u 8 08. 3888. 3952. 4153. 4172. Die Inhaber dieser Obligationen werden hiervo it de . merken in Kenntniß gesetzt, daß sie die Kapitatletragen deenn e⸗ zinsung nur bis zum Einlösungstermine stattfindet, bei der Königlichen Regierungs⸗Hauptkasse zu Wiesbaden und bei der Königlichen Kreis⸗ kasse zu Frankfurt a. M. gegen Rückgabe der Obligationen und der dazu gehörigen, nicht verfallenen Zinscoupons nebst den Talons er⸗ heben dei der 12. und 18. V. Von den bei der 12. un Verloosung gezoge igatione sind folgende bis jetzt nicht zur Einlösung E“ Lit. G. à 1000 Fl.: Nr. 110. 401. 721. 929. 939 und 1446 „» à 500 Fl.: Nr. 1849. 1928. 1983. 1998. 2210. 2354. 2366 w22379. 2429 und 2602. à 89 15 Fer. 2986 und 3070. à Fl.: Nr. .3490. 3609. 3655. 3694. 3845. 3891 3979. 4143. 4228. 4326. 4342.4351 4458. 4512, und 4662. -“ Die Inhaber dieser Obligationen werde deren Einlösung aufgefordert. 8 Wiesbaden, den 12. Juni 1870. 1 Der Re. g Regierungs⸗Präsident. raf Eulenburg.

hiermit wiederholt zu

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 28. Juni. In Ausführung des Artikels 45 der 1.“ Fesceer die Aufgabe stellt, dahin zu wirken, daß auf den Eisen⸗ bahnen übereinstimmende Betriebs⸗Reglements eingeführt werden, hat der Bundeskanzler dem Bundesrathe des Nord⸗ deutschem Bundes unter dem 25. März d. J. den Ent⸗ wurf zu einem »Betriebs⸗Reglement für die Eisenbahnen im Norddeutschen Bunde⸗ vorgelegt. Bei Aufstellung des Entwurfs ist die Auffassung leitend gewesen, daß es sich für den Norddeutschen Bund dringend empfehle, sich nicht ohne Noth von den Bestimmungen zu entfernen, welche für den, die Eisenbahnen Nord⸗ und Süddeutschlands, sowie Oesterreichs und theilweise auch Polens, Niederlands und Belgiens umfas⸗ senden deutschen Eisenbahnverein in Geltung stehen. Es sind deshalb die von den zum deutschen Eisenbahnverein gehörenden Eisenbahnverwaltungen auf Grund der Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs für den Vereinsverkehr, d. h. für den Verkehr von Bahn zu Bahn, vereinbarten Reglements für den Personen⸗ und Güterverkehr vom 1. März 1865 zur Grundlage genom⸗ men und Aenderungen nur insoweit getroffen, als sie durch den Zweck, den gesammten Verkehr auf den Eisenbahnen im Nord⸗ deutschen Bunde (Lokalverband und Verkehr von Bahn zu Bahn) einheitlich zu regeln, bedingt, oder durch die auf den Preußischen Staatsbahnen gemachten Erfahrungen als zweck⸗ mäßig erprobt waren. Die für den Vereinsverkehr auf den Bahnen des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen festgestellten

Frachtbriefformulare sind aus allgemeinen Zweckmäßigkeitsrück⸗

sichten, insbesondere um nicht eine Störung in den Verkehrs⸗ beziehungen mit den nicht im Norddeutschen Bunde belegenen Vereinsbahnen eintreten zu lassen, unverändert beibehalten.

„Der Bundesrath des Norddeutschen Bundes hat nach An⸗ hörung des Ausschusses für Post⸗ und Eisenbahnwesen in der Sitzung vom 10. d. M. beschlossen: 1) mit Rück⸗ sicht auf die in der Vorlage über die Wirksamkeit des Reglements enthaltene Bemerkung zu erklären: daß das deglement nicht auf Transporte, deren Abgangs⸗ und Bestimmungsorte innerhalb des Norddeutschen Bundesgebiets liegen, zu beschränken sei, daß es vielmehr auch Anwendung zu finden habe auf Sendungen, die sich uüͤber das Bundesgebiet b bewegen, sofern für diese besondere Reglements mit den ezüglichen nicht norddeutschen Eisenbahnverwaltungen nicht vereinbart sind; und die Bundesregierungen zu ersuchen, dahin su wirken, daß für die gedachten Vereinbarungen die durch das nundesreglement festgestellten Normen soviel als thunlich An⸗ häbme finden; 2) dem Reglement mit einzelnen Modifikationen 8 Zustimmung zu ertheilen. Als Ausführungstermin ist der Oktober d. J. in Aussicht genommen worden. 1

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Postvertrag mit England. Die »Kölnische Zeitun hat in der Nummer vom 24. Juni angeführt, daß das Porto für Zeitungen nach England vom 1. Juli erheblich erhöht werde.

„Eine einfache Darstellung des wahren Sachverhal:s wird genügen, das Einseitige dieser Bebauptung darzuthun.

Bisher betrug die Taxe für Zeitungen, andere Drucksachen und Waarenproben nach England bis zu einem Gewicht von 15 Loth 8 Pfennige für jedes Loth. Nachdem in allen neueren Postverträgen die Gewichts⸗Progression für solche Sen⸗ dungen auf 2 ½⅞ Loth erhöht ist, mußte ein Gleiches für die Zeitungen ꝛc. nach England geschehen. Das Porto wurde, in Folge der Erweiterung des Gewichts, auf den Satz von 9 Pfen⸗ nigen für je 2 ½ Loth normirt. Beispielsweise kosten künftig alle derartige Sendungen, welche über 1 Loth bis 2 ½ Loth auf 16 bis 24 Pfennige zu stehen kam.

Bei der Meyrzahl der Zeitungen, Drucksachen un Waarenproben tritt demnach eine Ermäßigung ein, welch nach den Ermittelungen der Postverwaltung einen Einnahm

Ausfall von etwa 3000 Thalern jährlich zur Folge hat. Mit hin wird dem Verkehr im Ganzen und die Postverwal tung kann doch nur das Ganze, nicht die zufälligen Verhält nisse eines einzelnen Zeitungs⸗Unternehmens ins Auge fassen lediglich ein Vortheil zugewendet. Zugleich wird die Ueber einstimmung mit den anderen Postverkrägen erzielt.

Wenn dem gegenüber für einzelne im Wege des Abonne⸗ ments nach England zur Absendung gelangende Zeitungen der Preis sich erhöht, so hat dies, abgesehen von einer richtigeren, d. h. halbscheidlichen Theilung des Portos zwischen den beiden Postverwaltungen, vorzugsweise seinen Grund darin, daß die Norddeutsche Postverwaltung bisher für die betreffenden Zei⸗ tungen an ausländischem Porto einen höheren Betrag zu entrichten hatte, als sie selbst von den Abonnenten erhob.

Namentlich war dies der Fall bei der Kölnischen Zei⸗ tung. Für ein Exemplar der Kölnischen Zeitung wurden bis⸗ her von den Abonnenten an ausländischem Porto vierteljähr⸗ lich 1 Thlr. 11 ½ Sgr. eingezogen; in der That aber stellte es sich heraus, daß die Norddeutsche Postverwaltung selbst dafür 2 Thlr. zu zahlen hatte. Sie setzte also für jedes in England gehaltene Exemplar der Kölnischen Zeitung 18 ¾ Sgr. viertel⸗ jährlich aus der Postkasse zu. Es reichte natürlich hin, diesen Zustand zu erkennen, um demselben' sofort bei der ersten geeig⸗ neten Gelegenheit ein Ende zu machen.

Laut eingegangener Nachricht hat S. M. S. »Hertha⸗« am 2. Mai den Hafen von Shanghai verlassen und die Reise nach Nangasaki angetreten. S. M. Linienschiff»⸗Renown« und Kanonenboot »Delphin« passirten am 27. d. M. Skagen.

Sachsen. Altenburg, 27. Juni. Die letzten Bulletins über das Befinden Sr. Hoheit des Prinzen Friedrich lauten:

26. Juni. Nacht sehr unruhig, ohne jeden Schlaf. Be⸗ wußtsein zeitweise getrübt. Verfall der Kräfte äußerst bedeutend.

27. Juni. Seit gestern Mittag besteht bei dem Hohen Kranken ein schlummersüchtiger Zustand, aus welchem Se. Hoheit nur selten und nur auf kurze Zeit erwacht. Das Bewußtsein ist dann nicht klar, die Sprache schwerfällig.

Bayern. München, 27. Juni. Das Gesetzblatt Nr. 6 publizirt das Gesetz vom 21., einige provisorische Bestimmungen über die Tax⸗ oder Stempelgebühren in bürgerlichen Rechts⸗ sachen betreffend. Das »Justiz⸗Ministerialblatt« veröfsentlicht eine Königliche Verordnung vom 21., die Gebühren der Advo⸗ Rechtspraktikanten in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten

etreffend.

Die »K. H.“« meldet, daß durch Allerhöchste Entschließung

der Landtag bis zum 28. Juli einschließlich verlängert worden ist.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 27. Juni. Ueber den Ausfall der Landtagswahlen ist Folgendes bekannt. In den mährischen Städtebezirken wurden gewählt: 28 Ver⸗ fassungstreue und 6 Deklaranten. ; meinden wählten durchweg Kandidaten der nationalen Partei. Die Landgemeinden Kärnthens wählten 10 liberale und 2 kleri⸗ kale Abgeordnete. In 7 Landbezirken Ober⸗Oesterreichs wurden gewählt: 6 Bauern, 1 Oekonom und 2 Pfarrer. Die steier⸗ märkischen Städte und Marktflecken haben durchweg liberale Abgeordnete in den Landtag gewählt. Dr. Kaiserfeld wurde zweimal gewählt.

Großbritannien und Irland. London, 25. Juni. Dem vorgestrigen Gartenfeste wohnten Ihre Maj. die Königin nebst dem Prinzen und der Prinzessin von Wales, Prinzen und Prinzessin Christian, den Prinzessinnen Louise und Bea⸗ trice und zahlreichem Gefolge bei. Unter den gelaädenen Gästen, etwa achthundert an der Zahl, befanden sich der Herzog und

wiegen, 9 Pfennige, während das Porto für dieselben bishe

Die krainischen Landge⸗

die Herzogin von Cambridge, der Großherzog von Mecklenburg⸗ 190