1870 / 174 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

jedoch in keiner Weise. 4 2,84 B 1 General⸗Postamt. Stephan.

Bekanntmachung 11

Fahrpostverkehr nach der bayerischen Pfalz.

E er Mittheilung der Königlich bayerischen Postverwaltung * kfolge st 88 Feahrpostverkehr nach der bayerischen Pfalz vor⸗ käufig eingestellt worden. Demnach können Fahrpostsendungen dahin von den Postanstalten bis auf Weiteres zur Beför nicht angenommen werden. 8 elin, den 23. Juli 1870. ““ General⸗Postamt. Stephan.

Das 30. und 31. Stück des Bundes⸗Gesetzblattes des Nord⸗ vemaeen Bundes, welche heute ausgegeben werden, enthalten unter: Nr. 540. das Gesetz, betreffend die Gründung öffentlicher Darlehnskassen und die Ausgabe von Darlehnskassenscheinen.

2 —i 1870; und unter 1 ö Cöö“ betreffend die Erklärung des Kriegszustandes in den Bezirken des achten, eilften, 1geg.

iten, zweiten und eistern hrmmes;hühs. Vom 21. Juli 1870.

G 3 eitungs⸗Comto

erhöchste Kabinets⸗Ordres vom 20. Juli 1870 ule gchs gng vom 21. Juli 1870 die ebeghthg der freiwilligen Krankenpflege bei dem Norddeut⸗

Die nachstehenden erhöchsten inets⸗O. .“ . Lriggs⸗Ministerium lasse Ich anbei Pöschehe Mei⸗ ner Ordres vom heutigen Tage zugehen, durch welche Ich an Stelle des Grafen Eberhard zu Stolberg⸗Wernigerode den Fürsten Heinrich XI. von Pleß zu Meinem Kommissar

zu richten und dessen Einberu⸗ dessen weitere Bestimmun⸗ den Lazarethen Folge zu

lin, Leipzigerstraße Nr. 3 fungsschreiben zu gewärtigen, so wie gen hinsichts ihrer Verwendung bei leisten. 1 1 Vereine für die freiwillige Krankenpflege aber geht Na de dem Abniglichen Kommissar ihre G“ unter gleichzeitiger Mittheilung der Mittel, über we 2 disponiren haben, vorzulegen und ihre Gaben an sgan 88 bedürfnissen den von dem Königlichen Kommissar znn 2 zeichnenden Bedarfsstellen zuzuweisen, da nur 181 jese eine rechtzeitige und richtige Verwendung der aben eflgen kann. Nur solche Personen dürfen als 1 18 8 8 Krankenpflege fungiren, welche dazu von dem g F Kommissar bestellt sind. Die Berechtigung vPierzu 1. Tragen des Neutralitätsabzeichens muß. durch 9 8 ““ Königlichen Kommissar ausgestellte Legitimation v. e 81 vge. wiesen werden. Die Armbinden, welche an da Perf nal der freiwilligen Krankenpflege ausgegeben vhet äht müͤssen nues dem Stempel des Könegtsehen Feomtaesste ven getügeen Auch b ir die mit einer solche

haufar riheilten Legitimationskarte versehenen . spruch auf freie Fahrt auf den Staats⸗ und vI S a voer. waltung stehenden Eisenbahnen in der 2. oder 3. Läßgen e je nach der in der Legitimationskarte angegebenen

stim een gcglich wird noch bemerkt, daß zufolge Allechöchster Bestimmung alle Staatsbehörden in ihren Ressorts I“ . niglichen Kommissar die zur Ausübung seiner Thätigkei 883 forderliche Auskunft zu geben und bereitwillig diejenige Un 8. stützung und Hülfe zu gewähren haben, welche nach den be⸗ stehenden Vorschriften zulässig ist. 5

Berlin, den 22. Juli 1870. Kriegs⸗Ministerium.

von Roon.

Mini ium für Handel, Gewerbe und öffentliche Üaessit ] 8 Arbeiten.

Ruhr ist unter dem W. Juli d. J. ein Patent

Militär⸗Inspecteur der freiwilligen Krankenpflege bei he Bundesheexe ernannt habe. Das Kriegs⸗ Ministerium hat danach das Weitere zu veranlassen. Berlin, den 20. Juli 1870. M14“*“* l1m. h“ (ggez.) von Roon.

An das Kriegs⸗Ministerium.

2 Nachdem Euer Durchlaucht die Bereitwilligkeit aus⸗ gesprochen haben, Sich der freiwilligen Krankenpflege bei der Armee in patriotischer Hingebung zu widmen, ernenne Ich Sie hierdurch zu Meinem Kommissar und Militär⸗Inspec 88 der freiwilligen Krankenpflege bei dem Norddeutschen Bundes⸗ heere. Meinem Kriegs⸗Ministerium, sowie dem bisher bei Meiner Armee mit der gedachten Stellung betraut gewesenen Grafen Eberhard zu Stolberg⸗Wernigerode habe Ich hiervon Mittheilung gemacht und wird Euer Durchlaucht Ersteres die von Mir genehmigte bezügliche Instruktion zugehen lassen.

Berlin, den 20. Juli 182 (gez) Wilbelm.

S Heinrich XI. von Pleß. An Se. Durchlaucht den Fürsten Heinrich werden hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Der Allerhöchst ernannte

der freiwilligen Krankenpflege. 2 Pereine und einzelner Opferwilligen konzentriren

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schädlichen Zersplitterung vorbeugen. Die Funktionen

Königlichen Kommissars und General⸗Inspecteurs emäß darin, sich von zur Theile derselben sich bildenden verschaffen, die Gaben und Wünsche Thätigkeit ectgegen. zut⸗ nexcjfen 8 hen worauf sich ihre Thätigkeit besonders 1 Feicgshme demselben von der Militär⸗Verwaltung bezeich neten Orten oder Depots Personen, die sich der freiwilligen Militär⸗Krankenpflege widmen, sowie die für die Lene oder die Lazarethe bestimmten Gaben zu senden sind.

1— ird sich der Königliche Kommissar Lösung dieser Aufgaben wird sich g vönnizer⸗ Und

reußischen Ver⸗

der schon bestehenden Genossenschaften der ö des Central⸗Komites des⸗ hen; eins zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Kriege

me von als bereiter Organe bedienen können. Alle zur Uebernah Krankenpflegerdiensten bereiten Genossenschaften und Personen werden daher ersucht, ihre desfallsigen Anerbietungen an Ihn oben gedachten Herrn Kommissar resp. dessen Bureau Ber⸗

Kommissar ist die leitende Spitze wemisse soll die Thätigkeit der resp. einheit⸗

lich leiten und jeder, dem Interesse der gemeinsamen Fache

bestshen Nim⸗ ——

z Üütz er Armee oder allen zur Unterstützung der⸗

5 Vereinen Kenntniß zu Einzelner über ihre Vereinen anzugeben, zu richten hat und nach

achtet worden ist und ohne J d Theile derselben zu beschränken, 1 auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für

Umfang des preußischen Staates ertheilt worden.

ieur äbner zu Essen a. d. Dem Ingenieur Johann Carl Gr zu Ess

eine Vorrichtung an Dampfkesseln zur Verhütung von essen⸗Aölagerungen, sowelt solche hac der 99e gg e ich reibung für neu u . Zeehnung und. Besc 8 emand in Anwendung bekann⸗

den

Angekommen: Dr. Mathis, aus Bad Ems. nach Breslau.

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monienmeister, Graf Stillfried, nach Breslau.

Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Präsident des Evangelischen Ober⸗Kirchen⸗Rathes,

Abgereist: Se. Durchlaucht der Herzog von Ratibor Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Ober⸗Cere⸗

Berlin, 23. Juli. Se. Majestaät

herzogs von Sachsen, von des Kaisers verliehenen St.

des Königs von

der König haben

Allergnädigst geruht: zur Anlegung des dem Major von Kiesen⸗

ügel⸗Adjutanten Sr. Königlichen Hoheit des Groß⸗ S Rußland Majestät

Annen⸗Ordens zweiter Klasse in Brillanten und

ißerordentlichen Professor Dr. Gurlt in Berlin von G Prese sont verliehenen Ritterkreuzes

erster Klasse des Verdienst⸗Ordens vom heiligen Michael,

Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen.

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Bekanntmachung.

Folge der eingetretenen

In

„haben, den Ersatzbehörden zur Disposition zu stellen.

Flichgen icht sch bewirkt haben

12 ung ni on vᷣ a

M 28 1. M., Vormittags zwischen 8 und 12 Uhr, im Geschäftslokale der unterzeichneten Kommission,

r persönlich zu melden.

Zjährigen Dienst zu gewärtigen.

Mobilmachung der Armee

aben sich nunmehr alle Militärpflichtige, welche im Besitze des Hechen sish whnhline zum einjährigen freiwilligen Militärdienst sich befinden und das gestellungspflichtige Alter bereits beschritten

u dem Ende haben die sich hier aufhaltenden Militär⸗ b 8 der gedachten Kategorie, insoweit dieselben ihre 1, Nieder⸗ wallstraße Nr. 39, unter Mitbringung ihrer Militärpapiere,

Diejenigen, welche ihre pünktliche Anmeldung unterlassen, haben rlachs Maßgabe der Umstände ihre Heranziehung zum

Die hier ortsangehörigen, zur Zeit aber abwesenden Militär⸗

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pflichtigen sind durch ihre Eltern resp. Vormünder anzuweisen, sich der ihrem gegenwärtigen Aufenthaltsorte zunächstliegenden Kreis⸗Ersatzkommission, unter Vorzeigung ihres Berechtigungs⸗

scheins, ungesäumt anzumelden.

Nach erfolgter Anmeldung haben die einjährig Freiwilligen, ihren Diensteintritt bei 8 erteü⸗ vhen öe be weiteren abzuwarten; es wird hierbei jedoch ausdrückli bemerkt, daß Diejenigen, welche vor Ablauf des ihnen für 8 wöhnliche Friedenszeiten bewilligten Ausstandes durch die Ersatz⸗ behörden nicht zur Einstellung herangezogen werden, sich selbst bei dieses Ausstandes bei Verlust des Rechts zum einjährigen Dienst, zu melden ver⸗

insofern dieselben es nicht vorziehen, einem Ersatz⸗Truppentheile sofort zu Anordnungen

bei einem Truppentheile kurz vor Ablauf

pflichtet sind. b 8 Beerlin, den 20. Juli 1870. 8 81 Königliche Kreis⸗Ersatzkommission.

„Bekanntmachung

Die Geschäftszimmer der für Berlin befinden sich iSESESLeipziger Straße Nr. 15, 1 Tr General⸗Lazareth⸗Direktion.

General⸗Lazareth⸗Direktion

Personal-Veränderungen.

ö“ I. In der Armee. 1 Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Beförderungen und Versetzungen. Den 18. Juli. Schlegell, Sec. Lt. vom Garde⸗Füs. Regt., in das 1. Hannov. Drag. Regt. Nr. 9, Gr. v. Keller, Port. Fähnr. vom 1. Garde⸗ Regiment zu Fuß, zum 1. Garde⸗Ulanen⸗Regt. versetzt. B. Ab⸗ schiedsbewilligungen 2ꝛc. Den 17. Juli. v. Jacobi, Gen. Lieut. und Insp. der 1. Art. Insp., in Genehmigung seines Abschieds⸗ gesuches, mit Pens. zur Disp. gestellt. Collin, Hauptmann und Comp. Chef vom Gren. Regt. Kronprinz (1. Ostpr.) Nr. 1, Frhr. v. Normann, Major vom 3. Magdeb. Inf.⸗Regt. Nr. 66,— beide mit Pension zur Disp. gestellt. Gneist, Hauptm. und Komp. Chef vom Schlesw. Inf.⸗Regt. Nr. 84, mit Pens ausgeschieden. v. Lützow, Pr.⸗Lieut. vom 1. Oberschl. Inf.⸗Regt. Nr. 22, als Hauptm. mit Pens. nebst der Anwartschaft auf eine Pr.⸗Lts. Stelle in einem der Invaliden⸗Institute und der Regts.⸗Unif. der Abschied bewilligt. Bei der Landwehr. Den 17. Juli. Alberty, Pr.⸗ Lieut. von der Kav. des 1. Bats. (Erkelenz) 5. Rhein. Landw.⸗Regts. Nr. 65, mit der Ldw.⸗Armee⸗Unif. der Abschied bewilligt. Beamte

der Millitair⸗Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministe⸗

riums. Den 27. Juni. Ehrhardt, Kas.⸗Insp. in Lippstadt, auf seinen Antrag zum 1. Juli d. J. mit Pension in den Ruhestand Seic Toltz, Kasernen⸗Insp. in Hannover, nach Lippstadt versetzt. Den 2. Juli. Weigelt, Kasernen⸗Insp. in Berlin, nach Oldenburg vers. Den 6. Juli. Wagner, interim. Kasernen⸗Insp. in Berlin, zum Kasernen⸗Insp. ernannt. ine II. In der Marine.

Offiziere ꝛc. A. Ernennungen, Beförderungen ꝛc. Den 17. Juli. Hassenstein, Kapit. zur See, zum Kommandanten Sr. Maj. Linienschiffes »Renown« ernannt.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 23. Juli. Se. Majestät der König nahmen heute die Vorträge des Civil⸗ und Militär⸗ Kabinets entgegen und konferirten mit dem Kriegs⸗Minister und dem Chef des Generalstabes der Armee. Im Laufe des

Tages begrüßten Allerhoöchstdieselben auf dem Stettiner und

Frankfurter Bahnhof hier eintreffende Truppentheile. An dem gestrigen Diner im Königlichen Palais nahmen Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprinz von Sachsen und die Großherzöge von Oldenburg und Mecklenburg, sowie die übrigen hier anwesenden Fürstlichkeiten Theil. Ihre Majestät die Königin empfing den Fürsten von Pleß, als Königlichen Kommissarius und Militär⸗Inspecteur für die freiwillige Krankenpflege in der Armee. .

Auf die Mittheilung Sr. Königlichen Hohrit des Kronprinzen, daß er zum Befehlshaber der deutschen Südarmee ernannt sei, sind folgende Antworten eingegangen: Von München: »Ich bin im hohen Grade erfreut, Ew.

Königl. Hoheit, und danke Ihnen für Ihre freundliche Auf⸗

merksamkeit. München, 20. Juli 1870. Ludwig Rex.«

Von Stuttgart: »Ich freue mich, bei unserer deutschen Sache Ew. Königl. Hoheit hier zu begrüßen und bitte, mir den Tag der Ankunft bezeichnen zu wollen. Karl, König von Württemberg.«

Von Karlsruhe: »Sr. Majestät Ernennung Ew. Königl. Hoheit zum Befehlshaber der deutschen Südarmee gereicht mir und meinen Truppen zur größten Freude und Ehre. Möchte es uns gelingen, unter Ew. Königl. Hoheit Befehl Höchst Ihr

A. Ernennungen, von

Vertrauen durch Treue und Tapferkeit zu verdienen. Jubelnd sehen wir Ew. Königl. Hoheit Ankunft entgegen. Es lebe der König und das Vaterland! Friedrich, Großherzog von Baden.⸗

—— -Aus den zahlreichen Mittheilungen, welche heute über ö patriotische Kundgebungen vorkienc, düche, wir Adresse der Stadtverordneten und des Ma istrats von Colberg, Adresse der Bewohner der Stadt Ceratoenn, Adresse der Stände des Kreises Erfurt, Adresse des Magistrats und Stadtverordneten zu Elberfeld und Adresse der Einwohner von Neu⸗Strelitz an Se. Majestät den König; ferner Adresse der städtischen Kollegien von Nürnberg an Se. Majestät den König hein . 1See d8g 0 09 Deutschen in Louisville aat Kentucky) an den Bundesk is⸗ marck⸗Schönhausen. Gresfer 1. n

Hannover, 22. Juli. Der General der Infanterie Vogel diee eecerasncb end i I Jefan von Bellim

r roffen und hat an alle betreffende b Benachrichtigung erlassen: f 1ue“ Hauptquartier Hannover,

Se. Majestät der König hat mich zum Gouverneur der Bezirke des I., 2., 9. und 10. Armee⸗Corps ernannt, und über⸗ nehme ich mit dem heutigen Tage meine Dienstfunktionen.

Vogel von Falkenstein, General der Infanterie. Hamburg, 22. Juli. Ein Telegramm der »Börsenhalle⸗ aus Deal von gestern Abend meldet, daß bei Dover ein fran⸗ zösisches Kriegsschiff gestrandet ist.

„Sachsen, Dresden, 22. Juli. Der König hat heute Mittag in Pillnitz eine Deputation des Raths und der Stadt⸗ verordneten der Residenz und eine Deputation des Raths und der Stadtverordneten der Stadt Leipzig empfangen und aus deren Händen die von den Vertretern dieser beiden Städte an Se. Majestät gerichteten Adressen entgegen genommen. 6 „Altenburg, 21. Juli. Der Herzog ist heute Nacht 22 Uhr von Berlin und der Prinz und die Prinzessin Moritz Nachts 212 Uhr von Meiningen hierher zurückgekehrt.

Hessen. Darmstadt, 21. Juli. Ein Ausschreiben des Großherzoglichen Ministeriums des Innern macht die Groß⸗ herzoglichen Kreisämter, bezw. die Bürgermeistereien darauf aufmerksam, daß nach der durch Erlaß Sr. Majestät des Königs von Preußen vom 15. l. Mts. eingetretenen Mobil⸗ machung des Norddeutschen Bundesheeres nunmehr bezüglich der Leistungen für ö das im Bundesgesetzblatt von 1867 Seite 125 und in Nr. 44 des Regierungsblatts von 1868 publizirte Gesetz vom 11. Mai 1851 wegen der Kriegsleistungen und deren Vergütung Anwendung findet. G

Baden. Karlsruhe, 22. Juli. (W. T. B. hat wegen der Kriegserklärung Frankreichs an P wegen Bedrohung des deutschen Gebiets sowie in Hinblick auf den Allianzvertrag von 1866 sich als im Kriegszustand mi Frankreich befindlich erklärt; der badische Gesandte in Pari hat seine Pässe gefordert, desgleichen der französische Gesandte ierselbst. 8

Bayern. München, 21. Juli. Der König ist gestern im Theater stürmisch begrüßt worden. Allen Angahsliceef n bewaffneten Macht wurde die Auswanderung untersagt. 1

Der französische Gesandte ist mit dem gesammten Personal der Gesandtschaft heute Morgen abgereist. 8

Vom Finanz⸗Ministerium ist dem Präsidium der Abgeordnetenkammer ein Gesetzentwurf zugegangen, die Ermächtigung zur provisorischen Steuerforterhebung bis 31. De⸗ zember 1870 und die Wirksamkeits⸗Erklärung des Ausgabe Etats in der vorigen Finanzperiode für die laufende Finanz periode (1870 1871) betreffend.

Die Rede des Ministers des Aeußern, Grafen Bray in der Sitzung der Abgeordnetenkammer vom 19. lautet nach stenographischer Aufzeichnung, wie folgt: 8

Wie ich schon gestern sagte, waren wir, solange es bloß um di spanische Kandidatur sich handelte, nur mittelbar berührt. Wäre der Rücktritt des Prinzen Hohenzollern nur scheinbar, nur ein vorüber gehender gewesen, so hätte sich daran nichts geändert. Aber die Re⸗ nunziation war ernst, und daß sie es war, das beweist eine soeben angekommene Nachricht, daß die spanische Regierung die auf den morgigen Tag berufenen Cortes als nichtberufen erklärt, also zum Voraus wieder entlassen hat. Nachdem dies so sich ereignet, erklär Frankreich einer Großmacht den Krieg, weil deren Köͤnig eine dikta⸗ torisch verlangte Sommation über eine gegenstandslose Sache nicht abgiebt. Das ist in der Geschichte noch nicht da⸗ gewesen. Nach all diesem glaube ich nicht, daß noch etwas Anderes vorliegt, als ein weiterer Akt des Dramg'’'s,

das schon oft auf den Feldern Frankreichs und Deutschlands gespielt

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hat. Man hat vom casus foederis gesprochen; ich war ein Mit-