1870 / 176 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

bei der Kürze der Zeit bis zum 27. d. M. nicht mehr möglich sein kann, auch nur in annähernd vollständigem Umfange die ent⸗ sprechenden Verfügungen in dem geordneten Wege rechtzeitig den Betheiligten zuzufertigen. Wir werden daher, so viel es uns möglich ist, dafür sorgen, daß diese unsere Verfügung

Für die Dauer des Krieges mit Brunkrecch c in Gemäß⸗ heit des §. 2 der Telegraphen⸗Ordnung für die Korrespondenz auf den Linien des Telegraphenvereins die telegraphische Kor⸗ respondenz mit Frankreich ganz eingestellt. Depeschen nach und von andern Ländern werden nach wie vor zur Beförderung

Se. Majestät der König von Bayern, 19 8

Se. Majestät der König von Württemberg,

Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin von Baden,

Seine Königliche Hoheit der Prinz Leopold von

Saarbrücken, 24. Juli. (W. T. B.) Es ist allgemei bekannt, daß die Franzosen an ihrer Grenze bedeutende assen versammelt haben. Man spricht von 100,000 und darüber. Es scheint dies jedoch zum Schutz gegen einen preußischen Ulanenzug nicht genügend. Wie gemeldet wird, sind einige 30 Ulanen des rheinischen Ulanen⸗Regiments Nr. 7 über die

Großbritannien und Irland,

Ihre Hoheiten der Herzog und die Herzogin von Hoheit

Sachsen⸗Altenburg. 1 Nach breendigtem Taufakt fand bei Sr. Königlichen dem Kronprinzen ein Dejeuner statt. 8 S11“

Berlin, 25. Juli.

be. önigliche Hoheit der Großherzog von Mecklen⸗ burg⸗Schwerin ist gestern früh und Ihre Königliche Hoheit

die Großherzogin Mutter von Mecklenburg⸗Schwerin

gestern Abend hier eingetroffen. 8.8

b.

Sdiò Ius.

½ ³ 4 2 EEE111““ 4* ““ 1“

an MNorddeutscher Bund. Bekanntmachung. ESs ist bereits darauf aufmerksam gengacht worden, daß die Postverwaltung zur Benutzung im Feldpostverkehr besondere Korrespondenzkarten mit der Ueberschrift „Feldpost⸗Korrespon⸗ denzkarten⸗ und zwar in zwei verschiedenen Sorten (für den

Verkehr den mobilen namentlich während der die gewöhnlichen Korrespondenzkarten zum nach und von der Armee noch benutzt werden

die Postanstalten angewiesen,

Truppen) hat herstellen lassen. 1 Uebergangszeit, hin und wieder auch

angenommen resp. bestellt, vorausgesetzt, daß sie in deutscher, in französischer oder in englischer Sprache abgefaßt sind, und daß ihr Inhalt unverfänglich ist. 168 —— General⸗Direktion der Telegraphen. e 92 Kriegs⸗Ministerium.

4 v. Chauvin. 8 Die verabschiedeten Ober⸗Militär⸗Aerzte, welche aus In⸗ teresse für den Allerhöchsten Dienst während der Mobilmachung der Armee angemessene Stellungen im Sanitätsdienst zu über⸗

nehmen bereit sind, werden ersucht, sich schleunigst bei dem

Unterzeichneten zu melden.

an die mobilen Truppen und für den Verkehr von Wenn jedoch,

brieflichen Verkehr sollten, so sind Einwendungen dagegen nicht zu

erheben und diese Karten, sofern sie nur den an die Feldpost-

Korrespondenz überhaupt zu sprechen, ohne Ansatz von Porto zu befördern. Berlin, den 23. Juli 1870. 11“ (Sexneral⸗Postamt. 1“

111 8. 817

Bekanntmachuüung. In den Tagen vom 27. bis 31. Juli können zur Beförde⸗ rung an die im Felde stehenden mobilen Truppen Privat⸗ Päckereien nur unter folgenden Bedingungen angenommen werden: 1) das Packet darf nur Kleider, Wäsche und dergleichen, aber keine Lebensmittel enthalten; 2) das Packet darf nicht über 5 Pfund wiegen; 3) zu jedem Begleitbriefe darf nur ein Packet gehören; 4) der Begleitbrief muß genau er⸗ geben, zu Regimente, welcher Compagnie (oder der Adressat gehört, welchen Grad und Charakter, Amt derselbe bei der Militärverwaltung hat; 5) auf dem Packete selbst muß ebenfalls die vollständige Adresse des Empfängers, wie auf dem Begleitbriefe enthalten sein. Es empfiehlt sich, zu dem Zwecke eine mit der vollständigen deut⸗ lichen Adresse des Empfaͤngers versehene Korrespondenzkarte auf das Packet aufzuheften; 6) die Angabe eines Werthes ist nicht zulässig, ebensowenig die Entnahme von Postvorschuß.

Vom 1. August ab

sonstigem Truphen hei oder welche

pen bis auf Weiteres überhaupt nicht mehr statt⸗ finden, den alleinigen Fall bestimmt versichern kann, daß theile mit festem Standquartier gehört, von dem Absender auf der Sendung angegeben sein muß.

Diese, in der allgemeinen Feldpost⸗Dienstordnung vorge⸗ V ngahme von Pe erric V den jetzigen Marschbewegungen (beziehung weise

dr Truppen eine geregelte Zuführung von legenheiten beschlossen, bei dem Gottesdienste an diesem Tage ermöͤglichen, und für die

Armee selbst auch nur lästig sein würde, überdies aber auch

sehene Beschränkung in der wendig, da bei Eisenbahnfahrten) Päckereien an die Letzteren nicht zu

die pünktliche Zuführung der Dienstsachen und der Korrespon⸗ denzen, auf welche es hauptsächlich ankommt, haften Packettransporte beeinträchtigt werden würde. 8 Sobald die Umstände späterhin es irgendwie gestatten sollten, wird die Postverwaltung gern darauf Bedacht nehmen, Privaipackete an die Militärs und Militärbeamten zur Post⸗ eförderung wieder zuzulassen und solche der Armee extraordinär bis zu gewissen Punkten entgegenzuführen, wofern militärischer Seits Bedenken dagegen nicht erhoben werden. Berlin, den 24. Juli 1870. ETCEIö“ (FEeneral⸗Postatmht. Stephan. 1“

I. 8

welchem Armee⸗Corps, welcher Division, welchem

stellenden Anforderungen ent⸗

mittagsstunden zwischen 9 und 1 Hagürg- Empfangscheine zurückzuliefern.

Esntleiher, vpon J. —R. am

durch die massen⸗

Berrlin, den 24. Juli 1870. Der General⸗Stabs⸗Arzt der Armer.

Grimm. V 8 Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und 8 Medizinal⸗Angelegenheiten.

[ * Z11“ 1

32 8

schule zu Halle a. S. ist das Prädikat:

»Professor« beigelegt worden.

114“ IIEe“ 111 Ä““ In der nächsten Woche vom 1. bis 6. August c. findet nach F. 24 des gedruckten Auszuges aus der Bibliothek⸗Ordnung die allgemeine Zurücklieferung aller aus der Königlichen Biblio⸗ thek entliehenen Bücher statt. Es werden daher alle diejenigen, welche Bücher der Königlichen Bibliothek in Händen haben, hierdurch aufgefordert, solche während dieser Zeit, in den Vor⸗ 2 Uhr, gegen die darüber aus⸗ Die Zurücklieferung er Bücher erfolgt nach alphabetischer Ordnung der Namen der und zwar von A. H. am Montag und Dienstag, am Mittwoch und Donnerstag, und von S. —8. reitag und Sonnabend. Berlin, den 25. Juli 1870. Mr⸗ Der Königliche Geheime Regierungs⸗Rath und Ober⸗Bibliothekar.

8 ““

Evangelischer Ober⸗Kirchenrath.

Cirkular⸗Erlaß vom 25. Juli 1870 wegen Abhaltung einer Kollekte in den evangelischen Kirchen am bevorstehenden Bettage den 27. d. für die zurückgebliebenen bedürftigen Familien der ausmarschirten Truppen.

Dusrch den begonnenen Krieg gegen einen hochmüthigen Feind, welcher die Ehre und Unabhängigkeit unseres Volkes anzutasten gewagt hat, gerathen zahlreiche Familien, deren Er⸗

nährer und Versorger dem Rufe zu den Waffen folgen, in V schwere kann eine Annahme von sammeln, Privat⸗Päckereien an die im Felde stehenden Trup⸗ reits ausgenommen, wo der Absender der Adressat zu einem Truppen- wonächst der Standort

Bedrängniß. Die Mitttel um auch in dieser

darzureichen und zu Noth zu helfen, ist wohlthätige aufopfernde Sinn unseres Volks be⸗

geschäftig. Welcher Anlaß, für einen solchen Zweck seine Schärflein beizutragen, wäre aber wohl geeigneter, als der von des Königs Majestät auf den 27. d. Mts. ange⸗ ordnete allgemeine außerordentliche Bettag! Unter Allerhöchster Genehmigung Sr. Majestät des Königs haben wir deshalb im Einverständnisse mit dem Herrn Minister der geistlichen Ange⸗

der

in den evangelischen Kirchen unseres Aufsichtskreises eine Kollekte für die zurückgebliebenen bedürftigen Familien der ausmarvschir⸗ ten Truppen abhalten zu lassen, mit der Maßgabe, daß der Ertrag derselben zunächst einem in der betreffenden Gemeinde

etwa für diesen Zweck bestehenden geordneten Lokalvereine, so⸗

fern aber ein solcher Verein nicht vorhanden ist, nach Wahl des Pfarrers und des Gemeinde⸗Kirchenraths einem der die gleiche Aufgabe verfolgenden Centralvereine zugestellt werde. Indem wir die Königlichen Konsistorien hiervon in Kenntnisß setzen, veranlassen wir dieselben zwar, sofort wegen Abhaltung der Kollekte die nöthigen Verfügungen für Ihr Ressort zu er⸗ lassen, müssen uns aber zugleich vergegenwärtigen, daß 8

Seinen Segen legen.

Dem Oberlehrer Dr. Fischer an der lateinischen Haupt⸗

gleichzeitig mit derem Abgange an die Königlichen Konsistorien

in öffentlichen Blättern Aufnahme findet, um, wo die amtliche

Benachrichtigung der Königlichen Konsistorien die Herren

Geistlichen nicht mehr erreicht, letzteren wenigstens auf diesem

Wege von der abzuhaltenden Kollekte Kenntniß zu verschaffen. Gott der Herr wolle auch auf das Werk

Berlin, den 25. Juli 1870. ESLrvoangelischer Ober⸗Kirchenrath. Mathis.

An sämmtliche Königliche Konsistorien der alten

Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden..

Bekanntmachung. 8

Bei der am 1. d. Mts. öffentlich in Gegenwart eines No⸗ tars bewirkten Verloosung der für das laufende Jahr sn til⸗ enden Stammaktien und Prioritäts⸗Obligationen der Nieder⸗ chlesisch Märkischen Eisenbahn sind gezogen:

a) die im anliegenden Przeeiß (a.) aufgeführten 1065 Stück Stamm⸗Aktien à 100 Thlr.,

büs Stück Prioritäts⸗Obligationen Ser. I. à 100 Thlr.,

0 2

120 „» Ser. IV. à 100 Thlr.

Die Nummern der Letzteren sind durch die Beilage unserer in Nr. 161 dieses Blattes veröffentlichten Bekanntmachung vom 1. d. Mts. mitgetheilt.

Wir wiederholen hiermit, daß der Kapitalbetrag der gekün⸗ digten Stamm⸗Aktien zugleich mit den Zinsen für das 2te Semester d. J. vom 15. Dezemberd. J. ab, der Kapital⸗ betrag der Prioritäts⸗Obligationen aber vom 2. Januar k. J. ab, gegen Quittung und Rückgabe der Aktien und Obligatio⸗ nen und der dazu gehörigen nicht mehr zahlbaren Zinscoupons über die Zinsen vom 1. Januark. der Hauptkasse der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisen⸗ bahn 18 in den gewöhnlichen Geschäftsstunden zu er⸗ heben ist.

Die in Rede stehenden auch bei den Stationskassen zu Breslau, Frankfurt a. O. und Liegnitz eingelöst; es wird jedoch die Zeit, während welcher die Einlösung bei diesen Kassen bewirkt werden kann, von der Königlichen Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn noch besonders bekannt gemacht werden.

Der Betrag der etwa fehlenden Zinscoupons wird vom Kapitale gekürzt. 1

Vom 1. Januar k. J. hört die Aktien und Obligationen auf.

Zugleich werden die früher ausgeloosten, auf der Anlage verzeichneten, noch rückständigen Stamm⸗Aktien und die in der Beilage der gedachten Bekanntmachung aufgeführten rückstän⸗ digen Obligationen wiederholt und mit dem emerken auf⸗ gerufen, daß ihre Verzinsung mit dem 31. Dezember des Jahres ihrer Verloosung aufgehört hat.

Berlin, den 23. Juli 1870. .

4 Hauptverwaltung der Staatsschulden. pvvon Wedell. Löwe. Meinecke. Eck.

eses Verzeichniß ist der heutigen Nummer di attes beigefügt.

Verzinsung obiger

S

v1111

Miiichtamtliches. 1

Preußen. Berlin, 25. Juli. Ihre Majestät die Königin wohnte gestern Morgen dem Gottesdienste in der Kapelle des Augusta⸗Hospitals bei und begab Sich darauf mit Sr. Majestät dem Köͤnige nach dem Neuen Palais, wo die Taufe der jüngstgeborenen Tochter Ihrer Königlichen Hohei⸗ ten des Kronprinzen und der Kronprinzessin stattfand.

Hannover, 24. Juli. (W. T. B.) Zahlreiche Personen, die sich von der preußischen Regierung in Rücksicht auf ihr früheres Verhältniß zum ehemaligen Könige von Hannover, bisher zurückgezogen, bereiten eine Kundgebung vor, um ihren vollen und herzlichen Anschluß an Preußen zu dokumen⸗ tiren und dem Abscheu Ausdruck zu geben, den sie uͤber die landesverrätherischen Gesinnungen einiger hannoverischer Edel⸗ leute, wie Wedel und Kielmannsegge, empfinden

Ser. II. à 50 Thlr.,

5 Aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Büreau. J. ab nebst Talons, bei

Aktien und Obligationen werden

französische Grenze heute früh gerückt und haben die Ver⸗

bindungsbahn zwischen Saargemünd und Hagenau dadurch

unterbrochen, daß sie einen Vladukt in die Luft gesprengt und

vielfach Schienen aufgerissen. Dieser echt kavalleristische kühne Streich ist charakteristisch für den Werth unserer Vorposten.

Bei Forbach steht eine französische Division. Heute früh fand bei Gersweiler ein Scharmützel mit dem Feinde statt, der⸗ E“ Lene Verlust zurück. FSeee kein

1. as Zündnadelgewehr hat sich dem Chassepot gegen⸗ über trefflich bewährt. littasähe

Gestern Abend wurde Saarlouis gegenüber von französi⸗ schen Douaniers auf eine Kavallerie⸗Patrouille der Unsern geschossen und zwei Pferde verwundet. Heute nahm, wie ge⸗ meldet wird, eine Compagnie unserer Infanterie das Zollhaus Schrecklingen nebst der Zollkasse. Die Douaniers wurden theils getödtet, theils gefangen. Unsererseits ein Offizier ver⸗ wundet. Fünf französische Deserteurs bei unsern Vorposten gemeldet.

(Sweite Meldung.) Gestern Abend Saarlouis gege über von Douaniers auf diesseitige Kavallerie⸗Patrouillen ge⸗ schossen; zwei Pferde verwundet. Heute hat eine Compagnie des 8. rheinischen Infanterie⸗Regiments Nr. 70 das Zollhaus in Schrecklingen mit Zollkasse genommen. Douaniers theils getödtet, theils gefangen; Lieutenant v. Alten vom 70. Regiment verwundet. Fünf desertirte Franzosen hier eingetroffen. Heute früh bei Gersweiler Scharmützel; der Feind ließ 10 Mann liegen; diesseits kein Verlust. Zündnadel gegen Chassepot stets vorzüglich bewährt. .

Sachsen. Altenburg, 23. Juli. Das heutige Amts⸗ blatt publizirt eine höchste Verordnung zur Ausführung des

Gesetzes, betreffend die Unterstützung der bedürftigen Familien zum Dienst einberufener Reserve⸗ vom 27. Februar 1850. .

56

und Landwehrmannschaften, 8 82 8

1““]

8

Cöln, 25. Juli. Die »Cölnische Zeitung⸗ meldet aus Saarbrücken vom 23. Juli: Französische Truppen schossen heute auf einen zwischen Louisenthal und Bobach fahrenden Eisenbahnzug, der mit Militär besetzt war. Eine Kugel zer⸗ trümmerte die Fensterscheiben eines Coupé, ohne Jemanden zu verletzen, wohl aber wurden durch diese Schüsse ein Mädchen und drei Arbeiter auf dem rechten Saarufer verletzt.

Paris, Montag, 25. Juli. (Auf indirektem Wege.) Das »Journal officiel« veröffentlicht ein Dekret, durch welches Treilhard zum Gesandten in Washington ernannt wird.

Weiter schreibt das »Journal officiel«: Ungeachtet des er⸗ gangenen Verbotes fahren bestimmte Zeitungen fort, Nachrich⸗ ten über militärische Bewegungen zu veröffentlichen. Hiermit fügen sie der nationalen Sache großen Schaden zu. Die Re⸗ gierung hatte annehmen zu können geglaubt, ihr Appell an den Patriotismus werde genügen. Andernfalls müßte sie die gesetzlichen Vorschriften mit Bedauern Platz greifen lassen.

Das amtliche Blatt versichert ferner, daß Frankreich genau die Regeln der Seerechts⸗Deklaration von 1856 beobachten und sie auch auf Amerika und Spanien ausdehnen werde, obwohl diese Staaten der gedachten Deklaration nicht beigetreten seien.

Der Kriegs⸗Minister hat Befehl ertheilt, sofort die nöthigen Arbeiten zu beginnen, um die Befestigungen der Stadt Paris in Vertheidigungszustand zu versetzen. Auch sollen die Forts sofort armirt werden. 1b

Kopenhagen, Montag, 25. Juli. Das heutige »Dag⸗ blad« meldet, daß gestern bei Haarboere, unweit Lemvig (West⸗ küste Jütlands), zahlreiche Dampfschiffe gesehen sind; man nimmt an, daß es die französische Flotte gewesen ist. b

Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Beilage.

Kunst und Wissenschaft. Aus Wien, 23. Juli, wird der Tod des als Komponist be kannten Kapellmeisters Josef Strauß gemeldet.

Kopenhagen, 22. Juli. Der 21. Juli ist ein denkwürdige Tag in der Geschichte der Wissenschaft. Die kleine lateinische Schrift wodurch Oersted seine elektro⸗magnetische Erfindung ankündigte, ist nämlich mit dem Datum des 21. Juli 1820 versehen, und somit feiert der Elektromagnetismus heute sein 50jähriges Jubiläum. Aus dem Atelier des dänischen Bildhauers Professor Jarichau wird 8 in nächster Zeit ein zum Ausstellen fertiges Monument für Oersted hervorgehen und die Tochter Oersted's hat in diesen Tagen wissen- schaftlich interessante »Brief uwund an Hans Christian Oersted« herausgegeben.

361*