nicht so verstanden, daß Ungarn allein Neutralität bewahre, denn die ungarischen Gesetze und Interessen gebieten, stets ver⸗ eint mit Oesterreich zu gehen.
Der Ministerpräsident legte zwei Gesetzentwürfe vor, betreffend einen Nachtragskredit von 5 Mill. Fl. für den Landesvertheidigungs⸗Minister und die Ermächtigung, die im Jahre 1870 stellungspflichtigen Rekruten noch vor dem Oktober einberufen zu dürfen. Das Haus erkannte beide Vorlagen als dringliche an. 88
Linz, 28. Juli. (W. T. B.) Der »politische Verein« spricht in einer Resolution seine Ueberzeugung dahin aus, daß, falls Oesterreich am Kampfe zwischen Frankreich und Deutschland überhaupt Theil nehme, dies einzig und allein zu Gunsten Deutschlands geschehen könne.
Schweiz. Bern, 22. Juli. Zur Bestreitung der durch das Truppenaufgebot erwachsenden Kosten hat der Bundesrath das Finanzdepartement zur Ausgabe von Kassenscheinen bis zum Betrage von 5 Millionen ermächtigt. Dieselben sollen nach Jahresfrist eingelöst und zu 4 ½ pCt. verzinst werden.
— Auf den Antrag der K. K. österreichischen Regierung wird die Konferenz für Revision des Bodensee⸗Gürtelbahn⸗ Vertrags, wenn nicht außerordentliche Ereignisse es verhindern, am 17. August zu Bregenz abgehalten werden.
— 23. Juli. Die Bundesversammlung hat sich aufgelöst. Der Wiederzusammentritt wird am 5. Dezember stattfinden, sofern die Ereignisse nicht eine frühere Einberufung fordern. schl Der gesammte Waarentransport über den Brenner ist ge⸗
ossen.
— In Anbetracht der finanziellen Schwierigkeiten, welche in Folge des Ausbruchs des französisch⸗deutschen Krieges für den schweizerischen Handels⸗ und Gewerbestand hinsichtlich des Geldverkehrs eingetreten sind, hat der Bundesrath nach Wunsch einer Anzahl dem Handelsstande angehörender Mitglieder der Bundesversammlung das Finanz⸗Departement beauftragt, eine Konferenz von Vertretern sämmtlicher schweizerischer Bank⸗In⸗ stitute einzuberufen, um die Mittel zu berathen, wie jenen Schwierigkeiten am besten begegnet und das allgemeine Ver⸗
uen gehoben werden könne. 6 „Belgien. Brüssel, 25. Juli. Der »Moniteur« meldet die Ernennung des Herrn Malou zum Staats⸗Minister und Mitgliede des Ministerrathes, mit Sitz und Stimme bei den Kabinetsberathungen. “
Großbritannien und Irland. London, 25. Juli.
Dem militärischen Fachblatte »Broad Arrow« zufolge haben mehrere in Woolwich stationirte Batterien Artillerie Ordre er⸗ halten, sich zum Ausrücken nach verschiedenen Häfen des Mittel⸗ meers bereit zu halten, um dort mit anderen Truppen eine »Observationsarmee« zu bilden. Eine andere Militärzeitung meldet, daß die Reserve der schweren Geschützstücke für die Mittelmeerflotte sofort nach Malta expedirt werden soll. „— 28. Juli. (W. T. B.) In der heutigen Oberhaus⸗ sitzung nahm Lord Granville das Wort. Derselbe berief sich auf das jüngst veröffentlichte Blaubuch, enthielt sich jedes Urtheils über die Berechtigung der beiden kriegführenden Maͤchte, beklagte nur, daß die Begegnung in Ems beiderseits als Volks⸗ beleidigung aufgefaßt wurde und motivirte die Neu⸗ tralität Englands. Seither hätten beide kriegführende Mächte mancherlei über die Haltung Englands geklagt, was am besten dessen gewissenhafte Bewahrung der Neu⸗ tralität beweise. Lord Granville erachtete Erörterungen über die Haltung Englands Angesichts später eintretender Eventuali⸗ täten für nicht zeitgemäß. Lord Malmesbury und Lord Russell erklärten sich mit der Haltung der Regierung einverstanden, 1eget wünschte jedoch, daß vorsichtsweise Rüstungen getroffen werden.
Im Unterhaus e antwortete der General⸗Anwalt auf eine Interpellation, Kohle könne unter gewissen Verhältnissen allerdings als Kriegskontrebande betrachtet werden; die Entscheidung dieser internationalen Frage hinge jedoch nicht von der britischen Regierung, sondern von dem Ausspruche der Prisengerichte ab. Die britische Regierung könne Kohlenschiffe nur in dem Falle anhalten, wenn klar be⸗ wiesen sei, daß sie eine der kriegführenden Mächte bedienen. Derartige Erörterungen im Parlamente seien nicht angezeigt. Auf die Anfrage, ob Schiffe der kriegführenden Mächte, wenn solche von Engländern angekauft und als englische Schiffe registrirt wurden, gekapert werden dürften, erklärte der General⸗ Anwalt, daß die Entscheidung hierüber ebenfalls den Prisengerichten zustehe.
) habe derartige Schiffsankäufe niemats anerkennen und Prisengerichte würden jederzeit Verdacht gepen die⸗
1. — Auf eine Interpellation Bourke's erwiderte
setretär Otway, das auswärtige Amt besitze einige espondenzstücke bezüglich der Anerbietungen Frankreichs an
da die Mittheilungen vertraulicher Natur seien, so wisse er vorerst nicht, ob er sie veröffentlichen dürfe. — Auf eine Inter⸗ pellation Harcourts endlich erklärte der General⸗Anwalt, die
Unterthanen für die kriegführenden Parteien nur deshalb nicht verboten, weil solche im gegenwärtigen Kriege als höchst un⸗ wahrscheinlich erschienen.
Helgoland, 25. Juli. Das »W. T. B.« meldet, daß sich auch ohne das Verbot des Gouverneurs kein Helgoländer würde haben bereit finden lassen, einem französischen Kriegs⸗ schiffe als Lootse zu dienen.
Frankreich. Paris, 26. Juli. Morgen um 4 Uhr nach St. Cloud zurückgekehrt. — Gestern fand aus Anlaß des bevorstehenden Krieges in allen pariser Kirchen eine Messe statt.
— Das »Journal officiel« bringt die Ernennung M. de Geofroy zum französischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtig⸗ ten Minister beim Kaiser von China an Stelle des Grafen v. Lallemand.
— 27. Juli. Nach einem Telegramm des »W. T. B.“« hat sich der Kaiser heute Morgen zur Armee begeben.
Italien. Florenz, 28. Juli. (W. T. B.) Der Genera Medici ist wegen befürchteter Inruhen in Sicilien schleunigst nach Palermo abgegangen. Nach San Romano bei Livorno sind Truppen abgesandt, um die dort auftretenden Ruhe⸗ störungen zu bekäͤmpfen. Sämmtliche beurlaubten Beamten des Kriegs⸗Ministeriums sind zum 6. August einberufen.
— Von dem General Garibaldi wird berichtet, daß er an einige Freunde in Piacenza unter dem 12. d. M. von Caprera aus folgendes Telegramm gerichtet habe:
»An dem Tage, wo für den Erfolg sich Chancen bieten, werdet Ihr von mir das Losungswort erhalten. Mit Euch lebenslänglich.
Garibaldi.⸗«
Rom, 20. Juli. Am 18. d. M. hat, wie telegraphisch ge⸗ meldet, die Verkündigung der Unfehlbarkeit in der Konzils⸗Aula stattgefunden.
Der Wortlaut des Unfehlbarkeitsbeschlusses ist folgender:
Treu anhängend der von Anbeginn⸗ des christlichenz Glaubens überkommenen Ueberlieferung, zu unseres göttlichen Heilandes Ruhm, der katholischen Religion Erhöhung und der christlichen Völker Heil, unter Zustimmung des heiligen Konziliums, lehren und stellen wir fest als ein göttlich geoffenbartes Dogma: Daß der römische Papst, wenn er ex cathedra spricht, das ist, wenn er in Ausübung seines Amtes als Hirte und Lehrer aller Christen vermöge seiner höchsten apostolischen Autorität einen von der gesammten Kirche zu beobachten⸗ den Glaubens⸗ oder Sittensatz ausspricht, kraft göttlichen Beistandes, der ihm im heiligen Petrus versprochen wurde, mit jener Unfehlbar⸗ keit ausgestattet sei, mit welcher der göͤttliche Erlöser seine Kirche bei Feststellung einer Lehre in Glaubens⸗ oder Sittensachen ausgestattet haben wollte, und daß darum solche Feststellungen des römischen Papstes vermöge ihrer Natur unabänderlich seien. Wenn aber Je⸗ mand dieser unserer Feststellung, was Gott abwenden möge, zu wider⸗ sprechen sich herausnehmen wollte, der sei verflucht.
Die Rede, welche der Papst nach der Erklärungzͤder Un⸗ fehlbarkeit hielt, lautet wie folgt:
„Die Autorität des sou veränen Papstes ist groß; aber sie zerstört nicht, sie erbaut. Sie unterdrückt nicht, sie unterstützt und vertheidigt sehr oft die Rechte unserer Brüder, d. h. die Rechte der Bischöfe. Wenn einige nicht gut mit uns gestimmt haben, so mögen sie wissen, daß sie in der Verwirrung gestimmt haben, und sich erinnern, daß der Herr nicht in der Verwirrung ist. Sie mögen sich auch erinnern, daß sie vor wenigen Jahren des nämlichen Sinnes waren, wie wir und wie diese große Versammlung. Wie also, haben sie zwei Ge⸗ wissen und zwei Willen über die nämliche Sache? Gott bewahre sie davor! Wir bitten also Gott, der allein die großen Wunder ver⸗ richtet, ihre Geister und ihre Herzen zu erleuchten, damit sie an den Busen ihrer Väter zurückkehren, d. h. an den des souveränen Ponti⸗ fex, des unwürdigen Vicarius von Jesus Christus, damit er sie um⸗ arme, und sie mit uns gegen die Feinde der Kirche arbeiten. Möge Gott zulassen, daß sie mit Augustinus sagen: »Mein Gott! Du hast mir dein hewunderungswürdiges Licht gegeben, und hier ist, was ich sehe.« Ja! Mögen Alle sehen. Möge Gott über sie seine Segnungen ausbreiten. 1
Am 17. Juli hatten 114 Bischöfe von der Opposition Rom .“ ; die Erklärung derselben ist vom 17. Juli und autet:
„Heiligster Vater! In der General⸗Kongregation vom 13. d. gaben wir unsere Stimmen über das Schema der ersten dogmatischen Kon⸗ stitution von der Kirche Christi ab. Eurer Heiligkeit ist bekannt, daß 88 Väter, gedrungen von ihrem Gewissen und aus Liebe zu der heiligen Kirche, ihre Stimme mit Non placet abgaben, 62 andere mit Placet juxta modum stimmten und endlich ungefähr 70 von der Kongregation abwesend waren und sich der Abstimmung ent⸗ bielten. Dazu kommt, daß Andere theils wegen Krantheit, teils aus anderen gewichtigeren Gründen in ihre Diöcesen zurückgekehrt sind. So wurden Eurer Heiligkeit und der ganzen Welt unsere Vota offenkundig, und ward konstatirt, von wie vielen Bischöfen unsere Anschauung gebilligt wurde; auf diese
Weise erfüllten wir das Amt und die Pflicht, welche uns obliegen.
“ 8
Preußen über Belgien und sonstige Grenzveränderungen, doch
Neutralitäts⸗Prokamation habe Anwerbungen von britischen
Die Kaiserin ist heute
8 . “ “ 3 8 Von jenem Zeitpunkte an ereignete sich aber ganz und gar nichts, was unsere Anschauungen ändern könnte, dagegen fielen viele, und zwar äußerst gewichtige Dinge vor, welche uns in unserem Vorsatze bestärkten. Deshalb erklären wir, daß wir unsere bereits abgegebenen Vota erneuern und bestätigen. Indem wir also durch diese Eingabe unsere Vota bestätigen, beschließen wir zugleich, uns von der öffent⸗ lichen Sitzung, welche am 18. d. Mts. gehalten werden soll, fernzu⸗ halten. Die kindliche Pietät und Verehrung, von welchen jüngst unsere Abgeordneten zu Füßen Eurer Heiligkeit geführt wurden, ge⸗ statten uns nicht, in einer Sache, welche die Person Eurer Heiligkeit so nahe angeht, öffentlich und im Angesicht des Vaters Non placet zu sagen. Und dennoch könnten wir in der feierlichen Sitzung nur die in der General⸗Kongregation abgegebenen Vota wieder⸗ holen. Wir kehren daher ohne Aufschub zu unseren Heerden zurück, denen nach so langer Abwesenheit wegen der Kriegsbefürchtungen und besonders wegen ihrer hochsten geistlichen Bedürfnisse unsere Gegen⸗ wart äußerst nothwendig ist, in der schmerzlichen Gewißheit, daß wir wegen der gegenwärtigen traurigen Zeitumstände unter unseren Gläubi⸗ en auch den Frieden und die Ruhe der Gewissen gestört finden wer⸗ 88 Unterdessen empfehlen wir die Kirche Gottes und Eure Heilig⸗ keit, der wir unveränderte Treue und Gehorsam geloben, von ganzem Herzen der Gnade und dem Schutze unseres Herrn Jesus Christus und verbleiben Eurer Heiligkeit ergebenste und gehorsamste Söhne.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 26. Juli. Eine Depesche aus Archangel vom 22. d. M. meldet, daß der Großfürst Alexis Alexandrowitsch Solovka verlassen und seine Reise nach Novaia⸗Semlja fortgesetzt hat.
— Die Kaiserliche Kommission der Industrie⸗Ausstellung macht im Regierungsanzeiger bekannt, daß die Ausstellung mit Genehmigung des Kaisers bis zum 1. August geöffnet blei⸗ ben wird.
Schweden und Norwegen. Christiania, 23. Juli. Der Staatsrath Broch ist von seiner Reise im Auslande zu⸗ rückgekehrt und hat die Leitung des Marine⸗ und Postdeparte⸗ ments wieder übernommen. Der Staatsrath Riddervold ge⸗ denkt eine Reise im Inlande, welche vier Wochen dauern wird, anzutreten, während welcher Zeit Staatsrath Mantsey neben dem Finanzdepartement das Kirchendepartement übernimmt.
— Die norwegische Militärkommission, unter Vorsitz des Staatsrathes Irgens, hielt Sonnabend ihre letzte Sitzung in dieser Versammlung ab, sie tritt jedoch Mitte September wie⸗ der zusammen und hofft mit der Ausarbeitung des neuen Wehrpflichtsgesetzes so weit zu kommen, daß dasselbe dem nächsten Storthinge vorgelegt werden kann. Uebrigens hat die Kommission bisher hauptsächlich an der Umordnung des mili⸗ tärischen Unterrichtswesens gearbeitet.
Dänemark. Kopenhagen, 28. Juli. (W. T. B.) Aus Skagen wird telegraphisch gemeldet, daß ein französisches Geschwader, bestehend aus 7 Panzjerschiffen und 2 kleineren Dampfern, heute Mittag um 12 Uhr 45 Minuten dort vor⸗ beipassirt ist.
Amerika. New⸗York, 27. Juli. (W. T. B.) Die hiesigen Zeitungen geben fortgesetzt ihren warmen Sympathien für Deutschland Ausdruck. Die aus Deutschland durch das Kabel gemeldeten, inzwischen auch amtlich bestätigten That⸗ sachen, aus denen erhellt, wie lau England die Neutralitäts⸗ gesetze gegenüber Frankreich in Anwendung bringt, rufen die Entrüstung der Blätter gegen England wach; dieselben konstatiren mit großer Uebereinstimmung, daß, trotzdem auch die öffentliche Meinung in England für Deutschland entschie⸗ den günstig sei, die britische Regierung in der Handhabung der Neutralitätsgesetze geradezu Frankreich begünstigt. Es gewinne fast den Anschein, als ob die englische Regierung in dem gegenwärtigen Kriege Deutschland gegenüber dieselbe Haltung beobachten wolle, welche sie gegen die amerikanischen Nord⸗ staaten während der Sezession der Südstaaten in der Alabama⸗ Angelegenheit eingenommen hat. 8 vX“
Aus dem Wolff'’schen Telegraphen⸗Büreau. Kopenhagen, Freitag, 29. Juli. Die dänische Regierun erließ das Verbot der Durchfuhr und Ausfuhr von Pferden in das Ausland. Die Wirksamkeit desselben beginnt am 31. Juli.
Produkten- und Waaren-Börse. Berlin, 29. Juli. (Marktpr. nach Ermitt. des K. Polizei-Präs.)
Von Bis Mittel] Bis [Mitt. chr g. pf. Ithr sg. pf. Ithr g. pfT. J.sg. pf. sg. pf. 227 63 — 221 3Bohnen Miz. 70,—
1 23 2 1 28 — Kartoffeln V 3
1 15— 1 20 8Rindil. Pfd. 5 Hafer †2- W. 1/10 8 116 — Schweine-
(zu L. 1/17 6 1 1 17 6 sleisch
Heu Centn. — 22 6—: — 25 3 Hammelfl. Stroh Schck. 12 12 — — Kalbfleisch
Welz Schñ Roggen gr. Gerste
Erbsen Mtz.
Berlin, 29. Juli. An Schlachtvieh war aufgetrieben: Rindvieh 669 Stück, Schweine 1493 Stück, Schafvieh 1642 Stück, Kälber 554 Stück. — Die Marktpreise des Kartoffel-Spiritus, per 8000 per Cent nach Tralles, frei hier in's Haus geliefert, waren auf hiesigem Platze am 11““ 22. Juli 1870 T 14½ - 144.
25. „ 14 71,— 149. 26. 1 14. 3 27. Bettag. 28.
ohne Fass. ¹
“
Berlin, den 28. Juli 1870. von Berlin.
Die Aeltesten der Kaufmannschaf
Berlin, 29. Juli. (Nichtamtlicher Getreidebericht.) Weizen loco 58 — 70 Thlr. pr. 2100 Pfd. nach Qualität, pr. Juli- August 59 — ¼ Thlr. bez., August-September 60 ¼ Thlr. bez., September-Oktober 64 — 4 Thlr. bez. — 1 Roggen loco 45— 45 ½ Thlr. pr. 2000 Pfd. bez., pr. Juli 45 ¾ bis 46 ¼ Thlr. bez., Juli-August 447 — 45 ½ Thlr. bez., August-Sep- tember 45 — 45 ⅞ Thlr. bez., September-Oktober 47 — ¼ Thlr. bez., Oktober-November 47 ½ — ¼ Thlr. bez., November-Dezember 47 ¾ — 48 Thlr. bez. 3 Gerste, grosse und kleine à 33 — 46 Thlr. per 1750 Pfd. Hafer loco 33 — 40 Thlr., fein pomm. 39 — 39 ¾ Thlr. ab Bahn bez., pr. Juli August 32 Thlr. bez., August-September 30 Thlr. nominell. September-Oktober 29 Thlr. bez., Oktober-November 27 ¾ Thlr. bez. 8 Erbsen, Kochwaare 62 — 72 Thlr., Futterwaare 48—56 Thlr. Rüböl loco 14 Thlr., pr. Juli 14 Thlr. Gd., Juli-August, August-September, September-Oktober u. Oktober-November 12 ½ Thlr. bez. * Petroleum loco 7 ½ Thlr., pr. Juli u. Juli-August 7 ½ Thlr. Br., September-Oktober 7 2) Thlr. bez. Leinöl loco 11 ¼⅔ Thlr. Spiritus loco mit Fass 14 ¼¶ hlr. bez., ab Speicher 14 Thlr. bez., pr. Juli, Juli-August u. August-September 137 — — ¾ Thlr. bez., September 14 — Thlr. bez., Oktober 16 Thlr. 3—5 Sgr. bezahlt. — Weizenmehl No. 0 4 ½ — 4 ½ Thlr., No. 0 u. I. 4½ —4 % Thlr. Roggenmehl No. 0 341.2 —3 ⁄2 Thlr., No. 0 u. I. 3412 —3 6 Thlr., pr. Juli-August 3 Thlr. 15 Sgr., Septbr.-Oktober 3 Thlr. 15 Sgr. ezahlt: . 1 Weizen in loco ging nichts um, Termine verkehrten in fester Haltung und wurden etwas besser bezahlt. Der Roggen- Terminhandel bewegte sich beute wiederum in den engsten Grenzen. Die Stimmung ist als eine feste zu bezeichnen und waren namentlich die nahen Sichten beliebt, welche wohl für 28 Proviantzwecke Verwendung finden und in Folge dessen auch die späteren Termine um ca. ½ Thlr. pr. Wspl. im Preise an- zogen. Disponible Waare spärlich angeboten. Gek. 5000 Ctr. Hafer loco mehr angeboten und eher billiger käuflich, Termine konnten sich im Werthe gut behaupten. Rüböl fast geschäfts- los und in den Preisen gegen gestern unverändert. Spiritus schloss sich der festen Tendenz für Roggen an und konnten Abgeber ca. Thlr. bessere Preise durchsetzen. Berlin, 28. Juli. (Amtliche Preisfeststellung von Getreide, Mehl, Oel, Petroleum und Spiri- tus auf Grund des §. 15 der Börsenordnung, unter Zuziehung der vereideten Waaren- und Produktenmakler.) Weizen pr. 2100 Pfd. loco 60 — 72 Thlr. nach Qualität, pr. 2000 Pfd. pr. diesen Monat 61 à 60 bez., Juli-August 60 à 59 ¾ bez., August-September 60 ½ à 60 bez, September-Oktober. 64 à 63 ⅛ bez., Oktober-November 65 ¾ Br., 65 G., in Kompensation 66 bez., T11“ 66 ½ Br., 66 G. Gekünd. 2000 Ctr. Kündigungspr. 59 ¾ Thlr. ö 2000 Pfd. loco 44 — 45 ¾ bez., pr. diesen Monat 45 ½ bez., Juli-August 44 ¼ à 44 ¼ bez., August-September 45 ½ à. 44 ⅞ bez., September-Oktober 47 ½ à 46 ¾ bez., Oktober-Novem- ber 47 ⅛ à 47 bez., HZEE1“ 47 ½ à 47 ¼ bez. k. Utr. Kündigungspreis 44 ¼ r. Ne. . pr. 1780 Fic grosse u. kleine 36 — 45 Thlr. nach Qual. Hafer pr. 1200 Pfd. 1oco 34 — 40 Thlr. nach Qualität, pr. Juli-August 32 ¼ à 32 bez., Aug.-September 30 bez, September- Oktober 29 bez., Oktober-November 27 ⅛ à 27 ¾ bez. 1 Erbsen pr. 2250 Pfd. Kochwaare 60 — 72 Thlr. nach Qualität Futterwaare 50 — 56 Thlr. nach Qualität. 1 8 Roggenmehl Nr. 0 u. 1 pro Ctr. unversteuert, inkl. Sack pr diesen Monat 3 Thlr. 14 Sgr. G., Juli-August 3 Thlr. 14 Sgr. G., August-September 3 Thlr. 14 i Sgr. bez., September-Okto ber 3 Thlr. 15 Sgr. à 14 ⅓ Sgr. bez., Oktober-November 3 Thlr 15 Sgr. Br. Gek. 1000 Ctr. Kündigungspreis 3 Thlr. 14 Sgr. Rüböl pr. Ctr. ohne Fass loco 14 Thlr., pr. diesen Monza 13 à 14 bez., Juli-August 12 ⁄.2 Thlr., September-Oktober 12. à 12 ¼ bez., Oktober-November 12 ⅛ à 12 ¾α bez., November Dezember ĩ12½ à 12 ¼ bez. Gekünd. 500 Ctr. Kündigungspreis 3 ½ Thlr. igs Leinöl pr. Ctr. ohne Fass loco 11 ¾ Thlr. “ Petroleum raffinirtes (Standard white) per Ctr. mit Fass in Posten von 50 Barrels (125 Ctr.) loco 7⅔ Br., pr. diesen Monat 7 ½ Thlr., September-Oktober 7 ½ Br. Spiritus pr. 8000 pCt. mit Fass pr. diesen Monat 13 ½¼ à 13 12 à 13 ½ bez., Br. u. G., Juli-August 13 ¼½ à 13 ½ à 13 ¼ bez., Br. u.
— 6 8 Butter Pfd. — 8 8 Eier Mandel
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Linsen
Gld., August-September 13 ¼ à 13 ½81 à 13 ⅛ bez., Br. u. G., Sep-
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