Avonnement beträgt 1 Thlr. für das Vierteljahr. Insertionspreis für den Naum einer Druchzeile D½ Sgr.
niglich
Alle Post-Anstalten und Auslandes nehmen Bestellung an, für gerlin die Expedition des Lontge. Preußischen Staats-Anzeigers: Zieten⸗Platz Nr. 3.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Fabrikbesitzer Bücklers zu Düren den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, sowie dem Fabrik⸗Direktor Bender daselbst den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse zu ver⸗
er Bund.
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Herrn Bundeskanzlers vom 31. v. M. (Bundesgesetzblatt Seite 508), laut welcher auf Grund des Gesetzes vom 21. Juli d. J., be⸗ treffend den außerordentlichen Geldbedarf der Militär⸗ und Marineverwaltung (Bundesgesetzblatt Seite 491), die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen und zwar einer Serie von 10,000,000 Thlr. (III. Serie vom Jahr 1870) mit der Umlaufs⸗ zeit vom 1. August bis 1. Dezember d. J. und einer weiteren Serie von 10,000,000 Thlr. (IV. Serie vom Jahr 1870) mit der Umlaufszeit vom 1. August d. J. bis 1. Februar k. J. angeordnet worden ist, wird in der Anlage die Beschreibung dieser Schatzanweisungen zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Berlin, den 3. August 1870. M
SOas Bundeskanzler⸗Amt.
Delbrück.
“ der nach der Bekanntmachung des Herrn Bundeskanzlers vom 31. Juli 1870 auf Grund des Bundesgesetzes vom 21. Juli 1870 zur Ausgabe gelangenden Schatzanweisungen des Nord⸗ deutschen Bundes der Serie III. und IV. (vom 1. August 1870.)
Die Schatz⸗Anweisungen sind in Appoints von 10,000 Thlrn., 1000 Thlrn. und 100 Thlrn. auf Hanfpapier gedruckt, wel⸗ ches als Wasserzeichen die Worte: Norddeutscher Bund und darunter ein gekröntes, dreimal getheiltes Wappenschild mit den heraldisch bezeichneten Bundesfarben enthält.
Die Schauseite jeder Anweisung ist innerhalb der Rand⸗ einfassung mit einem farbigen, von weißen gulllochirten Linien durchbrochenen Unterdruck versehen, und zwar Serie III. in gelbbrauner, .““
Seerrie IV. in rosa Farbe. h““
Die Randeinfassung sowie zwei links und rechts ange⸗ brachte länglich viereckige gemusterte Felder, welche den Werth⸗ betrag in Buchstaben enthalten, sind bei den Appoints
zu 10,000 Thlrn. in brauner, 1b » 1,000 » » rother,
.“ 100 »„ „ blauer Farbe gedruckt.
Der Text der Schauseite ist theils in der Farbe der Ein⸗ fassung, theils in schwarzer Farbe hergestellt, und zwar die oberste Reihe: 1
10,000 (1000 oder 100) Thlr. 1870 Ser. III (IV) Littr. A. 6. oder C.) Ne.. “ in der Farbe der Einfassung, darunter das von zwei wilden Männern gehaltene Bundeswappen in schwarzer Farbe. Links von dem Wappen: Fällig am ersten December 1870 (ersten Feb )
in schwarzer Farbe.
für den Monat
vier Jahren, der Kapitalbetrag nach Abl
Darunter Kapital. 10000 (1000 oder 100) Thaler
Zinsen zu 5 Procent. für den Tag u“
1 Thaler 11 Sgr. (4 Sgr. 2 Pf. oder 5 Pf.) 41 Thaler 20 Sgr. (4 Thlr. 5 Sgr. oder 12 Sgr. 6 Pf.)
166 Thaler 20 Sgr. (16 Thlr. 20 Sgr. oder 1 Thlr. 20 Sgr.)
für 4 Monat (Ser. III.) für 6 Monat (Ser. IV.) 250 Thaler (25 Thlr. oder 2 Thlr. 15 Sgr.)
Gesammtbetrag (Ser. III.) 10,166 Thlr. 20 Sgr.
1X“ 8— öö1., 016 Thlr. 20 Sgr. oder
˙ööö110 Sgr.
(Ser. IV.) 10,250 Thlr.
“ (1,025 Thlr. oder 102 Thlr. 15 Sgr.)
ssung.
der Farbe der Einfa
in
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Eingetragen Wö“ Königl. Preuss. Kentrole der Staatspapiere Dehnicke. unter dem Wappen: Ausgefertigt (in schwarzer Farbe) Namensunterschrift des Beamten. Rechts von dem Wappen: Schatz-Anweis ung des Norddeutschen Bundes. Bundes-Gesetz von 21. Juli 1870.
in schwarzer
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Die Königlich Preussische Staatsschulden-Tilgungs- kasse in Berlin zahlt dem Inhaber dieser Schatz-Anwei- sung vier (sechs) Monate nach heute den Betrag von
10,000 (1000 oder 100) Thaler,) in der Farbe in Worten: Zehntausend (Eintausend, der Einhundert) Thaler Einfassung nebst Zinsen zu 5 Procent. den ersten August achtzehnhundert und
Berlin, siebenzig. Königlich Preussische Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Löwe. Meinecke. Eck. (in schwarzer Farbe)
Die Kehrseite der Schatz⸗Anweisungen ist vollständig in der Farbe der Einfassungen der Schauseite hergestellt, sie en hält innerhalb einer Randeinfassung folgenden Text:
Schatz-Anweisung des Norddeutschen Bundes.
1) An dem umseitig angegebenen Tage der Fällig- keit und weiterhin bis zum Ablauf der Verjährungsfrist kann der in dieser Schatz-Anweisung verschriebene Kapitalbetrag nebst den bis zum Fälligkeitstermin auf- gelaufenen Zinsen ausserhalb Berlins auch durch Ver- mittelung jeder Bundes-Ober-Postkasse, nachdem die letztere zuvor die bei ihr einzureichende Schatz-Anwei- sung Behufs der Verification an die Staatsschulden- Tilgungskasse eingesendet und deren Anweisung zur Zahlung eingeholt hat, erhoben werden.
2) Für die Zeit nach Eintritt des Fälligkeitstermins wird bei späterer Einreichung dieser Schatzanweisung keine Verzinsung geleistet.
3) Bei unterbleibender Einreichung dieser Schatz- anweisung ist der Zinsbetrag derselben nach Ablauf von