1870 / 191 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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8 8 8 8 8 ind: 1) der Bericht der Direktion über die Lage der Geschäfte und V. 3061 8 83 - Eö“ ö ans * V 8 geschriebene Weise gefüͤhrt EEöö6öA Nneri v n darf kein Mitglied mehr und sind der Gesellschaft nach Maßgabe des Gesetzes für ihre Hand⸗ er des tungsrathes; . valtungsrathes über Aktionäre weiblichen Geschlechts dürfen den G a vin mehezen. lungen verhaftet. 2 die Prüfung und Deche der 2 61 4 1— - den Generalversamm. Wahlfä . * hafte i ei 2 8 en 2 0 . . ; 1 Fe- . 2 ,9 7 eisgerich 1 8 negn geherieegecte ee. derte eneralversammlung vertreten lassen. Ein Ehemann bedarf zur Vertretung seinen cee ns für die Dauer des Amtes bei der Gesellschaftskasse nieder⸗ dem Königlichen Stadtgericht zu Berlin Vanait vhs vorgelegt werden; 5) Feststellung der den Mitgliedern des che. Fhefran 189“ EE11“ FiesdEefischtan Nicht wahlfähig sind: 1) Beamte der Gesellschaft; 2) minderjäh⸗ des EE1“ iua heeeha. EEö’ waltungsrathes zu gewährenden Remuneration. b ; Fand⸗ rige und unter Kuratel stehende Personen, sowie diejenigen, w ih 8 der Anttzürg ie 9. Slse2 fcn Abtio⸗ 88 8 gek hg⸗ Anträge yE“ gea7⸗ 1 vürch Te. sich nicht vollständig mügf h an grzuchänem (§. Nd8 erser Hersentüehrenchue gheden,Snflübng 1Ne ighehe Iner 8 eitig vor der Generalversammlun u sein br . 1 regulirt haben; 3) Personen, welche nicht im Vollbesitze der bürger⸗ rat Ni b je drei Mitoli 1 des febknnden dsß Vr 2es ges hes schrchtich mätgeibeit werden, sEn fenehn ng über das Stimmrecht. §. 35. Die Ent welce 1 des Ge elsczafhin das ccos vefimmt erdene ngo’ere necn Besalteseen schedenedch . 22 8 els⸗Gese in di 84+ b J1ö1“ 88 a a 1 evier, in de . 71,1 wche Gen rslcse a . a g darüber bis zur Gang der V 2be §. 36. Der Vorsitzende des 87 so ruhen ihre Funktionen Mitgliedern je vier Weilgrder nus 8g it ns gg)n II ertagen ist. Verwaltungsrathes oder dessen Stellvertreter leitet die Ver als solche vom Beginn ihres Vertragsverhältnisses bis zur völligen Später entscheidet über das Ausschei i di Außerordentliche Generalversammlungen gsrat er dessen Stellvertreter leitet die Verhandlung, Abwickelung desselben und werden für die D dieses Zii 1 scheidet über das Ausscheiden nur die Amtsdauer. Außerordentliche Generalversammlungen finden stant 4 n §. 5 bestimmt die Folgeordnung der zu verhandelnden Gegenstände, er⸗ Fee tFel ereter Vbebene e ie Dauer dieses Zeitraumes Die Ausgeschiedenen sind sofort wieder wählbar. Auße G . 1 1 gen, welcher von den übrigen Mitgliedern Austritt. § 47. Jedes Mitgslied in in denen der Verwaltungsrath oder die Direktion oder di A. Fällen, theilt das Wort und setzt das bei der Abstimmung zu beobachtende des Verwaltungsrathes ernannt wird 1 . . Zedes Mitglied des Verwaltungsrathes kann behörde sie fuͤr nöthig erachten, sorvie ahhahe 3 1 ufsichts⸗ Verfahren fest. Bei schriftlicher Abstimmung, für welche nur gestem- Der Vorsitzende §. 41. Der V lt 1 sein Amt nach vorgängiger vierwöchentlicher Aufkündigung nieder⸗ mäaäß Art. 237 des Handels⸗ trag der Aktionäre, ge⸗ pelte Stimmzettel gültig sind, müssen dieselben bei Vermeidung de ; 8 . S. 41. Der Verwaltungsrath wählt aus legen. Ein solcher Austritt ist nothwendig, wenn die im §. 40 er⸗ Fee EEA1313 86 focer E“ E Säas E“ und mit der Zaht der 5T alljährlich einen Vorsitzen⸗ . eedh agdoe 8 gabe der Gründe und des Zweckes bei 2 Akt mmen, welche er repräsentirt, versehen sein. Hültigfei WMahl ; 1 emuneration der Mitglieder des Verwaltungs⸗ 8 In. de Einkarune 8 88 1 Regel i Stimmen- †Sti EE11“ ist erforderlich, daß sie mit absoluter 88 I ““ 89 1““ erhalten eschäfte kurz angedeutet werden. 9 V eett gefaßt; jedoch findet davon eine Ausnahme statt bei den Norsi ft die 15 . aren Auslagen eine Remuneration, 11A““ ö1“ IE 8927 8 8 grdachten Gegenstaͤnden, über welche Micstierer lh zb4fte 1“ e Gesammtbetrage durch die Generalversammlung fest⸗ 5 d ung. §. 31. M on zwei Drittheilen der anwesender . 11A“X“ 4 ie Nerthei Lnler, den in F. 28. genannten, Gegenstaͤnden is der B rretenen Stimmen entscheiden kann 8 senden oder ver b sbrrcung E1““ ein und leitet in der Versammlung Die Vertheilung derselben unter die Mitglieder des Verwaltungs⸗ dehnung des Unternehmens u 2 9 Fhsfdentich. 9 zur Aus. Au Stimmengleichheit giebt die Stimme des Vorsitzenden den Der Stellvertreter des Vorsitzenden hat, wenn Letzterer verhindert 55 öö w Zabl der Sitzungen, welchen diesel⸗ 1 8 1 g, 2 vorbehaltene aͤderweialge Venutzs er⸗ Watl der Mitglieder des Verwaltungsrathes §. 37 ist .“ die 1S Rechte und Pflichten, wie der Vorsitzende selbst. das Doppelte 1“ wird für den jedesmaligen Vorsitenden / ermehrun vitals 1* . b i d tali 28 896. rsam ¹ ü 2. . 3 Di 7 ; trahirung von Anlehers für Nerhabfavitals der Geselschafs und Kon⸗ LE1“ F geaets er des Verwaltungsrathes findet in den Hun saa veetnas eit c 8 hö“ 1“ 11.“ Gesellschaft. §. 49. Es ist⸗Absicht, mit einer anderen und Feststellung der de aon Nheh canscafs 88 statt: rdentlichen Generalversammlungen folgendes Verfah. durch Beschluß zu bestimmenden Tage, außerdem aber so oft, als d18 gabe ies Bonn 1 e Maß⸗ doanttwananraach dis, Bettebeg auf anderen Etsnbahnen und üut T“ durch Stimmzetel, auf deren jeden eine ECC“ 1“ oder vier Mitglieder unter veenadestis ga die der Königlichen Ostbahn für Rechnung schaft oder an den Staat; 9 eine andere Gesell⸗ Zahl de enden gleiche Zahl Namen wahlfähiger Gesell⸗ CI1“u“ ’“ er Gesellschaft zu übertragen. Siaee . - 8* 11““ Ergänzungen des E1“ zu setzen ist. b) Stimmzettel, welche formell ungültig G ö 11““ ; St LC“ der Betrieb nicht der vorgenannten Direktion, dem zur Aufhebung der Beschlüsse früherer Gen Tiu rfnnte be Vorsitend E1“ nhetg f Wabhlen unberücksichtigt. c) Der die nach §. 1 zu erbauende Eisenbahn berührt, abgehalten werden. 8 s hat der Vermet megraih s EE113“ 7) zur Auflösung der Gesellschaft; 8) zum Nebeaast eit ahecga sengen, unter Bua gnig einz Beenn ea ches heeu hane ar ene welche Gültige Beschlüsse koͤnnen nur mit absoluter Stimmenmehrheit 1e henes 1 3 8 8n. et ic6 chehuönse inem untänveennccen V 8 nanng, die. 8 ner vrcfen der. 8 komunete ; beigezü 98 hehagh e ben.. S; 8 Stimmengleichheit giebt die Stimme 11“ die Penc h zu brmnänlen und r, 1— berden; der em angefertigten, von einem Mitgliede des Ver⸗ 8 b 8 1g. 11“ 1 ellen, ie die Bedingungen der mit ihnen abzuschließenden de Neshe a 1seeh.naß aber in beiden Fäͤllen nach §. 30 in Fekecgs eh r F. irektion zu unterschreibenden Verzeihüe Am Eee. Bos esha bine en so verfahren, wie im §. 37 sub d und 1“ 1— zu Vollmachten festzusetzen. 8 . 8 w 8 8 „ri Ffi 8* 2 ’. 1 8 8 4 4 Die unter 1— 5, 7 und 8 gedachten Beschlüsse bedürfen der Ge. Inhalt der Stimuzettel, unsen Manch 11166“ Mitglieder, welche bei dem Gegenstande der Berathung ein Pri⸗ laut §§. 39 und 48 bie Wbertzefun der ch seiscdsn 9. Pirwal mcg vehmigeeg de⸗ Staates, um für die Gesellschaft verbindlich zu wet⸗ Stimmgebers, laut vorlesen und aceis ig. 8 vehes vat⸗Interesse haben, müssen sich bei der Abstimmung entfernen. rathe uͤbertragen ist, wird faee der E11““ Beschluͤsse E1“ ist auch zur Aufhebung der zusammenstellen. d) Als erwählt werden Diejenigen crachtet, u Fh die Beschlüsse des Verwaltungsrathes wird ein Protokoll deren Mitglieder vom Verwaltungsrathe ernannt werden. selben vom Staate genehmigt 1G. t end c⸗ wenn die⸗ eE1ö“ E1 die größte Anzahl der 1 Ressort und Befugnisse. §. 43. Der Verwaltungsrath ist von 11“ Ueber die Art der Absti en. 1 timm ich die absolute Stimmenmehrheit erhalten haben. 8 t Aktionaẽi C 3 G de h. aae , ö das Nöthige fest. simmung über diese Gegenstände sett §. 36 v dIe. TöG Itech so werden diejenigen, welche derg eurrfches vdiesa 8e eca gn 1 icnnchiß 3“ ““ fs nbesalbe zn Paenfaüchen 88 Stimmenzählung. 8. 32. Das Stimmrecht der Stamm. zu Waͤhlenden zur engeren Wahl gestellt TE11““ . Betriebe der Angelegenheiten der Gesellschaft nehmen und in welche nicht Mitglieder des Verwaltunzsralbes sein dürfen. ““ aktionäre und der Stamm⸗Prioritätsaktionäre in den Generalvers .simmung wird hiernaͤchst in das über die Be 18l den Generalversammlungen die ihnen nöthig scheinenden Auf⸗ Die Wahl sämmtlicher Direktionsmitglieder und die Feststellung lungen ist gleich. amm- mende Protokoll registrirt, die Summ ung aufzuneh. schlüsse erlangen können. Er ist gleichzeitig dazu berufen, die der mit denselben abzuschließenden Verträge, sowie die Wahl des Vor⸗ resp Eeö fünf Stamm⸗Prioritäts⸗, 2 ö“ der Gefellschaft verschlossen; und asservirt. erdch Bet e ,88e ge 1. 1“ eh - ZeriPn tig. vedeal saensentgenn A4“ resp. Stoa en, wenn sich der Besitz von fünf zu fünfzig Stü eintretender Stimmengleichheit bei der W. A11 L - ichen; er kann deshalb von der Direktion jederzeit tungsrathe zu. in einer einiat f 1 fünfzig Stück 1 er Wahl entscheidet über die S IShztigkei ; 1I 2 welche 3e b b Eeaclh dee Vesien, 1ceighe 16 Vorsitzenden in der Versamm⸗ düa ger gtin, drges to mmmfgtertent die Khüele für Fesl⸗ ö darf Bauten oder Lieferungsgeschäfte eine Stimme rs Fidt, ge ten en ei 88 8 1 Bücher und? 8 mlich re h er Si Direktion i „Stetti mehr als fünf 1 sinefc 8. Aktienbesitz zu nicht dücen 1. mehrere der Gewählten die Annahme des die d. oe deg ehgnmeeceu hen Gesehhchemnc Humn gültsgen Zeice 8 9 8 Ka hinkg llschaft ist die U hundert Aktien) berechtigt (das⸗ volle Stimmrecht für fünf. Was 6 elcher überhaupt ein Zwang nicht stattfindet, ausschlagen, Zur Berathung und Beschlußnahme durch den Verwaltun srath schrift des Vorsigenker d r Dir⸗ Mon od 1 9e 68 up e eines oder mehrerer anderal Aktionare so Bevollmächtigter schehener Berannen wird, sofern sie sich binnen acht Tagen nach ge⸗ gehören insbesondere: 1 forderlich Innerhalb laer Befugnisse er zossen. desseberfa , die Stimmrechtes seiner Vollmachtgeber niemals mehr ale clic des bereit erklärt . Sca hg 22 Wahl nicht schriftlich zur Annahme 1) die Bestimmungen bezüglich der Einzahlungen auf die Aktien, Direktion kollegialisch nach einer von ihr selbst z enkmerfefseng veßs fünfzig Stimmen haben. als fünf und welche die meisten 11“ veee eibensolge Diejenigen ein, der Ausfertigung der Aktien, Dividendenscheine und Talons, resp. Verwaltungsrathe gut zu heißenden, vom Handels „Minister zu ge- Die Besitzer von weniger als fünf Aktien sind zur Theiln Protokoll. §. 38. Das über die Verhandl 1 Quittungsbogen und Coupons; 2) die Wahl der Direktionsmit- nehmigenden Geschäftsordnung. an der Generalversammlung, jedoch ohne Stimmrecht, b Ahme. versammlung aufzunehm de 1 k n’- zerhandlung jeder General⸗ glieder und Feststellung der mit denselben abzuschließenden Verträge, Befugnisse der Direktion. §. 51. Die Direktion verwaltet gegistenation der⸗Lim befugt. V ausgeemamien nd vn en Fcesalcas Heshehe sowie der ihnen zu ertheilenden Instruktionen; 3) die Feststellung die Gesellschaftsfonds und die künftig eingehenden Bahn⸗Transport⸗ nahme .§. 33. 1 tungsrathes, der Direktion, sorwie Eöö11““ erwal⸗ allgemeiner Normen für die Anstellung der Beamten; 4) die Geneh⸗ gelder, sowie alle sonstigen Einnahmen der Gesellschaft, erwirbt die wesche wenig chrieben. en unier⸗ igaing vsesa ven auf G dihe dr densel⸗ zur Vervollständigung des Gesellschaftszweckes erforderlichen Grund⸗ er Gese ts jes 1— 8 1 en zu gewährenden Pensionen, sowie zur Entlassun ioni⸗ ü iges bewegliches und ewegliches Ei 3 werden 88 der Fanfen gene Töö Aktien terechoen etsoattein derdsh geralversommlung eüsgienenem vns der Veatnten dieser Kategorie 72 5) die Basstntgunn Fensee vvT“ roth angestrichen und das unter der Kontroüle . 1 zeichnisse Vertreter der abwesenden, stimmberechtigten Aktionote nac. igten oder ordentlichen Remunerationen oder Tantiemen an die Mitglieder der und Unterhaltung der nach der Betriebseröffnung noch erforderlichen Beamten zu führende Verzeichniß wird von einem Mitzliede des Wer⸗ von den in der Generalversammlung anwesenden Mirlinrnc 8g 111““ ereie alle in Gebäude, Materialien, Transportmittel und Atensilien, organisirt und waltungsrathes oder der Direktion verifizirt. 8. Pes⸗ Verwaltunsrathes zu vollziehende Präsenzliste welcher di Sum . l b hts F genaunten, der Beschlußfassung durch die Generalver. leitet den Transportbetrieb, schließt alle im Interesse der Gesellschaft Gleichzeitig muß jeder Aktionär ein von ihm unterschriebenes zahl beizufügen ist, festzustellen und solche dem Protokolle bei ufügen. dccasg hen e gee e t g a .e. ee. ee Kehe haed. Beeet Seanehe ter eh e Verzeichniß der Nummern seiner Qutttungsbogen dder wersch. es Protokolle und Präsenzliste haben vollk votorolle beizufügen. und Bilanz; 8) die Bestimmung über die Höhe der jährlichen Divi Verträge Namens der Gesellschaft ab und repräsentirt Letztere in allen Exemplaren übergeben, von denen das cine 18 ben Atten der Heref. für den Inhalt der von der Gefellschaft gesaßtens Westhehstfende Kraft dende; 9) die Normirung der Rücklagen, welche aus der Betriebs. Verhältnissen nach Außen auf das Vollständigste mit allen Befugnissen schaft geht, das andere mit dem Siegel dir Gesebocs Gesell⸗ „Die namentliche Aufführung der in der esch sse. kasse nach §§. 6 und 7 zum Reserve⸗ und Erneuerungsfonds zu und Verpflichtungen, welche das Gesellschafts⸗Statut und die Gesetze Vermerke der erfolgten Deposition, sowie mit der 11“] erschienenen, nicht stimmbe echtigten Attionäre in ber Präflaanlung nenchner se 0) die Abnahmf, Monirung und Anerkennung der dem Vorßande sehen, ihm zurückgegeben wird. Dies Exemplar dient als Einlaßturte nicht erforderlich. enzliste ist von der Direktion zu legenden Rechnungen, sowie Ausfertigung der Handels⸗Gesetzbuchs) beilegen, Alles, insoweit diese Befugnisse nicht laut §. 43 dem Verwaltungsrathe vorbehalten sind. Auch hat sie die

zur Versammlung, auf Grund dere 1 8 echarge. 7 deren beim Eintritte in dieselbe dem IV. Von den Repräsentanten und Beamten der Die vom Verwaltungsrathe ausgehenden Schriftstücke werden in Fahrpläne und Tarife nach Masgabe des §. 8 festzustellen; ferner die er Ausfertigung mindestens vom Vorsitzenden oder dessen Stellver⸗ Wahl, Anstellung, Entlassung und Pensionirung von Beamten, mit

Inhaber eine angemessene An welche mit dem Stempel der Gesellschaft vers ö Gesellschaft. Gegen Rückgabe dieses Dupli ee e eid.. . H. A. Der Verwalt 8 82 treter rechtsguͤltig vollzogen. Ausnahme der lebenslänglich angestellten (§. 43 Nr. 4). plikatverzeichnisses erfolgt die Rückgabe §. 39. Der Verwaltungsrach und⸗ 15 Sehhsc belan fang, Sitz. Der Verwaltungsrath ist ermächtigt, zur Ausübung einzelner ist die Diretticn Fütheeah die Gesluschaft in allen ilden den Vorstand ihm zustehender Befugnisse Bevollmächtigte zu ernennen und densel⸗ gerichtlichen Handlungen zu vertreten, Eintragungen jeder Art in die

nur amtliche Bescheinigungen 1 1 ineren und ä Rech eres ni ü über die be iönen erfoggte ce osnncn aotsnd, Kommumalbeherden der Ge zerglverfanmelser ne9chten, sowwest Anderes nicht ausdrücklich 1es Seschaft ober auf emen besftnmten üelnchnü gen besäimmn⸗ Vertretung der Aktionäre §. 34 e ist ei 1 behalten s eiterem Inhalte dieses Statuts vor⸗ durch den Wechsel der Verwaltungsraths Mitglieder allein nicht und Streitigkeiten schiedsrichterlicher Entscheidung zu unterwerfen. Aktionär gestattet, sich durch einen aus der Zal ist, einem jeden Der Verwaltungsrath besteht aus neun vis zwöͤlf Mitali W vV gewählten Bevollmächti er Zahl der übrigen Aktionäre von denen mindestens sie abis zwölf Mitgliedern, Legitimation. §. 44. Zur Ausübung aller dem Verwal⸗ und außerdem, so oft sie in wichtigen Veranlassungen vom Vorsitzen⸗ auftrag durch sarifichagten hertleten zu lassen, dessen Vollmachts⸗ müssen, und ist vefchtußfalteben, ihren Wohnsitz in Preußen haben tungsrathe im §. 43. ertheilten Befugnisse bedarf derselbe gegen den berufen wird b 8 schaftsvorstandes oder dehh B von einem Mitgliede des Gesell- von zehn und sieben Na h sen ka des fünf von neun, sech dritte Personen und Behörden keiner weiteren Legitimation, als eines Legitimation der Direktion. §. 52. Zur Ausübung aller zu führen berechtigt ist, beglaubigte Heen, der 18. öffentliches Siegel des Vorsitzenden oder seines ErUwveif, Dejtzliedern, mit Einschluß auf Grund der von der Gerichtsperson oder dem Notar aufgenom⸗ der Direktion zustehenden Befugnisse bedarf dieselde gegen dritte Per⸗ 1 iese Vollmacht muß spaͤtestens einen Ta vachge wicsen ist treten sind. anwesend oder ver menen Wahlverhandlung ansgefertigten gerichtlichen oder notariellen sonen und Behoöͤrden keiner weiteren Legitimation, als eines auf im Bureau der Gesellschaft niedergelegt g vor der Versammlung Außerdem steht es den Mit liedern des Ver Attestes über die Personen seiner jedesmaligen Mitglieder. Grund der von einer Gerichtsperson oder einem Notar aufgenom⸗ gelegt, auch die Legitimation des sich durch einen schriftlich Bevolmne n 8 erwaltungsrathes frei, Pflichten und Verantwortlichkeit. §. 45. Die Mitglie. menen Wahlverhandlung ausgefertigten gerichtlichen oder notariellen chtigten aus der Mitte des Ver⸗ der des Verwaltungsrathes verwalten ihr Amt nach bester Einsicht Attestes über die Personen ihrer jedesmaligen Mitglieder,

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