1870 / 191 p. 8 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Verantwortlichkeit der Direktion. §. 53. Die Mitglie⸗ der der Direktion verwalten ihr Amt nach bester Einsicht und sind der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze für ihre Handlungen verhaftet.

uspension und Entsetzung von Vorstandsmitglie⸗ §. 62 ses steht der Gesellschaft gemäß Art. 227 des Allgem.

Deutschen Handels Gesetzbuchs das Recht zu, jedes Mitglied des Ver⸗

valtungsrathes und der Direktion, die besoldeten Mitglieder jedoch

aur unbeschadet ihrer aus den Engagementsverträgen erwachsenden finanziellen Rechte, zu jeder Zeit vom Amte zu entfernen, jedoch nur, wenn dies auf Antrag des Verwaltungsrathes in einer Generalver⸗ sammlung durch Stimmenmehrheit beschlossen wird. Der Verwal⸗ tungsrath ist zu einem solchen Antrage nur berechtigt, wenn sich in iner unter Angabe dieses Zweckes nach Vorschrift des §. 42 berufenen ersammlung desselben mindestens sechs, sieben, acht oder neun be⸗

jahende Stimmen, je nachdem der Verwaltungsrath aus 9, 10, 11 oder 12 Mitgliedern besteht, dafür entscheiden. Auch kann der Ver⸗ waltungsrath auf gleiche Weise die Suspension von Mitgliedern des Verwaltungsrathes oder der Direktion vom Amte bis zur definitiven Entscheidung der nächsten Generalversammlung anordnen.

Vorübergehende Bestimmungen. §. 55. Bis zur Fer⸗ tigstelung der Bahn und Eröffnung des Betriebes auf der ganzen Strecke, resp bis zwei Jahre nach diesem Zeitpunkte, besteht der Ver⸗ waltungsrath aus den z. Z. das Gründungs⸗Komite bildenden drei Personen; die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrathes werden in der ersten (konstituirenden) Generalversammlung, welche sofort nach Allerhöchster Bestätigung dieses Statuts zu berufen ist, nach Maß⸗ gabe des letzteren gewählt. Der hiernach gebildete Verwaltungsrath bleibt in Funktion bis zu der nach Ablauf von fünf Jahren statt⸗ findenden ordentlichen Generalversammlung. In dieser scheiden demnächst drei Mitglieder nach Vorschrift des §. 46 aus.

Sollten sich bis zum Ablaufe der Bauzeit Vacanzen in dem vorgedachten Verwaltungsrathe ereignen, so haben die übrig geblie⸗ benen Mitglieder die Befugniß, ihre Zahl durch eine in ihrer Mitte zu vollziehende Wahl unter Beobachtung der Bestimmung in den §§. 37 und 42 zu ergänzen. Die in dieser Weise gewählten Mit⸗ glieder bleiben ebenfalls bis zur oben bezeichneten Generalversamm⸗ lung in Funktion

Die Mitglieder dieses Verwaltungsrathes haben das Recht, sich durch ein anderes Mitglied kraft einer demselben zu ertheilenden Voll⸗ macht vertreten zu jassen, jedoch darf kein Mitglied mehr als zwei solcher Vertretungen gleichzeitig übernehmen.

§. 56. Die Mitglieder des Verwaltungsrathes erhalten während der Bauzeit keine Remunerationen, haben vielmehr nur Anspruch 9b der bei Ausübung ihrer Funktionen entstehenden baaren

uslagen.

Dagegen soll den Gründern der Gesellschaft für ihre Auslagen und Arbeiten eine von der ersten Generalversammlung zu bestimmende Remuneration bewilligt werden, welche jedoch erst liquide wird, wenn die Bahn im Bau begonnen ist.

§. 57. Bis zur Bildung der Direktion (cfr. §. 49), welche spä⸗ testens bei der Betriebseröffnung der Bahn erfolgt sein muß, werden die derselben obliegenden Geschäfte von dem Verwaltungsrathe wahr⸗ genommen.

In Bezug auf den die Bau⸗Ausführung leitenden Ober⸗Inge⸗ nieur gilt die Bestimmung des §. 8 Nr. 1 sub c.

„S. 58. Der durch das gegenwärtige Statut nach §. 55 konsti⸗ tuirte erste Verwaltungsrath ist innerhalb der daselbst festgesetzten fünfjährigen Frist ermächtigt, die von der Königlich preußischen Re⸗ gierung etwa erforderlich zu erachtenden oder von derselben auf den Antrag der Gesellschaftsvorstände genehmigten Abänderungen dieses Statuts vorzunehmen und in urkundlicher Form selbst oder durch einen Bevollmächtigten mit verbindlicher Kraft für alle Aktionäre der Gesellschaft zu vollziehen.

§. 59. Wer durch Aktienzeichnung dem Unternehmen beitritt, unterwirft sich damit den von dem Gründungskomite verlautbarten Bestimmungen dieses Statuts und erkennt alle von dem Komite ge⸗ troffenen Maßnahmen und eingegangenen Verpflichtungen als für sich verbindlich an.

§. 60. Die Staatsregierung ist berechtigt, zu spezieller technischer Beaufsichtigung der Bau⸗Ausführung einen besonderen technischen ’“ zu bestellen, welcher unbeschadet des allgemeinen gesetz⸗ lichen ufsichtsrechtes und der daraus entspringenden Befugnisse des Staates ermächtigt sein soll, sich zu jeder Zeit und in jeder ihm ge⸗ eignet scheinenden Weise von der vorschriftsmäßigen und soliden Ausführung des Baues nach den genehmigten Plänen und Konstruk⸗ tionen und von der Beschaffenheit der zu verwendenden Materialien und Betriebsmittel durch Einsichtnahme und Proben Ueberzeugung zu ver⸗ schaffen. Seinen Anordnungen ist die Gesellschaft unter Vorbehalt des Rekurses an das Königliche Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten binnen zehntägiger präklusivischer Frist unbe⸗ dingt Folge zu leisten verbunden.

Es steht ihm das Recht zu, in dringenden Fällen selbständig, sonst aber mit Genehmigung der vorgesetzten Aufsichtsbehörde die Auf⸗ gcte Bauwerkes und die Benutzung von Betriebsmitteln zu

Die dem Staate durch die spezielle Aufsicht erwachsenden Kosten ba E“ nach Becienenahg 1. Ken imen ndemoften

ür;. „Gewerbe un entliche Arbeiten vo richtigen, resp. zu erstatten. 8

Beilagen.

zweihundert Thaler Preußisch Courant.

Ihnhaber dieser Aktie ist nach Verhältniß des Betrages derselben in Gemäßheit des am y.. Allerhöchst bestätigten Statuts an dem gesammten Eigenthume der Pommerschen Central⸗Eisenbahn⸗ Gesellschaft und an dem und Verluste derselben betheiligt. en

Der Verwaltungsrath der Pommerschen Central⸗Eisenbahn⸗ Gesellschaft. eBestäctssecchtes oe von drei Mitgliedern.)

Der Rendant. (Original⸗Unterschrift.)

tamm⸗Prioritäts⸗Aktie Pommerschen Central⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft 8 NoM über Sgweihundert Thaler Preußisch Courant. Inhaber dieser Aktie ist nach Verhältniß des Betrages derselben in Gemäßheit des am. Allerhöchst bestätigten Statuts an dem gesammten Eigenthume der Pommerschen Central⸗Eisenbahn⸗ Gesellschaft und an dem Gewinne und Verluste derselben mit allen denjenigen Vorrechten betheiliat, welche nach dem Gesellschafts⸗Statut den Inhabern der Stamm⸗Prioritäts⸗Aktien zustehen, insbesondere also mit dem prioritätischen Anspruche auf Gewährung einer Divi⸗ dende von Fünf Prozent pro anno aus dem Reinertrage des Unter⸗ nehmens der Gesellschaft, ehe irgend eine Dividendenzahlung an die Inhaber der Stamm⸗Aktien stattfinden darf.

ο

Der Verwaltungsrath der Pommerschen Central⸗Eisenbahn⸗ Gesellschaft. (Ee ses tesUägesrche iih e drei Mitgliedern).

Der Rendant. ginal⸗Unterschrift.)

Schema C. 1 W“ zur Stamm⸗Prioritäts⸗ . 1 zur Stamm⸗ 8 Altie Pommerschen Central⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft, während der Bauzeit, nachdem die Aktie voll eingezahlt ist. Inhaber dieses Coupons empfängt gegen Einlieferung desselben Lehn Preußisch Courant, geschrieben Vier Thaler Pr. Cour. als Zinsen der vorgedachten Aktien für das halbe Jahr vom bis zum den... 1 Der Verwaltungsrath der Pommerschen Central⸗Eisenbahn⸗ Gesellschaft. (Fgestzäztge Zeftegscheift drei Mitgliedern.)

Der Rendant. (Original⸗Unterschrift.)

wenn

einschließlich den

.. nicht erhoben ist.

wird ungültig, bis

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jeser Coupon dessen Geldbetra

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getragen Fol.

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Dividendenschein zur öö V Pommerschen Central⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft. „Inhaber dieses empfängt gegen Einlieferung desselben die auf ie obige Aktie fallende Dividende für das Jahr 18.,, deren Betrag und Zahlungs⸗ termin vom 11.“*“ bekannt gemacht wird. en Der Verwaltungsrath der Pommerschen Central⸗ Die Direktion Eisenbahn⸗Gsellschaft. (Faecsimile⸗Unterschriften von drei Mitgliedern.)

. 5 11.“

des Registers A 1 seshes eäc es Registers A. (Facsimile⸗Unterschrift. Dividendenscheinen Ee. erschrift.)

welche vom

e ab gerechnet erden, verfallen

ge, Jahren, der Gesellschaft.

Dividenden⸗Beträ halb vier lligkeitstermin nicht erhoben w zu Gunsten

inner j

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2 —2 8

2 2 8 82

zur Stamm⸗Aktie o

der Pommerschen Central⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Inhaber dieses Talons empfängt im Jahre 18.. gegen Einliefe⸗ rung desselben die zur oben bezeichneten Aktie auszufertigenden Divi⸗

&. :S

dendenscheine ten Serie für die nächsten bis L 18.. Der Verwaltungsrath der Pommerschen Centrall. Die Direktion Eisenbahn⸗Gesellschaft. drei Mitgliedern.)

1 8 1“ Der Rendant. Eingetragen Fol. des Talon⸗ (Faecsimile⸗Unterschrift.)

Registers A

Serie..

zur 1 Stamm⸗Prioritäts⸗Aktie NM....

G Pommerschen Central⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft. Ihnhaber dieses Dividendenscheines hat gegen Einlieferung desselben einen Prioritäts⸗Anspruch bis zu Zehn Thalern Preußisch Courant an dem laut Bilanz sich ergebenden Rein⸗ ewinne für das Jahr 18. Der Ueberschuß des vertheilungs⸗ sübigen Reingewinnes, der sich nach Auszahlung dieser fünf Prozent, sowie demnächst fernerer sechs und zwei Drittel Prozent pro anno auf die Stammaktien herausstellt, wird pro rata unter die Stamm⸗ und Stamm⸗Prioritäts⸗Actien vertheilt. Der Betrag der Dividende und deren Zahlungs⸗ termin werden öffentlich bekannt gemacht.

lche innerhalb vier Jahren gerechnet, nicht erhoben

ge, we mine ab

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vom Fälligkeitster

Der Verwaltungsrath (die Direktion) der Pommerschen Central⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft.

(Faecsimile⸗Unterschriften von drei Mitgliedern.)

I. S.

t Fol des Registers B (F F hedacis ft.) getragen Fol. de egisters B. acsimile⸗Unterschrift. der Dividendenscheine

videnden⸗Betr

i

werden, verfallen zu Gunsten der Gesellschaft.

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Talonn

Stamm⸗Prioritäts⸗Aktie o der Pommerschen Central⸗Eisenbahn ⸗Gesellschaft.

Inhaber dieses Talons empfängt im Jahre 18.. gegen Einliefe⸗ rung desselben die zur oben bezeichneten Aktie auszufertigenden Divi⸗ dendenscheine ten Serie für die nächsten fünf Jahre von 18.ü. bis einschließlich 184 1

Der Verwaltungsrath süs Direktion) der Pommerschen ö enbahn⸗Gesellschaft.

Eingetragen Fol.. . des Talon⸗

Registers B.

Stamm⸗Prioritäts.] Aktien à 200 Thlr. bei der Pommerschen Central⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft sich betheiligt und auf diesen Betrag die hier unten vom Verwaltungsrathe zu quittirenden Raten eingezahlt. Gegen Rückgabe dieses Quittungsbogens erfolgt die Aushändigung der Aktie, 18heae der Betrag derselben voll eingezahlt ist.

en Der Verwaltungsrath der Pommerschen Central⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft. (Sftgl te Mlnss1114 von drei Mitgliedern.)

Personal⸗-Veränderungen in der Armee.

Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Den 31. Juli. von Gerstein⸗Hohenstein, Gen. Maj. und Kommandant von Altona, für die Dauer des mobilen Verhältnisses auch zum Kommandanten von Hamburg ernannt. v. Arnim, Rittm. à la suite des Schlesw. Holst. Ulanen⸗Regts. Nr. 15, für die Dauer des mobilen Verhältnisses dem 1. Pomm. Ulanen⸗Regt. Nr. 4 aggr. v. Rosenberg⸗Gru⸗ szezynski, Pr. Lt. vom Kaiser Alex. Garde⸗Gren. Regt. Nr. 1, von dem Kommando zur Dienstl. bei dem großen Generalstabe ent⸗ bunden v. Rosenzweig, Hauptm. von der 1. Art. Brig, unter Belassung in seinem Verhältniß als Battr. Chef, zum überzähl. Major befördert. Reiche, Major von der 2. Art Brig., für die Dauer des mobilen Verhältnisses zur Dienstl. bei der 5. Art. Brig. kommandirt. Kameke, Hauptm. von der 2. Art. Brig., als Comp. Chef zur See⸗ Art. Abth. versetzt. Drewsen, Pr. Lt. von der 2. Art. Brig., zum Hauptmann, Herrfahrdt, Sec. Lt. von ders. Brig, zum Pr. Lt., Heller, Kanonier von ders. Brig, zum Port. Fähnr. befördert. Kipping, Maor von der 4. Art. Brig. und kommandirt als Adjut. bei der 1. Art. Insp., als Abth Commandeur in das Niederschl. Feld⸗Art. Regt. Nr. 5 versetzt. Grabe, Major von der 5. Art. Brig., für die Dauer des mobilen Verhältnisses zur Dienstl. bei der 2. Art. Brig. kommandirt.

enschen, Unteroff. von der 8. Art. Brig., zum Port. Fähnr. be⸗ fördert. Matthiaß, Major und Battr. Chef von der 11. Art.

Brig, als Abth. Commdr. in das Westf. Feld⸗Art. Regt. Nr. 7 versetzt. Lentz, Hauptm. von der 11. Art. Brig., zum Battr. resp. Comp. Chef ernannt. Richers, Pr. Lt. von ders. Brig., zum Haupt⸗ mann, Wensch, Sec. Lt. von ders. Brig. zum Pr. Lt. befördert. Vom reitenden Feldjäger⸗Corps werden für die Dauer de mobilen Verhältnisses überwiesen: a) als Seconde⸗Lieutenante Sec. Lieut. Kloer, dem Kurmärkischen Dragoner⸗Regiment Nr. 14 Sec. Lieut. Betzhold, dem Hessischen Infanterie⸗Regiment Nr. 82 Sec. Lt. Schmidt, dem Schlewig. Inf. Regt. Nr. 84, Sec. Lt. Kunze, dem Holstein. Inf. Regt. Nr. 85, Sec. Lt Braune, dem Rhein. Jäger⸗Bat. Nr. 8, Sec. Lt. Blanckmeister, dem Magdeburg. Füs. Regt. Nr. 36, Sec. Lt. John, dem Westfäl. Jäger⸗Bat. Nr. 7 Sec. Lt. Schöpffer, dem 5. Thür. Inf. Regt. Nr. 94 (Großherzo

von Sachsen), Sec. Lt. Schultz, dem 1. Nass. Inf. Regt. Nr. 87.

b) als Portepeefähnriche: Feldjäger Hibsch, dem 2. Ostpreuß. Gren. Regt. Nr. 3, Feldjäger Haas, dem Garde. Schüten⸗ Bareillan,

Feldjäger Gerlach dem 2. Magdeburg. Infanterie⸗Regiment Nr. 27

Feldjäger Panzer, dem 7. Ostpr. Infant. Regmt. Nr. 44, Feldjäger Reuter, dem Schlesw. Holst. Hus. Regt. Nr. 16, Feldjäger Leisterer

dem Lauenburg. Jäger⸗Bat. Nr. 9, Feldjäger Spanken, dem 1sten Westfäl. Hus. Regt. Nr. 8, Feldjäger v. Beguelin, dem 1. Pomm

Ulanen⸗Regiment Nr. 4, Feldjäger Kettner, dem Hannoverschen Jäger⸗Bataillon Nr. 10, Feldjäger Roeder, dem Garde⸗Jäger⸗ Bataillon, Feldjäger Wesener, dem 2. Rheinischen Husaren⸗Regt. Nr. 9, Feldjäger Westermeyer, dem Rheinischen Jäger⸗Bataillon Nr. 8, Feldjäger Zitelmann, dem Gren. Regt. König Friedrich Wilhelm IV. (1. Pomm.) Nr. 2, Feldjäger v. Wedelstädt, dem 3. Rhein. Inf. Regt. Nr. 29, Feldjäger Just, dem Magdeb. Jäger⸗ Bat. Nr. 4, Feldjäger Donath, dem 7. Pomm. Inf. Regt. Nr. 54, Feldjäger Voß, dem 6. Brandenb. Inf. Regt. Nr. 52, Feldjäger Rosenthal, der 4. Art. Brig., Feldjäger Allendorff, dem Lauenb.

Jäger⸗Bat. Nr. 9, Feldjäger Brenning, dem Magdeb. Füs. Regt.

Nr. 36, Feldjäger v. Gaertner, dem 1. Hess. Husaren⸗Regiment Nr. 13, Feldjäger Claussen, dem 1. Hannov. Inf Regt. Nr. 74, Feldjäger Gierse, der 7. Art. Brig., Feldjäger Lorenz, dem Pomm. Jäger⸗Bat. Nr. 2, Feldjäger Euen, dem 1. Hannoverschen

Drag.⸗Regt. Nr. 9, Feldjäger Happe, dem 1. Oberschles. Inf. Regt. Nr. 22, Feldjäger Banning, dem Hess. Füs. Regt. Nr. 80, Feld-

jäger Bock II, dem Holstein. Inf. Regt. Nr. 85, Feldjäger Sa⸗ barth, dem 2. Schles. Jäger⸗Bat. Nr. 6, Feldjäger Kinner, dem Schleswinschen Inf. Regt. Nr. 84, Feldjäger Neumann, dem Westf. Drag. Regt. Nr. 7, Feldjäger Baumgardt, dem Ostppreuß. Jäger⸗Bat. Nr. 1, Feldjäger v. Hippel, dem 2. Schles. Gren. Regt.

Nr. 11, Feldjäger Nöldechen, dem 1. Magdeburg. Infant. Regt.

Nr. 26. Bei der Landwehr. Den 31. Juli. Höllger, Kleyenstüber, Vize⸗Wachtm. vom Res. Landw. Bat. Königsberg Nr. 33, zu Sec. Lts. der Res. der 1. Art. Brig., Darkow, Sec. Lt. von der Kav. des 2. Bats. (Naugard) 5. Pomm. Landw. Regts. Nr. 42, zum Pr Lt., Rave, Vize Feldw. vom 2. Bat. (Borken) 5. Westf. Landw. Regts. Nr. 53, zum Sec. Lt. der Res. der 7. Art. Brig., Montanus, Vize⸗Feldw. vom 1. Bat. (Neuwied) 3. Rhein. Landw. Regts. Nr. 29, zum Seconde⸗Lieutenant der Landw. Art., Jung, Bracke, Ludwig, Vize⸗Feldwebel vom 2. Bataillon (Coblenz) 3. Rhein. Landw. Regts. Nr. 29, zu Sec. Lts. der Res. der 8. Art. Brig, Rappsilber, Wachtm. vom 2. Bat. (Jülich) 5. Rhein. Landw. Regts. Nr. 65, zum Sec. Lt. der Landw. Art., Ermrich, Petersen, Vize⸗Feldw. vom 1. Bat. (Kiel) Holst. Landw. Regts. Nr. 85, zu Sec. Lts. der Res. der 9. Art. Brig., Gronau, Vize⸗

Feldwebel vom 2. Bat. (Rendsburg) Holst. Landwehr⸗Regiments

Nr. 85, zum Sec. Lt. der Reserve der 9. Artillerie⸗Brigade, Schwarz, Vize⸗Feldwebel vom Reserve⸗Landwehr⸗Bataillon Altona

Nr. 86, zum Sec. Lt. der Res. der 9. Artill. Brig., Müller, Vize-

Feldw. vom 1. Bat. (Weimar) 5. Thür. Landw. Regts. Nr. 94, zum Sec Lt. der Res. der 4. Art. Brig befördert. Fritsch, Sec. Lt. von der Art. des 1. Bats. (Schlawe) 6. Pomm. Landw. Regts. Nr. 49, Graßmann, Sec. Lieut. von der Art. des 1. Bats. (Stargard) 5. Pomm. Landw. Regts. Nr. 42, in das Res. Landw. Bat Stettin Nr. 34, Meßler, Prem. Lieut. von der Art. des 1. Bats. (Minden) 2. Westf. Landw. Regts. Nr. 15, in das 2. Bat. (Warendorf) 1. Westf. Landw. Regts. Nr. 13 einrangirt. Heinrich, Sec. Lieut. von den Pion. des Res. Landw. Bats. Königsberg Nr. 33, Bernoulli, Sec. Lt. von der Res. des Res. Landw. Bats. Berlin Nr. 35, zu Pr. Lts. befördert v. Morstein, Prem. Lt. von den Pion. des Res. Landw. Bats. Breslau Nr. 38, der Char. als Hauptm. verliehen. B. Ab⸗ schiedsbewilligungen ꝛc. Den 31. Juli. v. Müller, Hptm. a. D., zuletzt Pr. Lt. im 4. Garde⸗Gren. Regt. Königin, die Geneh⸗ migung zum Tragen der Armee⸗Uniform m. d. f. V v. A. ertheilt. Straup, außeretatsm. Sec. Lt. vom Brandenb. Fest. Art. Regt. Nr. 3 (Gen. Feldzeugmstr.), der Abschied bewillggt. Mellenthin, Pr. Lt. von der 9. Artill. Brig., Schefer, Premier⸗Liecutenant von der 10. Artillerie⸗Brigade, beide unter dem gesetzlichen Vorbehalt ausgeschieden. Hacke, Major a. D. und Vorstand der Hand⸗ werksstätte des Garde⸗Festungs⸗Artillerie⸗Regts., von diesem Verhält⸗ niß entbunden. Bei der Landwehr. Den 31. Juli. Oehmke, Secc. Lt. von der Artill. des Res. Landw. Bats. Königsberg Nr 33,

der Abschied bewilligt. Beamte der Militärverwaltung. Durch

Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. Den 8. Juli. Dressel, Rechnungs⸗Rath und Intendantur⸗Sekretär von der Intendantur VII. Armee⸗Corps, auf seinen Antrag in den Ruhestand versetzt.

Zu Liebenwalde, im Regierungsbezirk Potsdam, ist am 27. v. Mts. eine Telegraphen⸗Station mit beschränktem Tagesdienst (efr. §. 4 der Telegraphen⸗Ordnung) eröffnet. 1

Stetti en 4. August 1870. Telegraphen⸗Direktion. Schhrötter.