Nichtamtliches.
Großbritannien und Irland. London, 2. August. (Engl. Corr.) Auf der englischen Station in Malta werden angesichts des Kriegsausbruches eine Reihe militärischer Maß⸗ regeln getroffen. Der Gouverneur, n2 aus Gesundheitsrücksichten eine längere Urlaubsreise anzutreten, hat der betreffenden Behörde seinen Entschluß mitgetheilt, auf seinem Posten zu bleiben. Der »Malta Times« zufolge ist der Telegraph zwischen der Insel und dem Kriegs⸗Ministerium in London beständig durch Angelegenheiten bezüglich der Ver⸗ theidigung der Insel in Anspruch genommen. Es trafen Nach⸗ fragen über die vorräthigen Provisionen ein, für alle Offiziere der Garnison ist der Urlaub suspendirt worden, und Ordre ist eingetroffen, die Forts und Geschütze für alle Eventualitäten in Bereitschaft zu halten. Unter anderen militärischen Arbeiten sollen die eisernen Panzerschilde in Position gebracht werden. 3. August. Da im gegenwärtigen Augenblicke die Bewegungen der englischen Flotte von außergewöhnlichem Interesse sind, stellen wir folgende Einzelheiten über dieselben zusammen. In Malta zunächst sind die Panzerschiffe »Lord Warden« (Flaggenschiff des Admirals Sir Alexander Milne), »Prince Consort«, »Caledonea« und »Bellerophon« eingetroffen, haben außerhalb des Hafens Anker geworfen und erwarten weitere Ordre. Voraussichtlich werden sie nächster Tage nach Gibral⸗ tar abgehen, um sich dem Kanalgeschwader anzuschließen. Die östliche Division des Kanalgeschwaders von Portsmouth wird morgen in See gehen und sich zunächst im Sunde von Ply⸗ mouth mit den Panzerschiffen »Agincourt«, »Northumberland⸗ und⸗»Inconstant« vereinigen. Auch die beiden neuen Thurmschiffe »Monarch« und »Captän« werden Ende der Woche dem Ge⸗
schwader folgen.
— 5. August. (W. T. B.) Im Unterhause erwiederte Gladstone auf eine Interpellakion Jenkinson's, daß er in Be⸗ treff der von der Regierung bezüglich Belgiens gefaßten Be⸗ schlüsse auf die letzte von Granville abgegebene Erklärung ver⸗ weisen müsse. Der Staats⸗Sekretär des Krieges, Cardwell, er⸗ klärte, daß die Munitionsvorräthe für alle Eventualitäten hin⸗ reichend seien. Der Minister der Marine, Childers, giebt be⸗ ruhigende Ausweise über den Stand der Flotte. Gladstone theilt schließlich mit, daß sich die gesammte Pferdeausfuhr im Juli auf 1288 Stück belaufen habe, wovon 679 auf Frankreich gekommen seien.
Frankreich. Paris, 3. August. Der (mit den That⸗ sachen im Widerspruch stehende) französische amtliche Bericht über das Gefecht bei Saarbrücken am 2. d. M. lautet im »Journal officiel⸗: 88
Heute, 2. August, 11 Uhr Morgens, haben die französischen Truppen einen ernsten Kampf mit den preußischen Truppen bestanden. Unsere Armee hat die Offensive ergriffen, die Grenze überschritten und das preußische Territorium überfallen. Ungeachtet der Stärke der feindlichen Stellung reichten einige unserer Bataillone hin, um die Höhen zu nehmen, welche Saarbrücken beherrschen, und unsere Artillerie hat den Feind schnell aus der Stadt vertrieben. Der Elan unserer Truppen war so groß, daß unsere Verluste nur unbedeutend waren. Der Kampf begann um 11 Uhr und war um 1 Uhr zu Ende. Der Kaiser wohnte den Operationen an, und der Kaiserliche Prinz, welcher ihn überaklhin begleitete, hat auf dem ersten Schlachtfelde die Feuer⸗ taufe erhalten. Seine Geistesgegenwart, seine Kaltblütigkeit waren des Namens würdig, den er trägt. Der Kaiser und der Kaiserliche Prinz sind um 4 Uhr nach Metz zurückgekommen. .
— Nach einer im »Journal officiel⸗ veröffentlichten Be⸗ kanntmachung werden im Seine⸗Departement alle jungen Leute der Altersklasse 1869 zum Dienst einberufen.
— Wie die »France« meldet, ist Graf Vimercati „ der Paris vor etwa zehn Tagen in einer besonderen Mission nach Florenz verlassen hatte, gestern Morgen über Wien nach Paris zurückgekehrt. Einige Stunden nach seiner Ankunft hatte er
eine lange Unterredung mit den Ministern des Auswärtigen
und des Krieges. Nachmittags hatte er Audienz bei der Kai⸗ serin und diesen Morgen um 8 Uhr ist er nach Metz zum Kaiser abgegangen. ““
— 5. August. (W. T. B.) Ein Erlaß des Polizei⸗Präfekten fordert sämmtliche Personen, welche aus deutschen Ländern ge⸗ bürtig sind, auf, sich binnen drei Tagen vor dem betreffenden Polizei⸗Kommissär zu stellen, um eine besondere Erlaubniß zum Aufenthalt in Frankreich zu erhalten. Der Erlaß findet keine Anwendung auf diejenigen Fremden, welche als Fran⸗ zosen naturalisirt oder schon früher die Ermächtigung erhalten haben, in Frankreich zu wohnen. Als Motiv für diese Maß⸗ regeln werden im Erlaß die »Manöver« angeführt, welche ge⸗ wisse in Frankreich weilende Ausländer gegen die Sicherheit des Staates unternommen haben. 1 Das »Journal officiel⸗ Kriegsschauplaß nichts Neues.⸗
Italien. Florenz, 4. August. Die von dem Senat nach langer Diskussion angenommene, gestern schon erwähnte
—
berichtet heute Morgen: »Vom
welcher im Begriffe stand,
haben stattgefunden.
Tagesordnung lautet: Der Senat eht zur Tagesordnung über, upeae er en der Erklärung deg Ministeriums Akt nimmt, wonach dasselbe Rüstungen für geboten hält, um das Land in die Lage zu versetzen, ohne Gefahr den kommenden Ereignissen entgegen zu sehen, indem er ferner zu dem Ministerium das Vertrauen hegt, daß dasselbe in energischer Weise die öffentliche Ordnung wahren und Alles vermeiden werde, was der Freiheit der Berathungen Eintrag thun kann, sowie daß das Ministerium ausschließlich auf verfassungsmäßigem Wege vorgehen werde.
— Die amtliche Zeitung meldet: In Genua haben am Dienstag anläßlich des Prozesses gegen verschiedene Individuen, die eines Attentates gegen die öffentliche Sicherheit angeklagt waren, Unruhen stattgefunden. Vier Barrikaden wurden er⸗ richtet, deren sich die Truppen bemächtigten. Die Aufrührer verloren einen Todten und zwei Verwundete. 11 Verhaftungen Ein Bersagliere ist verwundet.
Rußland. St. Petersburg, 4. August. Der Konsul des Norddeutschen Bundes in Moskau hat von Sr. Maj. dem König von Preußen folgende Antwort auf die von den in Moskau anwesenden Deutschen an Allerhöchst denselben gerichtete telegraphische Depesche vom 27. Juli Nachts 11 Uhr empfangen und bringt dieselbe hiermit zur Kenntniß seiner
Landsleute: 1
»An die Deutschen zu Moskau, zu Händen des Norddeutschen Konsuls, Herrn Hoyer in Moskau. Es hat mich freudig be⸗ wegt, daß die Deutschen fern von der Heimath am Bettag sich mit mir und ihren Brüdern im Gebet vereinigt haben, und ich danke ihnen, daß sie mit mir auf Gottes treue Gerechtigkeit vertrauen. 8 Wilhelm.
— Ueber die Reise des Großfürsten Alexei Alexandro⸗ witsch schreibt die »Arch. Ztg.«, daß Se. Kaiserliche Hoheit die Absicht habe, Nowaja⸗Semlja zu besuchen, sich darauf bis zu den Regionen des Polarkreises zu begeben und dann längs der Murmanenküste die Fahrt bis Norwegen fortzusetzen.
— Der Herzog Georg von Mecklenburg⸗Strelitz ist am 1. d. M. nach St. Petersburg zurückgekehrt.
— Die Gesetzsammlung veröffentlicht das am 22. Juni (4. Juli) Allerhöchst bestätigte Gutachten des Komites für die Angelegenheiten des Königreichs Polen, betreffend die Organi⸗ sation der Kommunalverwaltung der Stadt Warschau und die Unterordnung derselben unter das Ministerium des Innern. Bis zur definitiven Umgestaltung der städtischen Verwaltung Warschaus wird der Magistrat in allgemeinen Angelegenheiten dem Ministerium des Innern, in lokalen dem obersten Chef des Landes untergeordnet, wobei jedoch ein Theil der bis da⸗ hin dem Magistrat kompetirenden Geschäfte den betreffenden Ressorts zugewiesen wird.
— Das Panzergeschwader wird dem »Kr. B.« zufolge in diesen Tagen zu einer kurzen praktischen Uebungsfahrt im finnischen Meerbusen auslaufen.
— 5. August. (W. T. B.) Das „»Journal de St. Peters⸗ bourg« meldet: Bei dem anläßlich der vorgestrigen Geburts⸗ tagsfeier der Kaiserin stattgehabten diplomatischen Empfange wurde auch der neue belgische Geschäftsträger den Majestäten vorgestellt. Die hohen Herrschaften dankten demselben in huld⸗ vollen Ausdrücken für den herzlichen Empfang, der dem Groß⸗ fürsten Wladimir durch die Königliche Familte während seines Aufenthaltes in Brüssel zu Theil geworden. Die Majestäten sähen hierin einen neuen Beweis für die freundschaftlichen Gefühle, welche die belgische Nation und deren Souveraͤne stets Rußland bewiesen.
Vereinsthätigkeit für die Armee.
Hannover, 4. August. Eine Gabe von 100 Stück Matratze ist den Vereinen zur Pflege Verwundeter übergeben worden.
— Der Amtshauptmann Neupert zu Burgwedel hat 200 Thlr. für die Mannschaften bestimmt, welche die erste französische Kanone erobern werden.
— Aus einem Marschquartier bei Landau schreibt man der »N. Pr. Ztg.«: Für Auszeichnung im bevorstehenden Feldzuge sind den Regimentern der 18. Infanterie⸗Brigade von Freundeshand gezeichnet und zur Disposition gestellt: 1) Vom Stadtrath Appler in Liegnitz für einen Soldaten des Königs⸗Grenadier⸗Regiments, der sich durch Tapferkeit besonders ausgezeichnet hat, 100 Thlr.; 2) vom Kommer⸗ zien⸗Rath Pollack in Liegnitz für die vier tapfersten Unteroffiziere des Königs⸗Grenadier⸗Regiments an jeden 50 Thlr., zusammen 200 Thlr.; 3) vom Kaufmann Beer sen. in Leipzig an die ferner vier tapfersten Unteroffiziere je 25 Thlr., zusammen 100 Thlr.; 4) vom Apotheker Zyka für die vier tapfersten Grenadiere je 25 Thlr., zusammen 100 Thlr.; 5) von der Frau Generalin von Voigts⸗Rhetz in Liegnitz 100 Thlr. für die vier tapfersten Unteroffiziere oder Soldaten des 47.
Regiments.
London. Ein Ausschuß deutscher Frauen in London, an deren Spitze die Gräfin Bernstorff steht, erläßt in den öffentlichen Blättern einen Aufruf an die deutschen Frauen in London und an das englische Publikum um Unterstützung für die verwundeten Krieger, und zwar
für Freund und Feind. b Zweite Beilage
zum Koͤn Sonnabend den 6 August
Vereinsthätigkeit für die Armee.
(8. 67
Kriegslazarethen
zuwirken, daß d Kranken ihren
ad 5 §. 76 Armee im Felde von
in Betreff verwundeter 1 140b der Instruktion über das Sanitätswesen 1 29. April 1869.)
Feld⸗ und Kriegslazarethe. 1) Die den Feld⸗ und zugeordneten Herren Delegirten ie in demselben Angehörigen geben, und im Falle
Instru
ktion II. der Nachrichten und erkran
aufgenommenen möglichst selbst schri
die Kranken hierzu außer Stande
über
kter Krieger
haben darauf hin⸗ Verwundeten oder ftliche Nachrichten sind, die ent⸗
sprechende schriftliche Benachrichtigung ihrerseits zu übernehmen
Sollte treffenden abzufertigen,
an die Angehoͤrigen
den Herren Delegirten es schwer aus Mittheilungen einzeln an die Adressen der Ange so wird ihnen empfohlen, benachrichtigung kurz zusar lassung an das unter Nr. Nachweisebureau hierselbst so Letztere ist ersucht w
zu übernehmen.
dieselben in eine Ge nmen zu fassen und 2 dieser Instruktion schleunig als moͤglich orden, in diesem Falle die w
führbar sein, die be⸗
abzusenden.
ig
den
hörigen sammt⸗ zur weitern Veran⸗ erwähnte Central⸗ Das
l
der
eitere Mittheilung V
Bekanntmachung.
durch ihre Entfernung entzogen Beamte werden welche ich um Vollstreckung der Strafe und Bena
tungen und
ersucht, auf diese
Limburg a./Lahn, den 26. Juli 1870.
.Ihr Aufenthalts
entlicher
im Felde Nachweise Verwundeten Die geda tral⸗Nach
wird. das Cen
II. Reserve⸗ Pflegestellen. in Privat⸗Pflegestellen
von dem
erlin,
Central⸗Komite verwundeter „Bureau und
e Rekonvaleszenten in
e ihnen je
chten Lazarethe 1 hweise⸗Bureau am 1., 11. un Nachweisungen über den Bestand, die ken zu versehen. welch dieser
der und erkrankter RFeingerichtet, Kranken auf
deutsch welches
Zu⸗
Ein Gleiches haben die
Fürst Pleß
und Vereins⸗Lazarethe so
2) Für die in Reserve⸗ und Vereins
Krieger hie
Anfragen haben dieserhalb
und
Priv
den
d 21. jeden
Inspecteur der rmee im Felde.
wie Privat Lazarethen, so⸗ aufgenommenen Verwundeten und Kranken en Vereine rselbst ein Central⸗ Angehörigen der 8 Auskunft
zur Pflege
ertheilen
instruktionsmäßig
Monats mit
Abgänge ihrer Kran⸗ flas Seh e nehmen, und sind dieselb in Beziehung bei Uebernahme von Rekonvaleszenter 8 Reserve⸗Lazarethen von den Delegirten der welchem Behuf
Ma. ist.
zu thun,
aus den
Letzteren zu instruiren, zu ein Exemplar dieser Instrnktion II. autszi⸗
in, den 30. Juli 1870. Der Königliche Kommissar und Militär⸗ Krankenpflege bei der A
freiwilli en
* 1—
ort hat nicht ermittel Personen
chrichtig
zu achten
Stand oder Gewerbe.
Vorname.
Heimathsort.
hab
en sich der Vollstreckung der t werden können. sie an ung, eventuell un
Anzeiger.
gegen sie rechtskrä
Alle Königlichen Behörden und alle Polizei⸗
zuhalten und der nä
n Auslieferung hierher ersuche. Der Königliche Staatsanwalt.
— —
Strafbare Handlung, wegen deren die Strafe 1 erkannt worden ist.
Rechtskraft des Erkennt⸗
nisses od. Mandats, durch
welches die Strafe fest⸗ gesetzt ist.
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chtsbehörde zuz
Geldbuße.
Gefängniß⸗ straßt⸗
Müller Trombetta
Leyendecker Schmidt
Anfang Brambach
Schlimm
Berneißer
Drott Junker Groß Dotter Dötsch Dinges
Fasel Stein
Fiebig
Wilhelm Bauer
Robert
Maria Wilhelm Peter
Christian
Kaufmann
Dienstmagd Bergmann Müller
Maurer Wirth und Bergmann
1 John . Juwelier Friedr. Wilh. Barbier Anton Jacob
Ludwig Hermann
Landwehr⸗ mann
do. Buchhalter Jaco Taglöhner
Philipp Joh. Georg
do. do.
V
Daniel Bernhardt
Bäckergeselle
Schuster⸗ geselle
do. Taglöhner
Jacob Wilhelm Maria
Servatius
Händlerin Schäferknecht Taglöhner unbekannt
do. do.
Christian Philipp Wilhelmine
Papiermühle b. Freiendiez
Birlenbach Pfaffenwies⸗
Wasenbach
Cransberg Braubach
meilingen
Langendern⸗
Weidenthal in Bayern Stein (Kr. Schwabach in Bayern) Pfungstadt in Hollerich b. Seelbach Frickhofen
Mühlheim bei Coblenz Eitelborn
Oberursel Guckheim Niedererbach
Georg Bergmann
Obertiefenbach
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Sexhelden
bach Hambach
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Bayern
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Raufhandel Körperletzung
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Ruhestörung u. Kränkung
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Diebstahl u. Uebertretung
Gewerbepolizei Uebertretung. Weidfrevel
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o. ung durch die
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†
6. Juni 1860 19 April 1865 30. November 1866
27. April 1867
September 1867 23. Januar 1868 1. Juli 1868 25. Novem er 1868
23. April 1869
30. September 1869
eod. 22. Januar 1870
20. Dezember 1869 u“ Februar 1870 19. April 1870
2. Juni 1869
14. März 186
5. Februar 1868 15. Januar 1869
I. Oktober 18c 24. Januar 1870
1. Mai 1870 8. Mai 1870
28. Mai 1870
thlr. sg. pf
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8
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3 Monate. ev. 5 Tage.
4 Wochen. 9 Monate. 4 Monate.
9 Monate. 2 Jabr 3 Monate.
2 Jahr. 10 Jahr Zuchthaus. ev. 1 Mon.
ev. 1 Mon. ev. 5 Tage.