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Alle Post-Anstalten des In⸗ und 8 Auslandes nehmen Bestellun an,
für Berlin die Expedition des Königte 47 preußischen Staats-Anzeigers: 1b Zieten⸗Platz Nr. 3.
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1814“
Berlin Sonntag den 7. August Abends
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Regierungs Rath Dantziger in Königsberg i. Pr. den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath; und Dem Bäckermeister Siegfried Friedlaender zu Breslau das Prädikat eines Königlichen Hof⸗Bäckermeisters zu verleihen.
Norddeutscher Bund.
8 Majestät der König haben den Kaufmann P. Olßon zum Konsul des Norddeutschen Bundes in Helsing⸗
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Bekanntmachung, betreffend die fünfprozentige Bundesanleih 1 vom Jahre 1870.
„ Auf Grund des nunmehr vorliegenden Ergebnisses der am 3. und 4. d. Mts. auf die fünfprozentige Anleihe des Nord⸗ deutschen Bundes vom Jahre 1870 erfolgten Zeichnungen wird hierdurch bekannt gemacht, daß eine Reduktion der Zeichnungen nicht stattfindet, die erfolgten Zeichnungen vielmehr zum vollen Betrage berücksichtigt werden.
Die Zeichner haben demnach 88 pCt. der von ihnen ge⸗ zeichneten Nominalbeträge nach Maßgabe der durch Bekannt⸗ machung vom 26. Juli d. J. veröffentlichten Subskriptions⸗ bedingungen in den dort bezeichneten Terminen einzuzahlen und dagegen seiner Zeit die Zusagescheine, bezw. demnächst die Schuldverschreibungen mit Zinscoupons vom 1. Juli d. J. ab über die vollen Subskriptionsbeträge zu empfangen.
Die am 10. August d. J. bei der Kasse, welche die Sub⸗ skription angenommen hat, zu leistende Einzahlung beträgt ein⸗ schließlich der zu vergütenden Stückzinsen auf je 100 Thlr. Nominalwerth 10 Thlr. 1 Sgr. 79 Pf.
Nach Belieben des Zeichners kann am 10. August auch sofort die Vollzahlung von 88 „Ct. des gezeichneten Nominal⸗ betrages bei der Zeichnungsstelle erfolgen. In diesem Falle sind Stückzinsen überhaupt nicht zu vergüten und kommt die bei der Zeichnung etwa geleistete baare Anzahlung auf die Kapitaleinzahlung in Anrechnung.
Die macssstellen sind ermächtigt, am 10. August d. J. auch die Vorauszahlung einer oder mehrerer der nach §. 9 der Bekanntmachung vom 26. v. Mts. erst später fällig werdenden Terminsraten anzunehmen. Es kann indessen nur die Voraus⸗ zahlung voller Raten, nicht die theilweise Abtragung derselben zugelassen werden. Bei diesen Vorauszahlungen sind fünf⸗ prozentige Stückzinsen von dem einzuzahlenden Betrage für die Zeit vom 1. Juli bis 9. August einschließlich zu verguͤten. Bei
orausbezahlung der am 1. September fälligen Rate wird die etwa geleistete baare Anzahlung mit fünfprozentigen Zinsen für die Zeit vom 1. bis 9. August einschließlich (9 Tage) in An⸗ rechnung gebracht.
Wer am 10. August die erste Einzahlung geleistet hat, kann in der Zeit vom 11. August bis einschließlich den 1. Sep⸗ tember bei der Kasse, bei welcher er subskribirt hat, Vollzahlung leisten und hat in diesem Falle von dem Kapitalbetrage der noch zu berichtigenden Terminraten Stückzinsen nur für den Monat Juli zu vergüten. 1
Bei sämmtlichen Zeichnungsstellen liegen Tabellen auf, aus welchen für Zeichnungsbeträge bis zu 10,000 Thaler auf⸗ wärts zu ersehen ist, was der Zeichner an Kapital und Stück⸗ zinsen zu leisten hat, je nachdem er nur die Augustrate oder
mehrere Raten oder Vollzahlung leisten will. Auf den Wunsch der Zeichner werden die Kassen sowohl
die am 10. d. Mts. fälligen Beträge (Kapital und Stückzinsen), 384 %
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als auch Vollzahlungen oder Vorausza lungen 10. d. Mts. BIe E Berlin, den 6. August 1870. 8 Das Bundeskanzler⸗Amt. Delbrück.
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Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Dem Eduard Hoyer in Berlin ist unter dem 4. August 1870 ein Patent auf ein durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenes Sicherheitsventil für Dampfkessel, soweit dasselbe für neu und eigenthümlich erachtet worden ist, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden. 8
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Es haben Zöglinge von Schullehrer⸗Seminarien den Wunsch ausgesprochen, ihre Zulassung zum Abiturienten-Examen be⸗ schleunigt zu sehen, damit ihnen nach Ablegung desselben der Eintritt in die Armee während des gegenwärtigen Krieges mög⸗ lich gemacht werde. —
Solchem Verlangen gegenüber kann in der jetzigen großen Zeit nicht ablehnend darauf verwiesen werden, daß die Auf⸗ gabe des Lehrers die Mitwirkung an der Erziehung der Jugend durch die Schule ist, und daß er durch die Hingabe an diesen Beruf auch seine Pflicht gegen das Vaterland erfüllt. Es mag vielmehr den dazu geeigneten jungen Männern der Eintritt in das kämpfende Heer gestattet und erleichtert werden.
Zu dem Ende ermächtige ich das Königliche Provinzial⸗ Schul⸗Kollegium, an allen Schullehrer⸗Seminarien, in welchen in diesem Fahr noch eine Abiturienten⸗Prüfung bevorsteht, diese sofort und in der abgekürzten Weise abhalten zu lassen, welche Ihm nach den besonderen Verhältnissen der einzelnen Anstalten nothwendig und zulässig erscheint. 1““
Berlin, den 5. August 1870. v“
Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten. von ühler. An sämmtliche Königliche Provinzial⸗Schul⸗Kollegier.
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8 Universität zu Berlin.
Die hiesige Universität beging am 3. August cr. die jähr⸗ liche Gedächtnißfeier ihres erhabenen Stifters, des Königs Friedrich Wilhelms III. im großen Saale des Universitäts⸗ gebäudes.
Se. Excellenz der Herr General⸗Feldmarschall Graf von Wrangel, Se. Excellenz der Herr Kultus⸗Minister Dr. von Mühler, Se. Excellenz der Herr Staats⸗Minister a. D. Dr. von Bethmann⸗Hollweg, Se. Excellenz der Herr Wirkliche Geheime Rath Graf von Stillfried⸗Rattonitz, Se. Excellenz der nordamerikanische Gesandte Herr Bancroft, der Herr Unterstaats⸗Sekretär, Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Lehnert, der Herr Präsident des Konsistoriums Hegel, Herr General⸗Post⸗Direktor Stephan, sowie mehrere Räthe des Kultus⸗Ministeriums und andere höhere Beamte wohnten der Feier bei.
Sie wurde mit dem Vortrage eines Gesangstückes des aka⸗ demischen Gesangvereines eröffnet, worauf der zeitige Rektor, Geheime Medizinal⸗Rath, Professor Dr. du Bois⸗Reymond die Festrede in deutscher Sprache hielt.