1870 / 210 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

äu

ender Gegner uns zugefügt hat, ungeahndet ehs; SEenne lafsen. Der friedliebende Bürger und Landmann aber, das werdet ihr euch selbst sagen, steht unter dem Schutze der Humanität, unter preußischer Disziplin. Ich vertraue euch, daß ihr weder die eine noch die andere durch Ausschreitungen, die nie von euren Vorgesetzten gebilligt werden könnten, verleugnen werdet. Wann und wo der Feind sich uns entgegen stellen sollte, so erwarte ich, daß er mit der größten Entschiedenheit angegriffen wird. Für die Kavallerie ist es schon ein alter stehender Grundsatz, daß sie stets zuerst angreift. Die Entschuldigung, nichts haben thun zu können, kann ich da, wo der Kanonendonner zu hören ist, nicht gelten lassen. Es hat vielmehr jeder Truppentheil nach dieser Direktion zu marschiren, auf dem Schlachtfelde angekommen, sich schnell über das Gefecht zu orientiren, um angemessen sofort eingreifen zu können. Dasselbe muß auch bei dem rangirten Gefechte jedem höheren Truppenführer zur Richtschnur dienen. Noch auf Eins möchte ich aufmerksam machen: Was an einem Tage geschehen kann, muß nie auf zwei Tage vertheilt werden. Nur mit der größten Energie werden große Resultate und dadurch auch der Friede wieder herbeigeführt, den Gott uns nach sieg⸗ reichem Kampfe geben wolle. 8 Hauptquartier Völklingen, 8. August 1870. Der Ober⸗Befehlshaber der I. Armee. v. Steinmetz. Die Corps, welche unter General von Steinmetz am

14. d. M. bei Metz theilweise gefochten haben, bestehen aus folgenden Truppentheilen:

VII. Armee⸗Corps: General v. Zastrow.

13. Infanterie⸗Division: Gen.⸗Lt. v. Glümer. 25. Infan⸗ terie⸗Brigade: Gen.⸗Major v. Osten⸗Sacken, 13. und 73. Inf.⸗Regt. 26. Infanterie⸗Brigade: Gen.⸗Major v. d. Goltz, 15. und 55. Inf.⸗ Regt. (bekanntlich die beiden Regimenter, die sich 1866 unter General v. Wrangel im Mainfeldzuge so auszeichneten), 8. Husaren⸗Regiment.

15. Infanterie⸗Division: Gen.⸗Lt. v. Kameke. 27. Infanterie⸗ Brigade: (bisher Gen.⸗Maj. v. Frangois), 39. und 74. Infant.⸗Regt.

28. Infanterie⸗Brigade: Gen.⸗Major v. Wovna, 53. und 77. Infant.⸗ Regiment, 7. Jäger⸗Bataillon, 15. Husaren⸗Regt.

I. Armee⸗Corps. General v. Manteuffel.

1. Infanterie⸗Division: General⸗Lieutenant v. Bentheim. 1. Infanterie⸗Brigade: General⸗Major v. Gayl, 1. u. 41. Infanterie⸗ Regiment. 2. Infanterie⸗-Brigade: General⸗Major v. Falckenstein, 3. u. 43. Infanterie⸗Regiment. 1. Dragoner⸗Regiment. b

2. Infanterie⸗Division: General⸗Lieutenant v. Pritzelwitz. 3. Infanterie⸗Brigade: General⸗Major v. Memerty, 4. u. 44. In⸗ fanterie⸗Regiment. 4. Infanterie⸗Brigade: General⸗Major v. Zglinitzki, 5. u. 45. Infanterie⸗Regiment. 1. Jäger⸗Bataillon. 10. Dragoner⸗ Regiment. Sät. 2

Ueber das Rheinische Ulanen⸗Regiment Nr. 7, welches neben dem Hohenzollernschen Füsilier⸗Regiment Nr. 40 die äußersten Vorposten bei Saarbrücken gehabt und eine Reihe kleiner Unternehmungen ausgeführt hat, die sich den besten Leistungen des kleinen Krieges aller Zeiten zur Seite stellen lassen, theilt das»⸗Mil. Wochenbl.« folgende historische Notizen mit:

1813. Von dem damaligen Major von Hellwig ein Freicorps errichtet, der Stamm dazu vom 6. Husaren⸗Regiment. 1815. aus des Kavallerie des Hellwig'schen Freicors und aus übernommenen sächsischen Kavalleristen 4 Schwadronen stark, als 7. Ulanen⸗Regiment (1. Rheinisches) errichtet. 1823. 7. Ulanen⸗Regiment. 1866. Die 5. Schwadron des Regiments zur Formation des Ulanen⸗Regiments Nr. 16 abgegeben. s“

Feldzüge. 1814. Als Hellwig'sches Freicorps: Gefechte von Hoogstraaten, Breda, Antwerpen, Courtray und Sweweghem. 1815. Schlacht bei Ligny, Gefechte bei Wavxe und Namur. 1849. Gefechte bei Kirchheim⸗Bolanden, Dürkheim, Naudorf. 1866. Bei der Elb⸗ Armee (General der Infanterie von Herwarth), Reserve⸗Kavallerie⸗ Brigade (General⸗Major v. Kotze), Schlacht bei Königgrätz.

Chef. 1852. Se. Königliche Hoheit Prinz Friedrich, Regent des Großherzogthums Baden, jetzt General der Cavallerie Großherzog Friedrich von Baden.

Commandeurs. 1815. Oberst⸗Lieutenant Freiherr von Czettritz und Neuhaus; wurde Commandeur des 12. Husaren⸗Regiments. 1815. Major v. Falkenhausen; Absch. als Oberst⸗Lieutenant. 1816. Oberst⸗Lieutenant von Raven, wurde inaktiv. 1817. Major Freiherr von Kracht; als Oberst⸗Lieutenant Commandeur des 3. Ulanen⸗Regi⸗ ments. 1817. Oberst⸗Lieutenant von Schierstädt, starb. 1818. Major von Kurssel; 1835 Oberst und Brigade⸗Commandeur. 1835. Major von Flotow; 1843 Oberst und Brigade⸗Commandeur. 1843. Oberst⸗ Lieutenant von Giese; 1848 Oberst und Brigade⸗Commandeur. 1848. Major von Stülpnagel; 1856 Oberst und Commandeur 15. Cavallerie⸗Brigade. 1856. Oberst Freiherr von Czettritz und Neu⸗ haus (Sohn des ersten Commandeurs des Regiments), 1857 Com⸗ mandeur 1. Garde⸗Kavallerie⸗Brigade. 1857. Oberst⸗Lieutenant von Kotze; 1861 Oberst und Commandeur 12. Kavallerie⸗Brigade. 1861. Major von Fehrentheil; 1865 Absch. als Oberst. 1864. Oberst⸗ Lieutenant Stein von Kaminski; 1869 als Oberst zur Disposition gestellt. 1869. Major von Pestel. 1

Coburg, 14. August. (Cob. Zt.) Oberst⸗Lieutenant von Bassewitz meldet am 7. August aus dem Bivouak in Frösch⸗ weiler Sr. Hoheit dem Herzog folgende Verluste unseres 95. Re⸗ giments: Todt: Hauptm. Schüßler, Hauptm. Stöckel, Pr. Lieut. v. Motz, Sec.⸗Lieut. Schneidewind. Schwerverwundet: Oberst v. Beckedorf, Mazjor v. Eckartsberg, Pr.⸗Lieut. Bartenstein, Sec.⸗Lieut. Klein, Pr.⸗Lieut. v. Janson. Leichtverwundet: 12 Offiziere. Die Anzahl der verwundeten und vermißten Mann⸗

schaften ist noch nicht festgestellt.

8 8 92 ½ 4 Insmnes inem nod. 4

Karlsruhe, 12. August. General v. Beyer hat an die Elsässer folgende Ansprache gerichtet:

»Ein Mahnruf und ein Warnungsruf an die Bewohner des Elsaß! Ich muß ein ernstes Wort an Euch richten. Wir sind Nach⸗ barn. Wir haben in friedlichen Zeiten traulich miteinander verkehrt. Wir sprechen dieselbe Sprache. Ich rufe Euch an: laßt die Sprache des Herzens, die Stimme der Menschlichkeit in Euch zu Worte kommen. Deutschland ist im Kriege mit Frankreich, in einem von Deutschland nicht gewollten Kriege. Wir mußten in Euer Land eindringen. Aber jedes Menschenleben, jedes Eigenthum, das geschont werden kann, be⸗ trachten wir als einen Gewinn, den die Religion, die menschliche Gesittung segnet. Wir stehen im Kriege. Be⸗ waffnete kämpfen mit Bewaffneten in ehrlicher offener Feld⸗ schlacht. Den unbewaffneten Bürger, den Bewohner der Städte und Dörfer, wollen wir schonen. Wir halten strenge Mannszucht. Dafur

aber müssen wir erwarten und ich fordere es hiermit strengstens

daß die Einwohner dieses Landes sich jeder offenen und geheimen Feindseligkeit enthalten. Zu unserm tiefsten Schmerze haben Auf⸗ reizungen, Grausamkeiten und Rohheiten uns genöthigt, strenge Sühne eintreten zu lassen. Ich erwarte daher, daß die Ortsvorsteher, die Geistlichen, die Lehrer ihre Gemeinden, die Familienhäupter ihre An⸗ gehörigen und Untergebenen dazu anhalten, daß keinerlei Feindseligkeit gegen meine Soldaten geübt werde. Jedes Elend, das vermieden werden kann, ist eine Gutthat vor dem Auge des höchsten Richters, das über alle Menschen wacht. Ich ermahne Euch. Ich warne Euch. Seid dessen eingedenk. Der Kommandirende der Großherzoglich badenschen Division: General⸗Lieutenant v. Beyer. Nachschrift. Ich

befehle, daß diese Mahnung an die Rathbhäuser aller Städte und

Dörfer angeheftet werde, und es wird wohlgethan sein, wenn Ihr dieselbe auch in die Nachbargebiete schicket.«

München, 13. August. Heute hat das Kriegs⸗Ministerium die Verlustlisten Nr. 2 und 3 veröffentlicht. Es erhellt daraus, daß bei der Einnahme von Weißenburg verloren haben: das 3. Bataillon des 5. Inf.⸗Regts. 7 Todte (darunter 1 Ober⸗Lieutenant) und 44 Verwundete (darunter 1 Major und 4 Ober⸗Offiziere), das 3. Bataillon des 14. Inf.⸗Rgts. 5 Todte (darunter 3 Offiziere) und 37 Verwundete; das 4. Artillerie⸗Regiment 1 Todten und 9 Verwundete; in der Schlacht bei Wörth: das 3. Bataillon des Inf.⸗Leib⸗Regiments 16 Verwundete (darunter 1 Offizier); das 1. Bataillon des 1. Inf.⸗Regts. 1 Todten, 11 Verwundete; das 1. Bataillon des 2. Inf.⸗Regts. 1 Todten, 10 Verwundete; das 2. Bataillon des 5. Inf.⸗Regts. 1 Todten, 12 Verwundete (unter diesen 1 Offizier); das 1. und 2. Bataillon des 11. Inf.⸗Regts. 8 Todte (darunter 2 Hauptleute), 7 Verwundete (durchweg Offiziere); das 1. Art.⸗⸗ Regiment 2 Verwundete.

Die Festung Ulm ist, wie die »A. A. Z.“« mittheilt, durch den Gouverneur, General⸗Lieutenant von Prittwitz, in Kriegszustand erklärt. 8

- I

Hamburg, 14. August. Der Senat veröffentli Bekanntmachung:

Der Senat bringt hiermit zur öffentlichen Kunde, daß ihm heute Abend von dem Koͤnigl. Grobßbrittanischen Konsul hierselbst die nach⸗ stehende von dem Admiral der französischen Escadre bei Helgoland dem Gouverneur von Helgoland übergebene Blokade⸗Notification zu⸗ gestellt worden ist. 1““ 8

Hamburg, den 14. August 18707. n2 Notification de Blocus.

Nous soussigné Vice-Amiral Commandant en chef des forces navales de S. M. l'Empereur des Frangais dans la Mer du- Nord vu l'état de guerre existant entre la France et la Prusse, ainsi que les états de la confédération de l'allemagne du Nord, agissant en vertu des pouvoirs qui nous appartiennent,

Déclarons qu'à partir du 15. Aoüt 1870 le littéral de la Prusse et de la confédération de l'allemagne du Nord s'étendant de l'ile Bal- trum au nord de l1'Eider, avec ses ports, fleuves, havres, rades et criques, est tenu en état de blocus effectif par les forces navales plaçées sous notre commandement, et que les batiments amis ou neutres auront un délai de dix jours pour achever leur chargement et quitter les lieus bloqués. Les limites geo- graphiques de ce blocus sont:

le méridien de 5 ° (cinq degrés) de longitude orientale de Paris, jusqu'au paralléèle de 540 05 (cinquante quatre degrés cinq minutes) de latitude Nord, 9 3

ce parallèle jusqu'à la longitude de 45 (cinq degrées quarante cing minutes) de Paris.

Puis le méridien 5°45 (cinqd degrés quarante cinq minutes) jusqu'au parallêle de 54 20 (cinquante quatre degrés vingt minutes) de latitude.

Ft enfin ce dernier paralléèle jusqu'à a la cõote.

I lsera procédé, contre tout batiment qui tenterait de violer le dit blocus, conformement aux lois internationales et aus traités en vigueur avec les puissancçes neutres.

A bord de la Magnanime frégate cuirassée de S. M. v'Empereur des Frangais, stationnée entre Pile anglaise d'Heligoland et la côte prussienne.

Le 12 Aoüt 1870.

8 2 8 8 6

Le Vice-Amiral Commandant en Chef L. Tourishon. 8

widderschiff mit Schnabel.

ing derselben der Königl. Staatsschulden⸗Tilgungsanstalt verfaster

.

E1“ Helgoland, 13. August. (Wes. Ztg.)

Uhr, traf eine französische Panzerflottille hier ein und ging

gegen 6 Uhr circa 3 englische (1 deutsche) Meilen südwe

von Helgoland zu Anker, wo sie auch noch jetzt liegt. eht aus 8 Fregatten, 1 größere und 2 kleinere Korvetten.

he die Korvetten sind hölzerne Schraubenschiffe und sollen wohl

Ils Avisos dienen, obwohl sie mit 10—12 Kanonen armirt ind. Die v sind alle bepanzert und führen jede gegen 0 Kanonen, scheinen also älterer Konstruktion und nicht mit inem sehr dicken Panzer bekleidet zu sein. Die eine ist ein Die Namen haben wir nur von weien erfahren können, welche Magnanime« und »Revanche⸗ beißen.

Bayern. München, 13. August. Die Königliche staatsschulden⸗Tilgungskommission erläßt in Betreff der Auf⸗ pahme eines Anlehens für die außerordentlichen Militärbedürfnisse folgende Bekanntmachung:

Se. Majestät der Köͤnig haben Allerhöchst zu genehmigen geruht, s auf Grund der durch das Gesetz vom 21. Juli I. J., einen Kredit üIir außerordentliche Bedürfnisse des Heeres betreffend, ertheilten Er⸗ ächtigung ein 5prozentiges Anlehen im Betrage von 15,000,000 Fl. im Wege der allgemeinen Betheiligung aufgenommen werde. Zum Vollzuge dessen wird Nachstehendes bekannt gemacht: I. Das aufzu⸗ chmende Anlehen wird auf die Staatsfonds versichert und erhält die bezeichnung: »Militär⸗Anlehen von 1870 zu 5 Prozent.« Den aus⸗ stellenden Obligationen à 1000 Fl., 500 Fl. und 100 Fl., welche sämmtlich zun Porteur (auf den Inhaber) lauten, werden 20 halbjährige Zins⸗ mupons vom 1. Februar 1871 bis 1. August 1880 einschlüssig und ine Coupons⸗Anweisung (Talon) beigegeben. Die halbjährigen Pinsen zu 5 pCt. werden zur Verfallzeit bei allen Kgl. bayerischen Ftaatsschuldentilgungskassen, den Kgl. Kreiskassen, Oberaufschlag⸗ intern und Rentämtern, bei der Königlichen Bank in Nürnberg und heren Filialen und in Frankfurt a. M. bezahlt. Die Bestimmungen Uber die Tilgung des Anlehens bleiben den jeweiligen Finanzgesetzen korbehalten. II. Die Aufnahme des Anlehens erfolgt im Wege der lgemeinen Betheiligung und findet die Subskription am 22., 23. ind 24. August I. J., von 8 bis 12 Uhr Vormittags und von 2 bis Uhr Nachmittags, bei allen Königlichen Staatsschuldentilgungs⸗ hassen, Kgl. Kreiskassen und Rentämtern, dann bei der Kgl. Bank nNürnberg und deren Filialen statt. III. Einige Tage vor dem 2 August l. J. wird der Cours, zu welchem das Anlehen emittirt ird, besonders bekannt gemacht. Bei Betheiligungen von 100,000 Fl. nd darüber wird noch eine besondere Provision gewährt, und zwar ij Beträgen von 100,000 Fl. bis 250,000 Fl. 3 Prozent, von 250,000 Fl. 16 500,000 Fl. 1 Prozent, von 500,000 Fl. bis 1,000,000 Fl. 1 ½ Pro⸗ int, von 1,000,000 Fl. und darüber 2 Prozent. IV. Bei der Sub⸗ tiption ist sofort die erste Einzahlung von 10 Prozent des gezeich⸗ eten Nominalbetrages baar zu leisten. V. Im Falle der Ueberzeich⸗ ,ung tritt eine verhältnißmäßige Reduktion der Zeichnungen ein. 88 werden jedoch Zeichnungen unter 10,000 Fl. nicht reduzirt. ii eintretender Reduktion der Zeichnungen von 100,000 Fl. und grüber bleibt die im Art. III. für den subskribirten Betrag zuge⸗ sherte Provision ungeschmälert. Die bei der Subskription zu viel ingezahlten Beträge werden nebst 5 Prozent Zinsen wieder zurück⸗ gütet, sofern die Subskribenten nicht deren Anrechnung auf die dite Rateneinzahlung vorziehen. VI. Die Subskribenten sind ver⸗ sichtet, die weiteren Einzahlungen zu leisten und zwar: die Einzahlun am 12. September l. JIs. mit 25 Prozent des geichneten Nominalbetrages, die 3. Einzahlung am 3. Okto⸗ l. Js. gleichfalls mit 25 Prozent des gezeichneten No⸗ analbetrages, die 4. und letzte Einzahlung am 24. Oktober P. mit dem Reste des Subskriptionspreises. Volleinzahlungen innen zu jeder Zeit geleistet werden. VII. Die Subskribenten erhal⸗ n den Zins à 5 pCt. aus dem Nominalbetrage der Obligationen m 1. August 1870 an vergütet. inzen gezeichneten Betrages sofort bei der Subskription (22. bis August l. Is.) leistet, erhält noch eine besondere Bonifikation von pCt. VIII. Ueber die geschehene erste Einzahlung wird von der ichnungsstelle eine auf den Namen des Subskribenten lautende

pfangsbescheinigung (Anmeldeschein) ausgestellt. Nach Schluß der fubskription und nach Vornahme der etwa noͤthigen Reduktion der geichneten Beträge werden die Anmeldescheine gegen die erforderliche inzahl Interimsscheine à 1000 Fl., 500 Fl. und 100 Fl., auf den nhaber lautend, umgewechselt. In diesen Interimsscheinen ist der rag der ersten Einzahlung angegeben, und werden auf denselben weiter erfolgenden Einzahlungen quittirt. IX. Nach erfolgter Voll⸗ allung werden die Interimsscheine gegen die neuen Obligationen in in Maße, wie die Anfertigung derselben fortschreitet, umgetauscht. wird übrigens Sorge getragen werden, daß in kurzer sit die Obligationen verabfolgt werden können. X. Bezüglich Abgabe der Obligationen wird bemerkt, daß in der Regel nur so 8 Stücke à 500 Fl. und 100 Fl. verabfolgt werden, als zur Aus⸗ kichung erforderlich ist, also z. B. für ein Darlehnskapital von 0 Fl. 2 Stücke à 1000 Fl., Auf besonderes Verlangen der Gläubiger werden jedoch statt einer bligation ad 1000 Fl. auch zwei Stücke à 500 Fl., dann bei größe⸗ n Darleihen höchstens 10 Prozent in Obligationen à 100 Fl. ver⸗— XI. Die Einzahlungen dienen zugleich als Caution für Er⸗ lung der eingegangenen Verpflichtungen und sind bei Nichteinhal⸗

lich Dieselbe

Wer die volle Einzahlung des

1 Stück à 500 Fl., 2 Stücke à 100 8₰

1*

die französische Regi d hieea schen

französisch egierung die angebotenen schweizerischen E“ aufzunehmen im Falle sei. Die becriftelschen Aggstes sich W. nach Paris in die Champs

ionalen Unterstü ü

und im ““ zu —“ „— Die »N. Z. Z.“ meldet ferner: Auf Verwendung der eidgenössischen Justiz⸗ und Polizei⸗Departements Se. die schweizerischen Bahnhofverwaltungen den aus Frankreich aus⸗

gewiesenen bedürftigen Deutschen Beförderung zur halben

Bahntaxe.

Frankreich. Paris, 13, August. Das »Jourt officiel⸗ veröffentlicht folgende Gesetze 1. urxar Erhöhung des durch Gesetz vom 21. Juli 1870 bewilligten Kredits auf 1,000,000,000 Frcs. betreffend, vom 12. August; den gesetzlichen Cours der Bankbillets vom 12. August (nach demselben sollen die Bankbillets bei allen öffentlichen Kassen und von Privatpersonen als gesetzliche Zahlungsmittel angenommen werden; die Bank wird bis auf Weiteres von der Verpflichtung entbunden, die Billets gegen baares Geld umzuwechseln; die Verausgabung von Bankbillets 1,800,000,000 Francs nicht übersteigen); die Wiederherstellung der Nationalgarde in allen Departements betreffend, vom 12. August (mit Bewilligung eines Kredits von 50,000,000 Frs.) die sofortige Einstellung der mobilen Nationalgarde der Mili tärdivision 8— 22 in das Kontingent betr., vom 12. August; die Vertagung der ordentlichen Session der Departements⸗General⸗ räthe, welche am 22. d. M. beginnen sollte, vom 12. August. E1165 Ausweisung der Deutschen aus Fran reich nimmt immer größere Dimensionen an. Gestern sin auch die mit der Aufsicht des Norddeutschen Botschafts⸗Hotels beauftragten Hausdiener ausgewiesen, so daß dem mit der einst⸗ weiligen Vertretung der Deutschen in Paris betrautem qameri⸗ kanischen Gesandten nichts anderes übrig geblieben Fhi aledgßt

8

Hotel unter die Aufsicht einiger Amerikaner zu stelle

2360

88* 2 ZZI 341 92 1“ Les 29 30 Vereinsthätigkeit für die ArmesE. 1b 88 Breslau. Für Auszeichnung im gegenwärti n Serieg Sib Für die Regimenter der 18. Infanterie Brigade (iet lt Seeeß folgende Beträge zur Verfügung gestellt worden: Vonz! Stadh h Appler in Liegnitz für einen Soldaten des Königso Grelladier⸗ egi⸗ ments, der sich durch Tapferkeit besonders aus eichnet votf100⸗Thlr., vom Kommerzien⸗Rath Pollack in Liegnitz sce⸗ de Ovier tapfersten Unteroffiziere des Königs⸗Grenadier⸗Regimients esht hedem o Fyl sescezzen 200 Thlr., vom Kaufmann Beer son. in Leipzi 9 erner vier tapfersten Unteroffiziere je 25 Mzufamnen 160 Thlr.) vom Apother Zyka für die vier tapferste Grenabieve je 25 Thlr., usammen 100 Thlr., von der Generalin v. Voirgts⸗Rhesz. in iegnitz 100 Thlr. für die vier tapfersten Mͤterofftziere oder Soldaten

des 47. Regiments. JIggRdod 9. August. Das Komite rAntexsrümmg ·bülfs⸗

„Waldenburg, bedürftiger Familien der einberufenen terkandsperthsidiger hot gestern og iesige Zweigperein des0⸗

die ersten Geldunterstützungen vertheift. De die Summsion-950 e

vaterländischen Frauenvereins hat bereii aufgebracht. 1;

„Kiel, 7. August. Für dill

bis jetzt schon 300 Thlr. eingeggn

Annen, 8. August. Von de

ist an das Kriegs⸗Ministeri

Gabel und Messer) engefät

iEehret Fismer L1“ lchßfäecloen⸗ n gen Offizier, der sich am u d ichheg 8 8 818 118 1

Elberfeld, 9. August. ür Unsere Woldäken bei Saarbrnuücien ag hat die Stadt 1000 ler bewilligt; für diese Summe sinde vereits Lebensmittel und Erqutch dgscsga de fingelchnͤfft wordenso welchonib heut Abend abgehen rdent. 00,00 72dS0d. 104-11191492 19. ,90.390

Lübeck, 9. Alt Fen Sfslchnch h rüehsc⸗ f1egiestgen Stadt haben den vorjähngen Finaltzüberschuß von 12,500 Mark patrioti⸗ schen Zwecken überwiese

n 8 Senat und Binserschifs Haäümblerhs vöec Aus den für 18 1. Summen die / Exxichtang Anen⸗Baracen⸗ *

20 b

Kriegszwecke bewj Erx⸗ ant 31000 Bettan baschlosseunn 80 rein in London zuvd⸗

Lazareths nach sschem System fu Dres den, Fits esdea , e. Hül

Unterstütztng⸗ Wlrfp 8. Rit, . Tn anege Frochenen Kriegel hal dem...

k. sächsisch umme pon 1000 Pfd. Sterl. (cirranot

k. s Mi voec 1eh, 8. Gbehfeh her Hülfosehne nin Sachsem zute Verfüigumg e 8 311 vnc bæ. 138 1 18 T-g15990 1--. 18 f01114 gC. Augusts i- Bollt Sjsachg sens, it. dt Sunnas vow 10⸗ 500 Thlr. ass Ertrag der gestrigen Galgporstellung in seinem Eirküd zur Versbenk ng für Verwundete an das. önigl. Kriegsministeriums ⸗0 1 eingezahlt worde ·rase LCO- 1anb1i1oImarn (9219000 -29HIEIIõ 2 Hert Joh neF. ghs St. 1 mehatzunter andeven bedeu⸗- e8 tender Gaben⸗ 8 Hag ein zur 4 uüung hervorragender Waf⸗ qfenthaten der Unteroffiziere und Soldaten des XII. Armee⸗Corps die Summe von 1000 Thalern zukommen kassen88— Der hiesige literarische Verein beschloß, dem Dresdener Hilfs⸗ verein zur Unterstützung der Familien einberufener Krieger 100 Thaler vop Pereinswegen zu überweisen armstadt, 6. August. Der Großh hessische Generalkonsul G.

Schweiz. Bern, 12. August. (N. Z. Z.) Die französische esandtschaft macht dem Bundesrathe die Mittheilung, daß auch

Kranken und Verwundeten 400½ * 4

v. Gorrissen in Hamburg hat 750 fl. als ersten Beitrag zur Pflege der der Großh. hessischen Division uͤbersandt.