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1 Allergnädigster tE Das heldenmüthige Eintreten Ew. Majestät für die Ehre und Anabhängigkeit deutscher Nation gegenüber dem frechen Uebermuthe
rankreichs hat damals uns, die versammelten Stände des Kreises
jebenburg, gleich den Bewohnern aller deutschen Gauen, mit auf⸗ richtigem und einmüthigem Jubel erfüllt.
Dieser Jubel ist ein berechtigter gewesen; denn unter Ew. Ma⸗ jestät bewährter Führung eilt unsere tapfere Armee — wenn auch unter schweren Kämpfen — von Sieg zu Sieg, und bitten wir Gott von ganzem Herzen, daß er unsere Waffen und die gerechte Sache auch sernirhin segnen und Deutschland ein dauernder, sein Glück und seine Wohlfahrt sichernder Friede zu Theil werden möge.
Um dieses Ziel zu erreichen, sind wir unsererseits gern bereit, alle Opfer zu tragen, die der Krieg und seine Folgen erfordern, und wollen Ew. Majestät allergnädigst geruhen, diese unsere Betheuerung zugleich mit der Versicherung unserer treuesten Hingebung und Er⸗
gebenheit für Ew. Majestät und das Vaterland huldvollst ent gen
Ew. Majestät treu unterthänigste
8 Staͤnde des Kreises Liebenburg.
Oldenburg, 22. August. Der Großherzog ist gestern Morgen über Ssr zunachft mach Birkenfeld und von da nach dem Kriegsschauplatz abgereist.
Feae Schleiz, 24. August. Das Fürstliche Hof⸗ Marschallamt macht bekannt, daß auf die hier eingegangene Nachricht, daß der Prinz Reuß J. L. Heinrich XVII., Königlich preußischer Rittmeister und Escadronschef im 1. Garde⸗Dra⸗ goner⸗Regiment, in der Schlacht bei Mars⸗la⸗Tour am 16. d. geblieben ist, der Fürstliche Hof vom 22. d. bis mit 4. k. M. Trauer angelegt hat. 1 FA Baden. Karlsruhe, 24.
zu nehmen.
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August. (Karlsr. Stg.) Nach einer von Seiten der schweizerischen Gesandtschaft in Paris hier⸗ her gelangten Nachricht ist durch die Freigebung des belie⸗ bigen Ausgangs aus Frankreich nichts an den Formalitäten geändert worden, welche die Deutschen zu erfüllen haben, falls sie auf französisches Gebiet sich zu begeben oder dahin zurück⸗ zukehren wünschen. Diese Formalitäten bestehen darin, daß die betreffenden Angehörigen eines deutschen Staates durch die Vermittelung einer französischen Gesandtschaft von dem fran⸗ zösischen Ministerium des Aeußern die Erlaubniß einzuholen aben. — Die Berichte, welche von verschiedenen Seiten über das Schicksal unserer aus Frankreich ausgetriebenen Landsleute eingehen, lassen eine traurige Vorstellung von dem in diesem Lande herrschenden rohen Fanatismus gewinnen. Etwa 50 Familien, die aus Paris in Basel ankamen, hatten dort ihre sämmtliche Habe zurücklassen müssen und trugen die sichtbaren Spuren erlittener Mißhandlung sogar einem kleinen Kinde war ein Auge schwer verletzt. Viele der Flüchtlinge behaupten, daß die Geistlichkeit den Pöbel zu Gewaltthätigkeiten aufgehetzt habe. Eine Anzahl wurde gefesselt oder mit Stricken zusammengekoppelt von französischen Gendar⸗ men an die Schweizergrenze gebracht. Besonders häufig sind die Klagen über im Elsaß erliktene Mißhandlungen, von wo reilich auch eine beträchtliche Zahl kam. Großes Verdienst um sieße Unglücklichen erwarb sich, wie schon früher bemerkt, der deutsche Hülfsverein in Basel, welcher sofort nach Ausbruch des Krieges die mannichfaltigste Thätigkeit entfaltet hat. So hat er u. A. 267 deutschen Landwehrmännern, Rekruten und Frei⸗ willigen die Heimreise ermoͤglicht. b G Baden, 20. August. (Karlsr. Zeitung.) Gestern Abend wurde von dem Stadt⸗Direktor Freiherrn von Göler und dem Bürgermeister Gaus an Ihre Majestät die Königin von Preußen eine Depesche abgesendet, die dem Wortlaut nach wie folgt lautet: S b An Ihre Majestät die Königin von Preußen in Berlin. Die freudigst bewegte Stadt Baden bringt Ihrer Majestät zum heutigen glorreichen Siege ihre ehrfurchtsvollsten Glückwünsche dar.
Hierauf ist folgende Antwort von Ihrer Majestät der Königin von Preußen eingetroffen: 1
Dem Ober⸗Bürgermeister Gaus und Stadt⸗Direktor v. Göler in Baden. Tief gerührt von einem Gruße, den ich in dankbarer Er⸗ innerung an Baden herzlich erwiedere, bitte ich Sie, der Stadt zu sagen, wie ihre treue Mitwirkung für die deutsche Sache hier allgemein anerkannt wird. Augusta
Württemberg. Stuttgart, 24. August. Der König hat sich heute nach Ulm begeben, um die dort befindlichen Er⸗ satztruppen, so wie die Festungswerke zu besichtigen.
Oestexreich⸗Ungarn. Wien, 25. August. Die »Wiener Z.« meldet die am 22. d. M. erfolgte Ernennung des Geheimen Raths und Feldmarschall⸗Lieutenants Freiherrn von Rodich zum Statthalter im Königreich Dalmatien.
— Der »Prager Ztg.“ wird aus Wien, 24. August, tele⸗ graphirt: Gestern ist die Beitrittserklärung Oesterreichs zu der Neutralitätsliga abgegangen, welcher England, Italien und Rußland bereits angehören. Oesterreich erstrebte anfangs eine
inigung der neutralen Mächte mit positivem Ziele; nachdem
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diese Einigung nicht zu erreichen gewesen, hat es sich wenigstag der Einigung in negativer Richtung nicht entziehen wollen. Graz, 21. August. Der Antrag Hermans, eine Adrese
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an den Kaiser zu richten, wurde vom Landtage mit grofe
Majorität abgelehnt. .
Czernowitz, 24. August. Der Landtag nahm en, stimmig eine Adresse an. In derselben heißt es u. A.: Ih. Bukowina finde die Bürgschaft ihrer Existenz nur als ein un⸗ trennbarer Theil des Staatsganzen. Sie liefert durch ung⸗ säumte Wahl der Reichsraths⸗Abgeordneten den Beweis fiß das unerläßliche Zusammenwirken mit allen Völkern. I. Kaiserliche Botschaft berechtige zu der beruhigenden Zuversich daß die Meinungsverschiedenheiten versöhnt und allen auf de Wohlfahrt des Reiches und der Länder gerichteten Wünsche die vollste Rücksicht auf dem Boden der Verfassung zu Thel werden wird. In der Gleichberechtigung und der erweiterte Autonomie werden die Länder ihre Eigenthümlichkeiten und Interessen gewahrt sehen.
Belgien. Brüssel, 25. August. Die Revpräsen⸗ tantenkammer setzte gestern unter lebhaften Debatten die Diskussion über den Militärkredit fort. 8
— Dem »Frkf. Journal« wird aus Brüssel telegraphire Ganze Schaaren von französischen Familien aus den fran⸗ zösischen Grenzorten, welche vor dem Kriege flüchten, haben de Grenze von Belgisch⸗Luxemburg auf der großen Strecke von
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Athus bis Virton überschritten.
Großbritannien und Irland. London, 23. Augufg Der »Pall⸗Mall Gazette« zufolge hat die Admiralität in Folg⸗ einer Mittheilung vom Ministerium des Auswärtigen Anwe sung gegeben, daß keine überflüssigen Vorräthe oder Kriegsschiffe welche einem der Kriegführenden von Nutzen sein könnten, ver kauft werden sollen, ehe der Friede erklärt ist. v5
— Der bisherige Gouverneur von Mauritius, Henn Barkly, ist zum Gouverneur und Höchstkommandirenden da britischen Kolonie am Kap der guten Hoffnung ernannt wor den. William Cleaver Francis Robinson erhielt den Postag des stellvertretenden Gouverneurs der Prince Edwards Insel
Frankreich. Paris, 24. August. Das »Journal off, ciel« veröffentlicht ein Kaiserliches Dekret vom 23. v. M., durt welches das Ministerium der Wissenschaften und schönen Künft aufgelöst wird. Bis zur Vertheilung der Geschäfte diese Ministeriums unter die übrigen Ressorts ist der Minister de öffentlichen Unterrichts, Brame, mit Wahrnehmung derselba beauftragt worden.
— Die französische Regierung hat als Antwort auf zalg reiche Anfragen an die Handelskammern von Frankreich fo⸗ gende Regeln für die Behandlung von Handelsschiffen währent des Krieges bekannt gemacht:
§. 1. Jedes feindliche Schiff, auf der Reise von einem neutralen oder feindlichen, nach einem nicht franzoösischen Hafen begriffen, ohn Ruͤcksicht auf den Tag der Abreise und die Nationalität des Eigen⸗ thümers der Ladung, ist der Wegnahme unterworfen, mit der Bedin⸗ gung der bisherigen Zurückerstattung der Ladung an den französische oder neutralen Eigenthümer. 8 1
§. 2. Die Ausnahme zu Gunsten von Ladungen für französe sche Rechnung unter feindlicher Flagge erstreckt sich weder auf nobd, deutsche Schiffe, deren Bestimmung ein neutraler Hafen ist, noch auf solche, welche mit dem Einnehmen ihrer nach Frankreich bestimmtm Ladung nicht vor dem Friedensbruch begonnen haben, wenn de Charter auch vor der Kriegserklärung abgeschlossen war.
§. 3. Die Befreiung von der Wegnahme und die Garantl eines sicheren Geleits nach der Entlöschung nach dem Heimathshafen, welche feindlichen Schiffen mit Ladung für französische Rechnung he willigt ist, erstreckt sich nicht allein auf Schiffe, welche vor dem 1- Juli in See gegangen sind, sondern auch auf solche, welche beweiscn können, daß sie vor diesem Datum mit dem Einnehmen der Ladun begonnen haben.
§. 4. Dasselbe Privilegium genießen diejenigen Schiffe, welge vor dem Kriege in transatlantische oder indo⸗chinesischen Häfen be frachtet sind und in den Häfen, die dieselben beruͤhren, die Ordre voh⸗ finden, ihre Ladung nach Frankreich zu bringen. “ ii
§. 5. Der Aufenthalk von 30 Tagen, welcher denjenigen fein lichen Schiffen gestattet ist, welche in französische Häfen eingelauf sind, ohne von dem Ausbruch des Krieges unterrichtet zu sein, s8 von dem Tage der Ankunft in Frankreich gerechnet werden. Dieh Frist kann jedoch abgekürzt werden, wenn die Marinebehörden es an gemessen finden, daß die Kapitäne, da die Gegenwart feindlicher Schf Unzuträglichkeiten verursacht, augenblicklich freies Geleit nach de
Heimathshafen annehmen. “ sch
— 25. cguft (Auf indirektem Wege.) Der belgise Gesandte am hiesigen Hofe hat ebenfalls die formelle Er 8 rung abgegeben, daß kein Transport preußischer Verwunde Belgien oder Luxemburg passirt habe.
— 26. August. (W. T. B.) Ein Erlaß des Genetat Trochu verfügt die Austreibung (expulsion) aller derjenig- Individuen aus Paris, die von Existenzmitteln entblößt i.
sowie solcher, die durch ihr Verweilen in der Stadt
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einschließlich der Dampfschiffahrt.
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sowie der Sicherheit der Person des Eigenthums gefährlich sein würden oder veranlassen könnten, welche die zur Ver⸗ und allgemeinen Sicherheit getroffenen Maßregeln chädigen oder kreuzen könnten. — Die Kommission des gesetz⸗ gebenden Körpers, welche mit der Prüfung der militärischen Vorlagen betraut ist, soll eine Vorlage über die Einberufung aller Männer im Alter von 20 bis 35 Jahren vorbereiten. — Der Präfekt von Nancy ist abgesetzt worden. Rumänien. Bukarest, 25. August. (W. T. B.) In Folge der von der Regierung ergriffenen Maßregeln wurde die Hrdnung nicht weiter gestört. Golesco und mehrere der Ver⸗ hafteten wurden freigelassen.
chen Ordnung,
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Aus dem Wolff' schen Telegraphen⸗Bureau.
Vien, Freitag, 26. August. Die Korrespondenz War⸗ rens« meldet: Der österreichische Botschafter am britischen Hofe sei beauftragt, dem englischen Minister des Aeußern, Lord Granville, die Erklärung zu übergeben, daß sich die österreichische Regierung bereitwilligst verpflichte, unter keinerlei Umständen ohne vorherige Mittheilung an die übrigen Mächte aus der neutralen Haltung herauszutreten. Die übrigen europäischen Staaten dürften höchst wahrscheinlich Erklärungen im gleichen Sinne abgeben.
Wien, Freitag, 26. August, Vormittags. Gutem Ver⸗ nehmen nach hat das Wiener Kabinet den übrigen neutralen Mächten gegenüber den Wunsch ausgedrückt, daß, falls eine neutrale Macht den Versuch einer Vermittelung unternehme, sie hiervon die anderen neutralen Mächte sofort verständigen möge.
London, Freitag, 26. August, Morgens. »Daily news⸗ dementirt die Nachricht, daß Lord Granville bei den krieg⸗ führenden Mächten augenblicklich Vermittelungsvorschläge mache; das britische Kabinet wisse sehr wohl, daß solche Ver⸗ suche vorerst illusorisch sein würden.
Paris, Freitag, 26. August. (Auf indirektem Wege.) Gesetzgebender Körper. Montpeyroux stellt den Antrag, die Mobilgarde abzuschaffen und deren Mannschaften in die aktive Armee einzufügen, indem man auf diese Weise hundert neue
Regimenter schaffe, die aus den Mobilgarden und gedienten
Soldaten zusammenzusetzen wäre. Das Haus beschließt die Be⸗ rathung des Antrages für dringlich zu erklären.
— Das »Amtsblatt der norddeutschen Postverwaltung« Nr. 62 hat folgenden Inhalt: Generalverfügungen vom 19. August: Neue Ausgabe des Post⸗Handbuchs; Eisenbahn zwischen Erfurt und Nort⸗ heim; Benutzung der Dienstfreimarken Sectens der Gendarmen.
— Die Nr. 34 des »Pr. H.⸗A.« hat folgenden Inhalt: Blokade⸗ Erklärung. — Gesetzgebung: Belgien: Aufhebung des Ausfuhrver⸗ bots von Pferden. — Rußland: Transitverkehr nach Preußen und Oesterreich. — Frankreich: Gesetz, betreffend den Zwangscours der Noten der Bank von Frankreich. — Gesetz, den Verfalltermin der Handelspapiere betreffend. — Italien: Gesetz über die Neutralität der Häfen. — Großbritannien: Aufrechterhaltung der Neutralität. — Niederlande: Gesetz, betreffend die näheren Bestimmungen und Er⸗ gänzungen der Gesetze über die Erhebung und Sicherstellung der Ein⸗ und Ausgangs⸗Abgaben und der Accise. — Beschluß, betreffend An⸗ wendung des Artikels 9 des vorstehenden Gesetzes auf den Grenz⸗ distrikt in der Provimz. Groningen. — Portugal: Neutralitäts⸗ Erklärung. — Brasilien: Veränderungen des Zolltarifs. — Statistik: Porddeutscher Bund: reußen: Uebersicht der in den acht ͦälteren Provinzen befindlichen Dampfkessel⸗Anlagen, soweit die⸗ selben nicht unter der Aufsicht der Berg⸗ und Eisenbahn⸗Verwal⸗ tung stehen. — Großbritannien: Jahresbericht des Konsulats zu Newceastle on Tyne für 1869. — Jahresbericht des Konsulats zu Edinburgh und Leith für 18s69. — Schweden und Norwegen: Jah⸗ resbericht des Konsulats des Norddeutschen Bundes zu Gothenburg fr 1869. — Mittheilungen: Berlin. Bromberg. Stralsund. Magdeburg. Halle a. S. Breslau. Glogau. Münster. Cöln. Emden. — Beilage: Nachweisung der in die Häfen des preußischen Staats im Jahre 1869 ein⸗ und von dort ausgegangenen Seeschiffe
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Statistische Nachrichten. — Auf den Legge⸗Anstalten der Ftntces
Westfalen wurden, nach dem »Preuß. Handelsarch.«, im J. 1869 gelegget: zu Lübbecke 1,287,353 Ellen (gegen 1868 — 389,892 ½ Ellen), zu Bielefeld zusammen 2,367,525 ½ E. (— 773,865 E.). Der Verkaufswerth der Pleggeten Leinwand betrug im Durchschnitt: zu Lübbecke 135,430 1 hlr. (— 31,534 Thlr. 23 Sgr. 8 Pf.), zu Bielefeld 307,740 Thlr. — 135,670 Thlr.), zu Herford 23,097 ¾8 Thlr. (+ 4128 ⁄¾2 Thlr.), zu⸗ ammen 466,268 ¾ Thlr. (— 163,086 Thlr. 21 Sgr. 2 Pf.). Die seit einigen Jahren regelmäßig stattfindende Abnahme des Leggeverkehrs hat bei der Leggekasse zu Luͤbbecke hauptsächlich in den geringen Flachs⸗
ernten seit 1867 und den anhaltend hohen Garnpreisen ihren Grund.
Die günstige Flachsernte von 1869 hat erst zu Anfang dieses Jahres
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— Nach dem Verwaltungsbericht des Magistrats zu Berlin pro 1869 Nr. BI das Solleinkommen der Gemeinde Berlin an Haussteuer incl. Nachtwachgeld im Jahre 1869 505,870 Thlr., 28/108 Thlr. oder 6 pCt. mehr als in 1868; an Miethssteuer 1,493,613 Thlr., 260,841 Thlr. weniger als in 1868. Hierbei ist aber zu berücksichtigen, daß der Erhebungssatz im Jahre 1868 in drei QOuar⸗ talen ausnahmsweise auf 8 % pCt. der Miethe erhöht war, während in 1869 in allen vier Quartalen nur der gewöhnliche Satz von 6 pCt. erhoben worden ist. Wenn die Miethssteuer pro 1868 auf 6 ⅞ pCt, berechnet wird, so ergiebt sie pro 1868 1,401,387 Thlr., also 92,227 Thlr. weniger, als in 1869, und die Steigerung in 186599 würde 6/8 pCt. betragen. Im I. Quartal 1870 hatten die vollbesteuer⸗ ten Wohnungen einen Miethswerth von 22,037,434 Thlrn., die theil⸗ weis besteuerten einen solchen von 878,797 Thlrn., die zusammen à 6 ¾⅔ pCt. 1,527,749 Thlr. Miethssteuersoll ergaben, 94/,778 Thlr. oder 6,9 pCt. mehr als im I. Quartal 1869. Nicht an Straßen belegene Aecker und Wiesen sind 317 vorhanden, welche, in 609 Parzellen, einen Pachtwerth von 40,215 Thlrn. haben. 38 Buden, Trinkhallen und decstachen werden mit 1612 Thlrn. Miethswerth besteuert. 2774 ertraglose Rohbauten und Baustellen sind bei der Miethssteuerveran- lagung außer be Die ertragsfähigen Grundstücke belaufen sich inkl. der 317 Acker ꝛc. auf 14,784, von welchen 14,062 bebaut sind und 405 als Zimmer⸗, Holz- ꝛc. Plätze benutzt werden. 469 Grund- stücke sind als fiskalische, städtische ꝛc. steuerfrei. Im I. Quartal 1870 ist im Vergleich gegen das I. Quartal 1869 die Zahl der Personen, welche wegen Armuth oder Dürftigkeit Steuerbefreiung genießen, eringer geworden: bei den Almosenempfängern um 435 (mit 18,449 hlr. Miethe), bei den wegen Dürftigkeit ganz Befreiten um 966 (mit 35,422 Thlr. Miethe), bei den theilweis Befreiten um 628 (mit 18,221 Thlr. Miethe). ’
Zur städtischen Einkommensteuer sind im Jahre 18699 230,619 Personen eingeschätzt worden, davon 171,883 oder 74,8 pCt. unter 300 Thlr. Einkommen; 24,/3 pCt. in den Stufen 6 — 12 (300 bis 1000 Thlr.), und zwar 9,2 pCt. in der 6. Stufe; 1/2 pCt. (2739) über 1000 Thlr. Hierzu treten noch 12,695 Personen, welche bereits zur Staatseinkommensteuer eingeschätzt waren und 144 juristische Per⸗- sonen, so daß sich die Gesammtzahl der zur Gemeinde⸗Einkommen⸗ steuer Veranlagten am 15. Juni 1869 auf 74,632 Personen (nach dem Steuerkataster auf 73,061 Pers.) mit 1,790,074 Thlr. Steuern stellte. An Einkommensteuer wurden in 1869 314,101 Thlr. als Soll er- hoben. Das Einkommen von 4 Personen reichte über den bei der Fücschäßung sle Maximum angenommenen Satz von 240,000 Thlrn. ähr inaus.
— Nr. 90 der Mittheilungen der Großherzoglich hessischen Central-⸗ stelle für die Landesstatistik (Beilage zur Darmstädter Zeitung) ent⸗ hält: Uebersicht der im Jahr 1869 bei den Zollämtern des Groß⸗ herzogthums definitiv abgefertigten wichtigeren Einfuhr⸗Artikel. — Verkehr auf der Schiffbrücke bei Worms und den fliegenden Brücken bei Gernsheim, Oppenheim und Kostheim im Jahr 1869. — Per⸗ sonenverkehr zwischen Mainz und Castel in den Jahren 1868 und 1869. — Vergleichende meteorol. Beobachtungen im Mai und Juni 1870. — Tägliche Wasserstände im Januar, Februar und März 1870. — Uebersicht der Sterbfälle und Todesursachen im Monat Juni 1870 in den 12 volkreichsten Gemeinden des Großherzogthums. — Monatliche Durchschnittspreise der Fruchtmärkte Mai, Juni 1870.
Kunst und Wissenschaft. Darmstadt, 24. August. (Darmst. 2 Der Großherzog ha die Errichtung eines Lehrstuhls für das Lehrfach der Landwirihschaft an der Landes⸗Universitaͤt zu enehmigen und den außerordentlichen Professor an der Landes⸗Universität zu Berlin, Dr. Albrecht Thaer, zum ordentlichen Professor in der philsophischen Fakultät der Landes⸗ Universität insbesondere für das Lehrfach der Landwirthschaft ernannt.
London, 23. Aegg. Mehrere Zuschriften an die Tages⸗ presse machen auf ein Meteor aufmerksam, welches am 25. d. M. spät in verschiedenen Theilen Englands beobachtet worden ist. Es war eine hellleuchtende Kugel, welche etwa 50° über dem Horizont in nordnordwestlicher Richtung platzte und einen leuchtenden Dunst ver⸗ breitete, welcher heller war, als der Schweif eines Kometen und im Ganzen wohl eine Viertelstunde sichtbar blieb. Andere Meteore wur⸗ den am vergangenen Sonnabend und Sonntag beobachtet.
Landwirthschaft.
— In Westpreußen verspricht die Ernte ein günstiges Resultat. Im Regierungsbezirk Marienwerder hatte zwar der Roggen durch späten Frost gelitten, aber der Weizen und die Sommerfruͤchte, auch die Lupinen gaben desto reichlichern Ertrag, so daß die Scheunen nur etwa die Hälfte der Masse aufnehmen können. Die Kartoffeln stehen in beiden westpreußischen Regierungsbezirken gut, vorzüglich im Kreise Pr. Stargardt (Regierungsbezirk Danzig). Im Regierungsbezirk Danzig ist auch die Heuernte bcriedigend ausgefallen. Im Regierungsbezirk Marienwerder wird der Schaden, den der erste Kleeschnitt hie und da erlitten hat, durch den zweiten Schnitt ausgeglichen werden.
„Im R. B. Stettin ist der Roggen in Folge der ungünstigen Frühjahrswitterung im Strohertrage gegen das vorige Jahr zurüͤck⸗ eblieben, dagegen wird der Körnerertrag ein desto reichlicherer sein. Her Wetzen und die Kleefelder haben die Nachtheile der spaͤten Fröste nicht zu uͤberwinden vermocht. Das Sommergetreide und die Kar⸗ toffeln stehen sehr gut, vielfach sogar vorzüglich. Der erste Schnitt von den Wiesen ist trotz des Regenwetters ohne erhebliche Einbuße gewonnen worden.
Im R. B. Oppeln wird die Ernte auf eine volle Mittelernte geschäͤtzt, in einigen Gegenden und Fruchtarten auch darüber. Nur Grünfutter und Heu sind im Allgemeinen wenig geerntet worden. 8 1-. veasechen bes. gercgenden Ertrag und zeigen keine
ympteme der Krankheit. ie reifen Früchte sind unter günstigen Verhaͤltnissen eingebracht worden. gaͤnstig 8
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