1870 / 229 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

3334 -

Gefai genen⸗Transporte, Truppen⸗Nachschübe, Belagerungsparks Genüge zu leisten haben. b ““

Auf den südlicheren Routen liegen die Verhältnisse nicht anders. Die Eisenbahn Bingerbrück⸗Saarbrücken ist zur Zeit für Postbeförde⸗ rungen nicht benutzbar: es ist der Fall vorgekommen, daß zur Eisenbahnfahrt zwischen Bingerbrück und Creuznach sieben Stunden, sonst 19 Minuten gebraucht worden sind. Es sind daher auf dem 15 Meilen langen Landwege von Coblenz nach Trier sofort Pferde⸗ posten eingerichtet worden. In der bayerischen Pfalz sind die Eisen⸗ bahn⸗Betriebsstörungen mitunter so erheblich gewesen, daß die 5 Mei⸗ len lang Tour von Landau nach Soultz einen Zeitaufwand von 48 Stunden erfordert hat, und auf französischem Gebiete endlich hat bis zum heutigen Tage die Wiederherstellung regelmäßiger Bahn⸗ verbindungen sich noch nicht bewirken lassen. Die Eisenbahnverwaltungen trifft hierbei keinesweges irgendeine Verschuldung. Ihre außergewöhnlichen Leistungen für die Beschleunigung der Truppentransporte, auf welche es bei dem anfangs so bedrohlichen räuberischen Ueberfall der Fran⸗ zosen doch hauptsächlich ankam, sind allgemein anerkannt. Jedenfalls aber ist die Feldpost unter solchen Umständen auf die gewöhnlichen Landtransportmittel angewiesen. Im besetzten französischen Gebiete sind von der Post auf den drei Hauptlinien der operirenden Armeen diesen möglichst unmittelbar folgend, vorläufig Landtransporte, und zwar im Durchschnitt für Strecken von je ppr. 20 Meilen, hergestellt. Die hierzu erforderlichen Transportmittel konnten leider von der Millitärbehörde nicht gestellt werden, viel⸗ mehr waren wie der Bericht eines Etappen⸗Postdirektors an das General⸗Postamt lautet bei den kolossalen Anforderungen, welche in Folge der schnellen Vorwärtsbewegung der gewaltigen Truppen⸗ massen und der sich rasch folgenden blutigen Aktionen an die mili⸗ tärischen Transportmittel gestellt wurden, »die stehenden Fuhrenparks so unzureichend, daß schon überall, weit und breit, jedes Privatfuhr⸗ werk zwangsweise zur Fortschaffung von Verwundeten, Proviant u. s. w. herangezogen war und doch den dringendsten Bedürfnissen noch immer bei Weitem nicht genügt werden konnte. Bei aller Will⸗ fährigkeit waren die Etappen⸗Kommandanten außer Stande, für Postzwecke mehr zu thun, als Ermächtigungsscheine zur Beschlag⸗ nahme des ersten besten Fuhrwerks, dessen man habhaft werden konnte, zu ertheilen; die Beschlagnahme gelang meistens erst nach mehreren Stunden, die endlich erlangten Pferde waren dann in der Regel noch abgetrieben und hungrig.⸗

Wenn dem General⸗Postamte die Mittheilung zugeht, daß drei Regimenter von der Besatzung in Mainz von dort abgerückt sind und es läßt sich erst nach sehr geraumer Zeit, selbst bei telegraphischen An⸗ fragen an die betreffenden Militärbehörden, ermitteln, welchem Divi⸗ sionsverbande diese Regimenter zugetheilt worden sind, so müssen alle für die letzteren bestimmten Postsendungen so lange bei den Sam⸗ melstellen lagern, bis jene Ermittelung gelungen ist, oder bis die mobile Feldpostanstalt derjenigen Division, in welche die Truppen eintreten, nachdem sie hiervon Kenntniß erhalten hat, dem General⸗Postamte die Meldung erstattet. Da nun eine solche Meldung, per Telegraph abgegeben, unter Umständen zwei bis drei Tage gebraucht (in entgegengesetzter Richtung hat die Uebermittelung eines Telegramms des General⸗Postamts an eine Feldpostanstalt einmal sogar sieben Tage in Anspruch genommen, weil die Marschquartiere fortwährend wechselten, mithin ohne daß die Telegraphie hierbei irgend eine Verschuldung trifft), so kann dar⸗ aus wohl abgenommen werden, welche unvermeidliche Verzögerung für die inzwischen zu Tausenden aufgehäuften Sendungen entstehen muß. Wenn die Bataillone des 4. Pommerschen Landwehr⸗Regi⸗ ments Nr. 21 plötzlich zur Formirung eines anderen Truppen⸗ körpers verwendet werden, indem das 1. Bataillon (Eoß zum 3. Pommerschen Landwehr⸗Regiment Nr. 14, das 2. Bataillon (Deutsch⸗Crone) zum 7. Pommerschen Landwehr⸗Regiment Nr. 54 gelegt wird, so ist einleuchtend, daß es einen bestimmten Zeitraum geben muß, während dessen die Sendungen, da sie an das frühere Regiment adressirt sind, an ihre Adresse nicht gelangen koͤnnen. Das⸗ selbe ist der Fall, wenn ein im Felde stehendes Regiment innerhalb 14 Tagen zwei Mal einem anderen Divisionsverbande zugetheilt wird.

Daß solche Veränderungen nicht selten vorkommen, dürfte der Umstand darthun, daß zu der zwölf eng gedruckte Bogen umfassenden Feldpost⸗Uebersicht täglich eine Veränderungsnachweisung von ¼ bis ½ Bogen Umfang beim General⸗Postamt angefertigt und an die be⸗

theiligten Poststellen übersandt wird, nachdem bereits voraufgehend den Sammelstellen durch Telegramme von den wichtigsten Verände⸗ rungen Mittheilung gemacht ist.

Die vorstehenden, aufs Gerathewohl herausgegriffenen, aber auf Thatsachen gestützten, einzelnen Beispiele erschöpfen den Gegenstand keineswegs. Es kommen vielmehr auch die Verhältnisse während der eigentlichen Mobilmachung, wo die einzelnen Truppenkörper sich erst formiren, in Betracht; ferner die Uebergangsperiode bis zur Aufstel⸗ lung der Armee an der feindlichen Grenze; die für Feldpostanstalten oft unerreichbaren detachirten Truppentheile und Branchen: Feld⸗ Eisenbahn⸗Abtheilungen, Feld⸗Brückentrains, Feldlazarethe ꝛc.; endlich die Verhältnisse der hinsichtlich des Postverkehrs ganz abweichend zu behandelnden Sendungen für Ersatz⸗ und Besatzungstruppen.

Und hierbei wird immer noch vorausgesetzt, daß das Publikum die Briefe richtig adressirt. In Wirklichkeit kommen aber noch viele unrichtige, bezw. unvollständige Adressirungen vor, obschon deren Zahl im Allgemeinen sich wesentlich vermindert hat, seitdem die auf Ver⸗ anlassung des General⸗Postamts hergestellten, mit entsprechendem Vordruck versehenen, bei allen Orts⸗Postanstalten käuflich zu beziehen⸗ den Feldpost⸗Korrespondenzkarten und Feldpost⸗Couverts von dem korrespondirenden Publikum in größerem Umfange benutzt werden.

Die Verhältnisse während früherer Kriege lassen sich mit den jetzigen nicht ohne Weiteres in Vergleich stellen. Damals waren unter Anderem die Eisenbahn⸗Verbindungen keineswegs in dem

Umfange gehemmt, die Telegraphen⸗Leitungen nicht in dem Mafe unterbrochen; die Entfernungen der operirenden Armeen von der Heimath waren im Durchschnitt viel geringer, die Dislokationen der Truppen nicht so ausgedehnt, ihre Massen nicht so gewaltig, wie se es heute sind.

Um den Umfang des Postverkehrs nach und von der Armes genau in Zahlen auszudrücken, dafür fehlen zur Zeit noch statistische zuverlässige Unterlagen; aber zur Felünterung ahn angeführt werden daß allein bei der Postsammelstelle in Berlin 45 Beamte zur Bearbeitung der Feldpostsachen in Thätigkeit sind; daß nach einem ungefähren Ueberschlage täglich 200,000 Briefe nach und von der Armee befördert werden; und daß außerdem jeden Tag ca. 40,000 Thaler, meist in Geldbriefen von 1 bis 2 Thlr., an unsere Soldaten abgehen. Die dienstlichen Geld⸗ und Packetsendungen nach und von der Armee sind hierbei nicht mitgezählt. Allein von Berlin gehen täglich in zwei Transporten zusammen 288 geschlossene Brief⸗ und Fahrpostbeutel zur Armee ab. Die Zahl der seit der Mobilmachung an die Truppen und deren Angehörige in der Heimath ausgegebenen Feldpost⸗Korrespondenzkarten beläuft sich his jetzt auf 10 Millionen.

Die Postverwaltung hat seit dem 16. Juli theils zur Fahne, theils für die Zwecke des Feldpostdienstes ca. 4500 ihrer Beamten, Unterbeamten u. s. w. abgegeben. Der Ausdauer und Hingebung des zurückgebliebenen Personals ist es zu verdanken, wenn gleichwohl der heimathliche Postverkehr im Großen und Ganzen in dem seitheri⸗ gen Umfange, ohne nennenswerthe Einschränkungen, bisher hat auf⸗ recht erhalten werden können. Eben so geschieht auch Seitens der im Feldpostdienst beschäftigten Beamten Alles, was Thatkraft und Umsicht an die Hand geben, um die schwierigen Verhältnisse des Postbetriebes bei der Armee in Feindesland zu überwinden. Keiner, daheim wie im Felde, steht zetüg,, um mit äußerster Kraftanstrengung im Be⸗ wußtsein der großen Zeit, welche zu erleben die Vorsehung uns ge⸗ würdigt hat, im vollsten Maße die an ihn herantretenden erhöhten Anforderungen zu erfüllen.

Wenn gleichwohl die Ansprüche eines Theils des Publikums in Beziehung auf die Schnelligkeit der Briefbeförderung von und nach der Armee nicht befriedigt sind, so beruht dies lediglich in Verhält⸗ nissen, welche außerhalb des Wirkungsbereichs der Postverwaltung liegen, und deren Folgen eben unvermeidlich sind. Dieselben treffen den Einzelnen gewiß mitunter recht hart: aber sie müssen ertragen werden. Auch im Dulden bethätigt sich der Patriotismus. Unsere Väter und Mütter von 1814 erhielten die brieflichen Nachrichten ihrer Söhne, welche die Siege von la Rothiéère, Laon, La-Fére-Cham.

enoise und am Montmartre erfochten und ihren Einzug in Paris hielten, um Vieles später; und wenn wir jetzt in der Schnelligkeit unserer Verbindungen auch weiter sein müssen und sind, so scheint gerade diese sonst gewohnte Schnelligkeit die ruhige, verständige Ab⸗ wägung der obwaltenden Verhältnisse bei Manchem zu beirren. Der Zwischenraum zwischen dem voraufgeeilten kurzen Telegramm und den nachfolgenden ausführlichen brieflichen Nachrichten wird so schmerz⸗ lich empfunden, daß die Proportion der Schnelligkeit des galvanischen Stromes zu derjenigen der Dampf⸗ oder Pferdekraft häufig nicht nach ihrer vollen Bedeutung gewürdigt wird.

„Esz ist erklärlich, daß die Pferde und Wagen, zu deren Heran⸗ iehung aus den zuerst erreichbaren heimathlichen Ober⸗Postdirections⸗

ezirken (Darmstadt, Frankfurt, Trier, Coblenz, Cöln, Aachen) die Etappen⸗Postbehörden vom General⸗Postamte ermächtigt waren, erst nach einiger Zeit an die Orte des Bedarfs in Frankreich gelangen konnten, zumal die betreffenden Telegramme wegen Störung⸗ bezw. Ueberhäufung der Telegraphen⸗Leitungen nicht sel⸗ ten erst nach drei Tagen ihre Adressen erreichten. Es ist außerdem vor⸗ ö daß die für den Postdienst bestimmten Pferde von den Armee⸗

ensdarmen aus den Ställen fortgenommen worden sind, um zu Transporten von Verwundeten verwendet zu werden, auf welche allerdings die erste Rücksicht zu nehmen ist. Es sind uͤbrigens auch Borbereitungen schon dahin getroffen, daß, sobald die Französischen Eisenbahnrouten wieder betriebsfähig sind, auf denselben am bulante Feld⸗Eisenbahn⸗Postbureaus sofort in Wirksamkeit treten köͤnnen, und auch unter den jetzigen Umständen ist doch schon so viel erreicht worden, daß die am 13. August aus der Heimath abgefer⸗ tigten Feldposttransporte bereits am 19. in Nancy in Empfang ge⸗ nommen wurden.

Die General⸗Etappen⸗Inspektion folgt dem Hauptquartier ihres Armee⸗Oberkommandos in der Entfernung von einem Tagemarsche. Von da zweigen sich erst die Verbindungen nach den einzelnen Armee⸗ Corps⸗Kommandos, und von den letzteren wiederum diejenigen für die Divisions⸗Stäbe ab. Da nun beispielsweise zur II. Armee sieben Armee⸗Corps gehören und bei jedem Armee⸗Corps außer dem Feldpost⸗ amte noch drei Divisions⸗Feldpostexpeditionen in Thätigkeit sind, so ent⸗ springen aus G einzelnen, zur Etappen⸗Postdirektion der II. Ar⸗ mee gelangenden Transporte 28 Seitencourse auf die verschiedenen Feldpostanstalten. Sofern die Marschquartiere der Truppen nicht allzu häufig wechseln, lassen sich diese Seitenverbindungen regelmäßig unter⸗ halten, indem die Transportmittel der mobilen Feldpostanstalten so⸗ weit verstärkt worden sind, als die nothwendige Ruͤcksicht, den Troß der Armee nicht zu vermehren, es irgend gestattete. Erfolgen aber die Vormärsche so unaufhaltsam, wie dies jetzt in Fönteiegh geschieht, dann werden zeitweise die Gespanne der Feldpostanstalten für die Verbindung unzureichend. Denn nach einem sechs⸗ bis acht⸗ oder auch zehnstündigen Marsche, den schon eine Entfernung von 2 oder⸗ 3 Meilen wegen Besetzung der Straßen durch unabsehbare Truppen⸗ Colonnen häufig erfordert, können die Pferde nicht sogleich wieder eingespannt werden, um auf Gebirgswegen 3 bis 4 Meilen tour und ebensoviel retour zurückzulegen, zumal im Regenweetter, Wenn also durch Requisitionen frische Pferde sich nicht beschaffen lassen, und nach kurzer Rast der weitere Vor

on gehörigen,

isch beginnt, so müssen die Feldpostanstalten eben erten, bis ein Ruhetag kommt, bevor sie in der Lage sind, die Post⸗ ncen aus dem Hauptquartier der General⸗Etappen⸗Inspektion bezw. 6 General⸗Kommandos ihres Armee⸗Corps abholen zu lassen. Sehr ttritt auch der Fall ein, daß der zur Abholung entsendete Feld⸗ stillon bei der Rückkehr seine Feldpostanstalt nicht mehr antrifft sl derselben meilenweit in Feindes Land, also auf unbekannten b en und ohne Kenntniß des neuen von dem Militär⸗Kom⸗ 8 vielfach absichtlich geheim gehaltenen Marschquartiers nach⸗ sen oder nachreiten muß, und sie vielleicht am zweiten oder dritten s erst wieder erreicht. 1 1—

Wenn nun trotz dieser Hemmnisse und Fährlichkeiten der Brief, ssen Beantwortung der Absender in der Heimath schon sehr unge⸗ aldig entgegensieht, bei der betreffenden Feldpostanstalt dennoch richtig vaclangt ist, ünd bei korrekter Adressirung kommen alle Pausnahmslos richtig dorthin, wenn auch nicht so schnell wie nter gewöhnlichen Verhältnissen so kann immer noch einige Zeit ergehen, bevor der Adressat selbst den Brief empfängt. Daß je Feldpostanstalt nicht im Stande ist, an alle, die zu einer Divi⸗ meilenweit um den Divisionsstab herum einquartier⸗ n, oder im Marsch oder Gefecht begriffenen Compagnien ꝛc. die riefe hinfahren zu lassen, leuchtet ein. Aber auch die Abholung von rFeldpost hat für die Truppentheile ihre bedeutenden Schwierigkei⸗ n. Nach anstrengenden Märschen, bezw. nach hartnäckigen Gefechten ommen die Soldaten zur Nachtzeit erschöpft ins Quartier, ins Bivouak der auf Vorposten; wo der Divisionsstab steht, wissen sie oft nicht, der falls sie den Ort auch kennen, ist er mitunter meilenweit ent⸗ int und kann nicht vor dem Beginne des Weitermarsches erreicht verden also unterbleibt die Abholung wiederum bis zum nächsten Ruhetage. Und wann kommt ein Ruhetag zu einer Zeit, wo inner⸗

balb 5 Tagen drei große Schlachten geschlagen werden

Es kann davon abgesehen werden, hier weiter auszuführen, daß nter Umständen die Uebermittelung der in Empfang genommenen Korrespondenz von der abholenden Ordonnanz an den Bataillons⸗ Commandeur bezw. den Compagnie⸗Chef, dann an den Feldwebel nd endlich an die Mannschaften auch noch einige Zeit erfordert; ferner haß nicht jeder Briefempfänger augenblicklich wird antworten können; nd daß der fertig geschriebene Brief wiederum zur Feldpost erst be⸗ zrdert werden muß, wozu trotz allen Fb“ der Feldpost⸗ Anstalten oft 88 lang die Gelegenheit fehlen mag. Jeder, der einiger⸗ naßen foldatische Verhaͤltnisse kennt und wer wäre das bei uns nicht

wird sich hiervon schon selbst ein hinreichendes Bild machen können. Es

ritt aber noch der Umstand hinzu, daß mitunter die Absendung der

bei den Feldpostanstalten eingelieferten Korrespondenzen auf militäri⸗ schen Befehl aus guten Gründen während mehrerer Tage nicht erfolgen darf.

In Vorstehendem ist gleichwohl erst ein Theil der für die Feld⸗ post bestehenden Schwierigkeiten in allgemeinen Umrissen dargestellt; der andere, nicht minder ins Gewicht fallende Theil berührt näher das eigentlich posttechnische Gebiet und läßt sich darum für den Nicht⸗Fachmann nur andeuten. b

Die richtige Spedition der Postsendungen ist abhängig von dem Vorhandensein eines zuverlässigen Speditionsmaterials. Der von Berlin nach Breslau im Eisenbahnpostwagen fahrende Beamte weiß ganz genau, bei welchem Zuge er nach Maßgabe des Postenganges den nach Goldberg i. Schl. gerichteten Brief in Haynau, und bei wel⸗ chem Zuge er ihn der Postanstalt in Liegnitz abzugeben hat, damit der Brief auf dem schnellsten Wege an seine Adresse gelangt.

Das Speditionsmaterial für die nach der Armee gerichteten Feldpostsendungen kann nur die Militärbehörde liefern, und so⸗ weit dies nicht geschieht und trotz des besten Willens oftmals nicht rechtzeitig geschehen kann müssen unabwendbare Verspätun⸗ gen eintreten.

Daß übrigens bei der oft in größter Eile zu bewirkenden Be⸗ wältigung der enormen Versendungsmassen in den Postbureaus, oder während der Fahrt in den Eisenbahn⸗Postwagen, oder im engen Marschquartier und selbst Bivouac der Feldpost, besonders unter den erklärlichen Verwirrungen nach einer größeren Aktion, mitunter auch einzelne Irrthümer und Versehen vorkommen, soll durch die vor⸗ stehende Darstellung keineswegs beschönigt werden, gleichwie dieselbe auch in keiner Weise etwa auf eine Rechtfertigung der Postverwaltung ausgeht. Ihr alleiniger Zweck besteht vielmehr darin, das betheiligte Pöp heth über die eigentlichen Ursachen seiner Besorgnisse mit voller

ffenheit aufzuklären und namentlich darzuthun, daß, wenn die brieflichen Nachrichten auch längere Zeit ausbleiben, deshalb allein ein Grund zur Beunruhigung über das Geschick der betreffenden An⸗ gehörigen und Freunde noch nicht vorliegt. Die Briefverspätun⸗ gen sind unabwendbar. Die verloren gehenden Korrespondenzen aber bilden einen verschwindend kleinen Bruchtheil der vielen Millionen von Sendungen, welche der in unablässiger Thätigkeit be⸗ griffene Organismus der Feldpost trotz der entgegenstehenden außer⸗ gewöhnlichen Schwierigkeiten mit vollster Sicherheit an ihre Bestim⸗ mung führt. 1“

Berlin, den 22. August 1870. 8 86 18“ 11 General⸗Postamt. Stephan.

1

““

Konkurse, Subhastationen, Aufgebote,“ Vporladungen u. dergl. Konkurs über das Vermögen des Kaufmanns Isidor Rosetten⸗ tein ist durch Ausschüttung beendigt. W““ Darkehmen, den 28. Juni 187070. 8G Koönigliches Kreisgericht.

Konkurs⸗Eröffnung. Koͤnigliches Kreisgericht zu Inowraclaw. 8 Erste Abtheilung, . den 16. August 1870, Vormittags 10 ½ Uuhr.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Jacob Abraham zu Strzelno ist der kaufmännische Konkurs Fefbsr und der Tag der Sahlungseinstellung auf den 12. August 1870 festgesetzt worden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kämmerer Tamm zu Strzelno bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners

verden aufgefordert, in dem au sgef Vormittags 12 Uhr,

den 27, August cr., 1t n unserem Gerichtslokal, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter

Mentz, anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen instweiligen Verwalters abzugeben. Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, Nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitze der Gegenstände bis zum 12. September 1870 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkurs⸗ mnasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleich⸗ berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen. B Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche

ass Konkursgläubiger machen wollen, h.⸗

668]

hierdurch aufgefordert, ihre cebche dieselben .“ rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrechte ““ b

fi 3 mber 1870 einschließlich

V bis zum 14. Septe 8 bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur

Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen 8 sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven

Verwaltungsper ls 1870, Vormittags 10 Uhr,

auf den 29. September 1b n unserem Gerichtslokal, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter

Mentz, zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeig⸗ ncenfak S Verhe g über den Akkord verfahren werden. ölCEEEEA 1

8

8 8 4*

Oeffentlicher Anzeiger.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der⸗- selben und ihrer Anlagen beizufügen. .

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften und zur Praxis bei uns berechtigten aus⸗ wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Zenfenaee, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Justiz⸗ räthe Keßler, Triepcke und Fromm zu Sachwaltern vorgeschlagen.

11“

[2490] Bekanntmachung.

Auf den Antrag des Conditors Hermann Simmer, sowie des Rechnungs⸗Raths Schultze zu Frankfurt a. M. als Testamentsexekutor des verstorbenen Gasthofsbesitzers Georg Christian Schaff daselbst wird der am 1. Juni 1800 und seit dem Jahre 1825 ver⸗ schollene Lohgerber Ernst Gottlob Schaaf, Sohn des Licentia⸗ ten Georg Christian Schaaf, von hier, sowie dessen etwaige Leibes⸗ erben hierdurch aufgefordert, im Termin den 29. Oktober d. J., Vormittags 11 Uhr, in Person oder vertreten durch einen ge⸗ hörig Bevollmächtigten, geeignete Erklärung abzugeben bezw. etwaige Erbansprüche anzumelden, widrigenfalls der Ernst Gottlob Schaaf für todt, die etwaigen Leibeserben desselben aber von der Erbschaft desselben für ausgeschlossen erklärt, und den präsumtiven Erben das Vermögen des fuͤr todt Erklärten ohne Sicherheitsbestellung wird überwiesen werden. u“

18. Juli 1870.

Schmalkalden, am 8 Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

Bekanntmachung. 8 12699, Chausseegeld⸗Erhebung bei der Chausseegeld⸗Hebestelle zu An⸗ germünde auf der Berlin⸗Stettiner Kunststraße soll zum 1. Oktober d. J. anderweit verpachtet werden. b

Wir haben hierzu einen Licitationstermin auf— Sonnabend, den 3. September c., Vormittags 10 Uhr, in unserem Geschäftslokal hierselbst anberaumt und laden Pachtlustige mit dem Bemerken dazu ein, daß nur dispositionsfähige Personen, welche vorher 100 Thlr. baar oder in annehmbaren Staatspapieren bei uns deponirt haben, zum Bieten zugelassen werden.

Die Pachtbedingungen liegen in unserer Registratur und beim Königlichen Steuer⸗Amt zu Angermünde während der Dienststunden ur Einsicht aus. 8 8 Neustadt⸗Ew., den 18. August 1870. wbKosnigliches Haupt⸗Steueramt.

Hantelmann, die Rechtsanwalte Höniger, Fellmann,