und die Unterhaltung mehrerer Kreischausseen im Kreise leben Regierungsbezirt Magdeburg; unter
r. 7721 das Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreisobligationen des Wanzlebener Kreises im Betrage von 280,000 Thalern, III. Emission. Vom 11. Juli 1870, unter
3 Nr. 7722 den Allerhöchsten Erlaß vom 25. Juli 1870, be⸗ treffend die Verleihung der siskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung von Kreischausseen im Kreise Wreschen, Regierungsbezirk Posen, unter
Nr. 7723 das Privilegium wegen Ausfertigung auf den
Inhaber lautender Kreisobligationen des Wreschener Kreises im
Betrage von 30,000 Thalern. Vom 25. Juli 1870, und unter Nr. 7724 den Allerhöchsten Erlaß vom 5. August 1870, betreffend die Genehmigung eines Nachtrages zu dem revidirten Reglement für die Feuersozietät des preußischen Markgrafthums Oberlausitz vom 5. August 1863. Beerlin, den 27. August 1870.
Gesetz⸗Sammlungs⸗D
“ “ ebits⸗Comtoir.
Justiz⸗Ministerium.
Dem Rechtsanwalt und Notar Friedlaͤender zu H n Westfalen ist die Verlegung seines Wohnsitzes nach Bielefeld gestattet worden.
Finanz⸗Ministerium.
Das Grobßherzoglich hessische Ministerium der Finanzen hat in Gemäßheit des Artikels 4 des Gesetzes vom 26. April 1864, die Einziehung der Grundrentenscheine und die Aus⸗ abe eines neuen Staats⸗Papiergeldes betreffend, und mit ezugnahme auf die Bekanntmachungen vom 23. November 1866 (Nr. 52 des Großherzoglich essischen Regierungsblatts) und vom 29. Mai 1867 (Nr. 26 desselben Blatts), nach welchen im November 1866 mit der Einziehung der Grundrentenscheine der Anfang gemacht worden ist und dieselben seit dem 1. Juli 1868 ihre Eigenschaft als Zahlungsmittel verloren haben und nur noch bis auf weitere Bestimmung bei der Großherzoglichen Staatsschulden⸗Tilgungskasse eingelöst werden, mittelst Bekannt⸗ machung vom 8. März d. Js. zur öffentlichen Kenntniß ge⸗ bracht, daß der Termin, nach dessen Ablauf die Grundrenten⸗ scheine allen Werth verlieren und einen Anspruch an den Staat nicht mehr begründen können, auf den 31. Dezember 1870 Uöraelene worden ist. Die Inhaber von Großherzoglich L schen Grundrentenscheinen à 1 Fl., 5 Fl., 10 Fl.,
Fl., und 70 8 sind daher durch die eben gedachte Be⸗ kanntmachung aufgefordert worden, dieselben jedenfalls vor dem 1. Januar 1871 bei der Staatsschulden⸗Tilgungskasse zu Darmstadt zur Einlösung zu präsentiren, da vom 1. Januar 1871 an eine Einlösung dieser gesetzlich werthlos gewordenen Scheine nicht mehr stattfinden kann.
Berlin, den 16. April 1870. Der Minister für Handel, Gewerbe
und öffentliche Arbeiten.
Itzenplitz.
In Hinsicht auf die in vielen Gegenden wenig günstigen Aus⸗
“
Finanz⸗Minister.
Der Camphausen.
— Das Staats⸗Ministerium trat Sitzung zusammen.
„. Auf den Bericht vom 10. d. M. (Nr. 427/‚8. III.) ermächtige die Königliche Regierung, den Familien der zur Fahne eingezogen Reserve⸗ und Landwehrmannschaften die Nutzung der Waldweide den Koniglichen Forsten für das von ihnen eingemiethete Viech laufenden Jahre vom 15. Juli ab unentgeltlich zu gestatten und dn zufolge denselben auch die für diese Zeit etwa bereits gezahlten Wii gelder wieder zurück zu erstatten. — Berlin, den 19. August 18707. An die Königliche Regierung zu Königsberg.
Abschrift erhält die Königliche Regierung z und gleichmäßigen Nachachtung. 8 Berlin, den 19. August 1870. 5 DONer Finanz⸗Minister. “ Camphausen. 1 mmtliche übrige Königliche Regierungen exkl. Sigmaringen und die Königliche Finanz⸗Direktion zu Vün.
8
Nach §. 7 des Gesetzes über die Schonzeiten des Wildes wg 26. Februar cr. ist das Feilbieten von Wild während der Schonge verboten. Mit Bezug auf diese Bestimmung sind Zweifel laut worden, wie es in den administrirten fiskalischen Jagdbezirken u. der Verwerthung des von Wilddieben angeschossenen oder erlegte und denselben abgenommenen Wildes resp. mit der Verwerthung e noch brauchbaren Fallwildes gehalten werden solle. Zur Beheb dieser Zweifel bestimme ich, daß der mit der Verwaltung der Ja betraute Oberförster das während der Schonzeit zur Nutzung gelangen Wild zwar in gleicher Weise wie das außer der Schonzeit erlegte, geg den feststehenden Taxsatz zu übernehmen befugt, sich jedoch der Bedh gung zu unterwerfen gehalten sein soll, dieses Wild nicht anderwe durch Verkauf zu verwerthen. Für den Fall, das der Oberfötst unter dieser Bedingung ein während der Schonzeit zu nutzendes Stle Wild selbst zu behalten nicht Willens ist, ertherle ich die Ermäch gung, dasselbe an eine in der Näaͤhe befindliche fiskalische oder sonsit wohlthätige Anstalt unentgeltlich abzugeben. Die Königliche Rege
derartiges Wild zuzuwenden sein würde, schon im Voraus ein st alle Mal zu bezeichnen. Beerlin, den 15. Juli 1870. 1“ 2 Deer Finanz⸗Minister. Im Auftrage: v. Strantz. An sämmtliche Königliche Regierungen exkl. Sigmaringen und an die Finanz⸗Direktion zu Hannover.
Berlin, 27. August. Se. Majestät der König habg Allergnädigst geruht: Dem ordentlichen Professor an der Univen sität zu Berlin, Dr. Lepsius, zur Anlegung des von des Sultag Majestät ihm verliehenen Osmanie⸗Ordens dritter Klasse, sowe dem Sänger Niemann zur Anlegung des von des Großherzog von Sachsen Königlichen Hoheit ihm verliehenen Ritterkreugg zweiter Abtheilung der dritten Klasse des Hausordens von weißen Falken —, Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen.
Nichtamtliches.
Berlin, August. Ihre Ma jesttt
Preußen.
—8 50—⸗ 27.
die Königin war gestern im Deutschen Central⸗Komite und
im Generaldepot der freiwilligen Gaben (Markthalle) anwesend
heute zu eine
rung hat den Oberförstern die Anstalten, welchen eintretenden Falll
sichten für die Erträge an Heu und Stroh, sowie in Hinsicht auf den durch die Zeitereignisse außergewöhnlich vermehrten Bedarf an Futter und Stroh, veranlasse ich die Königliche Regierung, dem Verkaufe von Gras und Streumaterial aus den Königlichen Forsten für das lau⸗ fende Jahr, in ähnlicher Weise, wie solches für die Jahre 1865 — 1866 gestattet worden, die thunlichste Ausdehnung zu geben.
Indem ich die desfallsigen schleunigst zu treffenden Anordnungen,
auch bezüglich des Verkaufsmodus, in die Hand des Herrn Ober-
Forstmeisters der Königlichen Regierung lege, und für dieses Jahr und bis zum nächsten Frühjahre von den allgemeinen Vorschriften
über Beschränkung ꝛc. des Waldstreuverkaufs absehe, vertraue ich, daß
es der Umsicht der Forstbeamten gelingen wird, die der Landwirth⸗ schaft in möglichst ausgedehntem Maße zuzuwendende Unterstützung ohne überwiegenden dauernden Nachtheil für die Forsten eintreten zu lassen, wenn auch für den Augenblick ausnahmsweise von den forst⸗ wirthschaftlichen Grundsätzen abgesehen werden muß. 3 In wie weit der Verkauf aus freier Hand für die Taxe oder im Wege der Versteigerung zu bewirken ist, bleibt dem Ermessen der Königlichen Regierung überlassen. 1 Ich will zugleich für dieses Jahr von Einholung der Ministerial⸗ Genehmigung zur Ueberlassung von Gras und Streu an Oberförster und Forstschutzbeamte dispensiren, und die Königliche Regierung ermächtigen, den Verkauf von dergleichen Material an diese Beamte gegen taxmäßige Bezahlung in den Grenzen des unabweisbaren Bedürfnisses nach dem Ermessen des Oberforstmeisters zu gestatten, so daß zur Justifikatio der desfallsigen Erhebungslisten dessen Genehmigung genügt. 8 Berlin, den 3. August 1870. Der Finanz⸗Minister. “ Camphausen. Ain sämmtliche Köͤnigliche Regierungen exkl. zu Sigmaringen und an die Königliche Finanz⸗Direktion zu Hannover.
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— Se. Majestät der König besuchten am Morgen del 17. August, während sieben Stunden, von 6 Uhr früh bis gege 2 Uhr Nachmittags, das Schlachtfeld von Mars⸗la⸗Tour und kehr⸗ ten gegen 5 Uhr Nachmittags nach Pont⸗à⸗Mousson zurück. Am 18. Au gust verließen Allerhöchstdieselben Pont⸗à⸗Mousson bereil um 4 Uhr früh zu Wagen, von dem dienstthuenden Flügel⸗Adso⸗ tanten Grafen Waldersee begleitet, dessen du jour am Schlacht tage selbst mit der des Flügel⸗Adjutanten von Alten wechselte Um 6 Uhr stiegen Se. Majestät in dem Landstädtchen Gorce zu Pferde und begaben Sich zunächst auf die Höhe ba Flavigny, um von dort aus den Abmarsch der drei zuerst zum Angriff bestimmten Corps übersehen zu können. Se. Majestaü leiteten die Schlacht, mit dem Vorgehen der Corps die eigen⸗ Stellung mehrfach verändernd. Bei dem Ritte von Rezonvilt gegen das Bois des Vaux gegen 5 Uhr wurden durch das feind liche Granatfeuer, dem Sich Se. Majestät der König ausgeset hatten, im Gefolge der Rittmeister v. Budden brock vom Leib⸗Kürassier⸗Regiment an der Hand verwundet. — Eë. Majestät verblieben die Nacht über in dem Dorfe Rw⸗ zonville und kehrten am 19., um 4 Uhr Nachmittags, nac Pont⸗à⸗Mousson zurück, wo Allerhöchstdieselben am Tage dar auf, dem 20., den Besuch Sr. Königlichen Hoheit des Kronprinzen empfingen. Am 21. traf Se. K. Hoh. der Kronprinz von Sachsen im großen Hauptquartier ein, und wurde Höchstderselbe von Sr. Majestät in längerer Audienz empfangen. Am 22. Auguft
besuchten Se. Majestaͤt in Pont⸗à⸗Mousson einige dort errichtet
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ethe 85 untergebracht sind. Vor eselben auf der Straße den in einem Krankentransportwagen
gten, verwundeten Flügel⸗Adjutanten Obersten Grafen mnitz, v des 2. Garde⸗Regiments zu Fuß, Ihre ilnahme aus. 15 nahmen Se. Majestät Vorträge entgegen und ar⸗ teten während der übrigen Zeit des Tages. Am 23. August, Nachmittags um 3 Uhr, sind Se. Ma⸗ ät der König in Commercy eingetroffen und haben daselbst ause des Unter⸗Präfekten Aimé de la Herriêre Quartier
nehmen geruht.
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— Weiter liegen vom Kriegsschauplatz folgende Nach' chten vor: ö“ vg nt. ⸗Mousson, 22. August. (W. T. B.) ha⸗ Anzahl von kleinen Telegraphenstationen in Deutsch⸗ nd wird vorläufig eingehen, da man im Felde in den er⸗ zerten Theilen Frankreichs circa 100 Telegraphenbeamte be⸗ arf, die hier nothwendiger sind, als daheim. Selbstverständ⸗ sch werden die betreffenden Stationen nach Beendigung des jeges wieder aufleben. b
Bar⸗le⸗Duc, 25. August. (W. T. B.) Seit unsern jegen bei Metz und der Einschließung der Franzosen in der orngen Stellung sind unsere zu letzterer nicht erforderlichen ruppen im raschen und ununterbrochenem Vorrücken begriffen. vbälons ist von denselben besetzt, ihre Spitzen stehen bereits vischen dort und Epernay und das Königliche Hauptquartier efindet sich in Bar⸗le⸗Duc.
Bar⸗le⸗Duc, 25. August. In Metz liegen, abgesehen on den benachbarten Dörfern, nach Angabe der Franzosen 5,000, nach preußischer Berechnung 20,000 verwundete Fran⸗ Zsen, unter welchen der Lazarethbrand herrscht und der Typh us znsgebrochen ist. —
— Das Schießen auf Parlamentäre scheint ein Kriegs⸗ ebrauch der Franzosen zu sein. An die schon konstatirten Vor⸗ lle reihen sich zwei neue Beispiele. Vor Toul wurde dem Parlamentär der deutschen Truppen der Trompeter erschossen nd vor Verdun wurde auf den Parlamentär des Generals on Alvensleben, Rittmeister von Stechow, Feuer gegeben.
— Die Spitzen der deutschen Heere haben die wichtige inie Chaàlons (sur Marne), Arcis (sur Aube), Troyes (sur Seine) überschritten, sich der Hauptstadt Paris also etwa auf 8 -20 Meilen genähert. Die Avantgarden sind demnach in en Departements der Marne und Aube, also im Osten er Champagne, während die Gros der Kronprinzlichen beere im Südwesten derselben, im Departement der Haute⸗Marne stehen. Das große Hauptquartier, das letzt in Bar⸗le⸗Duc im Maas⸗Departement, also noch in -en war, wird sich jetzt bereits in St. Dizier, in der Thampagne, befinden. Die dritte Armee steht demnach im Begrif)f, auf den beiden Hauptstraßen Chaàlons⸗Paris und Troyes⸗Paris vorzudringen, nordwärts also das Thal der Marne und die Eisenbahnlinie über Epernay und Chateau⸗ Thierry, südwärts den Flußlauf der Seine sowie die denselben sich anschließende Bahn über Nogent und Fontainebleau stets beherrschend. b Die Avantgarden scheinen den Haupttruppen im Augen⸗ blick ziemlich voraus zu sein, da der Präfekt des Departements Haute⸗Marne erst die Besetzung des Arondissements Vassy durch die Preußen amtlich nach Paris gemeldet hat. Vassy liegt etwa acht Meilen östlich von Arcis sur Aube, ist Endpunkt der Seitenbahn von St. Dizier aus, und an der Blaise, einem linken Zufluß der Marne, gelegen. St. Dizier ist Kreuzungspunkt der Bahnen nach Vassy, Vitry und Joinville (südliche Marnebahn), liegt an der Marne, wo von rechts der Ornel in dieselbe mündet. Vitry (le⸗Frangais) ist ein befestigter Platz 3. Klasse an der Marne und der Bahn von St. Dizier nach Chalons, in der Mitte zwischen beiden gelegen. Vitry ist 1545 von Franz I. ach dem Brande von Vitry⸗le⸗Perthois gegründet worden nd hat seitdem auch den Beinamen le Frangais erhalten.
Ob Mac Mahon, der Chaälons so eilig geräumt hat, die Absicht hegt, schon 5 Meilen nordwestlich bei Rheims unseren Truppen Widerstand zu leisten, ist heute noch gar nicht zu übersehen. Das so oft genannte »Lager von Chalons⸗ legt zwischen den alten Römerstraßen«, die von Ligny am Hrnain und von Metz nach Rheims führen, und nördlich der kEisebahnlinie Rheims⸗Metz, östlich von Mourmelon und west⸗ von Suippes; im Westen 5 Lagers, zwischen Groß⸗ und lein Mourmelon, liegt ein kleimes Schloß, das als »Kaiser⸗ iches Quartier« bezeichnet wird.
— Französische offizielle Berichte geben den diesseitigen Verlust im Treffen vom 16. August auf ca. 40,000 Mann an.
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und mehrere verwundete Offiziere, welche in Privat⸗ Die Stärke der am 16. engagirt gewesenen preußischen Truppen Vor Tische drückten Allerhöchst⸗ wird in derselben Quelle auf 120,000 Mann angegeben. Das
»Militär⸗Wochenblatt⸗ kann dem Verfasser die Versicherun geben, daß eine so starke feindliche Streitmacht preußischerseit überhaupt nicht im Gefecht gewesen ist und daß am 16. August die dabei engagirt gewesene französische Armee gegen noch nicht 60,000 Mann preußischer Truppen gefochten hat. 1
Ferner entnehmen wir dem⸗»Mil. Wochenbl.« folgende Mit⸗ theilung: Die Höhen, vor welchen Se. Majestät der König sich im Laufe des „Schlachttages vom 18. aufhielten und deren schließliche Erstürmung auf dem rechten Flügel den Sieg ent⸗ schied, waren von zwei weithin sichtbaren Fermen gekrönt. Nach Ausweis des Planes führten diese die Namen Moskau. und Leipzig.
— In der Schlacht bei Wörth am 6. August, wurde, wie die bayerische Verlustliste ergiebt, auch der bayerische General⸗ Major Maillinger (8. Infanterie⸗Brigade) verwundet. Bei der Beschießung von Bitsch am 8. August hatte das bayerische 2. Artillerie⸗Regiment einen Verlust von 1 Todten und 4 Ver⸗ wundeten.
Karlsruhe, 25. August. Der amtliche Bericht der »Karlsr. Ztg.“«, dessen Hauptinhalt schon telegraphisch gemeldet wurde, lautet: »Von dem Belagerungskorps vor Straßburg hören wir, daß gestern während des ganzen Tages ein Ar⸗ tilleriekampf stattfand, der sich gegen Abend steigerte und während der Nacht bis heute Morgen 5 Uhr mit großer
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Heftigkeit und nicht minder gutem Erfolg geführt wurde.
Nach den von dem diesseitigen Ufer gemachten Beobachtun⸗ gen ist die rechte Seite der Citadelle abgebrannt und das Arsenal vollends ausgebrannt. In der Nacht waren an verschiedenen Stellen bedeutende Feuersbrünste wahrnehm⸗ bar. Von zwei feindlichen Mörserbatterien auf der Sporen⸗ insel wurde die südliche zum Schweigen gebracht. Unsere Truppen haben keinen Verlust weder an Personen noch an Material zu beklagen, während leider die Stadt Kehl, die übrigens geräumt ist, aufs Neue sehr stark beschädigt wurde. Es sind etwa 20 Häuser weiter abgebrannt und zahlreiche andere Gebäude stark beschädigt.⸗ 1“ — Aus Luneville, 16. August, schreibt der Spezial⸗ Berichterstatter der »Karlsruher Zeitung⸗ im Hauptquartier der 3. (Süd⸗) Armee: »Ueber die Größe des Fanges, den die
Intendantur der 3. Armee hier machte, kann man sich erst jetzt
einen vollen Begriff bilden. Während in Folge des zurück⸗ haltenden Verhaltens der französischen Bediensteten uns vor⸗ gestern nur die Entdeckung von solchen Proviantbeständen er⸗
möglicht war, die etwa für einen Theil der früher hier garnisonirten
Truppen ausreichen mochten, gelang es gestern der Umsicht, Rührig⸗ keit und Energie der Armee⸗Intendantur, eine solche Hülle und Fülle von Armeebeständen aufzufinden, daß wir in der An⸗ nahme, jetzt im Besitze des ganzen Proviantvorrathes der Mac Mahon'schen Armee zu sein, uns nicht mehr irren können. Die Vorräthe wurden schon lange Zeit — offenbar für diesen Feldzug berechnet — hier aufgespeichert. Größe der Vorräthe (an Mehl, Hafer, Heu und Stroh) nach Maß und Gewicht auszudrücken. Die Schätzung nach Geld⸗ werth muß in Millionen geschehen. Wenn man erwägt, daß die Kaiserliche Armee, diese Proviantvorräthe im Rücken, gegen den Rhein vormarschirte, und daß sie mit Zurücklassung der⸗ selben den Rückmarsch gegen Metz antrat, so mag hieraus be⸗ messen werden, mit welcher Siegesgewißheit man in den längst vorbereiteten Krieg zog⸗. ““
— Franzöoͤsischerseits liegen vom Kriegsschauplatz fol⸗ gende Mittheilungen vor:
Paris, 26. August. Hier eingetrofsenen Nachrichten zu⸗ folge zeigen sich feindliche Plänkler 12 Kilometres von Rheims. Die preußischen Truppen scheinen nach Varennes und Stenay zu marschiren. Einige tausend Preußen stehen in der Gegend von Verdun. (Stenay, Stadt von 2888 Einw., an der Maas, liegt im Arrondissement Montmédy, etwa 4 Meilen von der belgischen Grenze. Varenney liegt etwa 5 Meilen südlich davon.)
— In der heutigen Sitzung des Senates erklärt der Prä⸗ sident des Staatsrathes, Busson, es sei keine direkte Depesche
Es wird schwer, die
von Bazaine angelangt, jedoch alle eingetroffenen Nachrichten
bestätigen, daß die Lage unserer Armeen eine vortrefkliche sei. Busson bemerkt ferner, der Marsch des Feindes nach Paris scheine einen Aufschub zu erleiden. 1 S
— Im gesetzgebenden Körper theilte der Minister des Innern, Chevreau mit, daß es den Anschein hatte, als wenn die Armee des Kronprinzen in ihrem Marsche stillgestanden häͤtte, allein gestern hätte dieselbe ihren Marsch auf Paris wieder aufge⸗ nommen. Es sei Pflicht der Regierung, die Kammer und das Land hiervon in Kenntniß zu setzen. »Das Vertheidigungs Komite trifft alle Angesichts der Mö
döglichkeit einer Belagerung von Paris nöthigen Maßregeln. Der Gouvernecur von Paris
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