1870 / 278 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

für Naugard: für Gollnow: . 80 Pfund 50 Pfund 6 Ctr. 3 Ctr. 45 Tonnen 16 Tonnen

) Pfeffer

Kartoffeln Schnupftabk. Petroleum 1 Rüböl Talglichte: 14 Stück pro Pfund. 8 Stück pro Pfund. Grüne Talgkornseife. Rasirseife Soda.. Sohlleder Rindleder Löschpapier Fischthran . 3 Ctr. Roggenstraehbh 48 Schock ) Steinkohlen 1850 Scheffel 100 Scheffel 38) ö 1000 Scheffel, soll an den Mindestfordernden übertragen werden. Hierzu haben wir einen Lizitationstermin auf Montag, den 24. Oktober d. J., Vormittags 9 Uhr, in unserm Geschäftslokale anberaumt, in welchem die Lieferung Bedingungen werden bekannt gemacht werden, welche außerdem in unserer Registratur eingesehen, auch gegen Erstattung der Kopialien mitgetheilt werden koͤnnen. ““ Naugard, den 15. September 1870. Ko8nigliche Direktion der Strafanstalt.

30 Rieß

Bekanntmachung Koͤnigliche Ostbahn.

Die Lieferung von 150,000,000 Pfund Maschinen⸗ e Kohlen und . 3,420,000 Psund Schmiedekohlen 85 . Königliche Ostbahn soll in öffentlicher Submission verdungen erden.

Offerten auf die Lieferung dieser Kohlen sind an uns portofrei

versiegelt und mit der Aufschrist: - »Submission auf Lieferung von Steinkohlen für die Königliche Ostbahn⸗ versehen bis zu dem auf Dienstag, den 25. Oktober cr., Vormittags 11 Uhr, in unserem Central⸗Bureau auf dem hiesigen Bahnhofe anstehenden Termin einzureichen, in welchem dieselben in Gegenwart der etwa per⸗ sönlich erschienenen Submittenten eröffnet werden.

Später eingehende oder den Bedingungen nicht entsprechende Offerten bleiben unberücksichtigt.

Die Lieferungsbedingungen liegen auf den Börsen zu Königs⸗ berg i. Pr., Danzig und Breslau, sowie in unserem Central⸗Bureau hierselbst zur Einsicht aus, werden auch auf portofreie, an unseren üteasgherteer Reiser hierselbst zu richtende Gesuche unentgeltlich mitgetheilt.

Bromberg, den 2. September 1870. Königliche Direktion der Ostbahn.

Verloosung, Amortisation, Sie aedhnna u. s. w.

8 von öffentlichen Papieren. 8 [2920] 18

Kaiserlich Königlich privilegirte Aktiengesellschaft ür Zuckerfabrikation in Galizien in Liquidation

Eilfte Verloosung

8 der Prioritäts⸗Obligationen. Bei der am 9. September 1870 vor Notar und Zeugen Statt

gehabten eilften planmäßigen Verloosung der für das laufende Jahr

zu tilgenden zwei und siebenzig Stück sechsprozentige Prioritäts⸗

Obligationen

unserer Gesellschaft à 300 Gulden im 21⸗Guldenfuße oder Thlr. 200

preuß. Courant sind fslgende Nummern gezogen worden: Nr. 18. 27. 66. 87. 110. 120. 154. 158. 250. 351. 366. 456. 614. 688. 793. 844. 858. 878. 904. 969. 978. 1069. 1128. 1216. 1218. 1290. 1316. 1331. 1410. 1455. 1521. 1528. 1721. 1757. 1797. 1827. 1841. 1960. 1977. 2015. 2137. 2196. 2319. 2364. 2461. 2499. 2520. 2563. 2607. 2649. 2724. 2765. 2773. 2818. 2828. 2892. 2915, 2997. 3165. 3194. 3222. 3229. 3371. 3390. 3433. 3472. 3541. 3724. 3790. 3792. 3839. 3859. 3877.

Die Einlösung dieser Obligationen gegen Zahlung des Nominal⸗ betrages erfolgt gegen Rückgabe der betreffenden, von den resp. Eigen⸗ thümern zu quittirenden Obligations⸗Dokumente sammt den dazu gehörigen noch nicht verfallenen Zinscoupons Nr. 30 und Talons

8— vom 31. Dezember 1870 ab,

bei dem A. Schaaffhausen'schen Bankverein in Coͤln

und den Herren Sal. Oppenheim jun. & Co. 1 „Die Verzinsung der vorangeführten zwei und siebenzig Stück Prioritäts⸗Obligationen hört mit dem 31 Dezember d. J. auf.

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Der Betrag der fehlenden noch nicht fälligen Cou c8 Kapitalbetrage gekürzt. 1 hene wird wo Daumacz, den 10. September 1870.

Die Liquidations⸗Kommission.

Coͤln⸗Mindener Eisenbahn⸗Gesellschaft. Zinsenzahlung. Die Einlösung der am 1. Oktobervc. erfallenden Zi 9 III. und IV. Emission unserer erfolg ““ in Berlin bei dem Herrn S. Bleichröder, in Hamburg bei der Norddeutschen Bank, in Frankfurt a. M. bei der Filiale der Bank für Ha . und Industrie nn in den gewöhnlichen Geschäftsstunden vom 1. bis inkl. 15. Okt

ber c. und in Cöln bei unserer Hauptkasse (Frankenplatz) Vormi Inhaber mehrerer Coupons wollen den Zahlsecken ags.,

Die Empfr

den Nummern geordnetes und mit der Quittung über den des Geldbetrags versehenes Verzeichniß vorlegen. Cöln, den 14. September 1870. 8 Die Direktion.

Verschiedene Bekanntmachungen

8 8

Nachdem auf unsere Aufforderung vom 7. Juli d. J. I. S

Nr. 4755 Amtsbl. Nr. 32 bis jetzt geeignete Bewerbungen um erledigte Kreisthierarztstelle des Kreises Mettmann nicht eingegan sind, fordern wir S. nochmals diejenigen Thierärzte, welcen Befähigung zur Bekleidung einer Kreisthierarztstelle erlangt haben auf, binnen 4 Wochen unter Beifügung der vorschriftsmäßigen Zeu nisse ihre desfallsigen Gesuche bei uns einzureichen. Duͤsseldorf, de 12. September 1870. Königliche Regierung, Abtheilung des Innern

arschau-Bromberger Eisenbahn.

die

Gesellschaft.

Konform §§. 31, 32, 34, 35, 36 und 39 der Statuten werde

Beschlusses des Verwaltungsraths vom 3,/15. September cr.,

am 8.20. Oktober c., um 11 Uhr Vormittags eine außerordentliche Generalversammlung

der Aktionäre auf dem Bahnhofe der Hauptstation Warschau abhe halten werden wird. Als Gegenstand der Tagesordnung dieser Generalversämmlung wird eine beabsichtigte Vermehrung des Gesellschaftskapitals dur Emission von 1054 Stück Aktien à 500 Rubel 8 zur Beschlußnahme kommen. Diejenigen Aktionäre, welche an der außerordentliche 1“ nehmen wollen, müssen bis spätestens de 10-Stiober c. Nachmittags 3 Uhr, mindestens 2 Eth Aktien oder Genußscheine in der Hauptkasse der Gesellschaft; Warschau, oder bei einem der nachgenanten Handlungshaͤuse deponiren: in eeg in der Diskontobank oder bei Gustav Sterky e Sohn, in Breslau beim Schlesischen Bankverein, in Berlin bei G. Müller et Co., in Amsterdam bei Lippmann Rosenthal & Co., in Frankfurt a. M bei J. Weiller Söhne, in Krakau bei Anton Hölzel, in Brüssel bei Brugmann Söhne. .““ Dem Devpot ist ein uuterschriebenes Verzeichniß der Aktien nummern in 3 dehe hanen beizufügen. Ein Exemplar des Vertesh unisses erhält der Deponent, von der Kasse bescheinigt, als Depoftt⸗ quittung zurück, das zweite verbleibt beim Depot, das dritte wir mit dem trittskarte eingehändigt. Demgemäß sind die betreffenden Nummern I., II., III. versehen.

außerordentliche

mit del

Exemplare auch

Die Rückgabe des Depots erfolgt nach der Generalversamm

lung, nur gegen Rückgabe des Verzeichnisses Nr. I., worauf ss

die Quittung derjenigen Kasse befindet, welche das Depot angee

nommen hat. f da

Nach §. 31 der Statuten kann jeder Aktionär das ihm vümadh Generalversammlung dienende Stimmrecht durch Privatvohman auf einen anderen Attionär, der Mitglied der Generalversammlunt

ist, übertragen.

Wearschau, den 4,/16. September 1970. Der Verwaltungsrath. Hierbei Verlust⸗Listen Nr. 36, 37, 38 und

8

Hoffnung auf ruhmvollen Frieden errungen.

Herren Aktionäre hierdurch in Kenntniß gesetzt, daß auf Grun

esellschaftsstempel versehen, dem Aktionär mit der em

onnement beträgt 1 Thlr. für das Vvierteljahr. Inserlionspreis für den Raum einer Druckzeile 2 ½ Sgr.

Das Ab

Alle Post-Anstalten des In- und

Auslandes nehmen Bestellung an,

für Berlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats-Anzeigers:

Zieten⸗Platz Nr. 3.

SaRN.

Morgens

ge. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Kreisgerichts⸗Rath Friedrich in Ratibor zum Direk⸗ tor des Kreisgerichts in Gleiwitz zu ernennen.

Justiz⸗Ministerium.

Der Referendarius Zündorf in Cöln ist der bestandenen großen Staatsprüfung zum Advokaten im

Bezirk des Königlichen Appellationsgerichtshofes zu Cöln er⸗

nannt worden.

Abgereist: Se. Excellenz der Staats⸗Minister und Prä⸗ sident des Bundeskanzler⸗Amts, Delbrück, nach München.

Berlin, 21. September.

Aufruf. des Heeres ist dem deutschen Volk die Ueber den Schlachtfeldern Frankreichs wurde die Nation sich mit Stolz ihrer Größe und Einheit bewußt, und dieser Erwerb, geweiht durch das Blut von vielen Tausenden unferer Krieger, wird so vertrauen wir seine bindende Gewalt für alle Zu⸗ kunft bewahren. Aber zu der begeisterten Erhebung dieseer Wochen kam auch ein Gefühl tiefer Trauer. Viele von der Blüthe unserer Jugend, viele von den Führern unseres Heeres sind als Opfer des Sieges gefallen; noch größer ist die Zahl derer, welche durch Wunden und fast übermenschliche Anstrengungen gehindert sein werden, ihr fer⸗ neres Leben mit eigener Kraft zu erhalten. Sie vor Allen, die Hinterbliebenen der Todten und die lebenden Opfer des Krieges, haben ein Anrecht auf den Dank unserer Nation. Wer die Be⸗ geisterung dieses Kampfes gaheilt hat, wer von der Erhebung unserer gesammten Volkskraft den Beginn einer neuen glück⸗ lichen Friedenszeit hofft, wer demüthig in unserem Sieg und in der Niederlage unserer Feinde ein hehres Gottesurtheil ver⸗ ehrt, der möge jetzt seine Treue an den Kriegern unseres Volks⸗ heers und an ihren Zugehörigen erweisen! Die Staatshülfe allein, selbst wenn sie verhältnitmaͤzig reichlich bemessen werden kann, ist auber Stande, die große Zahl der Invaliden und Hinterbliebenen zu unterhalten. Diese Hülfe gewährt nur das Nothwendigste, ist unvermetelich an allgemeine Normen gebunden und vermag nicht auf die Bi⸗ dürfnisse des Einzelnen einzugeben.

Durch große Siege

luste des Krieges. 8 ““ M“ Wie dieser Krieg ein einheitliches deutsches Heer geschaffen hat, in welchem die Söhne aller Stämme in brüderlichem Wetistreit der Tapferkeit rangen, so soll auch die Sorge um die Invaliden und Hülflosen, welche der Krieg „urückläßt, eine gemeinsame deutsche Angelegenheit werden, an welcher 1“ und Süden unseres Vaterlandes gleichen Anthen nehmen. 8 „Frühere Ersahrungen haben gelehrt, daß es nicht nur gili, mit warmem Herzen Geldbeiträge zu spenden. Nicht weniger wichtig und muͤhevoller ist die zweckmäßige Vertheilung, liebe⸗ volles Eingehen auf die persönlichen Verhältnisse, endlich das Schwerste: Vorsorge, daß die Unterstützung nicht die noch vor⸗ handene Erwerbskraft schwäche, anstatt sie zu stärken, und daß sie wahrhaft heilsam für das Leben der Unterstützten wirke. Es ist daher zu wünschen, daß sich überall örtliche und landschaftliche Vereine bilden, welche in Anschluß und Unter⸗ ordnung unter gemeinsamen Vorstand die Sammlungen 13 und ebenso die Ermittelung, Prüfung und Annahme der Hülfs⸗

auf Grund

463 ½

bedürftigen in ihrem Kreise übernehmen und denselben vor⸗

sorgliche Pflege dauernd zu Theil werden lassen. Da die im Jahre 1866 zu gleichem Zwecke für den größ⸗

ten Theil Deutschlands gegründete Victoria⸗National⸗

Invaliden⸗Stiftung diesen Ansprüchen genügt und sich in

ihren Einrichtungen bewährt hat, so beauftrage Ich hiermit den geschäftsführenden Ausschuß dieser Stiftung, die Organisation und Leitung einer Invaliden⸗Stiftung für Deutschland zu übernehmen und zu Beiträgen wie zur Bildung neuer Zweig⸗ vereine aufzufordern. 8 Se. Majestät der König, Oberfeldherr des deutschen Heeres, hat Mir, wie in den Jahren 1864 und 1866, die Ge⸗ nehmigung zu solchem vaterländischen Unternehmen ertheilt. Diesmal ist Mir das Glück geworden, ein Heer in das Feld zu führen, in welchem der Bayer, der Wuͤrttember⸗ ger, der Badenser neben dem Preußen fochten, und Ich darf Mich an die Herzen aller Deutschen wenden. Auch dies Liebeswerk sei gemeinsame Arbeit zwischen uns für das Vater⸗ land und die Einleitung zu vielen einmüthigen, segenstiftenden Werken des Friedens! 88 Hauptquartier Rheims, den 6. September 1870. .“ Fxriebrich Wilbelm, Kronprinz von Preußen.

Durch vorstehenden Aufruf mit Genehmigung Sr. Majestät des Königs von Sr. Königlichen Hoheit dem Kronprinzen mit der Organisation und Leitung der Deutschen Invaliden⸗Stiftung beauftragt, for⸗ dern wir die ganze Nation auf, sich uns anzuschließen, um auch hierin wie unter den Waffen treu vereint den Hinterbliebenen der Todten und den leben⸗ den Opfern des Krieges in vollem Maße den Dank des Volkes darzubringen. Die Hülflosen, welche unsere Kriege zurücklassen, sind die Waisen des gesammten Vaterlandes. Als eine Gemeinschaft bat dasselbe die Fürsorge, auf welche sie Anspruch besitzen, zu übernehmen; nur mit vereinten Kräften ist zu gewähren und zu übertragen, was der einzelne Theil für sich allein nicht zu leisten vermag. 1 Wie groß auch die Aufwendungen sein werden, welche Deutschland seinen verwundeten Kriegern und den Hinterblie⸗ benen der Gefallenen als eine Gesetzespflicht gewähren wird, der Staat als solcher und seine Gesetzgebung kann niemals das indiciduelle Zedürfniß auf diesem Gebiete vollständig erfüllen; es bleibt darum Pflicht und Aufgabe der freien Liebesthätig⸗ keit, hier helfend und ergänzend neben dem Staate einzutreten. In diesem Sinne und zu diesem Zwecke richten wir an alle deutschen Stämme und ihre Angehörigen die Bitte, zu zu stehen, um mit uns eine deutsche Invaliden⸗ Sriflung ins Leben zu rufen. Aller Orten im In⸗ und Aus⸗ lande, in allen Theilen der Welt, wo Deutsche wohnen, werden vatriollsche Männer und Frauen sich vereinen, um Einleitung zu treffen, daß, sobald es an der Zeit ist, die Gaben fließen und die Sammlungen veranstaltet werden, aus deren Erträgen, als für alle deutschen Invaliden bestimmt, ein gemeinsamer Fonds gebildet werden soll. 1L 5 Zugleich wird in Deutschland selbst die Bildung von Zweig⸗ vereinen vorzubereiten sein, um die Organe zu besitzen, denen aus diesem Fonds nach Verhältniß seiner Kräfte und des ge⸗ sammten Bedarfs die erforderlichen Mittel zur selbständigen Verwendung überwiesen werden können. b 8 Auf diese Weise wird schon jetzt allen unseren Kriegern die Ueberzeugung zu Theil werden, daß die Nation, ihrer Pflichten gegen sie eingedenk, Willens ist, und rechtzeitig im Stande sein wird,

82 ei ———

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