1870 / 282 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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sie dem jetzt sicher nutzlosen Widerstande bald ein Ende machen. Es ist eine Grausamkeit der Neutralen gegen die französische Nation, wenn sie zulassen, daß die pariser Regierung im Volke unerfüllbare Hoffnungen auf Intervention nähre und dadurch den Kampf verlängere. Wir sind fern von jeder Neigung zur Einmischung in die inneren Verhältnisse Frankreichs. Was für⸗ rung si die französische Nation geben will, ist für uns gleichgültig. Formell ist die Regierung des Kaisers Napoléon bisher die allein von uns anerkannte. Unsere Friedensbedingungen, mit welcher zur Sache legitimirten Regierung wir dieselben auch mögen zu verhandeln haben, sind ganz unabhängig von der Frage, wie und von wem die französische Nation regiert wird, sh sind uns durch die Natur der Dinge und das Gesetz der Nothwehr gegen ein gewaltthätiges und fried⸗ oses Nachbarvolk vorgeschrieben. Die einmuͤthige Stimme deutschen Regierungen und des deutschen Volkes verlangt, daß Deutschland gegen die Bedrohungen und Ver⸗ ewaltigungen, welche von allen französischen ö seit Zahrhunderten gegen uns geübt wurden, durch bessere Grenzen als bisher geschützt werde. So lange Frankreich im Besitz von Straßburg und Metz bleibt, ist seine Offensive strategisch stärker als unsere Defensive bezüglich des Zun chen Nordens von Deutschland. Straßburg ist, im Besitze Frank⸗ reichs, eine stets offene Ausfallpforte gegen Süddeutschland. In deutschem Besitze gewinnen Straßburg und Metz dagegen einen defen⸗ siven Charakter; wir sind in mehr als 20 Kriegen niemals die An⸗ greifer gegen Frankreich gewesen, u nichts zu begehren als unsere von ihm fährd heit im eigenen Lande. Frankreich dagegen wird jeden jetzt zu schließenden Frieden nur als einen Waffenstillstand ansehen und uns, um Rache für seine jetzige Niederlage zu nehmen,

I

Was für eine Regierung sich

ganzen Südens und des linksrheini⸗

und wir haben von letzterem so oft gefährdete Sicher⸗

Die hier erschienenen Blätter „Le publicateur«, »Le libéral. und das »Journal de la Seine et Marne« sind seit der B. setzung noch nicht wieder erschienen, obgleich ihnen von Seite der Behörden des Königlichen Hauptquartiers keinerlei Verba zugegangen und keinerlei Censurauferlegt worden ist. Telegraphen⸗ und Postverbindung über Epernay, Chalons und Pont. Mousson ist mit Deutschland hergestellt und in voller Funktion Der General⸗Post⸗Direktor Stephan bereist heute die nördlich von Meaux in Nanteuil und Senlis etablirten Feld⸗Pof⸗ Anstalten und wird morgen auch die auf der Suͤdseite bi Versailles bereisen.

Se. Majestät der König haben gestern die in der Restau⸗ ration begriffene Kathedrale und einige interessante Punkte der Stadt besichtigt. In der Kathedrale fesselte die schöne Statuse Bossuets besonders die Aufmerksamkeit Sr. Majestät und der anwesenden Fürstlichkeiten. Abends beim Thee wurde der Be⸗ richt des Bremer Komites für die zweite deutsche Nordpolfahrt vorgelesen, welcher den Untergang des Begleitschiffes „Hansa⸗ schildert. Die in ihrer Schmucklosigkeit doppelt ergreifende Darstellung machte einen tiefen Eindruck auf die Versammlung.

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz Albert von Sachsen, General der Infanterie und seit den Schlachttagen von Metz im August 1870 Ober⸗Befehlshaber der unter Ihm vereinigten Armee⸗Abtheilung der preußischen Garden, des 4. und des 12. (Königlich sächsischen) norddeutschen Armee⸗ Corps, so wie der 5ten und 6ten Kavallerie⸗Division, hat seine militärische Laufbahn im Jahre 1843, im sechszehnten Lebensjahre, in der Königlich sächsischen Armes begonnen, in welcher er am 24. Oktober genannten Jahres Seconde⸗, am 3. März 1846 Premier⸗Lieutenant in der reitenden Artillerie⸗Abtheilung wurde. Der Prinz nahm im

ebenso händelsüchtig und ruchlos wie in diesem Jahre, wiederum angreifen, sobald es sich durch eigene Kraft oder fremde Bünd⸗ nisse stark genug dazu fühlt. 16 Indem wir Frankreich, von dessen Initiative allein jede bisherige Beunruhigung Europas ausgegangen ist, das Ergrei⸗ fen der Offensive erschweren, handeln wir zugleich im euro⸗ päischen Interesse, welches das des Friedens ist. Von Deutsch⸗ koand ist feine Störung des europäischen Friedens zu befürchten; nachdem uns der Krieg, dem wir mit Sorgfalt und mit Ueber⸗ windung unseres durch Frankreich ohne Unterlaß herausgeforderten nationalen Selbstgefühls vier Jahre lang aus dem Wege ge⸗ gangen sind, trotz unserer Friedensliebe, aufgezwungen worden ist, wollen wir zukünftige Sicherheit als den Preis der gewal⸗ tigen Anstrengungen fordern, die wir zu unserer Vertheidigung

haben machen müssen. vird gung vorwerfen können, wenn wir diese gerechte und billige

Forderung festhalten. Euere ꝛc. bitte ich, Sich von diesen Gedanken zu durch⸗

dringen und dieselben in Ihren Besprechungen mit zur Gel⸗ tung zu bringen.

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e vereinigten Ausschüsse des Bundesrathes des

Zollvereins für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel

und Verkehr traten gestern zu einer Sitzung zusammen. 8

Hauptquartier Sr. Majestät de

Meaux, 18. September. 1 zusammengezogenen Corps werden mit dem morgenden Tage ihren Vormarsch beendet und die ihnen angewiesenen Stellun⸗ gen eingenommen haben, und es ist die Rede davon, daß dann auch das große Königliche Hauptquartier von hier noch weiter gegen Paris vorverlegt werden wird. 18b. Es wird dann die Einschließung und Isolirung der fran⸗ zösischen Hauptstadt vollendet sein. Hier marschiren fast täg⸗ lich nach anderwärts abberufene Truppen durch, um zu den weiter vorwärts stehenden Truppen zu stoßen. Die Brücke, welche durch die Vorstadt Brie uͤber den Kanal auf die große pariser Straße führt, ist gesprengt, aber bereits durch andere Uebergangspunkte ersetzt. Die Bevölke⸗ rung von Meaux, welche sich anfangs, durch die viertägige Anwesenheit eines Agenten der gegenwärtigen Regierung in Paris aufgeregt, unfreundlicher als in den bisher besetzten Städten zeigte, hat sich nicht allein vollkommen ruhig ver⸗ halten, sondern sich auch überzeugt, daß die deutschen Truppen vortreffliche Mannszucht halten, keinerlei Gewaltthat ausgeübt, und der friedliche Bürger vollkommen geschützt wird. Demgemäß ist bis jetzt auch nicht das Geringste vorgefallen, was ein Ein⸗ schreiten nöthig gemacht hätte. Die anfangs geschlossenen Läden sind wieder geöffnet, der Verkehr im Gange und keinerlei Mangel an Lebensmitteln bemerkbar

s Königs.

Niemand wird uns Mangel an Mäßi⸗

v. Bismarck.

Die sämmtlichen, um Paris

Jahre 1849 unter den Befehlen des General von Heinz an den Kämpfen in Schleswig Theil, wo er am 13. April 181) nachdem er am 17. September 1847 zum Hauptmann ernannt war, den sächsischen Heinrichs⸗Orden vor dem Feinde erwarb. Am 19. Juli 1849 zum Major befördert und am 16. Mät 1850 zum Oberst⸗Lieutenant ernannt, erhielt Seine Königliche Hoheit noch am 8. August desselben Jahres das Obersten⸗Patent mit dem Kommando der 3. Königlich sächsischen Infanterie⸗Bre⸗ gade. Bereits am 10. Oktober 1851 wurde Höchstderselbe zum General⸗Major, am 27. Oktober 1852 zum General Lieutenant und am 15. Oktober 1857 zum General der Infanterie be⸗ fördert. Als solcher führte der Kronprinz, der zuvor Com⸗ mandeur der 1. Infanterie⸗Division gewesen war, während des deutsch⸗österreichischen Krieges 1866 den Oberbefett über die Königlich sächsische Armee, welche unter Höchstseinen Befehlen am Tage von Königgrätz mit einem auch vom Gege ner anerkannten Heldenmuthe kämpfte und unerschüttert unten der völligen Auflösung ihrer Bundesgenossen den Rückzug mlt

urücklassung nur eines demontirten Geschützes anzutreten im Stande war. Im gegenwärtigen Kriege hat der Kronprin, wie 1866 Beweise des höchsten militärischen Muthes gegeben und seine Befähigung zum Feldherrn durch glänzende Erfolge der Heeresführung dargelegt. Se. Königl. Hoheit ist Chef des Kaiserlich russischen 2. Jäger⸗, des Kaiserlich österreichischen 11. Infanterie⸗, des Königlich preußischen Dragoner⸗Regimeng Nr. 10, sowie Inhaber des Königlich sächsischen 3. Infanterie⸗

prinz Nr. 12 und des 1. Reiter⸗Regiments Kronprinz. Selt einigen Wochen ist Se. Königliche Hoheit Ritter des Eisernen Kreuzes und des russischen St. Georgen⸗Ordens 3. Klasse.

1— Französischerseits sind vom Kriegsschauplatz fo gende Nachrichten eingegangen: 1 . Paris, 18. September. Das »Journal officiel⸗ enthäl einen sehr ausführlichen Bericht über die durch Uebermach und List in einem Dorfe, 4 Meilen von Paris, gefangene preußischen grünen Husaren, die mit starker Bedeckung un unter großer Aufregung der Bevölkerung in Paris einge bracht sind. Tours, 22. September. (W. T. B.) .“ Die Regierung läßt folgende Nachrichten verbreiten; G Evreux, 21. September. In der Umgegend von Nan sind preußische Kavalleristen erschienen, welche requirirten 8 dann abzogen, um sich mit ihrem Armee⸗Corps wied zu!b einigen, das bei Triel die Seine überschritten hat. 8 9 Stettin, 21. September. An der hiesigen Börse la folgender Erlaß des Handels⸗Ministers vom 20. d. M »In Verfolg meiner telegraphischen Mittheilung vom benachrichtige ich die Herren Aelltesten der Kaufmannschaft, Königliche General⸗Gouvernement der Küstenlande bei aller willgkeit, den von mir befürworteten Wünschen der dortigen i mannschaft entgegenzukommen, sich doch zur Zeit noch nich

Regiments Kronprinz Nr. 102, des 1. Jäger⸗Bataillons Kron

b „Staats⸗Anzeiger⸗ meldet, daß Freiherr von Linden sich von

gage sieht, eine Aufhebung oder Verminderung der in Ee vafessr Hafen getroffenen militärischen 1he cegtt Fesfeirden Sehihii lassen, da die franzoͤsische Ofisee⸗Flotte unsere Küsten, wenn auch nicht thatsächlich blokirt, doch nach wie vor feindlich bedroht.⸗

Swinemünde, 20. September. (Osts. Ztg.) Da es mit der Zeit notorisch geworden ist, daß die von den Franzosen hier angekündigte Blokade thatsächlich nicht besteht, so beginnt damit zugleich der eingehende Schiffsverkehr sich nach und nach wieder inzustellen. Seit dem 2. d. Mts. sind hier bereits 44 Schiffe eingekommen. Heute kamen I11 Schiffe ein, darunter vier ame⸗ rikanische von Amerika mit Petroleum. Die Kapitäne von wei englischen Schoonern wollen in der Ostsee jeder einer fran⸗ jösischen Panzerfregatte unbehindert sehr nahe vorbeigesegelt sein. Die Franzosen scheinen also auf die Handhabung der Blokade verzichtet zu haben.

Helsingör, 22. September. (W. T. B.)

Eine französische Escadre, bestehend aus einer Panzer⸗

batterie, 4 Dampfkorvetten, 3 Dampfern, ist, von Süden kom⸗

mend, soeben hier vorbeipassirt. Korsör, 22. September. (W. T. B.)

Das nördlich von Sprogs vor Anter liegende französt Geschwader ist heute, 6 Uhr Morgens, in 1ggehag,. Rühflich⸗

abgeseget.

In der Korrespondenz, welche der Staats⸗Anzeiger in seiner Morgen⸗Ausgabe vom 22. September aus Montmirail, den 14. September, enthält, wird des Treffens bei Montmirail am 11. Februar 1814 erwähnt. Mit Bezug hierauf geht uns folgende genauere Mittheilung zu:

Nach der in dem 1. und 2. Beiheft des »Militär⸗Wochen⸗ blatts des Jahrgangs 1870 S. 256 u. f. enthaltenen ausführ⸗ lichen und aktenmäßigen Schilderung des Treffens bei Mont⸗ mirail handelte es sich am 11. Februar 1814 um die Wieder⸗ vereinigung der zersplitterten Corps der schlesischen Armee, nach⸗ dem Napoleon über Sézanne zwischen dieselben eingebrochen. General Sacken, der am weitesten westlich bis La⸗Ferté⸗sous⸗ Jouarre vorgedrungen, machte Kehrt und wollte sich über Montmirail, wo der Kaiser Napoleon selbst bereits eingetroffen, zu Blücher durchschlagen. Auf Blüchers Be⸗ fehl sollte auch Nork von Chaàteau⸗Thierry gegen Mont⸗ mirail mit seinem ganzen Corps vorrücken. York hielt aber den Durchbruch bei Montmirail und die Vereinigung des Corps Sacken und des seinigen mit Blücher auf direktem Wege nicht mehr für durchführbar und eine Vereinigung bei⸗ der Corps hinter der Marne bei Chäàteau⸗Thierry für das zweckmäßigste Mittel, dem Stoße Napoleons auszuweichen.

Von dieser Ansicht ausgehend, führte er den Befehl Blüchers

nur halb aus, indem er zunächst seine Avantgarde und seine Kavallerie allein bis gegen Montmirail vorpoussirte, mit dem Gros aber nur bis Viffort vorrückte. Vergebens warnte York den General Sacken noch in dem letzten Moment vor dem Versuch, bei Montmirail durchbrechen zu wollen, und rückte, als der Kampf demungeachtet begonnen, mit noch zwei Brigaden zu seiner Avantgarde vor, um an dem Gefechte thätigen Antheil zu nehmen. Der Angriff Sackens scheiterte, und nur das feste Standhalten der preußischen Truppen auf der Straße Montmirail⸗Viffort⸗Chäteau⸗Thierry rettete die Russen vor gänzlicher Vernichtung. York deckte den Abzug Sackens nach Chäteau⸗Thierry an diesem und am folgenden Tage mit der größten Aufopferung. Das Yorksche Corps verlor am ll. Februar 31 Offiziere und 860 M, am 12. abermals 22 Offiziere und über 1200 M., ein Beweis, wie thätig die Preußen in das Gefecht eingegriffen. 1““

Hessen. Darmstadt, 22. September. (W. T. B.) vm weiteren Verlaufe der heutigen Sitzung der Abgeordneten⸗ ammer vertheidigte der Kriegs⸗Minister das Kriegs⸗Ministe⸗ rium, so wie das Divisionskommando gegen die erhobenen Vor⸗ würfe. Die Mehrzahl der hierauf folgenden Redner fanden die

Aufklärungen des Kriegs⸗Ministers befriedigend. Die Kammer

Nüeh schließlich einstimmig den Antrag an, die Regierung unter sueiczeitigem Anerbieten der erforderlichen Geldmittel zu er⸗ süfcch darauf hinzuwirken, daß den hessischen Truppen die 17 hwendigen im Etat nicht vorgesehenen Nahrungsmittel und eidungsstücke geliefert werden. ürttemberg. Stuttgart, 22. September. Der

berriores über Rheims nach Chälons zurückbegeben wird, um rt in amtliche Thätigkeit zu treten. ““

8 Vereinsthätigkeit für die Armee..

Es wi Bekanntmachung. bietu wird hierdurch zur allgemeinen Kennkniß gebracht, daß Aner⸗ ngen zur Aufnahme von Rekonvaleszenten der Armeen, welche

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einer besonderen ärztlichen Pflege nicht bedürfen, durch Vermittelung der Ortsbehörden resp Vereine und Bezirkskommandos an die Königlichen stellvertretenden General⸗Kommandos zu richten V sind. Den Offerten ist eine Bescheinigung des Vorstandes eines Kranken⸗Pflegevereins oder der Ortsbehoͤrde beizufügen, daß in den betreffenden Fällen die ordnungsmäßige Pflege gesichert ist.

Berlin, den 25. Juli 1870.

Kriegs⸗Ministerium Grimm.

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itär⸗-Medizinal⸗Abtheilung

1“ Kunst und Wissenschaft. —— Auf den preußischen Universitäten sind für das Winter⸗ Halbjahr 1870/71 folgende Vorlesungen über preußische Geschichte, Recht, preußische Kultur⸗ g 3 bie über die Verfassung des Nor s ¹ . des G augeünaige 1“ Hreifswald. Preußisches Landrecht, Professor Dr. Franklin; Preußische Geschichte, dritter Theil (Geschichte des 88 Ph nsgene h, Prof. Dr. v. Noorden; Einleitung in die Statistik und ausgewählte Parthien der Preußischen Staatskunde, Prof. Dr. Baumstarck; Dar⸗ stellung der Verfassung des Königreichs Preußen und des Norddeutschen Bundes, Derseibe; Konversatorium über pommersche Alterthümer, mit Vergleichung der betreffenden Kunstwerke und Urkunden, Dr. Pyl. H alle⸗Wittenberg. Gemeiner und preußischer Civilprozeß, Prof. Dr. Filting; Konkursprozeß, Prof. Dr. Hugo Meyer; Preußi⸗ sches Landrecht, Prof. Dr. Dernburg; Preußisches Verwaltungsrecht, 8 Dr. Meier; Erklärung der preußischen vb eeehe- erselbe; Geschichte der preußischen Verfassung und Verwaltung von 1410 bis jetzt, Prof Dr. Schmoller; Vergleichende Staatenkunde der europäischen Großmächte mit besonderer Berücksichtigung des nord⸗ deutschen Bundesstaats, Dr. Ewald, historische Uebungen in Beziehung auf brandenburgisch⸗preußische Geschichte, Derselbe. Breslau. Deutsches Staatsrecht mit besonderer Berücksichtigung des Königreichs Preußen, Prof. Dr. Schulze; die Verfassung des Norddeutschen Bundes, Derselbe; Preußisches Civilrecht, Prof. Dr. Gitzler; Preußisches Obligationenrecht, Derselbe; Handels⸗, Wechsel⸗ und Seerecht, Prof. Dr. Stobbe; Katholisches und evangelisches Kirchen⸗ recht, Prof. Dr. Gitzler; Katholisches und evangelisches Kirchenrecht, Derselbe; Die summarischen Prozesse und der Konkursprozeß, Prof. Dr. v. Bar; Kriminalrecht, Prof Dr. Christiansen; Praktische Uebun⸗ gen aus dem Kriminalrecht, Prof. Dr. v. Bar; Deutschlands phane⸗ rogamische Pflanzen mit besonderer Berücksichtigung der ökonomischen E1“ vang. Geschichte des vrreseheg Staa⸗ es v. e Friedri e roßen an rof. Dr. Grünhagen; Geschichte des großen Kurfürsten, JE öö Königsberg. Deutsches Staats⸗ und Norddeutsches Bundes⸗ recht, Prof. Dr. v. Martttz; Kirchenrecht der Katholiken und Evange⸗ lischen in Deutschland, Derselbe; Deutscher und preußischer Straf⸗ prozeß Prof. Dr. Jüterbock; Preußisches Privatrecht, Derselbe; Ver⸗- gleichende Geographie von Deutschland, Dr. Merlecker; Ueber die Bildhauer Canova, Thorwaldsen, Rauch und Schwanthaler, Prof. e.gen Ueber die Maler Cornelius, Kaulbach und v. Schwind, Derselbe. 1 Berlin. Deutsches und preußisches Staatsrecht, mit Einschluß des norddeuischen Bundesrechts, Prof. Dr. Lewis; Deutsches und preußisches Staatsrecht Dr. Giercke; Civilprozeß, gemeiner und preußischer, Prof. Dr. Heffter, Prof. Dr. Gneist; Preußisches Landrecht Prof. Dr. Heydemann, Prof. Dr. Baron, Dr. Behrend; Preußisches Erbrecht, Prof. Dr. Baron; Gemeines und vornehmlich norddeutsches Strafrecht mit Rücksicht auf alle deutschen Gesetz⸗ bücher, Prof. Dr. Berner; Norddeutsches Strafrecht mit Berücksichti⸗ gung der süddeutschen Gesetzgebungen, Prof. Dr. v. Holtzendorff; Ueber die Kreideformation des nördlichen Deutschlands, Dr. Kurth; Ueber die Familie der Dicotvlen mit besonderer Rücksicht auf die ein⸗ heimischen Arten, Dr. Ascherson; Ueber die verschiedenen Betriebs⸗ weisen der praktischen Landwirthschaft in Norddeutschland, Prof. Dr. Thaer. Bonn. Uebungen über die Geschichte der Erhfüas Cöln, Prof. Dr. Floß; Heutiges deutsches Privatrecht, Prof. Dr. Schroeder, Han⸗ dels⸗-, See⸗ und Wechselrecht, Dr. Loersch; Besondere Lehren des deut⸗ schen Rechts, Prof. Dr. Walter; Heutiges deutsches Pfand⸗ und Hypo⸗ thekenrecht, Prof. Dr. Schroeder; Das Urheberrecht an Schriften und Kunstwerken, Dr. Klostermann; Kirchenrecht beider Konfessionen, Prof. Dr. Walter, Prof. Dr. Aegidi, Prof. Dr. Hüffer; Eherecht, Derselbe. Deutsches Staatsrecht, Prof. Dr. Aegidi; deutsches und preußisches Staatsrecht, Prof. Dr. Hüffer; Gemeiner deutscher und preußischer Civilprozeß, Prof. Dr. Sell; Strafrecht, Prof. Dr. Haelschner; Ge⸗ meiner rheinischer und preußischer Strafprozeß, Prof. Dr. Bluhme; Preußisches Civilrecht, Dr Klostermann; Rheinisches Civilrecht, Prof. Dr. Bauerband; Eheliches Güterrecht nach dem rheinischen Civilge- setzbuch, Derselbe; Preußische Geschichte seit dem Regierungsantritt des großen Kurfürsten, Prof. Dr. Schaefer; Wirthschaftliche Gesetzgebung des Norddeutschen Bundes, Prof. Dr. Held; Ueber die Stein⸗ kohlenformation, besonders der Rheinlande, Dr. Weiß. Göttingen. Strafrecht unter vorzugsweiser Berücksichtigung des Strafgesetzbuchs für den Norddeutschen Bund: Prof. Dr. John; deutsches Reichs⸗ und Bundesrecht, insbesondere das Recht des Nord⸗ deutschen Bundes: Prof. Dr. Zachariacz Deutsches Staatsrecht mit Einschluß des Norddeutschen Bundesrechts, Prof. Dr. Frensdorff; Kirchenrecht, evangelisches und katholisches, Prof. Dr. Kraut; evan⸗ ägelisches und katholisches Kirchenrecht einschließlich des Eherechts, Prof. Dr. Dovez; deutscher Strafprozeß des gemeinen Rechts und der neueren deutschen Strafprozeßordnungen, Prof. Dr. Zachariae; Statistik des [preußischen Staats, Dr. Dede.

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