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Fähnrs., Behrens, Hauptm. u. Comp. Chef vorn 7. Westfälischen Inf. Regt. Nr. 53, zum Major, von Haza⸗Radlitz I., Premier-Lieutn. von demselben Regt, zum Hauptm. u. Comp. Chef, Frbr. v. Plettenberg, Jordan I., v. d. Boecck, v. Detten, Sec. Lts. von dems. Regt., zu Pr. L’s, — befördert. Piepersberg, üͤberzähl. Hauptm von dems. Regt, unter vorläufiger Belassung in seinem Kommando als Adj. der 2. Inf. Div., zum Comp. Chef er⸗ nannt. v. Vethacke, Sec. Lt. vom 3. Hannov. Inf. Regt. Nr. 79, zum Pr. Lt., Frhr. v. Schütz⸗Holtzhausen, Port Fähnr. von dems. Regt., zum Sec. Lieut., v. Möller, v. Reden, Unteroff. von dems. Regt., zu Port. Fähnrs., Führ. v. Buttlar⸗Ziegenberg, Frhr. v. Manteuffel, Port. Fähnrs. vom 2. Hannov. Drag. Regt. Nr. 16, zu Sec. Lis., Schrader, Gefr. von dems. Regt, zum Port Fähnr., — befördert. Poten, Ritim. und Esc. Chef im 2 Hannov. „Drag. Regt. Nr. 16, ein Patent seiner Charge verliehen. v. Holleufer“ Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt. befördert. Mierzinski, Sec. Lt. aggr. dems. Regt, in das Regt. einrang. v. Sperling, Gen. Major und Chef des Stabes der I. Armee, das Kommando der 29. Inf. Brig., während der Abwesenheit des erkrankten Com⸗ mandeurs derselben, übertragen. v. Schierstädt, Unteroff. vom Rhein. Ulan. Regt. Nr. 7, zum Port. Fähnr., v. Buttler, von Zschüschen, Pr. Lts. vom Ostpr. Füs. Regt. Nr. 32, zu Hauptl. und Comp. Chefs, v. Massenbach, v. Besserg Lehfeldt, Frhr. v. Ledebur, Sec. Lts. von dems. Regt., zu Pr. Lts., v. Gottberg, Port. Fähnr. vom Ostpr. Kür. Regt. Nr. 3, Gr. Wrangel, zum Sec. Lt., Frhr. v. Esebeck, char. Port. Fähnr. von demselben Regt, Bar. v. d. Ropp, Kür. von dems. Regmt., zu Port. Fähnrs., v. Kleist, Bürow, Lehmann, v. Beguelin, Port. Fähnrs. vom 1. Pomm. Ulanen⸗Rgt. Nr. 4, zu Sec. Lts., Krahmer, Unteroff. von demf. Regt., zum Port. Fähnr., Sembach, v. Buddenbrock, Port. Fähnrs. vom Opstreuß. Ulanen⸗Regmt. Nr. 8, zu Sec. Lis., Perkuhn, Gefreiter von dems. Regt., zum Port. Fähnr., Wirth, Port. Fähnr. vom Litth. Ulanen⸗Regt. Nr. 12, zum Sec. Lt., Kirch⸗ ner, Unteroff. von dems. Rgt., zum Port. Fähnr., befördert. Roos, Hauptm. und Comp. Chef vom 2. Rhein. Inf. Rgt. Nr. 28, z. Maj.) Goecke, Pr. Lt. von dems. Regt., zum Hauptm. und Comp. Chef, Liederwald, Höstermann, Bölling, Sec. Lieuts. von dems. Regt., zu Pr. Lts., v. Reppert, Lorentz, Dullo] Baumgart, Port. Fähnrs. von dems Regt., zu Sec. Lts., v. Stückradt, Pr. Lt. à la suite dess. Regts., unter Belassung in seinem Verhältniß als Generalstabs⸗Offizier bei dem Gen. Kommandsg 4. Armee⸗Corps, zum Hauptm, Herber, Pr. Lt. vom Ostpr. Füs. Regt. Nr 33, zum Hauptm. u. Comp. Chef, Januskowski, Sec. Lt. v. dems. Regt., zum Pr. Lt., Donant, Port. Fähnr. von dems. Regt., zum Sec. Lieut, Pütter, v. Khaynach, Pr. Lts. vom 7. Brandenb. Inf.⸗ Regt. Nr. 60, zu Hauptl. und Comp.⸗Chefs, Gussow, Modrach, Sec. Lts. von dems. Regt., zu Pr. Lts., Friedberg, Port. Fähnr. von dems. Regt., zum Sec. Lt., v. Froreich, char. Port. Fähnr. von dems. Regt., zum Port. Fähnr. befördert. Roch, Pr. Lt. von dems. Regt., dem Regimente aggregirt. v. Laer, Pr. Lt von dems. Regt., zum Haupt. und Comp.⸗Chef, Haacke, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt. befördert v. Keßlern, Pr. Lt. vom 4. Pomm. Inf.⸗Regt. Nr. 21, unter Belassung in dem Verhältniß als General⸗ stabsoffizier bei dem Gen. Komm. des 2. Armee⸗Corps, als ältester Pr. Lt. in das 7. Brandenb. Inf. Regt. Nr. 60 versetzt. v. Schrader, v. Kotzenberg, Pr. Lts. vom 4. Magdeburg. Inf. Regt. Nr. 67, zu Haupl und Comp. Chefs, Vorberg, Sachse, Sec. Lts. von dems. * Negt., zu Pr. Lieuts., Dommerich, Lampe, Port. Fähnrs. von dems. Regt., zu Sec. Lts., Gr. v. Rothkirch und Trach, Sec. Lt. vom Königs⸗Hus Regt. (1. Rhein) Nr. 7, zum Pr. Lt., Frhr. von Gustedt, Unteroff von dems. Regt., zum Port. Fähnr. befördert. Lengerich, v. Westhoven I., Pr. Lfs. vom 3. Rhein. Inf. Regt. Nr. 29, ersterer unter vorläufiger Belassung in dem Kommando als Adjut. bei dem Gen. Komm. des 8. Armee⸗Corps, zu Hauptl. und Comp. Chefs, Mense, Kuhn de Claer, Sec. Lts. von dems. Regt., zu Pr. Lts., Boymann, v. Daniels, Kuhnemann, v. Wedel⸗ städt, Port. Fähnrs. von demselben Regt., zu Sec. Lts., Krause, Worm, Knoll, Hamann, v. Runkel, Unteroff von dems. Regt., zu Port. Fähnrs., v. Schwedler, Pr. Lt. vom 7. Rhein. Inf. Regt. Nr. 69, unter Entbindung von dem Kommando als Adjutant der 29. Inf. Brig, zum Hauptm. und Comp. Chef, Hartmann, von der Lippe I., Sec. Lis. von dems. Regt., zu Pr Lts., Küpper, Biß, Port. Fähnrs. von demselben Regts., zu Sec. Lts. befördert. v. Porembsky, Premier⸗Lientenant vom 8. Rheinischen Infanterie⸗ Regiment Nr. 70, als Adjutant zur 29. Infant. Brig. kommandirt. (Schluß folgt.)
v Offizielle militärische Nachrichten. An den General von Hahnenfeldt. Ecrouves, den 23. September, 5 Uhr 35 Min. Toul genommen.
Nachm.
Weiter liegen vom Kriegsschauplatz folgende Nach⸗
richten vor: “ 68 1 — Die »A. A. Z.“ veröffentlicht in Betreff der Vorgänge
in Bazeilles am 31. v. M. und 1. d. M. folgendes Schreiben: In der »Times« vom 15. September findet sich eine aus Paris, 12. September, datirte Zuschrift des Duc de Fitz⸗James, die sich mit
dem traurigen Schicksal beschäftigt, welches Bazeilles am 31. August und 1. September erlitten hat. Der Herzog erhebt im Namen der l
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Menschlichkeit einen Schrei der Entrüstung über die Gräuelthaten welche dort geschehen sein sollen, und klagt die Bayern und Preuße an, die Gesetze der Ehre und Humonität verletzt und ihren Namen auf ewige Zeiten beschimpft zu haben. Erlauben Sie mir, der 8 vom 1. September 1 Uhr Morgens bis zum 2. September 5. Uhr Abends in Bazeilles verweilte, in Ihrer Zeitung, dem deutschen Weltblatte, die Irrthümer zu berichtigen, denen der Herzog von Fih. James in einem englischen Weltblatt Verbreitung gegeben hat. qt glaube um so mehr auf den Abdruck meiner Zuschrift rechnen In dürfen, als es besonders Ihre näheren Landsleute, die Bayern, sun welche in der »Times« der rohesten Barbarei beschuldigt mwerden.
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ich
Der Herzog v. Fitz⸗James behauptet: die Bayern und Preußen
hätten Bazeilles aus keinen anderen Grund in Brand gesteckt, als weil seine Einwohner in der Uniform der Natisonalgarden an der Vertheidigung ihres Dorfes theilgenommen hätten, Das ist einfach eine Fälschung der Wahrheit, gegen welche nicht entschieden genug protestirt werden kann. Bazeilles ist niedergebrannt, das ist wahr; Männer und Frauen sind dabei getoͤdtet worden, das ist nicht minder wahr. Aber die Einäscherung des Dorses, wie die Tödtung einzelner seiner Einwohner war kein Akt niedriger Rache, sondern eine Handlung der Nothwehr, 1 einzelnen wenigen Fällen eine gerechte Strafe. Wenn bei dem Brand auch Unschuldige ihren Tod gefunden, so ist das ein Unglück⸗ kein Verbrechen, welches die deutschen Krieger belasten könnte. Der Herzog sagt, daß er mit seinen eigenen Augen die Ruinen des unglücklichen Dorfes gesehen, daß er das verbrannte Menschen. fleisch gerochen, daß er die verkohlten Leichname der Einwehner auf ihren Thürschwellen gesehen; aber er gesteht selbst, daß er nicht Zeuge der Gräuel gewesen, welche der Einäscherung des Dorfes vorhergin⸗ gen; er giebt selbst als Quelle seiner Erzählung die mehr als zwii⸗ felhaften Berichte der geflüchteten Einwohner an. Ich aber war Zeuge dieser Gräuel, war Zeuge der Unthaten, welche Veranlassung waren, daß der Feuerbrand in die Häuser geworfen wurde. Ich bin wie der Herr Herzog durch die rauchenden Trümmer des Dorfes gegangen, auch ich sah verkohlte Leichname auf den Ruinen der Häuser liegen. In den wenigsten Fällen konnte ich noch unter. scheiden, ob hier ein Deutscher oder Franzose sein Leben ausgehaucht, doch mehr als einmal erkannte ich die letzten Fetzen der bayerischen Uniform. Ich habe aber auch mit meinen eigenen Augen gesehen, wie ein Einwohner des Orts mit Hülfe eines Weibes einen verwun⸗ deten Baͤyern von der Straße in ein brennendes Haus zu schleifen suchte; ich habe gesehen, wie diese beiden Frevler von den herzueilen⸗ den Kameraden des Verwundeten niedergehauen und ihre noch zucken⸗ den Leichname in dieselben Flammen geworfen wurden, in welchen sie dem zum Tode verwundeten Bayern ein Grab bereiten wollten. Gewiß, der Duc hat Recht, wenn er schreibt: „La guerre à ses rigueurs; mais elle a ses rògles aussi, basées sur les lois de l'honneur et de l'humanité.« Aber er sagt das Gegentheil wenn er hinzufügt: „Ces lois, vous Bavarois et Prussiens. qui ötie- à Bazeilles, vous le avez violées. Vous avez flétri votre victoire.“ Ich bin der Letzte, der ein Wort schreiben möchte, daß die Kluft, welche sich zwischen den Deutschen und Franzosen aufgethan, noch vergrößern könnte, doch Schweigen gegen solche Anklagen wäre eine Versündigung an der Wahrheit der Geschichte, an welche der Herzog appellirt, wäre ein Verbrechen an der Ehre der deutschen Nation, die mitschuldig sein würde an den Gräueln, deren einzelne ihrer Söhne angeklagt werden. — ch wiederhole also: die Einäscherung von Bazeilles war ein Akt der Nothwehr, keine Handlung der Rache. Und zum Beweise mögen folgende Thatsachen dienen. Schon am 31. August, noch ehe man von der Theilnahme der Nationalgarde am Kampfe eine Ahnu g hatte wurden die der Maas zunaͤchst gelegenen Häuser des Dorfes vom anderen Ufer aus durch bayerische Artillerie in Brand geschossen, und zwar desbalk, weil diese Häuser den Franzosen, welce die Uebergänge der Maas vertheidigten, zur Schutzwehr dienfen. Ihre Zerstörung war einfach eine strategische Nothwendigkeit Am anderen Tage eröffneten bayerische Jäger und Infanten den Kampf um das Dorf. Die sehr festen Hauser des Ortes dienten den Franzosen abermals als Schutzwehr. Besondels war dies mit einem Gebäude der Fall, welches zwei Siraßen be⸗ herrschte. Schon waren vor demselben Hunderte von Bayern ied und verwundet niedergestürzt, als vefohlen wurde, es in Brand — stecken. Pioniere führten diesen Befehl aus, indem sie das Haus dg gingen, die Hinterwand einschlugen und durch die Bresche Feuerbraft hineinwarfen, in Folge dessen das Gebäude in Flammen aufamt Ob dabei die Frauen und Kinder, die in die Keller geflüchtet waren verbrannten, darüber etwas Bestimmtes zu sagen, bin weder ich in Stande, noch ist es der Herzog von Fitz⸗James. 1A1u“ Nach mehrstündigem blutigem Kampfe hatten endlich die Bahe⸗ die französische Marine⸗Infanterie, welche das Dorf inst gieceen, Heldenmuth vertheidigte, zurückgetrieben. In den Straßen, den H.
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sern und den Gärten hinter den Häusern lagen noch zahleeiche e wundete, welche zu suchen und zumn Verbandplatz zu bringen Pa der durch das Genfer Kreuz kenntlichen Blessirtenträger war. Ter die in den Häusern zurückgebliebenen Bewohner respektirten nicht; rothe Kreuz, sie schossen aus dem Hinterhalt auf die Kra t teh In Zeit einer halben Stunde erschienen sechs verwundet? Bl ssirt fräger auf dem Verbandplatz. Eine militärische Ducchsuchung, Haͤuser wurde jetzt befohlen. Männer und Frauen mit den Waffafh der Hand wurden hervorgeholt. Wer sich vertheidigte, wihe erschossen. Die übrigen wurden gefangen fortgeführt. Leg Razzia half wenig. Die Häuser schienen sich aus unsichtbaren S. gc winkeln neu zu bevölkern. Immer aufs Neue wurde gus den sern geschossen, und zwar ganz besonders auf die Krankentreägene, daß dieselben sich schließlich theilweise weigerten, fürder vorzug
un nicht die Häuser von den Bewohnern geräumt würden. Nachdem gewiß an funfzig unserer Leute den aus dem Hinterhalt Kandten Kugeln zum Opfer gefallen waren, wurde endlich der zefehl ertheilt, die Schlupfwintel 3 der Me⸗; chelmörder durch zauer zu zerstören. Wer dabei in den Flammen seinen Tod gefunden, Veiß ich nicht. Die Zahl 1700, welche der Herzog von Fitz James vee, scheint mir mindestens um das Swanzigfache übertrieben.
Bayern ganze Familien in die Flammen gestoßen und die sich flüchten wollten, getödtet haben, ist einfach eine Un⸗ vahrheit, im günstigsten Fall eine Ausgeburt der erregten Phantasie der Geflüchteten. Ich selbst habe gesehen, wie ein bayrischer Soldat eine alte Frau, die in der brennenden Straße vor Mattigkeit zusam⸗ menbrach, durch einen Funk aus seiner Feldflasche erquickte, und ür dann half, den Bündel mit ihren Habseligkeiten auf den Rücken zu heben. 8 t 1 wahrlich, nicht die Bayern — Preußen waren bei dem Brande Bazeilles, so weit ich gesehen, gar nicht betheiligt — haben sich gegen die Gesetze der Humanität vergangen. Wer die Gesetze des Pölkerrechts verletzte, waren jene Individuen, welche, das rothe Kreuz im weißen Felde mißachtend, auf die Krankenträger schossen, waren jene Kreaturen, welche Gräuel an Verwundeten übten. Wenn das weib die Waffen ergreift und aus der Hinterhalt die tödtliche Kugel auf den Soldaten sendet, hat es keinen Anspruch mehr auf die scho⸗ wnde Rücksicht, die sonst seinem Geschlecht gezollt wird.
Schreckliches ist zu Bazeilles geschehen. Die Gräuel, welche mein Auge dort geschaut, sind ein Hohn auf die Kultur des 19. Jahrhun⸗ derts. Aber es waren die Bewohner von Bazeilles, welche durch ihre, allem Völkerrecht hohnsprechende Theilnahme an dem Kampfe die Leidenschaften entfesselten, welche selbst die Schuld tragen, wenn ihr Heimathdorf heute nur noch ein Schutthaufen ist. Nicht weil sie
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rauen,
von
als Nationalgardisten theilnahmen an der Vertheidigung ihres Vater⸗- landes, nein, weil sie als Meuchelmörder aus sicherem Versteck auf
dijjenigen schossen, deren Aufgabe es ist, den Verwundeten Linderung ihrer Schmerzen zu beingen, wurden ihre Häuser, welche Schlupf⸗ winkel von Mördern geworden, den Flammen übergeben.
Frankfurt a. M., 18. September 1870. Herm. Voget.
Stuttgart, 22. September. Der württembergische»Staats⸗ Anzeiger« bringt aus Telegrammen v. Lindens an den König folgende Mitthellung: »Schloß Ferriêres bei Lagny, 20. Sep⸗ tember. Der Kriegs⸗Minister und ich sind von Sr. Majestät dem Könige von Preußen sehr ausgezeichnet worden. Ich gehe über Rheims nach Chalons, um daselbst zu bleiben. Der vor⸗ gestrige bedeutende Ausfall wurde von Preußen und Bayern siegreich zurückgeschlagen. Die Württemberger sind sehr belobt worden. Gestern Abend war wieder Kanonendonner bei Paris.«
Brüssel, 23. September.
Nach Berichten aus demr südlichen Frankreich ist auch dort eine allgemeine Ausweisung aller Deutschen Seitens der republikanischen Behörden ins Werk gesetzt worden. Der Präfekt des Departements der Rhonemündungen sagt in seinem Erlaß, daß das Interesse der nationalen Vertheidigung die Entfernung der Fremden nothwendig mache, und dekretirt, daß jeder nicht in Frankreich naturalisirte Angehörige eines der gegenwärtig im Kriege mit Frankreich befindlichen Länder ge⸗ halten sei, das Departement und Frankreich überhaupt binnen drei Tagen zu verlassen. Jeder Zuwiderhandelnde werde den Militärgerichten zur Aburtheilung überwiesen werden, wenn er
nicht vom Präfekten eine Spezialerlaubniß zum längeren Auf⸗
enthalt erwirkt hat.
— Nach hierhergelangten Berichten aus Sôèvres ist das
Verlangen der dortigen Bevölkerung nach einer preußischen Garnison dadurch entstanden, daß Anhänger der rothen Re⸗ publik sich der Verwaltung der Stadt bemächtigt hatten und man gegen die Herrschaft derselben Schutz bei den preußischen Tuppen suchte.
— Schon vor dem Kriege hatte der als Autorität bekannte
WMedi
Dr. Chenu nachgewiesen, wie sehr das gesammte Militär⸗Medi⸗ jinalwesen in Frankreich im Argen liege, wie unzureichend die Zahl der französischen Militär⸗Aerzte sei und wie nothwendig eine gänzliche Umgestaltung der für die Erhaltung der Heere
im Frieden und Kriege so überaus wichtigen Sanitätseinrich-
tungen wäre.
die
räger als nicht ausreichend gezeigt. M Vl.« mitgetheilter Brief eines verwundeten französischen Offi— lefen⸗ den derselbe nach der Schlacht bei Vionville geschrieben, jefer
Pflege und Fürsorge der französischen Aerzte und Kranken⸗ Ein von dem »Mil. Woch.⸗
orgen, wären wir Alle todt. Die Franzosen haben uns Tage lang, ohne irgend eine Fürsorge, auf Mist liegen lassen doch ich verzeihe ihnen.
— Der französische General Raoult ist, wie der „N. Pr. Ztg.⸗ mitgetheilt wird, am 3. d. im Lazareth zu Reichshofen
—
ei Wörth und der General Kerléadec in Metz seinen Wunden
erlegen.
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Wie es scheint, hat sich auch in dem gegenwärtigen Kriege
davon einen neuen Belag. Der Brief lautet in der Ueber- setung: Wir sind durch die Franzosen wie Hunde behandelt worden, und ohne die Preußen, welche für uns wie Brüder
1—
Kopenhagen, 23. September. 8 1“
Die französische Panzerfregatte »Reine Blanche«, vo Christiansand kommend, ankerte heute Vormittag auf der Rhede von Frederikshaven.
— Die Anordnung des Königlichen Finanz⸗Ministeriums vom 9. August d. J, daß für Exemplare steuerpflichtiger Zei⸗ tungen, welche unentgeltlich an die im Felde stehenden Truppen oder an Lazarethe geliefert werden, auf desfallsigen Nachweis die Zeitungssteuer unerhoben bleibt resp. erstattet wird, findet nach einer neueren Bestimmung des Königlichen Finanz⸗ Ministeriums ebensowohl auf ausländische wie auf inländische Blätter Anwendung. Demgemäß wird fortan auch für unent⸗ geltlich an Lazarethe ꝛc. gelleferte oder unter Band eingehende, außerhalb des preußischen Staatsgebiets ersche mnende Zeitungen die Zeitungssteuer nicht mehr erhoben, etwa bereits erhobene Zeitungssteuer aber auf Nachweis erstattet werden.
— In Coulommiers, Departement Seine et Marne, ist ein Feldpost⸗Relais in Wirksamkeit getreten.
— Im Anschluß an die in Nr. 235 des Staats⸗Anzeigers unter Berlin enthaltene Notiz, betreffend die unentgeltliche Lieferung von Saatgetreide an die in Folge der Kriegs⸗ ereignisse möglicherweise in Noth geratbenen westlichen Grenz⸗ distrikte Deutschlands, können wir mittheilen, daß die Anmeldun⸗ gen solcher Gaben bei dem Ministerium für die landwirthschaft⸗ lichen Angelegenheiten in erfreulicher Weise sich gemehrt haben, jedoch vielfach, entsprechend der auch in der Presse wiederholt vertretenen Auffassung, mit dem Anheimgeben, der Natural⸗ Lieferung eine bestimmte Geldsumme zu substituiren, während einzelne Geber von vorn herein eine Geldsumme als die ge⸗ eigneteste Form der Unterstützung angeboten haben.
Diese Auffassung hat durch andere Momente eine so ge⸗ wichtige Unterstützung erhalten, daß das Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten seine Bereitwilligkeit zu einer Vermittelung in Bezug auf das in Rede stehende ge⸗ meinnützige Unternehmen nur unter der Voraussetzung auf⸗ recht erhalten kann, daß es sich lediglich um Empfang⸗ nahme und Vertheilung von Geldbeiträgen, nicht aber um Natural⸗Lieferung von Saatgetreide handeln wird. Sehr gerne wird es jene, sei es von Privaten, sei es von Kom⸗ munen entgegennehmen und möglichst im Sinne der Geber zur landwirthschaftlichen Unterstützung in den erwähnten Distrikten durch geeignete lokale Organe verwenden.
Die bestimmenden, gegen die Lieferung von Wintersaat in natura sprechenden Gründe ergeben sich zwar schon aus dem Resultat der veranlaßten, wenn auch noch nicht ganz abgeschlossenen amtlichen Ermittelungen, wonach bis⸗ her weder ein Mangel an Wintersaat sich in irgend einem be⸗ stimmten Orte in den westlichen Grenzlanden hat nachweisen lassen, noch auch irgend ein auf Gewährung von Wintersaat gerichtetes Gesuch eines Grundbesitzers von dort hier ein⸗ gegangen ist. Außerdem aber sind die in den Transport⸗ Verhältnissen der Eisenbahnen liegenden Schwierigkeiten jeder Güterbeförderung für andere als militärische Zwecke zur Zeit so groß, daß eine rechtzeitige Beförderung von Saat⸗ getreide aus den östlichen und mittleren Provinzen nach den westlichen aussichtslos ist.
— Der nächste Kommunal⸗Landtag der Neumarkt
am 14. November d. J. zu Cüstrin eröffnet werden.
—
wir
Braunschweig, 23. September. (Br. Tagebl.) Gestern Nachmittag traf mittelst Schnellzuges der General⸗Gouverneur Vogel von Falckenstein hier ein und nahm in Schrader'’s Hote Quartier. Derselbe begab sich bald nach der Ankunft zu dem Herzoge. Zweck seines Hierseins ist u. A. die Inspizirung der hiesigen Lazarethe.
Sachsen. Meiningen, 20. September. Der Herzog hat heut einen Aufruf erscheinen lassen, nach welchem für das Herzogthum ein Invalidenfonds gegründet werden soll, aus dem 21) diejenigen Soldaten des Herzogthums Meiningen, die durch Wunden oder durch Siechthum, welche der Krieg veran⸗ laßt, unfähig zur Arbeit und zum Erwerb ihres Lebensbedarfs geworden; 2) bedürftige Wittwen und Kinder gefallener Sol⸗ daten des meininger Landes Unterstützung erhalten sollen, um ihre Noth dadurch zu lindern.« Dieser Invalidenfonds soll mit der 1861 gegründeten »Herzog Georgs⸗Stiftung« verbunden
und der Oberaufsicht des Staats unterstellt werden.
Hessen. Mainz, 23. September. (W. T. B.) Dem nach der Schlacht von Gravelotte wegen starker Verluste nach Mainz zur Garnison zurückgeschickten 67. Regimente wurde
von den Mainzer Bürgern in den neuen Anlagen ein großes Fest gegeben, bei welchem das ganze Regiment anwesend war. Nach der Festrede wurden Hochs auf die deutsche Armee und kführer ausgebracht. Der Oberst dankte im Namen des