Zossen, errichtet am 5. Mai 1813 bei dem vormaligen Stadtgerichte daselbst, 9) letzter Wille des Landwehrmannes Martin Lehmann von der ersten Compagnie der zweiten Landwehr⸗Brigade, errichtet am 7. August 1813 vor dem damaligen Stadtgerichte zu Mittenwalde, 10) letzter Wille des Ackermanns Wilhelm Kortmann, deponirt am 20. August 1813 bei dem ehemaligen Stadtgerichte zu Bernau, 11) letzter Wille der Bauerwittwe Tietz, Marie Elisabeth geborene Spieseke aus Neuendorf, errichtet am 9. Mai 1814 vor dem damaligen Justizamte Trebbin, von denen die zu 1 bis 3 benannten sich im Depositorio des unterzeichneten Gerichts befinden, während die zu 4 bis 7 gedachten bei der Kreisgerichts⸗Deputation zu Oranienburg, die zu 8 und 9 erwähnten bei der Kreisgerichts⸗Deputation zu Mitten⸗ walde, die sub 10 bezeichnete bei der Kreisgerichts⸗Kommission zu Bernau und die letzte bei der Kreisgerichts⸗Kommission zu Trebbin aufbewahrt werden, sind vor länger als 56 Jahren niedergelegt worden. Da bisher die Publikation derselben nicht beh cgt auch das Ab⸗ sterben der Testatoren nicht mit Sicherheit ermittelt worden ist, so werden hiermit alle diejenigen, welche die Eroöͤffnung der vorbezeichneten Dispositionen zu verlangen berechtigt sind, nach Vorschrift der Gesetze aufgefordert, dieselbe binnen 6 Monaten bei dem unterzeichneten Gerichte beziehungsweise bei derjenigen Gerichtsbehörde, bei der sie nach dem Vorstehenden aufbewahrt werden, zu beantragen, widrigenfalls mit der Eröffnung und Wiederverschließung von Amtswegen verfahren werden wird. Berlin, den 20. September 1870. “ Königliches Kreisgericht.
[29911 Bekanntmachung. Der Tischlermeister Johann Friedrich Paskarbeit von Angerburg hat vor 13 Jahren diesen Ort verlassen und hat seit jener Zeit von seinem Leben oder Aufenthalte keine Nachricht gegeben.
Derselbe, sowie seine Rechtsnachfolger werden unter der Verwar⸗ nung, daß der Verschollene selbst für todt erklärt und sein Nachlaß den nächsten bekannten Erben mit den Folgen des Allg. Landrechts II. 18. §§. 834 seq. zuerkannt werden wird, zum Termin
den 2. September 1871, Vormittags 10 Uhr vor Herrn Kreisrichter Holtzheimer hierdurch öffentlich vorgeladen Angerburg, den 28. Juni 1870. Köͤnigliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
1I“ 1 v [2188] Proolam a. Es werden: “ 1) Kasimir Mittelstaedt, geboren den 30. Januar 1812 zu Milkowo, deer 1851 oder 1852 von dort nach Amerika ging und dessen un⸗ bekannte Erben und Erbnehmer, 2) die unbekannten Erben und Erbnehmer der am 19. Juli 1866 verstorbenen Wittwe Maryanna Ströõszyna zu Bzoro, aufgefordert, sich spätestens in dem am 3. April 1871, 11 Uhr, anstehenden Termine hier bei Gericht schriftlich oder persoͤnlich zu melden, widrigenfalls Ersterer ad 1 für todt erklärt und sein Nachlaß den bekannten Erben zugesprochen, der Nachlaß der Letzteren ad 2 aber dem Fiskus zugesprochen werden wird. Charnikau, den 18. Juni 1870. 8 “ Königliche Kreisgerichts⸗Kommission. I
Verloosung, Amortifation, Zinszahlung u. s. w. . vppon öffentlichen Papieren. In Gemäßheit des §. 7 des Statuts fordern wir die Aktionäre der Aktiengesellschaft Eisen⸗ und Stahlwerk zu Osnabrück hierdurch auf, fernere 20 pCt. der Aktienbeträge und zwar
10 pCt. oder 50 Thlr. für jede Aktie am 1. November d. J., 10 pCt. ⸗ 50 » „ » 1. Februar 1871, entweder bei der Norddeutschen Bank in Hamburg oder bei Herrn Banquier N. Blumenfeld in Osnabruͤück unter Vorlegung der Interimsscheine einzuzahlen. Sowohl die Norddeutsche Bank, als auch Herr Blumenfeld sind ermächtigt, über die Einzahlungen zu uittiren. a Osnabrück, den 27. September 1870.
Der Vorstand der Aktiengesellschaft Eisen⸗ und Stahlwerk zu Osnabrück. Gresser. C. Schemmann.
2 Verschiedene Bekanntmachungen.
Vom 1. Oktober cr. ab treten für Rundholz⸗Trans⸗ pporte in Wagenladungen von den Stationen Opato⸗ witz, Königgrätz, Sminitz und Josephstadt der K. K. 8l pr. süd⸗norddeutschen Verbindungsbahn nach unferen 8 8Gebirgsbahnstationen Gottesberg, Dittersbach, Wal⸗ ☛☚æl denburg und Altwasser ermäͤßigte Frachtsaͤtze in Kraft. Druckexemplare des Tarifs werden bei den genannten Dienststellen unentgeltlich verabfolgt, soweit solche vorhanden sind.
Berlin, den 23. September 1870.
Koönigliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn. 1—
Vom 1. Oktober cr. ab tritt für Güter aller Art und für Schlachtvieh, Eilgut jedoch ausgenommen, zwischen Stationen der Königlich Niederschlesisch⸗ Märkischen Eisenbahn und Stationen der Rechte⸗Oder⸗ Ufer⸗Eisenbahn ein neuer Verbandtarif in Kraft, wo⸗ bei hinsichtlich des Koblenverkehrs bemerkt wird, daß ch die politischen Verhältnisse bedingten starken Inan⸗
pruchnahme der Betriebsmittel täglich nur die Annahme von zusam⸗ men zwanzig Wagenladungen Kohlen zum Transport im Verband⸗ verkehr garantirt werden kann. .“ 5
Druckexemplare des Tarifs sind bei den Verbandstationen, somw in Breslau zum Preise von 7 ¾ Sgr. pro Stück käuflich zu haben t Berlin und Breslau, den 27. September 1870. ; Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenba Direktion der Rechte⸗Oder⸗Ufer-Eisenbahngesellschaft.
Tesstssc Prtetckgn 1“ Tarif. Vom 1. Oktober cr. ab tritt für Gütersen nm ngen aller Art und für Schlachtvieh ein Fadan. Wzwischen den sämmtlichen Stationen der Königlich —aze iederschlesisch⸗Maͤrkischen Eisenbahn und den Statio nen der Schlesischen Gebirgsbahn von Kohlfurt und Görlitz bis intl. Greiffenberg einerseits und den sämmtlichen Stationen der Oberschle. sischen Stamm⸗Eisenbahn nebst Seitenlinien, der vormaligen Wil helmsbahn und Neisse⸗Brieger Eisenbahn andererseits unter der Be⸗ zeichnung »Schlesisch⸗Märkischer Verband« ein neuer Verband. Tarif in Kraft.
Durch diesen allgemeinen Verbandtarif werden die nachbezeichne. ten, zum Theil in denselben übernommenen, berxeits bestehenden Aus. nahmetarife für einzelne Transportartikel aufgehoben, als:
a) der gemeinschaftliche Tarif für gebrannten Kalk zwischen Statio.
nen der Oberschlesischen Eisenbahn und denen der Königl. Nieder⸗
schlesisch⸗Märkischen und Schlesischen Gebirgsbahn vom 15. April
1860 resp. 1. Dezember 1867 für den Verkehr nach den Statio⸗
nen Deutsch⸗Lissa bis Berlin, Görlitz und einschließlich Greiffen⸗
berg (die bisherigen Sätze für die Stationen Rabiehau bis Hirrschberg bleiben jedoch bis auf Weiteres in Kraft);
b) die gemeinschaftlichen Tarife für Mehl von den Stationen der Oberschlesischen und früheren Wilhelmsbahn nach Berlin und Görlitz vom 20. September 1868 und nach Köpenick vom 1. April
M1869, so wie von den Stationen der früheren Neisse⸗Brieger
Eisenbahn nach Berlin, Köpenick und Görlitz vom 1. April 1870; c) die gemeinschaftlichen Tarife für Roheisen, altes Eisen, Bruch⸗ eisen ꝛc. zwischen den Stationen der Oberschlesischen resp. frů. heren Wilhelmsbahn und denen
Na) der Königlich Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn Deutsch
1 ITI Berlin und Görlitz vom 10. Juli 1862 resp. 8. Okto⸗ er
₰) der Schlesischen Gebirgsbahn Nicolausdorf bis inkl. Greiffen⸗
berg vom 15. Oktober 1868;
d) der gemeinschaftliche Tarif für Schlachtvieh vom 30. April 1870;
e) der gemeinschaftliche Tarif für Holz von Oderberg nach den Stationen Finkenheerd und Berlin vom 1. April 1868;
f) die Spezialtarife der Oberschlesischen Eisenbahn Seite 198 des Lokaltarifs derselben vom 1. Mai 1869 in der 3. Position Bres⸗ lau zum Transit auf die Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn.
Die bestehenden gemeinschaftlichen Tarife für Steinkohlen und Coaks im Verkebr der Oberschlesischen (einschließlich der Wilhelms⸗ bahn) nach Stationen der Koͤnigl. Niederschlesisch⸗Märkischen Eisen⸗ bahn sind in den neuen Verbandtarif nicht aufgenommen und bleiben neben demselben bis auf Weiteres in Kraft.
Druckexemplaren des neuen Verbandtarifs sind auf den Verband⸗ stationen sowie in Breslau zum Preise von 7 ½ Sgr. pro Stück käuf⸗ lich zu haben. — 8
Berlin und Breslau, den 27. September 1870.
Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
Königliche Direktion der Oberschlestischen Eisenbahn.
Sächsisch⸗Russisch⸗Polnischer Verband⸗
Güterverkehr. Vom 1. Oktober cr. ab tritt
für die Beförderung von Gütern aller Art zwischen
den Stationen Warschau, Eodz und Sosnowice der
Warschau⸗Wiener⸗Eisenbahn und der Station Görlitz
der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn, sowie Statio⸗
nen der Sächsischen Staats⸗ und Leipzig⸗Dresdener Eisenbahn via
Kattowitz unter der Bezeichnung »Sächsisch⸗Russisch⸗Polnischer Ver⸗
band⸗ ein neuer direkter Tarif in Kraft.
Druckexemplare sind bei unseren Stationen Breslau und Görlitz
zum Preise von 3 Sgr. käuflich zu haben.
Berlin, den 28. September 1870.
Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
[2992]
—ö—
Westfälische Eisenbahnn. Bekanntmachung.
Mit dem 1. Oktober d. J. tritt für den Lokal⸗ und Verbands⸗ verkehr, sowie für den Verkehr von Bahn zu Bahn bei der Westfälischen Eisenbahn das v“
»Betriebs⸗Reglement für die Eisenbahnen im Norddeutschen Bunde⸗ (publizirt durch das Bundes⸗Gesetzblatt d. J. Nr. 23 Seite 419 ff.) in Kraft. Exemplare dieses Reglements sind bei unseren Güter⸗ Expeditionen zum Preise von 4 Sgr. pro Stück käuflich zu bazichen.
Das bisherige Betriebs⸗Reglement für die preußischen Staats⸗ und unter Staatsverwaltung stehenden Eifenbahnen vom 3. September 1865 ist vom genannten Tage ab aufgehoben.
Münster, den 24. September 1870.
Königliche Direktion der Westfälischen Eisenbahn.
Hierbei Verlust⸗Listen Nr. 63, 64, 65 und 66.
pas Abonnement beträgt 1 Thlr. für das Vierteljahr.
Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 2 ½ Sgr.
Alle Post-Anstalten des In⸗ und
Auslandes nehmen Bestellung an,
für Berlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats-Anzeigers:
Zieten⸗Platz Nr. 3.
—— —
Berlin, Freitag den
30. September Morgens
1
EFün ee 2 bn —
8 30. September Unser Königshaus und unser Volk feiern heut ein Fami⸗ lien- und ein Landesfest — den Geburtstag Ihrer Majestät der Königin.
Eine ernste und schwere Zeit liegt auf dem Vaterlande. Noch ringt Preußen mit der Bewältigung des ewigen Ruhe⸗ störers an Deutschlands westlichen Grenzen und mit de gabe, dem Frieden dauernde Grundlagen zu sichern.
Fast unser ganzes waffengeübtes Heer ist im Feindeslande; an seiner Spitze Se. Majestät der König und die Prinzen Seines Hauses. Nach althergebrachter Weise theilen Sie mit Ihrem Volke in treuer Pflichterfüllung die Gefahren.
Die Gemächer im Königlichen Palais sind vereinsamt; nicht einsam aber ist es um unsere Königin. Eng schließt sich das Volk an seine Fürstin, und mächtig war der Pulsschlag der Herzen, der in den jüngsten Siegestagen das Land bewegte und die Bevölkerung Berlins immer und immer wieder zu ihrer Königin trieb.
Der Geist von 1813 lebt in allen Ständen; König Friedrich Wilhelm's und Luisen's Gestalten sind in unsere Erinnerung getreten und unsere ganze Geschichte ist lebendig geworden in den großen Momenten der Gegenwart.
So vollzog sich bei der Siegesnachricht von Sedan an den ehernen Zeugen früherer eherner Zeiten ein erhebendes Schau⸗ spiel unter den Augen unserer Königin. Nicht blos die Helden⸗ führer von 1813 — bis zum Großen Kurfürsten hin bekränzte das Volk im stolzen Nationalbewußtsein seine Fürsten und Helden! Die Jugend stürmte hinauf zum erzenen Bilde des großen Königs, schmückte ihn und den historischen Krückstock mit frischem Lorbeer und drückte dem geistigen Bannerträger des preußischen Volkes neue Siegesfahnen in die Hand!
In so schöner, so großer Zeit, im Aufschwunge eines ge⸗ läuterten Volksbewußtseins, feiert Ihre Majestät die Königin Ihren diesjährigen Geburtstag. Ihr ist beschieden, was der unvergeßlichen Königin Luise nicht vergönnt war, inmitten einer großartigen Thätigkeit an der Spitze der preußischen Frauen den Siegeszug unserer Armeen zu stützen und zu fördern, Schmerzen zu lindern und Thränen zu trocknen. Im Herzen Deutschlands stand die Wiege unserer Königin, und mit deutschem Herzen st Sie bestrebt, die patriotischen Frauen im ganzen deutschen Vater⸗ lande zu gemeinsamem Wirken zu vereinigen. Der Dank, der aus dem Herzen eines treuen Volkes sich zu Ihr erhebt, wird Ihrer Majestät die schönste Gabe sein am heutigen Freudentage.
Gott segne Ihre Majestät und leihe Ihr ferner Kraft zu
1
Ihren großen Friedenswerken—
„— Heute, am Geburtstage Ihrer Maͤjestät der
Königin, seiner Allergnädigsten Protektorin, hat das Centralkomite des preußischen Vereins zur Pflege im Felde ver⸗ wundeter und erkrankter Krieger die nachstehende Bekannt⸗ machung zu erlassen: JZur Lösung der Preisaufgabe, welche das unterzeichnete Lentralkomite bei⸗ Gelegenheit der hiesigen internationalen Kon⸗ ferenz der Vereine zur Pflege Verwundeter unter dem 27. April 1869 in Bezug auf die freiwillige Hülfe in einem Seekriege ausgeschrieben hat und welche also lautete:
eanmʒnn ngn ennaan
»Unter welchen Umständen, in welcher Form und mit welchem Erfolge hat die private Humanität bereits versucht, in Seekriegen an der Rettung Schiffbrüchiger und an der Sorge für die Verwundeten und Kranken der Kriegsflotten sich zu be⸗ theiligen?«
„„»'In welcher Ausdehnung und unter welchen Bedingungen können die Hülfs⸗Vereine mit Aussicht auf Erfolg sich diese Aufgabe stellen?«
»Welche Vorbereitungen im Frieden sind nothwendig, um NS.“ den Anforderungen der Menschlichkeit entsprechend zu lösen?«
„In wiefern ist die Lösung derselben zu fördern und zu sichern durch Anknüpfung und Unterhaltung näherer Bezie⸗ hungen zwischen den ständigen Hülfs⸗Vereinen zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger und den bestehenden Vereinen zur Rettung Schiffbrüchiger?« sind zwei Preisschriften, eine in deutscher, die andere in eng⸗ lischer Sprache eingegangen. Auf Grund des über den Werth derselben von den unter dem 20. Mai d. J. ernannten Preis⸗ richtern abgegebenen ausführlichen Gutachtens, welches dem⸗ nächst von uns in der Zeitschrift »Kriegerheil« veröffentlicht werden wird, hat das Centralkomite in der Sitzung vom 15. d. M. sich zu dem Beschlusse vereinigt,
doaß der in deutscher Sprache geschriebenen, mit dem Motto: veveiden mindern, Leben retten, Unglück hindern, Unlust und Gefahr nicht achten Nie nach eignem Vortheil trachten — Also sei der Arzt auf Erden!
Wo wird Lohn dafür ihm werden?⸗ ““ versehenen Arbeit wegen nicht genügender Lösung der Aufgabe der Preis nicht ertheilt werden könne.
e dagegen die in englischer Sprache abgefaßte, das otto:
»Cast thy bread upon the waters
for thou shalt find it after many days« führende Arbeit betrifft, so hat dieselbe zwar ein näheres Ein— gehen auf die erste Frage der Aufgabe vermissen lassen, auch bei Lösung der zweiten Frage die Hauptaufgaben der zur frei⸗ willigen Hülfe erforderlichen Lazarethschiffe insofern verkannt, als für dieselben eine Einrichtung zur dauernden Krankenpflege vorgeschlagen wird, welche, für Hospitalschiffe in entfernten Meeren zweckmäßig, den Verhältnissen der englischen Marine wohl entsprechend erscheint, jedoch für den Bedarf anderer mari⸗ timer Staaten ebenso wenig als für die Wirksamkeit von Vereins⸗Lazarethschiffen empfohlen werden kann.
Andererseits aber bringt die Schrift mehrere für die Aus⸗ führung des 13. Additional⸗Artikels der genfer Konvention verwerthbare neue Vorschläge, namentlich den der Beschaffung von Rettungsflößen, von deren Konstruktion und Verwendung eine sehr genaue und anschauliche Beschreibung beigegeben ist, so daß derselben aus diesem Grunde, so wie mit Rücksicht auf die fleißige und mit warmem Interesse für die gute Sache angefertigte Bearbeitung der Aufgabe, der ausgesetzte volle
Preis von Einhundert Stück Friedrichsd'or einstimmig zuerkannt worden ist. Die Eröffnung des mit dem obengedachten Motto versehe⸗ nen Couverts hat als Verfasser den Herrn Jan Helenus Ferguson auf Aruba (Niederländisch Westindien) ergeben. Berlin, den 30. September 1870. “ Das Centralkomite des Preußischen Vereins zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger.
R. v. Sydow.