1870 / 297 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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in die einzelnsten Details verfolgen kann. Ein Observatorium zur Orientirung in den feindlichen Schanzen ist eingerichtet. Uebrigens hat die vertriebene französische Besatzung, abgesehen von der Bewehrung, die nach dem Einzug der deutschen Trup⸗ pen umgedreht werden mußte, den letzten noch Arbeit genug übrig gelassen. Im Innern hatte sie die Montirungs⸗ arbeiten nur bis zu den ersten Anfängen gefördert. Die Kasematten und die unterirdischen Gänge müssen erst von den Pionieren ausgebaut werden. Der Feind schenkt offenbar nicht allen Punkten des geräumigen Schanzterrains dieselbe Aufmerksamkeit. Er hat von den nahen Festungsposi⸗ tionen an den Außenwerken von Paris einige Stellen bei la Tour, besonders diejenigen, von denen sich Paris am besten beobachten läßt, unter scharfe Observation genommen, so wie er hier eine Bewegung verspürt, donnert er los. Indessen stören die Geschosse, die er aus den Forts Issy, Vanves, Mont⸗ rouge entsendet, die Erdarbeiten auf unserer Seite nicht im Mindesten.

Die Truppen haben zunächst nur die Aufgabe, so rasch wie möglich die Vollendung der Schanze herbeizuführen und zur Vertheidigung derselben bereit zu sein, falls der Feind einen Sturm unternehmen sollte, woran vorläufig Niemand glaubt. Daß sich übrigens die deutsche Armee mit der Cernirung von nicht begnügen wird, ist schon jetzt entschieden. Die Herbeischaffung eines gröferen Artillerieparkes von schwerem Belagerungsgeschütz ist eingeleitet. Für die prompte Beförderung des nothwendigen Materials tritt als ein wesentlich unterstützen⸗ des Moment der Fall der Festung Toul ein, von dem man soeben Nachricht erhalten hat. Ohne Schwierigkeit wird nun die direkte Eisenbahnverbindung von Nanzig über Chalons bis

von Paris hergestellt werden können.

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Weiter liegen vom Kriegsschauplatz folgende Nach⸗ richten vor:

Karlsruhe, 30. September. (W. T. B.)

Die »Karlsr. Zeitung« meldet aus Straßburg vom 29. d.: Viele französische Offiziere haben auf ihr Ehrenwort, in diesem Kriege nicht wieder gegen Deutschland zu kämpfen, die Freiheit erhalten, und sind nach der Schweiz abgereist. Unter denselben befindet sich der General Uhrich. Die Mobil⸗ garden, lauter Elsässer, werden dem Vernehmen nach in die Heimath entlassen. Bereits findet ein sehr bedeutender Andrang von Fremden statt, es ist jedoch noch schwer, in die Stadt zu kommen. Der größere Theil des Belagerungsmaterials soll bereits nach Paris abgegangen sein.

Aus Marly, 27. September, Morgens 10 Uhr, wird der »Köln. Z.“« über Vorgänge bei Metz berichtet: Heftiges Kano⸗ nen⸗, Mitrailleusen⸗ und Kleingewehrfeuer zwischen Fort Queuleu und unseren Batterien in Mercy⸗le⸗haut. Ein Dorf dazwischen, wohl Grigy, steht in Flammen. Das Fort Queuleu ist in Rauch gehüllt. Auch von Thibaut werfen unsere Batterien Granaten nach Queuleu. Der Kampf entwickelt sich vor unseren Augen immer stärker. In Papeterie haben unsere Jäger gestern Abend einen Sergeanten des 84. französischen Infanterie⸗Regi⸗

ments im Wäldchen erschossen, diesen Morgen einen zweiten

Frranzosen, worauf jedesmal die übrigen Mannschaften der französischen Patrouillen die Flucht ergriffen.

1 (Fort Queuleu liegt südöstlich von Metz, eine halbe Meile südöstlich vom Fort ist Merecy⸗le⸗haut belegen.)

1 Zu der mit so grellen Farben von Franzosen und Fran⸗ zosenfreunden geschilderten Einäscherung von Bazeilles liegen neuerdings wieder von unparteiischen Engländern, die den gan⸗ zen Feldzug, zum Theil als Aerzte und Mitglieder der Gesell⸗ schaften zur Pflege der Verwundeten, mitgemacht, Widerlegun⸗ gen vor, die den deutschen Truppen das beste Zeugniß geben. Gleichzeitig erscheint ein Brief von dem hayrischen Kriegs⸗Mi⸗ nister in der »Times«, in welcher derselbe einen Bericht von General v. d. Tann über die Vorgänge in Bazeilles in Aus⸗ sicht stellt, aber jetzt bereits zuversichtlich die den Bayern zur Last gelegten Ausschreitungen zurückweist.

Ueber die französische Armee in und um Metz werden der »N. Pr. Ztg.⸗“ von zuverlässiger Stelle folgende Mitthei⸗ lungen gemacht: 1

Nach Aussage von französischen Civilisten, welche als Ueber⸗ läufer eingebracht waren, und von Soldaten, welche gefangen wurden, sowie aus aufgefischten Flaschen, welche die Mosel auf Argancy heruntertrieben, und aus Briefen, welche an Luft⸗ ballons befestigt waren, läßt sich Folgendes über die französische Armee in und um Metz resumiren: 1) Die Stadt Metz hat nur Garde mobile als Garnison. 2) Die Armee kantonnirt um Metz. 3) Außer den Regiments⸗Nummern, welche nach der französischen Ordre de bataille dem Garde⸗, 2., 3., 4. und 6. Armee⸗Corps angehören, sind noch vom 5. Corps die Num⸗ mern 27, 30, 88, 84 und 97 (letztere beiden bilden die sog. Brigade mixte unter Brigade⸗General Lapasset) und vom

7. Armee Corps die Nummern 5, 21, 52 und 53 und das

17. Chasseur⸗Bataillon vertreten; ob diese Nummern etwa von Soldaten herrühren, welche an der Schlacht bei Sedan Theil genommen haben und später geggen diesseitige Gefangene aus⸗ gewechselt sind, hat sich nicht feststellen lassen. 4) Wie es scheint, sind diese aus der Schlacht, eventuell aus der Kapitulation von Sedan herrührenden nach Metz ausgewechselten Gefangenen nicht unter andere Regimenter vertheilt worden, sondern in sich ge⸗ schlossen geblieben. 5) Bis jetzt sind nur vom 60. und 63. In⸗ fanterie⸗Regiment je ein 4. Bataillon in Metz nachgewiesen; die Stärke der Compagnie variirt zwischen 30 und 60 Mann. 6) Was die Verpflegung anbetrifft, so wird fast durchgängig seit etwa 14 Tagen nur Pferdefleisch verabreicht, Salz soll fast gar nicht mehr vorhanden sein. Alle Nachrichten sprechen sich aber darüber einstimmig aus, daß an Brod, Reis und getrocknetem Gemüse Ueberfluß ist, Zucker fängt an zu mangeln und wird durch Syrup ersetzt. Fourage für die Pferde soll nicht mehr existiren. Die Pferde erhalten theils Gerste, theils Grünfutter, aber beides in sehr geringen Quantitäten. 0 In Metz sollen zwischen 15 30,000 kranke und verwundete Soldaten liegen. 8) Obgleich in einzelnen Briefen von Dyssenterie gesprochen wird, scheinen keine epidemischen Krank⸗ heiten unter den französischen Truppen zu herrschen. 9) Außer den 47 in der Stadt befindlichen Lazarethen ist ein temporäres Lazareth in Eisenbahnwagen bei Devant le Pont etablirt. 89 Die Proklamirung der französischen Republik und des pro⸗ visorischen Ministeriums ist in der Stadt Metz affichirt. Die Soldaten außerhalb der Stadt erfahren von der Kapitulation von Sedan und dem Regierungswechsel nur von Hörensagen und halten die Gerüchte zum Theil für gemacht und falsch.

In Folge des Geschwaders aus der Ostsee bat der General⸗Gouverneur der Küstenlande folgende Bekanntmachung erlassen:

Zuverlässigen Nachrichten zufolge hat auch die Franzosenflotte in der Ostsee den Befehl erhalten, sich zurückzuziehen. Damit dürfte eine Beschränkung der Schiffahrt in der bisherigen Weise an unseren Küsten nicht mehr als geboten erscheinen. Die betreffenden Komman⸗ danten sind daher von mir angewiesen, soweit es bei dem fortbestehen⸗ den Kriegszustande die Sicherung ihrer Häfen gestattet, dem Verkehr unserer und der neutralen Schiffe die möglichste Erleichterung zu ge⸗ währen. In welcher Ausdehnung in den verschiedenen Häfen⸗ und

lußmündungen die bisherigen Beschränkungen hiernach aufzuheben ind, soll in den Lokalblättern bekannt gemacht werden.

Zugleich wird aber auch eine Ermäßigung in der Küstenbewachung eintreten können. Ich bestimme daher, daß der Dienst der freiwilligen Küstenwehr bis auf Weiteres nicht mehr zu beanspruchen ist.

Bei dieser Gelegenheit möge mir gestattet sein, unserer Küsten⸗ wehr in Anerkennung der von ihr geleisteten Dienste hiermit meinen Dank auszusprechen, einen Dank, dem sich zuvörderst gewiß gern alle Küstenbewohner anschließen werden. Die freiwillige Küstenwehr hat mit der größten Opferwilligkeit und Thatkraft gezeigt, daß, wenn es gilt, das Vaterland und den eigenen Heerd zu schützen, jeder Einzelne von dem patriotischen Pflichtgefuhl beserlt ist, an der bedrohten Grenze auf der Wacht zu sein. Sollte demnach unserer Küste noch einmal Gefahr drohen, dann würden König und Vaterland, deß bin ich gewiß, einen Jeden mit Freudigkeit auch »zur Wacht am Meer⸗ wiederum auf seinem Posten finden.

Hannover, den 25. September 1870.

Der General⸗Gouverneur der Küstenlande. gez. v. Falckenstein.

Das Central⸗Nachweisebureau hat aus dem ihm zu Gebote stehenden Material eine statistische Zusammenstellung bearbeiten lassen, deren Zweck der Versuch ist, annähernd nach zuweisen, wie sich die Zahl der seit Beginn des Krieges Ver⸗ wundeten und Erkrankten zur Zahl der Wiedergenesenen verhält.

1) Die Zahl der in die Bücher des Bureaus eingetragenen Verwundeten und Kranken beläuft sich auf 54,450. Der Ab⸗ schluß der Bücher für diese statistische Uebersicht hat am 28. Sep⸗ tember Abends stattgefunden, bis zu welchem Termin dem Cen⸗ tral⸗Nachweiseburean 1188 Lazarethrapporte vorlagen, unter denen 48 aus Feld⸗ und Kriegslazarethen, die übrigen aus Reserve⸗Vereinslazarethen und Privatpflegestellen eingegangen waren.

2) Die Zahl derjenigen, welche unter jener Totalität als transportfähige Rekonvaleszenten zu betrachten sind und theils nach rückwärtsgelegenen Lazarethen evakuirt, theils zu den An⸗ gehörigen entlassen wurden, beträgt: 4597.

3) Die Zahl der zu den im Felde stehenden oder Ersatz⸗ Truppentheilen, so wie zu den Etappen⸗Kommandos als geheilt Entlassenen, von welchen ein kleiner Theil als unbrauchbar oder invalide entlassen erscheint, beträgt: 3808.

4) Die Zahl der im Lazareth Verstorbenen ist: 518.

4 Nach diesen Ziffern stellt sich das Verhältniß, in Prozenten ausgedrückt, wie folgt: Rekonvaleszenten 8,44, Geheilt 6,90, Invalide 0,0s, Todt 0,95.

Die

Rückzuges des französischen Blokade⸗

In Corbeil, Departement Seine⸗et⸗Oise, Dammar⸗

tin, Departement Seine⸗et⸗Marne, und Na nteuil⸗le⸗Hau⸗

douin, Departement Oise, sind Feldpostrelais in getreten. 8 8 1“ ““ 218 8 2 .

Aus Rheims, 30. September, ist dem »St. Anz.“ nachstehende telegraphische Depesche zugegangen: In dem De⸗ partement des General⸗Gouvernements Rheims, namentlich auf der Bahnlinie Chalons⸗Meaux, ist Mangel an Kolonial⸗ waaren. Die Einfuhr ist zur Zeit zollfrei. Schutzschein der Militärbehörde des Ausgangsorkes ist erforderlich. Thätige Unterstützung der Behörden des General⸗Gouvernements wird

zugesichert. Graf Tauffkirchen, Civil⸗Kommissar.

„Hessen. Darmstadt, 30. September. (W. T. B.) Erste Kammer trat in ihrer heutigen Sitzung dem Be⸗ schlusse der Abgeordnetenkammer bei, die Regierung unter gleichzeitigem Anerbieten der erforderlichen Geldmittel zu er⸗ suchen, darauf hinzuwirken, daß den hessischen Truppen die nothwendigen im Etat nicht vorgesehenen Nahrungsmittel und Kleidungsstücke verabfolgt werden. Der Kriegs⸗Minister er⸗ klärte, daß bereits eine bedeutende Anzahl wollener Hemden nach dem Kriegsschauplatze abgeschickt worden sei, und daß man die Bedürfnisse nach anderen Gegenständen amtlich feststellen werde.

Württemberg. Stuttgart, 30. September. (W. T. B.) Der »Staatsanzeiger für Württemberg« schreibt: Die Münchener Ministerkonferenzen, welche am 22. d. M. eröͤffnet wurden, sind am 27. geschlossen. Im Gegensatz zu Unterhand⸗ lungen auf Grund von Vollmachten wurde der Charakter von Besprechungen unter Feststellung schriftlicher Anhaltspunkte allerseits gewahrt. Der Gegenstand der Besprechungen war die Gründung einer Bundesverfassung zwischen den Staaten des Norddeutschen Bundes und den süddeutschen Staaten und zwar zunächst Bayern und Württemberg. Die den letzteren durch ihre Verhältnisse als geboten erachteten Be⸗ stimmungen wurden hierbei erörtert. Der Verlauf der Be⸗ sprechungen soll von den Betheiligten als ein befriedigender betrachtet werden. Es scheint, daß jetzt zunächst einer Kund⸗ gebung der preußischen Regierung entgegengesehen wird, wo⸗ nach erst die wirklichen Unterhandlungen folgen können.

Bayern. München, 28. September. Prinz Arnulph begiebt sich morgen wieder zu seinem Regiment auf den Kriegs⸗ schauplatz. Der württembergische Minister Mittnacht hat

heute Morgens München wieder verlassen.

Oesterreich⸗Ungarn. Prag, 29. September. Das in der heutigen Sitzung des böhmischen Landtags von dem Statt⸗

halter verlesene Allerhöchste Reskript lautet: An den Landtag Unseres Königreiches Böhmen!

Die in der allerunterthänigsten Adresse des Landtages Unseres Königreiches Böhmen ausgesprochenen Anschauungen und Wünsche haben Wir mit Aufmerksamkeit und jener ernsten Erwägung aufge⸗ nommen, welche Uns gegenüber den Kundgebungen Unserer Völker stets als Pflicht erschienen ist.

Mit Genugthuung haben Wir dabei die treue Hingebung an Uns und an die Sache Unseres Hauses begrüßt, welche in dieser Adresse loyalen Ausdruck erhalten hat, und mit lebhafter Befriedigung erfüllt Uns die Anerkennung der Thatsache, daß die Lage des Augenblickes mehr als je des einmüthigen Zusammenwirkens aller Völker der Monarchie bedarf.

Hierauf gestützt durften Wir Uns der Erwartung hingeben, daß der Landtag dem Gefühle dieser treuen Hingebung thatsächlich ent⸗ sprechen werde. Nichtsdestoweniger hat der Landtag unter Berufung auf das staatliche Eigenrecht Unseres Königreiches Böhmen die Voll⸗

ziehung der Wahlen in den Reichsrath abgelehnt und Uns die Ein⸗ die außerhalb des verfassungs.

schlagung von Bahnen angerathen, . es mäßigen Rechtes der Unserem Scepter unterworfenen Königreiche und Länder liegen und deren Verfolgung Rechtserschütterung entgegenführen könnte.

Wir sind Uns des Glanzes wohl bewußt, den die Krone Unseres Königreiches Böhmen um das Ansehen und die Macht Unserer

onarchie gebreitet hat. Wir sind auch entschlossen, demselben neuer⸗ dings die Untheilbarkeit und brüchlich zu verbriefen und gleich wie bei Unseren erlauchten Vor⸗ fahren soll die Krönung mit der Krone Böhmens Unserer inneren Einigung mit dem Volke Böhmens leuchtenden Ausdruck geben. Aber wir erin⸗ nern den Landtag daran, daß das Verhältniß des Landes zur Mon⸗ archie mit den Beziehungen, in welche es insbesondere durch die pragmatische Sanktion zu der Gesammtmonarchie getreten ist, nicht blos Verpflichtungen der Krone, sondern auch eine reiche Anzahl von Rechten umfaßt, die ihre Uebung ausschließlich in der Person des gemeinsamen Monarchen fanden. Mit Freuden haben Wir der Ausschließlichkeit dieser Uebung entsagt, als Wir Unseren Willen aussprachen, im Einklange mit den Wünschen und den Be⸗ dürfnissen Unserer Völker die Grundsätze konstitutioneller Regierung in das Staatsrecht der Monarchie einzuführen. Der Schutz und Schirm, welchen Unsere Kaiserliche Vollgewalt dem Köͤnigreiche Boͤhmen

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stets geboten hat, soll durch die Theilnahme nicht gemindert

des Reiches an den wichtigsten Funktionen des Staatslebens zu nehmen berufen ist.

Wir sind gerne bereit, billigen Wünschen jederzeit Unsere volle Aufmerksamkeit zuzuwenden und so haben Wir Unserer Geneigtheit, die Beziehungen Unseres Köͤnigreiches Böhmen zur Gesammtmonarchie we- Revision unterwerfen zu lassen, bereits wiederholt Ausdruck ge⸗ geben

Die Klagen über die Mängel der Wahlordnung vom 26. Februar 1861 sind nicht unbeachtet an Uns vorübergegangen. Es wird Unsere ernste Sorge sein, diesen Klagen abzuhelfen, so wie anderen begrün⸗ deten Ansprüchen Unseres Königreiches Böhmen gerecht zu werden, soweit diese mit den Interessen des Gesammtreiches, mit der Sicher⸗ heit und nothwendigen Machtstellung r vereinbar sind. Nichts kann Uns mehr am Herzen liegen, als die dauernde Befriedigung Unseres böhmischen Volkes, nichts erwünschter sein, als die treue Hin⸗ gebung dieses Volkes nicht blos dem Dienste seines engeren Vater⸗ landes, sondern auch den Aufgaben des Gesammtvaterlandes in un⸗ bestrittenen Rechtsformen zugewandt zu sehen.

Wir verkennen nicht den Bestand bedauerlicher Vewirrungen, die 8 e innere Krisen in dem oͤffentlichen Rechte vielfach einge⸗ reten sind. b

Allein aus Verwirrung und Widerspruch erhebt sich eben als fester Punkt Unser Kaiserliches Wort vom 20. Oktober 1860, das Wort der diesem Diplome angereihten Staats⸗Grundgesetze vom 26. Februar 1861 und vom 21. Dezember 1867.

Es hieße von diesem Worte die Weihe einer feierlichen Verpflich⸗ tung der Krone streifen, es hieße einen festen und gesicherten Rechts⸗ boden mit den Schwankungen zweifelhafter, bestrittener und sich durch⸗ kreuzender Ansprüche vertauschen, wollte man die von Allen ge wünschte Verständigung Verfassung vollziehen. Der Vertretung Unseres Königreiches Be ist die volle Gelegenheit geboten, den Wünschen und Bedürfnisse desselben wirksamen Ausdruck zu geben.

Unserer Völker gewiß sein

schlossen hat, so bürdet er sich eine Verantwortung auf, deren Größ mit dem Ernste der geschichtlichen Entwickelung wächst.

In der That, noch einmal ist es die folgenschwere Bedeutung de Augenblickes, Unseres Königreiches Böhmen lenken wollen. Um so dringender ist Unser Wunsch und um so berechtigter Unsere Erwartung in dieser ernsten Stunde, Uns versammelt zu sehen.

zunehmen, und entbieten den Kaiserlichen und Königlichen Gruß. Wien, den 26. S ptember 1870. Franz Joseph m. p. Potocki m. p

erste Lesung sofort vorzunehmen. nommen und die erste Lesung vorgenommen. des Grafen Clam⸗Martinitz beschloß darauf der Reskript einer Kommission von 15 Mitgliedern Kurie) zur Berichterstattung zuzuweisen. Hierauf folgen Wahlberichte. “““

Großbritannien. London, 30. September. B.) Der Agent des

das bereits

dem 20. und 35. Jahre befinden.

nur den Verwirrungen neuer

Unveräußerlichkeit des Landes unver⸗-

Rom, 30. September. (W. T. B.)

jetzt definitiv

visorische Junta hat das Plebiszit 2. Oktober festgesetzt. maßen: Wir wollen unsere Vereinigung Italien unter monarchisch⸗konstitutioneller Königs Victor Emanuel und seiner Nachfolger. treffenden Proklamation heißt es ferner: italienischen Regierung die Aufgabe, geistliche Autorität des Papstes sicher zu stellen. Uon römischer Bürger wird das Resultat des Plebiszits Zeit dem Könige überbringen.

welche die Vertretung Boͤhmens im Vereine mit den übrigen Völkern

auf anderer Basis als auf der der geltenden

Der Landtag möge dabei der loyalen Unterstützung der Regierung, sowie des Entgegenkommens

Verweigert er seine Theilnahme, verschmäht er, den Boden zu be 8 treten, welchen die Verfassung den berechtigten Forderungen Aller er⸗-

auf welche Wir die Aufmerksamkeit des Landtages

die gesetzlichen Vertreter der Gesammtmonenchie um b

In diesem Sinne fordern Wir den Landtag Unseres Königreiches Böͤhmen erneuert auf, die Wahlen in den Reichsrath ungesäumt vor⸗ Mitgliedern des Landtages Unseren

8—

Dpr. Cizek stellte den Dringlichkeitsantrag, von der Druck⸗ legung des Kaiserlichen Reskriptes Umgang zu nehmen und die Der Antrag wurde ange⸗ Auf Antrag Landtag, das (5 aus jeder

v hiesigen »Lloyd« meldet aus Calais, daß gemeldete Einschiffungsverbot nur für solche fran⸗ zösische Staatsangehörige Gültigkeit hat, welche sich zwischen

Die pro⸗ auf den Die Abstimmungsformel lautet folgender⸗ mit dem Königreich Regierung des In der be⸗ Ueberlassen wir der die Unabhängigkeit und Eine Deputa⸗ seiner

Gewerbe und Handel. Zu dem 1b zolltarif ist im Verlage der Königlichen Gebeimen

im Druck erschienen. Zur Erleichterung für jedem einzelnen Gegenstande des Waarenverzeichnisses beigefügt.

am heutigen Tage in Kraft tretenden Vereins⸗ Ober⸗Hofbuch⸗ druckerei hierselbst (R. v. Decker) das amtliche Waarenverzeichniß

den Gebrauch ist der Tarif

werden,

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