1870 / 335 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

[3208] Hessische Nordbahn.

In Gemäßheit des §. 1 des unterm 17. April 1868 von Sr. Majestät dem Koͤnige bestaͤtigten Vertrags, betreffend den Uebergang des Betriebs, resp. des Eigenthums der Hessischen Nordbahn auf die Bergisch⸗Märkische Eisenbahn⸗Gesellschaft, bzw. des §. 30 des Statuts und §. 2 Pos. 2 des neuesten Nachtrages werden die etwa noch vor⸗ handenen Aktsfonäre der Hessischen Nordbahn⸗Gesellschaft zur dies⸗ jaͤhrigen ordentlichen General⸗Versammlung auf Montag, den Novem ber, Nachmittags 4 Uhr, in den Sitzungssaal der Köͤniglichen Eisenbahn⸗Direktion, Bahnhofsgebäude dahier eingeladen. Wegen der erforderlichen Legitimation wird auf die §§. 4 u. 5 des neuesten Nachtrags verwiesen.

Bei dieser Gelegenheit wird wiederholt darauf aufmerksam ge⸗ macht, daß mit dem 31. Dezember 1870 die Frist zum Umtausch der Nordbahnaktien gegen fünsprozentige Prioritäten de Bergisch⸗ Märkischen Eisenbahn⸗Gesellschaft abläuft. 1.“

Cassel, den 15. Oktober 1870. v

Der Vorsitzende 6 der Deputation der Hessischen Nordbahn.

11““

Vom 1. November 1870 ab werden an ochentagen zwischen unserer Station Berlin der Haltestelle Rummelsburg folgende. Züͤge und Arbeiter fahrplanmäßig eingelegt: fir 2 Abfahrt von Berlin des Morgens 6 Uhr, . Aobfahrt von Rummelsburg Abends 8 Uhr 10 M. 18 kcna 1 und Sonnabends, an wel en Tagen die ahrt von Rummelsbur . 8 8 erfolgt. 1 N Fibrnde 6 Uhr . u diesen Zügen werden Billets IV. Klasse und außerdem es einen Kalender⸗Monat ausgestellte Abonnementskarten enhe h von 1 Thlr., welche letzteren zur täglichen Hin⸗ und Rückfahrt in de bezeichneten Zügen ausschließlich berechtigen und welche am lezten S vcausgabt⸗ 8 e Beförderung erfolgt in agen IV. Klasse . · Güterwagen. 8 b bedecken

Die Abonnementskarten sind bei unserer hi i Stati einige Tage s h esigen Stationskasse

beftlen⸗ vor der beabsichtigten ersten Benutzng schriftlich zu

Berlin, den 15. Oktober 1870. Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn 111““

Die auf den

Wars chau Bromberger Eisenbahn⸗Ges ells

8./20. Oktober cr. einberufene außerordentliche General⸗Versammlung der

chaft. A 11A“X“

Aktionäre, welche über die beabsichti te

Emission von 1054 Stück Aktien à 500 R. S. Beschluß fassen sollte, ist als nicht zu Stande gekommen zu erachten, da sich bis zum Scuns

1 28. Septe ermine für den Aktiendepot, den September

noch dieselben eine genügende Aktienzahl niedergelegt haben.

Der Verwaltungsrath hat sich demnach, laut Beschluß vom 1./13. Oktober gne veranlaß 1 . 3 13. 352 anlaßt d inen neuen Termin zur Abhaltung der gedachten außerordentlichen Generalversammlung a ““

November er., 11 Uhr

dDden L./14.

anzuberaumen.

10 Oktober er./ weder eine dem §. 32 der Statuten entsprechende Anzahl von Aktionären

gemeldet,

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1

83

konform §. 32 der Statuten, 1 u Moengts 1..

““

Vormittags,

Die zu diesem Termine erscheinenden Aktionäre sind, ohne Rücksicht auf ihre Zahl und die von ihnen deponirten Aktien, ermäͤchtig

über die beabsichtigte Aktien⸗Emission Beschluß zu fassen. 8 Diejenigen Aktionäre,

nicht geschehen ist, bis spätestens den Hauptk

23 Oktober

in St. Petersbur

116“ 8

üller & Co.,

Breslau beim Schlosischen Bankve

Frankfurt a. M. bei J. Weiller Söhne Dresden bei Ludwig Philippson, 3

Amsterdam bei Lippmann Nosenthal 8& Co.,

Brüssel bei Brugmann Söhne,

Krakau bei Anton Hölzel. Dem Depot ist ein unterschriebenes Verzeichniß der zeichnisses erhält der Deponent, von der Kasse bescheinigt,

auch mit den Nummern I., II., III. versehen.

Warschau, den 2/14. Oktober 1870.

111—11“ Verwaltungsrath.

welche an der außerordentlichen General⸗Versammlung Theil nehmen wollen, 4. November cr., 3 Uhr Nachmittags,

asse der Gesellschaft zu Warschau, oder bei einem der nachgenannten Handlungshäuser deponiren- 8 8 in der Diskontobauk oder bei Gustav Sterky gebznf

mit 1 Die Rückgabe des Depots erfolgt nach der General⸗Veise Verzeichnisses Nr. I, worauf sich die Quittung derjenigen Kasse befindet, welche das Depot E11.“ 88

Nach § 31 der Statuten kann jeder Aktionär das ihm eneral⸗? . e Sti auf einen anderen Aktionär, der Mitglich der General⸗Versaumnlauf aff göerran Versammlwng dienende 9 8 9 Privatwollma

müssen, soweit dies bis jett mindestens 20 Stück Aktien oder Genußscheine in der 1““ 1* B5 E 8 I

2 m

.

8 u“ rein, 19 Seo. v B Su git jng

Aktien⸗Nummern in 3 Exemplaren bei ufügen. Ein Exemplar d 1 ird, mi s einigt, als Depositalquittung zurück, das zufüg plar des Ver wird, mit dem Gesellschaftsstempel versehen, dem Aktionär mit der Eintrittskarte kmiehanbige

zweite verbleibt beim epot, das dritte Demgemäß sind die betreffenden Exemplare gegen Rückgabe des

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übertragen.

8 68

8 8 8 1ö1“

111“

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s- w. von öffentlichen Papieren.

Vereinigte südösterr., lom

n Wien bei der K. K.

in Hamburg bei

in Berlin bei Herrn F. Bleichröder, in London bei den Herren N.

punkt, von welchem bekannt zu geben. Vien, am 17.

an

1“ Oktober 1870

b. und krentral-

Eisenbahn-Gesellschaft,

4 Der Betrag, der auf die Dividende des Jahres 1870 au 1. den à V“ 8 vom Verwaltungsrache auf ieser Betrag kann gegen den ersten Aktien⸗Coupon fuͤr 1870 vom 2. 9

den Banquiers der Gesellschaft behoben werden, und 2 1öl In bei priv. Credit-Anstalt für Hande in Turin bei der Kasse der Gesellschaft, Srreez6

n Triest bei den Herren Morpurgo K n Frankfurt a. M. bei den Herren M. der Norddeutschen Bank,

1 n M. Rothschild 2, ven Genf bei den Herren Lombard Odier In Anbetracht der gegenwartigen Verhaͤltnisse muß es vorbehalten bleiben, den Zeit⸗ die Einloͤsung der Coupons in Paris st 2

1

November 8. J festgesetzt worden.

8

7 ½ Francs

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1 & C(Cewerhe,

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A. v. Rothschild Föhne,

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111“ 3 8

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Söhne’,W“ 8 1“““ & Comp.

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Verwaltungsrath. Hierbei Verlust⸗Liste Nr. 95.

bonnement beträgt 1 Thlr.

für das Visrteljahr. güsertionspreis für den Naum einer Druckzeile 2 ½ Sgr.

Aue Post-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen 7“ an, 88 für gerlin die Expedition des Aönigl. Preußischen Staats-Anzeigers: 8 Zieten⸗Platz Nr. 3.

9 9 8

Goldap das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Gemäßheit de des zum Zwecke der Erweiterung der Bundes⸗Kriegsmarine

hvom Jahre 1867 Seite 157 ff.), und de

vgeschreibung der gegenwärtigen Bekanntmachung beigefügt ist, leisten⸗

MKapital

5

erfolgt durch die Königliche General⸗Direktion der Seehandlungs⸗ Societät. Die Bedingungen, unter welchen die Ueberlassung erfolgt, sind bei der genannten Direktion zu erfahren. Beerlin, den 15. Oktober 1870.

Das Dundeseanaler⸗ Amt.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem ordentlichen Professor an der Universität zu Greifs⸗ vald, Geheimen Regierungs⸗Rath Dr. Grunert, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife, dem Steuer⸗Ein.-. ehmer Loetzner zu Ragnit den Rothen Adler⸗Orden vierter zu Klein⸗Vollstedt im zu Kiauten im Kreise

Klasse, sowie den Schullehrern Bock

Bollap das Aikgemeine Ehrrvnlchen Beschreibung der nach den Dundeshesefen vom 9. November

1867, 19. Juni 1868 und 20. Mai 869 zur Ausgabe gelan⸗ genden Schatz⸗Anweisungen der Ser. V. VI. (vom 8. resp. vom 22. Oktober 1870) des Norddeutschen Bundes.

Die Schatz⸗Anweisungen sind in Appoints zu 10,000 Thlr. 1000 Thlr. und 100 Thlr. auf Hanfpapier gedruckt, welches als Wasserzeichen die Worte: Norddeutscher Bund und dar⸗ unter ein gekröntes, dreimal getheiltes Wappenschild mit den heraldisch bezeichneten Bundesfarben enthält.

Die Schauseite jeder Anweisung ist innerhalb der Rand⸗ einfassung mit einem farbigen, von weißen guillochirten Linien durchbrochenen Unterdruck versehen, und zwar: nd der Herstellung der H“ (Bundesgesetzblatt 88 Serie V. in blauer 11““

Gesetzes vom 20. Mai 18 Serie VI. in grüner Farbe. 11““ . J. wegen Abänderung des vorbezeichneten Gesetzes (Bundes⸗ Die Randeinfassung, sowie zwei links und rechts angebrachte, esetzblatt vom Jahre 1869 Seite 137) die Ausgabe verzins⸗ Seegh viereckige gemusterte Felder, welche den Werthbetrag icher Schatzanwelsungen im Betrage von . in Buchstaben enthalten, sind bei den Appoints e“ Sechs Millionen Fünfhundert Taufend Thalern, 3u 10,000 Thlr. in brauner, ’e

enehmigt worden ist, wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß -2 1,000 » rother, 11I11““ ebracht, daß die Zinsen der in Abschnitten üͤber 100 Thlr., » 100 blauer Farbe gedruckt. .“ 000 Thlr. und 15,000 Thlr. von der enipiich preußischen Der Text der Schauseite ist theils in der Farbe der Ein⸗ Hauptverwaltung der Staatsschulden ausge ertigten Schatz⸗ fassung, theils in schwarzer Farbe hergestellt, und zwar die inweisungen auf drei und ein halbes Prozent für das Jahr oberste Reihe: 10,000 (1000 oder 100) Thlr. 1870. Ser. V. (VI.) nd die Dauer ihrer Umlaufszeit auf sechs Monate und Lit. A. (B. oder C.) No..... ... in der Farbe der Einfas⸗ war für eine Serie von 3,000,000 Thlr. (V. Serie der Bun⸗ sung, darunter das von zwei wilden Männern gehaltene Bun⸗ les⸗Schatzanweisungen von 1870) vom 8. Oktober 1870 ab und deswappen, in schwarzer Farbe. 8 ür eine weitere Serie von 3,500,000 Thlr. (VI. Serie der Links von dem Wappen: * Bundes⸗Schatzanweisungen von 1870) vom 22. Oktober 1870 Fällig 8 b festgesetzt sind. - .

Die Begebung dieser Schatzanweisungen, von welchen eine

Norddeutscher Bund.

Bekanntmachung über die Ausgabe von Schatzanweisungen des Norddeutschen Bundes. Auf Grund des Allerhöchsten Präsidial⸗ Erlasses vom

80. v. Mts. na de ehnlast Seite 523), durch welchen in Bundesgesetzes vom 9. November 1867, betref⸗

end den außerordentlichen Geldbedarf des Norddeutschen Bun⸗

1““ 4

arzer Farbe.

(zZweiundzwanzigsten V in schw April 187 1 darunter

insen zu 3 ½ Prozent. ür Se 8 lir 6 Monatee 175 Thaler Sesammtbetrag vW0,175 Thaser

8

17 Thlr. 15 Sgr. * 1 Thlr. 22 Sgr. 6 Pr. LII7 ThIr. 15 Sgr. 102I THIr. 22 Sgr. 6 Pr.

kasse in Berlin zahlt dem Inhaber dieser Schatz-Anwei- sung sechs Monate nach heute den Betrag vo 10,000 (1000 oder 100) Thaler

in Worten: Zehntausend (Eintausend, V in der Farbe der oder Einhundert) Thaler Einfassung nebst Zinsen zu 3 ½ Prozent. b Berlin, den achten (zweiundzwanzigsten) Oktober

achtzehnhundert und siebzig. Königlich Preussische Hauptverwaltung der Staatsschulden. v. Wedell. Löwe. Meinecke. Eck.

(in schwarzer Farbe.)

Die Kehrseite der Schatz⸗Anweisungen ist vollständig in

11X“

in der Farbe der Einfassung.

3 16“

Königl. Preuss. Kontrolle der Staatspapiere. in schwarzer

Dehnicke. Farbe

nter dem Wappen. 16 Ausgefertigt (in schwarzer Farbe) 1 Namensunkerschrift des Beamten.

Rechts von dem Wappen: Schatz-Anweisung Norddeutschen u n Bundes-Gesetze vom 9. November 1867, 19. Juni 1868 und 20. Mai 1869.

Die Königlich Preussische Staatsschulden-Tilgungs-

11““