Tag und Stunde des erfolgten Todes, soweit diese Verhältnisse be⸗ kannt sind; 5) Vor⸗ und Familiennamen, Alter, Stand oder Gewerbe und Wohnort der Zeugen, welche die Erklärung abgeben, und, wenn es Verwandte des Verstorbenen sind, den Grad ihrer Verwandtschaft; 6) Unterschrift der Zeugen.
§ 13. (V. Schlußbestimmungen.) Insoweit durch die Gesetze eines Bundesstaates den diplomatischen Vertretern und Konsuln in An⸗ sehung der Eheschließungen, sowie der Beurkundung der Geburten, Heirathen und Sterbefälle der Angehörigen dieses Staates von einer besonderen Ermächtigung nicht abhängige oder ausgedehntere Befug⸗ nisse, als die im gegenwärtigen Gesetze bestimmten, beigelegt sind oder künftig beigelegt werden, stehen diese Befugnisse für die bezeichneten Angehörigen auch den diplomatischen Vertretern des Bundes und den Bundeskonsuln zu.
§. 14. Auf die Gebühren, welche für die durch das gegenwärtige Gesetz den Beamten des Bundes überwiesenen Geschäfte und ins⸗ besondere für die Ausfertigungen und Abschriften aus den Personen⸗ stands⸗Registern zu erheben sind, findet der §. 38 des Bundesgesetzes, betreffend die Organisation der Bundeskonsulate, sowie die Amts⸗ rechte und Pflichten der Bundeskonsuxln, vom 8. November 1867 (Bundesgesetzbl S 137) Anwendung.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Bundes⸗Insiegel. bAA“ Gegeben Berlin, den 4. Mai 180. —
Gr. v. Bismarck⸗Schönhausen. 1 Beförderung von Feldpost⸗- “ Transporten. 1 Am 23. Oktober hat der Eisenbahnpostzug aus Nanteuil weder in Frouard den Anschluß an den Eisenbahnzug nach Pont⸗à⸗Mousson —Herny— Saarbrücken, noch in Nanzig den An⸗ schluß an den Schnellzug nach Frankfurt a. M. erreicht. Gründe: Langer Aufenthalt auf den einzelnen Stationen und vorsich⸗ tiges Fahren.
Der Postbegleiter mit Briefschaften aus dem Großen Haupt⸗ quartier Sr. Majestät des Königs hat daher statt der Route über Pont⸗à⸗Mousson — Remilly die Bahn über Nanzig — Frankfurt a. M. benutzen müssen. Die Korrespondenz hat in Folge des verfehlten Anschlusses 24 Stunden versäumt.
Ferner hat an 23. Oktober der vom Feld⸗Postrelais in Clermont nach Vouziers abgelassene Feldpost⸗Transport in Folge eines bei Grand⸗Pré ausgebrochenen Kampfes zwischen preußischen Truppen und Francs⸗tireurs nach Clermont wieder zurückkehren müssen.
5 Vorstehendes wird zur Erklärung der Verspätungen der betreffenden Korrespondenz hiermit bekannt gemacht. Beerlin, 24. Oktober 1870. 11““ General⸗Postamt. b Stephan.
Bekanntmach g. 4 Deutsche Postanstalten im Elsaß und in Deutsch⸗Lothringen. Außer den, nach den früheren Bekanntmachungen im Elsaß und in Deutsch⸗Lothringen errichteten Postanstalten sind ferner in Wirksamkeit getreten in Deutsch⸗Lothringen: die Post⸗ anstalten in Groß⸗Blittersdorf (Groß⸗Bllederstroff Meterwiese
(Metzervisse), Moncel a. d. Seille, Sierk, Styring — Wendel und Volmünster. “ 1 Berlin, den 24. Oktober 1870. 8
General⸗Postamt.
3
““ I111““ Das 44. und 45. Stück des Bundes⸗Gesetzblattes des Nord⸗ deutschen Bundes, welche heute ausgegeben werden, enthalten unter Nr. 580 den Vertrag zwischen dem General⸗Postamte des Norddeutschen Bundes und dem General⸗Postamte des Ver⸗ aetg neegef8s von Großbritannien und Irland. Vom 25. April 1870; unter Nr. 581 den Additional⸗Vertrag zu dem zwischen den Post⸗ verwaltungen des Norddeutschen Bundes und der Vereinigten Staaten von Amerika abgeschlossenen Vertrag für die Ver⸗ besserung des Postdienstes zwischen den beiden Ländern, unter⸗ zeichnet zu Berlin, den 21. Oktober Ein Tausend Acht Hunder Sieben und Sechszig. Vom F. April 1870.; unter 9 8 Nr. 582 die Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe ver⸗ zinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 20,000,000 Tha⸗ lern. Vom 16. Oktober 1870, unter Nr. 583 den Allerhöchsten Erlaß vom 18. Oktober 1870, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Be⸗ trage von 3,700,000 Thalern; und unter Nr. 584 das Geseh, beiressend die Cheschliezung und die Beurkundung des Personenstandes von Bundesangehörigen im Auslande. Vom 4. Mai 1870. 8 1“ Berlin, den 24. Oktober 1870. 8 Zeitungs⸗Comtoir.
11“
“
4242
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und 1 Medizinal⸗Angelegenheiten. Der Tbhierarzt erster Klasse Schmidt zu Alienkirchen;
zum Kreis⸗Thierarzt des Kreises Rügen, unter Anweisung se nes Wohnsitzes in Bergen, ernannt worden.
Finanz⸗Ministerium.
„ Bei der heute beendigten Ziehung der 4. Klasse 142te Königlich preußischer Klassen⸗Lotterie nn 3 Gewinne von 5000 Thlr. auf Nr. 52,566. 82,388 un von 2000 Thlr. auf Nr. 27,664. 27,890. 32,701 und 82,075 48 Gewinne von 1000 Thlr. auf Nr. 2000. 7191. 92. 10,901. 12,243. 24,041. 26,949. 27,746. 28,271. 29,108. 31,18 31,664. 33,251. 33,400. 35,629. 37,145. 38,450. 40,022. 41,007 41,944. 43,674. 44,106. 44 232. 45,687. 51,917. 52,199. 57009 57,257. 61,046. 61,653. 62,525. 63,310. 65,542. 67,307. 69 813 69,890. 74,997. 78,721. 79,102. 80,224. 83,821. 83,893. 86 550) 86,904. 88,263. 91,046. 92,132 und 93,966. 8 51 -Gewinne von 500 Thlr. auf Nr. 2720. 4823. 6189
18,502. 19,253. 21,079. 28,140. 29,156. 30,621. 32,622. 35,00), 39,213. 39,913. 41,451. 42,900. 45,491. 45,855. 47,414. 48,317 51,546. 51,553. 52,790. 53,758. 54,312. 57,499. 59,089. 60,380 65,345. 68,822. 69,232. 71,489. 73,527. 76,282. 81,035. 81,400 83,002. 83,318. 83,498. 86,083. 89,036. 90,179. 94,017 u. 94,415
68 Gewinne von 200 Fhr auf Nr. 649. 1083. „05,6. 3427. 4870. 10,837. 11,243. 12,003. 12,891. 13,425. 15,/710, 16,232. 17,978. 19,827. 19,998. 23,690. 23,942. 24,094. 24,907 25,101. 25,852. 25,981. 26,203. 29,678. 30,470. 30,864. 32,158 33,630. 34,117. 34,164. 34,769. 34,773. 38,053. 38,067. 38,100 38,729. 41,987. 42,527. 44,586. 46,113. 50,116. 53,111. 53,37 60,874. 60,879. 62,529. 64,995. 65,905. 70,554. 70,925. 73,g05. 74,121. 75,066. 75,342. 79,053. 81,581. 85,604. 88,866 91.0hl. 91,430. 91,900. 92,107. 92,976. 93,449. 93,809. 94,117. 94/6 und 94,999. Beerlin, den 24. Oktober 1870.
Königliche General⸗Lotterie⸗Direktion.
v EE
Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.
eu , Bekanntmachung.
Die Zusagescheine der auf die fünfprozentige Anleihe de Norddeutschen Bundes vom Jahre 1870 gezeichneten Beträͤgg auf welche Vollzahlung der letzteren erfolgt ist, werden von 3. November d. J. ab bei der Kontrolle dar Staatspapiere hierselbst durch Vermittelung derjenigen Kassen, bei welchen die Vollzahlung geleistet worden, gegen Schuldverschreibungen nebst Zinscoupons für de vier Jahre vom 1. Juli 1870 bis dahin 1874 und Talong umgetauscht. Die Inhaber von solchen Zusagescheinen werden aufgefordert, dieselben in allen Fällen bei der betreffender Zeichnungsstelle behufs der Einsendung seitens der Letzteren an die genannte Kontrolle, zur Verifikation, abzugeben, und dabe zu erklären, in welchen Appoints sie die Schuldverschreibungen zu erhalten wünschen, wobei wir uns jedoch darüber, in wie weit solchen Wünschen entsprochen werden kann, die Entscher dung vorbehalten müssen.
Die Ausreichung der Schuldverschreibungen finde in der Regel bei der betreffenden Zeichnungsstelle stat⸗ Ausnahmsweise können dieselben jedoch, wenn ein darauf 9e richteter Wunsch bei Abgabe der Zusagescheine der Zeich⸗ nungsstelle erklärt wird, auch bei der Kontrolle der Staatz papiere hierselbst gegen Rückgabe der von der Zeichnungsstell ausgestellten Empfangsbescheinigung und Legitimation des zum Empfange Berechtigten in Empfang genommen werden. einen Schriftwechsel hierüber kann sich die Kontrolle der Staatspapiere nicht einlassen.
Beerlin, den 21. Oktober 1870. Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Löwe. Eck. 8
Angekommen: Se. Excellenz der Staats⸗ und Finang Minister Camphausen von Straßburg.
Bekanntmachung.
Auf Grund der im Hinblick auf die Maß⸗ und Gewichtsordnng fur den Norddeutschen Bund vom 17. August 1868 (B. G. d S. 473) von dem Herrn Handels⸗Minister erlassenen Bestimmunn, über das Format der zu den Staatsbauten zu verwendenden Mang ziegeln, haben wir angeordnet, daß zu allen Staatsbauten innensa unseres Geschäftsbezirks, die nach dem 1. Januar 1872 zur dah rung gelangen, und bei denen Mauerziegeln zur Verwendung lh men, nur solche Mauersteine angekauft und verwendet werden, we
—
im “”“ Zustande 25 Centimeter lang, 12 Centimeter breit 5 6 ⅞ Centimeter dick sind Kostenanschlägen zu Bausee
87,189. 4 Gewinm-
6754. 8322. 8344. 13,885. 13,994. 15,439. 15,700. 17,900]
T. Cossinires.
anuar 1872 efness 9 2. bezeichnete Nor⸗ der Mauerziegeln zu Grunde gelegt wird. malfommat degen das neetftte Publikum auf diese Anordnung hier⸗ onders aufmerksam. wrch besen, den 19. Oktober 1870. “ Ksönigliche Ministerial⸗Bau⸗Kommission.
die nach dem 1.
Pehlemann.
2
Preußen. Berlin, 24. Oktober. Von der Cernirungs⸗ armee vor Metz, 19. Oktober, ist uns nachstehender Bericht angen:
ag 90,9 Vorposten um Metz machen von den ihnen aus der Kriegsbeute von Sedan übergebenen Chassepotgewehren bereits tüchtigen Gebrauch. Unseren Truppen kommt da⸗ bei sehr zu Statten, daß sie besser zu schießen verstehen, als die Feinde. Das Chassepot interessirte unsere Soldaten hdoͤchlichst; sie standen gewissermaßen an der Scheibe, und jetzt wissen sie dasselbe in einer Weise zu handhaben, als hätten sie nie ein anderes Gewehr gehabt. Sie bedienen sich dessen mit Vorliebe, und die Wirkungsfähigkeit desselben wird noch durch ihre Zielfertigkeit erhöht; dazu kommt noch die Leichtigkeit und bequeme Handlichkeit der Waffe, das leichtere Kaliher, welches eine größere Quantität von Patronen ermöglicht. —
Das »Journal de Metz⸗« vom 15. Oktober, das durch unsere Vorpoösten herübergekommen ist, enthält manches Inter⸗ essante, so einen Artikel, überschrieben: La manifestation de 13. Octobre. Wie die Franzosen derartige Dinge für ihre Leser in Scene zu setzen wissen, dafür möge dieser Artikel ein Beleg sein. Wir theilen ihn hier mit:
»In den Straßen der Stadt war alles dunkel, der Mond, von Wolken umsschleiert, ersetzte nicht mehr das Gas, welches ge part werden muß, das Abendgeläute tönte von der Kathedrale, einzelne Gruppen kamen von der Place d'Armes, einzelne dichtere 1 selben Richtung: vor dem Hotel de ville war eine große An⸗ zahl Bürger versammelt, in erregtem Gespräch auf⸗ und ab⸗ gehend, man erkannte sich an der Stimme, denn man konnte in der Dunkelheit kaum die Umrisse erkennen. Plötlich erhellte sich die Vorhalle des Stadthauses, mehrere Männer, Lampen tragend, kommen die breite Steintreppe herab, in ihrer Mitte bemerkt man den Maire, die Mitglieder des Gemeinderathes umgeben ihn. Die Gitter des Stadthauses waren geschlossen, man öffnet sie, die Menge drängt sich in das Innere des Gebäudes, der Maire, entblößten Hauptes, bleibt auf den Stufen stehen und beherrscht so die Versammlung.
edermann nimmt den Hut ab, der Moment ist feierlich, dieser
reis ist der Repräsentant einer edlen Stadt, deren Einwohner gegenwärtig von Angst und Sorge bewegt werden. Er hebt in ihrem Namen zu reden an, er will sagen, was die Stadt von ihren Kindern fordert. In diesem Moment schlägt die Uhr 10. Es sind tausend Bürger versammelt, ffiziere, Einwohner, Nationalgarden in Uniform; Alles, schweigt. Der eherne Ton der Glocke ist verhallt. Mit erhobener Stimme verliest der Maire eine mannhafte Erklärung der Aedilen von Metz. Wir theilen sie hier mit, man muß sie lesen und wieder lesen, unsere Kinder und Kindeskinder müssen sie kennen, damit sie unvergessen bleibe, man soll sie noch in später Zukunft erzählen von dem, was die Hauptstadt von Lothringen in den Tagen der Angst und der Trauer war.« 4
Von dem Fehera Coffinières ist fol⸗
ende Bekanntmachung erlassen worden:
1 »Beschluß, die Zußereitung und den Verkauf des Brodes be⸗ treffend: Indem der Kommandant des Platzes die Schwierigkeit der augenblicklichen Lage in Erwägung ziehen muß, und die Nothwendigkeit, die Getreidevorräthe, iber welche die Stadt Metz zu verfügen hat, zu schonen, um im Interesse des Landes die Vertheidigung dieses Platzes verlängern zu können, verfügt er Folgendes: Von heute an, 16. Oktober, wird nur eine Sorte Brod gebacken, nur Korn und Kleie. Von diesem Brode kostet das KUogramm 45 Centimes. Jeder Bäcker erhält von diesem Tage an täglich diejenige Quantität Mehl, welche ihm nach Verhältniß der Bevölkerung, die er mit Brod zu versehen hat, zugetheilt ist. Die tägliche Portion für jeden Einwohner der Stadt beträgt 400 Gramm für die Erwachsenen, 200 Gramm für Kinder von 4— 12 Jahren, 100 Gramm für Kinder von 1—4 Jahren. Nur gegen einen mit dem Stempel der Mairie und dem Namen des Empfängers versehenen Schein darf der Bäcker Brod abgeben; einem Andern und eine höhere Portion als die bestimmte darf derselbe nicht abgeben.⸗
Es folgen sodann noch einige unwesentliche Bestimmungen. Unterzeichnet ist diese Bekanntmachung: Le général de division, commandant supérieur de la place d Metz.
gingen in der⸗
Das ist eine ausgezeichnete Maßregel, fügt das »Journal de Metz⸗«hinzu, die nur einen Monat früher hätte ergriffen werden
1““
1.n — MNachdem bereits am 9. Oktober die Cernirung der Festung Schlettstadt in Ausführung gebracht war, hat in der Nacht zum 23. d. durch Eröffnung der ersten Parallele die förmliche Belagerung dieses Platzes begonnen. Mit der Ausfüh⸗ rung derselben sind Truppentheile der neu gebildeten 4 Reserve⸗ Division unter dem Kommando des General⸗Majors v. Schmeling beauftragt. Schlettstadt, die etwa 11,000 Einwohner zählende frühere Hauptstadt des Departements Nieder⸗Rhein, liegt am linken Ufer der hier bereits schiffbaren Ill und an dem kleinen Zuflusse Gießen, ringsum von Wiesen, Waldungen und An⸗ höhen umgeben; der 2 beherrscht die nur wenig westlich von ihm vorbeiführende Eisenbahn, welche über Besangon und Belfort die Centralfestung Süd⸗Frankreichs, Lyon, mit dem bis⸗ herigen Ausgangspunkte gegen Süd⸗Deutschland, Straßburg verbindet. Ferner liegt Schlettstadt kaum eine Meile östlich vor der Mündung des Gebirgsthales, durch welches die beiden Straßen über St. Marie⸗aux⸗Mines und über Ville und Saale nach St. Dis in das Thal der Murte, d. h. also nach Lunéville führen. Endlich aber ist neuerdings die Lage dieser Festung noch wichtiger dadurch geworden, daß von ihr aus der erste Schienenweg durch die Vogesen nach Lunsville und Nancy gebaut worden ist. Stadt und Festung selbst liegen ganz in der Ebene und lehnen östlich sich an den Fluß und mehrere zu demselben gehörende Wasserrinnen an, welche im Verein mit morastigem Vorterrain der Ostfront Vertheidigungsfähigkeit verleihen. Als Festung ist Schlettstadt den Waffenplätzen II. Klasse zuzuzählen; die Werke umschließen die Stadt, zu welcher drei Thore führen, auf allen Seiten und bestehen aus einem einfachen regelmäßigen Bastionärtracé mit Ravelinen und stellenweise nassen Gräben. Der Platz gehörte zum Bereich des 3. Armee⸗Corps⸗Kommandos zu Nanzig und sollte nach dem »atlas de géographie militaire« nur aus 1505 Mann und 332 Pferde Kriegsbesatzung bestehen, welche jedoch in jüngster Zeit durch Zuzug von Mobilgarden und Freischützen aus den Vogesen jedenfalls beträchtlich verstärkt sein wird. . Außer der Wichtigkeit, welche die Lage des Platzes dem⸗ selben an und für sich schon giebt, tritt noch der Umstand hinzu, daß es darauf ankommt, den Oberelsaß von feindlichen Streitkräften auch in seinem südlichsten Theile zu säubern, die den dort umherstreifenden Freischützen Stütz⸗ und Sammelpunkte zu entziehen und dieselben unschädlich zu machen.
— Französischerseits sind vom Kriegsschauplatz folgende Nachrichten einge angen:
Tou 8 8, 55 Sesofe 8 T. B.) olgende Depeschen veröffentlichen: 1 geefe ge8. 22. Oktober. Heute beschoß der Feind längere Zeit die Stadt Vernon und zog dann wieder ab.
Besangon, 22. Oktober. Heute lebhaftes anhaltendes Gefecht zwischen Voray und Cussey. Nähere Nachrichten fehlen noch. 1
(Vernon liegt im Departement Eure, an den Bächen von Montigny und Marcel und am linken Ufer der Seine, über die hier eine steinerne Brücke führt. Die Stadt ist Eisenbahnstation an der Linie von Paris nach Rouen und liegt eiwas näher letzt⸗ genannter Stadt. Vorayl-sur-l'Ognon) und Cussey(Csur⸗-LOsnon) sind zwei Dörfer am Ognon (oder Oignon), einem Ünken Zuflusse der Saöne, welcher die Grenze zwischen den Departements Haute⸗Saöne und Doubs bildet. Beide Orte liegen fast fünf Meilen südlich von Vesoul und nur noch 2—3 Meilen nordöstlich von Besangon.)
— Wie man aus Tours meldet, geht Graf de Kératry — er war in Spadien, um Waffen anzukaufen — zu den Frei⸗ schaaren, welche unter dem Oberbefehl Garibaldi's stehen. Be⸗ kanntlich war de Köratry früher Offizier und machte den mexi- kanischen Feldzug als Adjutant Bazaine’s mit. Wie hinzuge⸗ fügt wird, hat Köratry den Plan, die Freischaaren hauptsäch- lich zum Aufreißen der Eisenbahnen zu benutzen und so die Verbindungen zwischen Paris und Deutschland zu stören. Dem⸗: selben Berichte zufolge sollen von der Loire⸗Armee noch 35,000 Mann übrig sein und diese Befehl erhalten haben, sich mit der Lyoner Armee zu vereinen, die mit den Truppen in Belfort 80,000 Mann stark sein soll. — Bourbaki, der in Lille einge⸗ troffen ist, übernimmt den Oberbefehl über die Nordarmee. Zu derselben gehören die Truppen der Normandie, der Picardie und von Französisck⸗Flandern. Vourbaki hofft, mit über 10,000 Mann Paris zu Hülfe marschiren zu können. B
— Der pariser Korrespondent der »Indép. belge« theilt diesem Blatte mit, daß Manche das am 13. d. M. stattgehabte Gefecht bei Chatillon für eine Niederlage halten, daß das »„Journal offic el« aber versichert habe, es habe nicht in der
Die Regierung läßt