1870 / 345 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Ruthen Gärten, Ackerland, eideängern, Teichen, ] Mefsgen, a ssedläfen ꝛc./ perschiedenen Berechtigungen und einer Wassermühle. 868. Minimalbetrag des jährlichen Pachtgeldes ist zu Sechstau⸗ send Zweihundert und Funfzig Thalern Courant bestimmt.

Zur Uebernahme der Pachtung ist ein disponibles Vermögen von 50,000 Thlr. erforderlich, über dessen eigenthümlichen Besitz, sowie über persönliche Qualifikation als Landwirth jeder Pachtbewerber sich spätestens bis zum 26. November d. J. bei uns auszuweisen hat.

Die Pachtbedingungen und die Regeln der Lizitation können in unserer Kanzlei an jedem Wochentage von 10 Uhr Morgens bis 3 Uhr Nachmittags eingesehen und gegen Vergütung der Kopialien abschrift⸗ lich mitgetheilt werden. öAA““

Hannover, den 13. Oktober 18377.

Königlich Preußische Kloster⸗Kammer. 8 Haccius. 8

[3122] ekanntmachung.

Nachstehend verzeichnete Wirthschaftsbedürfnisse der hiesigen König⸗

lichen Strafanstalt für das Jahr 1871, als:

1) ca. 220,000 Pfd. feines Roggen⸗ 19) ca. 10 Ctr. feine Graupen brod grobe Graupen

ro 20) 4,000 Pfd. Weizenbrod 21) 80 Butter 13,000 » Rindfleisch 22) Schweine⸗ 400 „» Kalbfleisch schmalz 2,000 „» Rindernieren⸗ Pfeffer talg . Kümmel 250 Ctr. Gerstenmehl 2 Pfd. Gewürz 90 Roggenmehl 50 Mtz. Katharina⸗ 0 Weizenmehl 15 flaumen 2⁰0 Erbsen » 1,200 QOrt. Essig 80 Linsen 300 Tonnen Halbbier 100 weiße Bohnen » 6,000 Qrt. Milch 10 Wsp. Mohrrüben 100 Pfd. gebr. Kaffee 200 Sch. Kohlrüben 100 » CTandis 5,000 Qrt. Sauerkohl 50 » weißen Zucker 200 Ctr. Hafergrüze 550 Qrt. Spiritus

5 Carol. Reis 600 » Weißbier 17 5 » feinen Gries 140 Ctr. Salz 18 10 » Fadennudeln 18 sollen zur Lieferung dem Mindestfordernden im Wege der Submission übergeben werden.

Unternehmer, welche sich zur Lieferung des einen oder andern dieser Gegenstände verstehen wollen, haben ihre desfallsigen Gebote versiegelt unter der Bezeichnung: b »Submission auf Lieferung der Wirthschaftsbedürfnisse«, sowie als Kaution den 12. Theil der offerirten Lieferungsgegenstände bis zum Freitag, den 4. November d. J., Vormittags 10 Uhr, an welchem 9 die Submissionen eröffnet werden sollen, unter der Adresse der Königlichen Direktion der Strafanstalt zu Brandenburg a. H. portofrei einzusenden.

Die Licferung des Brodes, des Fleisches, des Rindernierentalges und des Bieres kann nur an hiesige Unternehmer vergeben werden.

Die Lieferungsbedingungen liegen vom Tage der Bekanntmachung ab im Geschäftszimmer der Strafanstalt zur Einsicht aus.

Submissionen ohne Kaution werden nicht berück⸗ sichtigt und Nachgebote nicht angenommen.

Brandenburg, den 10. Oktober 1870.

Königliche Direktion der Strafanstalt. Schmidt.

Bekanntmachung. Königliche Ostbahn.

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Es soll die Lieferung von 2550 Stück kiefernen, 5 ½ Zoll im Zopf starken, in der Wadelzeit gefällten Telegraphenstangen und zwar:

1676500 Stück à 16 SLäaca 66*“] 500 do. » 20 do.

1 500 do. 24 do.

50 do. » 30 do. J. v“*“ anzuliefern franco bis zum 1. Mai 1871 auf einem beliebigen Bahnhofe oder einer zur Wiederverladung auf die Eisenbahn⸗Trans⸗ portwagen geeigneten Stelle der Königlichen Ostbahn, im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden.

Die Lieferungs⸗Offerten, welche sich auf jedes beliebige Quantum, jedoch nicht unter 100 Stück und auf jede der 4 Längengattungen be⸗ ziehen können, sind portofrei und versiegelt mit der Aufschrift:

»Submission auf Lieferung von Telegraphenstangen für die Königliche Ostbahna« bis zum Submissions⸗Termin 8 Freitag, den 18. November cr., 11 Uhr Vormittags, an den Unterzeichneten einzureichen, zu welcher Stunde sie in dessen Bureau am hiesigen Bahnhofe, in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten geöffnet werden.

Hannover, den 21. Oktober 1870.

8 88

Die Submissionsbedingungen können in demselben Bureau j den Dienststunden eingesehen, auch auf portofreie Anträge gegen 5 Sgr Kopialien vom Unterzeichneten bezogen werden.

Bromberg, den 27. Oktober 1870. 8

Der Königliche Eisenbahn⸗Telegraphen⸗Inspektor Schroeter.

Bekanntmachung.

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Hannoversche Staatseisenbahn. Zur Ausführung des zweiten Gleises auf der Strecke von Mün. den nach Cassel soll die Lieferung von v““ 1) 2,221,800 Pfund gewalzten Bahnschienenn,:/ 2) 1/157,500 Pfund Bahnschienen aus Gußstahl oder Bessemer Stahl, 3) 14,600 Stück gewalzte und gelochte Laschen aus Puddelstahl, 29,200 En Laschenschraubenbolzen mit Kopf und Mutte 129,000 Stück Schienennägeln, 4) der Bedarf an Beahnschwellen, und zwar 8 14,000 Stück buchenen Mittelschwellen, 11,000 Stück eichenen Stoß⸗ und Mittelschwellen in öffentlicher Submission verdungen werden. Termin hierzu ist a) bezüglich der Stahlschienen 8 auf Donnerstag, den 10. November c., 3 Vormittags 10 Uhr, b) bezüglich der gewalzten Schienen

auf Donnerstag, den 10. November c., Vormittags 12 Uhr, Ho) bezüglich der Bahnschwellen auf

Sonnabend, den 12. November c., Vormittags 10 Uhr,

v der Laschen, Laschenschrauben und Schienen⸗ nääge

8 auf Dienstag, den 15 Novemberc., 8 Vormittags 10 Uhr, .“ im der Königlichen Ober⸗Betriebs⸗Inspektion hieselbst anbe⸗ raumt.

Die Offerten sind bis zu dem bezüglichen Termine verstegelt, frankirt und je mit der Aufschrift: »Submission auf Stahlschienene, »Submission auf gewalzte Schienen⸗«, .»Submission auf Bahnschwellen⸗, „Submission auf Kleineisenzeug⸗ versehen an die Königliche Ober⸗Betriebs⸗Inspektion zu Hannover ein⸗ zureichen. Später eingehende Offerten bleiben unberücksichtigt.

Die Lieferungsbedingungen liegen im Bureau der Königlichen Ober-Betriebs⸗Inspektion, so wie außerdem die Bedingungen ad c. in den Bureaus der Königlichen Eisenbahn⸗Betriebs⸗Inspektion zu Han⸗ nover I., Harburg, Bremen, Göttingen, Osnabruͤck und Nordhausen zur Einsicht aus, können auch auf portofrei zu richtende Anträge, gegen Erstattung von 5 Sgr. pro Exemplar, von der Königlichen Ober⸗Betriebs⸗Inspektion hierselbst bezogen werden.

Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

Verschiedene Bekanntmachungen..

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[32511

Magdeburg⸗Halberstädter Eisenbahn,

Am 1. November cr. treten in dem Fahrplane unserer Bahn⸗ strecken Halberstadt⸗Thale und Frose⸗Ballenstedt nachstehende Aenderungen ein:

a) Personenzug Nr. 7. 11 Uhr 15 Min. Vorm. von Halberstadt nach Thale und Nr. 20. 5 Uhr 15 Min. Nachm., von Thale nach Halberstadt fallen aus,

b) Gemischter Zug Nr. 16 fährt Nachmittags 2 Uhr ee von Thale ab und trifft 4 Uhr in Halber⸗

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c) Gemischter Zug Nr. 22 fährt von Thale ab 8 Uhr 22 Min. Abends und trifft wie bisher 9 Uhr 35 Min. in Halberstadt ein, 8

d) Gemischter Zug Nr. 54 fährt von Ballenstedt 10 Uhr Vormittags ab,

e) die beiden gemischten Züge Nr. 58 von Ballenstedt nach Frose 7 Uhr 40 Min. Abends und Nr. 58a. von Frose nach Ballenstedt 8 Uhr 40 Minuten Abends

fallen aus. Die Abfahrtzeiten der veränderten auf den Zwischen⸗

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Züge

Stationen ergeben sich aus den auf den Stationen ausgehängten

Fahrplänen. Magdeburg, den 19. Oktober 1877. Direktorium.

1.“

Redaction und Rendantur: Schwieger.

erlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei

(R. v. Decker) 8 89 189

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bas Abonnement beträgt 1 Thlr. für das Viorteljahr.

Insertionspreis für den Raum einer b Druchzeile Sgr.

1 Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Bestellung an, für tzerlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats-Anzeigers: Zieten⸗Platz Nr. 3.

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Mehrfachen Anfragen zu begegnen, wird ergebenst bemerkt, daß Abonnement, und zwar zu dem Preise von Einem Thaler, stattfindet. Bei verspätetem Abonnement können bereits erschienene Nummern nur soweit na

chgeliefert werden, als der Vorrath v““ v 8

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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem ordentlichen Professor der Rechte an der Universität in Prag, Dr. Ritter von Schulte, den Königlichen Kronen⸗ Orden dritter Klasse zu verleihen;

Den Religionslehrer Kubowicz an der städtischen Real⸗ schule in Posen zum Seminar⸗Direktor; sowie

Den’ seitherigen Seminarlehrer Naumann in Erfurt zum Seminar⸗Direktor zu ernennen; und

Die Wahl des Rektors der früheren höheren Bürgerschule zu Sprottau in Schlesien, Dr. Simon, zum Direktor dieser su 1 . Realschule erster Ordnung erweiterten Anstalt zu be⸗

igen.

MNdorddeutscher Bund.

Bekanntmachung, betreffend die fünfprozentige Bundesanleihe vom Jahre 1870. Nach den durch die Bekanntmachung vom 26. Juli d. J. veröffentlichten Subskriptionsbedingungen für die fünfprozentige Anleihe des Norddeutschen Bundes ist auf diese Anleihe am 1. künftigen Monats die vierte planmäßige Rate mit 20 Prozent des Nominalbetrages nebst viermonatlichen Stückzinsen also auf je 100 Thlr. Nominalwerth mit 20 Thlr. 10 Sgr. ein⸗ uzahlen. 8 bbn Leistung dieser vierten planmäßigen Einzahlung, sowie eventuell der etwaigen Vollzahlungen und Vorauszahlungen, hat bei der Kasse zu erfolgen, welche die Zeichnung angenom⸗ men hat, sofern nicht an die Stelle derselben nach §. 13 der Subskriptionsbedingungen die Königlich Preußische Staatsschul⸗ den⸗Tilgungskasse getreten sit. 8 Beerlin, den 24. Oktober 1870. . Das .

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8 8 Bekanntmach u ng., betreffend die fünfprozentige Anleihe des Norddeutschen Bundes vom Jahre 1870.

Wegen des auf den 1. künftigen Monats fallenden katho⸗ lischen Feiertages werden die betreffenden Kassen die am 1. No⸗ vember cr., einschließlich viermonatlicher Stückzinsen zu leisten⸗ den Einzahlungen auf die fünfprozentige Bundes⸗Anleihe von 1870 schon am 31. Oktober und bis zum 3. November d. J. einschließlich annehmen. Beerlin, den 26. Oktober 1870. 1

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Bekanntmachung.

Korrespondenz⸗Verzögerungen bei der Feldpost. Die Postverbindung mit dem 14. Armee⸗Corps (v. Werder) hat wegen Unsicherheit der Straßen auf militärischen Befehl vom 27. Oktober c. ab bis auf Weiteres eingestellt werden

müssen.

„Dies wird zur Erklärung entstehender Korrespondenz⸗Ver⸗

zögerungen hiermit bekannt gemacht. 9. G. Berlin, 30. Oktober 1870. ““ SFeneral⸗Postamt.

In Vertretung:

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Konzessions⸗Urkunde für die Bergisch⸗Märkische Eisenbahn⸗Ge⸗ sellschaft, betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Lennep über Born nach Hückeswagen und Wipperfürth, sowie von Barmen⸗ Rittershausen durch das Sprockhöͤveler Bergwerksrevier zur Ruhr⸗ Thal⸗Bahn und von letzterer nach Witten. Vom 17. Oktober 1870. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.

Nachdem die Bergisch⸗Märkische Eisenbahngesellschaft den Bau und Betrieb folgender Bahnstrecken beschlossen hat: 1) einer Eisenbahn von Lennep über Born nach Hückeswagen und Wipperfürth unter einer nach dem Ermessen der Gesellschaftsvorstände ausreichenden Betheiligung der von der Bahn berührten Gemeinden an den Kosten des Grund⸗ erwerbs, 2) einer Eisenbahn, welche von Barmen⸗Rittershausen durch das Spröckhöveler Bergwerks⸗Revier zur Ruhr⸗Thal⸗Bahn und von letzterer nach Witten führt, 3) solcher Schienen⸗Verbindungen mit be⸗ nachbarten Zechen und gewerblichen Anlagen, deren Ausführung Be⸗ hufs Belebung des Verkenrs auf den unter 1 und 2 bezeichneten Bahnen von der Gesellschafts⸗Deputation und der Königlichen Eisenbahn⸗ Direktion für zweckmäßig erachtet wird, wollen Wir der gedachten Gesell⸗ schaft ihrem Antrage gemäßzu dieser Erweiterung ihres Unternehmens hier⸗ mit Unsere landesherrliche Genehmigung unter der Bedingung ertheilen, daß die Herstellung der Schienenverbindungen mit den Zechen und ge⸗ werblichen Anlagen in henr einzelnen Falle der vorgängigen Zustim⸗ mung Unseres Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Ar⸗ beiten bedarf. Auf diese neuen Bahnstrecken sollen ferner die Statuten und Statutnachträge der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗ Gesellschaft, der Betriebs⸗Ueberlassungsvertrag vom 23. August 1850 und dessen Ergänzungen, die in dem Vertrage über Bau und Betrieb der Ruhr⸗Sieg⸗Eisenbahn vom 13,/14. Februar 1856 wegen Vertheilung der Betriebskosten enthaltenen Fest⸗ setzungen, desgleichen die zwischen der Staatsregierung und der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahngesellschaft getroffene Vereinba⸗ rung über die Vertheilung der Anschaffungskosten von Betriebsmitteln und der Zinsen der zu diesem Zwecke verwendeten Kapitalien, nicht minder die hinsichtlich der Militär⸗, Post⸗ und Telegraphen⸗Verwal⸗ tung abgeschlossenen Vereinbarungen Anwendung finden; auch soll die Gesellschaft bezüglich dieser neuen Bahnstrecken den Bestimmungen unterworfen sein, welche von dem Bundeskanzler⸗Amte des Nord⸗ deutschen Bundes in Ansehung der Militär., Post⸗ und Telegraphen⸗ Verwaltung erlassen sind oder noch erlassen werden. „Zugleich bestimmen Wir, daß die gesetzlichen Bestimmungen über das Expropriationsrecht und das Recht zur vorübergehenden Benutzung fremder Grundstücke zu Eisenbahnzwecken für die unter 56 üs 3 einschließlich erwähnten neuen Bahnstrecken maßgebend ein sollen.

Die gegenwärtige Urkunde ist durch die Gesetz⸗Sammlung zu ver⸗

öffentlichen. Urkandlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und

beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Hauptquartier Versailles, den 17. Oktober 1870. (L. S.) Wilhelm. . Graf von Itzenplitz. von Mühler. von Selchow. Graf zu Eulenburg. Dr. Leonhardt. Camphausen.

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Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Dem Seminar⸗Direktor Kubowicz ist die Direktion des katholischen Schullehrer⸗Seminars zu Exin übertragen worden.

Dem Seminar⸗Direktor Naumann ist die Direktorstelle am evangelischen Schullehrer⸗Seminar zu Erfurt verliehen

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