1870 / 347 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Veränderungen in der Armere.

tere, ortepee⸗Fähnriche --c. Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ec.

A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Den 20. Oktober. Hiepe, Sec. Lt. vom 1. Rhein. Inf. Regt.

Nr. 25, als Adjut. zur kombinirten Inf,. Brig. in der 4. Res. Div., Meerwein, Sec. Lt. von der Inf. des 1. Bats. (Lötzen) 6. Ostpr. Landw. Regt. Nr. 43, zur Zeit im 3. Ostpr. kombin. Landw. Regt, als Adjut. zur Ostpr. Landw. Brig. in der 4. Res. Div. kommandirt. Hedinger, Pr. Lt. vom 7. Westf. Inf. Regt. Nr. 56, zum Hauptm. und Comp Chef, Donant, Geßler, Seec. Lts. von dems. Regt., zu Pr. Lts. befoͤrdert. Gerhards, Hauptm. in der 11. Art. Brig. und kommandirt zur Dienstl. beim Kriegs⸗Ministerium, unter Begassung in diesem Kommando à la suite des Hess. Feld⸗Axt. Regts. Nr. 1] gestellt. v. Normann, Prem. Lt. vom 1. Westpreuß. Gren. Regt. Nr. 6, zum Hauptm. und Comp. Chef, Röstel, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt, Seydel, Unteroff. vom 1. Niederschles. Infant. Regt. Nr. 46, zum Port. Fähnr. befördert. Ohren berg, Sec. Lt. von der Inf. des 1. Bats. (Görlit) 1. Westpr. Landw. Regts. Nr. 6, zum Prem. Lieut, Hasselbach, Bielefeldt I., Bielefeldt II., Große, Steffens, Blankenburg, Haase, v. d. Ohe, Steinle, Krepper, Hauffen, Vize⸗Feldwebel von der Reserpe, zu Seconde⸗Lieutenants der Res. des 1. Magdeb. Inf. Regts. Nr 26, Ebermann, Bünger, Hahn, Harte, Mathäi, Vogel, Vize⸗ Feldw. von der Res., zu Sec. Lts. der Res. des 3. Magdeb. Inf.

Regts. Nr. 66, Bratring, Loebbecke, Vize⸗Wachtm. von der Res.,

zu Sec. Lts. der Res. des Westf. Drag. Regts. Nr. 7, Simon, Vize⸗Feldw. vom Res. Landw. Bat. Magdeburg Nr. 36, zum Sec. Lt. der Landw. Inf., Lamche, Hante, Schön, Vize⸗Feldw. von der Resz, zu Sec. Lts. der Res. des 1. Oberschl. Inf. Regts. Nr. 22, Möhlis, Martini, Vize Feldw. von der Res., zu Sec. Lts. der Res. des 4. Oberschl. Inf. Regt. Nr. 63, befördert. Morgen, char. Port. Fähnr. vom 4. Oberschles. Inf. Regt. Nr. 63, zum Port. ähnr., Frhr. v. Lyncker, Port. Fähnr. vom Kaiser Franz Garde⸗ ren. Regt. Nr. 2, zum Sec. Lt., v. Balan, p. Charlinsky,

v. Schöning, Belitz, v. Arnim, v. Leipziger, v. itting⸗ h⸗off, v. Dalwigk, v. Maltzan, Kühls, Unteroff, vom 2. Garde⸗ Ulanen⸗Regt., v. Jagow, Unteroff, vom Königs⸗Hus. Regt. (1. Rhein. Nr. 7, zu Port. Fähnrs., befördert. v. Schrader, Sec. Lt. von der Res. des Königs⸗Hus. Regts. (1. Rhein.) Nr. 7, im stehenden Heere, u. zwar als Sec. Lt. im Kön.⸗Hus. Regt. (1. Rhein.) Nr. 7, angestellt v. Strenge, Hauptm. vom Res. Landw. Bat. Cöln Nr. 40, von seiner Dienstl. beim 1. Bat. 28. Landw. Regts., Behufs seines Ueber⸗ tritts zum Gen. Gouvernement in Rheims zur Verwendung in dessen Verwaltungs⸗Ressort, entbunden, v. Schmeling, Sec. Lt. a. D., zuletzt im 2. Pomm. Landw. Regt. Nr. 9, von seinem Kommando zu dem Gen. Gouvernement der Küstenlande entbunden. v. Kali⸗ nowsti, Ob. Lt. vom 2. Brandenb. Gren. Negt. Nr. 12 (Prinz Carl v. Pr.), f. d. D. d. m. V. zum Commdr. dieses Regt. ernannt. v. Altrock, Hauptm. u. Comp. Chef vom 3. Garde⸗Regt. z. F., unter

Beförd. z. Maj, i. d. 2. Brandenb. Gren. Regt. Nr. 12 (Pr. Carl b⸗Pr) b

versetzt. Bar. v. Bönigk, Hauptm. und Comp. Chef vom 2. Inf. Regt. Nr. 19, in das 3. Garde⸗Regt. z. Fuß versetzt. v. d. Lo⸗ chau, Major aggr. dem Schlesw. Inf. Regt. Nr. 84, als aggr. zum 3. Garde⸗Regt. z. F. versetzt. v Rheinbaben, Sec. Lt. vom Leib⸗ Kür. Regt. (Schles.) Nr. 1. Vogel, Sec. Lt. vom 1. Leib⸗Husaren⸗ Regiment Nr. 1, zu Premier⸗Lieutenants, befördert. v. Aulock, Rittmeister und Eskadron⸗Chef vom 2. Schles. Hus. Regt. Nr. 6, v. Holwede, Pr. Lt. von dems. Regt., Patente ihrer Charge ver⸗ liehen. Gr. v. d. Schulenburg⸗Wolfsburg, Pr. Lt. à la suite .“ 1. Brandenb. Drag. Regts. Nr. 2, unter Belassung in seinem Kommdo. Verhältn. bei dem Gen. Lieut. ꝛc. Prinzen Albrecht von Preußen K. H. zum Rittm. befördert. v. Zansen, gen. v. d. Osten, Pr. Lt. vom 1. Hann. Ulanen⸗Regt. Nr. 13, f. d. D. d. m. V. der 5. Kav. Div. als Adj. überwiesen. Nöldechen, Port. Fähnr. vom 1. Magdeb. Inf. Regt. Nr. 26, zum Sec. Lieut., Frhr. von u. zu Egloffstein, Unteroff. von dems. Regt., zum Port. Fähnr., v. Bülow, Port. Fähnr. vom 2. Garde⸗Drag. Regt., zum Sec. Lt., v. Loeillot de Mars, Prem. Lieut. vom 8. Brandenburg. Inf. Regt Nr. 64 (Prinz Friedrich Carl von Preußen), zum aupimann und Comp. Chef, v. Thiele, Sec. Lieut. von dems. egt., zum Prem. Lieut., v. Schleicher I., v. Schleicher II., Musketiere von dems. Regt. zu Port, Fähnrs, Frhr v. Troschke, Port. Fähnr. vom 2. Garde⸗Regt. z. F., zum Sec. Lt., v. Twardowski, Unteroff. von dems. Regt, zum Port. Fähnr, Schmidt, Hauptm. von der 5. Art. Brig., unter Belassung in seinem Verhältn. als Battr. Chef, um überzähl. Major, Behn . char. Port Fähnr. von der 1. Garde⸗ Pionier⸗Comp., zum Port Fähnr., befördert v. Schell, Pr. Lt. a. D, zuletzt im 8. Westf. Inf. Regt. Nr. 57, f. d. D. d. m. V. dem 1. Niederschl. Inf. Regt. Nr. 46 aggregirt. v Bock u, Polach, Pr. Lt aggr. dem 3. Westf. Inf. Regt. Nr. 16, unter Belassung in seinem Verhältniß als Adjukant der 13. Inf. Div., zum Hauptm. befördert. v. Kleist, Rittm. vom Garde⸗Kür. Regt., beauftr. f. d. D. d. m. V. mit Wahrnehm. der Geschäfte des etatsm. Stabsoff., der Char. als Major verliehen. v. Müller, Pr. Lt. vom 1. Brandenb. Ulanen-⸗Regt. (Kais. von Rußl.) Nr. 3, unter Beförder. zum Nittm. und Belassung in seinem Kommando, als Adj. der 11. Inf. Div., als aggregirt zum Schles. Ulanen⸗Regt. Nr. 2 versetzt. v. Ploetz, über⸗ zähl. Pr. Lt. vom 1. Brandenb. Ulanen⸗Regt. (Kais. v. Rußl.) Nr. 3, in die vakante Pr. Lts. Stelle eingerückt. Frhr. v. Tros chke, Sec. Lt. von dems. Regt., zum überz. Pr. Lt. befördert. v. Willich, Pr. Lt. à la suite des 2. P. Ul.⸗Regts. Nr. 9, unt. vorläuf. Belass. i. feinem Verhältn. als Adj. bei dem Gen. Kommando des X. Armee⸗Corps,

Kommando zum Stabe des General⸗Lieutenants ꝛc.

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Kav. Brig., Gr. v. Galen, Pr. Lt. aggr. dem Magdeb. Drag. 6 Nr. 6, unter Belassung in seinem Verhältn. bei der Saisrahaeieht Großen Hauptquanrtiers Sr. Majestät des Königs. Haake, Pr. Lt vom Oldenb. Drag. Regt. Nr. 19, v. Bardeleben, Pr. Lt. vom 1. Hess. Husaren⸗Regiment Nr. 13, alle fünf zu überzähl. Rittm befördert. v. Mandelsloh, Pr. Lt. vom Litth. Drag. Regt. Nr. 1 (Prinz Albrecht von Preußen) zum überzähl. Rittm. und i. d. D. d. m. V. zum Esk. Chef befördert. v. Schlegell, Sec. Lt. vom lsten Hannov. Drag. Regt. Nr. 9, v. Schmiterlw, Sec. Lt. aggr. dem Brandenb. Kür. Regt. (Kaiser Nicolaus I. von Rußl.) Nr. 6, zu Pr. Lts., Lohde, Sec. Lt. vom Thür. Ulanen⸗Regt. Nr. 6, rhr. von Werthern, Sec. L. vom Schlesw. Holstein. Hus⸗ Regt. Nr. 16, zu überzaͤhl. Pr. Lts. befördert. v. Zülow, Hauptm. vom Mecklenb. Jager⸗Bat. Nr. 14, unter Beförder. zum überzähl. Major, dem 4. Westf. Inf. Regt. Nr. 17 aggr. Zobel, Pr. Lt. vom Lauenburg. Jäger⸗Bat. Nr. 9, Grohmann, Pr. Lt. vom Mecklenb. Jäger⸗Bat. Nr. 14, zu Hauptl. und Comp. Chefs befoördert. v. Brandenstein, Pr. Lt. vom Westfäl. Jäger⸗Bat. Nr. 7, unter Belassung in seinem Verhältn. als Adjut. der 3. Enf Brig., in das Mecklenb. Jäger⸗Bat. Nr. 14 versetzt. Perthes, Sec. Ct. vom Westfal. Jaͤger⸗Bat. Nr. 7, v. Scholten, Sec. Lt. vom Lauenb. Jäger⸗Bataillon Nr. 9, zu Premier⸗Lieutenants befördert. Burckhardt, Pr. Lt. aggr. dem Westfälischen Jäger⸗Bat. Nr. 7, ein Patent seiner Charge verliehen.

Den 21. Oktober Claussen v. Finck, Second. Lieut. vom 1. Oberschl. Inf. Regt. Nr. 22, von seinem Kommdo. zur Unteroff. Schule in Weißenfels entbunden. 1

Den 22. Oktober. Frhr. v. Bülow, Lichtenstein, Prem. Lts. vom Leib⸗Gren. Regt. (1. Brandenb.) Nr. 8, letzterer unter Ent⸗ bindung von dem Kommdo. als Adj. der 11. Inf. Brig., zu Haupt⸗ leuten und Comp. Chefs, Helwing, v. Waldow, Sec. Lts. von demselben Regt. zu Pr. Lts. befördert. Küster, Prem. Lieut. vom 8. Pomm. Inf. Regt. Nr. 61, als Adj. zur 11. Inf. Brig. komman⸗ dirt. v. Blomberg, Pr. Lt. vom 2. Hanseat. Inf. Regt. Nr. 76, zum Hauptm. und Comp. Chef, v. Schuckmann, Sec. Lieut. von dems. Regt., zum Pr. Lieut., Lambrecht, char. Port. Fähnr. vom Mecklenb. Füzs. Regt. Nr. 90, zum Port. Fähnr. befördert. Bruhns, Souchay, Focke, Vize⸗Feldw. von der Res., zu Sec. Lts. der Res. des 2. Hanseat. Inf. Regts Nr. 76, Ziegler, Vize⸗Feldwebel vom 1. Bat. (Hamburg) 2. Hans. Ldw. Regts. Nr. 76, zum Sec. Lt. der Landw. Inf., Heise, Sec. Lt. vom 1. Bat. (Hamburg) 2. Hanseat. Landw. Regts. Nr. 76, zum Pr. Lt., befördert. Fiedler, Sec. Lt. vom 5. Rhein. Inf. Regt. Nr. 65, zum Pr. Lt., v. Garnier, Gr. v. Pückler, Port. Fähnrs. vom 1. Schles. Hus. Regt. Nr. 4, zu Sec. Lts., v. Kemnit, char. Port. Fähnr. von dems. Regt., zum Port. Fähnr., v. Puttkamer, Portepee⸗Fähnrich vom Pom⸗ merschen Husaren⸗Regiment (Blüchersche Husaren) Nr. 5, v. Jerin, Portepee⸗Fähnrich vom 2. Schlesischen Husaren⸗Regiment Nr. 6, v. Arnim, Port. Fähnr. vom Kür. Regt. Köͤnigin (Pomm.) Nr. 2, zu Sec. Cts., v. Falkenhayn, char. Port. Fähnr. von dems. Regt, v. Wedell, Kür. von dems. Regt., v. Gottb erg, Kür. vom Ostpr. Kür. Regt. Nr. 3 Graf Wrangel, zu Port. Fähnrs., befördert. von Tieschowitz, Sec. Lt von der Res. des 2. Garde⸗Regts. z. F., zum Pr. Lt. befördert. Staehle, Hauptm. von der 1. Ing. 8,8 und Platz⸗Ingen. von Memel, zum Major im Stabe des Ingen. Corps, Beck, Pagenstech er, Pr. Lts. von der 3. Ing. Insp., zu Hauptl., letzterer unter gleichzeitiger Ernennung zum Comp. Commdr. im Rhein. Pion. Bat. Nr. 8, Gaede, Sec. Lt. von der 1. Ing. Insp., Erf⸗ ling, Sec. Lt. von der 4. Ing. Insp., zu Pr. Lts. befördert. May, Hauptm. von der 4 Ing. Insp., zum Commdr. der Ing. und Pion. bei dem Gen. Kommdo. V. Armee⸗Corps ernannt. v. Byern, Pr. Lt. von der Kav. des 2. Bats. (Burg) 1. Magdeb. Landw. Regmts. b. 26 vvon der Dienstl. bei dem 1. schweren Res. Reiter⸗Regmt. entbunden. F

Den 20. Oktober. Nachbenannte Offiziere den im Verfolg der Kabinets⸗Ordre vom 19. Oktober c. zu formirenden beiden Reserve⸗ Jäger⸗Bataillonen für die Dauer des mobilen Verhältnisses über⸗ wiesen, und zwar: 3 8“ Dem 1. Reserve⸗Jäger⸗Bataillon. 8 (Fernatton en. Berlin.) Gern Commandeur: ajor v. Paczinski⸗Tenczin vom 4. Werh. Enf⸗ Regts. Eer⸗ 17. e. †8 1 1

Compagnie⸗Chefs resp. Compagnie⸗Führer: 1) Hauptmann rhr. v. Wilczeck vom Garde⸗Jäger⸗Bat. , 2) Se 8 zu ohna vom Ostpr. Jäger⸗Bat. Nr. 1, unter Entbindung von seinem

1b v. Oberni 3) Premier⸗Lieutenant v. Schönfeld vom Magdeburgischen Jaa0, Bat. Nr. 4, 4) Pr. Lt. v. Laer vom Pommerschen Jäger⸗Bat. Nr. 2. „Als Compaggnie⸗Offiziere: 1) Pr. Lieut. v. Piper vom Pomm. Jäger⸗Bat. Nr. 2, 2) Pr. Lt. Gr. v. Poninski vom Garde⸗Jäger⸗ Bat., 3) Sec. Lieut. Fischer II. vom Hannov. Jäger⸗Bat. Nr. 10, 4) Sec. Lt. v. Lattorff vom Magdeb. Jäger⸗Bat. Nr. 4, 5) Sec. Lt. Gr. v. Meerveldt vom Westf. Jäger⸗Bat. Nr. 7, 6) Sec. Lieut. v. Hobe vom Garde⸗Jäger⸗Bat., 7) Sec. Lt. v. Winterfeld von dems. Bat., 8) Sec. Lt. v. Bremen vom Pomm. Jäger⸗Bat, Nr. 2, 9) Sec. Lt. Gusovius vom Ostpr. Jäger⸗Bat. Nr. IJ. Dem 2. Reserve⸗Jäger⸗Bataillon. p 1““ Formationsort Mainz.) c8 Als Commandeur: Hauptmann v. Henning auf Schönhoff

vom Lauenb. Jäger⸗Bat. Nr, 9, nter Aggregirung bei diesem Bat.

und Fiseheenhg bamne Merzabh. Major.

ompggnierChefs resp. Compagnie⸗Führer: 1) Hauptmann v. Kusßeraw vom Westf. Jäger⸗Bat. Nr. Sa. verehees e⸗ dow vom Magdeb. Pger· HBat. Nr. 4, 3) Pr. Lt. v. Gersdorff,

v. Marschall, Pr. Lt. vom 2. Pomm. Ulanen⸗Reat. Nr. 9, unter vorläufiger Belassung in seinem Verhältn. als Adj d. mobllen

vom 1. Schles. 1üs at. Nr. 5, 4) Prem. Lt. v. Romberg⸗vom

beabsichtigen, haben sich beim Beginn desselben in die im Lehrsaal des

Als Compagnie⸗Offiziere: 1) Pr. Lt. Frhr. v. Seckendorff vom Lauenburg. Jäg. Bat. Nr. 9, 2) Pr. Lt. Fronhöfer vom Rhein. Jäger⸗Bat. Nr. 8, 3) Sec. Lt. Tietze vom Brandenb. Jäger⸗Bat. Nr. 3, 4) Sec. Lt. Frhr. von u. zu Egloffstein vom 2. Schles. Jäger-Bat. Nr. 6, 5) Sec. Lt. Hildebrand vom Hess. Jäger⸗Bat. Nr. 11, 6) Sec. Lt. v. Seydewitz vom Hannov. Jäger⸗Bat. Nr. 10, 7) Sec. Lt. Duttenhofer vom Lauenb. Jäger⸗Bat. Nr. 9, 8) Sec. Lt. Eggert vom Westf. Jäger⸗Bat. Nr. 7, 9) Sec. Lt. Lihr vom Rhein Jäger⸗Bat. Nr. 8. 8

Außerdem giebt das II. und IV. Armee⸗Corps jedes zwei In⸗ fanterie⸗Offiziere zum 1. Reserve⸗Jäger⸗Bataillon und das VI. Armee⸗ Corps 4 Infanterie⸗Offiziere zum 2. Reserve⸗Jäger⸗Bataillon ab.

Für diejenigen hiesigen Lehrer, welche sich in einzelnen Lehrfächern fortzubilden wünschen, wird in diesem Winterhalbjahr und zwar vom 10. November ab, Donnerstags von 5 bis 7 Uhr Abends, ein Lehrkursus abgehalten werden, in welchem

1) der Seminar⸗Direktor Dr. Schneider Lebensbilder aus der Geschichte der Pädagogik geben, Iün.

2) der Seminarlehrer Strübing über Geographie im Dienste der Geschichte mit besonderer Rücksicht auf den Schau⸗ platz des gegenwärtigen deutsch⸗französischen Krie⸗ ges sprechen wird.

Diejenigen Lehrer, welche an diesem Lehrkursus Theil zu nehmen

Seminars Oranienburgerstraße Nr. 29 II. ausliegende Liste einzutragen. Berlin, den 28. Oktober 1870. Königliches Schul⸗Kollegium der Provinz Brandenburg.

Offizielle militärische Nachrichten. 8

Protokolll. H Zwischen den Unterzeichneten, dem Chef des Genexalstabes der preußischen Armee vor Metz und dem Chef des General⸗ stabes der französischen Armee in Metz, alle beide mit den Vollmacht versehen von:

Sr. Königlichen Hoheit dem General der Kavallerie Prinzen Friedrich Karl von Preußen und von Sr. Excellenz dem

Ober⸗Befehlshaber Marschall Bazaine ist nachstehende Uebereinkunft abgeschlossen:

Erster Artikel. Die unter dem Befehl des Marschalls Bazaine stehende französische Armee ist kriegsgefangen.

Zweiter Artikel. Die Festung und die Stadt Metz mit allen Forts, dem Kriegsmaterial, den Vorräthen aller Art und allem Staats⸗Eigenthum wird der preußischen Armee in dem Zustande übergeben, in welchem sie sich im Augenblicke der Unterzeichnung dieser Uebereinkunft befindet. Die Forts Saint Quentin, Plappeville, Saint Julien, Quelen und Saint Privat so wie das Thor Mazel (Straße nach Straß⸗ burg) werden am Sonnabend, den 29. Oktober, Mittags, den preußischen Truppen übergeben. Um 10 Uhr Morgens des⸗ selben Tages werden Artillerie⸗ und Ingenieur⸗Offiziere mit einigen Unteroffizieren in die genannten Forts hineingelassen, um die Pulvermagazine in Besitz zu nehmen und etwaige Minen unschädlich zu machen.

Dritter Artikel. Die Waffen sowie das ganze Kriegs⸗ materialder Armee, bestehend in Fahnen, Adlern, Kanonen, Mitrailleusen, Pferden, Kriegskassen, Militär⸗Fahrzeugen, Muni⸗ tion ꝛc., wird in Metz und in den Forts an eine von Herrn Marschall Bazaine eingesetzte Militär⸗Kommission überliefert, um erenökttechgr danach an preußische Kommissäre übergeben zu werden.

Die unbewaffneten Truppen werden regimenter⸗ oder corps⸗ weise rangirt und in militärrischer Ordnung an die Plätze ge⸗ führt, welche für jedes Corps bezeichnet werden.

Die Offiziere kehren dann allein unter der Bedingung in das Innere des verschanzten Lagers oder nach Metz zurück, daß dieselben hierdurch auf ihr Ehrenwort verpflichtet sind, Metz nicht ohne Befehl des preußischen Kommandanten zu verlassen.

Die Truppen werden dann durch ihre Unterofftziere auf die Bivouaksplätze geführt.

Die Soldaten behalten ihre Tornister, Effekten und Lager⸗ gegenstände (Zelte, Decken, Kochgeräthschaften u. s. w.)

Vierter Artikel. Alle Generale und Offiziere, sowie die Militärbeamten mit Offiziersrang, welche schriftlich ihr Ehren⸗ wort abgeben, bis zum Schluß des gegenwärtigem Krieges nicht gegen Dentschland zu kämpfen und auch auf keine andere d gegen seine Interessen zu handeln, werden nicht kriegs⸗ gefangen.

Die Offiziere und Beamten, welche diese Bedingung an⸗ nehmen, behalten ihre Waffen und ihr persönliches Eigenthum,

Um den Muth anzuerkennen, den die Armes, wie die Gar⸗ nison während der Dauer des Feldzuges gezeigt haben, wird außerdem denjenigen Offizieren, welche die Kriegsgefangenschaft wählen, erlaubt, ihre Degen oder Säbel mit sich zu nehmen, sowie all' ihr persönliches Eigenthum. 1

Fünfter Artitel. Sämmtliche Militär⸗Aerzte bleiben in Metz zurück, um für die Verwundeten zu sorgen; sie werden

höheren und niedexen Civil⸗Beamten, welche sich in Metz befin⸗ den, können abziehen, wohin sie wollen, und Alles mit sich nehmen, was ihnen gehört.

nison in Metz zu lassen genöthigt sind, sollen weder geplündert, noch konfiszirt werden, sondern deren Eigenthum verbleiben. Es soll denselben freistehen, diese Sachen innerhalb eines raums von sechs Monaten, vom Friedensschluß oder ihrer Ent⸗ lassung aus der Gefangenschaft an abholen zu lassen.

semaß der Genfer Konvention behandelt werden. Dasselbe ütget ftats wate demn Wersenol Her Fospleäler G. 1

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Sechster Artikel. Erörterungen über einzelne Punkte

hauptfächlich in Betreff der städtischen Interessen sind in einer vür ereherzs semen Beilage behandelt, welche dieselbe Gültigkeit hat, wie das gegenwärtige

Protokoll.

Siebenter Artikel.

beiführen könnte, wird stets zu Gunsten der französischen Armee ausgelegt werden. 3

Verhandelt im Schlosse Frescaty, den 27. Oktober 1870. v. Stiehle. Jarras.

Bgila g e. 1. 3 Die der Armee oder der Festung angehörenden

Art. 2. Niemand, er gehöre der Nationalgarde an, oder

sei Einwohner der Stadt, oder in dieselbe geflüchtet, soll wegen politischer oder religiöser Ansichten, wegen etwaiger Betheiligung an der Vertheidigung, oder wegen Hülfsleistungen, die er der Armee oder der Garnison geleistet, belästigt werden. 8

Art. 3. Die in der Stadt verbliebenen Kranken und Ver⸗

wundeten sollen jede Pflege erhalten, die ihr Zustand erheischt.

Axrt. 4. Die Familien, welche Seitens der Garnison in

Metz zurückgelassen werden, sollen nicht belästigt werden und können, wie die Civilbeamten, gleichfalls frei abziehen, mit Allem, was ihnen gehört. 3

Die Mobilien und Effekten, welche die Mitglieder der Gar⸗

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8 1

eit⸗

Art. 5. Der Oberbefehlshaber der preußischen Armee über

nimmt die Verpflichtung, jede Schädigung der Einwohner an ihren Personen oder Gütern zu verhindern. 6

Es wird in gleicher Weise das Vermögen des Departe⸗

ments, der Gemeinden, Handels⸗ oder anderer Gesellschaften, der Civil⸗ oder geistlichen Körperschaften, der Armenhäuser ode Wohlthätigkeitsanstalten unangetastet bleiben.

Es soll in keiner Weise in die Rechte eingegriffen werden welche am Tage der Kapitulation nach den gültigen franzö schen Gesetzen die Körperschaften oder Gesellschaften, ebenso wie Privatpersonen gegenseitig auszuüben haben.

Art. 6. Es wird zu dem Ende im Speziellen festgestellt daß alle Lokalverwaltungen, sowie die vorerwähnten Gesell schaften oder Körperschaften diejenigen Archive, Bücher, Papiere Sammlungen und Dokumente aller Art behalten sollen, die sich in ihrem Besitze befinden. .

Auch die Notare, Advokaten und anderen richterlichen Beamten sollen ihre Archive und ihre Urkunden oder Depositen behalten.

B Art. 7. Die dem Staate gehörenden Archive, Bücher und Papiere sollen im Allgemeinen in der Festung bleiben, und es sollen beim Friedensschlusse diejenigen dieser Dokumente, welch die an Frankreich zurückfallenden Landestheile betreffen, Frank reich zurückgegeben werden. 8

Die reglementsmäßigen ausstehenden Beträge, welche zur Berichtigung der Rechnungen nothwendig sind, oder zu Rechts⸗ streitigkeiten, zu Nückforderungen Seitens dritter Personen An⸗ laß geben können, sollen in den Händen dexjenigen Beamter oder Agenten bleiben, welchen sie gegenwärtig anvertraut sind die Bestimmungen des vorstehenden Paragraphen erhalten hier⸗

9

durch eine Ausnahme. 8

Art. 8. n Betreff des Ausmarsches der französischen Truppen aus ihren Bivouaks, wie Art. 3 des Protokolls ih festsetzt, wird in folgender Weise verfahren werden: .

Die Offiziere werden ihre Truppen auf die Punkte und i den Richtungen führen, die nachfolgend angegeben sind.

Dort angekommen, werden sie dem preußischen Truppen⸗ Commandeur den Stand der Truppen, die sie führen, über⸗ geben, wonach sie das Kommando an die Unteroffiziere abge⸗ ben und sich zurückziehen. F

Das 6. Corps und die Kavallerie⸗Division Forton verfol gen die Straße von Thionville bis Ladonchamps.

Das 4. Corps zwischen den Forts St. Quentin und Plappeville auf der Straße nach Amanvillers ausrückend, wir bis zu den preußischen Linien geführt.

Die Garde, die allgemeine Artillerie⸗Reserpe, die Genie Compagnie und der Equipage⸗Train des großen Hauptquartiers nehmen, auf dem Eisenhahndamm passirend, die Straße nach Nancy bis Tournebride. 8

Das 2. Corps mit der Dipision Laveaucoupet und der Brigade Lapasset, die dazu gehören, rückt auf der Straße nach Magny⸗surx⸗Seille aus und hält bei der Meierei St. Thiôbault. JAEE1111““

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