1870 / 358 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

, 113“““ Auf Anmeldung der Betheiligten wurde heute bei Nr. 130 des Handels⸗ (Gesellschafts⸗) Registers des hiesigen g Fandelggericht eingetragen, daß die zwischen den Kaufleuten ulius Fickler und Eduard Fickler, beide zu Uerdingen, sowie Fütie Leurs, zu Roermond in Holland wohnend, unter der Firma ebr. Fickler mit dem Sitze in Uerdingen und einer Zweigniederlassung in Roermond errichtete andelsgesellschaft auf Grund des Gesellschaftsvertrages unterm Isten eptember ds. Is aufgelöst worden und in der Weise in Liquidation getreten ist, daß diese durch die seitherigen Gesellschafter als Liquida⸗ toren erfolgt, und jeder derselben für sich allein berechtigt ist, die zur Liquidation gehörigen Handlungen vorzunehmen und die Liquidations⸗ firma zu zeichnen. Crefeld, den 7. November 1870. Der Handelsgerichts⸗Sekretär, 1 H

C1 Handelsgesellschaft sub Firma von den Westen & Co. mit dem Sitze in Crefeld ist durch das am 4. April d. J. erfolgte Ab⸗ leben des Mitgesellschafters Hermann Königs, Kaufmann in Cre⸗ feld, nachdem der Handlungstheilhaber August Pollems, ebenfalls Kaufmann zu Crefeld, bereits am 11. November 1869 verborben war, aufgelöst worden, und sind die Aktiva und Passiva dieser auf⸗ gelösten Gesell chaft mit dem Rechte, die bisherige Firma von den Westen & Co. beizubehalten, in Folge Vereinbarung zwischen sämmt⸗ lichen Betheiligten auf diejenige Handels⸗Kommandite⸗Gesellschaft übertragen worden, welche zum Zwecke der Fortsetzung der Geschäfte der gedachten aufgelösten Gesellschaft unterm 1. d. M. zwischen den zu Crefeld wohnenden Kaufleuten: 1) n Pollems, 2) Otto Pol⸗ lems, und 3) Johannes Lingenberg, diesen dreien als persönlich haf⸗ tenden Gesellschaftern, und zwei Kommanditisten mit dem Sitze in Crefeld und unter der gedachten Firma von den Westen &. Co. er⸗ richtet worden ist. Auf Anmeldung der Betheiligten wurde Vor⸗ stehendes bei Nr. 72 und resp. die Handels⸗Kommandite⸗Gesellschaft von den Westen & Co. sub Nr. 695 des Handels⸗Gesellschafts⸗Re⸗ gisters des hiesigen Königl. Handelsgerichtes heute eingetragen. Crefeld, den 8. November 1870 1 8 1 Der Handelsgerichts⸗Sekretekl Enshoff. 1

In das Handelsregister bei dem Koͤniglichen Handelsgerichte dahier

ist heute auf Anmeldung eingetragen worden: 1.) Nr. 107 des Gesellschaftsregisters. Die vermöge Uebereinkunft der —²EGesellschafter, Kaufmann Johann Carl Tillmanns zu Dohr bei Kronenberg, und Kaufmann Julius Tillmanns zu Görlitz, am 24. Oktober 1870 stattgefundene Auflösung der Handelsgesellschaft unter der Firma J. A. Tillmanns Söhne zu Kronenberg mit einer Zweigniederlassung in Görlitz; das Geschäft ist, soweit es in Kronenberg besteht, miit Aktiven und Passiven, sowie mit der Firma, an den Thäflhüber Johann Carl Tillmanns, und so weit es in Görlitz besteht, in derselben Weise an den Theil⸗ haber Julius Tillmanns übergegangen. Nr. 2068 des Firmenregisters. Die Firma J. A. Tillmanns Söhne in Kronenberg, deren nhaber der Kaufmann Johann Carl Tillmanns zu Dohr bei Kronenberg ist. Nr. 742 des Prokurenregisters. Die von dem obengenannten Johann Carl Tillmanns für seine Firma J. A. Tillmanns Soöhne, seinem Sohne, dem Kaufmann Gustay Adolph Till⸗ manns zu Dohr bei Kronenberg, ertheilte Prokura. Elberfeld, den 4. November 1870. 6n Der Handelsgerichts⸗Sekretär

In das Handelsregister bei dem Königlichen Handelsgerichte hier⸗ ist heute auf Anmeldung eingetragen worden: Nr. 2069, des Firmenregisters. Die Firma Ernst Koch in Elberfeld, deren Inhaber der Kaufmann Wilhelm Ernst Koch in Barmen ist. b 2) Nr. 743 des Mte ieendehe Die von dem vorbenannten Wilhelm Ernst Koch für seine Firma Ernst Koch, dem Kauf⸗ mann Otto Koch in Elberfeld, ertheilte Prokura. ““ Elberfeld, den 5. November 1870. 8 1I. Der Herceh gts Eebner

.9) J111“*“ L11111“; st Zufolge Verhandlung der General⸗Versammlung des Spar⸗Vor⸗ schuß⸗- und Konsum Vereins der Grube Reden⸗Merchweiler, eingetra⸗ gene Genossenschaft, vom 8. Oktober ist an Stelle des mit dem 1. No⸗ vember d. J. freiwillig ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes Adolph Niicolet, Hilfsarbeiter zu Landsweiler, der zu Kleinheiligenwald woh⸗ nende Hilfsarbeiter Johann Weber zum Buchhalter des gedachten Pereins erwählt und diese Veränderung auf ergangene desfallsige An⸗ meldung unter Nr. 16 des hiesigen Genossenschaftsregisters heute ver⸗ merkt worden. Saarbrücken, den 7. November 1870. Der Landgerichts⸗Sekretär.

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Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. [3438 1 , G n der Fabrikbesitzer Wilhelm Klaschke'schen Konkurssache von 8. ist durch Beschluß des unterzeichneten Gerichts vom 2. dieses

onats der Tag der Zahlungs⸗Einstellung anderweit auf den 10. März 1870 festgesetzt. 8 *

Forst, den 5. November 1870.

Königliche Kreisgeri

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Bekanntmachung.

§§. 123. 128. 148. 329; Instr. §§. 11 13. § 165. Instr. 21. 22.) Konkurs⸗Eröffnung. b

Königliches Kreisgericht zu Züllichau. Erste Abtheilung.

8 Den 7. November 1870, Vormittags 11 Uhr.

Ueber das Vermögen des Spediteurs Heinrich Kolshorn zu Züllichau, früher in Tschicherzig, ist der kaufmännische Konkurs eross net und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 5. November 1870 festgesetzt worden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse C. B. Schulz in Züllichau bestellt.

Die Glaͤubiger des Gemeinschuldners werden dem auf

den 18. November 1870, Vormittags 10 Uhr, vor dem Kommissar, Kreisrichter Gramsch, im Terminszimmer Nr. 3 anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verab⸗ folgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der G enstände

bis zum 1. Februar 1871 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen, und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkurs⸗ masse abzuliefern. Pfandinhaber und andere, mit denselben gleich⸗ Herechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitze befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre An⸗ sprüche, dieselben mögen bereits rechtsbängig sein oder nicht, mit dem dafür erlangten Vorrechte 8

sar zum 17. Dezember 1870 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmitlichen, innerhalb der gedachten Frist ange⸗ meldeten Forderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals, auf den 7. Januar 1871, Vormittags 10 Uhr, vor dem Kommissar im Terminszimmer Nr. 3, G“

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, vat eine Abschrift der⸗ selben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirte seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtig⸗ ten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen.

enjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwälte, Justiz⸗Raͤthe Koeltze und Krause in Züllichau, und Klinckmuͤller in Schwiebus zu Sachwaltern vorge⸗ schlagen.

Züllichau, den 7. November 1877.

Königliches Kreisgericht.

(Konkursordnung

ist der Kaufmann

aufgefordert, in

igliches Erste Abtheilung.

[3436] 1 Bekanntmachung.

Fin dem Konkurse über das Gesellschaftsvermögen der Handlung Buesing et Dudy zu Pasewalk ist zur Verhandlung und Beschluß⸗ fassung über einen Akkord Termin au 6

den 15. November 1870 2 ormittags 10 Uhr, in unserem Gerichtslokale, Terminszimmer Nr. 2, vor dem unter⸗ zeichneten Kommissar anberaumt worden. Die Betheiligten werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß alle festgestellten oder vorläufig zugelassenen Forderungen der Konkursgläubiger, soweit für dieselben weder ein Vorrecht, noch ein Hypothekenrecht, Pfand⸗ recht oder anderes Absonderungsrecht in Anspruch genommen wird, zur Theilnahme an der Beschlußfassung über den Akkord berechtigen, und daß die Handelsbücher, die Bilanz nebst dem Inventar und der von dem Verwalter über die Natur und den Charakter des Konkurses erstattete schriftliche Bericht in unserm Bureau Nr. 2 zur Betheiligten offen liegen. erngif. a. Pasewalk, den 3. November 1870. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation. DOer Kommissar des Konkurses. 8 (gez.) Zachariae.

Bekanntmachung. Im Depositorio des unterzeichneten Ge⸗ richts befinden sich folgende Testamente, seit deren Niederlegung über 56 Jahre verflossen sind; 1) das Testament der verwittweten Frau Pinkert, Christine Elisabeth geb. Heise zu Zielenzig, vom 4. Dezem⸗ ber 1813; 2) das Testament des Böttchermeisters George Friedrich Rüdiger und dessen Ehefrau, Even Marien Schmidtin, verehel. Rü⸗ digern, 3) das Testament der Dorothe Wohtin, perehelichten Brat⸗ mann, beide ohne Datum und mit der 56jährigen Frist vom 3. No⸗ vember 1814 beg nnend. Da von dem Leben oder ode der Testato⸗ ren nichts bekannt ist, so wird das Vorhandensein dieser Testamente hierdurch öffentlich bekannt gemacht, und die Interessenten aufgefor⸗ dert, die Publikation derselben binnen 6 Monaten, spätestens aber in dem hierzu am 30. Juni 1871, Vormittags 11 Uhr, an hiesi⸗ ger Gerichtsstelle, Terminszimmer Nr. 1, vor dem Kreisgerichts⸗Rath Raabe anstehenden Termine nachzusuchen, widrigenfalls die Eröffnung der Testamente in Gemäßheit der §L. 218 seg—. Tit. 12 Theil I. des Allgemeinen Landrechts veranlaßt und hiernächst weiter verfahren werden wird. Sonnenburg, den 4. November 1870. 5 Köoͤnigliche Kreisgerichts⸗Deputation.

* 8*

zu erscheinen.

Pre

vas Abonnement beträgt 1 Thlr. für das Vierteljahr.

Insertionspreis für den Raum einer Druchzeile 2v½ Sgr.

Königlich 8 I11“

Alle post-Anstalten des In⸗ und

Auslandes nehmen Bestellung an,

sür Gerlin die Erpedition des Lonigt. Preußischen Staats-Anzeigers: Zieten⸗Platz Nr. 3.

Berlin, Freitag den 11. Novem

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Hegemeister Kolbitz zu Lutterow im Kreise Ost⸗ priegnitz den Rother Adler⸗Orden vierter Klasse, sowie den Schullehrern ꝛc. Bedenbecker zu Rulle, Amts Osnabrück, und Berlage zu Schwagsdorf, Amts Fürstenau, ferner dem Steueraufseher Wilhelm Schulz zu Stargard in Pommern, dem städtischen Unterförster Tegtmeyer zu Hannover und dem Hofmeister Christian Wolf auf der Domäne Helfta Seekreise das Allgemeine Ehrenzeichen zu ver⸗ eihen;

Den General der Infanterie und Chef des Generalstabes der Armee Freiherrn von Moltke in den Grafenstand zu erheben; sowie

Den Regierungs⸗Sekretären Hermann in Magdeburg und Grieser in Hannover den Charakter als Rechnungs⸗ Rath zu verleihen. 1 8

Norddeutscher Bund.

Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 10,000,000 Thaler. 8 Vom 7. November 1870. Auf Grund des §. 4 des Gesetzes vom 21. Juli d. J., be⸗ treffend den außerxordentlichen Geldbedarf der Militär⸗ und Marineverwaltung (Bundesgesetzbl. S. 491), habe ich bestimmt, daß an Stelle der am 1. Dezember d. J. fällig werdenden, laut Bekanntmachung vom 31. Juli d. J. (Bundesgesetzbl. S. 508) in Gemäßbeit des gedachten Gesetzes ausgegebenen zehn

Miilllionen Thaler Schatzanweisungen (Serie III. der Bundes⸗

Schatzanweisungen vom Jahre 1870) wiederum neue verzins⸗ liche Schatzanweisungen in dem Gesammtbetrage von zehn Millionen Thaler nach Maßgabe der Vorschriften im §. 8 des Gesetzes vom 9. November 1867 (Bundesgesetzbl. S. 157, und zwar in Abschnitten von je Einhundert, Eintausend und zehntausend Thalern, ausgegeben werden.

Den Zinssatz dieser Schatzanweisungen habe ich auf fünf Prozent für das Jahr und die Dauer ihrer Umlaufszeit für eine Serie von fünf Millionen Thaler (Serie X. der Bundes⸗ Schatzanweisungen vom Jahre 1870) auf drei Monate vom 1. Dezember 1870 bis zum 1. März 1871 und für eine weitere Serie von fünf Millionen Thaler (Serie XI. der Bundes⸗Schatzanweisungen vom Jahre 1870) auf vier Monate 1 1. Dezember 1870 bis zum 1. April 1871 fest⸗ gesetzt.

Die Preußische Hauptverwaltung der Staatsschulden ist wegen Ausfertigung der Schatzanweisungen mit näherer An⸗ weisung versehen worden.

Versailles, den 7. November 1870.

Der Kanzler des Norddeutschen Bundes. Gr. v. Bismarck⸗Schönhausen.

8 Bekanntmachung über die Ausgabe von Schatzanweisungen des Norddeutschen Bundes. Auf Grund des Allerhöchsten Präsidial⸗Exlasses vom 18. v. Mts. (Bundesgesetzblatt Seite 598), durch welchen in Gemäßheit des Bundesgesetzes vom 9. November 1867, betreffend den außerordentlichen Geldbedarf des Norddeutschen Bundes zum Zwecke der Erweiterung der Bundeskriegsmarine und der Herstellung der Küstenvertheidigung (Bundesgesetzblatt vom Jahre 1867 Seite 157 ff.), und des Gesetzes vom 20. Mai 1869 wegen Abänderung des vorbezeichneten Gesetzes (Bundes⸗ gesetzblatt vom Jabre 1869 Seite 137) die Ausgabe verzins⸗ licher Schatzanweisungen im Betrage von . drei Millionen Siebenhundert Tausend Thalern 88* S. 8 ö 8 1 5 4 4

genehmigt worden ist, wird hiermit zur öffentlichen Kennt soee daß die Zinsen dieser in I.“ lübcc 100 Een⸗ Thaler und 10,000 Thaler von der Königlich preußischen Hauptverwaltung der Staatsschulden ausgefertigten Schatz⸗ anweisungen (Serie IX. der Bundes⸗Schatzanweisungen von oh. hrdeen ünd sn Sen Prozent für das Jahr und die mlaufszeit auf sechs Monate, 15. de en b engehe Wi. Z“ Die Begebung dieser Schatzanweisungen erfolgt d 11““ 8 Beeagtan legiednn Die unter welchen die Ueberlassu der genannten Direktion zu erfahren. ““ Berlin, den 3. November 1870. Das 1“]

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cinfüb 8 8 Pver. t m 3 chun 8.

rung de ostanweisungs⸗Verfahrens i

den ber⸗Postvirektionsbezirken Elsaß Lothringen.

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Vom 15. November ab wird bei sämmtlichen Deutschen

Postanstalten in den Ober⸗Postdirektions bezirken Elsaß un Deutsch⸗Lothringen das Postanweisungs⸗Verfahren dha,acn werden. Die Ein⸗ und Auszahlungen werden in der dort gülti⸗ gen Frankenwährung JFo chehin⸗ Im Verkehr zwischen Nord⸗ deutschland und jenen Postanstalten können im Wege der Post⸗ 1““ ö a) in der Richtung nach dem Elsaß und Deutsch⸗Lothri bis zum Betrage von 200 Franken und b) in der Richtung aus dem Elsaß und Deutsch⸗Lothringen

bis zum Betrage von 50 Thal j Gulden Süddeutsch halern Preußisch oder 87 ¼

vermittelt werden.

An Gebühr, welche vom Absender stets im Voraus zu

entrichten ist, werden dafür erhoben

im Falle a: für venngge 18 zu 18 Francs 2 Groschen,

ür Beträge über bis 200 F

avgsöhn und 0 Francs vier

im Falle h: für Beträge bis zu 25 Thlr. oder 43. f S Eögienen,

ür Beträge über 25 bis 50 Thlr. oder übe y 43 ¼ bis 87 ½ Gulden Südd. 50. Die Einzahlung der Betraͤge auf Postanweisungen nach dem Elsaß und Deutsch⸗Lothringen hat bei den Norddeutschen Postanstalten auf ein gewöhnliches Postanweisungs⸗Formular zu erfolgen. Der Betrag ist vom Absender auf der Postan⸗ weisung in Francs und Centimen und zwar in Zahlen und in Buchstaben anzugeben. Bei der Einzahlung des Betrages in diesseitiger Währung kommt für jetzt und vorbe⸗ haltlich anderweiter Festsetzung das Reduktionesverhältniß von 1 Franc = Groschen zur Anwendung. v Berlin, den 10. November 1870. . General⸗Postamt. Stephan. 8 8

Das 46. Stück des Bundes⸗Gesetzblattes des Norddeut Bundes, welches heute ausgegeben wird, enthält unter ges vieer. 86 ds nimn betreffend die Ausgabe ver⸗ zinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 10,000 c ae Seeen 1870;, und unter 3

Nr. 586 die Ertheilung des Exequatur als schwedisch⸗nor⸗ wegischer Vize⸗Konsul an den Kaufmann Ludwi becccr gung f vig Brügmann

Berlin, den 11. November 1870.

Zeitungs⸗Comtoir.