1870 / 362 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Die Anfertigung und Lieferung des Bedarfs pro 1871 von den nachfolgenden Materialien soll im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden, und zwar:

1) an Werkstattsmaterialien für die Magazine zuCassel, Frankfurt und Gießen, als: b Schmiedeeisen und Stahlbleche Kupfer Metallguß und Metalle Werkzeuge, Geräthe, Kurzwaaren und Feilen⸗ hauerarbeiten Farben, Chemikalien und Droguen Oele und Fettwaaren Gummi⸗ und Lederwaaren Seiler⸗ und Polsterwaaren Bürsten Posamentierwaaren Manufakte Töpferwaaren Brennmaterialien Holz⸗ waaren und Hölzer; 2) an Werkstatts⸗Reservematerialen für das Haupt⸗ magazin Cassel, als: Radreife, Achsen, Dampfkolben, Weichenschienen und Spiral⸗ federn von Gußstahl, Herzstücke von Hartgußeisen, Buffer und Bufferstangen, Schraubenkuppelungen und Siederohre von Schmiedeeisen; 3) an Bureaubedürfnissen das Cassel, als: 8 Schreib⸗ und Zeichenmaterialien, Drucksachen ꝛc. Die Offerten sind beziehlich mit der Aufschrift: »Submission auf Werkstättematerialien⸗«, »Submission auf Werkstätte⸗Reservematerialien⸗ „Submission auf Bureaubedürfnisse⸗ 8 1— frankirt und versiegelt bis zum Dienstag, den 29. November d. J., des Vormittags 9 Uhr, an den Unterzeichneten einzusen⸗ den und werden dann in Gegenwart der etwa erschienenen Submit⸗ tenten eröffnet. Die Bedingungen sind auf portofreie Anfrage bei Einsendung 5 Sgr. in baar oder in einer Stempelmarke von dem Unter⸗ zu beziehen; auch können dieselben bei den Vorständen der erkstätten zu Cassel, Treysa, Marburg, Gießen und Frankfurt ein⸗ sehen werden. Cassel, am 3. November 1870. 1111““” eister

für Hauptmagazin

8 HKönigliche Bebra⸗Hanauer Eisenbahn. Lieferung der zum Werkstätten⸗Betriebe der Bebra⸗Han Eisenbahn für das Jahr 1871 erforderlichen Materialien, und zwar: Antimon, Eisen. und Messingblech, Eisendrahtsieb, Walzeisen, geschmiedete Bufferhülsen und Bufferstangen, Gußfederstahl, Banca⸗ Zinn, Muttern, Pferdeschwämme, Bleiweiß, Mennige, Oelfarbe, Eisen⸗ lack, Firniß, Hanfschlauch, Putzfedern, Gummi⸗ und Posamentirer⸗ Waaren, Tannen.⸗, Kiefern⸗ und Pappelholz, Stein⸗ und Holzkohlen, Coupélaternenglocken und Kohlenschaufeln, soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden und ist deshalbiger Termin auf Montag den 21. November 1870, Vormittags 9 Uhr, in das Büreau des Unterzeichneten anberaumt worden, woselbst die Submissions⸗ und Lieferungs⸗Bedingungen eingesehen, sowie auch auf portofreies Verlangen gegen Erstattung der Kopialien (7 Silbergroschen) bezogen werden können. Fulda, den 5. November 1870. Der Maschinenmeister

C. aus dem Landschafts⸗Departement Marienwerder:

1) sämmtlicher auf den Rittergütern Gallnau, Trankwitz Wiedersee und Zigahnen haͤftenden Pfandbriefe; ,

2) sämmtlicher auf den Rittergütern Kattlewo und Rosainen haftenden 3 à und 4prozentigen Pfandbriefe;

3) sämmtlicher auf dem Rittergute Grabia haftenden 4prozen⸗ tigen Pfandbriefe;

D. aus dem Landschafts⸗Departement Schneidemühl: sämmtlicher auf den Rittergütern Preussendorf, Stranz und Czarnikau haftenden 3 ⅛prozentigen Pfandbriefe

werden hierdurch aufgefordert, diese Pfandbriefe beziehentlich den

Provinzial⸗Landschafts⸗Direktionen zu Bromberg, Danzig,

Marienwerder und Schneidemühl in coursfähigem Zu⸗

stande mit laufenden Coupons spätestens bis zum 15. Februar 1871

gegen Empfangnahme gleichhaltiger Westpreuß. Pfandbriefe und

Wupens einzureichen, widrigenfalls das §. 103 Th. 1 des revidirten

Westpreuß. Landschafts⸗Reglements vorgeschriebene Präklusions⸗

verfahren veranlaßt werden wird.

3 Marienwerder, den 1. November 1870.

Königl. Westpreuß. General⸗Landschafts⸗ Direktion.

““ von Rabe. 8

g245] Altenburg⸗

3 ½¶prozentigen

Zeitzer Eisenbahn.

gesellschaft wird somit die dritte Einzahlung von 10 pCt. auf die tammaktien für dieses Eisenbahnunternehmen ausgeschrieben. Die Zeichner solcher Aktien werden daher aufgesordert, die Ein⸗ zahlung von zehn Thalern auf jede dieser Aktien mit 9 Thlr. 20 Sgr. baar und 10 „* durch Anrechnung fünfprozentiger Zinsen für die bereits geleisteten Einzahlungen

unserer Hauptkasse, Herrn Banquier Otto Lingke hier, oder Herrn J. F. A. Zürn in Zeitz, oder 886 8 »„ Advokat Reinhold Wagner in Meuselwitz

Konventionalstrafe von 10 pCt. der versäumten Einzahlung u. s. w. in der Zeit vom 25. November bis mit 2. Dezemberd. J. zu leisten. 6 Altenburg, den 20. Oktober 1870. Der Vorstand der Altenburg⸗Zeitzer Eisenbahn⸗Gesellschaft. Laurentius. A. Große.

[23477 Cöln⸗Mindener Eisenbahn⸗Gesellschaft.

ü88 8

Die 4 % Cöln⸗Mindener Prioritäls⸗Obligation V. Emission Nr. 17,178 à 100 Thlr ist angeblich durch Feuer vernichtet Auf den Antrag des Eigenthümers derselben und mit Bezug auf

hiermit die öffentliche Aufforderung, die gedachte Obligation an uns einzuliefern oder die etwaigen Rechte daran geltend zu machen, widrigenfalls wir dieselbe nach Ablauf der in dem gedachten Para⸗ graphen vorgesehenen Fristen öffentlich für nichtig erklären und dem Eigenthümer eine neue Obligation unter biger Nummer ausfertigen

werden. Cöln, den 12. Juli 18707. Die Direktion.

Verschiedene Bekanntmachungen.

„Aktien⸗Gesellschaft

Eisenhütte Prinz Rudolph 9 Dülmen. Generalversammlung der Actionaire

am Mittwoch, 7. Dezember Cr., Nachmittags 3 Uhr,

[3476]

Wilh. Tasch.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung vppon öffentlichen Papieren. 8

1849202 Betganntmachungg..

Die unbekannten Inhaber solgender Westpreußischen Pfandbriefe:

A. aus dem Landschafts. Departement Bromberg

1) der auf dem Rittergute Kucewo haftenden 4 prozentigen

Pfandbriefe: 99 bis inkl. 110 über je 1000 Thlr.

8

2 119 über 800 Thlr. 129 600 Thlr. sämmtlicher auf den Rittergütern Gutenwerder, Pa- mientowo, Bozejewice, Werry, Kadiowo, Gawroniec, Groß Suchorencz, Dombrowo, Kreis Inowraclaw, Ossowitz, Karnowko und. Bon- kowo haftenden 3 ½prozentigen Pfandbriefe; sämmtlicher auf den Rittergütern Rombino, Wroble, Zabno, Kreis Inowraclaw, Tucholka, Kreis Co- nitz, haftenden 3 ½— und 4prozentigen Pfandbriefe; sämmtlicher auf dem Rittergute Rojewo haftenden 4prozen⸗ tigen Pfandbriefe; B. aus dem Landschafts⸗Departement Danzig: v auf dem Rittergute Liniewo haftenden Pfand⸗

hütte nach den sämmtlichen Stationen vember d. J, ab um 4 Pfennige pro Tonne herabgesetzt. Die Tarif⸗ sätze koͤnnen bei unseren Güterexveditionen eingesehen werden 8

beim Gastwirth Ostrop in Dülmen. . Gegenstand der Berathung: 1 1) Wahl des Aufsichtsrathes, 8 b 2) Festsetzung der Remuneration des bisherigen Aufsichtsrathes (§. 20 des Statuts). Aktien, für welche das Stimmrecht ausgeübt werden soll, müssen

spätestens 3 Tage vor der Generalversammlung auf den Namen der Besitzer bei der Direktion deponirt werden.

Dülmen, den 12. November 1870. 1114A64A2“ Der Aufsichtsrath. F. von Noöl.

Vom 20. d. Mts. ab werden zwischen unserer Station Landeshut einer⸗, Dresden und Leipzig andererseits direkte Personen⸗ und beziehungsweise Courirzug⸗Billets für die I., II. und resp. III. Wagenklasse ausgegeben. . Berlin, den 8. November 1877. 5

Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗-Märkischen Eisenbahn.

Die Fracht für Steinkohlen von Königs der Ostbahn ist vom 1. No⸗

Bekanntmachung.

Bromberg, den 8. November 1870. 1 1“ Königliche Direktion der Ostbahn.

Hierbei Verlust⸗Listen Nr. 105 und 106

Gemaß 8. 15 der Statuten fuür die Altenburg⸗Zeitzer Eisenbahn.

11“

bei Vermeidung der im g. 16 der Statuten gedachten Nachtheile, einer

§. 9 des Allerhöchsten Privilegiums vom 17. September 1862 ergeht

bas Abonnement beträgt 1 Thlr. 31 8 für das Dierteljahr.

önsertionspreis für den Raum einer 1 Druchzeile 2 ½ Sgr.

Alle Post-Anstalten des In⸗ und Auslandes 922 72 an, für Berlin die edition des Königl. Preußischen Staats-Anzeigers: Zieten⸗Platz Nr. 3.

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Berlin, Dienstag den 15. November, Abends. H

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Konsul des Norddeutschen Bundes Bartning in Mazatlan den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse zu verleihen; sowie 8 1 Die vortragenden Räthe bei dem Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, Geheimen Regierungs⸗Räthe AShehes und Dr. Jacobi, zu Geheimen Ober⸗Regierungs⸗ äthen zu ernennen. 1“

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16“ 5 1 1111111““*“] b Ich ch veranlaßt, die Verwaltungsbezirke des Ge⸗ neral⸗Gouvernements von Löothringen und zu Rheims ander⸗ weitig abzugrenzen, und zwar wie folgt:

1) Zu dem Gouvernement Lothringen gehören die De⸗ partements Meuse, Vosges, Haute⸗Saone, Haute⸗Marne, Meurthe und Moselle, letztere beide, soweit sie nicht durch Meine Ordre von 21. August c. dem Bezirke des General⸗Gouverne⸗ ments im Elsaß zugewiesen sind,;

2) das General⸗Gouvernement in Rheims besteht aus den Departements Aisne, Ardennes, Marne, Seine et Marne, Aube und Seine et Oise.

Sie haben hiernach die betreffenden General⸗Gouvernements mit Mittheilung zu versehen. H.⸗Q. Versailles, den 4. November 1870.ͤ

siibbelm..11 3 G Graf v. Bismarck. und

Kanzler des Norddeutschen Bundes dden Kriegs⸗Minister.

Nrorddeutscher Bund.

111A1AA4A*X“*“ die Annahme von Privatpäckereien an die Tr in Frankreich betreffend. Es sollen nunmehr bis auf Weiteres Privatpäckereien außer für die in der Bekanntmachung vom 1. November be⸗ zeichneten Truppentheile, d. i. die Corps vor Paris und die Besatzungen von Metz und Straßburg auch für das Cer⸗ nirähgCvepe von Thionville zur Postbeförderung zu⸗ gelassen werden. ng

Die Adressen der betreffenden Packete müssen außer den bisher vorgeschriebenen Bezeichnungen auch die Angabe des Bestimmungsorts »vor Thionville« enthalten.

Da die Postanstalten bei der Annahme der Packete auf eine Prüfung, ob der Truppentheil, bei welchem der Adressat steht, zu dem Cernirungs⸗Corps von Thionville gehört, sich nicht einlassen können, so ergeht an die betreffenden Absender das Ersuchen, dergleichen Päckereien nur dann einzuliefern, wenn sie bestimmte Kenntniß davon haben, daß der Adressat bei dem Cernirungs⸗Corps vor Thionville steht. Unrichtig dorthin adressirte Sendungen werden den Absendern ohne Er⸗ stattung des Francos zurückgesendet.

Zugleich wird darauf aufmerksam gemacht, daß die 17. und 22. Infanterie⸗Division, ferner die 2., 4. und 6. Kavallerie⸗Division nicht mehr vor Paris stehen, Privatpäckereien an die Mannschaften dieser Truppenverbände daher nicht mehr angenommen werden können.

Da bei den Postsammelstellen immer noch Päckereien in nicht vorschriftsmäßiger Beschaffenheit eingehen, so wird noch⸗ mals darauf hingewiesen, daß die Sendungen in feste, mit Leinwand üherzogene Behältnisse zu verpacken sind und daß die Feldpost⸗Korrespondenzkarte mit der deutlichen Be⸗

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zeichnung des Adressaten, bezw. auch des Standorts, recht halt⸗ bar auf das Packet geheftet sein muß. Auch liegt es im eigenen Interesse des Absenders, daß derselbe sich auf der Korrespondenzkarte namhaft macht, sowie, daß eine zweite Korrespondenzkarte, mit den vollständigen Angaben des Adressaten und des Absenders, in das Packet mitverpackt werde, damit die weitere Behandlung desselben gesichert sei, im Falle die äußere Signatur durch irgend welchen Umstand sich ablösen sollte. Auch wird wiederholt dringend ersucht, keine dem Verderben ausgesetzten Lebensmittel zu versenden. Berlin, ovember 1870. GSESFeneral⸗Postamt.

über unterbrochene Feldpostverbindunge

Der am 20. Oktober von Meslay, le Vidame nach bem

Feldpostrelais Etampes abgegangene Transport mit Feldpost- sachen für die 4. Kavallerie⸗Division mußte wegen Unsicherheit der Straßen auf Divisionsbefehl in Etampes bis zum 24. Okto⸗ ber verbleiben. An diesem Tage erfolgte die Abholung durch

ein Kavallerie⸗Kommando, welches am 27. Oktober bei der

Feldpost⸗Expedition der genannten Kavallerie⸗Division eintraf. Die Postverbindung von Chaumont nach Chatillon und darüber hinaus ist wegen Unsicherheit der Straßen theilweise unterbrochen. Nichtsdestoweniger wird versucht werden, die Zuführung der Postsachen für die betreffenden Truppentheile über Troyes und Sens zu bewirken, zu welchem Behufe im letzteren Orte ein Feldpost⸗Relais eingerichtet worden ist. e wird zur Erklärung etwaiger Verspätungen der betreffenden Korrespondenz bekannt gemacht. Hes 8 Beerlin, 15. November 1870. i General⸗Postaiht. Stephan. ““

Justiz⸗Ministerium.

Dem Rechtsanwalt und Notar Manns in Orb ist die Verlegung seines Wohnsitzes nach Hanau gestattet worden. Miinisterium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. 8

Dem ordentlichen Lehrer Dr. Wentzel am Gymnasium zu Oppeln ist das Prädikat »Oberlehrer« beigelegt worden.

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1 Kriegs⸗ Ministerium. 1

Entscheidung über Gesuche Angehöriger von ver⸗ wundeten und erkrankten Militär⸗Personen um Uebergabe derselben aus den Lazarethen in ihre Privatpflege resp. um Ueberführung solcher Per⸗ sonen in näher gelegene Lazarethe. Zur Erledigung der in neuerer Zeit bei dem Kriegs⸗Mi⸗ nisterium in großer Zahl eingegangenen Gesuche von Angehöri⸗ gen verwundeter und erkrankter Militärpersonen um Uebergabe derselben aus den Lazarechen in ihre Privatpflege resp. um Ueberführung solcher Personen in näher gelegene Lazarethe, wird auf Grund der bestehenden Vorschriften Folgendes hiermit bekannt gemacht: 1b 868

1) Die Beurlaubung resp. die Uebergabe von, der ärztlichen Behandlung bedürftigen Mannschaften der mobilen Feidarmee aus den Lazarethen in die Privatpflege ist nicht zulässig.

Rekonvaleszenten, die, wenn auch nicht mehr ärzt licher Behandlung, so doch noch der Schonung zu ihrer Kraͤf

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